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Sitzung vom 22.03.2007 - Gemeinde Tux

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P r o t o k o l l<br />

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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>22.03.2007</strong><br />

aufgenommen in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am Donnerstag, den 22. März 2007 im <strong>Sitzung</strong>szimmer<br />

des <strong>Gemeinde</strong>amtes <strong>Tux</strong> in Lanersbach Nr. 470 (31. <strong>Sitzung</strong>).<br />

Beginn: 20 Uhr Ende: 23 Uhr 00<br />

Anwesende: Bürgermeister Hermann Erler FE<br />

Bgm.Stv. Franz Erler<br />

Josef Anfang<br />

Alois Erler<br />

Franz Erler, 605<br />

Konrad Fankhauser<br />

Thomas Geisler, 248, für Elisabeth Geisler<br />

Paul Geisler<br />

Simon Grubauer<br />

Christian Kofler<br />

Alfred Pertl<br />

Karl Stock<br />

Marion Stock<br />

Entschuldigt: ---- Nicht Entschuldigt: ---<br />

T a g e s o r d n u n g :<br />

1) Genehmigung der Protokolle der <strong>Sitzung</strong>en <strong>vom</strong> 28.11.2006 und 23.1.2007<br />

2) Raumordnung: Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes (a) und des<br />

Flächenwidmungsplanes (b) im Bereich des Gst. 448/1 (Tiroler Bodenfonds - Schlosserfeld /<br />

Widmung in gemischtes Wohngebiet) sowie im Bereich der Gste. .269/1, 260/2, 441/1 und<br />

442/1 (Alois Erler, Schlosserhof - Widmung in Sonderfläche Hofstelle)<br />

3) Raumordnung: Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes (a) und des<br />

Flächenwidmungsplanes (b) im Bereich des Gst. 1504/1 (Rossleite - Hubert Erler, Willeiter)<br />

4) Raumordnung: Änderung des Flächenwidmungsplanes - Beschlussfassung nach Auflage der<br />

Planungsentwürfe u. zw.:<br />

a) Bereich Gste. 1327/1 und 1328/4 in Sonderfläche Garagen- und Werkstättengebäude (Ing.<br />

Markus Stock GmbH.)<br />

b) Bereich Gst. 56/1 - Sonderfläche sonst. landw. Gebäude (Josef Geisler, Lexner)<br />

c) Bereich Gst. 1489/1 - Sonderfläche sonst. landw. Gebäude (Konrad Fankhauser, Kernhof)<br />

d) Bereich Gste. 855, 875 und .562 - Sonderfläche landw. Hofstelle (Franz Geisler, Himmen)<br />

e) Bereich Gst. 549 - Kerngebiet (Susanne Turozzi - Bernhard u. Erika Mader)<br />

5) Raumordnung: Erlassung eines allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes für das Gst.<br />

968/14 (Ing. Markus Stock GmbH. betr. Wohnanlage Erlzette)<br />

6) Weg Obere <strong>Tux</strong>au: Beschlussfassung betr. Übernahme in das öffentliche Gut - Wege<br />

7) Lawinenverbauung: Schreiben der WLV Gebietsbauleitung <strong>vom</strong> 13.3.2007 betr. Ansuchen um<br />

wasser- und naturschutzrechtliche Bewilligung - Schmittenberglawine - Ergänzungsoperat


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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>22.03.2007</strong><br />

8) Freiwillige Feuerwehr <strong>Tux</strong>: Bericht des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes betreffend Ankauf eines LAST-<br />

Fahrzeuges im Jahr 2008<br />

9) <strong>Tux</strong>er Bergbahnen AG.: Vorlage des Quartalberichtes <strong>vom</strong> 12.2.2007<br />

10) Ehrungen: Verleihung von Kulturehrenzeichen<br />

11) Bericht des Bürgermeisters sowie Anträge und Allfälliges<br />

Zu Punkt 1)<br />

E r l e d i g u n g :<br />

Das Protokoll der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 28.11.2006 wird einstimmig genehmigt. Thomas Geisler nimmt an der<br />

Abstimmung nicht teil, weil er bei dieser <strong>Sitzung</strong> nicht anwesend war.<br />

Das Protokoll der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 23.1.2007 wird einstimmig genehmigt. Thomas Geisler und Christian<br />

Kofler nehmen an der Abstimmung nicht teil, weil sie an dieser <strong>Sitzung</strong> nicht teilgenommen haben.<br />

Zu Punkt 2)<br />

Im Flächenwidmungsplan ist der Planungsbereich als Freiland, im örtlichen Raumordnungskonzept als<br />

sonstige Freihaltefläche eingetragen.<br />

Auf einer Teilfläche des Gst. 448/1 (Eigentümer Tiroler Bodenfonds) errichtet die Neue Heimat in<br />

verdichteter Bauweise im Rahmen des sozialen Wohnbaues eine Anlage mit rd. 30 Wohneinheiten.<br />

Die Realisierung erfordert eine Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes.<br />

Die von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai verfassten Planunterlagen (ROK 02-2007 v.<br />

12.3.2007) sowie die raumplanerische Stellungnahme <strong>vom</strong> 12.3.2007 werden vorgelegt.<br />

Lt. den Ausführungen des Raumplaners entspricht die Beschaffung von Wohnraum abseits der ortsüblichen<br />

Preisgestaltung für <strong>Tux</strong>er Familien in einer bodensparenden und zweckmäßigen Bebauung<br />

sowohl den Zielen der örtlichen Raumordnung für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> als auch den Vorgaben des<br />

