Genehmigung Änderungsmaßnahmen zur Sanierung/Sicherung der ...
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<strong>Genehmigung</strong><br />
UR-2008-25978/397-Re/Rs<br />
von<br />
<strong>Än<strong>der</strong>ungsmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong><br />
<strong>Sanierung</strong>/<strong>Sicherung</strong> <strong>der</strong><br />
Altlast O 76 – L6 KO 00.08<br />
<strong>der</strong> voestalpine Stahl GmbH<br />
Amt <strong>der</strong> Oberösterreichischen Landesregierung<br />
Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht
INHALTSVERZEICHNIS<br />
Bescheid 1<br />
Spruch 1<br />
I. <strong>Genehmigung</strong> von <strong>Än<strong>der</strong>ungsmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong><br />
<strong>Sicherung</strong>/<strong>Sanierung</strong> <strong>der</strong> Altlast O 76 – L6 KO 00.08 1<br />
I.1. Projektsumfang 2<br />
I.1.2. Nachreichung vom März 2011 (Ergänzende Informationen zum Techn.<br />
Projekt L6 KO 00.08 3<br />
I.2. Nebenbestimmungen 4<br />
I.2.1. Auflagen 4<br />
I.2.1.1. Vorschreibungen aus Sicht des Gewässerschutzes 4<br />
I.2.1.2. Vorschreibungen aus Sicht <strong>der</strong> Hydrogeologie/Geologie 6<br />
I.2.1.3. Vorschreibungen aus abfallwirtschaftstechnischer Sicht 7<br />
I.2.1.4. Vorschreibungen aus chemischer und altlastentechnischer Sicht 8<br />
I.2.1.5. Vorschreibungen aus verfahrenstechnischer Sicht 10<br />
I.2.1.6. Allgemeine Auflagen 11<br />
I.2.1.7. <strong>Sanierung</strong>sgrenzwerte 12<br />
I.2.1.7.1. <strong>Sanierung</strong>sgrenzwerte für das abströmende Grundwasser 12<br />
I.2.1.7.2. <strong>Sanierung</strong>sgrenzwerte für die Grundwassersanierung 12<br />
I.2.1.7.3. <strong>Sanierung</strong>szielwerte für die Bodenluftabsaugung 12<br />
I.2.1.8. Beweissicherung 13<br />
I.2.1.8.1. Beweissicherungsmaßnahmen im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />
Grundwassersanierung/-sicherung 13<br />
I.2.1.8.2. Beweissicherungsmaßnahmen im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />
Bodenluftabsaugung 14<br />
I.2.1.9. Fristen 14<br />
I.2.2. Grundwasserhaltung 15<br />
I.3. Projektsbeschreibung – Beschreibung <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungen bzw. <strong>der</strong><br />
<strong>Sanierung</strong>smaßnahmen 15<br />
I.3.1. Allgemeine Projektsangaben/Beschreibung des Altlastenstandortes und des<br />
Schadensbildes 16<br />
I.3.1.1. Allgemeine Angaben 16<br />
I.3.1.2. Details zum Altlastenstandort 16<br />
I.3.1.3. Beschreibung des Schadensbildes 18<br />
I.3.1.3.1. Gesamtsanierungsvorschlag 20<br />
I.3.2. Maßnahmenbeschreibung – <strong>Genehmigung</strong>sumfang 20<br />
I.3.2.1. Funnel & Gate samt Grundwasserhaltung 20<br />
I.3.2.2. Absaugung <strong>der</strong> Bodenluft 27<br />
I.3.2.3. Entsorgungsmaßnahmen im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Errichtung<br />
des Funnel &Gate 37<br />
I.3.2.4. Bestellung einer chemischen Bauaufsicht (ÖÄCH) 41<br />
II. Bestellung einer wasserrechtlichen Bauaufsicht 42<br />
III. Verfahrenskosten 45
Begründung 46<br />
I. Verfahrenslauf/Sachverhalt 46<br />
II. Beweismittel 48<br />
II.1. Von <strong>der</strong> Antragsstellerin beigebrachte Beweismittel 48<br />
II.2. Von <strong>der</strong> Behörde eingeholte Beweismittel 62<br />
II.2.1. mündliche Verhandlung vom 10. März 2011 62<br />
II.2.1.1. Gutachten des ASV für Abfallwirtschaft 62<br />
II.2.1.2. Gutachten des ASV für Chemie und Altlastentechnik 67<br />
II.2.1.3. Gutachten des SV für Gewässerschutz 74<br />
II.2.1.4. Gutachten des ASV für Geologie/Hydrogeologie 73<br />
II.2.1.5. Gutachten des SV für Verfahrens-/Sicherheitstechnik 91<br />
II.2.1.6. Stellungnahme des Vertreters des Arbeitsinspektorates für den<br />
9. Aufsichtsbezirk 111<br />
II.2.1.7. Stellungnahmen <strong>der</strong> Parteien/Beteiligten 111<br />
II.2.1.7.1. Stellungnahme für den Bereich LINZ SERVICE Abwasser 111<br />
II.2.1.7.2. Stellungnahme von RAA Mag. Julia Schwarzenberger für RA<br />
Dr. Elfgund Frischenschlager als Rechtsvertreterin <strong>der</strong> Nachbarn<br />
Gerda Lenger und Dr. Rolf Moser 111<br />
II.2.1.7.3. Stellungnahme <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Verbund Hydro Power AG 111<br />
II.2.1.7.4. Stellungnahme <strong>der</strong> ÖBB-Infrastruktur AG 112<br />
II.2.1.7.5. Stellungnahme <strong>der</strong> Vertreterin des Magistrates <strong>der</strong><br />
Landeshauptstadt Linz 112<br />
II.2.1.7.6. Stellungnahme <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Borealis Agrolinz Melamine GmbH,<br />
Borealis Polyolefine GmbH, DSM Fine Chemicals Austria<br />
Nfg GmbH & Co KG, Nycomed Austria GmbH, Nufarm GmbH & Co KG 113<br />
II.2.1.7.7. Stellungnahme des Vertreters <strong>der</strong> Oö. Umweltanwaltschaft 113<br />
II.2.1.7.8. Stellungnahme <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> voestalpine Stahl GmbH 114<br />
Rechtliche Beurteilung 116<br />
Hinweise 139<br />
Rechtsmittelbelehrung 140
_<br />
X<br />
Amt <strong>der</strong> Oö. Landesregierung<br />
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft<br />
Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht<br />
4021 Linz Kärntnerstraße 10 - 12<br />
voestalpine Stahl GmbH, Projekt "L6",<br />
Altlastensanierung und Än<strong>der</strong>ungen,<br />
Altlast O76 "Kokerei Linz",<br />
L6 KO 00.08 – 1. Teilabschnitt<br />
Funnel & Gate, Bodenluftabsaugung<br />
Bescheid<br />
Mit UVP-<strong>Genehmigung</strong>sbescheid <strong>der</strong> Oö. Landesregierung vom 1. Oktober 2007,<br />
UR-2006-5242/442, wurden <strong>der</strong> voestalpine Stahl GmbH und <strong>der</strong> voestalpine Grobblech GmbH,<br />
beide Voest-Alpine-Straße 3, 4020 Linz, die UVP-<strong>Genehmigung</strong> für das Vorhaben "L6" erteilt. Die<br />
Kokerei <strong>der</strong> voestalpine Stahl GmbH ist mit allen zugehörigen Liegenschaften von dieser UVP-<br />
<strong>Genehmigung</strong> umfasst. Darüber hinaus beinhaltet <strong>der</strong> UVP-<strong>Genehmigung</strong>sbescheid unter<br />
I.1.1.1.1.5./3. umfangreiche und detaillierte Vorschreibungen, wie mit Aushüben, etc. umzugehen<br />
ist. Der Altstandort "Kokerei Linz", auf den Gst. Nr. 146/12, 147/4, 179/1, 324/4, 366, 1063/3 und<br />
1063/4, alle KG St. Peter, Stadtgemeinde Linz, gilt seit in Kraft treten <strong>der</strong> 2. Altlastenverordnungsnovelle<br />
2009, BGBl. II Nr. 325/2009 als Altlast mit einer Prioritätenklasse I (Altlast O 76).<br />
Am 8. Februar 2011 hat die voestalpine Stahl GmbH den Antrag auf Erteilung <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungsgenehmigung<br />
zum Zweck <strong>der</strong> Altlastensanierung/-sicherung gestellt. Auf Grund dieses Antrages<br />
ergeht nunmehr von <strong>der</strong> Oö. Landesregierung als UVP-Behörde in I. Instanz nach Durchführung<br />
einer mündlichen Verhandlung am 10. März 2011 und nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens<br />
nachstehen<strong>der</strong><br />
Spruch<br />
I. <strong>Genehmigung</strong> von <strong>Än<strong>der</strong>ungsmaßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Sicherung</strong>/<strong>Sanierung</strong> <strong>der</strong><br />
Altlast O76 – L6 KO 00.08:<br />
Der voestalpine Stahl GmbH, Voest-Alpine-Straße 3, 4020 Linz, werden die Än<strong>der</strong>ungsgenehmigungen<br />
zum UVP-Projekt in Form einer Altlastensanierung/-sicherung, nach Maßgabe<br />
des bei <strong>der</strong> mündlichen Verhandlung aufgelegenen, mit dem <strong>Genehmigung</strong>svermerk versehenen<br />
DVR.0069264<br />
Geschäftszeichen:<br />
UR-2008-25978/397-Re/Rs<br />
Bearbeiter: HR Mag. Hubert Reichl<br />
Tel: (+43 732) 77 20-13440<br />
Fax: (+43 732) 77 20-213409<br />
E-Mail: auwr.post@ooe.gv.at<br />
www.land-oberoesterreich.gv.at<br />
Linz, 5. Mai 2011
Projektes L6 KO 00.08, "<strong>Sanierung</strong> Altlast O 76, 1. Teilabschnitt, Funnel & Gate, Bodenluftabsaugung,<br />
Februar 2011" und <strong>der</strong> Nachreichunterlagen (Ergänzende Informationen zum Techn.<br />
Bericht Projekt L6 KO 00.08) (I.1.) und bei Einhaltung <strong>der</strong> unter (I.2.) festgelegten Nebenbestimmungen<br />
erteilt.<br />
I.1. Projektsumfang:<br />
Die dieser Entscheidung zugrundeliegenden Projektsbestandteile, samt Nachreichung, bestehen<br />
aus folgenden Bestandteilen:<br />
I.1.1. Projekt L6 KO 00.08, <strong>Sanierung</strong> Altlast O 76, 1. Teilabschnitt, Funnel & Gate,<br />
Bodenluftabsaugung, Februar 2011:<br />
1 GRUNDLAGEN<br />
1.1 Relevante vorliegende Bescheide<br />
1.2 Technische Projektgrundlagen<br />
1.3 Gesetze und Verordnungen / Normen und Richtlinien<br />
2 ALLGEMEINE PROJEKTANGABEN<br />
2.1 Name und Anschrift des Bewilligungswerbers<br />
2.2 Projektkurzbeschreibung / Än<strong>der</strong>ungsbeschreibung<br />
2.2.1 Funnel & Gate<br />
2.2.2 Bodenluftabsaugung<br />
2.3 Anlagenpersonal<br />
2.4 Betriebszeitraum <strong>der</strong> Anlagen<br />
2.5 Standort- und Situierungsbeschreibung<br />
2.5.1 Standort <strong>der</strong> Anlagen<br />
2.5.2 Grundstücksdaten<br />
2.5.3 Flächenwidmung<br />
2.5.4 Betriebliche Zu- und Abfahrten<br />
3 ANLAGEN- UND BETRIEBSBESCHREIBUNG<br />
3.1 Funnel & Gate<br />
3.1.1 Komponenten<br />
3.1.2 <strong>Sanierung</strong>sfortschritt<br />
3.2 Bodenluftabsaugung<br />
3.2.1 Ablauf <strong>der</strong> <strong>Sanierung</strong><br />
3.2.2 Komponenten<br />
3.2.3 <strong>Sanierung</strong>sfortschritt - Vorgehensweise<br />
3.3 Infrastrukturelle Einrichtungen<br />
3.3.1 Elektrische Energieversorgung<br />
3.3.2 Erdgas<br />
3.3.3 Frischluft<br />
3.3.4 Gase für Messgeräte<br />
3.3.5 MSR / Automation<br />
4 EINSATZSTOFFE<br />
4.1 Funnel & Gate<br />
4.2 Bodenluftabsaugung<br />
5 BAUBESCHREIBUNG<br />
5.1 Funnel & Gate<br />
5.2 Bodenluftabsaugung<br />
Seite 2
6 BRANDSCHUTZ<br />
6.1 Grundbedingungen<br />
6.2 Beson<strong>der</strong>e Bedingungen<br />
6.2.1 Funnel & Gate<br />
6.2.2 Bodenluftabsaugung<br />
7 EMISSIONSSITUATION<br />
7.1 Luft<br />
7.1.1 Funnel & Gate<br />
7.1.2 Bodenluftabsaugung<br />
7.2 Wasser<br />
7.3 Lärm<br />
7.3.1 Funnel & Gate<br />
7.3.2 Bodenluftabsaugung<br />
8 ABFALLWIRTSCHAFT<br />
8.1 Funnel & Gate<br />
8.2 Bodenluftabsaugung<br />
9 ARBEITNEHMERSCHUTZ / SICHERHEIT<br />
9.1 Grundbedingungen<br />
9.2 Beson<strong>der</strong>e Bedingungen<br />
9.2.1 Funnel & Gate<br />
9.2.1.1 Allgemeines<br />
9.2.1.2 Absenkbrunnen BB1-BB4<br />
9.2.2 Bodenluftabsaugung<br />
9.2.2.1 Allgemeines<br />
9.2.2.2 Blitzschutz<br />
9.2.2.3 Gaselager<br />
9.2.2.4 Explosionsschutz<br />
10 RELEVANTE KRITERIEN GEMÄSS STAND DER TECHNIK<br />
10.1 Grundbedingungen<br />
10.2 Beson<strong>der</strong>e Bedingungen<br />
11 ANHANG<br />
11.1 Pläne / Zeichnungen<br />
11.2 Sicherheitsdatenblätter<br />
11.3 Brandschutzkonzepte<br />
11.4 Explosionsschutzkonzepte<br />
11.5 Sonstiges<br />
I.1.2. Nachreichung vom März 2011 (Ergänzende Informationen zum Techn. Projekt<br />
L6 KO 00.08:<br />
1 FUNNEL & GATE<br />
1.1 Wassertechnische Belange<br />
1.2 Korrektur Einheitenfehler<br />
1.3 Austauschunterlagen<br />
1.4 Ergänzung Gutachten Bodenmechanik<br />
2 BODENLUFTABSAUGUNG<br />
2.1 Belüftungspegel<br />
2.2 Zielwert für Benzol<br />
2.3 Dokumentation<br />
Seite 3
2.4 Überprüfung Katalysatoraktivität<br />
2.5 Arbeitnehmerschutz - Bohrarbeiten<br />
2.5.1 Grundbedingungen<br />
2.5.2 Beson<strong>der</strong>e Bedingungen<br />
2.6 Wassertechnische Belange<br />
2.7 Korrektur Schreibfehler<br />
2.8 Layout<br />
3 ANHANG<br />
I.2. Nebenstimmungen:<br />
I.2.1. Auflagen:<br />
I.2.1.1. Vorschreibungen aus Sicht des Gewässerschutzes:<br />
1. Die Anlagen sind projekts- bzw. befundgemäß zu errichten und zu betreiben, soweit nicht in<br />
den nachfolgenden Auflagen Gegenteiliges formuliert wurde.<br />
2. Die genaue Ausführung <strong>der</strong> Gates und das auf Grund <strong>der</strong> vorliegenden Kontaminationen<br />
effizienteste Filtermaterial sind in Feldversuchen zu bestimmen. Über das Ergebnis dieser<br />
Feldversuche und über die nachvollziehbare Auswahl des Filtermaterials bzw. über die<br />
Detailausführung <strong>der</strong> Gates ist <strong>der</strong> Behörde bis spätestens 31. Mai 2012, mindestens<br />
jedoch 2 Monate vor Inbetriebnahme <strong>der</strong> Gates, ein Konzept <strong>zur</strong> Zustimmung vorzulegen.<br />
Sollten die Feldversuche nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben (die <strong>Sanierung</strong>sgrenzwerte<br />
konnten in den Versuchen nicht zuverlässig eingehalten werden), hat das<br />
Konzept entsprechende Alternativlösungen zu beinhalten. (Konzeptsvorschreibung)<br />
3. Über die kontinuierlich zu messenden Sonden ist bis spätestens 31. Dezember 2011 ein<br />
Kalibrierungs- und Wartungsplan, ausgearbeitet von einer dazu befugten Person o<strong>der</strong><br />
Institution, vorzulegen.<br />
4. Im Ablauf <strong>der</strong> Gates, also in den Pegeln P1A – P12A dürfen jeweils folgende Grenzwerte<br />
nicht überschritten werden:<br />
AOX 10,0 µg/l<br />
Summe KW 100,0 µg/l<br />
BTXE 50,0 µg/l<br />
Benzol 1,0 µg/l<br />
Toluol 10,0 µg/l<br />
�PAK-16 0,50 µg/l<br />
PAK (TVO) 0,10 µg/l<br />
Naphthalin 1,0 µg/l<br />
Phenolindex 30,0 µg/l<br />
Cyanid ges. 50,0 µg/l<br />
Blei 10,0 µg/l<br />
Zink 1.800 µg/l<br />
Chrom 50,0 µg/l<br />
Cadmium 5,0 µg/l<br />
Arsen 10,0 µg/l<br />
Quecksilber 1,0 µg/l<br />
Seite 4
5. Auf Grundlage <strong>der</strong> kontinuierlich gemessenen Parameter ist ein rechtzeitiger Wechsel des<br />
Filtermaterials vorzunehmen, sodass die vorgeschriebenen Grenzwerte gesichert eingehalten<br />
werden können.<br />
6. Zum Ende eines jeden Betriebsjahres ist <strong>der</strong> Behörde ein Bericht über den Betrieb <strong>der</strong><br />
Anlage und eine textlich und grafisch aufbereitete Zusammenfassung über sämtliche<br />
gemessenen Parameter inkl. sämtlicher durchgeführter Wartungsarbeiten und Angabe<br />
beson<strong>der</strong>er Vorkommnisse vorzulegen.<br />
7. Bis spätestens 31. Dezember 2012 ist <strong>der</strong> Behörde ein Projekt über die <strong>Sanierung</strong> <strong>der</strong><br />
hochbelasteten gesättigten und ungesättigten Bodenzonen inkl. <strong>der</strong> sich am Stauer<br />
befindlichen Teerölphasen <strong>zur</strong> Zustimmung vorzulegen. Mit diesem Projekt ist unter<br />
an<strong>der</strong>em ein verbindlicher Zeitplan für die <strong>Sanierung</strong> <strong>der</strong> einzelnen Teilflächen <strong>der</strong><br />
ungesättigten Zone vorzulegen. (Konzeptsvorschreibung)<br />
8. Die Umsetzung <strong>der</strong> im Projekt(Konzept) gem. Pkt. 7 vorgelegten und von <strong>der</strong> Behörde<br />
freigegebenen Maßnahmen hat bis spätestens 31. Dezember 2030 zu erfolgen.<br />
9. Die Einleitung des abgepumpten Grundwassers im Bereich unterhalb des Koksgasgasometers<br />
hat in die öffentliche Kanalisation unter Einhaltung <strong>der</strong> Grenzwerte <strong>der</strong> AEV Kohlenwertstoffanlagen<br />
zu erfolgen. Alternativ sind diese Wässer einer ordnungsgemäßen<br />
externen Entsorgung zu unterziehen.<br />
10. Die Kondensate aus <strong>der</strong> Bodenluftabsaugung sind einer ordnungsgemäßen externen<br />
Entsorgung zu unterziehen.<br />
11. Die (Zwischen)lagerflächen für das anfallende Aushubmaterial ist flüssigkeitsdicht herzustellen.<br />
Die Ableitung <strong>der</strong> anfallenden Sickerwässer ist gem. <strong>der</strong> AEV Deponiesickerwässer<br />
in die öffentliche Kanalisation abzuleiten.<br />
12. Im Rahmen <strong>der</strong> Errichtung <strong>der</strong> Dichtwand anfallende Abwässer sind nach den<br />
Bestimmungen <strong>der</strong> AAEV zu behandeln, wobei die jede an<strong>der</strong>e Behandlung als die Indirekteinleitung<br />
in die öffentliche Kanalisation einer <strong>Genehmigung</strong> durch die Behörde bedarf.<br />
13. Bei <strong>der</strong> Errichtung von Bauwerken dürfen keine Baustoffe und Hilfsmittel wie Schalöle, Anstriche,<br />
etc. verwendet werden, die wassergefährdende Stoffe enthalten und/o<strong>der</strong> freisetzen.<br />
14. Bei <strong>der</strong> baulichen Errichtung von Anlagen ist stets intaktes Baugerät in ordnungsgemäßem<br />
Zustand zu verwenden. Baugerät mit undichten Hydrauliksystemen, o<strong>der</strong> bei dem wassergefährdende<br />
Stoffe austreten, sind sofort von <strong>der</strong> Baustelle zu entfernen.<br />
15. Während <strong>der</strong> Bautätigkeiten ist die Baustromversorgung über das bestehende elektrische<br />
Netz zu bewerkstelligen. In begründeten Ausnahmefällen dürfen Netzersatzanlagen (z.B.<br />
Dieselaggregate) zum Einsatz kommen, und ist dies im Vorfeld <strong>der</strong> Behörde zu melden.<br />
16. Die Lagerung wassergefährden<strong>der</strong> Stoffe bei Neuanlagen darf ausschließlich in Doppelmantelbehältern<br />
o<strong>der</strong> in Auffangwannen erfolgen, die gegen die zu lagernden Medien dicht<br />
und beständig sind. Das Auffangvolumen ist so zu bemessen, dass von Stoffen <strong>der</strong> Wassergefährdungsklasse<br />
1 mindestens 30 %, von Stoffen <strong>der</strong> Wassergefährdungsklasse 2<br />
mindestens 50 % und von Stoffen <strong>der</strong> Wassergefährdungsklasse 3 100 % des maximal<br />
möglichen Lagervolumens, jedenfalls aber <strong>der</strong> Inhalt des größten Lagerbehälters aufgefangen<br />
werden kann.<br />
Seite 5
I.2.1.2. Vorschreibungen aus Sicht <strong>der</strong> Hydrogeologie/Geologie:<br />
1. Alle für die geplante <strong>Sanierung</strong> benötigten Anlagen und Systeme sind projektsgemäß zu<br />
errichten bzw. zu betreiben.<br />
2. Südwestlich des Koksgasgasometers sind vier neue <strong>Sanierung</strong>sbrunnen (BB1 bis BB4) zu<br />
errichten und zu betreiben.<br />
3. Für den Brunnen BB1 soll die Konsensmenge mit 40 l/s und für die restlichen drei Brunnen<br />
(BB2 bis BB4) mit 30 l/s festgelegt werden.<br />
4. Durch diese Grundwasserentnahme im Bereich <strong>der</strong> Altlast soll <strong>der</strong> Grundwasserspiegel um<br />
rund 0,5 m abgesenkt werden. (Lediglich Donaunah im östlichen Bereich wird das Grundwasser<br />
auf Grund des eingeschränkten Abflusses geringfügig um etwa 0,3 m angestaut.)<br />
5. Das entnommene Nutzwasser soll betriebsintern für Kühlwasserzwecke verwendet werden.<br />
6. Zur Standortsanierung ist eine Dichtwand in Form einer undurchlässigen Schlitzwand mit<br />
mindestens 80 cm Wandstärke und einer Gesamtlänge von 1.850 m zu errichten.<br />
7. Die Dichtwand soll eine Tiefe von 17 bzw. 22 m erreichen und dabei mindestens 2 m in den<br />
dichten Grundwasserstauer eingebunden werden.<br />
8. Bei <strong>der</strong> Errichtung <strong>der</strong> Dichtwand ist die ÖNORM B 4452 "Erd- und Grundbau – Dichtwände<br />
im Untergrund" zu berücksichtigen.<br />
9. Die Durchlässigkeit <strong>der</strong> Dichtwand soll < 10 -9 m/s betragen.<br />
10. Um Erschütterungen im Bereich des Koksgasgasometers zu minimieren ist ein schonendes<br />
Errichtungsverfahren (z. B eine Schlitzwandfräse) zu verwenden.<br />
11. Damit das Grundwasser in diesem Bereich auf ein technisch passendes Niveau gehalten<br />
werden kann, soll hier <strong>der</strong> gesicherte Bodenkörper horizontal mittels Betonplatten<br />
gegenüber Nie<strong>der</strong>schlagswässern abgedichtet werden.<br />
12. Zur Überwachung des Druckniveaus sind hier zwei Grundwasserbeobachtungssonden zu<br />
errichten und in weiterer Folge zu messen.<br />
13. Zur Optimierung <strong>der</strong> Rezeptur für die Bodenvermörtelungssuspension sind vor Ort zwei<br />
Probesäulen herzustellen und nach Freilegung von einem Fachmann zu untersuchen und<br />
zu begutachten.<br />
14. Zur Reinigung des ankommenden Grundwassers von schädlichen Inhaltsstoffen innerhalb<br />
dieser Dichtwand sind insgesamt 12 hochdurchlässige Filterelemente mit einem kf-Wert von<br />
10 -3 m/s, die so genannten Gates mit einer Breite von 12,5 m und in einem Abstand von 140<br />
bis 150 m zu errichten und zu betreiben.<br />
15. In <strong>der</strong> wassergesättigten Zone des mit leichtflüchtigen Schadstoffen kontaminierten Bodens<br />
sind mehrere Bohrungen abzuteufen.<br />
16. Diese Bohrungen sind in <strong>der</strong> Folge mit Hilfe von Filterrohren zu so genannten Absaugpegel<br />
aus<strong>zur</strong>üsten und zu betreiben. Die genaue Anzahl und Lage <strong>der</strong> Pegel ist aus <strong>der</strong><br />
Planbeilage 001 des Einreichprojektes im Maßstab 1:2000 zu entnehmen.<br />
Seite 6
17. Die Schadstoffbelastete Abluft soll mit Hilfe von Seitenkanalverdichtern aus dem Boden<br />
gesaugt und dann über Aufsatzrohre einer katalytischen Nachverbrennung zugeführt<br />
werden.<br />
18. Die auf diese Weise gereinigten Abgase sollen über einen Kamin ausgeblasen werden.<br />
19. Die im Befund aufgezählten Beweissicherungsmaßnahmen sind durchzuführen, zu<br />
dokumentieren und <strong>der</strong> zuständigen Behörde nach Verlangen vorzulegen.<br />
20. Zur Absicherung einer einwandfreien Ausführungsqualität aller Grundbauarbeiten, <strong>zur</strong><br />
Überwachung <strong>der</strong> Herstellung <strong>der</strong> Dichtwand und <strong>der</strong> Bohrungen und <strong>zur</strong> Durchführung <strong>der</strong><br />
erfor<strong>der</strong>lichen Qualitätskontrolle ist von <strong>der</strong> Behörde eine staatlich autorisierte Anstalt o<strong>der</strong><br />
ein Zivilingenieurbüro mit <strong>der</strong> Fremdüberwachung zu beauftragen.<br />
21. Nach Abschluss <strong>der</strong> <strong>Sanierung</strong>sarbeiten ist von dieser Fremdüberwachung ein<br />
umfassen<strong>der</strong> Bericht zu erstellen und <strong>der</strong> Behörde vorzulegen.<br />
I.2.1.3. Vorschreibungen aus abfallwirtschaftstechnischer Sicht:<br />
1. Es ist noch vor Beginn <strong>der</strong> Errichtung <strong>der</strong> Schlitzwand eine geeignete Zwischenlagerfläche<br />
