Sitzung vom 22.03.2007 - Gemeinde Tux
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Sitzung vom 22.03.2007 - Gemeinde Tux
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P r o t o k o l l<br />
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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>22.03.2007</strong><br />
aufgenommen in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am Donnerstag, den 22. März 2007 im <strong>Sitzung</strong>szimmer<br />
des <strong>Gemeinde</strong>amtes <strong>Tux</strong> in Lanersbach Nr. 470 (31. <strong>Sitzung</strong>).<br />
Beginn: 20 Uhr Ende: 23 Uhr 00<br />
Anwesende: Bürgermeister Hermann Erler FE<br />
Bgm.Stv. Franz Erler<br />
Josef Anfang<br />
Alois Erler<br />
Franz Erler, 605<br />
Konrad Fankhauser<br />
Thomas Geisler, 248, für Elisabeth Geisler<br />
Paul Geisler<br />
Simon Grubauer<br />
Christian Kofler<br />
Alfred Pertl<br />
Karl Stock<br />
Marion Stock<br />
Entschuldigt: ---- Nicht Entschuldigt: ---<br />
T a g e s o r d n u n g :<br />
1) Genehmigung der Protokolle der <strong>Sitzung</strong>en <strong>vom</strong> 28.11.2006 und 23.1.2007<br />
2) Raumordnung: Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes (a) und des<br />
Flächenwidmungsplanes (b) im Bereich des Gst. 448/1 (Tiroler Bodenfonds - Schlosserfeld /<br />
Widmung in gemischtes Wohngebiet) sowie im Bereich der Gste. .269/1, 260/2, 441/1 und<br />
442/1 (Alois Erler, Schlosserhof - Widmung in Sonderfläche Hofstelle)<br />
3) Raumordnung: Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes (a) und des<br />
Flächenwidmungsplanes (b) im Bereich des Gst. 1504/1 (Rossleite - Hubert Erler, Willeiter)<br />
4) Raumordnung: Änderung des Flächenwidmungsplanes - Beschlussfassung nach Auflage der<br />
Planungsentwürfe u. zw.:<br />
a) Bereich Gste. 1327/1 und 1328/4 in Sonderfläche Garagen- und Werkstättengebäude (Ing.<br />
Markus Stock GmbH.)<br />
b) Bereich Gst. 56/1 - Sonderfläche sonst. landw. Gebäude (Josef Geisler, Lexner)<br />
c) Bereich Gst. 1489/1 - Sonderfläche sonst. landw. Gebäude (Konrad Fankhauser, Kernhof)<br />
d) Bereich Gste. 855, 875 und .562 - Sonderfläche landw. Hofstelle (Franz Geisler, Himmen)<br />
e) Bereich Gst. 549 - Kerngebiet (Susanne Turozzi - Bernhard u. Erika Mader)<br />
5) Raumordnung: Erlassung eines allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes für das Gst.<br />
968/14 (Ing. Markus Stock GmbH. betr. Wohnanlage Erlzette)<br />
6) Weg Obere <strong>Tux</strong>au: Beschlussfassung betr. Übernahme in das öffentliche Gut - Wege<br />
7) Lawinenverbauung: Schreiben der WLV Gebietsbauleitung <strong>vom</strong> 13.3.2007 betr. Ansuchen um<br />
wasser- und naturschutzrechtliche Bewilligung - Schmittenberglawine - Ergänzungsoperat
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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>22.03.2007</strong><br />
8) Freiwillige Feuerwehr <strong>Tux</strong>: Bericht des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes betreffend Ankauf eines LAST-<br />
Fahrzeuges im Jahr 2008<br />
9) <strong>Tux</strong>er Bergbahnen AG.: Vorlage des Quartalberichtes <strong>vom</strong> 12.2.2007<br />
10) Ehrungen: Verleihung von Kulturehrenzeichen<br />
11) Bericht des Bürgermeisters sowie Anträge und Allfälliges<br />
Zu Punkt 1)<br />
E r l e d i g u n g :<br />
Das Protokoll der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 28.11.2006 wird einstimmig genehmigt. Thomas Geisler nimmt an der<br />
Abstimmung nicht teil, weil er bei dieser <strong>Sitzung</strong> nicht anwesend war.<br />
Das Protokoll der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 23.1.2007 wird einstimmig genehmigt. Thomas Geisler und Christian<br />
Kofler nehmen an der Abstimmung nicht teil, weil sie an dieser <strong>Sitzung</strong> nicht teilgenommen haben.<br />
Zu Punkt 2)<br />
Im Flächenwidmungsplan ist der Planungsbereich als Freiland, im örtlichen Raumordnungskonzept als<br />
sonstige Freihaltefläche eingetragen.<br />
Auf einer Teilfläche des Gst. 448/1 (Eigentümer Tiroler Bodenfonds) errichtet die Neue Heimat in<br />
verdichteter Bauweise im Rahmen des sozialen Wohnbaues eine Anlage mit rd. 30 Wohneinheiten.<br />
Die Realisierung erfordert eine Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes.<br />
Die von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai verfassten Planunterlagen (ROK 02-2007 v.<br />
12.3.2007) sowie die raumplanerische Stellungnahme <strong>vom</strong> 12.3.2007 werden vorgelegt.<br />
Lt. den Ausführungen des Raumplaners entspricht die Beschaffung von Wohnraum abseits der ortsüblichen<br />