TROG 2006 den „wichtigen, im öffentlichen Interesse gelegenen Gründen“ als Voraussetzung zur<br />

Änderung des Raumordnungskonzeptes.<br />

Die Verordnung soll um 3 Stempel ergänzt werden u. zw.:<br />

W34 (Z1, D3): Baulandreserve am Schlosserfeld, welches mit 3 Wohnanlagen mit darunter liegender<br />

Tiefgarage auf Basis des Wettbewerbsprojektes der Neuen Heimat Tirol, Arch. Adamer und Ramsauer<br />

bebaut werden soll.<br />

Flächenausmaß rd. 3.230 m2<br />

W35 (Z1, D2): Baulandreserve am Schlosserfeld, welches mit 2 Reihenhausgruppen mit je 4 Einheiten<br />

auf Basis des Wettbewerbsprojektes der Neuen Heimat Tirol, Arch. Adamer und Ramsauer bebaut<br />

werden soll.<br />

Flächenausmaß rd. 1.890 m2<br />

W36 (Z1, D2): Baulandreserve am Schlosserfeld, welches nach den Vorgaben der Widmungskategorie<br />

gemischtes Wohngebiet bebaut werden soll.<br />

Flächenausmaß rd. 2.000 m2<br />

Die Erschließung des Planungsbereiches erfolgt von der Landesstraße auf der im Kataster eingetragenen<br />

Zufahrt zum Schlosserhof.<br />

Ein Teil der Widmungsfläche, u. zw. im Bereich der Hofstelle liegt im gelben Gefahrenbereich, sodass<br />

im Rahm des Bauverfahrens eine Stellungnahme der WLV einzuholen sein wird.<br />

Die Fläche des gemischten Wohngebietes beträgt 6.868 m2, das Ausmaß der Verkehrsfläche 1.132<br />

m2.<br />

Weiters werden die <strong>vom</strong> Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai ausgearbeiteten Planunterlagen<br />

in Bezug auf die Änderung des Flächenwidmungsplanes mit der GZ. F 39-2007 <strong>vom</strong> 21.3.2007<br />

vorgelegt.


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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>22.03.2007</strong><br />

Demnach soll die Hofstelle des Hrn. Alois Erler von Freiland in Sonderfläche Hofstelle umgewidmet<br />

werden, um Nutzungskonflikte mit den angrenzenden Widmungsflächen Tourismusgebiet und gemischtes<br />

Wohngebiet, die sich aus dem Betrieb einer Hofstelle ergeben könnten, hintan zu halten<br />

und um die Existenz einer Hofstelle im Nahbereich von touristischen Gebäuden und einer neuen<br />

Wohnsiedlung nicht zu gefährden.<br />

Dieser Bereich befindet sich fast zur Gänze im gelben Gefahrenbereich.<br />

Zur Sicherung der Ziele der örtlichen Raumplanung ist für den Gesamtbereich Schlosserfeld ein allgemeiner<br />

und ergänzender Bebauungsplan zu erlassen, in dem die für das Bauvorhaben raumordnungsrelevanten<br />

Vorgaben gemacht werden können.<br />

a) Änderung des Raumordnungskonzeptes:<br />

Nach der Beratung beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig, den nachstehend angeführten Entwurf<br />

einer Änderung des Raumordnungskonzeptes durch vier Wochen hindurch zur allgemeinen Einsicht<br />

aufzulegen.<br />

"Änderung im Bereich der Gste. 448/1 und 442/1 (448/1 neu) KG. <strong>Tux</strong> lt. den von Raumplaner Architekt<br />

Dipl. Ing. Christian Kotai am 12.3.2007 erstellten Planunterlagen (GZ. ROK 02-2007) und<br />

raumplanerischer Stellungnahme <strong>vom</strong> 21.3.2007 von derzeit sonstige Freihaltefläche zur Sicherstellung<br />

der baulichen Entwicklung in Baulandreserve.“<br />

Zugleich wird einstimmig die gegenständliche Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes beschlossen,<br />

wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungsfrist<br />

keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben<br />

wird.<br />

b) Änderung des Flächenwidmungsplanes:<br />

Weiters beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig, den nachstehend angeführten Entwurf einer Änderung<br />

des Flächenwidmungsplanes durch vier Wochen hindurch zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.<br />

"Umwidmung im Bereich der Gste. 448/1, 442/1, 441/1, .260/1 und .260/2 KG. <strong>Tux</strong> lt. den von<br />

Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai am 21.3.2007 erstellten Planunterlagen (GZ. F 39-<br />

2007) von derzeit Freiland bzw. Tourismusgebiet in gemischtes Wohngebiet gem. § 38 Abs. 2 und<br />

Verkehrsfläche gem. 53 Abs. 3 sowie Sonderfläche Hofstelle gem. § 44 TROG 2006.“<br />

Zugleich wird gemäß § 68 TROG 2006 einstimmig die gegenständliche Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

beschlossen, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb<br />

der Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person<br />

oder Stelle abgegeben wird.<br />

Der Beschluss steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />

die aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt wird.<br />

GR. Alois Erler ist befangen und nimmt an den Abstimmungen bei diesem Tagesordnungspunkt nicht<br />

teil.<br />

Zu Punkt 3)<br />

Im Flächenwidmungsplan ist der Planungsbereich als Freiland, im örtlichen Raumordnungskonzept als<br />

sonstige Freihaltefläche eingetragen.<br />

Der Widmungswerber beteiligt sich mit weiteren Grundeigentümern an einem Flächentausch, um im<br />

