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Infodienst Krankenhäuser - Ver.di

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Tarifpolitik<br />

Siehe auch <strong>Info<strong>di</strong>enst</strong><br />

43, S. 30,<br />

42, S. 22,<br />

40, S. 22 und<br />

39, S. 22<br />

Zum Streikrecht<br />

siehe auch <strong>Info<strong>di</strong>enst</strong><br />

36, S. 15<br />

Sie suchen<br />

billige<br />

Unterkunft<br />

mit Frühstück?<br />

»Wir waren dabei« –<br />

Beschäftigte der Diakonie wehren sich<br />

Streiken für einen Tarifvertrag<br />

– Arbeitgeber verlegen sich<br />

aufs Drohen<br />

Streik- und Aktionswoche in der<br />

Diakonie: In der ersten Maiwoche<br />

legten über 250 Beschäftigte in<br />

verschiedenen Einrichtungen der<br />

Diakonie <strong>di</strong>e Arbeit nieder. An<br />

Unterstützungsaktionen nahmen<br />

rund 2000 Kolleginnen und Kollegen<br />

teil. Die Diakonie-Beschäftigten<br />

forderten mit den Warnstreiks<br />

<strong>di</strong>e Arbeitgeber auf, mit ver.<strong>di</strong><br />

über einen Tarifvertrag zu verhandeln,<br />

der dem Niveau des Tarifvertrages<br />

für den öffentlichen Dienst<br />

(TVöD) entspricht. Das lehnt der<br />

<strong>Ver</strong>band <strong>di</strong>akonischer Dienstgeber<br />

in Deutschland (VdDD) bisher ab.<br />

»Wer seinem Maultier kein Futter<br />

gibt, geht bald zu Fuß« – das<br />

war eine der Parolen, <strong>di</strong>e Beschäftigte<br />

der Diakonie während der<br />

Aktionstage auf Plakate geschrieben<br />

hatten. Auf anderen stand:<br />

»Gottes Lohn allein macht nicht<br />

satt« oder »Tarifvertrag jetzt –<br />

das Para<strong>di</strong>es später«. Das Ziel<br />

der Aktionen: Ordentliche Lohnerhöhungen<br />

und eine Absicherung<br />

durch einen Tarifvertrag. Die<br />

Arbeitgeber sollen an<br />

den <strong>Ver</strong>handlungstisch<br />

und einen Tarifvertrag<br />

unterschreiben.<br />

■ 16<br />

Wir auch!<br />

Demnächst, nicht nur<br />

zum Kirchentag!<br />

Warum?<br />

■ Weil auch <strong>di</strong>e <strong>di</strong>akonischen Arbeitgeber Ihres<br />

Gastlandes Bremen uns Beschäftigten <strong>di</strong>e<br />

überfällige Lohnanpassung schul<strong>di</strong>g bleiben.<br />

■ Weil Lohnabschlüsse anderer Sozialverbände<br />

wie z.B. Caritas, öffentlicher Dienst nicht übernommen<br />

wurden.<br />

■ Weil uns <strong>di</strong>e <strong>di</strong>akonischen Arbeitgeber mit<br />

Einmalzahlungen statt einer Lohnerhöhung<br />

abspeisen.<br />

■ Weil uns <strong>di</strong>e letzte Lohnerhöhung im Juli 2004<br />

gewährt wurde.<br />

■ Weil wir einen Reallohnverlust von über 8% zu<br />

beklagen haben.<br />

Bitte helfen Sie uns mit Ihrer Stimme!<br />

Tragen Sie unser Anliegen in Ihre<br />

Kirchengemeinden und <strong>di</strong>akonischen Werke!<br />

Lassen wir <strong>di</strong>e <strong>di</strong>akonischen Arbeitgeber nicht zu<br />