Preisgestaltung für <strong>Tux</strong>er Familien in einer bodensparenden und zweckmäßigen Bebauung<br />
sowohl den Zielen der örtlichen Raumordnung für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> als auch den Vorgaben des<br />
TROG 2006 den „wichtigen, im öffentlichen Interesse gelegenen Gründen“ als Voraussetzung zur<br />
Änderung des Raumordnungskonzeptes.<br />
Die Verordnung soll um 3 Stempel ergänzt werden u. zw.:<br />
W34 (Z1, D3): Baulandreserve am Schlosserfeld, welches mit 3 Wohnanlagen mit darunter liegender<br />
Tiefgarage auf Basis des Wettbewerbsprojektes der Neuen Heimat Tirol, Arch. Adamer und Ramsauer<br />
bebaut werden soll.<br />
Flächenausmaß rd. 3.230 m2<br />
W35 (Z1, D2): Baulandreserve am Schlosserfeld, welches mit 2 Reihenhausgruppen mit je 4 Einheiten<br />
auf Basis des Wettbewerbsprojektes der Neuen Heimat Tirol, Arch. Adamer und Ramsauer bebaut<br />
werden soll.<br />
Flächenausmaß rd. 1.890 m2<br />
W36 (Z1, D2): Baulandreserve am Schlosserfeld, welches nach den Vorgaben der Widmungskategorie<br />
gemischtes Wohngebiet bebaut werden soll.<br />
Flächenausmaß rd. 2.000 m2<br />
Die Erschließung des Planungsbereiches erfolgt von der Landesstraße auf der im Kataster eingetragenen<br />
Zufahrt zum Schlosserhof.<br />
Ein Teil der Widmungsfläche, u. zw. im Bereich der Hofstelle liegt im gelben Gefahrenbereich, sodass<br />
im Rahm des Bauverfahrens eine Stellungnahme der WLV einzuholen sein wird.<br />
Die Fläche des gemischten Wohngebietes beträgt 6.868 m2, das Ausmaß der Verkehrsfläche 1.132<br />
m2.<br />
Weiters werden die <strong>vom</strong> Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai ausgearbeiteten Planunterlagen<br />
in Bezug auf die Änderung des Flächenwidmungsplanes mit der GZ. F 39-2007 <strong>vom</strong> 21.3.2007<br />
vorgelegt.
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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>22.03.2007</strong><br />
Demnach soll die Hofstelle des Hrn. Alois Erler von Freiland in Sonderfläche Hofstelle umgewidmet<br />
werden, um Nutzungskonflikte mit den angrenzenden Widmungsflächen Tourismusgebiet und gemischtes<br />
Wohngebiet, die sich aus dem Betrieb einer Hofstelle ergeben könnten, hintan zu halten<br />
und um die Existenz einer Hofstelle im Nahbereich von touristischen Gebäuden und einer neuen<br />
Wohnsiedlung nicht zu gefährden.<br />
Dieser Bereich befindet sich fast zur Gänze im gelben Gefahrenbereich.<br />
Zur Sicherung der Ziele der örtlichen Raumplanung ist für den Gesamtbereich Schlosserfeld ein allgemeiner<br />
und ergänzender Bebauungsplan zu erlassen, in dem die für das Bauvorhaben raumordnungsrelevanten<br />
Vorgaben gemacht werden können.<br />
a) Änderung des Raumordnungskonzeptes:<br />
Nach der Beratung beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig, den nachstehend angeführten Entwurf<br />
einer Änderung des Raumordnungskonzeptes durch vier Wochen hindurch zur allgemeinen Einsicht<br />
aufzulegen.<br />
"Änderung im Bereich der Gste. 448/1 und 442/1 (448/1 neu) KG. <strong>Tux</strong> lt. den von Raumplaner Architekt<br />
Dipl. Ing. Christian Kotai am 12.3.2007 erstellten Planunterlagen (GZ. ROK 02-2007) und<br />
raumplanerischer Stellungnahme <strong>vom</strong> 21.3.2007 von derzeit sonstige Freihaltefläche zur Sicherstellung<br />
der baulichen Entwicklung in Baulandreserve.“<br />
Zugleich wird einstimmig die gegenständliche Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes beschlossen,<br />
wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungsfrist<br />
keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben<br />
wird.<br />
b) Änderung des Flächenwidmungsplanes:<br />
Weiters beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig, den nachstehend angeführten Entwurf einer Änderung<br />
des Flächenwidmungsplanes durch vier Wochen hindurch zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.<br />
"Umwidmung im Bereich der Gste. 448/1, 442/1, 441/1, .260/1 und .260/2 KG. <strong>Tux</strong> lt. den von<br />
Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai am 21.3.2007 erstellten Planunterlagen (GZ. F 39-<br />
2007) von derzeit Freiland bzw. Tourismusgebiet in gemischtes Wohngebiet gem. § 38 Abs. 2 und<br />
Verkehrsfläche gem. 53 Abs. 3 sowie Sonderfläche Hofstelle gem. § 44 TROG 2006.“<br />
Zugleich wird gemäß § 68 TROG 2006 einstimmig die gegenständliche Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />
beschlossen, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb<br />
der Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person<br />
oder Stelle abgegeben wird.<br />