Ortsteil Hintertux die Parzellenstrukturen der einzelnen Grundeigentümer zu verbessern. Dadurch<br />

ergeben sich für die anderen Beteiligten weitere Baumöglichkeiten an den bestehenden touristischen<br />

Gebäuden, nicht jedoch für den Antragsteller, weshalb das Raumordnungskonzept und der Flächen-


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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>22.03.2007</strong><br />

widmungsplan geändert werden sollen, um auch den Betrieb des Widmungswerbers erweitern zu<br />

können.<br />

Die Erschließung ist infolge Bestandsbebauung gegeben.<br />

Ein kleiner Bereich der Widmungsfläche befindet sich in der Roten Gefahrenzone, ein größerer Bereich<br />

in der gelben Gefahrenzone.<br />

Die von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai verfassten Planunterlagen (ROK 01-2007 v.<br />

12.2.2007) sowie die raumplanerische Stellungnahme <strong>vom</strong> 12.3.2007 werden vorgelegt.<br />

Lt. den Ausführungen des Raumplaners stellt die großflächige Verbesserung der Parzellenstruktur für<br />

die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> einen wichtigen, im öffentlichen Interesse gelegenen Grund darf, weil dadurch<br />

einerseits bestehendes Bauland sinnvoll nutzbar wird und sich den bestehenden Tourismusbetrieben<br />

brauchbare Erweiterungsmöglichkeiten innerhalb des bestehenden gewidmeten Baulandes geboten<br />

werden.<br />

Die Verordnung soll um 1 Stempel ergänzt werden u. zw.:<br />

T20 (Z1, D3): Tourismusgebiet am Ortseingang von Hintertux, in steiler Hanglage nördlich der Landesstraße,<br />

zur Erweiterung des bestehenden Hotelbetriebes Berghof auf Gst. 1504/1 /Trennstück 5).<br />

Flächenausmaß rd. 1.850 m2.<br />

Auf Grund des vorliegenden Bedarfes soll im Rahmen des Verfahrens zur Änderung des Raumordnungskonzeptes<br />

auch der Flächenwidmungsplan für den Planungsbereich geändert werden. Die Umwidmung<br />

soll von Freiland in Tourismusgebiet erfolgen.<br />

Die hiezu von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai ausgearbeiteten Planunterlagen mit der<br />

GZ. F 38-2007 v. 12.2.2007 werden vorgelegt.<br />

Zur Sicherung der Ziele der örtlichen Raumplanung ist für den Gesamtbereich „Hotel Berghof“ ein<br />

allgemeiner und ergänzender Bebauungsplan zu erlassen, in dem die für das Bauvorhaben raumordnungsrelevanten<br />

Vorgaben (Bauhöhen, Dichten usw.) gemacht werden können.<br />

a) Änderung des Raumordnungskonzeptes:<br />

Nach der Beratung beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig, den nachstehend angeführten Entwurf<br />

einer Änderung des Raumordnungskonzeptes durch vier Wochen hindurch zur allgemeinen Einsicht<br />

aufzulegen.<br />

"Änderung im Bereich des Gst. 1504/1 KG. <strong>Tux</strong> lt. den von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian<br />

Kotai am 12.02.2007 erstellten Planunterlagen (GZ. ROK 01-2007) von derzeit sonstige Freihaltefläche<br />

zur Sicherstellung der baulichen Entwicklung in Baulandreserve.“<br />

Zugleich wird einstimmig die gegenständliche Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes beschlossen,<br />

wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungsfrist<br />

keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben<br />

wird.<br />

b) Änderung des Flächenwidmungsplanes:<br />

Weiters beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig, den nachstehend angeführten Entwurf einer Änderung<br />

des Flächenwidmungsplanes durch vier Wochen hindurch zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.<br />

"Umwidmung im Bereich des Gst. 1504/1KG. <strong>Tux</strong> lt. den von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian<br />

Kotai am 21.3.2007 erstellten Planunterlagen (GZ. F 39-2007) von derzeit Freiland in Tourismusgebiet<br />

gem. § 40 Abs. 4 TROG 2006.“<br />

Zugleich wird gemäß § 68 TROG 2006 einstimmig die gegenständliche Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

beschlossen, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb<br />

der Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person<br />

oder Stelle abgegeben wird.


Seite 5 von 11<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>22.03.2007</strong><br />

Der Beschluss steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />

die aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt wird.<br />

Bgm.Stv. Franz Erler ist befangen und nimmt an den Abstimmungen bei diesem Tagesordnungspunkt<br />

nicht teil.<br />

Zu Punkt 4a)<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat mit Beschluss <strong>vom</strong> 28.11.2006 (P. 3e) die Auflage des von Architekt Dipl. Ing.<br />

Kotai ausgearbeiteten Planentwurfes (GZ. F 33-2006 v. 13.12.2006) für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

von Freiland in Sonderfläche Garagen- und Werkstättengebäude im Bereich der<br />

Gste. 1327/1 und 1328/4 KG. <strong>Tux</strong> beschlossen.<br />

Die Auflage erfolgte in der Zeit <strong>vom</strong> 23.1.2007 bis zum 20.2.2007. Eine Stellungnahme ist nicht abgegeben<br />

worden.<br />

Da die Widmungsfläche zum Teil ist der gelben Gefahrenzone liegt, wurde die WLV um Abgabe einer<br />

Stellungnahme ersucht.<br />

Die WLV hat sich mit Schreiben <strong>vom</strong> 8.2.2007, Zl. 313/76-2007, mitgeteilt, dass aus wildbachfachlicher<br />