»Billigheimern« verkommen!<br />

v.i.S.d.P. ver.<strong>di</strong> Bremen-Nordniedersachsen,<br />

Uwe Schmid, Bahnhofsplatz 22-28, 28195 Bremen,<br />

Tel. 0421 / 3301-137, uwe.schmid@ver<strong>di</strong>.de<br />

Herstellung: freeStyle grafik, Hannov<br />

<strong>Ver</strong>einte<br />

Dienstleistungsgewerkschaft<br />

Ob Johanneswerk oder das<br />

Ev. Krankenhaus in Bielefeld, ob<br />

Jugend- oder Altenhilfe Birkenhof<br />

in Hannover, ob <strong>di</strong>e Werkstätten<br />

Märkischer Kreis, <strong>di</strong>e Ev. Jugendhilfe<br />

Friedenshort oder <strong>di</strong>e Mosbacher<br />

Anstalten – in sieben Einrichtungen<br />

der Diakonie in drei<br />

Bundesländern kam es zwischen<br />

dem 4. und dem 6. Mai zu Streiks.<br />

»Wir waren dabei«, bilanziert<br />

einer der Teilnehmer den Streik<br />

und lächelt. Wie seine Kolleginnen<br />

und Kollegen, <strong>di</strong>e mitgestreikt haben,<br />

ist er stolz und zufrieden darüber,<br />

dass sie ihren Unmut über<br />

<strong>di</strong>e Haltung der Diakonie als Arbeitgeber<br />

deutlich gemacht haben.<br />

Um was geht es?<br />

Die <strong>di</strong>akonischen Einrichtungen<br />

setzen weiter auf den Dritten<br />

Weg. Das heißt: Sie weigern sich,<br />

Tarifverträge abzuschließen. Die<br />

Beschäftigten werden nach den<br />

Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR)<br />

des <strong>di</strong>akonischen Werkes der<br />

Evangelischen Kirche in Deutschland<br />

(EKD) bezahlt. Seit 2004<br />

wurde <strong>di</strong>e Tabelle nicht mehr erhöht.<br />

Es gab nur Einmalzahlungen.<br />

Die Folge: Krankenschwestern<br />

oder Pfleger, <strong>di</strong>e in einem Krankenhaus<br />

der Diakonie arbeiten,<br />

ver<strong>di</strong>enen deutlich weniger als <strong>di</strong>e<br />

Kolleginnen oder Kollegen eines<br />

städtischen Krankenhauses oder<br />

einer Uniklinik. Am stärksten<br />

benachteiligt aber sind <strong>di</strong>e<br />

geringer qualifizierten Berufsgruppen<br />

und Beschäftigte im<br />

Osten.<br />

Hinzu kommt: In den vergangenen<br />

Jahren schlossen<br />

sich Kliniken der Diakonie zusammen,<br />

wobei <strong>di</strong>e einen nach<br />

TVöD bezahlen, <strong>di</strong>e anderen<br />

Flyer des ver.<strong>di</strong>-Bezirks Bremen-<br />

Nordniedersachsen zum Kirchentag<br />

Soziale Arbeit ist mehr wert<br />

Tarifbewegung Diakonie<br />

Streikrecht ist Grundrecht<br />

Auch für Beschäftigte der Diakonie<br />

ver.<strong>di</strong> hat im August 2008 den Arbeitgeberverband beitgeber wie hier der VdDD<br />

VdDD zu Tarifverhandlungen aufgefordert, <strong>di</strong>e <strong>di</strong>eser <strong>Ver</strong>handlungen über einen<br />

ablehnte. Deshalb gab es im Oktober erste Warnstreiks. Tarifvertrag ablehnt und<br />

Die Arbeitgeber haben versucht, <strong>di</strong>e Warnstreiks zu ver.<strong>di</strong> <strong>di</strong>e <strong>Ver</strong>handlungen<br />

verhindern, in dem sie ihre Mitarbeiter/innen bedroh- für gescheitert erklärt, kann<br />

ten und unter Druck setzten.<br />

ver.<strong>di</strong> jederzeit zum Streik<br />

Man ging sogar so weit, <strong>di</strong>e Teilnahme am Streik als »rechts- aufrufen. Dazu noch einmal<br />

widrig« verbieten zu wollen und drohte mit Abmahnungen bis hin Jürgen Kühling: »Streik im<br />

zu fristlosen Kün<strong>di</strong>gungen unter Missachtung des Grundgesetzes. eigentlichen Sinne ist ein<br />

Dreist behaupteten sie: »Arbeitskampfmaßnahmen in Kirche <strong>Ver</strong>söhnungsmittel, das auf<br />

und Diakonie sind nach herrschender Meinung in Literatur und einen Friedensschluss ausge-<br />

Rechtsprechung unzulässig«.<br />

richtet ist. Denn am Ende eines Streiks steht in der Regel ein von<br />

beiden Seiten akzeptierter Kompromiss«.<br />

Wahr ist: Es gibt bisher keine Rechtsprechung zu Streiks im<br />

Kirchenbereich.<br />

Wahr ist: Wiedergegeben wurde le<strong>di</strong>glich <strong>di</strong>e Meinung von<br />