Der Beschluss steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />
die aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt wird.<br />
GR. Alois Erler ist befangen und nimmt an den Abstimmungen bei diesem Tagesordnungspunkt nicht<br />
teil.<br />
Zu Punkt 3)<br />
Im Flächenwidmungsplan ist der Planungsbereich als Freiland, im örtlichen Raumordnungskonzept als<br />
sonstige Freihaltefläche eingetragen.<br />
Der Widmungswerber beteiligt sich mit weiteren Grundeigentümern an einem Flächentausch, um im<br />
Ortsteil Hintertux die Parzellenstrukturen der einzelnen Grundeigentümer zu verbessern. Dadurch<br />
ergeben sich für die anderen Beteiligten weitere Baumöglichkeiten an den bestehenden touristischen<br />
Gebäuden, nicht jedoch für den Antragsteller, weshalb das Raumordnungskonzept und der Flächen-
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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>22.03.2007</strong><br />
widmungsplan geändert werden sollen, um auch den Betrieb des Widmungswerbers erweitern zu<br />
können.<br />
Die Erschließung ist infolge Bestandsbebauung gegeben.<br />
Ein kleiner Bereich der Widmungsfläche befindet sich in der Roten Gefahrenzone, ein größerer Bereich<br />
in der gelben Gefahrenzone.<br />
Die von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai verfassten Planunterlagen (ROK 01-2007 v.<br />
12.2.2007) sowie die raumplanerische Stellungnahme <strong>vom</strong> 12.3.2007 werden vorgelegt.<br />
Lt. den Ausführungen des Raumplaners stellt die großflächige Verbesserung der Parzellenstruktur für<br />
die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> einen wichtigen, im öffentlichen Interesse gelegenen Grund darf, weil dadurch<br />
einerseits bestehendes Bauland sinnvoll nutzbar wird und sich den bestehenden Tourismusbetrieben<br />
brauchbare Erweiterungsmöglichkeiten innerhalb des bestehenden gewidmeten Baulandes geboten<br />
werden.<br />
Die Verordnung soll um 1 Stempel ergänzt werden u. zw.:<br />
T20 (Z1, D3): Tourismusgebiet am Ortseingang von Hintertux, in steiler Hanglage nördlich der Landesstraße,<br />
zur Erweiterung des bestehenden Hotelbetriebes Berghof auf Gst. 1504/1 /Trennstück 5).<br />
Flächenausmaß rd. 1.850 m2.<br />
Auf Grund des vorliegenden Bedarfes soll im Rahmen des Verfahrens zur Änderung des Raumordnungskonzeptes<br />
auch der Flächenwidmungsplan für den Planungsbereich geändert werden. Die Umwidmung<br />
soll von Freiland in Tourismusgebiet erfolgen.<br />
Die hiezu von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai ausgearbeiteten Planunterlagen mit der<br />
GZ. F 38-2007 v. 12.2.2007 werden vorgelegt.<br />
Zur Sicherung der Ziele der örtlichen Raumplanung ist für den Gesamtbereich „Hotel Berghof“ ein<br />
allgemeiner und ergänzender Bebauungsplan zu erlassen, in dem die für das Bauvorhaben raumordnungsrelevanten<br />
Vorgaben (Bauhöhen, Dichten usw.) gemacht werden können.<br />
a) Änderung des Raumordnungskonzeptes:<br />
Nach der Beratung beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig, den nachstehend angeführten Entwurf<br />
einer Änderung des Raumordnungskonzeptes durch vier Wochen hindurch zur allgemeinen Einsicht<br />
aufzulegen.<br />
"Änderung im Bereich des Gst. 1504/1 KG. <strong>Tux</strong> lt. den von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian<br />
Kotai am 12.02.2007 erstellten Planunterlagen (GZ. ROK 01-2007) von derzeit sonstige Freihaltefläche<br />
zur Sicherstellung der baulichen Entwicklung in Baulandreserve.“<br />
Zugleich wird einstimmig die gegenständliche Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes beschlossen,<br />
wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungsfrist<br />
keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben<br />
wird.<br />
b) Änderung des Flächenwidmungsplanes:<br />
Weiters beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig, den nachstehend angeführten Entwurf einer Änderung<br />
des Flächenwidmungsplanes durch vier Wochen hindurch zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.<br />
"Umwidmung im Bereich des Gst. 1504/1KG. <strong>Tux</strong> lt. den von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian<br />
Kotai am 21.3.2007 erstellten Planunterlagen (GZ. F 39-2007) von derzeit Freiland in Tourismusgebiet<br />
gem. § 40 Abs. 4 TROG 2006.“<br />
Zugleich wird gemäß § 68 TROG 2006 einstimmig die gegenständliche Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />
beschlossen, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb<br />
der Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person<br />
oder Stelle abgegeben wird.
