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Regional- und Minderheitensprachen in Deutschland - des ...

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Es verpflichtet die Vertragsstaaten außerdem zu Schutz- <strong>und</strong> Fördermaßnahmen<br />

unter anderem im Bereich<br />

der Bildung,<br />

der Kultur,<br />

<strong>des</strong> Schulwesens <strong>und</strong><br />

<strong>des</strong> gesellschaftlichen Lebens.<br />

Bei der Durchführung <strong>des</strong> Übere<strong>in</strong>kommens haben die Vertragsstaaten<br />

e<strong>in</strong>en Umsetzungsspielraum, um die Maßnahme den tatsächlichen,<br />

konkreten Gegebenheiten <strong>in</strong> dem jeweiligen Land anzupassen. <strong>Deutschland</strong><br />

hat sich aktiv an der Erarbeitung <strong>des</strong> Rahmenübere<strong>in</strong>kommens<br />

beteiligt <strong>und</strong> sich hierbei für e<strong>in</strong>e möglichst effiziente Gestaltung <strong>des</strong><br />

sogenannten Implementierungsmechanismus (Umsetzungsmechanismus)<br />

e<strong>in</strong>gesetzt.<br />

Denn m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens ebenso wichtig wie das E<strong>in</strong>gehen völkerrechtlicher<br />

Verpflichtungen selbst ist die Ausgestaltung der Mittel, welche die E<strong>in</strong>haltung<br />

dieser Verpflichtungen durch die Vertragsstaaten sicherstellen. Im<br />

Rahmen der Implementierungskontrolle haben die Vertragsstaaten<br />

bereits <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Jahres nach In-Kraft-Treten <strong>des</strong> Rahmenübere<strong>in</strong>kommens<br />

dem Generalsekretariat <strong>des</strong> Europarates über die Umsetzungsmaßnahmen<br />

zu <strong>in</strong>formieren, die sie zur Verwirklichung der <strong>in</strong> diesem<br />

Rahmenübere<strong>in</strong>kommen niedergelegten Gr<strong>und</strong>sätze getroffen haben. Danach<br />

s<strong>in</strong>d alle fünf Jahre umfassende Staatenberichte an den Europarat zu<br />

übermitteln. E<strong>in</strong> Beratender Ausschuss unabhängiger Experten unterstützt<br />

das M<strong>in</strong>isterkomitee <strong>des</strong> Europarates <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Aufgabe, die E<strong>in</strong>haltung<br />

der übernommenen Verpflichtungen zu überwachen. Der Beratende<br />

Ausschuss führt hierzu „Vor-Ort-Missionen“ <strong>in</strong> den Vertragsstaaten durch,<br />

auf deren Basis e<strong>in</strong> sogenannter Monitor<strong>in</strong>gbericht erstellt wird, der<br />

gegebenenfalls Empfehlungen für e<strong>in</strong>e verbesserte oder effizientere<br />

Umsetzung enthält.<br />

Das Übere<strong>in</strong>kommen ist <strong>in</strong> der B<strong>und</strong>esrepublik <strong>Deutschland</strong> seit dem<br />

1. Februar 1998 <strong>in</strong> Kraft. Nach dem Vertragsgesetz vom 22. Juli 1997 gilt<br />

das Rahmenübere<strong>in</strong>kommen <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> als B<strong>und</strong>esgesetz, das nach -<br />

rangiges Recht – e<strong>in</strong>schließlich Lan<strong>des</strong>gesetze – bricht <strong>und</strong> gegenüber<br />

sonstigen B<strong>und</strong>esgesetzen gr<strong>und</strong>sätzlich als das speziellere Gesetz anzuwenden<br />

ist. Die <strong>in</strong>nerstaatliche Beachtung <strong>des</strong> Vertrages ist rechtlich um -<br />

fassend gewährleistet. Das Rahmenübere<strong>in</strong>kommen selbst enthält ke<strong>in</strong>e

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