für die kontaminierten Aushubmaterialien herzustellen.<br />
2. Für die Ausstattung des Zwischenlagers gelten folgende Vorgaben:<br />
- Die Größe ist so zu bemessen, dass sämtliche Mengen an kontaminiertem Aushubmaterial<br />
gleichzeitig aufgenommen werden können. Entsprechende Flächen für Fahrwege<br />
und Manipulation sind dabei zu berücksichtigen.<br />
- Die Grundfläche des Lagers ist flüssigkeitsdicht zu befestigen.<br />
- Das Lager ist so zu gestalten, dass <strong>der</strong> Austritt von Nie<strong>der</strong>schlags- und Sickerwasser in<br />
die Umgebung zuverlässig verhin<strong>der</strong>t wird, diese Randgestaltung ist in die Dichtfläche<br />
flüssigkeitsdicht einzubinden.<br />
- Es ist dafür Sorge zu tragen, dass das Lager auch bei Starkregenereignissen nicht<br />
überlaufen kann.<br />
- Die Ableitung <strong>der</strong> Wässer hat so zu erfolgen, dass kein nicht untersuchtes Wasser in<br />
die Kanalisation o<strong>der</strong> in einen Vorfluter gelangen kann (zB Errichtung eines ausreichend<br />
dimensionierten Retentionsbeckens). Die Ableitung über Ölabschei<strong>der</strong> in die<br />
Kanalisation ist unzulässig.<br />
- Nach Abschluss <strong>der</strong> Detailplanung ist unter Vorlage <strong>der</strong> entsprechenden Unterlagen<br />
das Einvernehmen mit <strong>der</strong> Behörde herzustellen<br />
Hinweis: Sind für die Errichtung des Zwischenlagers Vorarbeiten erfor<strong>der</strong>lich (zB das Auskoffern von Kontaminationen im<br />
Untergrund <strong>der</strong> vorgesehenen Lagerfläche), so ist <strong>der</strong> hierfür erfor<strong>der</strong>liche Zeitraum in die Ablaufplanung einzubeziehen,<br />
dafür erfor<strong>der</strong>liche Bewilligungen sind zu berücksichtigen und mit den Detailunterlagen vorzulegen.<br />
3. Die örtliche chemische Bauaufsicht (cÖBA) ist vor Beginn <strong>der</strong> Arbeiten <strong>der</strong> Behörde<br />
namhaft zu machen und <strong>der</strong> Nachweis <strong>der</strong> Qualifikation (Zivilingenieur für technische Chemie<br />
o<strong>der</strong> gleichwertig) zusammen mit <strong>der</strong> Nennung vorzulegen.<br />
4. Die Aufgaben <strong>der</strong> cÖBA sind taxativ zu definieren. Dieses Schriftstück ist <strong>der</strong> Behörde <strong>zur</strong><br />
Zustimmung vorzulegen.<br />
Hinweis: In den Gutachten <strong>der</strong> ASV für Altlastensanierungstechnik sowie Gewässerschutz sind umfangreiche Vorgaben<br />
für Beweissicherung und Dokumentation enthalten, welche hier allenfalls zu berücksichtigen sind.<br />
Seite 7
5. Die ausgehobenen Materialien sind durch die cÖBA zu beurteilen und einer Zwischenlagerfläche<br />
bzw. einem Behandlungs- o<strong>der</strong> Entsorgungsweg zuzuordnen. Wird Material angetroffen,<br />
welches nicht zugeordnet werden kann o<strong>der</strong> bei dem ein Verdacht auf Kontamination<br />
besteht, ist dieses Material als eigene Fraktion auf dem oben beschriebenen Zwischenlager<br />
zu lagern und zu untersuchen. Die weitere Vorgangsweise richtet sich nach dem Ergebnis<br />
dieser Untersuchung, die Entscheidung trifft die cÖBA.<br />
6. Falls kontaminiertes Material in einer Bodenverwertungsanlage aufbereitet wird, gilt –<br />
unbeschadet an<strong>der</strong>er Rahmenbedingungen (zB aus dem "Entsorgungskonzept allgemein"<br />
und den darauf bezogenen behördlichen Bewilligungen und Vorgaben) – folgendes:<br />
- Der Beginn und das Ende <strong>der</strong> Aufbereitungsarbeiten ist <strong>der</strong> Behörde anzuzeigen<br />
(Beginn mindestens zwei Wochen vorher). Mit den Aufbereitungsarbeiten muss<br />
längstens einen Monat nach Ende <strong>der</strong> Aushubarbeiten begonnen werden.<br />
- Das Aushubmaterial ist grundsätzlich als eigene Fraktion zu behandeln und<br />
aufzubereiten, falls erfor<strong>der</strong>lich, als mehrere eigene Faktionen.<br />
- Fraktionen <strong>zur</strong> Verwertung dürfen vor dem Ende <strong>der</strong> Behandlung und dem Nachweis<br />
<strong>der</strong> Schadstofffreiheit (definiert durch Einhaltung des Grenzwertes für den Parameter<br />
"PAK", Gesamtgehalt, bezogen auf die jeweilige Qualitätsklasse gemäß Richtlinien des<br />
Baustoffrecyclingverbandes sowie <strong>der</strong> Grenzwerte gemäß Bundesabfallwirtschaftsplan<br />
für jene Parameter, die im Ausgangsmaterial als "relevant" erkannt wurden) nicht mit<br />
an<strong>der</strong>en Fraktionen vermischt werden.<br />
- Vor Beginn <strong>der</strong> Aufgabe des Aushubmaterials aus <strong>der</strong> Errichtung <strong>der</strong> Schlitzwand ist<br />
die Anlage leer zu fahren. Bestehende Zwischenlager von aufbereitetem Material sind<br />
so weit zu räumen bzw. leer zu fahren, dass die Stoffe nicht mit den aus <strong>der</strong> Anlage<br />
über För<strong>der</strong>bän<strong>der</strong> ausgetragenen Fraktionen des Materials aus <strong>der</strong> Errichtung <strong>der</strong><br />
Schlitzwand vermischt werden können.<br />
- Nach dem Ende <strong>der</strong> Aufbereitung ist die Anlage wie<strong>der</strong> leer zu fahren und so weit<br />
erfor<strong>der</strong>lich zu reinigen. Es muss vor abermaliger Inbetriebnahme sicher gestellt sein,<br />
dass eine Verschleppung von Kontaminationen auf an<strong>der</strong>e Fraktionen ausgeschlossen<br />
ist.<br />
- Die Abfallart "belastetes Aushubmaterial Schlitzwand" ist über eine Bodenverwertungsanlage<br />
getrennt von an<strong>der</strong>en Fraktionen zu bilanzieren (Massen- und Schadstoffbilanz,<br />
diese eingeschränkt auf die "relevanten Parameter" im Ausgangsmaterial).<br />
- Längstens zwei Monate nach Abschluss <strong>der</strong> Aufbereitung ist <strong>der</strong> Behörde ein Baustellenabschlussbericht<br />
zu übermitteln. Dieser hat auch die genannte Bilanz zu enthalten.<br />
Die Angabe "Zwischenlager" bei den <strong>zur</strong> Verwertung vorgesehenen Fraktionen<br />
ist zulässig.<br />
I.2.1.4. Vorschreibungen aus chemischer und altlastentechnischer Sicht:<br />
1. Die gesamten <strong>Sanierung</strong>smaßnahmen sind - sofern sich aus den nachfolgenden Punkten<br />
keine Än<strong>der</strong>ungen ergeben - projektsgemäß durchzuführen und von einer befugten Anstalt<br />
o<strong>der</strong> Person begleitend zu überwachen. Durch diese Überwachung soll vor allem eine<br />
ständige Optimierung (sowohl in technischer, energetischer als auch in wirtschaftlicher Sicht)<br />
<strong>der</strong> einzelnen Maßnahmen sichergestellt werden. Über allfällige Än<strong>der</strong>ungen ist die Behörde<br />
unverzüglich zu informieren<br />
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2. Die überwachende Person o<strong>der</strong> Anstalt hat <strong>der</strong> Behörde jährlich, jedenfalls aber nach Abschluss<br />
<strong>der</strong> Arbeiten an einem <strong>Sanierung</strong>sfeld, unaufgefor<strong>der</strong>t einen schriftlichen Bericht<br />
über die durchgeführten <strong>Sanierung</strong>sarbeiten gemäß dem Projekt Bodenluftabsaugung<br />
vorzulegen. Diese Dokumentation hat zumindest Folgendes zu enthalten:<br />
- Beschreibung des Anlagenbetriebes samt beson<strong>der</strong>en Vorkommnissen (Stillstände,<br />
Reparaturen, Stilllegung bzw. Hinzunahme von Filterstrecken, Energieverbrauch,<br />
Wirksamkeit <strong>der</strong> KNV usw.), Vorschläge für einen geän<strong>der</strong>ten Betrieb (Intervallbetrieb,<br />
Errichtung neuer Absaugpegel, Stilllegung unergiebiger Absaugpegel bzw. –filterstrecken),<br />
Effizienzüberlegungen<br />
- Ergebnisse <strong>der</strong> kontinuierlichen Messung des Summenparameters KW mittels FID in<br />
<strong>der</strong> abgesaugten Bodenluft und diskontinuierlich in <strong>der</strong> gereinigten Abluft am Kamin <strong>der</strong><br />
KNV<br />
- Sämtliche Ergebnisse <strong>der</strong> laboranalytischen Untersuchungen auf Einzelparameter an<br />
je<strong>der</strong> einzelnen in Betrieb befindlichen Filterstrecke<br />
- Ergebnisse <strong>der</strong> Austragsbilanzierung in Form von Diagrammen über den Konzentrationsverlauf<br />
mit <strong>der</strong> Zeit sowie den kumulierten Gesamtaustrag für jede besaugte<br />
Filterstrecke bezüglich <strong>der</strong> Parameter Benzol und Summe BTEX<br />
- Planliche Darstellung <strong>der</strong> Absaugpegel im <strong>Sanierung</strong>sfeld mit Ersichtlichmachung des<br />
Gesamtaustrages eines jeden Absaugpegels im Dokumentationszeitraum unterteilt<br />
nach den Filterstrecken<br />
- Tabellarische Zusammenfassung <strong>der</strong> Messergebnisse zu jedem Messzeitpunkt für jede<br />
Filterstrecke mit Angabe des Datums <strong>der</strong> Messung, <strong>der</strong> Konzentration (Benzol, Summe<br />
BTEX), des aktuellen Volumenstromes und des Austrages (Masse/Tag sowie<br />
kumulierter Austrag) wie sie als Grundlage <strong>zur</strong> Austragsbilanzierung verwendet<br />
werden.<br />
- Tabellarische Zusammenfassung <strong>der</strong> Betriebszustände (Vollbetrieb, Intervallbetrieb,<br />
Stillstand, mit/ohne Belüftungsbetrieb) je<strong>der</strong> errichteten Filterstrecke im<br />
Dokumentationszeitraum<br />
- Planliche Darstellung <strong>der</strong> "BTEX- hot spots" (s. Punkt 14.)<br />
3. Vor Inangriffnahme <strong>der</strong> Bodenluftabsaugung in einem <strong>Sanierung</strong>sfeld sind die Ergebnisse<br />
<strong>der</strong> im Projekt vorgesehenen Bodenluftmodellierung sowie die daraus resultierenden Detailpläne<br />
für die Positionierung und den Ausbau <strong>der</strong> Absaug- und Belüftungspegel für das<br />
jeweilige <strong>Sanierung</strong>sfeld vorzulegen und ist darüber das Einvernehmen mit <strong>der</strong> Behörde<br />
herzustellen. (Konzeptsvorschreibung)<br />
4. Die Messung <strong>der</strong> Volumenströme hat dem Stand <strong>der</strong> Technik entsprechend zu erfolgen; es<br />
ist die Temperatur zu berücksichtigen und auf Normkubikmeter um<strong>zur</strong>echnen.<br />
5. Das in den Wasserabschei<strong>der</strong>n gesammelte Abwasser ist vor seiner Entsorgung einer<br />
Analyse auf die Parameter Benzol und Summe BTEX zu unterziehen. Die Analysenresultate<br />
und <strong>der</strong> Verbleib des Abwassers sind in die Dokumentation aufzunehmen.<br />
6. Austragsbilanzierung: Für jede im Dokumentationszeitraum betriebene Filterstrecke sind die<br />
durch gaschromatographischen Einzelstoffanalysen ermittelten Konzentrationen an Benzol<br />
und BTEX mit dem wie o.a. ermittelten Volumenstrom zu multiplizieren und die so erhaltenen<br />
Massenströme durch Integration über die Zeit in Austragsbilanzen um<strong>zur</strong>echnen.<br />
7. Für die zwei Module (je 12 Absaugpegel und 24 Belüftungspegel samt KNV) sind für jeden<br />
Dokumentationszeitraum Energiebilanzen zu erstellen, welche sämtliche Energiequellen<br />
(Stützgas, Entnahme aus dem Fernwärmenetz, elektrische Energie <strong>der</strong> Verdichter)<br />
einbeziehen, sodass sich ein möglichst realistischer Wert des spezifischen Energieverbrauches<br />
(kWh/kg Schadstoff) errechnen lässt. Diese Ermittlungen sind ebenfalls im Bericht<br />
festzuhalten.<br />
8. Sollte <strong>der</strong> kumulierte Austrag einer Filterstrecke bzw. eines Absaugpegels stark verflachen<br />
und <strong>der</strong> Konsenswerber deshalb eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Absaugkonfiguration (Stilllegung einer<br />
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esaugten Filterstrecke, Stilllegung und Herstellung eines neuen Absaugpegels, Übergang<br />
zu einem Intervallbetrieb) in Betracht ziehen, ist vor dem Ergreifen diesbezüglicher<br />
Maßnahmen unter Vorlage des Datenmaterials <strong>der</strong> Austragsbilanzierung das Einvernehmen<br />
mit <strong>der</strong> Behörde darüber herzustellen.<br />
9. Im Falle des Nachlassens <strong>der</strong> Effizienz <strong>der</strong> Absaugung ist als unterstützende Maßnahme<br />
grundsätzlich vorzusehen, dass die Belüftungspegel mit vorgewärmter Luft (unter Nutzung<br />
<strong>der</strong> Abwärme aus <strong>der</strong> <strong>Sanierung</strong>sprozess) auch aktiv betrieben werden können. Diese Maßnahme<br />
ist zu begründen und gegebenenfalls mit <strong>der</strong> Behörde darüber das Einvernehmen<br />
herzustellen. Die Belüftungspegel sind so auszubauen, dass sie bei Bedarf auch als Absaugpegel<br />
betrieben werden können.<br />
10. Um das <strong>Sanierung</strong>sziel unter Wahrung <strong>der</strong> Energieeffizienz erreichen zu können, kann die<br />
Absaugung einzelner Filterstrecken im Einvernehmen mit <strong>der</strong> Behörde auch im Intervallbetrieb<br />
erfolgen.<br />
11. Als allgemeine <strong>Sanierung</strong>sziele sollen die Verhin<strong>der</strong>ung einer Schadstoffausbreitung durch<br />
alle Umweltmedien (Grundwasser, Luft, Boden), die Minimierung des vorhandenen Schadstoffpotentials<br />
im Untergrund sowie die Beseitigung von Gefahren für den Menschen gelten.<br />
Im Hinblick auf die Größe und Intensität des Schadens sowie die kontinuierlich andauernde,<br />
nichtsensible Nutzung als Industriegebiet erscheint aus sachverständiger Sicht das Erreichen<br />
jener Zielebene ausreichend, bei <strong>der</strong> eine Gefahrenabwehr für den Menschen unter<br />
Hinnahme von Nutzungseinschränkungen gewährleistet wird. Die ÖNORM S 2088-1 legt in<br />
Tab. 3 Orientierungswerte für Bodenluftuntersuchungen fest, definiert aber einen<br />
Maßnahmenschwellenwert nur für wasserrechtlich beson<strong>der</strong>s geschützte Gebiete (Summe<br />
BTEX 10 mg/Nm³). Für aromatische Kohlenwasserstoffe wird in ähnlichen Regelwerken in<br />
Deutschland für weniger sensible Gebiete ab einer Konzentration von etwa 50 mg/Nm³ von<br />
einem <strong>Sanierung</strong>sbedarf ausgegangen.<br />
I.2.1.5. Vorschreibungen aus verfahrenstechnischer Sicht:<br />
1. Die Errichtung, die Prüfung, <strong>der</strong> Betrieb und die Instandhaltung <strong>der</strong> Erdgasreduzierstation ist<br />
gemäß den ÖVGW- Richtlinien und den einschlägigen Normen vorzunehmen.<br />
2. Sämtliche medienführende Rohrleitungen sind gemäß ihrem Durchflussstoff und ihrer Durchflussrichtung<br />
im Sinne <strong>der</strong> ÖNORM Z 1001 bzw. <strong>der</strong> VAN 230.05 gut sichtbar und dauerhaft<br />
zu kennzeichnen.<br />
3. Behälter und behälterähnliche Apparate sind gemäß ihrem Inhaltsstoff und ihrem maximalen<br />
zulässigen Füllvolumen gut sichtbar und dauerhaft zu kennzeichnen.<br />
4. Sämtliche Räume, in denen wassergefährdende Stoffe gelagert werden, sind entsprechend<br />
den einschlägigen Vorschriften auszuführen (medienbeständig, flüssigkeitsdicht und mit<br />
entsprechendem Auffangvolumen versehen).<br />
5. Die Geräteauswahl und -montage <strong>der</strong> MSR hat nach den anerkannten Regeln <strong>der</strong> Technik<br />
zu erfolgen und sich an eignungsgeprüften Geräten und Bauteilen zu orientieren.<br />
6. Die Abnahmeprüfung und Freigabe <strong>der</strong> MSR- Anlage hat durch eine befugte Fachkraft zu<br />
erfolgen. Darüber ist eine schriftliche Bestätigung auszustellen.<br />
7. Es ist ein Ausführungsbericht zu erstellen, in dem die Erfüllung <strong>der</strong> Auflagen beschrieben<br />
wird. Diesem Bericht sind u.a. auch die gefor<strong>der</strong>ten Atteste, Prüfbücher, Listen,<br />
Konformitätserklärungen etc. anzuschließen und sind diese <strong>zur</strong> Einsichtnahme durch<br />
Behördenorgane bei <strong>der</strong> Betriebsanlage bereit zu halten.<br />
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8. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme (auch einzelner Anlagenteile) ist <strong>der</strong> Behörde<br />
anzuzeigen. Dieser Anzeige ist <strong>der</strong> Ausführungsbericht und eine Liste <strong>der</strong> beim Betrieb<br />
aufliegenden Nachweise (Atteste, Prüfbücher, Abnahmebefunde etc.) anzuschließen.<br />
9. Über die neuen Anlagen sind Prüf- bzw. Wartungsbücher aufzulegen, in welchen die<br />
erfor<strong>der</strong>lichen Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie wie<strong>der</strong>kehrende Überprüfungen<br />
einzutragen sind.<br />
10. Während <strong>der</strong> Errichtung, Instandhaltung und Störungsbehebung sind die Mitarbeiter mit<br />
einem Vierfach-Messgerät (Exschutz, CO, O2, H2S) auszustatten und bei Überschreitung des<br />
Alarmwertes von 20 % UEG entsprechend dem Stufenplan vorzugehen.<br />
11. Das An- und Abfahren sowie <strong>der</strong> Notbetrieb <strong>der</strong> Bodenluftabsauganlage hat nachweislich<br />
projektsgemäß zu erfolgen. Die diesbezüglichen Aufzeichnungen sind <strong>zur</strong> Einschau<br />
bereitzuhalten.<br />
12. Im laufenden Betrieb sind die primären sicherheitstechnischen Maßnahmen einzuhalten.<br />
Abweichungen hievon sind aufzuzeichnen und <strong>der</strong> Behörde <strong>zur</strong> Kenntnis zu bringen.<br />
13. Als sekundäre sicherheitstechnische Maßnahmen sind die allgemeinen und anlagenspezifischen<br />
Einschulungen des Bedienungs- und Wartungspersonals im jährlichen Intervall<br />
nachweislich vorzunehmen. Die diesbezüglichen Aufzeichnungen sind <strong>zur</strong> Einschau<br />
bereitzuhalten.<br />
14. Der Beginn und die Auf- bzw. Umstellung <strong>der</strong> Bodenluftabsauganlage ist <strong>der</strong> Behörde<br />
mindestens 14 Tage vorher anzuzeigen und ist die Aufstellungskonfiguration mit <strong>der</strong><br />
Berufsfeuerwehr <strong>der</strong> Stadt Linz abzustimmen.<br />
15. Das vom Konsenswerber vorgelegte angepasste Messprogramm betreffend die Schadstoffkonzentrationsmessungen<br />
wird akzeptiert, da die Begründungen plausibel sind.<br />
16. In den ersten 6 Monaten des Betriebes <strong>der</strong> Anlage ist die Ausfallfrequenz <strong>der</strong> KNV<br />
verbunden mit einem Bypassbetrieb aufzuzeichnen und <strong>der</strong> Behörde <strong>zur</strong> Kenntnis zu<br />
bringen.<br />
17. Der im Projekt angeführte optimale Temperaturbereich für den Betrieb <strong>der</strong> KNV ist für den<br />
emissionsoptimierten Betrieb <strong>der</strong> Anlage allfällig gemeinsam mit dem Anlagenhersteller<br />
nachzuweisen und die Behörde davon in Kenntnis zu setzen.<br />
18. Das Messprogramm wird um eine Messung im Reingas von BTEX im ersten Betriebsmonat<br />
wöchentlich bzw. weiterhin monatlich bis Ende erstes Quartal erweitert und erfolgt dann in<br />
weiterer Folge vierteljährlich. Die Messungen sind in Form von 3 Einzelmessungen vorzunehmen.<br />
Bei Grenzwertüberschreitungen sind umgehend Abhilfemaßnahmen zu setzen und<br />
diese <strong>der</strong> Behörde <strong>zur</strong> <strong>Genehmigung</strong> vorzulegen.<br />
I.2.1.6. Allgemeine Auflagen:<br />
1. Alle für die Zwischenlagerung von anfallenden Abfällen verwendeten Flächen sind <strong>der</strong><br />
Behörde zeitgerecht vor ihrer Verwendung anzuzeigen.<br />
2. Die Behörde entscheidet darüber, ob die beabsichtigten Zwischenlagerflächen für die darauf<br />
zwischengelagerten Abfälle geeignet sind.<br />
Seite 11
3. Bis zum 31. Dezember 2010 ist <strong>der</strong> Behörde bekannt zu geben, wo die kontaminierten<br />
Aushubmaterialien, die bei <strong>der</strong> Errichtung <strong>der</strong> Schlitzwand anfallen, zwischen gelagert<br />
werden. Dazu ist darzulegen, ob die Zwischenlagerfläche den Vorgaben im Sinne des<br />
Punktes I.2.1.3./2. entspricht.<br />
I.2.1.7. <strong>Sanierung</strong>sgrenzwerte:<br />
I.2.1.7.1. <strong>Sanierung</strong>sgrenzwerte für das abströmende Grundwasser:<br />
Für das abströmende Grundwasser unmittelbar nach den Gates (P 1l bis P 12l bzw. P 1A bis<br />
P 12A, P 13 und P 14) werden folgende, Grenzwerte, festgelegt.<br />
Parameter Einheit<br />
Orientierungswerte gemäß ÖNORM S2088-1<br />
Prüf- bzw. Maßnahmenschwellenwerte<br />
DOC µg/l -<br />
AOX µg/l 10<br />
Summe KW µg/l 100<br />
Summe BTEX µg/l 50<br />
Benzol µg/l 1<br />
Toluol µg/l 10<br />
Ethylbenzol µg/l -<br />
Summe Xylole µg/l -<br />
�PAK-16 µg/l 0,50<br />
PAK (TVO) µg/l 0,10<br />
Naphtalin µg/l 1<br />
Phenolindex µg/l 30<br />
Cyanid, gesamt µg/l 50<br />
Blei µg/l 10<br />
Zink µg/l 1.800<br />
Chrom µg/l 0,05<br />
Cadmium µg/l 50<br />
Arsen µg/l 10<br />
Quecksilber µg/l 1<br />
I.2.1.7.2. <strong>Sanierung</strong>sgrenzwert für die Grundwassersanierung:<br />
Der Betrieb <strong>der</strong> Gates kann beendet werden, wenn in den Anstrompegeln P1I – P12I sowie P13<br />
und P14 die <strong>Sanierung</strong>sgrenzwerte gemäß I.2.1.7.1. über einen Zeitraum von 2 Jahren unterschritten<br />
wurden.<br />
I.2.1.7.3. <strong>Sanierung</strong>szielwerte für die Bodenluftabsaugung:<br />
1. Für die Bodenluft wird ein <strong>Sanierung</strong>szielwert von 50 mg BTEX /Nm³ festgelegt, <strong>der</strong> dauerhaft<br />
unterschritten werden muss.<br />
2. Als "dauerhaft" im Sinne von 12. gilt die ständige Unterschreitung des <strong>Sanierung</strong>szielwertes<br />
für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten. In diesem Fall ist <strong>der</strong> Absaugpegel (die<br />
Absaugstrecke) stillzulegen. Nach einer Wartezeit von drei Monaten ist <strong>der</strong> Pegel (die<br />
Strecke) neuerlich in Betrieb zu nehmen und zu beproben, wobei die Probenahme<br />
24 Stunden nach <strong>der</strong> Inbetriebnahme erfolgen muss. Wird <strong>der</strong> <strong>Sanierung</strong>szielwert unterschritten,<br />
gilt <strong>der</strong> Pegel (die Absaugstrecke) als "saniert". Tritt eine Überschreitung des<br />
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<strong>Sanierung</strong>szielwertes auf, ist <strong>der</strong> Pegel (die Strecke) in Betrieb zu lassen und – allenfalls im<br />
Intervallbetrieb – weiter zu betreiben. Hierüber ist das Einvernehmen mit <strong>der</strong> Behörde<br />
herzustellen. (Konzeptsvorschreibung)<br />
3. Im Falle des absehbaren Nichterreichens des o.a. <strong>Sanierung</strong>szielwertes sind vom<br />