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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>22.03.2007</strong><br />
Der Beschluss steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />
die aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt wird.<br />
Bgm.Stv. Franz Erler ist befangen und nimmt an den Abstimmungen bei diesem Tagesordnungspunkt<br />
nicht teil.<br />
Zu Punkt 4a)<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat mit Beschluss <strong>vom</strong> 28.11.2006 (P. 3e) die Auflage des von Architekt Dipl. Ing.<br />
Kotai ausgearbeiteten Planentwurfes (GZ. F 33-2006 v. 13.12.2006) für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />
von Freiland in Sonderfläche Garagen- und Werkstättengebäude im Bereich der<br />
Gste. 1327/1 und 1328/4 KG. <strong>Tux</strong> beschlossen.<br />
Die Auflage erfolgte in der Zeit <strong>vom</strong> 23.1.2007 bis zum 20.2.2007. Eine Stellungnahme ist nicht abgegeben<br />
worden.<br />
Da die Widmungsfläche zum Teil ist der gelben Gefahrenzone liegt, wurde die WLV um Abgabe einer<br />
Stellungnahme ersucht.<br />
Die WLV hat sich mit Schreiben <strong>vom</strong> 8.2.2007, Zl. 313/76-2007, mitgeteilt, dass aus wildbachfachlicher<br />
Sicht der beantragten Änderung der Flächenwidmung zugestimmt werden kann, wenn sichergestellt<br />
wird, dass auf diesen Grundstücken durch die Erlassung eines Bebauungsplanes o.ä. keine<br />
baulichen Nutzungen erfolgen.<br />
Die Stellungnahme wurde dem Käufer der Flächen, Ing. Markus Stock GmbH., zur Kenntnis gebracht.<br />
Einstimmiger Beschluss:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die Änderung des Flächenwidmungsplanes und zwar im Bereich der<br />
Gste. 1327/1 und 1328/4 KG. <strong>Tux</strong> lt. den von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai am<br />
13.12.2006 erstellten Planunterlagen (GZ. F 33-2006) und raumplanerischen Beurteilung von derzeit<br />
Freiland in Sonderfläche Garagen- und Werkstättengebäude gem. § 43 Abs. 1 lit. a TROG 2006“.<br />
Zu Punkt 4b)<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat mit Beschluss <strong>vom</strong> 28.11.2006 (P. 3f) die Auflage des von Architekt Dipl. Ing.<br />
Kotai ausgearbeiteten Planentwurfes (GZ. F 37-2006 v. 22.1.2007) für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />
im Bereich des Gst. 56/1 KG. <strong>Tux</strong> von Freiland in Sonderfläche sonstige land- und<br />
forstwirtschaftliche Gebäude beschlossen.<br />
Die Auflage erfolgte in der Zeit <strong>vom</strong> 23.1.2007 bis zum 20.2.2007.<br />
Eine Stellungnahme ist nicht abgegeben worden.<br />
Der Hofeigentümer plant, außerhalb des dicht bebauten Siedlungsraumes in Madseit ein den Viehhaltungsrichtlinien<br />
entsprechendes neues Wirtschaftsgebäude zu errichten.<br />
Im bestehenden Stallgebäude wird die Viehhaltung aufgegeben.<br />
Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai beurteilt als Raumplaner der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> die Widmungsänderung<br />
wie folgt:<br />
Aus Sicht der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> entspricht diese Widmung den Zielen der örtlichen Raumordnung, weil<br />
durch die Aussiedlung des Wirtschaftsgebäudes Nutzungskonflikte im Sinne der örtlichen Raumordnung<br />
vermieden werden können.<br />
Die verkehrsmäßige Erschließung erfolgt durch die am Bauplatz unmittelbar vorbeiführende <strong>Tux</strong>er<br />
Landesstraße, die Wasserversorgung durch Anschluss an die Wasserversorgungsanlage der Wassergenossenschaft<br />
Madseit. Die Abwässer aus der Milchkammer werden in den Kanal (Verbandsanlage<br />
AIZ) geleitet.<br />
Einstimmiger Beschluss:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die Änderung des Flächenwidmungsplanes und zwar im Bereich des Gst.<br />
56/1 KG. <strong>Tux</strong> lt. den von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai am 22.1.2007 erstellten
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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>22.03.2007</strong><br />
Planunterlagen (GZ. F 37-2007) und raumplanerischen Beurteilung von derzeit Freiland in Sonderfläche<br />
sonstige land- und forstwirtschaftliche Gebäude (SLG-1 Wirtschaftsgebäude) gem. § 43 Abs. 1<br />
lit. a TROG 2006“.<br />
Zu Punkt 4c)<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat mit Beschluss <strong>vom</strong> 28.11.2006 (P. 3g) die Auflage des von Architekt Dipl. Ing.<br />
Kotai ausgearbeiteten Planentwurfes (GZ. F 35-2006 v. 13.12.2006) für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />
im Bereich des Gst. 1489/1 (1489/4 neu) KG. <strong>Tux</strong> von Freiland in Sonderfläche<br />
sonstige land- und forstwirtschaftliche Gebäude beschlossen.<br />
Im bestehenden Stallgebäude, im Tourismusgebiet gelegen, wird die Viehhaltung aufgegeben.<br />
Die Auflage erfolgte in der Zeit <strong>vom</strong> 23.1.2007 bis zum 20.2.2007.<br />
Eine Stellungnahme ist nicht abgegeben worden.<br />
Die verkehrsmäßige Erschließung erfolgt durch den am Bauplatz vorbeiführenden Kernaue-Weg<br />
(Zufahrtsrecht lt. Vollversammlungsbeschluss der Agrargemeinschaft Hintertuxer Kuhalpe v.<br />
7.8.2006 liegt vor), die Wasserversorgung durch Anschluss an die Wasserversorgungsanlage der<br />
Wassergenossenschaft Madseit (Zustimmung lt. Schreiben der WG. Madseit <strong>vom</strong> 26.11.2006 vorliegend).<br />
Einstimmiger Beschluss:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die Änderung des Flächenwidmungsplanes und zwar im Bereich des Gst.<br />
1489/1 (1489/4 neu) KG. <strong>Tux</strong> lt. den von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai am<br />
13.12.2006 erstellten Planunterlagen (GZ. F 35-2006) und raumplanerischen Beurteilung von derzeit<br />
Freiland in Sonderfläche sonstige land- und forstwirtschaftliche Gebäude (SLG-1 Stallgebäude) gem.<br />
§ 43 Abs. 1 lit. a TROG 2006“.<br />