Sicht der beantragten Änderung der Flächenwidmung zugestimmt werden kann, wenn sichergestellt<br />

wird, dass auf diesen Grundstücken durch die Erlassung eines Bebauungsplanes o.ä. keine<br />

baulichen Nutzungen erfolgen.<br />

Die Stellungnahme wurde dem Käufer der Flächen, Ing. Markus Stock GmbH., zur Kenntnis gebracht.<br />

Einstimmiger Beschluss:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die Änderung des Flächenwidmungsplanes und zwar im Bereich der<br />

Gste. 1327/1 und 1328/4 KG. <strong>Tux</strong> lt. den von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai am<br />

13.12.2006 erstellten Planunterlagen (GZ. F 33-2006) und raumplanerischen Beurteilung von derzeit<br />

Freiland in Sonderfläche Garagen- und Werkstättengebäude gem. § 43 Abs. 1 lit. a TROG 2006“.<br />

Zu Punkt 4b)<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat mit Beschluss <strong>vom</strong> 28.11.2006 (P. 3f) die Auflage des von Architekt Dipl. Ing.<br />

Kotai ausgearbeiteten Planentwurfes (GZ. F 37-2006 v. 22.1.2007) für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

im Bereich des Gst. 56/1 KG. <strong>Tux</strong> von Freiland in Sonderfläche sonstige land- und<br />

forstwirtschaftliche Gebäude beschlossen.<br />

Die Auflage erfolgte in der Zeit <strong>vom</strong> 23.1.2007 bis zum 20.2.2007.<br />

Eine Stellungnahme ist nicht abgegeben worden.<br />

Der Hofeigentümer plant, außerhalb des dicht bebauten Siedlungsraumes in Madseit ein den Viehhaltungsrichtlinien<br />

entsprechendes neues Wirtschaftsgebäude zu errichten.<br />

Im bestehenden Stallgebäude wird die Viehhaltung aufgegeben.<br />

Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai beurteilt als Raumplaner der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> die Widmungsänderung<br />

wie folgt:<br />

Aus Sicht der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> entspricht diese Widmung den Zielen der örtlichen Raumordnung, weil<br />

durch die Aussiedlung des Wirtschaftsgebäudes Nutzungskonflikte im Sinne der örtlichen Raumordnung<br />

vermieden werden können.<br />

Die verkehrsmäßige Erschließung erfolgt durch die am Bauplatz unmittelbar vorbeiführende <strong>Tux</strong>er<br />

Landesstraße, die Wasserversorgung durch Anschluss an die Wasserversorgungsanlage der Wassergenossenschaft<br />

Madseit. Die Abwässer aus der Milchkammer werden in den Kanal (Verbandsanlage<br />

AIZ) geleitet.<br />

Einstimmiger Beschluss:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die Änderung des Flächenwidmungsplanes und zwar im Bereich des Gst.<br />

56/1 KG. <strong>Tux</strong> lt. den von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai am 22.1.2007 erstellten


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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>22.03.2007</strong><br />

Planunterlagen (GZ. F 37-2007) und raumplanerischen Beurteilung von derzeit Freiland in Sonderfläche<br />

sonstige land- und forstwirtschaftliche Gebäude (SLG-1 Wirtschaftsgebäude) gem. § 43 Abs. 1<br />

lit. a TROG 2006“.<br />

Zu Punkt 4c)<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat mit Beschluss <strong>vom</strong> 28.11.2006 (P. 3g) die Auflage des von Architekt Dipl. Ing.<br />

Kotai ausgearbeiteten Planentwurfes (GZ. F 35-2006 v. 13.12.2006) für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

im Bereich des Gst. 1489/1 (1489/4 neu) KG. <strong>Tux</strong> von Freiland in Sonderfläche<br />

sonstige land- und forstwirtschaftliche Gebäude beschlossen.<br />

Im bestehenden Stallgebäude, im Tourismusgebiet gelegen, wird die Viehhaltung aufgegeben.<br />

Die Auflage erfolgte in der Zeit <strong>vom</strong> 23.1.2007 bis zum 20.2.2007.<br />

Eine Stellungnahme ist nicht abgegeben worden.<br />

Die verkehrsmäßige Erschließung erfolgt durch den am Bauplatz vorbeiführenden Kernaue-Weg<br />

(Zufahrtsrecht lt. Vollversammlungsbeschluss der Agrargemeinschaft Hintertuxer Kuhalpe v.<br />

7.8.2006 liegt vor), die Wasserversorgung durch Anschluss an die Wasserversorgungsanlage der<br />

Wassergenossenschaft Madseit (Zustimmung lt. Schreiben der WG. Madseit <strong>vom</strong> 26.11.2006 vorliegend).<br />

Einstimmiger Beschluss:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die Änderung des Flächenwidmungsplanes und zwar im Bereich des Gst.<br />

1489/1 (1489/4 neu) KG. <strong>Tux</strong> lt. den von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai am<br />

13.12.2006 erstellten Planunterlagen (GZ. F 35-2006) und raumplanerischen Beurteilung von derzeit<br />

Freiland in Sonderfläche sonstige land- und forstwirtschaftliche Gebäude (SLG-1 Stallgebäude) gem.<br />

§ 43 Abs. 1 lit. a TROG 2006“.<br />

GR. Franz Erler, 605, und GR. Konrad Fankhauser sind befangen und nehmen an der Beratung und<br />

Abstimmung nicht teil.<br />

Zu Punkt 4d)<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat mit Beschluss <strong>vom</strong> 28.11.2006 (P. 3h) die Auflage des von Architekt Dipl. Ing.<br />

