Testverfah - Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie eV
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15. Kongress des <strong>B<strong>und</strong>esverband</strong>es <strong>Legasthenie</strong> Abstractband<br />
gebend war dabei für die Unterzeichnerstaaten die Notwendigkeit, die Lage von<br />
Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen durch die Gewährleistung weltweiter Mindeststandards<br />
in Fürsorge <strong>und</strong> Bildung zu verbessern. Jeder Mitgliedsstaat der Vereinten Nationen<br />
sollte das Übereinkommen in seinen eigenen Rechtkatalog aufnehmen.<br />
Der legislative Charakter des Übereinkommens besagt, dass jeder Unterzeichnerstaat<br />
das eigene Rechtssystem auf die in dem Übereinkommen geforderten<br />
Mindeststandards ausrichten muss. Diese Mindeststandards der Rechte des Kindes<br />
haben eine persönliche, politische, wirtschaftliche, soziale <strong>und</strong> kulturelle Dimension.<br />
Aufgr<strong>und</strong> seiner allgemeinen Akzeptanz wurde das Übereinkommen zu einer Art<br />
weltweit gültigen Verfassung zur Wahrung der Rechte des Kindes.<br />
An diese Ziele anknüpfend hat die EDA beschlossen, in ihren Mitgliedsstaaten die<br />
Rechte legasthener Kinder einer Untersuchung zu unterziehen. 2002-2003 wurden<br />
alle EDA-Mitgliedsstaaten gebeten, einen Fragebogen diesbezüglich auszufüllen.<br />
Dieser Fragebogen wurde von Marta Bogdanowicz in Zusammenarbeit mit H. Alan<br />
Sayles erstellt. Aus zwanzig verschiedenen Staaten wurden vier<strong>und</strong>zwanzig ausgefüllte<br />
Fragebogen eingereicht <strong>und</strong> zwar von ein<strong>und</strong>zwanzig verschiedenen EDA-Organisationen,<br />
zwei außereuropäischen Organisationen (der International Dyslexia<br />
Association der USA <strong>und</strong> des <strong>Legasthenie</strong>verbandes Brasiliens) <strong>und</strong> einer Einzelperson,<br />
die beabsichtigt, in Litauen einen neuen <strong>Legasthenie</strong>verband zu gründen.<br />
Nachdem die gesammelten Informationen ausgewertet worden waren, wurden die<br />
Ergebnisse an die Autoren zurückgesandt, um sicherzustellen, dass keine nachträglichen<br />
Änderungen vorgenommen werden konnten. Aufgr<strong>und</strong> der so gewonnenen<br />
Daten wurde der Bericht in einigen Punkten geändert. An dieser Stelle werden nun<br />
die endgültigen Ergebnisse mit den aus der Analyse hervorgehenden Folgerungen<br />
präsentiert.<br />
Da die Mitgliedsstaaten große Unterschiede hinsichtlich der politischen, rechtlichen<br />
<strong>und</strong> bildungspolitischen Situation aufweisen, war die Auswertung recht kompliziert.<br />
Auch die verschieden konnotierte Terminologie kam noch erschwerend hinzu. Es<br />
gab keine Möglichkeit, die gesammelten Daten mit der faktischen Wirklichkeit in<br />
den Ländern zu vergleichen, so dass die Ergebnisse ausschließlich das Wissen<br />
derjenigen reflektieren, die den jeweiligen Fragebogen ausgefüllt hatten. Dennoch<br />
aber glauben wir, dass die Aussagen der Mitgliedsorganisationen zur rechtlichen<br />
<strong>und</strong> faktischen Situation legasthener Kinder im jeweiligen Land maximale Genauigkeit<br />
aufweisen. Daher erscheint uns das gesammelte Material objektiv <strong>und</strong> wertvoll.<br />
Dennoch aber wird es wohl nötig sein, die vorliegenden Daten auch in Zukunft zu<br />
erweitern <strong>und</strong> zu aktualisieren.<br />
Die Details der Untersuchung finden sich in folgendem Buch:<br />
Marta Bogdanowicz, Alan Sayles (2004) Rights of the Dyslexic Child in Europe.<br />
Gda´sk, Harmonia (see: EDA NEWS Vol.11, No.1, May 2005).<br />
Übersetzt von Simone Neuber<br />
Korrespondenzautor:<br />
Marta Bogdanowicz<br />
marta.bogdanowicz@wp.pl<br />
++48 58 5570531<br />
++48 58 5570531<br />
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