Kirchenjuristen, <strong>di</strong>e <strong>di</strong>e Meinung der Arbeitgeber<br />

vertreten.<br />

Wahr ist: Harald Schliemann, Richter am Bundesarbeitsgericht<br />

a.D. und Präsident des Kirchengerichtshofes der EKD<br />

sagt dagegen klar und deutlich: das Streikverbot, das<br />

kirchliche Arbeitgeber immer wieder behaupten, ist<br />

juristischer Unsinn.<br />

Wahr ist: Für Dr. Jürgen Kühling, Bundesverfassungsrichter<br />

a.D., ist <strong>di</strong>e Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Grundgesetz<br />

ein ganz besonders geschütztes Grundrecht, weshalb<br />

auch <strong>di</strong>e Beschäftigten bei kirchlichen Trägern das<br />

Recht zum Streiken haben.<br />

Das alles scheinen auch <strong>di</strong>e Arbeitgeber zu wissen. Denn es<br />

gab überhaupt keine arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen<br />

bei den Streiks in <strong>di</strong>akonischen Einrichtungen – weder 2001 in<br />

Vlotho, noch 2007 in Stuttgart und auch nicht 2008 in Bielefeld,<br />

Mosbach und Hannover. Nirgendwo haben <strong>di</strong>e Arbeitgeber<br />

versucht, eine Klärung durch ein Gerichtsverfahren herbeizuführen.<br />

Auch <strong>di</strong>e Behauptung der Arbeitgeber, »das Vorgehen von<br />

ver.<strong>di</strong> sei rechtswidrig«, entbehrt jeder Grundlage. Wenn ein Ar-<br />

Wenn ver.<strong>di</strong> zum Streik aufruft, haben alle betroffenen<br />

Arbeitnehmer/innen, auch Nicht-Gewerkschaftsmitglieder,<br />

das Recht, sich an dem Streik zu beteiligen.<br />

Wenn ein Arbeitgeber trotzdem versucht, Mitarbeiter/innen<br />

wegen Teilnahme am Streik zu benachteiligen, wird <strong>di</strong>e Gewerkschaft<br />

ihre Mitglieder schützen und sich mit allen Mitteln gegen<br />

<strong>di</strong>eses rechtswidrige Vorgehen wehren. Als ver.<strong>di</strong>-Mitglied<br />

bekommt man in solchem Fall kompetente Beratung, gewerkschaftlichen<br />

Rechtsschutz und Unterstützung im Betrieb.<br />

Beschäftigte der Diakonie lassen sich ihr Grundrecht<br />

auf Streik nicht nehmen und sich nicht auf das Para<strong>di</strong>es<br />

vertrösten. Sie werden auch in Zukunft an Streiks<br />

teilnehmen, um Tarifverhandlungen und einen guten<br />

Tarifvertrag durchzusetzen. Bange machen gilt nicht!<br />

Gesundheit, Soziale Dienste,<br />

Wohlfahrt und Kirchen<br />

<strong>Ver</strong>einte<br />

Dienstleistungsgewerkschaft<br />

nach AVR. Inzwischen vermischen<br />

sich <strong>di</strong>e Teams. Und so machen<br />

auf einer Station, in einer Einrichtung<br />

Frauen und Männer <strong>di</strong>e gleiche<br />

Arbeit, werden aber unterschiedlich<br />

bezahlt. Das betrifft<br />

auch <strong>di</strong>e neuen Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter, <strong>di</strong>e nach den niedrigeren<br />

Arbeitsvertragsrichtlinien<br />

bezahlt werden.<br />

V03-0044 Anzeige Streikrecht Kirche.indd 1 20.03.09 11:26<br />

Doch das ist noch nicht alles:<br />

Die Diakonie ist nach wie vor im<br />

Ausgründungsfieber. Vor allem<br />

Servicebetriebe sind davon betroffen.<br />

Zudem greifen <strong>di</strong>e Einrichtungen<br />

auf Leiharbeitsfirmen zurück –<br />

oder sie gründen gar selbst solche<br />

Firmen, dann aller<strong>di</strong>ngs außerhalb<br />

der Diakonie. Unterm Strich senken<br />

sie so <strong>di</strong>e Löhne und schaffen<br />

<strong>di</strong>e betriebliche Altersvorsorge ab.<br />

»Immer wieder appellieren <strong>di</strong>e<br />

Chefs der Diakonie an <strong>di</strong>e Moral<br />

der Beschäftigten, an deren <strong>Ver</strong>antwortung<br />

und an deren Bereitschaft,<br />

sich für <strong>di</strong>e Hilfsbedürftigen<br />

aufzuopfern«, klagt ein<br />

Beschäftigter. Doch für <strong>di</strong>e Diakonie<br />

als Unternehmen gelten solche<br />

Leitsätze offenbar nicht. Dann<br />

zählt nur noch betriebswirtschaftliches<br />

Management, <strong>di</strong>e <strong>Ver</strong>antwortung<br />

für <strong>di</strong>e Beschäftigten<br />

wird zur Nebensache.<br />

<strong>Info<strong>di</strong>enst</strong> <strong>Krankenhäuser</strong> Nr. 45 ■ Juni 2009

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