Kotai ausgearbeiteten Planentwurfes (GZ. F 34-2006 v. 22.1.2007) für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

im Bereich der Gste. 858/2, 857, .562 und 855 KG. <strong>Tux</strong> von Freiland bzw. Sonderfläche<br />

Wirtschaftsgebäude in SLH verschiedene Flächen (SLH-1 Wohngebäude und SLH-1 Wirtschaftsgebäude)<br />

beschlossen.<br />

Die Auflage erfolgte in der Zeit <strong>vom</strong> 23.1.2007 bis zum 20.2.2007.<br />

Eine Stellungnahme ist nicht abgegeben worden.<br />

Da der Bauplatz hinsichtlich einer möglichen Gefährdung durch Schneerutsche außerhalb des Beurteilungsbereiches<br />

liegt, wird im Zuge des Bauverfahrens eine Stellungnahme der WLV eingeholt<br />

werden.<br />

Die verkehrsmäßige Erschließung erfolgt durch die am Bauplatz unmittelbar vorbeiführende <strong>Gemeinde</strong>straße<br />

(Geislweg), die Wasserversorgung durch Anschluss an die Wasserversorgungsanlage der<br />

Wassergenossenschaft Schöneben (Zustimmung liegt vor).<br />

Die Abwässer werden in den Kanal (Bestand für best. Wohnhaus) geleitet.<br />

Einstimmiger Beschluss:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die Änderung des Flächenwidmungsplanes und zwar im Bereich der<br />

Gste. 858/2, 857, .562 und 855 KG. <strong>Tux</strong> lt. den von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai<br />

am 13.12.2006 erstellten Planunterlagen (GZ. F 34-2007) und raumplanerischen Beurteilung von<br />

derzeit Freiland bzw. Sonderfläche Wirtschaftsgebäude in Sonderfläche sonstige land- und forstwirtschaftliche<br />

Gebäude (SLG-1 Wirtschaftsgebäude und SLH-1 Wirtschaftsgebäude) gem. § 43 Abs. 1<br />

lit. a TROG 2006“.


Seite 7 von 11<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>22.03.2007</strong><br />

GR. Thomas Geisler ist befangen und nimmt an der Abstimmung bei diesem Tagesordnungspunkt<br />

nicht teil.<br />

Zu Punkt 4e)<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat mit Beschluss <strong>vom</strong> 28.11.2006 (P. 3i) die Auflage des von Architekt Dipl. Ing.<br />

Kotai ausgearbeiteten Planentwurfes (GZ. F 36-2006 v. 19.12.2006) für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

im Bereich des Gst. 549 KG. <strong>Tux</strong> von derzeit Sonderfläche Liftstation und Garage in<br />

Kerngebiet gem. § 40 Abs. 3 TROG 2006 beschlossen.<br />

Die Auflage erfolgte in der Zeit <strong>vom</strong> 23.1.2007 bis zum 20.2.2007.<br />

Hr. Alfons Turozzi, <strong>Tux</strong> Nr. 276, hat mit Schreiben, ohne Datum, eingelangt am 29.1.2007, eine<br />

Stellungnahme wie folgt abgegeben.<br />

Als Person mit Hauptwohnsitz in <strong>Tux</strong> spreche ich mich gegen die Änderung aus. In mehreren, innerhalb<br />

der letzten Jahre abgewickelten Verfahren hat sich der <strong>Gemeinde</strong>rat jeweils negativ gegen die<br />

Behebung einer Widmungsdiskrepanz einer seit langem landwirtschaftlich genutzten Fläche ausgesprochen.<br />

In Wahrung der Interessen der Großen erfolge eine weitere Dezimierung eines ohnehin<br />

schon kleinen lw. Betriebes .<br />

Verkehrsmäßige Erschließung, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind Bestand.<br />

Einstimmiger Beschluss:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die Änderung des Flächenwidmungsplanes und zwar im Bereich des Gst.<br />

549 KG. <strong>Tux</strong> lt. den von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai am 19.12.2006 erstellten<br />

Planunterlagen (GZ. F 36-2006) und raumplanerischen Beurteilung von derzeit Sonderfläche Liftstation<br />

und Garage in Kerngebiet gem. § 40 Abs. 3 TROG 2006“.<br />

Zum Einwand des Hrn. Alfons Turozzi äußert sich der <strong>Gemeinde</strong>rat wie folgt:<br />

Der Einwand kann keine Berücksichtigung finden. Mit der Änderung wird dem ausdrücklichen<br />

Wunsch der Grundeigentümerin (Antragstellerin) Rechnung getragen. Die Sinnhaftigkeit der Widmungsänderung<br />

ergibt sich aus der Stellungnahme des örtlichen Raumplaners ebenso, wie aus den<br />

Überlegungen des <strong>Gemeinde</strong>rates.<br />

Zu Punkt 5)<br />

Der Grundeigentümer Ing. Markus Stock GmbH. beabsichtigt, das als Wohngebiet ausgewiesene<br />

Gst. 968/14 mit einer terrassenförmig angelegten Wohnanlage mit 5 eigenständigen Wohneinheiten<br />

zu bebauen.<br />

Im Raumordnungskonzept befindet sich der Planungsbereich innerhalb der Baulandgrenzen und ist<br />

als Baulandreserve W 16 (innere Verdichtung des Baulandes) gekennzeichnet, die mit der Dichte D1<br />