Projektanten Überlegungen <strong>zur</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Energieeffizienz (spezifischer Energieverbrauch<br />
pro kg geför<strong>der</strong>ten Schadstoff) <strong>der</strong> Bodenluftsanierung anzustellen und <strong>der</strong><br />
Behörde Vorschläge hinsichtlich etwaiger Verfahrensän<strong>der</strong>ungen vorzulegen. Diese Vorschläge<br />
haben beispielsweise Überlegungen für einen Intervallbetrieb, Druckluftimpulsinjektion,<br />
aktive Belüftung o<strong>der</strong> auch Verfahrensän<strong>der</strong>ungen (z.B. Adsorption an Aktivkohle<br />
anstelle <strong>der</strong> Stützfeuerung für die KNV) zu enthalten. Sollte ein <strong>der</strong>art optimierter Betrieb eine<br />
Energieeffizienz von schlechter als 1.500 kWh/kg Schadstoff ergeben, ist <strong>der</strong> Betrieb einzustellen<br />
und <strong>der</strong> entsprechende Teilbereich als mit dieser Methode nicht sanierbarer "BTEXhot-<br />
spot" planlich darzustellen und auszuweisen.<br />
4. Für jede <strong>Sanierung</strong>steilfläche sind die gemäß Punkt I.2.1.7.3./3. ermittelten, nicht (mit dieser<br />
Methode) sanierbaren Bereiche (BTEX- hot spot) zu kartieren, planlich darzustellen und im<br />
jeweiligen Abschlussbericht (gemäß Punkt 2) auszuweisen. Gleichzeitig sind hierüber<br />
alternative <strong>Sanierung</strong>smaßnahmen (z.B. Aushub, in- situ- Behandlung, uä.) zu planen und<br />
<strong>der</strong> Behörde längstens binnen eines Jahres <strong>zur</strong> <strong>Genehmigung</strong> vorzulegen.<br />
(Konzeptsvorschreibung)<br />
I.2.1.8. Beweissicherung:<br />
I.2.1.8.1. Beweissicherungsmaßnahmen im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />
Grundwassersanierung/-sicherung:<br />
1. In den Pegeln P1I – P12I und P1A – P12A sowie P13 und P14 sind die Parameter Wasserspiegelhöhe,<br />
pH-Wert, Leitfähigkeit, Sauerstoffgehalt, Temperatur, Redoxpotential und PAK<br />
kontinuierlich zu messen und registrierend aufzuzeichnen. Weiters sind die Parameter DOC,<br />
AOX, Summe Kohlenwasserstoffe, BTXE, Benzol, Toluol, PAK (16 Einzelsubstanzen nach<br />
EPA), Phenolindex, Cyanid gesamt, Blei, Zink, Chrom, Cadmium, Arsen und Quecksilber im<br />
ersten Jahr aus monatlich, im zweiten Jahr aus vierteljährlich und ab dem dritten Jahr aus<br />
halbjährlich gezogenen Proben zu analysieren. Die Parameter Summe Kohlenwasserstoffe<br />
und BTXE sind aus <strong>der</strong> Schöpf- und Pumpprobe zu analysieren.<br />
2. Die Probenahmeintervalle sind nach Auffor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Behörde zu verdichten, wobei die<br />
Behörde den Zeitraum und das Probenahmeintervall vorgibt.<br />
3. Über Probenahme und Analysenmethoden ist unter Berücksichtigung <strong>der</strong> örtlichen<br />
Verhältnisse und <strong>der</strong> Inhaltsstoffe des Grundwassers bis spätestens 31. Dezember 2011 ein<br />
Gutachten eines von <strong>der</strong> voestalpine Stahl GmbH unabhängigen, akkreditierten Labors vorzulegen,<br />
welches die jeweiligen Nachweis- und Bestimmungsgrenzen sowie die jeweiligen<br />
Methodenvorschriften beinhaltet. Probenahme und Analyse selbst sind ebenfalls von einem<br />
akkreditierten Labor, welches von <strong>der</strong> voestalpine Stahl GmbH wirtschaftlich unabhängig ist,<br />
durchzuführen (für die Pegel P1I – P12I, P1A – P12A; P13 und P14).<br />
4. Probenahme und Analyse sind durch ein und dieselbe organisatorische Einheit durchzuführen,<br />
wobei die Dauer zwischen Beauftragung und Durchführung <strong>der</strong> Probenahme<br />
innerhalb einer Zeitspanne von 2 Stunden zu erfolgen hat.<br />
Seite 13
I.2.1.8.2. Beweissicherungsmaßnahmen im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Bodeluftabsaugung:<br />
1. Die chemische Analytik <strong>zur</strong> Feststellung des <strong>Sanierung</strong>sfortschrittes und <strong>der</strong> Austragsbilanzierung<br />
hat durch geeignete Untersuchungsmethoden quasi permanent (Summe <strong>der</strong><br />
KW durch FID, dies kann auch durch den Konsenswerber geschehen) und punktuell z.B. GC<br />
o<strong>der</strong> MS durch Fremdüberwachung in einem Labor zu erfolgen. Die Probenahme aus Gasströmen<br />
hat dem Stand <strong>der</strong> Technik zu entsprechen und ist in den Berichten zu<br />
dokumentieren. Die für die <strong>Sanierung</strong> relevanten Parameter sind hierbei Benzol, Toluol,<br />
Ethylbenzol und Xylole. Nach erfolgter Inbetriebnahme (Absaugung) einer Filterstrecke ist die<br />
Zusammensetzung <strong>der</strong> Bodenluft zu Beginn, im ersten Betriebsmonat wöchentlich, danach<br />
am Ende jedes Betriebsmonats mittels GC o<strong>der</strong> MS zu messen.<br />
Mindestens 2 Monate vor Beginn <strong>der</strong> Bodenluftabsaugung ist <strong>der</strong> Behörde ein Projekt, das<br />
die gesamte messtechnische Analytik beschreibt, <strong>zur</strong> Freigabe vorzulegen (Konzeptsvorschreibung);<br />
Dies gilt auch für I.2.1.5./18.<br />
I.2.1.9. Fristen:<br />
Pos. Messstelle Messinhalte Messintervall<br />
1. Austritt Verdichter<br />
(2x6 Verdichter<br />
bzw. Absauglinien)<br />
2. Eintritt KNV<br />
(2x1 KNV)<br />
3. Kamin KNV<br />
(2x1 Kamin)<br />
Baubeginnsfristen:<br />
4. Austritt Filterstrecke<br />
(max. 2x36<br />
Filterstrecken)<br />
CxHy mit FID<br />
mit/ohne CH4<br />
CxHy mit FID<br />
BTEX<br />
(Einzelkomp.)<br />
mit GC<br />
CxHy mit FID<br />
BTEX<br />
(Einzelkomp.)<br />
mit GC<br />
NOx, CO, CxHy<br />
(mit/ohne CH4),<br />
Benzol<br />
BTEX<br />
(Einzelkomp.)<br />
mit GC<br />
Volumenstrom,<br />
Temperatur,<br />
Unterdruck<br />
quasikont. Messung durch Umschaltung<br />
zwischen den 6 Absauglinien<br />
(= 2 Absaugpegel mit je 6 Absaugstrecken)<br />
im stündlichen Intervall (= 4 Stunden pro Tag<br />
und Absaugstrecke)<br />
kont. Messung an beiden KNV, jeweils<br />
alternierend vor und nach KNV<br />
diskont. Messung (3 Einzelwerte)<br />
vierteljährlich<br />
kont. Messung an beiden Kaminen, jeweils<br />
alternierend vor und nach KNV<br />
diskont. Messung (3 Einzelwerte)<br />
vierteljährlich<br />
diskont. Messung (3 HMW) jährlich<br />
diskont. Messung (3 Einzelwerte)<br />
wöchentlich im 1. Monat bzw. weiterhin<br />
monatlich bzw. zweimonatlich bei<br />
entsprechen<strong>der</strong> Stabilität <strong>der</strong> Messwerte<br />
kont. Messung V, T, p<br />
Errichtung <strong>der</strong> Sperrbrunnen im Sinne von I.2.2.: 1. Februar 2012<br />
Beginn <strong>der</strong> Errichtung des Funnel & Gate: 1. April 2012<br />
Bauvollendungsfristen:<br />
Fertigstellung <strong>der</strong> Sperrbrunnen im Sinne von I.2.2.: 31. Oktober 2012<br />
Fertigstellung des Funnel & Gate: 31. Jänner 2013<br />
Seite 14
I.2.2. Grundwasserhaltung:<br />
a) Maß <strong>der</strong> Wasserbenutzung:<br />
Die Entnahmemengen werden wie folgt festgelegt:<br />
Für den Brunnen BB 1: max. 40 l/sek. bzw. max. 144 m³/h<br />
Für die Brunnen BB 2 bis BP 4.: max. 30 l/sek. bzw. max. 108 m³/h<br />
b) Ort, mit <strong>der</strong> die wasserrechtliche Bewilligung verbunden ist:<br />
Brunnen BB 1: Grundstück Nr. 179/1, KG. St. Peter, Stadtgemeinde Linz<br />
Brunnen BB 2: Grundstück Nr. 179/1, KG. St. Peter, Stadtgemeinde Linz<br />
Brunnen BB 3: Grundstück Nr. 179/1, KG. St. Peter, Stadtgemeinde Linz<br />
Brunnen BB 4: Grundstück Nr. 366, KG. St. Peter, Stadtgemeinde Linz<br />
Die Sammelleitung DN 350, mit <strong>der</strong> die Ableitung des geför<strong>der</strong>ten Grundwassers erfolgen<br />
wird, wird ebenfalls auf den Grundstück Nr. 179/1 und Grundstück Nr. 366, beide KG. St.<br />
Peter, Stadtgemeinde Linz, errichtet.<br />
c) Zweck:<br />
Einerseits soll durch diese Grundwasserentnahme im Bereich <strong>der</strong> Altlast <strong>der</strong><br />
Grundwasserspiegel um rund 0,5 m absenkt werden. An<strong>der</strong>erseits wird das entnommene<br />
Grundwasser betriebsintern für Kühlwasserzwecke verwendet<br />
d) Dauer:<br />
Die wasserrechtliche Bewilligung für die Grundwasserentnahmen wird bis zum<br />
31. Dezember 2100 befristet erteilt.<br />
e) Baubeginnsfrist:<br />
siehe dazu I.2.1.9.<br />
Auf die Rechtsfolgen des § 27 Abs. 1 lit. f WRG 1959 (Erlöschen <strong>der</strong> wasserrechtlichen<br />
Bewilligung bei Überschreiten dieser Frist) wird hingewiesen.<br />
f) Bauvollendungsfrist:<br />
siehe dazu I.2.1.9.<br />
Auf die Rechtsfolgen des § 27 Abs. 1 lit. f WRG 1959 (Erlöschen <strong>der</strong> wasserrechtlichen<br />
Bewilligung bei Überschreiten dieser Frist) wird hingewiesen.<br />
g) Nebenbestimmungen:<br />
siehe dazu I.2.1.1. und I.2.1.2.<br />
I.3. Projektsbeschreibung – Beschreibung <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungen bzw. <strong>der</strong><br />
<strong>Sanierung</strong>smaßnahmen<br />
Die <strong>Sicherung</strong>/<strong>Sanierung</strong> <strong>der</strong> Altlast Kokerei Linz wird verschiedene Teilschritte umfassen und in<br />
mehreren auf einan<strong>der</strong> abgestimmten <strong>Sanierung</strong>sschritten erfolgen, die sich grob vereinfacht wie<br />
folgt zusammenfassen lassen:<br />
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1. <strong>Sicherung</strong> <strong>der</strong> wassergesättigten Bodenzone mittels Funnel & Gate und einer damit<br />
verbunden Grundwasserhaltung<br />
2. Eine mit <strong>der</strong> obigen Maßnahmen verbundene Phasenschöpfung im Grundwasser<br />
3. Absaugung und Reinigung <strong>der</strong> Bodenluft sowie<br />
4. Teilräumung mit Fraktionierung und Bodenbehandlung <strong>zur</strong> anschließenden Wie<strong>der</strong>verfüllung<br />
am Standort.<br />
I.3.1. Allgemeine Projektsangaben/Beschreibung des Altlastenstandortes und des<br />
Schadensbildes:<br />
I.3.1.1. Allgemeine Angaben<br />
Konsenswerber:<br />
voestalpine Stahl GmbH, Voest-Alpine-Straße 3, 4020 Linz<br />
Lage <strong>der</strong> Altlast:<br />
Gst. Nr. 146/12, 147/4, 179/1, 324/4, 366, 1063/3, 1063/4, alle KG St. Peter, Stadtgemeinde Linz<br />
I.3.1.2. Details zum Altlastenstandort:<br />
a) Historie:<br />
Seit 1941 wird am Standort ein Eisen- und Stahlwerk betrieben und ging die Kokerei im Jahr 1942<br />
in Betrieb. Während des 2. Weltkrieges wurde die Kokerei teilweise stark zerstört, kam aber nie<br />
völlig zum Stillstand. Stets wurde ein Notbetrieb aufrecht erhalten und wurde so bereits 1946<br />
wie<strong>der</strong> Koks produziert, bis 1951 die Kokerei wie<strong>der</strong> vollständig hergestellt war.<br />
Während des 2. Weltkrieges wurde die Kokerei insgesamt neunmal bombardiert und wurden dabei<br />
rund 1.000 Bomben über den Anlagen abgeworfen.<br />
b) Entstehung <strong>der</strong> Kontaminationen:<br />
Durch die Kriegseinwirkungen gelangten bedeutende Mengen an produktionsbedingten Kokereimedien<br />
in den Untergrund.<br />
In den beiden letzten Kriegsjahren wurde folgende Anlagenteile durch Bombentreffer beschädigt<br />
o<strong>der</strong> zerstört und in Folge dessen kam es zum Austritt von kokereispezifischen Produkten:<br />
- Bereich Kohlenwertstoffanlage (Maschinenhaus, Teerscheidebehälter, Vorkühlergebäude,<br />
Spülbehälter, Hochbehälter, Teertanks, Napthalinwäsche, Elektroentteerer,<br />
Ammoniakwäscher, Benzolwäscher, Waschöllager)<br />
Austritt von Kohlewasser, Teer, Waschöl und Rohbenzol<br />
- Bereich Roh- und Reinbenzollager sowie Roh- und Reinbenzolanlage:<br />
Austritte von Rohbenzol, Rohteer, Waschöl und Destillationsprodukten<br />
- Koksofenbatterien: Austritte von Teer und Spülwasser<br />
Seite 16
Der Eintrag <strong>der</strong> kokereispezifischen Abfallprodukte in den Untergrund erfolgte vorzugsweise im<br />
Bereich von Bombenkratern o<strong>der</strong> unterirdischen Einbauten.<br />
Nach 1945 sind zwei weitere Schadensunfälle dokumentiert:<br />
- Koksofenbatterien: Austritt von Spülwasser und Teer (1948)<br />
- Reinbenzolanlage: Explosion mit Austritt von Benzol (1953)<br />
c) Topographie:<br />
Die Altlast O76 "Kokerei Linz" umfasst den Bereich zwischen <strong>der</strong> ÖBB - Strecke Linz – Summerau<br />
im Norden,<br />
dem Kraftwerk <strong>der</strong> voestalpine Stahl GmbH im Osten,<br />
dem Kokereihafen im Süden und<br />
<strong>der</strong> Werkshauptstrasse <strong>der</strong> voestalpine Stahl GmbH im Westen.<br />
Bereich des Altstandortes „Kokerei Linz“<br />
Die Fläche <strong>der</strong> Altlast beträgt 35,1 ha.<br />
d) Geologischen Verhältnisse:<br />
Die Altlast liegt im Linzer Becken im Bereich quartärer Kies- und Sandablagerungen auf einer<br />
Seehöhe von etwa 255 m ü. A. bis 257 m ü. A.<br />
Die Kies- und Sandablagerungen besitzen eine mittlere Mächtigkeit von etwa 12 m und werden<br />
von tertiärem Schlier unterlagert. Die Mächtigkeit künstlicher Anschüttungen ("Bombenschutt",<br />
etc.) beträgt durchschnittlich mehrere Meter. Die Donauarme wurden bis zu einer Mächtigkeit von<br />
8 m aufgefüllt.<br />
e) Hydrogeologische Verhältnisse:<br />
Im Bereich <strong>der</strong> Kokerei beträgt <strong>der</strong> Grundwasserflurabstand etwa 5 m bis 7 m, die Grundwassermächtigkeit<br />
bei mittlerem Grundwasserstand etwa 8,5 m bis 10 m. Die hydraulische Durchlässig-<br />
Seite 17
keit kann im Mittel mit 2,5 mm/s bis 10 mm/s angegeben werden und ist das hydraulische Gefälle<br />
gering. Es beträgt von West nach Ost 1 ‰ bis 2 ‰.<br />
Die Strömungsverhältnisse am Standort sind sehr stark durch Grundwasserentnahmen beeinflusst.<br />
Der Grundwasserstand für die überwiegend vorherrschenden Strömungsverhältnisse lag im Jahr<br />
2007 um etwa 249,10 m ü. A.. In den Jahren zwischen 1979 und 2009 waren ein mittlerer Grundwasserstand<br />
um etwa 249,35 m ü. A. um Grundwassertiefstände bis ca. 247, 5 m ü. A. gegeben.<br />
Im Zuge des Hochwassers im August 2002, das etwa einem 20 bis 30-jährlichen Ereignis<br />
entsprochen hat, wurde Grundwasserspiegelstände bis max. 250,76 m ü. A. beobachtet.<br />
I.3.1.3. Beschreibung des Schadensbildes:<br />
Generell wurden hohe bis sehr hohe Belastungen durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe<br />
(PAK) und Kohlenwasserstoffe (KW) bzw. aromatische Kohlenwasserstoffe (BTEX) und<br />
Cyanide detektiert.<br />
In nachstehenden Bereichen tritt ein hohes Schadstoffpotential an PAK, KW, BTEX und Cyaniden<br />
großflächig auf:<br />
- „Bereich Kohlenwertstoffanlage“<br />
- ehemalige Teerdestillation<br />
- Reinbenzolanlage<br />
- Gasometer<br />
- Bereich östlich <strong>der</strong> Schwefelsäureanlage<br />
a) Belastungen <strong>der</strong> einzelnen Untergrundbereiche:<br />
Auf dem Standort <strong>der</strong> ehemaligen Koksofenbatterien treten großflächig hohe PAK- Belastungen<br />
mit Konzentrationen zwischen 200 mg/kg und 500 mg/kg auf.<br />
Im Bereich <strong>der</strong> Reinbenzolanlage sind zudem BTEX- Belastungen mit Konzentrationen von mehr<br />
als 1.000 mg/kg im Feststoff bzw. mehr als 1.000 mg/m³ in <strong>der</strong> Bodenluft festzustellen.<br />
Während im Bereich des Gasometers, <strong>der</strong> ehemaligen Koksofenbatterien und östlich <strong>der</strong><br />
Schwefelsäureanlage nur die obersten Bereiche des Untergrundes durch PAK belastet sind,<br />
umfasst die PAK- Belastung im Bereich „Kohlenwertstoffanlage“ und teilweise auch im Bereich <strong>der</strong><br />
ehemaligen Teerdestillation die gesamte ungesättigte sowie Teile <strong>der</strong> gesättigten Zone.<br />
Im Bereich <strong>der</strong> Reinbenzolanlage, ist neben <strong>der</strong> sehr hohen PAK - auch eine sehr hohe BTEX -<br />
Belastung gegeben. Dort ist davon auszugehen, dass PAK- Verbindungen durch aromatische<br />
Kohlenwasserstoffe verstärkt aus <strong>der</strong> Matrix gelöst und in Richtung Grundwasser transportiert<br />
werden.<br />
Die Masse an PAK-15 (16 Einzelsubstanzen gemäß US-EPA exkl. Naphthalin) wurde ursprünglich<br />
mit rund 1.000 Tonnen bis 2.000 Tonnen abgeschätzt. Die Gesamtfläche <strong>der</strong> hoch und sehr hoch<br />
belasteten Bereiche beläuft sich auf etwa 170.000 m² und sind mehr als 500.000 m³ Untergrund<br />
mit hohen Konzentrationen an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und<br />
Mineralölkohlenwasserstoffen belastet. Aufgrund dieser von <strong>der</strong> Umweltbundesamt GmbH<br />
durchgeführten groben Schätzung wurde eine geostatistische Modellierung <strong>zur</strong> PAK- Gesamtbelastungen<br />
in Auftrag gegeben, die zu folgenden PAK- Massen kam:<br />
Seite 18
Bodenzone Masse<br />
ungesättigt 748 t<br />
gesättigt 281 t<br />
Gesamt 1.029 t<br />
Das Verhältnis <strong>der</strong> PAK- Gesamtgehaltsverteilung im Bezug auf die ungesättigte und gesättigte<br />
Bodenzone wurde mit 3,3 : 1 angegeben. Dies bedeutet, dass <strong>der</strong> überwiegende Anteil <strong>der</strong> PAK-<br />
Schadstoffbelastung sich in <strong>der</strong> ungesättigten Bodenzone befindet.<br />
b) Ausbreitung gelöster Schadstoffe mit dem Grundwasser:<br />
Schematische Darstellung des Schadensbildes - Grundriss (Umweltbundesamt 2009)<br />
Aufgrund <strong>der</strong> Untergrundkontamination hat sich im Grundwasser eine PAK- Schadstofffahne von<br />
mehreren Hun<strong>der</strong>t Metern Länge ausgebildet. Im Abstrom <strong>der</strong> Altlast haben sich im Grundwasser<br />
PAK- Frachten (von etwa 1 kg pro Tag) feststellen lassen.<br />
Interpretation <strong>der</strong> Untersuchungsergebnisse:<br />
Die Untergrundkontaminationen zeigen das gesamte Schadstoffspektrum <strong>der</strong> organischen Chemie<br />
und zeichnen sich insbeson<strong>der</strong>e durch einen sehr hohen Anteil an polyzyklischen aromatischen<br />
Kohlenwasserstoffen (PAK) aus. Stellenweise ist auch die Bodenluft des ungesättigten Bereiches<br />
intensiv mit Aromaten belastet. Häufig sind Überschreitungen des Maßnahmenschwellenwertes<br />
gemäß ÖNORM S 2088 – 1 feststellbar. Die kokereispezifischen Schadstoffe unterscheiden sich in<br />
ihren Eigenschaften enorm von einan<strong>der</strong>.<br />
Die Teerkomponenten, die sich hauptsächlich aus den Komponenten PAK und BTEX<br />
zusammensetzen, zeigen eine mit <strong>der</strong> Molekularmasse steigende Fettlöslichkeit. Diese<br />
Fettlöslichkeit verhält sich indirekt proportional <strong>zur</strong> Wasserlöslichkeit.<br />
Daraus wie<strong>der</strong>um ergibt sich eine unterschiedliche Bioverfügbarkeit und unterschiedliche<br />
Transport- und Absorptionseigenschaften. Aufgrund <strong>der</strong> gegebenen Vergesellschaftung von PAK,<br />
Phenole und BTEX am Standort <strong>der</strong> Altlast, ist von einer Beeinflussung <strong>der</strong> polyzyklischen<br />
aromatischen Kohlenwasserstoffe durch verschiedene BTEX und Phenole auszugehen.<br />
Seite 19
I.3.1.3.1. Gesamtsanierungsvorschlag:<br />
Folgende Maßnahmen sollen <strong>zur</strong> Umsetzung gelangen:<br />
- <strong>Sicherung</strong>/<strong>Sanierung</strong> <strong>der</strong> gesättigten Bodenzone mittels Funnel & Gate<br />
(Bescheidbestandteil)<br />
- Absaugung <strong>der</strong> Bodenluft (Bescheidbestandteil)<br />
- Phasenschöpfung<br />
- Teilräumung mit Fraktionierung und Bodenbehandlung mit Wie<strong>der</strong>verfüllung.<br />
I.3.2. Maßnahmenbeschreibung - <strong>Genehmigung</strong>sumfang<br />
I.3.2.1. Funnel & Gate samt Grundwasserhaltung:<br />
a) Grundwasserhaltung:<br />
Bei dieser Maßnahme wird in Form einer teilweisen abstromig situierten Umschließung des<br />
Standortes mittels einer Dichtwand – auch als Funnel genannt – die Ausbreitung von umweltrelevanten<br />
Emissionen nachhaltig unterbunden. Darüber hinaus wird mit sogenannten "reaktiven<br />
Filterelemente" – auch als Gates bezeichnet – welche in Teilabschnitten <strong>der</strong> Dichtwand eingebaut<br />
werden, das durch strömende Grundwasser von schädlichen Inhaltsstoffen aus <strong>der</strong> gegenständlichen<br />
Altlast gereinigt. Um die geplante <strong>Sanierung</strong>smaßnahme entsprechend optimieren zu<br />
können, ist ein sogenanntes numerisches Grundwassermodell erstellt bzw. errechnet worden.<br />
Die <strong>Sanierung</strong>svariante sieht im Wesentlichen eine von Westen nach Osten verlaufenden Dichtwand<br />
vor. Die als undurchlässige Schlitzwand ausgeführte Dichtwand wird mit insgesamt bis zu 12<br />
hochdurchlässigen Filterelementen (kt-Wert 10 -3 m/s) über die gesamte Trassenlänge in<br />
Abständen von 140 m bis 150 m bestückt, wobei ein Filterelement 12,5 m x 10 m x 1,5 m<br />
dimensioniert ist; also ein Volumen von 187,5 m³ aufweist.<br />
Im Osten schließt die Dichtwand an die bestehende Schmalwand im Bereich <strong>der</strong> Donau an.<br />
Südwestlich des Koksgasometers werden 4 <strong>Sanierung</strong>sbrunnen installiert. Die Entnahmeraten<br />
<strong>der</strong> 4 <strong>Sanierung</strong>sbrunnen betragen 40 l/sek. (BB 1) bzw. 30 l/sek (BB 2 bis 4). Die Lage und<br />
Grundwasserentnahmen bewirken auf die Dichtwand eine direkte Anströmung. Das gesamte<br />
kontaminierte Areal wird dabei durchströmt. Infolge <strong>der</strong> Gates erfolgt kein Anstau des Grundwassers<br />
vor <strong>der</strong> Dichtwand. Vielmehr wird die Grundwasserströmung durch die Gates kanalisiert<br />
und das kontaminierte Grundwasser wird über die Filterelemente gereinigt. Das geför<strong>der</strong>te<br />
Grundwasser wird über eine Druckleitung in das Nutzwassernetz eingespeist und bei Eignung zu<br />
Kühlzwecken genutzt.<br />
b) <strong>Sicherung</strong> des "Gasometerschadens"<br />
Im Bereich des Koksgasgasometers wird <strong>der</strong> Schaden unter dem Gasometer gesichert. Die<br />
<strong>Sicherung</strong> erfolgt mittels Schlitzwänden. Um das Grundwasser in den gesicherten Bereichen auf<br />
einem technisch passenden Niveau zuhalten, wird <strong>der</strong> gesicherte Bodenkörper horizontal mittels<br />
Betonplatten gegenüber Nie<strong>der</strong>schlagswässer abgedichtet.<br />
Zur Überwachung des Druckniveaus sind 2 Grundbeobachtungssonden vorgesehen. Bei Bedarf<br />