GR. Franz Erler, 605, und GR. Konrad Fankhauser sind befangen und nehmen an der Beratung und<br />
Abstimmung nicht teil.<br />
Zu Punkt 4d)<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat mit Beschluss <strong>vom</strong> 28.11.2006 (P. 3h) die Auflage des von Architekt Dipl. Ing.<br />
Kotai ausgearbeiteten Planentwurfes (GZ. F 34-2006 v. 22.1.2007) für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />
im Bereich der Gste. 858/2, 857, .562 und 855 KG. <strong>Tux</strong> von Freiland bzw. Sonderfläche<br />
Wirtschaftsgebäude in SLH verschiedene Flächen (SLH-1 Wohngebäude und SLH-1 Wirtschaftsgebäude)<br />
beschlossen.<br />
Die Auflage erfolgte in der Zeit <strong>vom</strong> 23.1.2007 bis zum 20.2.2007.<br />
Eine Stellungnahme ist nicht abgegeben worden.<br />
Da der Bauplatz hinsichtlich einer möglichen Gefährdung durch Schneerutsche außerhalb des Beurteilungsbereiches<br />
liegt, wird im Zuge des Bauverfahrens eine Stellungnahme der WLV eingeholt<br />
werden.<br />
Die verkehrsmäßige Erschließung erfolgt durch die am Bauplatz unmittelbar vorbeiführende <strong>Gemeinde</strong>straße<br />
(Geislweg), die Wasserversorgung durch Anschluss an die Wasserversorgungsanlage der<br />
Wassergenossenschaft Schöneben (Zustimmung liegt vor).<br />
Die Abwässer werden in den Kanal (Bestand für best. Wohnhaus) geleitet.<br />
Einstimmiger Beschluss:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die Änderung des Flächenwidmungsplanes und zwar im Bereich der<br />
Gste. 858/2, 857, .562 und 855 KG. <strong>Tux</strong> lt. den von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai<br />
am 13.12.2006 erstellten Planunterlagen (GZ. F 34-2007) und raumplanerischen Beurteilung von<br />
derzeit Freiland bzw. Sonderfläche Wirtschaftsgebäude in Sonderfläche sonstige land- und forstwirtschaftliche<br />
Gebäude (SLG-1 Wirtschaftsgebäude und SLH-1 Wirtschaftsgebäude) gem. § 43 Abs. 1<br />
lit. a TROG 2006“.
Seite 7 von 11<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>22.03.2007</strong><br />
GR. Thomas Geisler ist befangen und nimmt an der Abstimmung bei diesem Tagesordnungspunkt<br />
nicht teil.<br />
Zu Punkt 4e)<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat mit Beschluss <strong>vom</strong> 28.11.2006 (P. 3i) die Auflage des von Architekt Dipl. Ing.<br />
Kotai ausgearbeiteten Planentwurfes (GZ. F 36-2006 v. 19.12.2006) für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />
im Bereich des Gst. 549 KG. <strong>Tux</strong> von derzeit Sonderfläche Liftstation und Garage in<br />
Kerngebiet gem. § 40 Abs. 3 TROG 2006 beschlossen.<br />
Die Auflage erfolgte in der Zeit <strong>vom</strong> 23.1.2007 bis zum 20.2.2007.<br />
Hr. Alfons Turozzi, <strong>Tux</strong> Nr. 276, hat mit Schreiben, ohne Datum, eingelangt am 29.1.2007, eine<br />
Stellungnahme wie folgt abgegeben.<br />
Als Person mit Hauptwohnsitz in <strong>Tux</strong> spreche ich mich gegen die Änderung aus. In mehreren, innerhalb<br />
der letzten Jahre abgewickelten Verfahren hat sich der <strong>Gemeinde</strong>rat jeweils negativ gegen die<br />
Behebung einer Widmungsdiskrepanz einer seit langem landwirtschaftlich genutzten Fläche ausgesprochen.<br />
In Wahrung der Interessen der Großen erfolge eine weitere Dezimierung eines ohnehin<br />
schon kleinen lw. Betriebes .<br />
Verkehrsmäßige Erschließung, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind Bestand.<br />
Einstimmiger Beschluss:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die Änderung des Flächenwidmungsplanes und zwar im Bereich des Gst.<br />
549 KG. <strong>Tux</strong> lt. den von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai am 19.12.2006 erstellten<br />
Planunterlagen (GZ. F 36-2006) und raumplanerischen Beurteilung von derzeit Sonderfläche Liftstation<br />
und Garage in Kerngebiet gem. § 40 Abs. 3 TROG 2006“.<br />
Zum Einwand des Hrn. Alfons Turozzi äußert sich der <strong>Gemeinde</strong>rat wie folgt:<br />
Der Einwand kann keine Berücksichtigung finden. Mit der Änderung wird dem ausdrücklichen<br />
Wunsch der Grundeigentümerin (Antragstellerin) Rechnung getragen. Die Sinnhaftigkeit der Widmungsänderung<br />
ergibt sich aus der Stellungnahme des örtlichen Raumplaners ebenso, wie aus den<br />
Überlegungen des <strong>Gemeinde</strong>rates.<br />
Zu Punkt 5)<br />
Der Grundeigentümer Ing. Markus Stock GmbH. beabsichtigt, das als Wohngebiet ausgewiesene<br />
Gst. 968/14 mit einer terrassenförmig angelegten Wohnanlage mit 5 eigenständigen Wohneinheiten<br />
zu bebauen.<br />
Im Raumordnungskonzept befindet sich der Planungsbereich innerhalb der Baulandgrenzen und ist<br />
als Baulandreserve W 16 (innere Verdichtung des Baulandes) gekennzeichnet, die mit der Dichte D1<br />
(Bebauung überwiegend mit freistehenden Gebäuden) und dem Zeitfaktor Z1 (unmittelbarer Bedarf)<br />
zu bebauen ist.<br />
Die Erschließung des Planungsbereiches ist durch die Wegparzelle, die im Süden an das Grundstück<br />
grenzt, und durch die Umgebungsbebauung im vollen Umfang gegeben.<br />
Das Bauvorhaben war mehrmals Diskussionsthema im Bau- und Raumordnungsausschuss, wobei<br />
befunden wurde, dass ein Gebäude mit 5 Wohneinheiten gem. TBO 2001 keine Wohnanlage im<br />
Sinne des § 2 darstellt und aus diesem Grund auch den Vorgaben des Raumordnungskonzeptes der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> entsprochen wird.<br />
Sicherzustellen ist, dass die Wohnungen nicht als Freizeitwohnsitze genutzt werden, weil diese Art<br />
der Nutzung keine Deckung mit den Zielen der örtlichen Raumordnung für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> findet<br />
und raumordnungsrechtlich nicht zulässig ist.<br />
Die Wasserversorgung erfolgt durch die WG. Berg, die Abwasserentsorgung durch den in der Wegparzelle<br />
liegenden <strong>Gemeinde</strong>kanal.<br />
Die Planunterlagen, verfasst von Architekt DI. Kotai, mit den GZ. AB 20-2007 und EB 20-2007 <strong>vom</strong><br />
14.2.2007, werden vorgelegt.