(Bebauung überwiegend mit freistehenden Gebäuden) und dem Zeitfaktor Z1 (unmittelbarer Bedarf)<br />

zu bebauen ist.<br />

Die Erschließung des Planungsbereiches ist durch die Wegparzelle, die im Süden an das Grundstück<br />

grenzt, und durch die Umgebungsbebauung im vollen Umfang gegeben.<br />

Das Bauvorhaben war mehrmals Diskussionsthema im Bau- und Raumordnungsausschuss, wobei<br />

befunden wurde, dass ein Gebäude mit 5 Wohneinheiten gem. TBO 2001 keine Wohnanlage im<br />

Sinne des § 2 darstellt und aus diesem Grund auch den Vorgaben des Raumordnungskonzeptes der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> entsprochen wird.<br />

Sicherzustellen ist, dass die Wohnungen nicht als Freizeitwohnsitze genutzt werden, weil diese Art<br />

der Nutzung keine Deckung mit den Zielen der örtlichen Raumordnung für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> findet<br />

und raumordnungsrechtlich nicht zulässig ist.<br />

Die Wasserversorgung erfolgt durch die WG. Berg, die Abwasserentsorgung durch den in der Wegparzelle<br />

liegenden <strong>Gemeinde</strong>kanal.<br />

Die Planunterlagen, verfasst von Architekt DI. Kotai, mit den GZ. AB 20-2007 und EB 20-2007 <strong>vom</strong><br />

14.2.2007, werden vorgelegt.


Seite 8 von 11<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>22.03.2007</strong><br />

Lt. der vorliegenden ortsplanerischen Stellungnahme <strong>vom</strong> 14.2.2007 sind folgende Planinhalte vorgesehen:<br />

Fluchtlinien: Die Straßenfluchtlinie folgt entlang der Grundgrenze zur Wegparzelle 968/8.<br />

Die Baufluchtlinie folgt der vorgenannten Wegparzelle in einem Abstand von 1,10 m um UG. von der<br />

Straßenfluchtlinie inkl. Abstufung ostseitig, im EG. 2,30 m, im OG. 3,30 m und im DG. 5,30 m. Bebauungsregeln:<br />

Die Dichtevorgabe mit der Mindest-Baumassendichte von 1,00 und der maximalen<br />

Baumassendichte von 2,80 sollen eine zweckmäßige und bodensparende Bebauung ermöglichen.<br />

Weiters ist der Planungsbereich in offener Bauweise unter Einhaltung der Abstände gem. § 6 Abs. 1<br />

lit. b TBO 2001 zu bebauen.<br />

Die maximale Grundstücksgröße bezieht sich auf die lt. Grundbuch vorhandene Größe des Grundstückes<br />

mit ca. 800 m2.<br />

Die Anzahl der oberirdischen Geschoße wurde mit 3 entsprechend der vorliegenden Planunterlagen<br />

festgelegt, wobei das Untergeschoß mit der Tiefgarage auf Grund der Hanglage nicht als oberirdisches<br />

Geschoß gem. TROG 2006 zu bewerten ist.<br />

Die Festlegung des höchstens Punktes des Gebäudes mit 1.337,87 m über Adria richtet sich ebenfalls<br />

nach den vorliegenden Planunterlagen.<br />

Nach der Beratung beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig, den gegenständlichen Entwurf durch vier<br />

Wochen hindurch zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.<br />

Gleichzeitig beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig den gegenständlichen Bebauungsplan zu erlassen,<br />

wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungsfrist<br />

keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben<br />

wird.<br />

Zu Punkt 6)<br />

Der Bürgermeister und der Vorsitzende des Wegausschusses berichten über den Werdegang in Bezug<br />

auf die Übernahme dieses Wegstückes als <strong>Gemeinde</strong>weg. Nach dem in den letzten Jahren erfolgten<br />

Ausbau und der inzwischen wasserrechtlichen bewilligten Oberflächenwasserentwässerung<br />

haben die Interessenten mit Schreiben <strong>vom</strong> 7.6.2006 um die Übernahme des Weges in das <strong>Gemeinde</strong>eigentum<br />

angesucht.<br />

Die Wegparzelle wurde bei der Grundgrenze 1482/9 und 1482/10 geteilt, wobei die 1482/16 bei der<br />

Agrargemeinschaft Hintertuxer Kuhalpe verbleibt.<br />

Lt. Grundbuchführer kann die Übertragung an die <strong>Gemeinde</strong> nach dem Liegenschaftsteilungsgesetz<br />

erfolgen, wenn die Wertgrenze von € 15,-- je m2 Fläche nicht überschritten wird.<br />

Mit dem Grundeigentümer der Gp. 1482/9 wurde vereinbart, dass die Holzlege auf Gp. 1482/9 abgetragen<br />

wird.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig wie folgt:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat genehmigt hiermit den Erwerb des Gst. 1482/11 in EZ 222 GB 87122 <strong>Tux</strong> im Ausmaß<br />

von 323 m2 von der Agrargemeinschaft Hintertuxer Kuhalpe, unter gleichzeitiger Übernahme<br />

dieser Fläche in das ÖFFENTLICHE WEGEGUT gem. § 13 Tiroler Straßengesetz.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> übernimmt die Flächen ohne einen Kaufpreis oder eine sonstige Entschädigung. Somit<br />

wird dem Grundbuchführer bestätigt, dass der Wert je m2 Wegfläche € 15,-- nicht übersteigt.<br />

Die auf der oa. Grundfläche befindliche, Holzlege ist zu entfernen.<br />

Mit der Eintragung ins Grundbuch wird Dipl. Ing. Heinz Ebenbichler beauftragt.<br />

Die Eintragungskosten übernimmt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong>.<br />