wird mittels Unterwasserpumpen aus den vorgesehenen Grundwassersonden <strong>der</strong> Grundwasserspiegel<br />
reguliert.<br />
Seite 20
c) Linienführung <strong>der</strong> Dichtwand:<br />
Die geplante Trasse beginnt im Westen beim Koksgasgasometerpunkt A (Parzelle 179/1), verläuft<br />
entlang <strong>der</strong> ÖBB-Trasse "Summerauerbahn" zum Teil auf Gründstücken <strong>der</strong> ÖBB bis zum östlichen<br />
Bereich bei Punkt S (Parzelle 1176/1). Die Trassenführung ist im Projektsbeilageplan<br />
(Beilage 001) detailliert dargestellt.<br />
Die Gesamtlänge <strong>der</strong> Dichtwand beträgt 1.850 m und reicht bis in eine Tiefe zwischen 17 m und<br />
22 m unter Gelände Oberkante (GOK). Der Dichtwandkopf verläuft rund 2 m über die angesetzten<br />
Hochwasserverhältnisse (HW 100). Die daraus resultierende Dichtwandfläche ohne Abzug <strong>der</strong><br />
Gesamtfläche an Filterelementen unter Berücksichtigung einer Einbindungstiefe in den Stauer von<br />
ca. 2 m beträgt rund 25.000 m².<br />
In erschütterungssensiblen Bereichen (zB Koksgasgasometer), wird ein schonendes Errichtungsverfahren<br />
(zB Schlitzwandfräse) zum Einsatz kommen.<br />
Von <strong>der</strong> Errichtung des Funnel & Gates sind folgende Grundstücke betroffen:<br />
199/4, 1750/1, 1751, 1752, 1753/1, 1753/4, alle KG St. Peter, Stadtgemeinde Linz.<br />
d) Herstellung <strong>der</strong> Dichtwand:<br />
Der Ausführung <strong>der</strong> Dichtwand wird die ÖNORM B 4452 "Erd- und Grundbau-Dichtwände im<br />
Untergrund" zugrunde gelegt.<br />
Als Dichtwandklasse wird gemäß ÖNORM B 4452 die Klasse 3 (DWK 3) festgelegt. Als Durchlässigkeitskriterium<br />
wird ein Kf-Wert von > 10 -9 m/sek. definiert.<br />
Die Dichtwandmischung wird an den vorhandenen Chemismus des Grundwassers angepasst. Es<br />
werden keine das Grundwasser gefährdende Stoffe verwendet. Das erhärtete Dichtwandmaterial<br />
entspricht den Anfor<strong>der</strong>ungen für Schlitzwandbeton laut den Tabellen 6 bis 11 aus ÖNORM B<br />
4452. Die Schlitzwand wird eine Stärke von 0,8 m aufweisen. Die Qualitätsprüfung des Sichtwandmaterials<br />
(Dichtheit, Festigkeit, chemische Wi<strong>der</strong>standsfähigkeit) erfolgt gemäß ÖNORM B 4452,<br />
Kapitel 5.4..<br />
Zur Festlegung <strong>der</strong> Eignung <strong>der</strong> Bodenvermörtelungssuspension und <strong>zur</strong> Optimierung <strong>der</strong><br />
Rezeptur werden vor Ort 2 Probesäulen hergestellt und nach dem Abbindevorgang durch Freilegung<br />
von einem Fachkundigen begutachtet. Von den Probensäulen werden Kernproben <strong>zur</strong><br />
Eignungsprüfung entnommen und <strong>der</strong> Behörde ein Bericht vorgelegt.<br />
Die Herstellung je<strong>der</strong> HDBV-Säule wird durch Aufzeichnung von Injektionsmenge, Druck und Zeit<br />
(entspricht <strong>der</strong> Tiefe) mit einem maschinenseitigem Dreibandschreiber dokumentiert. Vom eingesetzten<br />
Dichtwandmaterial sind täglich mindestens eine Rückstellprobe <strong>zur</strong> Eigenüberwachung in<br />
entsprechende Probenbehälter abzufüllen und bis <strong>zur</strong> Fertigstellung <strong>der</strong> Abnahmeprüfung aufzubewahren<br />
(ÖNORM 4452 7.2 (2) und (3) Tabelle 17 und 18).<br />
Das Materialkennziffermischungsverhältnis, die Dichte und die Marschzeit sind mindestens<br />
täglich zu kontrollieren. Die Prüfdaten sind zu protokollieren und bei <strong>der</strong> Überprüfung <strong>der</strong><br />
Behörde vorzulegen.<br />
Bestimmte Bereiche <strong>der</strong> Dichtwand können unter Umständen als dichte Spundwände mit dichtem<br />
Anschluss an die Schlitzwandkonstruktion ausgeführt werden. Die Ermittlung <strong>der</strong> Lage, Größe und<br />
Anzahl <strong>der</strong> einzelnen Spundwandbereiche erfolgt im Zuge <strong>der</strong> Detailplanung mit Hilfe des Grundwassermodells<br />
und ist mit <strong>der</strong> wasserrechtlichen Bauaufsicht und <strong>der</strong> Behörde abzustimmen.<br />
Eine wasserrechtliche Bauaufsicht wird auf Kosten des <strong>Genehmigung</strong>sinhabers bestellt. Ihre<br />
Aufgabe wird in einem eigenen Spruchpunkt dieses Bescheides festgelegt.<br />
Seite 21
e) Beweissicherung:<br />
Vor Beginn <strong>der</strong> eigentlichen Bauarbeiten ist in Abstimmung mit den angrenzenden Liegenschaftseigentümern<br />
eine umfangreiche Beweissicherung vorzunehmen. Diese umfasst im Wesentlichen<br />
die bestehenden Einrichtungen wie Grenzsteine, Zaunanlage, Tore und Schrankenanlagen,<br />
Bewuchs, Betriebsgebäude, Grundwassersonden, Erhebung sämtlicher Einbauten (Kanal,<br />
Wasser, Gas, Strom, etc.) Gleisanlagen, Werbetafeln, Fahnenmaste, Zustand <strong>der</strong> vorhandenen<br />
Wege, Straßen und Manipulationsflächen, Zustand <strong>der</strong> unmittelbar angrenzenden Grundstücke,<br />
Versickerungsanlagen, etc.<br />
f) Reinigung des Grundwassers in den Gates:<br />
Dafür wird handelsübliches Aktivkohlegranulat eingesetzt, das aufgrund seiner hohen Adsorptionsfähigkeit<br />
die Schadstoffe aufnimmt. Die dafür erfor<strong>der</strong>liche Verweildauer des Grundwassers<br />
innerhalb des Gates hat mindestens 60 Minuten zu betragen. Für die Aktivkohlefüllung wurde eine<br />
nutzbare (effektive) Porosität von 25 % angenommen. Der maximale Durchfluss durch ein Gate,<br />
wurde bei einem Hochwasserfall für das Gate Nr. 12 (rd. 11 l/s) berechnet. Das mindestens<br />
erfor<strong>der</strong>liche Aktivkohlevolumen für ein Filterelement wird demnach mit ca. 163 m³ angesetzt.<br />
Die Standzeiten <strong>der</strong> Aktivkohlefilterelemente hängen erheblich von <strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong> Aktivkohle bzw.<br />
von <strong>der</strong>en Beladekapazität ab. Bei einer Kapazität von max. 1 Gew.-% bewegen sich die Standzeiten<br />
bei Mittelwasser zwischen 4 und 10 Jahren, bei einer Beladekapazität von 10 Gew.-%<br />
bewegen sich die Standzeiten bei Mittelwasser zwischen 36 und 110 Jahren.<br />
aa) Filterelemente:<br />
Bei den Filterelementen handelt es sich um Stahlkonstruktionen, <strong>der</strong>en Mantelflächen normal <strong>zur</strong><br />
Grundwasserströmungsrichtung aus Filterblechen bestehen und <strong>der</strong>en Schlitzweite sich nach <strong>der</strong><br />
Korngröße des zum Einsatz gelangenden Filtermaterials richtet. Die endgültige Auswahl soll erst<br />
nach <strong>der</strong> Durchführung von Pilotversuchen vor Ort erfolgen und ist jedenfalls mit <strong>der</strong> Behörde<br />
abzustimmen. Dazu wird zunächst ein Filterelement hergestellt und durch qualitative und<br />
quantitative Grundwassermessungen in den An- und Abstrompegeln <strong>der</strong> Wirkungsgrad eruiert und<br />
die Funktionsweise mit unterschiedlichen Aktivkohlematerialien erprobt und für den Einsatz festgelegt.<br />
Vor bzw. hinter dem Filterelement, also grundwasserzu- und abstromseitig, werden Filterbetonflächen<br />
16/32 mm (Kf-Wert = 5,2 x 10, -2 m/s.) im Untergrund hergestellt, in denen jeweils ein<br />
Grundwasserbeobachtungspegel versetzt wird. Die Filterelemente werden mit befahrbaren<br />
Schachtabdeckungen für Wartungsarbeiten zugänglich gemacht. Auf diese Weise können auch im<br />
Falle <strong>der</strong> Beladung <strong>der</strong> Aktivkohleschüttungen Austauscharbeiten erfolgen. Dabei wird die Aktivkohle<br />
mittels geeigneter För<strong>der</strong>einrichtungen aus dem Element gepumpt (zB Mammutpumpe). Die<br />
Einbringung neuer bzw. regenerierter Aktivkohle erfolgt über Silotransporte <strong>der</strong> jeweiligen Hersteller.<br />
Dabei wird das Aktivkohlegranulat über geeignete Vorrichtungen unter Wasser in das<br />
Filterelement eingebracht. Die Adsorption von Sauerstoff und damit negativ wirken<strong>der</strong> Belegung<br />
freier Absorptionskapazitäten kann dadurch wirksam unterbunden werden.<br />
bb) Auswahl des Filtermaterials:<br />
Die endgültige Auswahl erfolgt erst nach <strong>der</strong> Durchführung von Pilotversuchen. Dabei wird<br />
zunächst ein Filterelement hergestellt und durch qualitative und quantitative Grundwassermessungen<br />
in den An- und Abstrompegeln <strong>der</strong> Wirkungsgrad erreicht. Danach werden die<br />
Funktionsweise mit unterschiedlichen Aktivkohlematerialien erprobt und für den Ausführungsfall<br />
festgestellt. Spätestens 2 Monate – längstens aber bis 3. Mai 2012 – sind die Ergebnisse <strong>der</strong><br />
Feldversuche <strong>der</strong> Behörde in Form eines Konzeptes <strong>zur</strong> Freigabe vorzulegen. Für das Konzeptfreigabeproze<strong>der</strong>e<br />
gelten die allgemeinen Bestimmungen des UVP-Bescheides <strong>der</strong> Oö. Landesregierung<br />
vom 1. Oktober 2007, UR-2006-5242/442.<br />
Seite 22
Das Konzept hat jedenfalls folgende Angaben zu enthalten:<br />
� Nachvollziehbare und schlüssige Darlegung über die Auswahl des Filtermaterials<br />
� Darstellung <strong>der</strong> Feldversuchen<br />
� Darstellung <strong>der</strong> Detailausführung <strong>der</strong> Gates<br />
cc) Wartung <strong>der</strong> Filterelemente:<br />
Zur Erhaltung <strong>der</strong> Funktionsfähigkeit <strong>der</strong> Filterelemente sind diese laufend zu warten. Dabei<br />
werden in den vor und hinter den Filterelementen gesetzten Grundwasserpegeln die Grundwasserstände<br />
mit geeigneten Messvorrichtungen online gemessen und aufgezeichnet. Eine<br />
Än<strong>der</strong>ung (zB Verstopfung <strong>der</strong> Filterelemente) sollte aus den entsprechenden Ganglinien erkennbar<br />
sein, sodass über Gegenmaßnahmen zeitgerecht entschieden werden kann (zB Filtertausch).<br />
Über periodisch analysierte Grundwasserproben, welche aus diesen Pegeln gezogen werden, wird<br />
die Reinigungswirkung laufend kontrolliert. Der Zeitpunkt vor dem möglichen Durchbruch des<br />
Filters soll auf diese Weise festgestellt und entsprechende Gegenmaßnahmen (Aktivkohleaustausch)<br />
eingeleitet werden.<br />
dd) Betriebsvorschrift und Betriebshandbuch:<br />
Für die gesamte Anlage ist eine Betriebsvorschrift zu erarbeiten, die eine Beschreibung <strong>der</strong><br />
Funktion <strong>der</strong> einzelnen Anlagenteile sowie die jeweils notwendigen Kontroll- und Wartungsmaßnahmen<br />
inkl. Messungen und die dafür vorgesehenen Zeitintervalle enthält. Die Betriebsvorschrift<br />
ist <strong>der</strong> Behörde als Konzept <strong>zur</strong> Zustimmung und Freigabe vorzulegen.<br />
Zusätzlich wird ein Betriebshandbuch erstellt, das das gesamte Monitoring, die Beweissicherung<br />
und den Umgang mit den Anlagenteilen regelt. Auch dieses Betriebshandbuch ist <strong>der</strong> Behörde als<br />
Konzept <strong>zur</strong> <strong>Genehmigung</strong> vorzulegen.<br />
ee) <strong>Sanierung</strong>sziele, Probennahme und Analytik:<br />
Als <strong>Sanierung</strong>szielwerte werden für das abströmende Grundwasser unmittelbar nach den Gates<br />
(in den Beweissicherungspegeln P1A – P12A) die Orientierungswerte gem. ÖNORM S-2088-1,<br />
Tabelle 5 herangezogen, wobei betreffend den Parametern Blei, Chrom, Cadmium, Arsen, Quecksilber,<br />
Cyanid ges., �KW-GC, Benzol, Toluol und �BTEX eine Unterschreitung des Maßnahmenschwellwertes,<br />
betreffend die Konzentrationen <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en relevanten Parameter (wegen<br />
fehlen<strong>der</strong> Maßnahmenschwellenwerte) wie Zink, Phenolindex, Naphthalin und �PAK-16 die<br />
Unterschreitung <strong>der</strong> Prüfwerte gem. ÖNORM S-2088-1, Tabelle 5,als anzustrebende Reinigungsleistung<br />
angesetzt wird. Konkret sollen durch die geplanten Maßnahmen folgende Grenzwerte im<br />
Abstrom <strong>der</strong> Gates eingehalten werden:<br />
AOX 10 µg/l<br />
Summe KW 100 µg/l<br />
BTXE 50 µg/l<br />
Benzol 1 µg/l<br />
Toluol 10 µg/l<br />
�PAK-16 0,50 µg/l<br />
PAK (TVO) 0,10 µg/l<br />
Naphthalin 1 µg/l<br />
Phenolindex 30 µg/l<br />
Cyanid ges. 50 µg/l<br />
Blei 10 µg/l<br />
Zink 1.800 µg/l<br />
Chrom 50 µg/l<br />
Cadmium 5 µg/l<br />
Arsen 10 µg/l<br />
Quecksilber 1 µg/l<br />
Seite 23
Die Kohlenwasserstoffe sollen gaschromatographisch bestimmt werden (KW-Index). Die Grenzwerte<br />
für den KW-Index und für BTXE sind für die Schöpf- und die Pumpprobe einzuhalten.<br />
Zur Überprüfung <strong>der</strong> Wirksamkeit <strong>der</strong> geplanten <strong>Sanierung</strong>smaßnahmen sind nach Fertigstellung<br />
des Gesamtprojektes umfangreiche hydraulische und chemische Kontrolluntersuchungen für einen<br />
Zeitraum von vorerst 5 Jahren vorgesehen.<br />
Das Nachweissystem für die <strong>Sanierung</strong>sphase soll aus 12 neuen Pegeln im Anstrom <strong>der</strong> 12 Gates<br />
(P1I – P12I), 12 neuen Pegeln im Abstrom <strong>der</strong> Gates (P1A – P12A), 2 neuen Pegeln an den<br />
Enden <strong>der</strong> Dichtwand (P13 und P14), den 4 neuen Brunnen (BB1 – BB 4), einem bestehenden<br />
Brunnen (VAL3) und 25 bestehenden Pegeln, die ober- und unterstromig bzw. im Kontaminationsbereich<br />
<strong>der</strong> Altlast situiert sind, bestehen.<br />
In allen in das Nachweissystem eingebundenen Pegeln und Brunnen erfolgt eine kontinuierliche<br />
Erfassung <strong>der</strong> Wasserspiegel. Die Parameter pH-Wert, Leitfähigkeit, Sauerstoffgehalt, Temperatur,<br />
Redoxpotential und PAK werden vor Ort kontinuierlich und registrierened analysiert. Im Labor<br />
werden die Parameter DOC, AOX, Summe Kohlenwasserstoffe, BTXE, Benzol, Toluol, PAK<br />
(16 Einzelsubstanzen nach US-EPA), Phenolindex, Cyanid gesamt, Blei, Zink, Chrom, Cadmium,<br />
Arsen und Quecksilber analysiert.<br />
Vor Beginn <strong>der</strong> Kontrolluntersuchungen soll ein Probenahmeplan erstellt werden, in dem für jede<br />
Messstelle die spezifischen Randbedingungen <strong>der</strong> Probenahme festgelegt sind. Die Entnahme <strong>der</strong><br />
Grundwasserproben soll in jenen Tiefen erfolgen, in denen auf Grund <strong>der</strong> Vorkenntnisse die max.<br />
Schadstoffgehalte zu erwarten sind. Für die Entnahme von Grundwasserproben, <strong>der</strong><br />
kontinuierlichen Analyse von Parametern aus Wasserproben und für die Probenkonservierung<br />
sowie <strong>der</strong>en Lagerung und Transport liegen dem Projekt sog. SOP´s (Standard Operating<br />
Procedures) bei. Folgendes Messprogramm ist lt. Projekt geplant:<br />
Errichtungsphase:<br />
Pegel-Nr. Quantität Qualität<br />
C8 ¼-jährlich ¼-jährlich<br />
C10 ¼-jährlich ¼-jährlich<br />
C11 ¼-jährlich ¼-jährlich<br />
C12 ¼-jährlich ¼-jährlich<br />
C13 ¼-jährlich ¼-jährlich<br />
C15 ¼-jährlich ¼-jährlich<br />
C34 ¼-jährlich ¼-jährlich<br />
C35 ¼-jährlich ¼-jährlich<br />
B25 kontinuierlich ¼-jährlich<br />
B33 kontinuierlich ¼-jährlich<br />
B88 kontinuierlich ¼-jährlich<br />
B92 kontinuierlich ¼-jährlich<br />
<strong>Sanierung</strong>sphase:<br />
Pegel-Nr. Quantität Qualität<br />
P1I kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich<br />
P1A kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich<br />
P2I kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich<br />
P2A kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich<br />
P3I kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich<br />
P3A kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich<br />
P4I kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich<br />
P5A kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich<br />
P6I kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich<br />
P6A kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich<br />
P7I kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich<br />
Seite 24
P7A kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich<br />
P8I kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich<br />
P8A kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich<br />
P9I kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich<br />
P9A kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich<br />
P10I kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich<br />
P10A kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich<br />
P11I kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich<br />
P11A kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich<br />
P12I kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich<br />
P12A kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich<br />
P13 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich<br />
P14 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich<br />
K1 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
K3 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
K4 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
K5 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
K17 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
K2 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
K21 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
K25 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
K18 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
K8 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
K10 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
K20 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
K19 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
K28 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
K11 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
K12 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
K13 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
K14 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
K27 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
K29 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
K30 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
K31 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
K32 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
K33 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
K35 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
H1 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
H2 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
DOKW2 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
DOKW3 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
BB1 kontinuierlich<br />
BB2 kontinuierlich<br />
BB3 kontinuierlich<br />
BB4 kontinuierlich<br />
VAL3 kontinuierlich<br />
B25 kontinuierlich<br />
B33 kontinuierlich<br />
B88 kontinuierlich<br />
B92 kontinuierlich<br />
Innerhalb eines Zeitraumes von 4 Monaten vor Baubeginn werden an den Messstellen für die<br />
„Errichtungsphase“ zweimal und im Zuge <strong>der</strong> Errichtung des F & G – Systems vierteljährlich<br />
Grundwasserproben entnommen.<br />
Seite 25
An den Messstellen „<strong>Sanierung</strong>sphase“ werden für die Dauer von zwei Jahren vierteljährlich<br />
Grundwasserproben entnommen. In den nachfolgenden Jahren erfolgt die Beprobung halbjährlich<br />
bzw. 1 Mal jährlich. Die sich aus <strong>der</strong> Grundwasserbeweissicherung ergebenden Messdaten<br />
(Grundwasserspiegellagen, chemische Parameter) werden in übersichtlicher Form dokumentiert.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Trendentwicklung <strong>der</strong> Untersuchungsparameter wird dabei beson<strong>der</strong>es<br />
Augenmerk geschenkt.<br />
ff) Errichtungsphase Funnel & Gate – Infrastruktur:<br />
Maschinen/Geräte, die zum Einsatz kommen:<br />
- 1 Stk. Schlitzwandbagger <strong>zur</strong> Herstellung <strong>der</strong> Dichtwand mit geschlossenen Fahrerkabine mit<br />
Klimatisierung inkl. Filteranlage:<br />
Leistung: ca. 400 kW<br />
erfor<strong>der</strong>liche Räumleistung: 650 m²/Wo<br />
- 1 Schlitzwandfräse <strong>zur</strong> Herstellung <strong>der</strong> Dichtwand mit geschlossener Fahrerkabine mit<br />
Klimatisierung inkl. Filteranlage<br />
Leistung: ca. 440 kW (Schlitzwandfräse) 500 kW (Nebenaggregate)<br />
erfor<strong>der</strong>liche Räumleistung: 800 m²/Wo<br />
- 2 Stk. Bagger für die Vorbaggerung <strong>der</strong> Schlitzwandbereiche mit geschlossenen<br />
Fahrerkabinen mit Klimatisierung inkl. Filteranlage<br />
Leistung: ca. 250 kW<br />
erfor<strong>der</strong>liche Räumleistung: 300 m³/h<br />
- 2 Stk. Radla<strong>der</strong> für die Verladearbeiten im Baubereich mit geschlossener Fahrerkabinen mit<br />
Klimatisierung inkl. Filteranlage<br />
Leistung: ca. 80 kW<br />
Infrastruktur:<br />
Zufahrt:<br />
Diese erfolgt über die Einfahrt im Bereich <strong>der</strong> bestehenden Nasstrenn- und Bodenverwertungsanlage<br />
<strong>der</strong> voestalpine Stahl GmbH und dient <strong>der</strong> Zufahrt <strong>der</strong> Baufahrzeuge, des Betriebs- und<br />
Arbeitspersonals, sowie dem Antransport von Betriebsmitteln.<br />
Eingangsbereich:<br />
Das gesamte Baustellenareal wird mit einem Zaun umgeben und mit einem Tor gesichert.<br />
Betriebsräumlichkeiten:<br />
Sowohl für das Personal als auch für Ausrüstung und Geräte werden während <strong>der</strong> Bauphase<br />
Betriebsräumlichkeiten in Form von Fertigteilcontainer <strong>zur</strong> Verfügung stehen.<br />
Die Aufteilung <strong>der</strong> Räumlichkeiten erfolgt in drei Bereichen:<br />
- Büro-Bereich 3 Stk. Container<br />
- Mannschaft, Sanitär, Chemie, Erste Hilfe 9 Stk. Container<br />
- Schwarz/Weiß-Bereich 2 Stk. Container<br />
Umzäunung:<br />
Das gesamte Areal wird mit einem 2 m hohen Zaun aus Drahtgeflecht umgeben und im Eingangsbereich<br />
mit einem Tor versehen. Fluchttore werden berücksichtigt.<br />
Verwiegeeinrichtung:<br />
Um die Abfallmengen massenmäßig erfassen zu können, wird die Brückenwaage <strong>der</strong> Nasstrenn-<br />
und Bodenverwertungsanlage <strong>der</strong> voestalpine Stahl GmbH <strong>zur</strong> Verwiegung herangezogen.<br />
Seite 26
gg) <strong>Sanierung</strong> <strong>der</strong> hochbelasteten gesättigten und ungesättigten Bodenzonen:<br />
Aus <strong>der</strong> voran gegangen Beschreibung lässt sich ableiten, dass die Errichtung und <strong>der</strong> Betrieb des<br />
