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Infodienst Krankenhäuser - Ver.di

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Deutschland<br />

und Interessenvertretung von herausragender<br />

Bedeutung. Das was<br />

sich derzeit in der freien Wirtschaft<br />

abzeichnet und noch nicht<br />

den Höhepunkt erreicht hat, wird<br />

den öffentlichen Dienst ebenfalls<br />

in gnadenloser Härte treffen –<br />

aller<strong>di</strong>ngs erst ab 2011.<br />

Die Einnahmen der öffentlichen<br />

Haushalte werden dramatisch einbrechen,<br />

erneut werden Privatisierung,<br />

Stellenstreichung und auch<br />

betriebsbe<strong>di</strong>ngte Kün<strong>di</strong>gungen auf<br />

<strong>di</strong>e Tagesordnung kommen. Was<br />

wird, was will sich der Staat noch<br />

leisten, ist unter der scheinbar in<br />

weiten Teilen gescheiterten Prämisse<br />

»Privat vor Staat«, gemeinsam<br />

zu klären.<br />

Schaffen wir es nicht, <strong>di</strong>e vertrauensvolle<br />

Zusammenarbeit<br />

zwischen Arbeitgeber und Perso-<br />

BAG: Boni für Gewerkschaftsmitglieder<br />

zulässig<br />

»Differenzierungsklauseln« in<br />

Tarifverträgen sorgen dafür, dass<br />

von bestimmten tariflichen Leistungen<br />

nur Gewerkschaftsmitglieder<br />

profitieren – Boni für <strong>di</strong>e<br />

KollegInnen. Das Bundesarbeitsgericht<br />

(BAG) hat <strong>di</strong>ese Klauseln jetzt<br />

grundsätzlich für zulässig erklärt.<br />

Bis zur letzten Instanz hatte eine<br />

Pflegerin der Arbeiterwohlfahrt<br />

(AWO) geklagt. In einem Tarifvertrag<br />

hatte ver.<strong>di</strong> mit der AWO eine<br />

Sonderzahlung für <strong>di</strong>e Beschäftig-<br />

■ 26<br />

gewerkschaftlicher Info-Service vom 06.04.2009 6/09<br />

www.einblick.dgb.de<br />

nalräten in ein konstruktives Miteinander<br />

zu erarbeiten, so werden<br />

wir nicht in der Lage sein, vor der<br />

Krise zu agieren. Das Agieren wird<br />

aller<strong>di</strong>ngs ein wesentlicher Bestandteil<br />

sein, um Kolleginnen und<br />

Kollegen weitgehend vor der Dramaturgie<br />

zu schützen und das<br />

Schlimmste zu verhindern. Kommen<br />

wir nur zum Reagieren, so<br />

wird <strong>di</strong>es <strong>di</strong>e fatale Konsequenz<br />

der Muskelspiele der Macht sein.<br />

Alle Beteiligten tun gut dran zuzulassen,<br />

gemeinsam auf Augenhöhe<br />

zu gestalten – Co-Management<br />

zuzulassen. Dabei ist es<br />

ersteinmal unerheblich, was <strong>di</strong>e<br />

rechtlich formellen Beteiligungsverfahren<br />

vorsehen. Es geht um<br />

<strong>di</strong>e Kolleginnen und Kollegen, es<br />

geht um den Dienstleistungsbereich,<br />

es geht um den öffentlichen<br />

ten in Höhe von 535 Euro brutto<br />

vereinbart – aller<strong>di</strong>ngs nur für <strong>di</strong>e<br />

gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten.<br />

Die Klägerin, selbst<br />

nicht Gewerkschaftsmitglied,<br />

fühlte sich davon benachteiligt.<br />

Im März entschied das Bundesarbeitsgericht<br />

in Erfurt: Die<br />

Klausel mit der Sonderzahlung ist<br />

grundsätzlich zulässig. Eine Trendwende<br />

in der Rechtssprechung<br />

– denn bisher hatte das BAG entsprechende<br />

Tarifregelungen für<br />

unzulässig erklärt.<br />

Im Kern ging es um <strong>di</strong>e Frage,<br />

ob durch <strong>di</strong>e Sonderzahlung ein<br />

unzulässiger (»nicht mehr hinnehmbarer«)<br />

Druck auf Nicht-Gewerkschaftsmitglieder<br />

ausgeübt<br />

Dienst. Die Landesregierung NRW<br />

hat sich mit der Novellierung des<br />

Landespersonalvertretungsgesetzes<br />

einen eigenen Fallstrick gelegt.<br />

Gerade jetzt muss sie aber zeigen,<br />

welche <strong>Ver</strong>antwortung sie gegenüber<br />

den Bürgerinnen und Bürgern,<br />

den Kolleginnen und Kollegen<br />

und den demokratischen<br />

betrieblichen Strukturen übernehmen<br />

will.<br />

Zurück in <strong>di</strong>e Zukunft, bevor <strong>di</strong>e<br />

Finanzkrise im vollen Umfang auch<br />

den öffentlichen Dienst erreicht<br />

oder Agieren auf gemeinsamer<br />

Augenhöhe als gelebte Kultur, um<br />

das Schlimmste zu verhindern? ■<br />

Michael Hechsel, Vorsitzender<br />

des Personalrates, LWL-Therapiezentrum<br />

für forensische Psychiatrie,<br />

Marsberg<br />

wird, in <strong>di</strong>e Gewerkschaft einzutreten.<br />

Denn das würde ihr Recht<br />

auf »negative Koalitionsfreiheit« –<br />

also das Recht, keiner Gewerkschaft<br />

beitreten zu müssen – verletzen.<br />

Das sei bei der Höhe der<br />

Sonderzahlung der AWO aber<br />

nicht der Fall, urteilten <strong>di</strong>e Erfurter<br />

Richter.<br />

Die Gewerkschaften begrüßten<br />

das Urteil. »Die Entscheidung bestätigt<br />

unsere Rechtsauffassung<br />

und stützt <strong>di</strong>e grundsätzlich geschützte<br />

Gewerkschaftsfreiheit«,<br />

erklärt etwa der Zweite Vorsitzende<br />

der IG Metall, Detlef Wetzel.<br />

Seine Gewerkschaft habe vor<br />

allem bei Firmentarifverträgen<br />

eine Besserstellung von Mitglie-<br />

<strong>Info<strong>di</strong>enst</strong> <strong>Krankenhäuser</strong> Nr. 45 ■ Juni 2009

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