Zu Punkt 7)<br />

Der Bürgermeister bringt das Schreiben der WLV <strong>vom</strong> 13.3.2007 zur Kenntnis und berichtet über<br />

die in dieser Angelegenheit geführte Besprechung am 13.2.2007 mit den Bewohnern von Hintertux<br />

und dem <strong>Gemeinde</strong>rat. Das Verbauungsprojekt 1994 musste seinerzeit seitlich eingegrenzt werden:


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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>22.03.2007</strong><br />

Talauswärts war die räumliche Nähe zu einem markanten Felsgroßabbruch (dem sog. „Schmittenloch“)<br />

maßgeblich und taleinwärts konnte die Verbauung ebenfalls aus geologischer Sicht (ev. Beeinträchtigung<br />

der Thermalquellen) nicht weiter ausgeführt werden. Eine von der WLV durchgeführte<br />

Lawinensimulation hat gezeigt, dass trotz ausgeführter Verbauung aus den verbleibenden<br />

Restanbruchgebieten selbst bei Berücksichtigung der möglichen Aufforstungsbereiche noch eine<br />

Gefährdung für den Siedlungsraum besteht.<br />

Zur Erreichung des seinerzeitigen Verbauungszieles ist nun vorgesehen, die am Schuttkegel der<br />

Schmittenberg-Lawine vorgegebene Geländeform, die bereits jetzt eine gewisse Ablenkung der Lawine<br />

zulässt, durch die Errichtung eines Lawinenspaltkeiles zu verstärken und somit den zentralen<br />

Siedlungsbereich von Hintertux zu schützen.<br />

Der Damm soll größtenteils als Schüttdamm ausgeführt werden, hat eine wirksame Höhe von rd.<br />

8,00 m und wird in Form eines lokalen Massenausgleiches (Abtrag - Schüttung) errichtet. Durch eine<br />

landschaftsangepasste Oberflächengestaltung sollen die Auswirkungen auf das Landschaftsbild minimiert<br />

werden.<br />

Einstimmiger Beschluss:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong>, als Konsenswerberin, stellt den Antrag an die BH. Schwaz um Erteilung der wasser-<br />

und naturschutzrechtlichen Bewilligung für die gegenständliche Verbauungsmaßnahme.<br />

Zu Punkt 8)<br />

Vom Bgm. wird über eine gemeinsame <strong>Sitzung</strong> des Kommandos der FFW <strong>Tux</strong> und des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes<br />

berichtet. An der <strong>Sitzung</strong> haben auch Bezirkskommandant Steinberger und Bez. Insp.<br />

Riedhart teilgenommen. Dabei wurde übereinstimmend der Ausrüstungsstand der FFW <strong>Tux</strong> als sehr<br />

gut befunden. Es ist jedoch ausdrücklicher Wunsch der FFW <strong>Tux</strong> das seinerzeit durch das LFBA<br />

(Lösch- und Bergefahrzeug / Allrad) ersetzte KLF, welches entgegen den seinerzeitigen Überlegungen<br />

bisher nicht ausgeschieden wurde, durch ein LAST Fahrzeug (ausgerüstet mit Hebebordwand<br />

und Container für technische Einsätze und kleinere Transporte) zu ersetzen. Die gewünschte<br />

Anschaffung wird mit Feuerwehr internen Richtlinien (Bevölkerung / Gästebetten in Relation zu<br />

vorhandenen Fahrzeugen) begründet.<br />

Die geschätzten Anschaffungskosten belaufen sich auf ca. € 100.000,-, davon wäre die FFW <strong>Tux</strong><br />

bereit, € 30.000,- aus der Kameradschaftskasse zu bezahlen. Bezirksinspektor Riedhart sagt einen<br />

Zuschuss in Höhe von 15% der Anschaffungskosten zu. Ob ein evt. weiterer Zuschuss aus GAF Mitteln<br />

in Anspruch genommen werden kann, ist noch abzuklären.<br />

Einstimmiger Beschluss:<br />

Die Anschaffung eines LAST Fahrzeuges wird grundsätzlich genehmigt. Die finanzielle Abwicklung<br />

soll auf 2 Haushaltsjahre aufgeteilt werden<br />

Die Punkte 9) und 10) werden vertraulich unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt, Punkt 11)<br />

anschließend an Punkt 8) vorgezogen!<br />

Zu Punkt 9)<br />

Der Quartalsbericht des Vorstandes der <strong>Tux</strong>er Bergbahnen AG. wurde bereits in der Vorstandsitzung<br />

<strong>vom</strong> 6.3.2007 zur Kenntnis gebracht. Nunmehr wird dieser dem <strong>Gemeinde</strong>rat auszugsweise vorgetragen.<br />

Der Vertrag über die die Errichtung einer typischen stillen Gesellschaft, <strong>vom</strong> 26.1.1999 sieht<br />

unter Vertragspunkt XII ein Kündigungsrecht mit 30.4.2009 vor.<br />

Vertragsgemäß ist hiefür eine Frist von 2 Jahren einzuhalten. Der <strong>Gemeinde</strong>rat vertritt die Auffassung,<br />

dass das Kündigungsrecht in Anspruch zu nehmen ist. Die Frist für die Anmeldung ist mit Ende<br />

des laufenden Geschäftsjahres, also mit 30.4.2007 zu wahren. Wie bereits mit Hrn. Vorstand Kreidl<br />

und Dr. Rubatscher besprochen, ist die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> bereit, die Auseinandersetzungsmodalitäten<br />

lt. Pkt. XIII unter Wahrung der Interessen der TUBAG, als Geschäftsinhaberin, aber auch der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Tux</strong>, als Stille Gesellschafterin, noch gesondert zu verhandeln.