Funnel & Gate lediglich eine Teilmaßnahme des gesamten Konzeptes darstellt und als reine<br />
<strong>Sicherung</strong>smaßnahme allein deswegen nicht ereignet erscheint, da aufgrund <strong>der</strong> systemimmanten<br />
Lebensdauer <strong>der</strong> Schlitzwände eine mehrmalige Errichtung <strong>der</strong> selben erfor<strong>der</strong>lich wäre. Dies<br />
begingt die Kombination mehrerer Methoden. So ist neben einer "Hot-spot"-<strong>Sanierung</strong> <strong>der</strong><br />
gesättigten Zone, also eine <strong>Sanierung</strong> <strong>der</strong> hoch belasteten Grundwasserbereiche durch<br />
zusätzliche Methoden, auch eine <strong>Sanierung</strong> <strong>der</strong> ungesättigten Bodenzone erfor<strong>der</strong>lich, um die<br />
weitere Abgabe von Schadstoffen durch die vorhandenen Depots zu verhin<strong>der</strong>n.<br />
Um die erfor<strong>der</strong>liche Kombination von <strong>Sanierung</strong>smethoden sicher zu stellen, ist es deshalb aus<br />
fachlicher Sicht erfor<strong>der</strong>lich, die <strong>Sanierung</strong> <strong>der</strong> hoch belasteten Bereiche <strong>der</strong> gesättigten Zone, die<br />
auch die am Stauer befindlichen <strong>der</strong>artigen Ablagerungen einschließen, zu verlangen.<br />
Die voestalpine Stahl GmbH wird daher bis längstens 31. Dezember 2012 <strong>der</strong> Behörde ein Projekt<br />
über die <strong>Sanierung</strong> <strong>der</strong> hoch belasteten gesättigten und ungesättigten Bodenzone, inkl. <strong>der</strong> sich<br />
am Stauer befindlichen Teerölphasen, <strong>zur</strong> Freigabe vorzulegen haben. Dieses Projekt wird unter<br />
an<strong>der</strong>em verbindliche Zeitpläne für die <strong>Sanierung</strong> <strong>der</strong> einzelnen Teilflächen zu enthalten haben<br />
und ist die Umsetzung dieser Maßnahmen bis längstens 31. Dezember 2030 zu realisieren.<br />
I.3.2.2. Absaugung <strong>der</strong> Bodenluft:<br />
a. Allgemeines:<br />
Durch die Bodenluftabsaugung soll ein gefahrloser Aushub von kontaminierten Bodenbereichen<br />
innerhalb <strong>der</strong> ungesättigten Bodenzone ermöglicht werden. BTEX-Verbindungen liegen im Bereich<br />
<strong>der</strong> wasserungesättigten Bodenzone gasförmig, flüssig bzw. an Feststoffen adsorbiert vor .<br />
Vor Beginn <strong>der</strong> Maßnahmen <strong>zur</strong> Bodenluftabsaugung werden in die <strong>Sanierung</strong>sflächen Raster von<br />
ca. 20 m x 20 m die BTEX- Gehalte in <strong>der</strong> Bodenluft untersucht. Zeigen sich BTEX-<br />
Konzentrationen von mehr als 50 mg/m 3 , werden Maßnahmen <strong>zur</strong> weiteren Schadstoffentfrachtung<br />
mittels Bodenluftabsaugung und optional zusätzlicher Luftinjektionen <strong>der</strong> Bodenluft<br />
gesetzt.<br />
b. Umfang des Bauvorhabens:<br />
- 12 Bodenluftpegelgruppen (je 2 Absaugpegel und 4 Belüftungspegel) können mittels mobiler<br />
Verdichteranlage (1 Verdichteranlage für 2 Absaugpegel) gleichzeitig abgesaugt werden.<br />
1 Bodenluftabsaugpegel kann jeweils aus bis zu 3 Filterstrecken bestehen, welche die<br />
wasserungesättigte Bodenzone bis in eine Tiefe von maximal 8 m erschließen.<br />
- Infrastrukturelle Einrichtung (wie zB. Rohrleitungen, Containeraufbau).<br />
- Katalytische Nachverbrennung (KNV), Brenner inklusive Katalysator.<br />
- Steuerungs- und Prozessleittechnik<br />
- Beweissicherungssystem<br />
c. Beginn, Ende <strong>der</strong> Maßnahmen:<br />
- Der Beginn <strong>der</strong> Bauarbeiten wird <strong>der</strong> Behörde rechtzeitig – mindestens 14 Tage vor<br />
Inangriffnahme <strong>der</strong> Arbeiten – angezeigt.<br />
Seite 27
- Voraussichtlicher Baubeginn: Herbst 2011.<br />
- Voraussichtliches Bauende bzw. Inbetriebnahme <strong>der</strong> <strong>Sicherung</strong>smaßnahme: Frühjahr 2012.<br />
- Betriebsphase: Voraussichtlich bis 2022<br />
d. Beschreibung des <strong>Sanierung</strong>sverfahrens:<br />
Schematische Darstellung<br />
Luft<br />
Belüftungspegel<br />
e. <strong>Sanierung</strong>sablauf:<br />
Bodenluft<br />
Absaugpegel <br />
Kondensatabschei<strong>der</strong><br />
Schadstoff Kondensat zu F&G<br />
Abgas über Kamin<br />
Vorwärmung<br />
- Über Belüftungspegel gelangt Umgebungsluft in die mit Schadstoffen belastete, ungesättigte<br />
Bodenzone.<br />
- Über Absaugpegel wird die mit Schadstoffen angereicherte Bodenluft mittels Seitenkanalverdichtern<br />
abgesaugt.<br />
- In Wasserabschei<strong>der</strong>n wird die in <strong>der</strong> Bodenluft enthaltene Feuchtigkeit weitgehend abgetrennt.<br />
Das abgeschiedene Wasser wird in entsprechenden Behältern gesammelt und bei<br />
Bedarf in den Sammler E entleert.<br />
- Über einen Wärmetauscher (Vorwärmung) wird die Bodenluft aufgewärmt.<br />
- In <strong>der</strong> katalytischen Nachverbrennung (KNV) werden die in <strong>der</strong> kontaminierten Luft<br />
enthaltenen brennbaren Stoffe unter Wärmeabgabe zu CO2 und H2O oxidiert.<br />
- Im Wärmetauscher (Vorwärmung) wird ein Teil <strong>der</strong> thermischen Energie <strong>der</strong> Abluft an die<br />
Bodenluft abgegeben.<br />
- Die gereinigte Abluft verlässt über einen Kamin das System.<br />
Dabei handelt es sich um eine Teilmaßnahme – bezogen auf das gesamte <strong>Sanierung</strong>sprojekt, mit<br />
dem Ziel, eine gefahrlosen Aushub von verunreinigten Stellen im Untergrund zu ermöglichen und<br />
KNV<br />
Seite 28
den BTEX-Gehalt des zukünftigen Aushubmaterials soweit zu verringern, dass einerseits nachfolgende<br />
Behandlungsschritte (Teilräumung und Ex-situ Bodenwäsche) möglich werden und<br />
Bereiche mit erhöhter resistenter Konzentration ("BTEX-Hot spots") identifiziert und abgegrenzt<br />
werden können. Bei den in <strong>der</strong> ungesättigten Bodenzone vorkommenden Kontaminationen handelt<br />
es sich um sogenannte BTEX-Verbindungen (Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylol) welche gasförmig,<br />
in flüssiger Form und an Feststoffen adsorbiert vorhanden sind. Aufgrund ihres relativ hohen<br />
Dampfdruckes zählen sie zu den leichtflüchtigen Schadstoffen, welche durch Bodenluftabsaugung<br />
aus dem Untergrund entfernt werden können. Dazu werden Bohrungen abgeteuft und mit Hilfe von<br />
Filterrohren zu Absaugpegeln ausgebaut. Die schadstoffbelastete Bodenluft soll abgesaugt und<br />
einer katalytischen Nachverbrennung zugeführt werden. Die Bodenluftabsaugung soll in insgesamt<br />
4 Teilbereichen <strong>der</strong> Altlast (<strong>Sanierung</strong>sfel<strong>der</strong>) eingesetzt werden. Die Lage <strong>der</strong> <strong>Sanierung</strong>sfel<strong>der</strong><br />
ist im Projekt in <strong>der</strong> Anlage 001 planlich dargestellt.<br />
Die Absaugung soll in zwei identischen Absaugmodulen über insgesamt 24 Absaugpegel<br />
(je 12 Pegel pro Modul) gleichzeitig erfolgen, wobei <strong>der</strong> nötige Unterdruck durch Seitenkanalverdichter<br />
erzeugt wird. Ein Bodenluftabsaugpegel kann aus bis zu 3 Filterstrecken bestehen,<br />
welche die wasserungesättigte Bodenzone bis etwa 8 m Tiefe erschließen. Aufgrund <strong>der</strong> geologischen<br />
Gegebenheiten des Untergrundes wird mit einer Absaugreichweite pro Pegel von<br />
ca. 10 m bis 15 m gerechnet. Die Anzahl <strong>der</strong> jeweiligen Filterstrecken sowie die einzelnen Tiefenbereiche<br />
sollen noch im Rahmen einer Bodenluftmodellierung ermittelt werden. Die technische<br />
Detailbeschreibung <strong>der</strong> Absaugpegel ist in Beilage 003 des Projektes dargestellt. Der Durchfluss<br />
je<strong>der</strong> einzelnen Absaugstrecke kann temperatur- und druckkorrigiert zwischen 50 und 200 Nm³ pro<br />
Stunde geregelt werden.<br />
Zu Beginn <strong>der</strong> <strong>Sanierung</strong>smaßnahmen sind sehr hohe Konzentrationen an BTEX zu erwarten. Die<br />
abgesaugte Bodenluft wird einer katalytischen Nachverbrennung zugeführt. Durch die Installation<br />
von 48 Belüftungspegel (24 Stück je Modul bzw. 2 Stück pro Absaugpegel) soll <strong>der</strong> Austrag von<br />
Schadstoffen gesteigert werden. Die För<strong>der</strong>leitungen werden in Künetten verlegt und entlang von<br />
Hallen zu den Verdichteranlagen geführt, die in mobilen Containern in <strong>der</strong> Nähe untergebracht<br />
werden. Wegen des hohen Gehalts an Feuchtigkeit <strong>der</strong> abgesaugten Bodenluft sind Kondensatabschei<strong>der</strong><br />
vorgesehen. Es wird mit ca. 1400 l/Monat Kondensat gerechnet.<br />
Über einen Wärmtauscher soll die Bodenluft vor ihrer Verbrennung zudem noch vorgewärmt<br />
werden. Ab einem Gehalt von 3 Gramm brennbaren Stoffen pro m 3 in <strong>der</strong> abgesaugten Luft ist<br />
nach den Projektsangaben ein autothermer Betrieb möglich. Sobald dieser Gehalt im Laufe <strong>der</strong><br />
<strong>Sanierung</strong> abnimmt, wird die zusätzlich benötigte thermische Energie durch einen zugeschalteten<br />
Erdgasbrenner geliefert. Jede katalytische Nachverbrennungsanlage (KNV) ist auf einen maximalen<br />
Nenndurchsatz (Volumenstrom) von 7500 Normkubikmeter pro Stunde ausgelegt und<br />
können beide Module unabhängig voneinan<strong>der</strong> betrieben werden.<br />
Bei dem verwendeten Katalysator handelt es sich um ein Mischoxid, welches als Schüttgut<br />
eingesetzt wird.<br />
Die Abwärme <strong>der</strong> KNV soll dazu benutzt werden, die Luft in den passiven Belüftungspegel vorzuwärmen.<br />
Diese Vorwärmung dient dazu, den Dampfdruck <strong>der</strong> Schadstoffe zu erhöhen und somit<br />
ihrem beschleunigten Übergang in die Gasphase zu erleichtern. Reicht <strong>der</strong> Betrieb <strong>der</strong> Abluftwärme<br />
hiefür nicht aus, kann die fehlende Wärmemenge aus einem Fernwärmeanschluss<br />
bezogen werden.<br />
Zur Dokumentation des Erreichens <strong>der</strong> <strong>Sanierung</strong>sziele sind jedenfalls folgende Messungen<br />
durchzuführen:<br />
- Bestimmung <strong>der</strong> Summe KW mittels Flammenionisationsdetektor vor <strong>der</strong> KNV und bei den<br />
einzelnen Absauglinien in periodischen Intervallen<br />
- Entnahme von Laborproben in regelmäßigen Abständen und Einzelstoffanalytik<br />
- Permanentmessung von Durchfluss, Druck, Temperatur zwecks Austragsbilanzierung<br />
- Überprüfung <strong>der</strong> Wirksamkeit <strong>der</strong> KNV<br />
Seite 29
f. Technische Beschreibung <strong>der</strong> Bodenluftabsaugung:<br />
Die Dekontamination <strong>der</strong> wasserungesättigten Bodenzone erfolgt über Bodenluftabsaugpegel,<br />
wobei die optimalen Bohransatzpunkte anhand einer Bodenluftmodellierung und entsprechen<strong>der</strong><br />
Bodenluftabsaugversuche positioniert werden. Aufgrund <strong>der</strong> geologischen Untergrundgegebenheiten<br />
wird von einer jeweiligen Absaugreichweite von 10 m bis 15 m ausgegangen.<br />
Sämtliche Bodenluftabsaugpegel bestehen aus bis zu 3 Filterstrecken, die die wasserungesättigte<br />
Bodenzone im Tiefenbereich bis maximal 8 m erschließen. Für jeden Bodenluftabsaugpegel wird<br />
eine Bohrung mit einem Bohrdurchmesser DN 300 mm im Trockenrotationskernbohrverfahren<br />
abgeteuft, in welche die einzelnen Absaugstrecken eingesetzt werden. Im Bereich <strong>der</strong> 1 bis 3 m<br />
langen Filterstrecken sind die Bohrungen verkiest. Zur Abdichtung gegeneinan<strong>der</strong> bzw. gegen die<br />
Oberfläche wird <strong>der</strong> verbleibende Ringraum zwischen bzw. über den Filterstrecken unter<br />
Zwischenschaltung eines 0,10 m mächtigen Sandgegenfilters mit einem quellfähigen Beton –<br />
Tixoton-Gemisch verfüllt. Die Bodenluftabsaugpegel bestehen aus mehreren Absaugstrecken.<br />
Absaugpegel können in weiterer Folge auch zu Belüftungspegeln ausgebaut werden.<br />
g) Belüftungspegel:<br />
Neben den Absaugpegeln kann durch die zusätzliche Einrichtung von Belüftungspegeln (offene<br />
Brunnen) zum passiven Luftnachstrom in die gewünschten Tiefenbereiche eine verbesserte<br />
Belüftung des Untergrundes erreicht werden.<br />
Technische Daten Belüftungspegel:<br />
Stück - gleichzeitig bis zu 48<br />
Ausbaudurchmesser Belüftungspegel - DN 150<br />
Tiefe m bis 8<br />
Filtermaterial - Filterkies o<strong>der</strong> Filtersand<br />
Dichtungsmaterial - quellfähiges Beton –<br />
Tixoton - Gemisch<br />
Seite 30
Zur Anordnung von Absaug- und Belüftungspegeln wird ein wabenförmiges, sechskantiges Netz<br />
aus Belüftungspegel mit dazwischen positionierten Absaugpegeln gemäß <strong>der</strong> untenstehenden<br />
Abbildung angestrebt. Das Verhältnis <strong>der</strong> Anzahl von Belüftungspegeln zu Absaugpegeln beträgt<br />
dabei 2:1.<br />
h. Regelung Absaugmenge:<br />
Absaugpegel<br />
Belüftungspegel<br />
Über temperatur- und druckkorrigierte Druckflussregelungen kann <strong>der</strong> Durchfluss je<strong>der</strong> einzelnen<br />
Absaugstrecke geregelt werden und werden dabei Werte zwischen 50 und 200 Nm 3 /h erreicht.<br />
i. Unterdruckmessstellen:<br />
Über ein flächendeckendes Netz von Unterdruckmessstellen im Umkreis <strong>der</strong> Absaugpegel wird<br />
das bei <strong>der</strong> Bodenluftsanierung im Untergrund entstehende Unterdruckfeld gemessen und kann<br />
somit <strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>Sanierung</strong> umfasste Bereich abgegrenzt werden.<br />
Für das <strong>Sanierung</strong>svorhaben sind rund 220 Unterdruckmessstellen vorgesehen, für <strong>der</strong>en<br />
Errichtung Rammkernbohrungen mit einem Durchmesser von 50 mm bis in eine Tiefe von max.<br />
5 m abgeteuft werden. Diese Messstellen können überdies <strong>zur</strong> Entnahme von Bodenluftproben<br />
während des gesamten <strong>Sanierung</strong>szeitraumes verwendet werden.<br />
j. Verdichteranlagen:<br />
Die Bodenluftabsaugung basiert auf <strong>der</strong> Erzeugung eines Unterdrucks durch Seitenkanalverdichter.<br />
Eine Verdichteranlage besteht aus<br />
- Luftzumischung,<br />
- Wasserabscheidung,<br />
- Verdichter<br />
Normalerweise bedient eine Verdichteranlage 2 Absaugpegel, was max. 6 Absaugstrecken<br />
entspricht.<br />
Für die gesamte <strong>Sanierung</strong> werden 12 Verdichteranlagen benötigt.<br />
� Luftzumischung:<br />
Zur Verhin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre kann bei erhöhter<br />
Seite 31
Konzentration von BTEX o<strong>der</strong> Methan Frischluft zugemischt werden. Diese Frischluftzumischung<br />
kann sowohl vor den Wasserabschei<strong>der</strong>n als auch vor <strong>der</strong> katalytischen Nachverbrennung<br />
erfolgen, wobei unterschiedliche Verdünnungen deutlich unter <strong>der</strong> unteren<br />
Explosionsgrenze (UEG) sichergestellt werden. Vor <strong>der</strong> Wasserabscheidung ist eine<br />
Verdünnung <strong>der</strong> Bodenluft auf 40 % <strong>der</strong> UEG, vor <strong>der</strong> katalytischen Nachverbrennung<br />
aufgrund <strong>der</strong> erhöhten Temperaturen eine weitere Verdünnung auf 20 % <strong>der</strong> UEG<br />
vorgesehen.<br />
Die Messungen und Überwachungen <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> Grenzwerte erfolgt an den<br />
Zumischungspunkten mittels 2 voneinan<strong>der</strong> unabhängigen Messeinrichtungen. Es werden<br />
dabei Infrarot-Gassensoren und katalytische Gassensoren verwendet.<br />
Da bei erhöhten Schadstoffkonzentrationen in <strong>der</strong> Bodenluft ein größerer Anteil an Frischluft<br />
zugemischt wird, sinkt die Absaugmenge in den Pegeln. Das System regelt sich selbst<br />
� Wasserabscheidung:<br />
Die abgesaugte Bodenluft weist aufgrund mitgerissener feiner Wassertröpfchen zu hohe<br />
Wassergehalte für einen optimalen Betrieb <strong>der</strong> Abluftreinigung auf. Der Wasserabschei<strong>der</strong><br />
besteht aus einem 120 l Gebinde mit einer integrierten Prallplatte bzw. Strömungsleitblech<br />
und Zu- und Abluftstutzen im Deckelbereich des zylindrischen Gefäßes. Es wird medienbeständiges<br />
Material verwendet. In Summe werden 12 Behälter zu je 120 l Volumen angeordnet.<br />
Die Qualität des anfallenden Wassers entspricht <strong>der</strong> Qualität von Nie<strong>der</strong>schlagswassern<br />
und werden in <strong>der</strong> kalten und nie<strong>der</strong>schlagsreichen Jahreszeit monatliche<br />
Behälterentleerungen erfor<strong>der</strong>lich sein. Die Entleerung erfolgt über den Sammler E. Die<br />
maximale Ableitmenge (12 x 120 l) entspricht 1,44 m 3 /Monat.<br />
� Verdichter:<br />
Dieser dient <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> mit Schadstoffen angereicherten Luft aus den Bodenzone.<br />
Insgesamt werden 12 Stück davon eingesetzt und beträgt <strong>der</strong> maximale Volumenstrom<br />
1.200 m 3 /h, wobei ein Unterdruck von ca. 250 mbar erreicht wird.<br />
k. Abluftreinigung mittels katalytischer Nachverbrennung:<br />
Für die <strong>Sanierung</strong> kommen 2 Stück katalytische Nachverbrennung (KNV) mit einem maximalen<br />
Durchsatz von je 7.500 Nm 3 /h <strong>zur</strong> Verwendung. Diese werden jeweils in einem Container untergebracht<br />
und sind unabhängig voneinan<strong>der</strong> einsetzbar.<br />
� Verdichter KNV<br />
Bauart - Seitenkanalverdichter<br />
Stück - 2<br />
Volumenstrom Nm³/h 3.500 – 8.250<br />
Anschlussleistung kW 37 (30)<br />
Spannung V 400<br />
Der Verdichter <strong>der</strong> KNV verfügt über einen Vor-Ort-Lasttrennschalter zum Abschalten des Geräts<br />
beim Durchführen von Wartungsarbeiten. Im Falle einer technischen Störung gewährleistet eine<br />
entsprechende Regelung das Abschalten des Verdichters.<br />
� Vorwärmung<br />
Die abgesaugte Bodenluft wird in einem Gas/Gas-Wärmetauscher mit <strong>der</strong> Abluft <strong>der</strong> KNV<br />
vorgewärmt.<br />
Seite 32
Technische Daten<br />
Bauart - Rekuperativer Rohrbündel-Wärmetauscher<br />
Stück - 2<br />
Ausführung -<br />
Ausführung mit Umlenkblechen und<br />
Kompensatoren<br />
Fläche m² 1.000<br />
Wärmeübergangskoeffizient W/m²K ca. 10<br />
Leistung kW max. 1.000<br />
� Gasbrenner<br />
Mit Hilfe des Gasbrenners kann die Bodenluft bei zu geringen Kohlenwasserstoffkonzentrationen<br />
auf die für die katalytischen Reaktionen notwendige Temperatur erwärmt werden.<br />
Technische Daten<br />
Ausführung - mit Feuerungsautomat,<br />
Gasregelstrecke, UV-Zelle<br />
Stück - 2<br />
Spannung V 400<br />
Brennstoff - Erdgas<br />
max. Verbrauch an Brennstoff kW 400<br />
max. Verbrauch an Brennstoff Nm³/h 40<br />
Gasvordruck mbar 200<br />
� Katalytische Nachverbrennung (Reaktor):<br />
Ein autothermer Betrieb <strong>der</strong> KNV ist ab einem Gehalt an brennbaren Bestandteilen von ca. 3 g/Nm<br />
in <strong>der</strong> Bodenluft möglich. In <strong>der</strong> Anfangsphase geht man von einer autothermen Betriebsweise <strong>der</strong><br />
KNV aus. Danach wird die zusätzlich benötigte thermische Energie über einen mit Ergas<br />
betriebenen Gasbrenner <strong>zur</strong> Verfügung gestellt.<br />
Technische Daten:<br />
Bauart - Katalytische Abluftreinigung<br />
Stück - 2<br />
Durchsatz m³/h 7.500<br />
min. Durchsatz m³/h 2.500<br />
max. Durchsatz m³/h 8.250<br />
Gewicht t 16<br />
autothermer Betrieb g Cges/Nm³ ab ca. 3<br />
Katalysatortyp - Mischoxid<br />
Katalysatorart - Schüttgut<br />
Seite 33
� Abluftkamin<br />
Die gereinigte Abluft verlässt die über einen Abluftkamin mit Deflektorhaube in die Umgebung.<br />
Kamindurchmesser mm ca. 450<br />
Kaminhöhe m 3<br />
Volumenstrom Kamin m³/h max. 8.300<br />
Strömungsgeschwindigkeit m/s max. 21,7<br />
� Berstscheibe<br />
Zur Druckentlastung im Falle von Verpuffungen ist über dem Reaktor eine Berstscheibe<br />
angebracht. Als Material kommt Edelstahlblech zu Einsatz.<br />
Durch Öffnen <strong>der</strong> Berstscheibe kann die dazugehörige Verrohrung als Einfüllstutzen für den<br />
Katalysator genutzt werden.<br />
� Mess-, Steuer-, und Regelanlage<br />
Zur Regelung <strong>der</strong> Heizleistung und Steuerung <strong>der</strong> Betriebsfunktionen.<br />
Ausstattung mit:<br />
- Speicherprogrammierbare Steuerung (SPS)<br />
- Bediengeräte mit Visualisierung<br />
- Frequenzumrichter<br />
- Elektronischer Datenspeicher<br />
� Konzentrationsüberwachung<br />
Bei Überschreiten von 20% <strong>der</strong> UEG, wird die Bodenluft analog <strong>zur</strong> Luftzumischung in <strong>der</strong><br />
Verdichteranlage vor dem Verdichter (Gebläse) <strong>der</strong> KNV mit Frischluft entsprechend verdünnt.<br />
� Anfahrluft<br />
Die Anfahrluft wird verwendet:<br />
- im Anfahrprozess, um die Anlage auf die entsprechende Betriebstemperatur zu bringen<br />
- beim Abfahrprozess, um die Anlage kontrolliert abzukühlen<br />
l. Warmwasserkreislauf <strong>zur</strong> Erwärmung <strong>der</strong> Frischluft:<br />
Die gereinigte Abluft <strong>der</strong> katalytischen Nachverbrennung wird nach <strong>der</strong> Luftvorwärmung mittels<br />
eines zusätzlichen Abluftwärmetauschers mit einer Leistung von ca. 150 kW abgekühlt. Durch ein<br />
geschlossenes Kreislaufverbundsystem kann mit dieser Energie die eingebrachte Luft über lokale,<br />
direkt über dem Belüftungspegel positionierten Wärmetauschern um bis zu ca. 50 K erwärmt<br />
werden und somit ein optimierter Austrag an BTEX über die Bodenluft erfolgen.<br />
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Technische Daten Warmwasserkreislauf<br />
Stück - 2<br />
Vorlauftemperatur °C 80<br />
Rücklauftemperatur °C 60<br />
übertragene Wärmemenge gesamt kW max. 150<br />
Anzahl Lufterhitzer über Belüftungspegel - ca. 48<br />
übertragene Wärmemenge je Lufterhitzer kW 6.5<br />
m. Containeraufbau:<br />
Folgende Container werden aufgestellt:<br />
– Container Absaugstrecken (2 Stk.):<br />
(Zusammenführung und Durchflussregelung <strong>der</strong> Absaugleitungen <strong>der</strong> Absaugstrecken)<br />
ca. 6 x 2,5 m<br />
– Container Verdichteranlagen (2 Stk.):<br />
