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Infodienst Krankenhäuser - Ver.di

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Tarifpolitik<br />

Siehe auch <strong>Info<strong>di</strong>enst</strong><br />

43, S. 46<br />

und 41, S. 41<br />

Hessen-Nassau: »Nachschlag geht immer!«<br />

KollegInnen in Ev. Kirche und<br />

Diakonie von Hessen-Nassau<br />

organisieren Kampagne<br />

Vor mehr als drei Jahren senkten<br />

Kirche und Diakonie in Hessen und<br />

Nassau das Tarifniveau ihrer über<br />

30.000 Beschäftigten durch <strong>di</strong>e<br />

Einführung einer »Kirchlich-Diakonischen<br />

Arbeitsvertragsordnung«<br />

(KDAVO) für Hessen und Nassau<br />

ab. Eine aus Arbeitgebersicht<br />

leichte Aktion, da über <strong>di</strong>e kir-<br />

ARK und KDAVO<br />

Viele Jahre lang waren <strong>di</strong>e Arbeitsbe<strong>di</strong>ngungen<br />

und <strong>di</strong>e Entlohnung in<br />

Ev. Kirche und Diakonie in Hessen-Nassau<br />

am Tarif des öffentlichen Dienstes orientiert.<br />

Das kirchliche Gremium des »Dritten<br />

Wegs«, <strong>di</strong>e Arbeitsrechtliche Kommission<br />

(ARK), hatte den BAT le<strong>di</strong>glich »abgeschrieben«<br />

und wenige kirchenspezifische<br />

Änderungen eingefügt.<br />

ARK<br />

■ 18<br />

Arbeitsrechtliche Struktur in Hessen Nassau<br />

nach Kirchengesetz (3. Weg)<br />

Arbeitgeberseite<br />

Arbeitnehmerseite<br />

Kirche<br />

5 5<br />

5 5<br />

VkM<br />

GMAV EKHN AGMAV DWHN<br />

TK<br />

ver.<strong>di</strong><br />

cheneigene Arbeitsrechtssetzung<br />

für <strong>di</strong>e Absenkung nur ein Beschluss<br />

ihrer Arbeitsrechtlichen<br />

Kommission (ARK) erforderlich<br />

war. In der saßen als Arbeitnehmervertreter<br />

ausschließlich Mitglieder<br />

des VkM, einer besonders<br />

in Hessen so gut wie mitgliederlosen<br />

<strong>Ver</strong>einigung, <strong>di</strong>e ohne <strong>di</strong>e<br />

