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Testverfah - Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie eV

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15. Kongress des <strong>B<strong>und</strong>esverband</strong>es <strong>Legasthenie</strong> Abstractband<br />

solchen Fällen notwendig, um Verständnis für den Zahlbegriff <strong>und</strong> den Aufbau des<br />

Stellenwertsystems zu entwickeln.<br />

Im Workshop werden Therapiematerialien vorgestellt, mit denen viele Bereiche der<br />

visuellen Wahrnehmung, der mathematischen Konzeptbildung <strong>und</strong> zahlreiche kognitive<br />

Operationen trainiert werden können, die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen<br />

in engem Zusammenhang mit der Entwicklung des Zahlbegriffs stehen.<br />

Korrespondenzautor:<br />

Gerhild Merdian<br />

merdian-bamberg@t-online.de<br />

++49 0951 17584<br />

++49 0951 130447<br />

Sozialrechtliche Aspekte der <strong>Legasthenie</strong> <strong>und</strong> <strong>Dyskalkulie</strong><br />

*Johannes Mierau , Rechtsanwälte Dr. Vocke & Partner<br />

Würzburg, Deutschland<br />

Reichen schulische Fördermaßnahmen bei einer <strong>Legasthenie</strong> <strong>und</strong> <strong>Dyskalkulie</strong> nicht<br />

aus, besteht die Möglichkeit, dass außerschulische Hilfsmaßnahmen über das<br />

Jugendamt gewährt werden.<br />

Anspruchsgr<strong>und</strong>lage hierfür ist zumeist § 35a SGB VIII, der neben einer <strong>Legasthenie</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Dyskalkulie</strong> nach dem vom Autor vertretenen „zweistufigen Aufbau“ verlangt,<br />

dass daher die „Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine<br />

solche Beeinträchtigung zu erwarten ist“ (§ 35a Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII).<br />

An Hilfsmaßnahmen kommen entweder ambulante <strong>Legasthenie</strong>therapien (von<br />

zumeist je einer St<strong>und</strong>e nachmittags über ein Jahr oder länger) oder Internatsunterbringungen<br />

in speziellen Schulen für Kinder mit diesen Problemen in Betracht.<br />

Die Entscheidung über die Kostenübernahme für solche Hilfen trifft das jeweilige<br />

Jugendamt (Landkreis bzw. kreisfreie Stadt). Dies setzt einen Antrag voraus, der<br />

vor Beginn der beabsichtigten Maßnahme gestellt sein muss. Vorzulegen ist ein<br />

kinder- <strong>und</strong> jugendpsychiatrisches Fachgutachten, welches neben der <strong>Legasthenie</strong> /<br />

<strong>Dyskalkulie</strong> vor allem Aussagen zur (drohenden) seelischen Behinderung aufzuweisen<br />

hat. Über die schulische <strong>und</strong> soziale Situation des Kindes / Jugendlichen wird<br />

zudem die Einholung einer Stellungnahme der jeweiligen Schule erforderlich sein.<br />

Oft werden aus den unterschiedlichsten Gründen Maßnahmen begonnen, bevor<br />

über den Antrag entschieden worden ist. Unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung<br />

werden die Grenzen dieser sog. „Selbstbeschaffung“ aufgezeigt. Der<br />

Antrag muss nach neuesten Urteilen so frühzeitig gestellt sein, dass das Jugendamt<br />

gewöhnlich noch vor dem Beginn der Maßnahme seine Entscheidung treffen kann.<br />

Bei auswärtigen Maßnahmen wird ein Kostenbeitrag von den Eltern erhoben. Dieser<br />

bemisst sich in der Regel nach der Höhe der hierdurch ersparten häuslichen Aufwendungen<br />

(§ 94 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII). Üblicherweise werden von den Jugendämtern<br />

hierzu die Unterhaltstabellen (z.B. „Düsseldorfer Tabelle“) herangezogen.<br />

Anhand von Beispielberechnungen werden die wesentlichen Gr<strong>und</strong>sätze hierzu<br />

dargestellt.<br />

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