(Luftzumischung auf 40 % <strong>der</strong> UEG, Wasserabscheidung, Seitenkanalverdichter)<br />
ca. 6 x 2,5 m<br />
– Container KNV (2 Stk.):<br />
(Luftzumischung auf 20 % <strong>der</strong> UEG, Vorwärmung, Verdichter, Brenner, KNV, Kamin)<br />
ca. 12 x 3 m<br />
– Messcontainer (2 Stk.):<br />
(Datenaufzeichnung, Regelung, Steuerung)<br />
ca. 6 x 2,5 m<br />
– Leitwarte (1 Stk.):<br />
(Prozessleitsystem gemeinsam mit Funnel & Gate)<br />
ca. 6 x 2,5 m<br />
o. Messtechnik und Analytik umfassen folgende Punkte:<br />
� Bestimmung <strong>der</strong> Summe an Kohlenwasserstoffe als CxHy in <strong>der</strong> Bodenluft (BTEX, Methan,<br />
etc.) mittels Flammenionisationsdetektor (FID):<br />
� Vor dem Eintritt in die Katalytische Nachverbrennung<br />
� Bei den einzelnen Absauglinien (Nach den Verdichtern)<br />
� Die Schaltung erfolgt dabei sequentiell zwischen den einzelnen Pegelgruppen<br />
(Verdichteranlagen) in regelmäßigen Abständen von ca. 15 bis 30 Minuten.<br />
Die im FID analysierten Konzentrationen werden <strong>zur</strong> Bilanzierung und Dokumentation des<br />
<strong>Sanierung</strong>sfortschritts herangezogen.<br />
� Temporäre Analyse <strong>der</strong> abgesaugten Bodenluft mittels Laborproben, in regelmäßigen<br />
Abständen (anfangs täglich, später wöchentlich).<br />
Dadurch lässt sich die Zusammensetzung <strong>der</strong> Bodenluft nach Inhaltsstoffen (Benzol, Toluol,<br />
Xylole, Ethylbenzol, Methan) bestimmen.<br />
� Permanente Messung und Dokumentation <strong>der</strong> übrigen Messgrößen (Durchfluss, Druck,<br />
Temperatur, etc.).<br />
Seite 35
Dient ebenfalls <strong>der</strong> Bilanzierung und <strong>der</strong> Dokumentation des <strong>Sanierung</strong>sverlaufs.<br />
� Kontinuierliche Überprüfung <strong>der</strong> Konzentrationen hinsichtlich Einhaltung <strong>der</strong> UEG<br />
Dabei erfolgt die Messung redundant mittels zwei verschiedener Messprinzipien:<br />
- Katalytischer Gassensor<br />
- Infrarot Gassensor<br />
Die Übermittlung <strong>der</strong> aufgezeichneten Daten erfolgt entwe<strong>der</strong> kabelgebunden o<strong>der</strong> drahtlos mittels<br />
Ethernet bzw. TCP/IP <strong>zur</strong> weiteren Verarbeitung in <strong>der</strong> Leitwarte.<br />
Zur Vermeidung von langen beheizten Messgasleitungen wird <strong>der</strong> Messcontainer vorzugsweise in<br />
unmittelbarer Nähe zum Container welche die Verdichteranlagen (Luftzumischung, Wasserabschei<strong>der</strong>,<br />
Verdichter) sowie zum Container mit <strong>der</strong> KNV aufgestellt.<br />
p. Speicherprogrammierbare Steuerung (SPS)<br />
Genereller Aufbau<br />
Das System besteht in dieser Ausbaustufe aus zwei Subsystemen, welche den beiden<br />
Absaugmodulen zugeordnet sind und jeweils aus vier Containern bestehen um die Mobilität<br />
zu gewährleisten. Pro Subsystem ergibt sich steuer- und regeltechnisch folgen<strong>der</strong> Aufbau:<br />
Messcontainer<br />
Die ein- und ausgehenden Daten-, Trigger- und Alarmsignale <strong>der</strong> Container Absaugstrecke,<br />
Verdichteranlage und KNV werden in jedem dieser Container getrennt über I/O Module<br />
erfasst und von dort über das Bussystem an die zentral installierte SPS im Messcontainer<br />
transferiert. Die SPS verarbeitet die transferierten Daten aus den angeschlossenen<br />
Containersystemen und berechnet daraus die neuen Stellgrößen und Sollwerte für das<br />
Steuer- bzw. Regelungssystem <strong>der</strong> einzelnen Containeranlagen, welche dann wie<strong>der</strong> über<br />
das Bussystem an die I/O Module in den einzelnen Containern vorgegeben werden. Gleichzeitig<br />
werden die aufbereiteten Daten von <strong>der</strong> SPS an eine Workstation im Messcontainer<br />
transferiert und dort visualisiert. Im Stör- bzw. im Fehlerfall besteht über diese Visualisierung<br />
die Möglichkeit eines manuellen Eingriffes in das Steuer- und Regelungssystem sowie die<br />
Durchführung geplanter Abschalt- und Anfahrvorgänge. Die empfangenen Messdaten<br />
werden im aufbereiteten Zustand dem Datalogging-System auf <strong>der</strong> Workstation übergeben.<br />
Diese Archivdaten werden in einer Datenbank für Analyse- und Auswertezwecke langzeitarchiviert.<br />
Über das Visualisierungssystem wird <strong>der</strong> Zugriff auf die Archivdaten gewährleistet.<br />
Durch das auf dieser Workstation implementierte Reportingsystem werden vordefinierte<br />
Reports entwe<strong>der</strong> automatisch o<strong>der</strong> durch manuellen Anstoß generiert. Gleichzeitig kann<br />
eine automatische o<strong>der</strong> manuelle Übermittlung definierter Daten o<strong>der</strong> Alarme an bestimmte<br />
Abteilungen und Personen veranlasst werden.<br />
Leitwarte<br />
Übergeordnet zu diesen Subsystemen besteht eine zentrale Leitwarte, welche in <strong>der</strong> Regel<br />
durch einen Operator besetzt ist. Der Operator in dieser Leitwarte erhält über Fernwartung<br />
einen Zugriff auf die Workstations in den einzelnen Messcontainern. Dieser Zugriff stellt den<br />
vollen Funktionsumfang <strong>der</strong> Visualisierungssysteme bereit, genauso als würde sich <strong>der</strong><br />
Operator physikalisch in einem <strong>der</strong> Messcontainer befinden. Um die Mobilität <strong>der</strong> Anlagen zu<br />
gewährleisten erfolgt die Kommunikation zwischen <strong>der</strong> zentralen Leitwarte und den Messcontainern<br />
internetmäßig über Funk bzw. über das Mobilfunknetz eines österreichischen<br />
Mobilfunknetzbetreibers. Da die Kommunikation über das Prinzip <strong>der</strong> Fernwartung<br />
funktioniert und daher keine direkte Kommunikation zwischen <strong>der</strong> Workstation in <strong>der</strong><br />
zentralen Messwarte und den SPSen in den Messcontainern stattfindet, ist auch die<br />
Seite 36
Funktionalität <strong>der</strong> einzelnen Messcontainer bei einem Ausfall <strong>der</strong> Internetverbindung<br />
gewährleistet.<br />
I.3.2.3. Entsorgungsmaßnahmen im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Errichtung des Funnel & Gate:<br />
Im Zuge <strong>der</strong> Errichtung des Funnel & Gate werden nicht unerhebliche Mengen an Aushub- und<br />
Abbruchmaterialien anfallen. Da die Altlast "Kokerei Linz" (O 76) am mit Bescheid <strong>der</strong> Oö. Landesregierung<br />
vom 1. Oktober 2007, UR-2006-5242/442, genehmigten Areal liegt, sind auch die in<br />
diesem Bescheid gemachten Vorgaben, soweit sie die Manipulation von Aushubmaterialien<br />
betreffen, einzuhalten.<br />
Im Detail hat die voestalpine Stahl GmbH daher jedenfalls zu den an<strong>der</strong>en Vorschreibungen die<br />
Nebenstimmungen I.1.1.1.1.5./1., /2., /3, /3.1. und /3.2. zwingend einzuhalten.<br />
1.<br />
Wasser- o<strong>der</strong> grundwassergefährdende Abfälle dürfen nur in entsprechend medienbeständigen<br />
Gebinden bzw. nur auf flüssigkeits-, mediendicht- und medienbeständig ausgeführten Betriebsbereichen<br />
gelagert o<strong>der</strong> behandelt werden, sodass anfallende Flüssigkeiten in ausreichend<br />
bemessene Auffang- und Behandlungseinrichtungen abgeleitet werden. (LINZ 2010 und L6)<br />
2.<br />
Sämtliche gelagerte Abfälle bzw. Lagerbereiche sind hinsichtlich <strong>der</strong> Abfallart und <strong>der</strong> davon<br />
ausgehenden Gefahren (etwa im Sinne des ADR bzw. ChemG) ausreichend zu kennzeichnen<br />
(verbal, Piktogramme). (LINZ 2010 und L6)<br />
3. Aushubarbeiten, Demontagen, Abrisse, Abbrüche - Verwertung/Beseitigung<br />
Die aufgestellten und von <strong>der</strong> voestalpine verpflichtend anzuwendenden Regeln, Vorgangsweisen,<br />
etc. beziehen sich auf nachstehend angeführte Grundstücke:<br />
Grundstücke Nr. 48/2, 109, 136, 146/12, 147/4, 147/5, 148/7, 148/8, 179/1, 292/1, 346/3, 346/4,<br />
364, 366, 448/1, 459/33, 521/5, 526, 529/30, 529/31, 535, 583/6, 584/1, 584/2, 629/1, 632/1,<br />
632/14, 636/18, 636/26, 638/6, 638/44, 663/1, 814/2, 903, 974/1, 978/7, 978/8, 993/2, 999, 1008/7,<br />
1008/18, 1027, 1029, 1030/1, 1030/3, 1030/5, 1036/2, 1036/4, 1036/5, 1037/1, 1054/9, 1063/3,<br />
1174/1, EZ 24, 27, 31, 32, 34, 49, 55, 66, 78, 81, 92, 129, 141, 186, 204, 235, 243, 342, 345, 374,<br />
395, 421, 595, 658, 911, 1043, 1124, 1143, 1196, KG St. Peter (45208)<br />
Vorgehensweise bei Aushubarbeiten:<br />
Konzeptvorschreibung<br />
Rechtzeitig (spätestens 1 Monat vor Beginn <strong>der</strong> Aushubarbeiten bei einer erwarteten Kubatur bis<br />
50.000 m³ bzw. 2 Monate vor Beginn <strong>der</strong> Aushubarbeiten bei einer erwarteten Kubatur über<br />
50.000 m³) vor Inangriffangriffnahme <strong>der</strong> Aushubarbeiten im Bereich jener Flächen, die im Zuge<br />
<strong>der</strong> historischen Recherche als "sensibel" gekennzeichnet werden, ist <strong>der</strong> Behörde eine<br />
konzeptionelle Darstellung <strong>der</strong> Vorgehensweise bezüglich Voruntersuchung und Gefährdungseinschätzung,<br />
genauer Masseneinschätzung, Aushubtätigkeit, Handling <strong>der</strong> anfallenden Materialien<br />
(Zwischenlagerung, Aufbereitungsmaßnahmen, Abtransport, nachgelagerte Verwertungs- und<br />
Beseitigungsverfahren, begleitende Überwachung) <strong>zur</strong> Freigabe vorzulegen.<br />
Bei <strong>der</strong> Vorlage des Aushubkonzeptes hat die voestalpine jedenfalls folgende Kriterien zu berücksichtigen,<br />
wobei als Beurteilungsgrundlage betreffend erfor<strong>der</strong>licher Maßnahmen (z.B. Prüfwerte,<br />
Schwellenwerte, etc.) insbeson<strong>der</strong>e die ÖNORM S 2088-1 heranzuziehen ist:<br />
� Bei <strong>der</strong> Aufbereitung von Aushubmaterialien ist das Prinzip <strong>der</strong> Nähe verpflichtend zu berücksichtigen,<br />
sodass die Aufbereitung tunlichst bereits am Standort erfolgen soll.<br />
� Bei <strong>der</strong> Verwertung von Aushubmaterialien bzw. aufbereitenden Fraktionen ist standortbe-<br />
Seite 37
zogenen Möglichkeiten und Modellen <strong>der</strong> Vorzug im Vergleich zu externen Möglichkeiten zu<br />
geben.<br />
� Bei <strong>der</strong> Aufbereitung von Aushubmaterialien sind möglichst emissionsarme Aufbereitungsverfahren<br />
– insbeson<strong>der</strong>e im Bezug auf Staub- bzw. Feinstaubemissionen – anzuwenden.<br />
Diesbezüglich hat die voestalpine <strong>der</strong> Behörde darzulegen, weswegen eine bestimmte<br />
Aufbereitungsvariante gewählt wurde.<br />
� Die Aufbereitungsverfahren sind so auszuwählen, dass eine bestmögliche Aufkonzentrierung<br />
von Schadstoffen in zu beseitigenden Fraktionen (Deponierung o<strong>der</strong> weitere externe Aufbereitung/Verwertung/Beseitigung)<br />
eintritt. Die voestalpine hat daher <strong>der</strong> Behörde darzulegen,<br />
dass das gewählte Verwertungsverfahren zu einer möglichst hohen konzentrierten Schadstoffausschleusung<br />
führt. (L6)<br />
Die voestalpine hat <strong>der</strong> Behörde die Immissionsrelevanz <strong>der</strong> Aufbereitungs-/Beseitigungsverfahren<br />
darzulegen (Angabe <strong>der</strong> Gründe für die Wahl einer bestimmten Verwertungs- bzw. Beseitigungsvariante).<br />
(L6)<br />
Mit behördlicher Freigabe des von <strong>der</strong> voestalpine vorgelegten Konzepts, das auch einen<br />
detaillierten Zeitplan über die geplanten Tätigkeiten zu beinhalten hat, wird die voestalpine<br />
verpflichtet, das freigegebene Konzept umzusetzen. (L6)<br />
Vorgehensweise bei Demontagen, Abrissen o<strong>der</strong> Abbrüchen:<br />
Konzeptvorschreibung<br />
Rechtzeitig (spätestens 1 Monat vor Beginn <strong>der</strong> Demontagen, Abrisse o<strong>der</strong> Abbrüche bei einer<br />
erwarteten Kubatur bis 50.000 m³ bzw. 2 Monate vor Beginn <strong>der</strong> Demontagen, Abrisse o<strong>der</strong> Abbrüche<br />
bei einer erwarteten Kubatur über 50.000 m³) vor Inangriffnahme <strong>der</strong> Demontagen, Abrisse<br />
o<strong>der</strong> Abbrüche im Bereich jener Flächen, die im Zuge <strong>der</strong> historischen Recherche als "sensibel"<br />
gekennzeichnet werden, ist <strong>der</strong> Behörde eine konzeptionelle Darstellung <strong>der</strong> Vorgehensweise<br />
bezüglich Voruntersuchung und Gefährdungseinschätzung, genauer Masseneinschätzung,<br />
Demontagen und Abbruchtätigkeiten, Handling <strong>der</strong> anfallenden Materialien (Zwischenlagerung,<br />
Aufbereitungsmaßnahmen, Abtransport, nach gelagerte Verwertungs- und Beseitigungsverfahren,<br />
begleitende Überwachung) <strong>zur</strong> Freigabe vorzulegen.<br />
Bei <strong>der</strong> Vorlage <strong>der</strong> entsprechenden Konzepte hat die voestalpine jedenfalls folgende Kriterien zu<br />
berücksichtigen:<br />
� Bei <strong>der</strong> Aufbereitung von Materialien aus Demontagen, Abrissen o<strong>der</strong> Abbrüchen ist das<br />
Prinzip <strong>der</strong> Nähe verpflichtend zu berücksichtigen, sodass die Aufbereitung tunlichst bereits am<br />
Standort erfolgen soll.<br />
� Bei <strong>der</strong> Verwertung von Materialien aus Demontagen, Abrissen o<strong>der</strong> Abbrüchen bzw. aufbereitenden<br />
Fraktionen ist standortbezogenen Möglichkeiten und Modellen <strong>der</strong> Vorzug im<br />
Vergleich zu externen Möglichkeiten zu geben.<br />
� Bei <strong>der</strong> Aufbereitung von Materialien aus Demontagen, Abrissen o<strong>der</strong> Abbrüchen sind<br />
möglichst emissionsarme Aufbereitungsverfahren – insbeson<strong>der</strong>e im Bezug auf Staub- bzw.<br />
Feinstaubemissionen – anzuwenden. Diesbezüglich hat die voestalpine <strong>der</strong> Behörde darzulegen,<br />
weswegen eine bestimmte Aufbereitungsvariante gewählt wurde.<br />
� Die Aufbereitungsverfahren sind so auszuwählen, dass eine bestmögliche Aufkonzentrierung<br />
von Schadstoffen in zu beseitigenden Fraktionen (Deponierung o<strong>der</strong> weitere externe Aufbereitung/Verwertung/Beseitigung)<br />
eintritt. Die voestalpine hat daher <strong>der</strong> Behörde darzulegen,<br />
dass das gewählte Verwertungsverfahren zu einer möglichst hohen konzentrierten Schadstoffausschleusung<br />
führt. (L6)<br />
Die voestalpine hat <strong>der</strong> Behörde die Immissionsrelevanz <strong>der</strong> Aufbereitungs-/Beseitigungsverfahren<br />
darzulegen (Angabe <strong>der</strong> Gründe für die Wahl einer bestimmten Verwertungs- bzw. Beseitigungsvariante).<br />
(L6)<br />
Seite 38
Mit behördlicher Freigabe des von <strong>der</strong> voestalpine vorgelegten Konzepts, das auch einen<br />
detaillierten Zeitplan über die geplanten Tätigkeiten zu beinhalten hat, wird die voestalpine<br />
verpflichtet, das freigegebene Konzept umzusetzen. (L6)"<br />
Nicht zuletzt aufgrund <strong>der</strong> oben dargestellten Verpflichtungen wird <strong>der</strong> Umgang mit<br />
Aushub- bzw. Abbruchmaterialien wie folgt bewerkstelligt:<br />
Anfallende Aushubmaterialien sollen, so weit technisch möglich in <strong>der</strong> Bodenverwertungsanlage<br />
aufbereitet, danach einer stofflichen Verwertung bzw. fachgerechten Deponierung zugeführt<br />
werden. Um diesen Vorgaben gerecht werden zu können, wird die Errichtung eines Zwischenlagers<br />
erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen an die Zwischenlager:<br />
Für die Lagerung von diversen Materialien wie zB Humus, Asphalt, Aushubmaterial, Abtragsmaterial,<br />
Arbeitsplanum und Schlitzwandaushub werden Zwischenlager auf dem Areal <strong>der</strong><br />
voestalpine Stahl GmbH genutzt.<br />
Zwischenlagerflächen für Materialien, welche Eluatgehalte schlechter als Baurestmassenqualität<br />
gemäß Deponieverordnung aufweisen, sind mit geeigneten technischen Maßnahmen<br />
(zB Asphaltierung mit seitlichen Dichtungswülsten) gegen den Untergrund abzudichten, die Oberflächenwässer<br />
sowie Sickerwässer werden ordnungsgemäß erfasst und in einen oberirdisch<br />
platzierten Bufferbehälter gepumpt und analysiert.<br />
Die Situierung bzw. Größe <strong>der</strong> benötigten Zwischenlagerfläche im Zuge <strong>der</strong> Projektabwicklung im<br />
Einvernehmen mit dem Liegenschaftseigentümer bestimmt. Die Behörde wird über alle beabsichtigten<br />
Zwischenlager in Kenntnis gesetzt und werden entsprechende räumliche Darstellung<br />
vorgelegt.<br />
Sollten im Untergrund <strong>der</strong> vorgesehenen asphaltierten Zwischenlagerbereich Kontaminationen<br />
vorhanden sein, die entsprechend <strong>der</strong> UVP-Auflagen vor Errichtung eines Bauwerkes entfernt<br />
werden müssen, so wird dies vor einer Befestigung durchgeführt.<br />
Kontrolle, Bewertung und Einteilung <strong>der</strong> einzelnen Materialqualitäten:<br />
Das Abfallwirtschafts- bzw. Verwertungskonzept (AWK) dient dazu, einen Überblick über die<br />
generelle technische Vorgehensweise bei <strong>der</strong> Umsetzung des Bauvorhabens "Altlastensanierung<br />
O 76 Kokerei Linz – Teilmaßnahme Funnel & Gate" sowie <strong>der</strong> Behandlung/Verwertung des dabei<br />
anfallenden Abbruch- und Aushubmaterials aufzuzeigen.<br />
Dieses AWK wird durch den Auftragnehmer "Bau" erbracht.<br />
Das zwischengelagerte Aushubmaterial ist in einer wie im UVP-Bescheid für das Vorhaben "L6",<br />
UR-2006-5242/442, verlangten Anlage einer Behandlung/Verwertung zuzuführen und danach<br />
einer Qualitätskontrolle zu unterziehen. Die aufbereiteten Materialien sollen danach einem direkten<br />
Recycling bzw. Wie<strong>der</strong>verwertung zugeführt werden.<br />
Anfallende Aushub- und Abbruchmaterialien:<br />
Aufgrund <strong>der</strong> Voruntersuchungen und <strong>der</strong> durchgeführten ergänzenden Erkundungen sowie auf<br />
Basis <strong>der</strong> geplanten Maßnahmen lassen sich in etwa folgende Mengen an Aushub- und Abbruchmaterialien<br />
erwarten:<br />
Alle Zwischenlager sind vor ihrer Verwendung <strong>der</strong> Behörde anzuzeigen.<br />
Seite 39
a) Oberflächenversiegelungen:<br />
Die zu entfernenden Oberflächenversiegelungen (meist Asphaltdecken) werden entwe<strong>der</strong><br />
durch Abfräsen o<strong>der</strong> Abtragen nach Schneiden entfernt. Man erwartet sich rund 100 t Fräsgut<br />
bzw. Abtragmaterial, das einem befugten Unternehmen übergeben wird. Von diesen soll<br />
es als Recyclingmaterial wie<strong>der</strong> für den Straßenbau im Rahmen <strong>der</strong> gesetzlichen<br />
Bestimmungen eingesetzt werden.<br />
b) Gleisschotter und Bahnschwellen:<br />
Gleisschotter- und Unterbaumaterial wird durch Abtrag ausgehoben und <strong>zur</strong> weiteren<br />
Behandlung/Verwertung zuerst auf ein noch zu spezifizierendes Zwischenlager am Werksgelände<br />
<strong>der</strong> voestalpine Stahl GmbH zugeführt. Bevor diese Zwischenlager beendet werden<br />
dürfen, sind diese bei <strong>der</strong> Behöre anzuzeigen und von dieser freizugeben. Die zu erwartende<br />
Aushubmenge beträgt in etwa 5.000 t.<br />
Zusätzlich fallen rund 100 t Bahnschwellen (Holzschwellen) an, welche einem befugten<br />
Unternehmer <strong>zur</strong> weiteren Verwertung zugeführt werden.<br />
c) Mutterbodenabtrag:<br />
Essentiell vorhandene Mutterbodenschichten (Humus) werden getrennt vom restlichen<br />
Aushub abgetragen, zwischengelagert und nachfolgend auf Kontaminationen untersucht.<br />
Nach Abhängigkeit <strong>der</strong> Untersuchungsbefunde wird das Material einer weiteren Behandlung<br />
zugeführt o<strong>der</strong> für Rekultivierungsarbeiten verwendet. Das im UVP-Bescheid vorgeschriebene<br />
Proze<strong>der</strong>e ist einzuhalten. Die anfallenden Aushubmengen werden mit rund<br />
4.200 t abschätzt.<br />
d) Bodenaushubmaterial:<br />
Nach einer sensorischen Prüfung (Geruch, Teerölspuren, Farbe, etc.) unmittelbar beim<br />
Aushub erfolgt eine erste Trennung in "kontaminiertes" und "nicht kontaminiertes" Material.<br />
Bei <strong>der</strong> Errichtung <strong>der</strong> Dichtwand (Schlitzwand) ist mit standortspezifischen Kontaminationen<br />
unterschiedlichem Ausmaßes zu rechnen und setzt sich diese überwiegend aus gemischtkörnigem<br />
Böden (kiesig, sandig, schluffig) zusammen. Die Gesamtaushubmenge wird auf<br />
rund 40.000 t angesetzt, wobei <strong>der</strong> Anteil stark kontaminierten Aushubmaterials rund<br />
6.000 t ausmachen wird.<br />
Nach erfolgter organoleptischer Überprüfung wird das Aushubmaterial auf ein noch zu<br />
bestimmendes Kompartiment aufgeteiltes Zwischenlager am Werksgelände <strong>der</strong> voestalpine<br />
Stahl GmbH verbracht.<br />
Die zwischenlagernden Materialien sind einer analytischen Beurteilung zu unterziehen. Auf<br />
Basis dieser Beurteilung ist <strong>der</strong> Entsorgungs- bzw. Behandlungsweg zu definieren. Auch<br />
dazu gelten die Vorschreibungen des UVP-Bescheides.<br />
Sicherzustellen ist, unbeschadet weiterer behördlicher Vorschreibungen, dass durch geeignete<br />
technische Maßnahmen (zB Asphaltierung mit seitlichen Dichtungswülsten) die<br />
Zwischenlagerflächen für Bodenaushubmaterialien, welche Eluatgehalte schlechter als<br />
Baurestmassenqualität gemäß Deponieverordnung aufweisen, gegen den Untergrund abgedichtet<br />
werden und das Oberflächen- sowie Sickerwässer ordnungsgemäß erfasst, in einen<br />
oberirdisch platzierten Pufferbehälter gepumpt und nachfolgend analysiert werden.<br />
Seite 40
Folgende Materialqualitäten und Massen werden erwartet:<br />
Qualität im Sinne <strong>der</strong> Deponieverordnung Menge (t)<br />
Baurestmassendeponie 9.900<br />
Reststoffdeponie 19.800<br />
gefährliche Abfälle 6.000<br />
e) Abbruchmaterialien:<br />
Von <strong>der</strong> vorhandenen Bebauung sind bei <strong>der</strong> Ausführung bestehende Fundamentsendbauten<br />
abzubrechen, die nach erfolgter Aufbereitung als Recyclingbaustoffe wie<strong>der</strong> dem<br />
Baustoffkreislauf zugeführt werden. Dazu werden das Abbruchmaterial "Beton" in einer<br />
Menge von rund 500 t und "Ziegelbruch" mit etwa 100 t erwartet. Nicht verwertbare Abbruchmaterialien<br />
sind zu deponieren.<br />
