Infodienst Krankenhäuser - Ver.di
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Deutschland<br />
und Interessenvertretung von herausragender<br />
Bedeutung. Das was<br />
sich derzeit in der freien Wirtschaft<br />
abzeichnet und noch nicht<br />
den Höhepunkt erreicht hat, wird<br />
den öffentlichen Dienst ebenfalls<br />
in gnadenloser Härte treffen –<br />
aller<strong>di</strong>ngs erst ab 2011.<br />
Die Einnahmen der öffentlichen<br />
Haushalte werden dramatisch einbrechen,<br />
erneut werden Privatisierung,<br />
Stellenstreichung und auch<br />
betriebsbe<strong>di</strong>ngte Kün<strong>di</strong>gungen auf<br />
<strong>di</strong>e Tagesordnung kommen. Was<br />
wird, was will sich der Staat noch<br />
leisten, ist unter der scheinbar in<br />
weiten Teilen gescheiterten Prämisse<br />
»Privat vor Staat«, gemeinsam<br />
zu klären.<br />
Schaffen wir es nicht, <strong>di</strong>e vertrauensvolle<br />
Zusammenarbeit<br />
zwischen Arbeitgeber und Perso-<br />
BAG: Boni für Gewerkschaftsmitglieder<br />
zulässig<br />
»Differenzierungsklauseln« in<br />
Tarifverträgen sorgen dafür, dass<br />
von bestimmten tariflichen Leistungen<br />
nur Gewerkschaftsmitglieder<br />
profitieren – Boni für <strong>di</strong>e<br />
KollegInnen. Das Bundesarbeitsgericht<br />
(BAG) hat <strong>di</strong>ese Klauseln jetzt<br />
grundsätzlich für zulässig erklärt.<br />
Bis zur letzten Instanz hatte eine<br />
Pflegerin der Arbeiterwohlfahrt<br />
(AWO) geklagt. In einem Tarifvertrag<br />
hatte ver.<strong>di</strong> mit der AWO eine<br />
Sonderzahlung für <strong>di</strong>e Beschäftig-<br />
■ 26<br />
gewerkschaftlicher Info-Service vom 06.04.2009 6/09<br />
www.einblick.dgb.de<br />
nalräten in ein konstruktives Miteinander<br />
zu erarbeiten, so werden<br />
wir nicht in der Lage sein, vor der<br />
Krise zu agieren. Das Agieren wird<br />
aller<strong>di</strong>ngs ein wesentlicher Bestandteil<br />
sein, um Kolleginnen und<br />
Kollegen weitgehend vor der Dramaturgie<br />
zu schützen und das<br />
Schlimmste zu verhindern. Kommen<br />
wir nur zum Reagieren, so<br />
wird <strong>di</strong>es <strong>di</strong>e fatale Konsequenz<br />
der Muskelspiele der Macht sein.<br />
Alle Beteiligten tun gut dran zuzulassen,<br />
gemeinsam auf Augenhöhe<br />
zu gestalten – Co-Management<br />
zuzulassen. Dabei ist es<br />
ersteinmal unerheblich, was <strong>di</strong>e<br />
rechtlich formellen Beteiligungsverfahren<br />
vorsehen. Es geht um<br />
<strong>di</strong>e Kolleginnen und Kollegen, es<br />
geht um den Dienstleistungsbereich,<br />
es geht um den öffentlichen<br />
ten in Höhe von 535 Euro brutto<br />
vereinbart – aller<strong>di</strong>ngs nur für <strong>di</strong>e<br />
gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten.<br />
Die Klägerin, selbst<br />
nicht Gewerkschaftsmitglied,<br />
fühlte sich davon benachteiligt.<br />
Im März entschied das Bundesarbeitsgericht<br />
in Erfurt: Die<br />
Klausel mit der Sonderzahlung ist<br />
grundsätzlich zulässig. Eine Trendwende<br />
in der Rechtssprechung<br />
– denn bisher hatte das BAG entsprechende<br />
Tarifregelungen für<br />
unzulässig erklärt.<br />
Im Kern ging es um <strong>di</strong>e Frage,<br />
ob durch <strong>di</strong>e Sonderzahlung ein<br />
unzulässiger (»nicht mehr hinnehmbarer«)<br />
Druck auf Nicht-Gewerkschaftsmitglieder<br />
ausgeübt<br />
Dienst. Die Landesregierung NRW<br />
hat sich mit der Novellierung des<br />
Landespersonalvertretungsgesetzes<br />
einen eigenen Fallstrick gelegt.<br />
Gerade jetzt muss sie aber zeigen,<br />
welche <strong>Ver</strong>antwortung sie gegenüber<br />
den Bürgerinnen und Bürgern,<br />
den Kolleginnen und Kollegen<br />
und den demokratischen<br />
betrieblichen Strukturen übernehmen<br />
will.<br />
Zurück in <strong>di</strong>e Zukunft, bevor <strong>di</strong>e<br />
Finanzkrise im vollen Umfang auch<br />
den öffentlichen Dienst erreicht<br />
oder Agieren auf gemeinsamer<br />
Augenhöhe als gelebte Kultur, um<br />
das Schlimmste zu verhindern? ■<br />
Michael Hechsel, Vorsitzender<br />
des Personalrates, LWL-Therapiezentrum<br />
für forensische Psychiatrie,<br />
Marsberg<br />
wird, in <strong>di</strong>e Gewerkschaft einzutreten.<br />
Denn das würde ihr Recht<br />
auf »negative Koalitionsfreiheit« –<br />
also das Recht, keiner Gewerkschaft<br />
beitreten zu müssen – verletzen.<br />
Das sei bei der Höhe der<br />
Sonderzahlung der AWO aber<br />
nicht der Fall, urteilten <strong>di</strong>e Erfurter<br />
Richter.<br />
Die Gewerkschaften begrüßten<br />
das Urteil. »Die Entscheidung bestätigt<br />
unsere Rechtsauffassung<br />
und stützt <strong>di</strong>e grundsätzlich geschützte<br />
Gewerkschaftsfreiheit«,<br />
erklärt etwa der Zweite Vorsitzende<br />
der IG Metall, Detlef Wetzel.<br />
Seine Gewerkschaft habe vor<br />
allem bei Firmentarifverträgen<br />
eine Besserstellung von Mitglie-<br />
<strong>Info<strong>di</strong>enst</strong> <strong>Krankenhäuser</strong> Nr. 45 ■ Juni 2009