Seite 8 von 11<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>22.03.2007</strong><br />
Lt. der vorliegenden ortsplanerischen Stellungnahme <strong>vom</strong> 14.2.2007 sind folgende Planinhalte vorgesehen:<br />
Fluchtlinien: Die Straßenfluchtlinie folgt entlang der Grundgrenze zur Wegparzelle 968/8.<br />
Die Baufluchtlinie folgt der vorgenannten Wegparzelle in einem Abstand von 1,10 m um UG. von der<br />
Straßenfluchtlinie inkl. Abstufung ostseitig, im EG. 2,30 m, im OG. 3,30 m und im DG. 5,30 m. Bebauungsregeln:<br />
Die Dichtevorgabe mit der Mindest-Baumassendichte von 1,00 und der maximalen<br />
Baumassendichte von 2,80 sollen eine zweckmäßige und bodensparende Bebauung ermöglichen.<br />
Weiters ist der Planungsbereich in offener Bauweise unter Einhaltung der Abstände gem. § 6 Abs. 1<br />
lit. b TBO 2001 zu bebauen.<br />
Die maximale Grundstücksgröße bezieht sich auf die lt. Grundbuch vorhandene Größe des Grundstückes<br />
mit ca. 800 m2.<br />
Die Anzahl der oberirdischen Geschoße wurde mit 3 entsprechend der vorliegenden Planunterlagen<br />
festgelegt, wobei das Untergeschoß mit der Tiefgarage auf Grund der Hanglage nicht als oberirdisches<br />
Geschoß gem. TROG 2006 zu bewerten ist.<br />
Die Festlegung des höchstens Punktes des Gebäudes mit 1.337,87 m über Adria richtet sich ebenfalls<br />
nach den vorliegenden Planunterlagen.<br />
Nach der Beratung beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig, den gegenständlichen Entwurf durch vier<br />
Wochen hindurch zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.<br />
Gleichzeitig beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig den gegenständlichen Bebauungsplan zu erlassen,<br />
wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungsfrist<br />
keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben<br />
wird.<br />
Zu Punkt 6)<br />
Der Bürgermeister und der Vorsitzende des Wegausschusses berichten über den Werdegang in Bezug<br />
auf die Übernahme dieses Wegstückes als <strong>Gemeinde</strong>weg. Nach dem in den letzten Jahren erfolgten<br />
Ausbau und der inzwischen wasserrechtlichen bewilligten Oberflächenwasserentwässerung<br />
haben die Interessenten mit Schreiben <strong>vom</strong> 7.6.2006 um die Übernahme des Weges in das <strong>Gemeinde</strong>eigentum<br />
angesucht.<br />
Die Wegparzelle wurde bei der Grundgrenze 1482/9 und 1482/10 geteilt, wobei die 1482/16 bei der<br />
Agrargemeinschaft Hintertuxer Kuhalpe verbleibt.<br />
Lt. Grundbuchführer kann die Übertragung an die <strong>Gemeinde</strong> nach dem Liegenschaftsteilungsgesetz<br />
erfolgen, wenn die Wertgrenze von € 15,-- je m2 Fläche nicht überschritten wird.<br />
Mit dem Grundeigentümer der Gp. 1482/9 wurde vereinbart, dass die Holzlege auf Gp. 1482/9 abgetragen<br />
wird.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig wie folgt:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat genehmigt hiermit den Erwerb des Gst. 1482/11 in EZ 222 GB 87122 <strong>Tux</strong> im Ausmaß<br />
von 323 m2 von der Agrargemeinschaft Hintertuxer Kuhalpe, unter gleichzeitiger Übernahme<br />
dieser Fläche in das ÖFFENTLICHE WEGEGUT gem. § 13 Tiroler Straßengesetz.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> übernimmt die Flächen ohne einen Kaufpreis oder eine sonstige Entschädigung. Somit<br />
wird dem Grundbuchführer bestätigt, dass der Wert je m2 Wegfläche € 15,-- nicht übersteigt.<br />
Die auf der oa. Grundfläche befindliche, Holzlege ist zu entfernen.<br />
Mit der Eintragung ins Grundbuch wird Dipl. Ing. Heinz Ebenbichler beauftragt.<br />
Die Eintragungskosten übernimmt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong>.<br />
Zu Punkt 7)<br />
Der Bürgermeister bringt das Schreiben der WLV <strong>vom</strong> 13.3.2007 zur Kenntnis und berichtet über<br />
die in dieser Angelegenheit geführte Besprechung am 13.2.2007 mit den Bewohnern von Hintertux<br />
und dem <strong>Gemeinde</strong>rat. Das Verbauungsprojekt 1994 musste seinerzeit seitlich eingegrenzt werden:
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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>22.03.2007</strong><br />
Talauswärts war die räumliche Nähe zu einem markanten Felsgroßabbruch (dem sog. „Schmittenloch“)<br />