f) Suspension:<br />
Bei <strong>der</strong> Schlitzwand werden die Wände aus einer selbsthärtenden Suspension, die in einem<br />
Baugrund ausgehobenen Schlitz eingebracht werden, hergestellt. Zusätzlich ist vorgesehen,<br />
überschüssige Suspension, <strong>der</strong>en Menge erst nach erfolgter Detailplanung bezifferbar ist,<br />
einem Recycling zuzuführen. Im Bedarfsfall können überschüssige Suspensionen auch einer<br />
Deponierung zugeführt werden.<br />
I.3.2.4. Bestellung einer chemischen Bauaufsicht (ÖACH):<br />
Die chemische Bauaufsicht, die von <strong>der</strong> voestalpine Stahl GmbH auf ihre Kosten zu bestellen ist,<br />
hat jedenfalls Folgendes zu dokumentieren:<br />
- Beschreibung des Anlagenbetriebes samt beson<strong>der</strong>en Vorkommnissen (Stillstände,<br />
Reparaturen, Stilllegung bzw. Hinzunahmen von Filterstrecken, Energieverbrauch, Wirksamkeit<br />
<strong>der</strong> KNV, usw.), Vorschläge für einen geän<strong>der</strong>ten Betrieb (Intervallbetrieb, Errichtung<br />
neuer Absaugpegel, Stilllegung unergiebiger Absaugpegel bzw. –Filterstrecken) Effizienzüberlegungen<br />
- Ergebnisse <strong>der</strong> kontinuierlichen Messungen <strong>der</strong> Summenparameter KW mittels FID in <strong>der</strong><br />
abgesaugten Bodenluft und diskontinuierlich in <strong>der</strong> gereinigten Abluft am Kamin <strong>der</strong> KNV<br />
- Sämtliche Ergebnisse <strong>der</strong> laboranalytischen Untersuchungen auf Einzelparameter an je<strong>der</strong><br />
einzelnen in Betrieb befindlichen Filterstrecke<br />
- Ergebnis <strong>der</strong> Austragsbilanzierung in Form von Diagrammen über den Konzentrationsverlauf<br />
mit <strong>der</strong> Zeit sowie den kumulierten Gesamtaustrag für jede besaugte Filterstrecke bezüglich<br />
<strong>der</strong> Parameter Benzol und Summe BTEX<br />
- Planliche Darstellung <strong>der</strong> Absaugpegel im <strong>Sanierung</strong>sfeld mit Ersichtlichmachung des<br />
Gesamtaustrages eines jeden Absaugpegels im Dokumentationszeitraum unterteilt nach<br />
Filterstrecken<br />
- Tabellarische Zusammenfassung <strong>der</strong> Messergebnisse zu jedem Zeitpunkt für jede Filterstrecke<br />
mit Angabe des Datums <strong>der</strong> Messung, <strong>der</strong> Konzentration (Benzol, Summe BTEX),<br />
des aktuellen Volumenstroms und des Austrages (Masse pro Tag sowie kumulierter Austrag)<br />
wie sie als Grundlage <strong>zur</strong> Austragsbilanzierung verwendet werden<br />
- Tabellarische Zusammenfassung <strong>der</strong> Betriebszustände (Vollbetrieb, Intervallbetrieb, Stillstand,<br />
mit/ohne Belüftungsbetrieb) je<strong>der</strong> errichteten Filterstrecke im Dokumentationszeitraum<br />
Seite 41
- Planliche Darstellung <strong>der</strong> "BTEX-Hot spots" (im Falle des absehbaren Nichterreichens des o.<br />
a. <strong>Sanierung</strong>szielwertes sind vom Projektanten Überlegungen <strong>zur</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Energieeffizienz<br />
(spezifischer Energieverbrauch pro kg geför<strong>der</strong>ten Schadstoff) <strong>der</strong> Bodenluftsanierung<br />
anzustellen und <strong>der</strong> Behörde Vorschläge hinsichtlich etwaiger Verfahrensän<strong>der</strong>ungen<br />
vorzulegen. Diese Vorschläge haben beispielsweise Überlegungen für einen<br />
Intervallbetrieb, Druckluftimpulsinjektion, aktive Belüftung o<strong>der</strong> auch Verfahrensän<strong>der</strong>ung<br />
(zB Adsorption an Aktivkohle anstelle <strong>der</strong> Stützfeuerung für die KNV) zu enthalten. Sollte ein<br />
<strong>der</strong>artig optimierter Betrieb eine Energieeffizienz von schlechter als 1.500 kWh pro kg Schadstoff<br />
ergeben, ist <strong>der</strong> Betrieb einzustellen und <strong>der</strong> entsprechende Teilbereich als Methode<br />
nicht sanierbarer ("BTEX-Hot spot") planlich darzustellen und auszuweisen.<br />
Der örtlichen Aufsicht Chemie (ÖACH) kommen jedenfalls folgende Aufgaben zu:<br />
- Durchführung <strong>der</strong> abfallanalytischen Untersuchungen und Abfallzuordnungen<br />
- Erstellung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen grundlegenden Charakterisierungen und Ausstufungsunterlagen<br />
- Bekanntgabe <strong>der</strong> möglichen Entsorgungswege bzw. Entsorgungsstellen<br />
- Einstufung <strong>der</strong> Abfälle gemäß ÖNORM S 2100 bzw. EWC-Code, DVO, ÖNORM S 2072 und<br />
ADR<br />
- Ausstellung <strong>der</strong> Begleitpapiere und Freigabe <strong>der</strong> Abfälle<br />
- Untersuchung des Untergrundes und <strong>der</strong> anfallenden Sickerwässer<br />
- laufende Grundwasserbeweissicherung<br />
- Überprüfungen an den Entsorgungsstellen<br />
- Freigabe <strong>der</strong> Entsorgungsfraktion zum Abtransport bzw. Wie<strong>der</strong>einbau<br />
- Beratung des Auftraggebers in chemischer Hinsicht<br />
Die Behörde behält sich das Recht vor, <strong>der</strong> örtlichen Bauaufsicht Chemie zusätzliche Aufgaben zu<br />
übertragen.<br />
II. Bestellung einer wasserrechtlichen Bauaufsicht:<br />
Herr Dipl.-Ing. Klaus Thürriedl, pA Lohberger, Thürriedl & Mayr, Staatlich befugte und<br />
beeidete Zivilingenieure und Ingenieurkonsulent für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft,<br />
Böhmergasse 4, 4240 Freistadt wird zum wasserrechtlichen Bauaufsichtsorgan bestellt und hat<br />
die sach-, vorschrifts-, bescheid- bzw. projektsgemäße Ausführung <strong>der</strong> im Spruchabschnitt I.<br />
dieses Bescheides genehmigten Errichtung des Funnel & Gate <strong>der</strong> Altlast O 76 "Kokerei Linz" auf<br />
den Gst. Nr. 199/4, 1750/1, 1751, 1752, 1753/1 und 1753/4, alle KG St. Peter, Stadtgemeinde<br />
Linz, zu überwachen sowie die Einhaltung <strong>der</strong> Nebenbestimmungen des genannten Bewilligungsbescheides<br />
zu überwachen und zu kontrollieren.<br />
Rechtsgrundlagen:<br />
§ 39 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G 2000), BGBl. Nr. 697/1993 idgF<br />
iVm § 120 Wasserrechtsgesetz (WRG 1959), BGBl. Nr. 215/1959 idgF<br />
Seite 42
Überprüfungsumfang <strong>der</strong> wasserrechtlichen Bauaufsicht:<br />
Neben den im § 120 WRG 1959 definierten Aufgaben hat die wasserrechtliche Bauaufsicht<br />
jedenfalls folgende Überprüfungsverpflichtung/-berechtigung:<br />
� Überprüfung <strong>der</strong> sach-, vorschrifts- und bescheid-projektsgemäßen Ausführung des Funnel &<br />
Gate-Systems unter Berücksichtigung des Standes <strong>der</strong> Technik<br />
� Dokumentation <strong>der</strong> projektsgemäßen Ausführung <strong>der</strong> Anlage unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />
vorgeschriebenen Nebenstimmungen, wobei jedenfalls nachstehendes zu berücksichtigen<br />
ist:<br />
- Die Prüfung <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> geometrischen Daten des Entwurfes und die Überwachung<br />
bzw. Steuerung <strong>der</strong> durch den Hersteller <strong>der</strong> Dichtwand vorzunehmenden<br />
Prüfungen gemäß ÖNORM B 4452, wie zB die Qualitätsprüfung des Dichtwandmaterials,<br />
die Abnahmeprüfung gemäß Punkt 7.4.3 <strong>der</strong> ÖNORM B 4452, Bestätigung<br />
<strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> Punkte 7.2. (2) und (3), Tabelle 17 und 18 <strong>der</strong> ÖNORM 4452, die<br />
Bestätigung über die Erosionsbeständigkeit und chemische Wi<strong>der</strong>standsfähigkeiten im<br />
Sinne <strong>der</strong> Tabelle 19 <strong>der</strong> ÖNORM B 4452, etc.<br />
- Fotodokumentation <strong>der</strong> durchgeführten Arbeiten, die Intervalle für die Kontrollen auf <strong>der</strong><br />
Baustelle sind so zu wählen, dass eine Dokumentation und Überwachung <strong>der</strong><br />
ordnungsgemäßen bzw. projektsgemäßen Ausführung <strong>der</strong> Anlage möglich ist, bei<br />
Bedarf Teilnahme an von <strong>der</strong> Behörde anberaumten Baubesprechungen<br />
- Vorlage halbjährlicher Zwischenberichte über die durchgeführte Aufsichtstätigkeit,<br />
wobei sämtliche Berichte in übersichtlicher Form die Einhaltung <strong>der</strong> Bestimmungen des<br />
<strong>Genehmigung</strong>sumfanges des Bescheides unter Beilegung zusätzlich gefor<strong>der</strong>ter<br />
Belege o<strong>der</strong> gleichwertig zu dokumentieren haben. Abweichungen vom Projekt bzw.<br />
vom Bewilligungsbescheid sind zu dokumentieren und ist die Behörde davon in<br />
Kenntnis zusetzen. Die Erfüllung <strong>der</strong> Auflagen bzw. Vorschreibungen ist einzeln anzuführen.<br />
� Mindestens 1·mal wöchentliche Kontrollen vor Ort - ungeachtet weitergehen<strong>der</strong> Kontrollen<br />
bei festgestellten Unzulänglichkeiten, wobei die Intervalle für die Kontrollen auf <strong>der</strong> Baustelle<br />
so zu wählen sind, dass eine Dokumentation und Überprüfung <strong>der</strong> ordnungsgemäßen<br />
Ausführung möglich ist.<br />
� Bei Feststellung von akuten Gefährdungen von Menschen (insbeson<strong>der</strong>e auch dort tätigen<br />
Arbeitnehmern) o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Umwelt hat neben <strong>der</strong> prioritären unverzüglichen Verständigung <strong>der</strong><br />
<strong>zur</strong> Gefahrenabwehr vorgesehenen Institutionen (z.B. Feuerwehr, Gewässeraufsicht) auch<br />
unverzüglich eine Kontaktaufnahme mit <strong>der</strong> Wasserrechtsbehörde (Amt <strong>der</strong> Oö. Landesregierung,<br />
Abteilung Umweltrecht) zu erfolgen.<br />
� Werden bei <strong>der</strong> Kontrolltätigkeit wesentliche Abweichungen vom Konsens festgestellt bzw.<br />
vermutet, ist die Wasserrechtsbehörde (Amt <strong>der</strong> OÖ Landesregierung, Abteilung Umweltrecht)<br />
über diese unverzüglich in einem Bericht zu informieren, erfor<strong>der</strong>lichenfalls sind<br />
unmittelbare Maßnahmen <strong>zur</strong> <strong>Sicherung</strong> bzw. Beweissicherung (Fotodokumentation,<br />
Veranlassung von Probenahmen inkl. Analysen etc.) zu setzen.<br />
� Über die durchgeführte Aufsichtstätigkeit ist <strong>der</strong> UVP-Behörde (Amt <strong>der</strong> Oö. Landesregierung,<br />
Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Waserrecht) ein Endbericht vorzulegen, <strong>der</strong> in<br />
übersichtlicher Form die Einhaltung o<strong>der</strong> Nichteinhaltung <strong>der</strong> Bewilligung unter Beilegung<br />
etwaiger gefor<strong>der</strong>ter Belege o<strong>der</strong> <strong>der</strong>gleichen zu dokumentieren hat, Abweichungen vom<br />
Bewilligungsbescheid bzw. diesem zugrundeliegenden Projekt sind zu dokumentieren; die<br />
Erfüllung <strong>der</strong> Auflagen bzw. Vorschreibungen ist einzeln anzuführen (sinngemäße<br />
Erfüllungen sind jedenfalls zu begründen).<br />
Seite 43
� Der Endbericht ist spätestens 3 Monate nach Abschluss sämtlicher Arbeiten (<strong>Sanierung</strong> und<br />
<strong>Sicherung</strong>) <strong>der</strong> Wasserrechtsbehörde (Amt <strong>der</strong> OÖ Landesregierung, Abteilung Umweltrecht)<br />
vorzulegen.<br />
� Werden im Überprüfungsbescheid gemäß § 121WRG 1959 die Beseitigung von·Mängeln<br />
und Abweichungen aufgetragen, ist die Überwachung <strong>der</strong> Beseitigungsmaßnahmen jedenfalls<br />
noch Gegenstand <strong>der</strong> Aufsichtstätigkeit und ist hierüber ein eigener Bericht zu erstellen.<br />
� Bei Unklarheiten <strong>zur</strong> Beseitigung von etwaigen Wi<strong>der</strong>sprüchen und <strong>der</strong>gleichen im Zuge <strong>der</strong><br />
Aufsichtstätigkeit ist das Einvernehmen mit <strong>der</strong> Wasserrechtsbehörde (Amt <strong>der</strong> Oö. Landesregierung,<br />
Abteilung Umweltrecht) herzustellen.<br />
� Der Abschlussbericht ist 3-fach binnen 3 Monaten ab Beendigung <strong>der</strong> Arbeiten - gleicher<br />
Umfang wie Zwischenbericht – <strong>der</strong> Behörde unaufgefor<strong>der</strong>t vorzulegen.<br />
- Die Eignungsprüfungen sind zu überwachen und zu dokumentieren.<br />
- Die Herstellung <strong>der</strong> Dichtwand und die Durchführung <strong>der</strong> Bohrungen sind zu überwachen<br />
und zu dokumentieren. Die bescheidmäßig vorgeschriebenen Qualitätskontrollen<br />
und spezifischen Versuche sind zu überwachen, und zu dokumentieren.<br />
Die Kosten <strong>der</strong> wasserrechtlichen Bauaufsicht ist von <strong>der</strong> voestalpine Stahl GmbH, Voest-Alpine-<br />
Straße 3, 4020 Linz, zu tragen. Gemäß § 120 Abs. 6 WRG 1959 ist eine einvernehmliche<br />
Pauschalierung zulässig.<br />
III. Verfahrenskosten:<br />
Die voestalpine Stahl GmbH, Voest-Alpine-Straße 3, 4020 Linz, wird verpflichtet, die nachstehend<br />
angeführten Verfahrenskosten zu tragen und binnen 14 Tagen nach Zustellung dieses Bescheides<br />
mittels angeschlossener Gebührenvorschreibung an das Amt <strong>der</strong> Oö. Landesregierung zu<br />
bezahlen:<br />
1. Verwaltungsabgabe für die Erteilung <strong>der</strong> <strong>Genehmigung</strong> gem. TP 164 lit e) <strong>der</strong><br />
Landesverwaltungsabgabenverordnung 2001 (OöLVV 2001),<br />
LGBl. Nr. 135/2001 idgF 360,00 Euro<br />
2. Kommissionsgebühren gemäß § 3 Z 1 lit a) <strong>der</strong> Landeskommissions-<br />
gebührenverordnung 2001 (Oö. LKommGebV 2001), BGBl. Nr. 127/2001 idgF<br />
(4 Amtsorgane á 13 halbe Stunden,<br />
2 Amtsorgane á 12 halbe Stunden zu je 17,40 Euro) 1.322,40 Euro<br />
3. Barauslagen für die Teilnahme des Arbeitsinspektorates<br />
für den 9. Aufsichtsbezirk, Kommissionsgebührenvormerk Nr. 164/2011 52,20 Euro<br />
ZUSAMMEN SOMIT: 1.734,60 Euro<br />
Rechtsgrundlagen:<br />
§§ 58, 76, 77 und 78 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) BGBl. Nr. 51/1991<br />
idgF.<br />
Seite 44
Hinweise:<br />
Die voestalpine Stahl GmbH, Voest-Alpine-Straße 3, 4020 Linz, wird ersucht, nachstehend angeführte<br />
Stempelgebühren zu tragen und den errechneten Betrag binnen zwei Wochen nach<br />
Zustellung dieses Bescheides mittels angeschlossenem Gebührenvormerk an das Amt <strong>der</strong><br />
Oö. Landesregierung zu bezahlen. Wir sind verpflichtet, die eingehobenen Gebühren an das<br />
Finanzamt abzuführen.<br />
1. Für die Eingabe (Antrag) vom 3. Dezember 2010<br />
gemäß § 14 TP 6 Gebührengesetz 1957,<br />
BGBl. Nr. 267/1957 idgF 13,20 Euro<br />
2. Für die Stempelung <strong>der</strong> Projekte<br />
(8 Parien á 318,00 Euro; 8 Parien á 43,20 (Nachreichung)) 2.889,60 Euro<br />
3. Für die Stempelung <strong>der</strong> Verhandlungsschrift gemäß<br />
§ 14 Gebührengesetz 1957,BGBl. Nr. 267/1957 idgF<br />
(20 Bögen á 13,20 Euro) 264,00 Euro<br />
ZUSAMMEN SOMIT: 3.166,80 Euro<br />
Seite 45
Begründung:<br />
I. Verfahrenslauf/Sachverhalt:<br />
I.1.<br />
Im Zeitraum vom Juli 2003 bis Februar 2008 hat das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,<br />
Umwelt und Wasserwirtschaft den Landeshauptmann von Oberösterreich gemäß §§ 13/14<br />
ALSAG mit <strong>der</strong> Durchführung von ergänzenden Untersuchungen beauftragt. Diese Untersuchungen<br />
und die dabei gewonnen Ergebnisse führten letztendlich zu einer Ausweisung des<br />
Areals als Altlast mit einer Einstufung in die Prioritätenklasse I. Nach <strong>der</strong> Ausweisung als Altlast<br />
hat die voestalpine Stahl GmbH ein För<strong>der</strong>ansuchen an die KPC Kommunalkredit Public<br />
Consulting GmbH gestellt. Ein Bestandteil des För<strong>der</strong>ansuchens war die <strong>Sanierung</strong>svariantenstudie<br />
vom 15. September 2009, in <strong>der</strong> folgende Maßnahmenkombination als beste Variante <strong>zur</strong><br />
<strong>Sicherung</strong> <strong>der</strong> Altlast vorgeschlagen wurde:<br />
- Funnel & Gate – System <strong>zur</strong> Grundwasserabstromsicherung<br />
- Teilräumung <strong>der</strong> ungesättigten Bodenzone inkl. ex-situ-Bodenwäsche am Standort<br />
- Bodenluftabsaugung in <strong>der</strong> ungesättigten Bodenzone<br />
- Schadstoffphasen Abschöpfung in <strong>der</strong> gesättigten Bodenzone<br />
Folgende Grundstücke sind in <strong>der</strong> Altlastenverordnung eingetragen:<br />
146/12, 147/4, 179/1, 324/4, 366, 1063/3, 1063/4<br />
I.2.<br />
Mit Bescheid <strong>der</strong> Oö. Landesregierung vom 1. Oktober 2007, UR-2006-5242/442, wurde <strong>der</strong><br />
voestalpine Stahl GmbH, Voest-Alpine-Straße 3, 4020 Linz, die <strong>Genehmigung</strong> nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz<br />
2000 für das Vorhaben "L6" erteilt. Dieser Bescheid ist rechtskräftig.<br />
Unter I.1.1.0./b/2. wird das gesamte Vorhaben, geglie<strong>der</strong>t nach "Anlagenverbunden", wie<br />
folgt beschrieben:<br />
- Kokerei<br />
- Sinteranlage<br />
- Hochofenanlagen<br />
- Wertstoffzentrum<br />
- Stahlwerk<br />
- Warmwalzwerk/Breitbandstraße<br />
- Kaltwalzwerk<br />
- Glühanlagen<br />
- elektrolytische Verzinkung<br />
- Feuerverzinkung<br />
- Bandbeschichtungsanlagen<br />
- Kraftwerk/Stromversorgung<br />
- Technische Medien<br />
- Grobblech<br />
I.2.1.<br />
Unter I.1.1.1.1.5. – "Abfallwirtschaftliche Belange" wurde die voestalpine Stahl GmbH im UVP-<br />
Bescheid verpflichtet bei Aushubarbeiten, Demontagen, Abrissen, Abbrüchen, etc. bestimmten<br />
Verwertungsweg/Beseitigungskriterien zu entsprechen, auf die an dieser Stelle nicht mehr näher<br />
einzugehen ist (vgl. dazu die Detailangaben im Spruch). Die Verpflichtung bezieht sich auf<br />
folgende Grundstücke:<br />
48/2, 109, 136, 146/12, 147/4, 147/5, 148/7, 148/8, 179/1, 292/1, 324/4, 346/3, 346/4, 364, 366,<br />
448/1, 459/33, 521/5, 526, 529/30, 529/31, 535, 583/6, 584/1, 584/2, 629/1, 632/1, 632/14, 636/18,<br />
636/26, 638/6, 638/44, 663/1, 814/2, 903, 974/1, 978/7, 978/8, 993/2, 999, 1008/7, 1008/18, 1027,<br />
Seite 46
1029, 1030/1, 1030/3, 1030/5, 1036/2, 1036/4, 1036/5, 1037/1, 1054/9, 1063/3, 1063/4, 1174/1,<br />
EZ 24, 27, 31, 32, 34, 49, 55, 66, 78, 81, 92, 129, 141, 186, 204, 235, 243, 342, 345, 374, 395,<br />
421, 595, 658, 911, 1043, 1124, 1143, 1196, KG St. Peter (45208)<br />
I.3.<br />
Unter Vorlage von 8 Projektsausfertigungen stellte die voestalpine Stahl GmbH am<br />
8. Februar 2011 den <strong>Genehmigung</strong>santrag, verwies dabei auf die Altlastenatlasverordnung-<br />
Novelle 2009, BGBl. II Nr. 325/2009, auf den UVP-<strong>Genehmigung</strong>sbescheid vom 1. Oktober 2007,<br />
UR-2006-5242/442, legte in Grundzügen die <strong>Sanierung</strong>smaßnahmen und die Historie <strong>der</strong><br />
Entstehung <strong>der</strong> Altlast dar. Abschließend heißt es im Antrag dazu wörtlich:<br />
"Wir stellen nunmehr für die Rahmen des Gesamtkonzeptes als Teilabschnitt 1 umzusetzenden<br />
Maßnahmen Funnel & Gate sowie Bodenluftabsaugung unter Berufung auf die Zuständigkeit <strong>der</strong><br />
UVP-Behörde gemäß § 39 UVP-G 2000 iVm den §§ 5, 18b UVP-G 2000 iVm mit den relevanten<br />
Materiengesetzen und iVm § 17 ALSAG den Antrag auf Än<strong>der</strong>ungsgenehmigung zum o.a. UVP-<br />
<strong>Genehmigung</strong>sbescheid vom 1. Oktober 2007."<br />
I.4.<br />
Mit Kundmachung vom 10. Februar 2011 wurde die mündliche Verhandlung für 10. März 2011<br />
anberaumt die Parteien aus dem UVP-Verfahren persönlich geladen und zusätzlich jene Personen<br />
verständigt, die durch das nunmehrige Maßnahmenpaket zusätzlich betroffen waren. Das<br />
Vorprüfungsverfahren gemäß § 104 WRG 1959 wurde eingeleitet.<br />
Am 1. März 2011 hat die voestalpine Stahl GmbH ergänzende Unterlagen "Projekt L6, ergänzende<br />
Informationen zum technischen Projekt L6 KO 00.08, <strong>Sanierung</strong> Altlast O 76 "Kokerei Linz",<br />
1. Teilabschnitt: Funnel & Gate, Bodenluftabsaugung, Bereich: B1-Kokerei, datiert mit März 2011"<br />
vorgelegt und haben wir die Parteien über die Nachreichung von Unterlagen informiert.<br />
I.5.<br />
Am 10. März 2011 fand die mündliche Verhandlung statt. Das Gutachten des Amtsachverständigen<br />
für Geologie/Hydrogeologie lag nur teilweise vor, wurde den Anwesenden in Grundzügen<br />
<strong>zur</strong> Kenntnis, jedoch darauf hingewiesen, dass dieses den Parteien nach Gutachtensfinalisierung<br />
übermittelt werden würde. Von den Vertretern <strong>der</strong> Borealis Agrolinz Melamine GmbH,<br />
Borealis Polyolefine GmbH, DSM Fine Chemicals Austria Nfg GmbH & Co KG, Nycomed Austria<br />
GmbH, Nufarm GmbH & Co KG wurde unter an<strong>der</strong>em verlangt, dass die vorliegende<br />
gutachterlicher Stellungnahme des Herrn DI Ettinger zu einem Gutachten erweitert werden müsse.<br />
I.6.<br />
Vor <strong>der</strong> mündlichen Verhandlung wurden keine Einwendungen erhoben.<br />
I.7.<br />
Den Parteien wurde mit Schriftsatz vom 4. April 2011 das endgültige Gutachten des ASV für<br />
Geologie/Hydrogeologie <strong>zur</strong> Kenntnis gebracht und diesen gleichzeitig die Möglichkeit eingeräumt<br />
bis längstens 12. April 2011 Stellung zu nehmen. Weiters haben wir darauf hingewiesen, dass wir<br />
Schweigen als Zustimmung werten. Eine Stellungnahme dazu langte nur von <strong>der</strong> voestalpine Stahl<br />
GmbH ein, die aber keinerlei Auswirkung auf das Ermittlungsverfahren hat.<br />
I.8.<br />
Entsprechend <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Borealis Agrolinz Melamine GmbH, Polyolefine<br />
GmbH, DSM Fine Chemicals Austria Nfg GmbH & Co KG, Nycomed Austria GmbH und Nufarm<br />
GmbH & Co KG wurde ihnen das beigebrachte bodenmechanische Gutachten am 4. April 2011<br />
übermittelt.<br />
I.9.<br />
Am 29. März 2011 hat die voestalpine Stahl GmbH die noch offene Einverständniserklärung und<br />
das Benutzungsübereinkommen <strong>der</strong> ÖBB-Infrastruktur AG, betreffend ÖBB-Grundstück 1750/1,<br />
KG St. Peter, Stadtgemeinde Linz (Bahnkilometer: 3,2 bis 4,8 rechts <strong>der</strong> Bahn) vorgelegt.<br />
Seite 47
II. Beweismittel<br />
II.1. Von <strong>der</strong> Antragsstellerin beigebrachte Beweismittel:<br />
Neben den Antrag selbst ist dazu auf die vorgelegten Projekts- und Nachreichunterlagen zu<br />