massive Unterstüzung durch <strong>di</strong>e<br />

kirchlichen Arbeitgeber nicht existenzfähig<br />

wäre.<br />

Nach drei Jahren KDAVO liegen<br />

<strong>di</strong>e Tarifniveaus in allen wesentlichen<br />

Berufsgruppen nach ver.<strong>di</strong>-<br />

Berechnung inzwischen um 10<br />

und teilweise noch mehr Prozent<br />

unter TVöD-Niveau.<br />

Seit April 2008 hat ver.<strong>di</strong> Hessen<br />

daher den <strong>Ver</strong>such gestartet, unter<br />

anderem auch durch <strong>di</strong>e befristete<br />

Entsendung von ver.<strong>di</strong>-Mitgliedern<br />

in <strong>di</strong>e ARK, den weiteren Abwärtstrend<br />

in Hessen-Nassau zu stop-<br />

Kirchliches Arbeitsrecht in Hessen und Nassau – wie funktioniert das?<br />

Die ARK Hessen-Nassau setzt sich zusammen<br />

aus je zehn <strong>Ver</strong>treterInnen der<br />

Diakonie und je zehn <strong>Ver</strong>treterInnen der<br />

Ev. Kirche, <strong>di</strong>e jeweils zur Hälfte von den<br />

ArbeitnehmerInnen und den Arbeitgebern<br />

entsandt werden (s. Schaubild).<br />

2005 führte <strong>di</strong>e ARK Hessen-Nassau <strong>di</strong>e<br />

Kirchlich-Diakonische Arbeitsvertragsordnung<br />

(KDAVO) ein – ein eigenes <strong>Ver</strong>gütungssystem,<br />

das vollkommen unab-<br />

Diakonie<br />

andere<br />

Mitarbeitervertretungen Mitarbeitervertretungen<br />

MB<br />

pen und <strong>di</strong>e Schere zwischen<br />

KDAVO- und TVöD-Niveau wieder<br />

zu schließen.<br />

Zunächst wurde zwischen ver.<strong>di</strong>-<br />

Landesbezirk, Kirchen- und Diakonieleitung<br />

eine Novellierung des<br />

ARRGs ausgehandelt (»Hammer-<br />

Modell«), mit dem einseitiges<br />

Handeln der Arbeitgeberseite in<br />

der ARK unmöglich geworden<br />

wäre. Diese Novelle wurde aller<strong>di</strong>ngs<br />

absprachewidrig von der Kirchenleitung<br />

nicht in <strong>di</strong>e Frühjahrssynode<br />

von Hessen und Nassau<br />

eingebracht – über <strong>di</strong>e erforderlichen<br />

Konsequenzen im <strong>Ver</strong>hältnis<br />

ver.<strong>di</strong> / Kirchenleitung wird ver.<strong>di</strong><br />

in den nächsten Monaten entscheiden.<br />

In der Tariffrage wählten <strong>di</strong>e<br />

ver.<strong>di</strong>-Mitglieder in Hessen-Nassau<br />

auf einer Mitgliederversammlung<br />

eine Tarifkommission und <strong>di</strong>skutierten<br />

in weiteren regionalen Mit-<br />

hängig vom öffentlichen Dienst verhandelt<br />

wird. Mit einem Schlag wurde das<br />

Niveau um ca. 8% abgesenkt, durch <strong>di</strong>e<br />

Streichung des Urlaubsgeldes, <strong>di</strong>e Kürzung<br />

des Weihnachtsgeldes, <strong>di</strong>e <strong>Ver</strong>längerung<br />

der Arbeitszeit. ■<br />

GMAV und AGMAV<br />

Die GMAV (Gesamt-MAV) der Ev. Kirche<br />

Hessen-Nassau (EKHN) und <strong>di</strong>e AGMAV<br />

(Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen)<br />

des Diakonischen Werkes Hessen-Nassau<br />

(DWHN) sind <strong>di</strong>e jeweiligen<br />

Zusammenschlüsse in <strong>di</strong>esen Bereichen.<br />

Ihre Vorstände werden von den MAVen<br />

bzw. von deren <strong>Ver</strong>treterInnen gewählt. ■<br />

Befristete Mitarbeit von ver.<strong>di</strong><br />

in der ARK<br />

Seit dem 1.4.2008 wird <strong>di</strong>e Arbeitnehmerseite<br />

von 3 <strong>Ver</strong>treterInnen vom<br />

VkM (<strong>Ver</strong>band kirchlicher Mitarbeiter) und<br />

von 7 <strong>Ver</strong>treterInnen von ver.<strong>di</strong> gebildet.<br />

ver.<strong>di</strong> entsendet 5 <strong>Ver</strong>treterInnen für <strong>di</strong>e<br />

Diakonie und 2 für <strong>di</strong>e Kirche.<br />

Die <strong>Ver</strong>teilung der <strong>Ver</strong>treterInnen zwischen<br />

ver.<strong>di</strong> und VkM ermittelt sich anteilig<br />

nach den Mitgliederzahlen, <strong>di</strong>e beide<br />

Organisationen zu Beginn der neuen<br />

Amtsperiode der ARK dem Präses der<br />

<strong>Info<strong>di</strong>enst</strong> <strong>Krankenhäuser</strong> Nr. 45 ■ Juni 2009

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