maßgeblich und taleinwärts konnte die Verbauung ebenfalls aus geologischer Sicht (ev. Beeinträchtigung<br />
der Thermalquellen) nicht weiter ausgeführt werden. Eine von der WLV durchgeführte<br />
Lawinensimulation hat gezeigt, dass trotz ausgeführter Verbauung aus den verbleibenden<br />
Restanbruchgebieten selbst bei Berücksichtigung der möglichen Aufforstungsbereiche noch eine<br />
Gefährdung für den Siedlungsraum besteht.<br />
Zur Erreichung des seinerzeitigen Verbauungszieles ist nun vorgesehen, die am Schuttkegel der<br />
Schmittenberg-Lawine vorgegebene Geländeform, die bereits jetzt eine gewisse Ablenkung der Lawine<br />
zulässt, durch die Errichtung eines Lawinenspaltkeiles zu verstärken und somit den zentralen<br />
Siedlungsbereich von Hintertux zu schützen.<br />
Der Damm soll größtenteils als Schüttdamm ausgeführt werden, hat eine wirksame Höhe von rd.<br />
8,00 m und wird in Form eines lokalen Massenausgleiches (Abtrag - Schüttung) errichtet. Durch eine<br />
landschaftsangepasste Oberflächengestaltung sollen die Auswirkungen auf das Landschaftsbild minimiert<br />
werden.<br />
Einstimmiger Beschluss:<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong>, als Konsenswerberin, stellt den Antrag an die BH. Schwaz um Erteilung der wasser-<br />
und naturschutzrechtlichen Bewilligung für die gegenständliche Verbauungsmaßnahme.<br />
Zu Punkt 8)<br />
Vom Bgm. wird über eine gemeinsame <strong>Sitzung</strong> des Kommandos der FFW <strong>Tux</strong> und des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes<br />
berichtet. An der <strong>Sitzung</strong> haben auch Bezirkskommandant Steinberger und Bez. Insp.<br />
Riedhart teilgenommen. Dabei wurde übereinstimmend der Ausrüstungsstand der FFW <strong>Tux</strong> als sehr<br />
gut befunden. Es ist jedoch ausdrücklicher Wunsch der FFW <strong>Tux</strong> das seinerzeit durch das LFBA<br />
(Lösch- und Bergefahrzeug / Allrad) ersetzte KLF, welches entgegen den seinerzeitigen Überlegungen<br />
bisher nicht ausgeschieden wurde, durch ein LAST Fahrzeug (ausgerüstet mit Hebebordwand<br />
und Container für technische Einsätze und kleinere Transporte) zu ersetzen. Die gewünschte<br />
Anschaffung wird mit Feuerwehr internen Richtlinien (Bevölkerung / Gästebetten in Relation zu<br />
vorhandenen Fahrzeugen) begründet.<br />
Die geschätzten Anschaffungskosten belaufen sich auf ca. € 100.000,-, davon wäre die FFW <strong>Tux</strong><br />
bereit, € 30.000,- aus der Kameradschaftskasse zu bezahlen. Bezirksinspektor Riedhart sagt einen<br />
Zuschuss in Höhe von 15% der Anschaffungskosten zu. Ob ein evt. weiterer Zuschuss aus GAF Mitteln<br />
in Anspruch genommen werden kann, ist noch abzuklären.<br />
Einstimmiger Beschluss:<br />
Die Anschaffung eines LAST Fahrzeuges wird grundsätzlich genehmigt. Die finanzielle Abwicklung<br />
soll auf 2 Haushaltsjahre aufgeteilt werden<br />
Die Punkte 9) und 10) werden vertraulich unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt, Punkt 11)<br />
anschließend an Punkt 8) vorgezogen!<br />
Zu Punkt 9)<br />
Der Quartalsbericht des Vorstandes der <strong>Tux</strong>er Bergbahnen AG. wurde bereits in der Vorstandsitzung<br />
<strong>vom</strong> 6.3.2007 zur Kenntnis gebracht. Nunmehr wird dieser dem <strong>Gemeinde</strong>rat auszugsweise vorgetragen.<br />
Der Vertrag über die die Errichtung einer typischen stillen Gesellschaft, <strong>vom</strong> 26.1.1999 sieht<br />
unter Vertragspunkt XII ein Kündigungsrecht mit 30.4.2009 vor.<br />
Vertragsgemäß ist hiefür eine Frist von 2 Jahren einzuhalten. Der <strong>Gemeinde</strong>rat vertritt die Auffassung,<br />
dass das Kündigungsrecht in Anspruch zu nehmen ist. Die Frist für die Anmeldung ist mit Ende<br />
des laufenden Geschäftsjahres, also mit 30.4.2007 zu wahren. Wie bereits mit Hrn. Vorstand Kreidl<br />
und Dr. Rubatscher besprochen, ist die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> bereit, die Auseinandersetzungsmodalitäten<br />
lt. Pkt. XIII unter Wahrung der Interessen der TUBAG, als Geschäftsinhaberin, aber auch der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Tux</strong>, als Stille Gesellschafterin, noch gesondert zu verhandeln.
