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Regional- und Minderheitensprachen in Deutschland - des ...

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3. Europäische Charta der <strong>Regional</strong>- oder<br />

<strong>M<strong>in</strong>derheitensprachen</strong><br />

Die Europäische Charta der <strong>Regional</strong>- oder <strong>M<strong>in</strong>derheitensprachen</strong> <strong>des</strong><br />

Europarates sichert das besonders wichtige Recht der Menschen, im privaten<br />

<strong>und</strong> öffentlichen Leben ihre eigene <strong>Regional</strong>- oder M<strong>in</strong>derheitensprache<br />

zu gebrauchen.<br />

Der Europarat ist e<strong>in</strong>e – von der Europäischen Union unabhängige – europäische<br />

<strong>in</strong>ternationale Organisation mit zurzeit 47 Mitgliedstaaten (Stand:<br />

1. März 2011). Der Europarat will durch den Abschluss völkerrechtlich<br />

verb<strong>in</strong>dlicher Abkommen die Menschenrechte <strong>in</strong> Europa verbessern <strong>und</strong><br />

die kulturelle Identität <strong>und</strong> Vielfalt Europas erhalten.<br />

Die Europäische Charta der <strong>Regional</strong>- oder <strong>M<strong>in</strong>derheitensprachen</strong> wurde<br />

bereits 1992 zur Zeichnung aufgelegt, trat aber erst am 1. März 1998 <strong>in</strong><br />

Kraft, weil erst zu diesem Zeitpunkt die notwendige Anzahl von fünf Ratifikationen<br />

erreicht wurde. Zurzeit haben 25 Staaten die Charta ratifiziert,<br />

das heißt die Umsetzung <strong>in</strong> <strong>in</strong>nerstaatliches Recht mitgeteilt, acht Staaten<br />

haben die Charta gezeichnet (Stand: 1. März 2011) (die Zeichnung ist die<br />

Absichtserklärung, Vertragspartner werden zu wollen).<br />

Mit der Charta sollen traditionell <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Vertragsstaat gesprochene<br />

Sprachen als bedrohter Aspekt <strong>des</strong> europäischen Kulturerbes geschützt<br />

<strong>und</strong> – was noch viel entscheidender ist – gefördert werden. Sie enthält die<br />

Kriterien für <strong>Regional</strong>- oder <strong>M<strong>in</strong>derheitensprachen</strong> <strong>und</strong> bezieht sich auf<br />

traditionell <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Vertragsstaat gesprochene Sprachen. Wegen dieses<br />

Aspektes der Tradition s<strong>in</strong>d die Sprachen von Zuwanderern ausdrücklich<br />

nicht erfasst, weil diese meist nur seit wenigen Jahren oder Jahrzehnten <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em Staat leben. Auch die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Vertragsstaat gesprochenen Dialekte<br />

der Amtssprachen s<strong>in</strong>d von der Charta nicht geschützt.<br />

Für die Gruppen, <strong>in</strong> denen diese Sprachen gesprochen werden, ist ihre<br />

Benutzung identitätsstiftend. Insbesondere für nationale M<strong>in</strong>derheiten<br />

s<strong>in</strong>d der Erhalt <strong>und</strong> die Weiterentwicklung der Sprache die notwendige<br />

Basis, um ihre Kultur, Tradition <strong>und</strong> Identität zu bewahren. Ohne den<br />

Erhalt der eigenständigen Sprache droht den Sprechern von <strong>Regional</strong>-<br />

oder <strong>M<strong>in</strong>derheitensprachen</strong> der Verlust ihrer kulturellen Identität. Der<br />

Untergang von <strong>Regional</strong>- oder <strong>M<strong>in</strong>derheitensprachen</strong> bedeutet aber<br />

auch für die Mehrheitsbevölkerung, dass e<strong>in</strong> wichtiges traditionelles<br />

Kultur element der Gesellschaft ihres Staates verloren geht.

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