Einstimmige Beschlussfassung.<br />

Zu Punkt 10)<br />

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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>22.03.2007</strong><br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat von <strong>Tux</strong> beschließt einstimmig, an die genannten Persönlichkeiten das Kulturehrenzeichen<br />

zu verleihen:<br />

Herrn Anton Wechselberger, <strong>Tux</strong>, Lanersbach Nr. 460, wird das Kulturehrenzeichen der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Tux</strong> zu verliehen.<br />

Herr Wechselberger hat sich durch seine langjährige Tätigkeit als Obmann und Kassier sowie durch<br />

seine jahrzehntelange aktive Mitgliedschaft bei der Bundesmusikkapelle <strong>Tux</strong> bleibende Verdienste<br />

erworben. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> spricht ihm dafür Dank und Anerkennung aus.<br />

Herrn Peter Stock, <strong>Tux</strong>, Vorderlanersbach Nr. 79, wird das Kulturehrenzeichen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> zu<br />

verliehen.<br />

Herr Stock hat sich durch seine langjährige Obmannschaft sowie durch seine jahrzehntelange aktive<br />

Mitgliedschaft bei der Bundesmusikkapelle <strong>Tux</strong> bleibende Verdienste erworben. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong><br />

spricht ihm dafür Dank und Anerkennung aus.<br />

Zu Punkt 11)<br />

Berichte des Bürgermeisters zu folgenden Angelegenheiten:<br />

• Nächtigungsergebnis Februar 2007 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> + 7,25 %<br />

• Wohnbau NHT - Tiroler Bodenfond „Schlosserfeld“ - der Bauausschuss wird dringend ersucht,<br />

die Vergaberichtlinien auszuarbeiten<br />

• Bericht über die Besprechung am 15.3.2007 zwischen TVB, Arch. Gsottbauer und <strong>Gemeinde</strong><br />

betr. Projekt Veranstaltungssaal und Vereinsräume: Die Wettbewerbsunterlagen wurden überarbeitet,<br />

die Wünsche der Musikkapelle <strong>Tux</strong>, nach Besichtigung mehrerer Probelokale, werden<br />

berücksichtigt, eine Grobkostenschätzung in Auftrag gegeben.<br />

• Vorlage der Kostenschätzung Umbau in der HS <strong>Tux</strong> - Räume für die Musikschule: Die Höhe der<br />

Umbaukosten wird von Arch. Kotai mit rd. 40.000,- € brutto angenommen. Arch. Kotai wird Angebote<br />

von 3 Firmen Ing. Stock, <strong>Tux</strong>, Brandacher, Finkenberg, und Z-Bau Luxner, Ramsau, einholen.<br />

• Für die im Haushaltsvoranschlag 2007 vorgesehene Anschaffung einer Verstärkeranlage wurden<br />

mehrere Angebote eingeholt, die in Frage kommenden Firmen werden eingeladen, die Anlagen<br />

vorzuführen, der TVB <strong>Tux</strong> möchte sich am Ankauf beteiligen<br />

• Ansuchen um Grundtausch im Zuge eines geplanten Neubaues (Hohenhaus- und Hesserstall -<br />

Hohenhausgasse, Hintertux) durch Fam. Schrempf, Jörgler - der Wegausschuss wird um Vorberatung<br />

ersucht.<br />

• Bericht über die Verkehrsverhandlung durch die BH Schwaz am 2.3.2007 betreffend Ansuchen<br />

der <strong>Tux</strong>er Bergbahnen AG. für die Errichtung eines Schutzweges<br />

• Bericht über die Vollversammlung des Vereines Naturpark „Zillertaler Alpen“, im Besonderen<br />

über die geforderte Mitfinanzierung „Naturparkhaus Ginzling“. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> ist seit der Änderung<br />

der Naturparkgrenzen durch das ATLR „Naturparkgemeinde“. Die Angelegenheit wird in<br />

der nächsten <strong>Sitzung</strong> auf die Tagesordnung gesetzt.<br />

• Neubau Straßenkanal und Gehsteig Ortsteil Vorderlanersbach: lt. Auskunft des Bauhofes, nach<br />

Beratung durch das E-Werk Wels, sollte das Straßenbeleuchtungskabel auf der Sanierungsstrecke<br />

ausgetauscht werden und die Lampen, in jedenfalls die Aufsatzleuchten, erneuert werden.<br />

Ein Angebot durch das E-Werk Wels liegt bereits vor, von den Firmen Hainz und Sporer<br />

werden weitere Angebote eingeholt<br />

GR. Christina Kofler verlässt die <strong>Sitzung</strong> um 22 Uhr 50.


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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>22.03.2007</strong><br />

Es folgt eine Anfrage von GR. Paul Geisler an GV. Anfang betreffend Erlassung des Bescheides<br />

„Obere Testgasse“ durch den <strong>Gemeinde</strong>vorstand II. Instanz nach dem Tiroler Straßengesetz.<br />

GV. Anfang erklärt, dass der Bescheid erlassen wurde.<br />

Anfrage GV. Franz Erler an Bgm. Erler, warum bei der Vereinsversammlung der Schützengilde <strong>Tux</strong><br />

kein <strong>Gemeinde</strong>vertreter anwesend war. Der Bgm. berichtet, dass dies durch eine Terminüberschneidung,<br />

bzw. ein Versehen seinerseits entstanden ist und die Angelegenheit bereits mit Obmann<br />

Meinrad Ortner geklärt und die Abwesenheit entschuldigt wurde.<br />

Der Bürgermeister:<br />

Der Bürgermeister-Stellvertreter:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder:<br />

g. g. g.

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