Einstimmige Beschlussfassung.<br />
Zu Punkt 10)<br />
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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>22.03.2007</strong><br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat von <strong>Tux</strong> beschließt einstimmig, an die genannten Persönlichkeiten das Kulturehrenzeichen<br />
zu verleihen:<br />
Herrn Anton Wechselberger, <strong>Tux</strong>, Lanersbach Nr. 460, wird das Kulturehrenzeichen der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Tux</strong> zu verliehen.<br />
Herr Wechselberger hat sich durch seine langjährige Tätigkeit als Obmann und Kassier sowie durch<br />
seine jahrzehntelange aktive Mitgliedschaft bei der Bundesmusikkapelle <strong>Tux</strong> bleibende Verdienste<br />
erworben. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> spricht ihm dafür Dank und Anerkennung aus.<br />
Herrn Peter Stock, <strong>Tux</strong>, Vorderlanersbach Nr. 79, wird das Kulturehrenzeichen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> zu<br />
verliehen.<br />
Herr Stock hat sich durch seine langjährige Obmannschaft sowie durch seine jahrzehntelange aktive<br />
Mitgliedschaft bei der Bundesmusikkapelle <strong>Tux</strong> bleibende Verdienste erworben. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong><br />
spricht ihm dafür Dank und Anerkennung aus.<br />
Zu Punkt 11)<br />
Berichte des Bürgermeisters zu folgenden Angelegenheiten:<br />
• Nächtigungsergebnis Februar 2007 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> + 7,25 %<br />
• Wohnbau NHT - Tiroler Bodenfond „Schlosserfeld“ - der Bauausschuss wird dringend ersucht,<br />
die Vergaberichtlinien auszuarbeiten<br />
• Bericht über die Besprechung am 15.3.2007 zwischen TVB, Arch. Gsottbauer und <strong>Gemeinde</strong><br />
betr. Projekt Veranstaltungssaal und Vereinsräume: Die Wettbewerbsunterlagen wurden überarbeitet,<br />
die Wünsche der Musikkapelle <strong>Tux</strong>, nach Besichtigung mehrerer Probelokale, werden<br />
berücksichtigt, eine Grobkostenschätzung in Auftrag gegeben.<br />
• Vorlage der Kostenschätzung Umbau in der HS <strong>Tux</strong> - Räume für die Musikschule: Die Höhe der<br />
Umbaukosten wird von Arch. Kotai mit rd. 40.000,- € brutto angenommen. Arch. Kotai wird Angebote<br />
von 3 Firmen Ing. Stock, <strong>Tux</strong>, Brandacher, Finkenberg, und Z-Bau Luxner, Ramsau, einholen.<br />
• Für die im Haushaltsvoranschlag 2007 vorgesehene Anschaffung einer Verstärkeranlage wurden<br />
mehrere Angebote eingeholt, die in Frage kommenden Firmen werden eingeladen, die Anlagen<br />
vorzuführen, der TVB <strong>Tux</strong> möchte sich am Ankauf beteiligen<br />
• Ansuchen um Grundtausch im Zuge eines geplanten Neubaues (Hohenhaus- und Hesserstall -<br />
Hohenhausgasse, Hintertux) durch Fam. Schrempf, Jörgler - der Wegausschuss wird um Vorberatung<br />
ersucht.<br />
• Bericht über die Verkehrsverhandlung durch die BH Schwaz am 2.3.2007 betreffend Ansuchen<br />
der <strong>Tux</strong>er Bergbahnen AG. für die Errichtung eines Schutzweges<br />
• Bericht über die Vollversammlung des Vereines Naturpark „Zillertaler Alpen“, im Besonderen<br />
über die geforderte Mitfinanzierung „Naturparkhaus Ginzling“. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> ist seit der Änderung<br />
der Naturparkgrenzen durch das ATLR „Naturparkgemeinde“. Die Angelegenheit wird in<br />
der nächsten <strong>Sitzung</strong> auf die Tagesordnung gesetzt.<br />
• Neubau Straßenkanal und Gehsteig Ortsteil Vorderlanersbach: lt. Auskunft des Bauhofes, nach<br />
Beratung durch das E-Werk Wels, sollte das Straßenbeleuchtungskabel auf der Sanierungsstrecke<br />
ausgetauscht werden und die Lampen, in jedenfalls die Aufsatzleuchten, erneuert werden.<br />
Ein Angebot durch das E-Werk Wels liegt bereits vor, von den Firmen Hainz und Sporer<br />
werden weitere Angebote eingeholt<br />
GR. Christina Kofler verlässt die <strong>Sitzung</strong> um 22 Uhr 50.
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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>22.03.2007</strong><br />
Es folgt eine Anfrage von GR. Paul Geisler an GV. Anfang betreffend Erlassung des Bescheides<br />
„Obere Testgasse“ durch den <strong>Gemeinde</strong>vorstand II. Instanz nach dem Tiroler Straßengesetz.<br />
GV. Anfang erklärt, dass der Bescheid erlassen wurde.<br />
Anfrage GV. Franz Erler an Bgm. Erler, warum bei der Vereinsversammlung der Schützengilde <strong>Tux</strong><br />
kein <strong>Gemeinde</strong>vertreter anwesend war. Der Bgm. berichtet, dass dies durch eine Terminüberschneidung,<br />
bzw. ein Versehen seinerseits entstanden ist und die Angelegenheit bereits mit Obmann<br />
Meinrad Ortner geklärt und die Abwesenheit entschuldigt wurde.<br />
Der Bürgermeister:<br />
Der Bürgermeister-Stellvertreter:<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder:<br />
g. g. g.