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Regional- und Minderheitensprachen in Deutschland - des ...

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Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Def<strong>in</strong>ition <strong>des</strong> Begriffs „nationale M<strong>in</strong>derheiten“ Daher hat <strong>Deutschland</strong><br />

bereits mit der Zeichnungserklärung h<strong>in</strong>sichtlich der Anwendung <strong>des</strong><br />

Abkommens auf die <strong>in</strong> Frage kommenden Gruppen e<strong>in</strong>e Feststellungskompetenz<br />

<strong>in</strong> Anspruch genommen. Es sieht als nationale M<strong>in</strong>derheiten<br />

Gruppen der Bevölkerung an, die folgenden fünf Kriterien entsprechen:<br />

1) Ihre Angehörigen s<strong>in</strong>d deutsche Staatsangehörige,<br />

2) sie unterscheiden sich vom Mehrheitsvolk durch eigene Sprache, Kultur<br />

<strong>und</strong> Geschichte, also eigene Identität,<br />

3) sie wollen diese Identität bewahren,<br />

4) sie s<strong>in</strong>d traditionell <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> heimisch,<br />

5) sie leben <strong>in</strong>nerhalb <strong>Deutschland</strong>s <strong>in</strong> angestammten Siedlungsgebieten.<br />

Obwohl e<strong>in</strong> zusammenhängen<strong>des</strong> Siedlungsgebiet für e<strong>in</strong>e mit vertretbarem<br />

Aufwand zu leistende M<strong>in</strong>derheitenförderung an sich unverzichtbar<br />

ist, gibt es zu der letztgenannten Voraussetzung aus historischen<br />

Gründen e<strong>in</strong>e Ausnahme für die deutschen S<strong>in</strong>ti <strong>und</strong> Roma. Sie fallen nach<br />

der Zeichnungserklärung der B<strong>und</strong>esrepublik unter das Rahmenübere<strong>in</strong>kommen,<br />

obwohl sie meist <strong>in</strong> kle<strong>in</strong>erer Zahl nahezu <strong>in</strong> ganz <strong>Deutschland</strong><br />

<strong>und</strong> nicht <strong>in</strong> abgegrenzten eigenen Siedlungsgebieten leben.<br />

Mit der Anwendung <strong>des</strong> Übere<strong>in</strong>kommens auf die Dänen, Friesen, Sorben<br />

<strong>und</strong> deutschen S<strong>in</strong>ti <strong>und</strong> Roma ist zugleich die Anwendung auf sämtliche<br />

traditionell <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> heimischen Volksgruppen sichergestellt. (Die<br />

jüdische Geme<strong>in</strong>schaft <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> betrachtet sich nicht als M<strong>in</strong>derheit,<br />

sondern als Glaubensgeme<strong>in</strong>schaft.)<br />

Der Text <strong>des</strong> Rahmenübere<strong>in</strong>kommens <strong>des</strong> Europarates vom 1. Februar 1995<br />

zum Schutz nationaler M<strong>in</strong>derheiten <strong>und</strong> das Gesetz vom 22. Juli 1997 zu<br />

dem Rahmenübere<strong>in</strong>kommen s<strong>in</strong>d im B<strong>und</strong>esgesetzblatt Jahrgang 1997<br />

Teil II Seite 1406 f. abgedruckt.<br />

Auf der Homepage <strong>des</strong> B<strong>und</strong>esm<strong>in</strong>isteriums <strong>des</strong> Innern s<strong>in</strong>d die Staatenberichte<br />

der B<strong>und</strong>esrepublik <strong>Deutschland</strong> gemäß Artikel 25 Absatz 2 <strong>des</strong><br />

Rahmenübere<strong>in</strong>kommens unter www.bmi.b<strong>und</strong>.de veröffentlicht.<br />

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