Infodienst Krankenhäuser - Ver.di
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Tarifpolitik<br />
Siehe auch <strong>Info<strong>di</strong>enst</strong><br />
43, S. 46<br />
und 41, S. 41<br />
Hessen-Nassau: »Nachschlag geht immer!«<br />
KollegInnen in Ev. Kirche und<br />
Diakonie von Hessen-Nassau<br />
organisieren Kampagne<br />
Vor mehr als drei Jahren senkten<br />
Kirche und Diakonie in Hessen und<br />
Nassau das Tarifniveau ihrer über<br />
30.000 Beschäftigten durch <strong>di</strong>e<br />
Einführung einer »Kirchlich-Diakonischen<br />
Arbeitsvertragsordnung«<br />
(KDAVO) für Hessen und Nassau<br />
ab. Eine aus Arbeitgebersicht<br />
leichte Aktion, da über <strong>di</strong>e kir-<br />
ARK und KDAVO<br />
Viele Jahre lang waren <strong>di</strong>e Arbeitsbe<strong>di</strong>ngungen<br />
und <strong>di</strong>e Entlohnung in<br />
Ev. Kirche und Diakonie in Hessen-Nassau<br />
am Tarif des öffentlichen Dienstes orientiert.<br />
Das kirchliche Gremium des »Dritten<br />
Wegs«, <strong>di</strong>e Arbeitsrechtliche Kommission<br />
(ARK), hatte den BAT le<strong>di</strong>glich »abgeschrieben«<br />
und wenige kirchenspezifische<br />
Änderungen eingefügt.<br />
ARK<br />
■ 18<br />
Arbeitsrechtliche Struktur in Hessen Nassau<br />
nach Kirchengesetz (3. Weg)<br />
Arbeitgeberseite<br />
Arbeitnehmerseite<br />
Kirche<br />
5 5<br />
5 5<br />
VkM<br />
GMAV EKHN AGMAV DWHN<br />
TK<br />
ver.<strong>di</strong><br />
cheneigene Arbeitsrechtssetzung<br />
für <strong>di</strong>e Absenkung nur ein Beschluss<br />
ihrer Arbeitsrechtlichen<br />
Kommission (ARK) erforderlich<br />
war. In der saßen als Arbeitnehmervertreter<br />
ausschließlich Mitglieder<br />
des VkM, einer besonders<br />
in Hessen so gut wie mitgliederlosen<br />
<strong>Ver</strong>einigung, <strong>di</strong>e ohne <strong>di</strong>e<br />
massive Unterstüzung durch <strong>di</strong>e<br />
kirchlichen Arbeitgeber nicht existenzfähig<br />
wäre.<br />
Nach drei Jahren KDAVO liegen<br />
<strong>di</strong>e Tarifniveaus in allen wesentlichen<br />
Berufsgruppen nach ver.<strong>di</strong>-<br />
Berechnung inzwischen um 10<br />
und teilweise noch mehr Prozent<br />
unter TVöD-Niveau.<br />
Seit April 2008 hat ver.<strong>di</strong> Hessen<br />
daher den <strong>Ver</strong>such gestartet, unter<br />
anderem auch durch <strong>di</strong>e befristete<br />
Entsendung von ver.<strong>di</strong>-Mitgliedern<br />
in <strong>di</strong>e ARK, den weiteren Abwärtstrend<br />
in Hessen-Nassau zu stop-<br />
Kirchliches Arbeitsrecht in Hessen und Nassau – wie funktioniert das?<br />
Die ARK Hessen-Nassau setzt sich zusammen<br />
aus je zehn <strong>Ver</strong>treterInnen der<br />
Diakonie und je zehn <strong>Ver</strong>treterInnen der<br />
Ev. Kirche, <strong>di</strong>e jeweils zur Hälfte von den<br />
ArbeitnehmerInnen und den Arbeitgebern<br />
entsandt werden (s. Schaubild).<br />
