de - Beste verfügbare Techniken (BVT) - Umweltbundesamt
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Kapitel 4 In Tabelle 4.67 sind die Wirkungen der Vorbehandlung auf die Bioeliminierbarkeit der organischen Fracht im Gesamtabwasser dargestellt. Jahr Biologische Abbaubarkeit von für die Vorbehandlung abgetrennten Abwasserströmen Vor Vorbehandlung Nach Vorbehandlung Bioeliminierbarkeit des Gesamtabwassers vor biologischer Behandlung 2001 60 % 81 % 91 % 2002 64 % 78 % 92 % Tabelle 4.67: Abbaubarkeit/Eliminierbarkeit eines Gesamtabwassers nach der Vorbehandlung von Abwasserteilströmen Medienübergreifende Effekte Chemikalien- und Energieverbrauch für die Vorbehandlung. Betriebsdaten Die biologische Abbaubarkeit der Abwasserströme wird durch einen OECD-Screening-Test bestimmt, die Bioeliminierbarkeit des Gesamtabwassers vor biologischer Behandlung durch Untersuchung der inhärenten biologischen Abbaubarkeit (vgl. auch Abschnitt 2.4.2.4 und 4.3.1.3). Anwendbarkeit Allgemein anwendbar. Wirtschaftliche Aspekte Kosten der Vorbehandlung. Anlass für die Umsetzung • Stabilität der AWBA • Grenzwerte für die Bioeliminierbarkeit des organischen Inputs der AWBA. Referenzliteratur und Beispielanlagen [91, Serr, 2004], *068B,D,I* 296 Dezember 2005 OFC_BREF
4.3.7.8 Management von Abwasserströmen (3) Beschreibung Kapitel 4 Die Entscheidung, ob ein bestimmter Abwasserstrom direkt der AWBA zugeleitet werden kann, ist eine entscheidende Frage an einem Mehrzweckstandort. Wichtige Kriterien sind toxische Wirkungen auf den Belebtschlamm und insbesondere der refraktäre Anteil der organischen Fracht. *068B,D,I* sieht als Standard für alle Abwasserströme mit einer Bioeliminierbarkeit
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Beschreibung<br />
Kapitel 4<br />
Die Entscheidung, ob ein bestimmter Abwasserstrom direkt <strong>de</strong>r AWBA zugeleitet wer<strong>de</strong>n kann,<br />
ist eine entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Frage an einem Mehrzweckstandort. Wichtige Kriterien sind toxische<br />
Wirkungen auf <strong>de</strong>n Belebtschlamm und insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r refraktäre Anteil <strong>de</strong>r organischen<br />
Fracht. *068B,D,I* sieht als Standard für alle Abwasserströme mit einer Bioeliminierbarkeit<br />