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Dokumentation des Kongresses 1995 in Bonn - Landschaftsverband ...

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Schulverweigerung und dann?<br />

Zum Erziehungsauftrag der Jugendhilfe<br />

Klaus Schäfer<br />

(M<strong>in</strong>isterium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW)<br />

Der Rechtsanspruch auf Erziehung e<strong>in</strong>es jeden Jugendlichen ist das herausragende<br />

Merkmal und der Ausgangspunkt der Jugendhilfe. Deshalb ist es eigentlich<br />

selbstverständlich, den Erziehungsauftrag <strong>in</strong> der Jugendhilfe zu sprechen. Aber das<br />

Verständnis, was denn Erziehung der Jugendhilfe se<strong>in</strong> soll und vor allem, mit welchen<br />

Angeboten und mit welchen Methoden dieser Erziehungsauftrag realisiert<br />

werden soll, ist – historisch betrachtet – sehr verschieden gewesen. Deshalb möchte<br />

ich, ähnlich wie Herr Thünken, e<strong>in</strong>leitend e<strong>in</strong>en kurzen historischen Blick auf diesen<br />

Aspekt der Jugendhilfe richten.<br />

Jugendhilfe war, sowohl <strong>in</strong> ihrer Entstehungsphase, wie auch bis weit <strong>in</strong> die 60er<br />

Jahre dieses Jahrhunderts h<strong>in</strong>e<strong>in</strong>, vorwiegend ordnungspolitisch motiviert. Vorrangig<br />

g<strong>in</strong>g es – die Jugendarbeit/Jugendpflege e<strong>in</strong>mal ausgenommen – um e<strong>in</strong><br />

Regelsystem, welches abweichen<strong>des</strong> Verhalten von K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen verh<strong>in</strong>dern<br />

bzw. sanktionieren sollte und zwar überwiegend durch repressive Maßnahmen.<br />

Kennzeichen der erzieherischen Hilfen war <strong>des</strong>halb die Heimerziehung,<br />

als das klassische Instrument <strong>des</strong> E<strong>in</strong>griffes e<strong>in</strong>er staatlich reglementierten Jugendfürsorge.<br />

Dies war auch gesetzlich verankert. Das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz aus dem<br />

Jahre 1922 und auch später das seit 1961 geltende Jugendwohlfahrtsgesetz waren<br />

von ihrem Grundsatz her von diesem Verständnis geprägt. Erst mit der Reformdiskussion<br />

Anfang der 70er Jahre begann e<strong>in</strong>e Neuorientierung<br />

<strong>in</strong> der Jugendhilfe sich breit zu machen.<br />

E<strong>in</strong> demokratisches Verständnis von Erziehung entwickelte<br />

sich, und vor allem die Erkenntnis, daß e<strong>in</strong>e<br />

gesetzliche Reform notwendig ist, die diesem neuen<br />

Verständnis e<strong>in</strong>e entsprechende Perspektive gibt.<br />

Mit dem K<strong>in</strong>der- und Jugendhilfegesetz aus dem<br />

Jahre 1991, wurde denn auch dieses offensive Verständnis<br />

von Erziehung und Bildung <strong>in</strong> der Jugendhilfe<br />

gesetzlich normiert. Zentrale Aufgabe der<br />

Jugendhilfe ist es danach:<br />

– junge Menschen <strong>in</strong> ihrer <strong>in</strong>dividuellen und sozialen<br />

Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen<br />

zu vermeiden und abzubauen;<br />

– Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der<br />

Erziehung beraten und unterstützen;<br />

– K<strong>in</strong>der und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl<br />

zu schützen;<br />

– dazu beitragen, positive Lebensbed<strong>in</strong>gungen für<br />

junge Menschen und ihre Familien sowie e<strong>in</strong>e<br />

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