2005 führte <strong>di</strong>e ARK Hessen-Nassau <strong>di</strong>e<br />
Kirchlich-Diakonische Arbeitsvertragsordnung<br />
(KDAVO) ein – ein eigenes <strong>Ver</strong>gütungssystem,<br />
das vollkommen unab-<br />
Diakonie<br />
andere<br />
Mitarbeitervertretungen Mitarbeitervertretungen<br />
MB<br />
pen und <strong>di</strong>e Schere zwischen<br />
KDAVO- und TVöD-Niveau wieder<br />
zu schließen.<br />
Zunächst wurde zwischen ver.<strong>di</strong>-<br />
Landesbezirk, Kirchen- und Diakonieleitung<br />
eine Novellierung des<br />
ARRGs ausgehandelt (»Hammer-<br />
Modell«), mit dem einseitiges<br />
Handeln der Arbeitgeberseite in<br />
der ARK unmöglich geworden<br />
wäre. Diese Novelle wurde aller<strong>di</strong>ngs<br />
absprachewidrig von der Kirchenleitung<br />
nicht in <strong>di</strong>e Frühjahrssynode<br />
von Hessen und Nassau<br />
eingebracht – über <strong>di</strong>e erforderlichen<br />
Konsequenzen im <strong>Ver</strong>hältnis<br />
ver.<strong>di</strong> / Kirchenleitung wird ver.<strong>di</strong><br />
in den nächsten Monaten entscheiden.<br />
In der Tariffrage wählten <strong>di</strong>e<br />
ver.<strong>di</strong>-Mitglieder in Hessen-Nassau<br />
auf einer Mitgliederversammlung<br />
eine Tarifkommission und <strong>di</strong>skutierten<br />
in weiteren regionalen Mit-<br />
hängig vom öffentlichen Dienst verhandelt<br />
wird. Mit einem Schlag wurde das<br />
Niveau um ca. 8% abgesenkt, durch <strong>di</strong>e<br />
Streichung des Urlaubsgeldes, <strong>di</strong>e Kürzung<br />
des Weihnachtsgeldes, <strong>di</strong>e <strong>Ver</strong>längerung<br />
der Arbeitszeit. ■<br />
GMAV und AGMAV<br />
Die GMAV (Gesamt-MAV) der Ev. Kirche<br />
Hessen-Nassau (EKHN) und <strong>di</strong>e AGMAV<br />
(Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen)<br />
des Diakonischen Werkes Hessen-Nassau<br />
(DWHN) sind <strong>di</strong>e jeweiligen<br />
Zusammenschlüsse in <strong>di</strong>esen Bereichen.<br />
Ihre Vorstände werden von den MAVen<br />
bzw. von deren <strong>Ver</strong>treterInnen gewählt. ■<br />
Befristete Mitarbeit von ver.<strong>di</strong><br />
in der ARK<br />
Seit dem 1.4.2008 wird <strong>di</strong>e Arbeitnehmerseite<br />
von 3 <strong>Ver</strong>treterInnen vom<br />
VkM (<strong>Ver</strong>band kirchlicher Mitarbeiter) und<br />
von 7 <strong>Ver</strong>treterInnen von ver.<strong>di</strong> gebildet.<br />
ver.<strong>di</strong> entsendet 5 <strong>Ver</strong>treterInnen für <strong>di</strong>e<br />
Diakonie und 2 für <strong>di</strong>e Kirche.<br />
Die <strong>Ver</strong>teilung der <strong>Ver</strong>treterInnen zwischen<br />
ver.<strong>di</strong> und VkM ermittelt sich anteilig<br />
nach den Mitgliederzahlen, <strong>di</strong>e beide<br />
Organisationen zu Beginn der neuen<br />
Amtsperiode der ARK dem Präses der<br />
<strong>Info<strong>di</strong>enst</strong> <strong>Krankenhäuser</strong> Nr. 45 ■ Juni 2009