verweisen. Neben den allgemeinen Projektsangaben wie Angaben über den Bauherrn, die<br />
Projektanten, die betroffenen Flächen, etc. waren die technischen Berichte für das Funnel & Gate<br />
und die Bodenluftabsaugung die zentralen Projektsbestandteile.<br />
Technischer Bericht – Funnel & Gate:<br />
Neben den allgemeinen Projektsangaben, das Organisationsmodell und den Planungsgrundlagen<br />
enthält <strong>der</strong> technische Bericht kurz zusammengefasst folgende Inhalte:<br />
- Beschreibung des Altlastenstandortes:<br />
Dabei wird auf die Chronologie des Standortes und insbeson<strong>der</strong>e auf die Entstehung des<br />
Schadens eingegangen. In weiterer Folge werden <strong>der</strong> Standort topografisch dargestellt und<br />
die Wasserbucheinträge im Radius von ca. 500 m um das Areal erhoben und im Projekt<br />
angeführt. Weiters sind unter diesem Punkt die geologischen und hydrogeologischen<br />
Verhältnisse beschrieben.<br />
- Erkundungsergebnisse – Beschreibung des Schadensbildes:<br />
Dabei wird auf die ergänzenden Erkundungen gemäß den §§ 13 und 14 ALSAG hingewiesen<br />
und unter Bezugnahme auf diese Erkundungsmaßnahme <strong>der</strong> Schadensbild beschrieben.<br />
Weiters weisen sie auf die hohe Schadstoffbelastung von BTEX und aufgrund eines geostratistischen<br />
Modells auf eine PAK-Gesamtbelastung von 1.029 Tonnen hin. Weiters wird<br />
die Ausbreitung gelöster Schadstoffe im Grundwasser beschrieben und in weiterer Folge die<br />
Untersuchungsergebnisse zusammengefasst und interpretiert. Auf Basis diese Interpretation<br />
wird <strong>der</strong> nunmehr dargelegte Gesamtsanierungsvorschlag gemacht. Ausführlich wird das<br />
Grundwassermodell beschrieben und werden dort Berechungen zum HW 100 angestellt. Die<br />
Grundwasserströmungsrichtungen werden angegeben und aufgrund dieser Überlegungen<br />
die Lage <strong>der</strong> Dichtwandtrasse festgelegt.<br />
- Projektbeschreibung:<br />
Vorbereitende Maßnahmen sind sie die Beweissicherung, das Freimessen <strong>der</strong> Dichtwandtrasse<br />
(Kampfmitteldetektion) dar, weisen auf erfor<strong>der</strong>liche Rodungsarbeiten, Verlegung von<br />
Gleisanlagen und sonstiger diversen Einbauten hin. Die Baustelleneinrichtungen erfolgen auf<br />
den Gst. Nr. 179/1 bzw. 1174/1. Die befestigten Zwischenlager sind entsprechend <strong>der</strong> UVP-<br />
Vorgaben herzustellen.<br />
- <strong>Sicherung</strong>smaßnahmen:<br />
Die Linienführung und die Herstellung <strong>der</strong> Dichtwand werden im technischen Projekt<br />
beschrieben.<br />
- Reaktive Filterelemente (Gates):<br />
Die Gates sind mit einem reaktiven Filtermaterial ausgerüstet, das gezielt auf die vorhandenen<br />
Kontaminationen abgestimmt ist und sind so dimensioniert, dass das gesamte<br />
Grundwasser durch die Gates geschleust werden kann.<br />
In Folge <strong>der</strong> Ergebnisse des hydraulischen Grundwasssermodells wurden insgesamt<br />
12 Gates vorgesehen.<br />
Geprägt wird die Grundwasserkontamination durch die Verunreinigung von polyzyklischen<br />
aromatischen Kohlenwasserstoffen bzw. aromatische Kohlenwasser (BTEX) und Zyanide. Im<br />
Seite 48
Rahmen von durchgeführten Immissionspumpversuchen wurden nachstehende<br />
Maximalkonzentrationen im Grundwasser festgestellt:<br />
GW-Messstelle KW-GC Cyanide ges. BTEX-Summe Naphtalin PAK-15<br />
mg/l mg/l µg/l µg/l µg/l<br />
K30 0,20 0,16 1,50 2,80 502,00<br />
K29 0,94 0,22 4.780,00 72,00 810,00<br />
K27 0,71 505,00 35,00 1.050,00<br />
K26 0,61 5,30 3,00 802,00<br />
K25 0,06 0,03 1,40 56,00<br />
K24 0,15 0,12 16,00 13,00 331,00<br />
K21 1,40 325,00 113,00 790,00<br />
K18 0,21 648,00 21,00 27,00<br />
K13 0,30 0,13 24,00 59,00 590,00<br />
K12 0,09 0,11 3,60 29,00<br />
K11 29,00 24,00 3.760,00 35.600,00<br />
K10 0,28 0,05 16,00 75,00 174,00<br />
Wesentlich für eine effiziente Reinigungsleistung ist die Einhaltung einer entsprechenden<br />
Verweilzeit in <strong>der</strong> Aktivkohle. Um eine vollständige Adsorption gewährleisten zu können, wird<br />
von einer minimalen Verweilzeit von 60 Minuten ausgegangen.<br />
Auslegung <strong>der</strong> Gates:<br />
Auf Basis <strong>der</strong> hydraulischen und ausführungstechnischen Gründen wurde die angeströmte<br />
Filterelementfläche mit einer Breite von 12, 5 und einer Höhe von 10 m gewählt. Aufgrund<br />
dieser Abmessungen beträgt das Volumen eines Filterelements rund 200 m³ und <strong>der</strong> Schützdichte<br />
<strong>der</strong> Aktivkohle von 0,4 bis 0,5 t/m³ befinden sich in einem Filterelement rund 80 bis<br />
100 t Aktivkohlegranulat.<br />
<strong>Sanierung</strong>sziel und Beweissicherung – Datenerfassung:<br />
Die <strong>Sanierung</strong>sziele, die gesamte Beweissicherung und das Kontrollsystem sind Gegenstand<br />
des Bescheides und sind im Spruch detailliert dargelegt.<br />
Wasserrechtlich relevante Projektbestandteile<br />
� Dichtwand und Filterelemente (Funnel & Gate)<br />
Im Detail besteht die Absicherungsmaßnahme aus einer zukünftig abstromseitig <strong>der</strong> Kontamination<br />
gelegenen linienförmigen Dichtwand (Funnel), die in Abständen von 140 bis 150 m mit reaktiven<br />
Filterelementen (Gates) ausgestattet ist.<br />
Die reaktiven Elemente sind im Gegensatz <strong>zur</strong> Dichtwand, die eine Durchlässigkeit von kf = 10 -<br />
9 m.s -1 aufweisen wird, gut durchlässig (kf = 10 -2 m.s -1 ) und werden durch den hydraulischen<br />
Gradienten, <strong>der</strong> aus <strong>der</strong> zukünftig quer zum Grundwasserstrom situierten Dichtwand und <strong>der</strong><br />
Abspundung <strong>zur</strong> Donau und dem Hafenbecken hin resultiert, selbsttätig durchströmt.<br />
Im Bereich des Kokereigasgasometers wird <strong>der</strong> verunreinigte Untergrund unter dem Gasometer<br />
gesichert. Die <strong>Sicherung</strong> erfolgt mittels Schlitzwänden. Um das Grundwasser in diesen gesicherten<br />
Bereichen auf einem technisch passenden Niveau zu halten, wird <strong>der</strong> gesicherte Bodenkörper<br />
horizontal mittels Betonplatten gegenüber Nie<strong>der</strong>schlagswässer abgedichtet. Zur Überwachung<br />
<strong>der</strong> Druckniveaus werden zwei Grundwasserbeobachtungssonden vorgesehen. Bei Bedarf wird<br />
mittels Unterwasserpumpen aus den vorgesehenen Grundwassersonden das Niveau reguliert. Im<br />
Falle einer Grundwasserentnahme wird das entnommene Grundwasser gesammelt und<br />
entsprechend den Inhaltsstoffen ordnungsgemäß entsorgt.<br />
Seite 49
Im Zustrombereich wirkt sich die Errichtung und <strong>der</strong> Betrieb von vier zusätzlichen För<strong>der</strong>brunnen<br />
sowohl positiv auf die Grundwasserströmungsrichtung (senkrecht <strong>zur</strong> Dichtwand) als auch auf den<br />
potentiellen Grundwasseraufstau aus. In diesem Bereich ist die Errichtung von Pumpwerken<br />
geplant, von denen dann das geför<strong>der</strong>te Grundwasser über eine Druckleitung in das kokereiinterne<br />
Nutzwassernetz eingespeist zu Kühlzwecken genutzt wird.<br />
Die Eignung für die Verwendung als Nutzwasser <strong>zur</strong> Kühlung wird durch die Vorlage von Grundwasseranalysen<br />
nachgewiesen, die aus <strong>der</strong> Sonde AB gezogen wurden. Die Sonde AB befindet<br />
sich im Grundwasseranstrom im Bereich westlich des Betriebsgebäudes 77. Die Sonde befindet<br />
sich somit rund 5.000 m südlich und 2.000 m westlich <strong>der</strong> zukünftigen zusätzlichen<br />
Absenkbrunnen (siehe dazu auch Analysen im Kapitel 7.1).<br />
Im Hinblick auf einen zu erwartenden Grundwasseraufstau waren nachstehende kritische Höhenkote<br />
für den Bereich Kokerei Kohlenlager und Kraftwerk im Projekt zu beachten:<br />
Kokerei Kohlelager: Sohle = 250,60 m ü. A.<br />
Kabelkanal im Bereich Kraftwerk = 246,68 m ü. A.<br />
Die Implementierung <strong>der</strong> Dichtwand mit <strong>der</strong> einhergehenden Errichtung zusätzlicher För<strong>der</strong>brunnen<br />
im Anstrom des Betriebsgeländes führt im Bereich <strong>der</strong> Altlast zu einer Grundwasserabsenkung.<br />
Die Absenkung beträgt etwa 0,5 m und nimmt mit zunehmen<strong>der</strong> Entfernung von den<br />
Brunnen nach Osten hin ab. Lediglich im östlichen Areal und Donaunähe wird das Grundwasser<br />
aufgrund des eingeschränkten Abflusses geringfügig bis auf etwa 0,2 m angestaut.<br />
Alle berechneten Grundwassergleichenpläne zeigen bereits einen bestehenden Einstau des<br />
Kabelkanals im Bereich Kraftwerk (Grundwasserstände > 246.68 müA), <strong>der</strong> durch die geplanten<br />
Maßnahmen lediglich im Hochwasserfall um etwa 0,1 m erhöht wird. Aus technischer Sicht <strong>der</strong><br />
voestalpine Stahl GmbH ist dies zulässig.<br />
Der Verlauf <strong>der</strong> Dichtwand entspricht bewusst nicht <strong>der</strong> Altlastengrenze, weil die gewünschte<br />
Sperrwirkung und Reinigung des durchströmenden Grundwassers durch den Verlauf entlang <strong>der</strong><br />
nördlichen Kokereibegrenzung hin <strong>zur</strong> Donau im selben Ausmaß gegeben ist.<br />
Dieser Verlauf ist kostengünstiger gegenüber einer <strong>der</strong> Altlastengrenze verlaufenden Dichtwand<br />
aufgrund <strong>der</strong> Vielzahl von Einbauten in Querrichtung. Bei <strong>der</strong> Ausführung wurde ebenfalls auf die<br />
technisch mögliche Zugänglichkeit nach <strong>der</strong> Errichtung Wert gelegt.<br />
� Vertikale Dichtwand<br />
Die Linienführung <strong>der</strong> Dichtwand wurde aufgrund folgen<strong>der</strong> Rahmenbedingungen festgelegt:<br />
– erkundete Ausbreitungsgrenzen <strong>der</strong> Kontaminationen<br />
– topographische und nutzungsbedingte Rahmenbedingungen<br />
– Ergebnisse des Grundwassermodells<br />
(Firma SV-Büro für Boden + Wasser GmbH)<br />
Die geplante Trasse beginnt im Westen beim Kokereigasgasometer Punkt A (Parzelle 179/1),<br />
verläuft entlang <strong>der</strong> ÖBB-Trasse Summerauerbahn zum Teil auf Grundstücken <strong>der</strong> ÖBB bis zum<br />
östlichsten Bereich bei Punkt S (Parzelle 1176/1).<br />
Details <strong>zur</strong> Trassenführung sind dem Einreichprojekt "Funnel & Gate", Anhang zu entnehmen.<br />
Die Gesamtlänge <strong>der</strong> Dichtwand beträgt 1.850 m und reicht bis in eine Tiefe zwischen 17 und<br />
22 m unter Geländeoberkante (GOK). Die daraus resultierende Dichtwandfläche ohne Abzug <strong>der</strong><br />
Gesamtfläche an Filterelementen unter Berücksichtigung einer Einbindetiefe in den Stauer von<br />
etwa 2 m beträgt ca. 25.500 m².<br />
In erschütterungssensiblen Bereichen (z.B. Kokereigasgasometer) ist vorgesehen, dass ein<br />
schonendes Errichtungsverfahren (z.B. Schlitzwandfräse) zum Einsatz kommt.<br />
Seite 50
- Herstellung <strong>der</strong> Dichtwand<br />
Zur Herstellung <strong>der</strong> Teilumschließung wurde das Schlitzwand-Verfahren ausgewählt, das<br />
unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Kosten die größtmögliche Sicherheit erzielt.<br />
Die Dichtwandmischung wird an den vorhandenen Chemismus des Grundwassers angepasst.<br />
Es werden keine das Grundwasser gefährdende Stoffe verwendet. Als Stützflüssigkeit<br />
kommt eine entsprechend geeignete Bentonitsuspension <strong>zur</strong> Anwendung. Im Rahmen <strong>der</strong><br />
Herstellung <strong>der</strong> Dichtwand kommt es zu keiner Ableitung.<br />
Bei <strong>der</strong> Abnahmeprüfung werden Erosionsbeständigkeit und chemische Wi<strong>der</strong>standsfähigkeit<br />
geprüft.<br />
Die genaue Lage <strong>der</strong> Staueroberkante wird während des Herstellung (beim Schlitzen) <strong>der</strong><br />
Wand dokumentiert. Das Erreichen des Einbindehorizontes (Stauer) wird sowohl sensorisch<br />
als auch in Form von bodenmechanischen Untersuchungen nachgewiesen. Vom Stauermaterial<br />
jedes Dichtwandelementes werden Rückstellproben (10 l-Kübel) entnommen und in<br />
Abständen von 100 m <strong>der</strong> Durchlässigkeitswert und eine Kornanalyse bestimmt.<br />
Im Bereich des bestehenden Kokereigasgasometers wird die Schlitzwand mittels Schlitzwandfräsung<br />
hergestellt, um Erschütterungen im Zuge <strong>der</strong> Errichtung weitgehend hintanzuhalten.<br />
Soweit erfor<strong>der</strong>lich wird im Bereich von Einbauten- und Infrastrukturquerungen die<br />
Umschließung durch Injektionssäulen, z.B. durch Hochdruckbodenvermörtelung (HDBV)<br />
hergestellt. Die Injektionssäulen werden ebenfalls ca. 1-2 m in den Stauer eingebunden.<br />
Zur Feststellung <strong>der</strong> Eignung <strong>der</strong> Bodenvermörtelungssuspension und <strong>zur</strong> Optimierung <strong>der</strong><br />
Rezeptur werden vor Ort zwei Probesäulen hergestellt und nach dem Abbindevorgang durch<br />
Freilegung von einem Fachkundigen begutachtet. Von den Probesäulen werden Kernproben<br />
<strong>zur</strong> Eignungsprüfung entnommen und <strong>der</strong> Behörde ein Bericht vorgelegt.<br />
Bestimmte Bereiche <strong>der</strong> Dichtwand werden als dichte Spundwände mit dichtem Anschluss<br />
an die Schlitzwandkonstruktion hergestellt. Die Ermittlung <strong>der</strong> Lage, Größe und Anzahl <strong>der</strong><br />
einzelnen Spundwandbereiche erfolgt im Zuge <strong>der</strong> Detailplanung mit Hilfe des Grundwassermodells.<br />
Die Spundbohlen werden ebenfalls in den Stauer nach Erfor<strong>der</strong>nis eingebunden.<br />
Zur <strong>Sicherung</strong> einer einwandfreien Ausführungsqualität aller Grundbauarbeiten wird eine<br />
einschlägige staatlich autorisierte Anstalt <strong>zur</strong> Fremdüberwachung beauftragt. Zu dessen<br />
Tätigkeit gehört unter an<strong>der</strong>em die Überwachung <strong>der</strong> Eignungsprüfungen, die Überwachung<br />
<strong>der</strong> Herstellung <strong>der</strong> Dichtwand und <strong>der</strong> Bohrungen, die Durchführung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Qualitätskontrollen und spezifischen Versuche. Nach Abschluss <strong>der</strong> Arbeiten wird von <strong>der</strong><br />
Fremdüberwachung <strong>der</strong> Behörde ein Bericht vorgelegt.<br />
� Reaktive Filterelemente (Gates)<br />
Wie bereits erwähnt, erfolgt die <strong>Sicherung</strong> <strong>der</strong> Kontamination durch eine Teilumschließung in<br />
Kombination mit reaktiven Elementen (Prinzip "Funnel & Gate").<br />
Durch die Teilumschließung wird <strong>der</strong> gesamte Grundwasserstrom erfasst und gezielt durch die in<br />
bestimmten Abständen in <strong>der</strong> Dichtwand situierten durchlässigen Gates geleitet. Die Gates sind<br />
mit einem reaktiven Filtermaterial (Aktivkohle) ausgerüstet, das gezielt auf die im Grundwasser<br />
vorhandenen Kontaminationen abgestimmt ist.<br />
Seite 51
- Auslegung<br />
Die Filterelemente sind als Linienbauwerke in <strong>der</strong> quer zum zukünftigen Grundwasserstrom<br />
angeordneten Dichtwand vorgesehen. Durch das Hin<strong>der</strong>nis <strong>der</strong> Dichtwand entsteht ein<br />
hydraulisches Gefälle, das zu <strong>der</strong> gewünschten Durchströmung <strong>der</strong> Filterelemente (Gates)<br />
führt.<br />
Infolge <strong>der</strong> Ergebnisse des hydraulischen Grundwassermodells wurden insgesamt zwölf<br />
Gates (reaktive Filterelemente) innerhalb <strong>der</strong> geplanten Dichtwand angeordnet (Details <strong>zur</strong><br />
Trassenführung und Anordnung sind dem Einreichprojekt "Funnel & Gate", Anhang zu<br />
entnehmen).<br />
Die Dimensionierung erfolgt auf Basis <strong>der</strong> aus <strong>der</strong> Grundwassermodellberechnung<br />
errechneten Strömungsverhältnisse und den im Grundwasser zu erwartenden Inhaltsstoffen.<br />
Basierend auf hydraulischen und ausführungstechnischen Gründen wurde die angeströmte<br />
Filterelementfläche mit einer Breite von 12,5 m und Höhe von 10 m gewählt.<br />
Bei <strong>der</strong> geplanten Ausführung erfolgt die Durchströmung <strong>der</strong> Filterelemente mehr o<strong>der</strong><br />
weniger normal <strong>zur</strong> Dichtwandfläche. Dabei wird die Aktivkohlezone auf einer Länge (Tiefe)<br />
von etwa 1,5 Meter durchströmt und ergibt dies eine Filterwandstärke von eben dieser<br />
Abmessung.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> o.a. Abmessungen beträgt das Volumen eines Filterelementes rund 200 m³.<br />
Bei einer Schüttdichte <strong>der</strong> Aktivkohle von rund 0,4 bis 0,5 t.m -3 befinden sich in einem<br />
Filterelement etwa 80 bis 100 t Aktivkohlegranulat.<br />
Es ist von Standzeiten <strong>der</strong> Filterelemente von theoretisch zumindest 2,4 bis 12,4 Jahren bei<br />
einer Beladekapazität von 1 Gew.-% bzw. 24,4 bis 124,1 Jahren bei einer Beladekapazität<br />
von 10 Gew.-% auszugehen.<br />
- Technische Ausführung<br />
Auf einer Breite von 12,5 m sowie Höhe von etwa 10,0 m (Details siehe "Prinzipskizze<br />
Filterelemente" im Einreichprojekt "Funnel & Gate", Anhang) werden in die Dichtwandkonstruktion<br />
prismatische bzw. zylindrische Stahlfilterkörper mit dichtem Anschluss an die<br />
Wandkonstruktion eingelassen.<br />
Dabei handelt es sich um Stahlkonstruktionen, <strong>der</strong>en Mantelflächen normal <strong>zur</strong> Grundwasseranströmungsrichtung<br />
aus Filterblechen bestehen. Die Schlitzweite richtet sich nach<br />
<strong>der</strong> Korngröße des zum Einsatz gelangenden Aktivkohlegranulates. Die endgültige Auswahl<br />
erfolgt im Zuge <strong>der</strong> Detailplanung auf Basis halbtechnischer Pilotversuche vor Ort.<br />
Dabei soll zunächst ein Filterelement hergestellt und durch qualitative und quantitative<br />
Grundwassermessungen in den An- und Zustrompegel <strong>der</strong> Wirkungsgrad sowie die<br />
Funktionsweise mit gegebenenfalls unterschiedlichen Aktivkohletypen erprobt und für den<br />
Ausführungsfall festgestellt werden. Bei diesen Untersuchungen sollen auch theoretisch<br />
mögliche Verstopfungsvorgänge durch Bildung von Biorasen bzw. Ausfällungsprodukten<br />
untersucht werden.<br />
Vor bzw. hinter dem Filterelement, also Grundwasser zu- und abstromseitig, werden Filterbetonflächen<br />
16/32 mm (Kf 5,2x10 -2 m.s -1 ) im Untergrund hergestellt in denen jeweils ein<br />
Grundwasserbeobachtungspegel versetzt wird (Details siehe "Prinzipskizze Filterelemente"<br />
im Einreichprojekt "Funnel & Gate", Anhang).<br />
- Betrieb<br />
Zur Erhaltung <strong>der</strong> Funktionsfähigkeit <strong>der</strong> Filterelemente werden diese laufend gewartet.<br />
Dabei werden in den vor und hinter den Filterelementen gesetzten Grundwasserpegel die<br />
Grundwasserstände mit geeigneten Messvorrichtungen Online gemessen und aufgezeichnet.<br />
Seite 52
Eine Än<strong>der</strong>ung, z.B. Verstopfung <strong>der</strong> Filterelemente sollte aus den entsprechenden Ganglinien<br />
erkennbar sein, sodass über Gegenmaßnahmen zeitgerecht entschieden werden kann<br />
(z.B. Filtertausch).<br />
Über periodisch analysierte Grundwasserproben, die aus diesen Pegeln gezogen werden,<br />
wird die Reinigungswirkung laufend kontrolliert.<br />
Der Zeitpunkt vor dem möglichen Durchbruch des Filters soll auf diese Weise festgestellt und<br />
entsprechende Gegenmaßnahmen (Aktivkohletausch) eingeleitet werden (siehe auch dazu<br />
Kapitel 8 "Beweissicherung").<br />
Für die laufende Wartung <strong>der</strong> Anlage wird geschultes Personal inklusive Vertretung als<br />
Wartungsorgan bekannt gegeben. Diese Personen sind über Zweck und Funktion informiert<br />
und mit dem Betrieb vertraut.<br />
Für die gesamte Anlage wird eine Betriebsvorschrift erarbeitet. Die Betriebsvorschrift<br />
enthält eine Beschreibung <strong>der</strong> Funktionen <strong>der</strong> einzelnen Anlagenteile sowie die jeweils<br />
notwendigen Kontroll- und Wartungsmaßnahmen inklusive Messungen und die dafür<br />
vorgesehenen Zeitintervalle. Außerdem wird ein Betriebshandbuch erstellt, das das gesamte<br />
Monitoring, die Beweissicherung und den Umgang mit den Anlagenteilen regelt.<br />
� Bodenluftabsaugung – Wasserabscheidung<br />
Die abgesaugte Bodenluft weist aufgrund mitgerissener feiner Wassertröpfchen zu hohe Wassergehalte<br />
für einen optimalen Betrieb <strong>der</strong> Abluftreinigung auf. Insbeson<strong>der</strong>e nach Regenfällen kann<br />
die Bodenluft hohe Wassergehalte erreichen. Deshalb wird durch Reduzierung <strong>der</strong> Fließgeschwindigkeit<br />
und durch Einbauten eine Wasserabscheidung bewirkt.<br />
Der Wasserabschei<strong>der</strong> besteht aus einem 120 l-Gebinde mit einer integrierten Prallplatte/<br />
Strömungsleitblech sowie Zuluft- und Abluftstutzen im Deckelbereich des zylindrischen Gefäßes.<br />
Es wird medienbeständiges Material verwendet.<br />
Das abgeschiedene Wasser aus <strong>der</strong> Wasserabscheidung, das sind Nie<strong>der</strong>schlagswässer, die in<br />
<strong>der</strong> ungesättigten Bodenzone nach Nie<strong>der</strong>schlägen vorhanden sind und durch den erzeugten<br />
Unterdruck im Rahmen <strong>der</strong> Bodenluftabsaugung über die Absaugstrecken mitgeför<strong>der</strong>t werden,<br />
wird in diesen Behältern gesammelt.<br />
Es werden in Summe 12 Behälter angeordnet, die jeweils ein Volumen 120 l aufweisen.<br />
In <strong>der</strong> kalten und nie<strong>der</strong>schlagsreichen Jahreszeit werden voraussichtlich die Behälter monatlich<br />
zu leeren sein. Die Entleerung erfolgt in den nächsten Straßen-Einlaufschacht, wobei diese in den<br />
Sammler E entwässern.<br />
Die Qualität diese anfallenden Wässer entspricht im Wesentlichen <strong>der</strong> Qualität des Nie<strong>der</strong>schlagswassers,<br />
das aus befestigten Oberflächen in den Sammler E entwässert, Insgesamt werden<br />
maximal 12 x 120 l = 1.440 l/Monat abgeleitet.<br />
� Absenkbrunnen<br />
Südwestlich des Kokereigasgasometers sollen im Grundwasserzustrom vier Grundwasserför<strong>der</strong>brunnen<br />
in Form von Vertikalfilterbrunnen mit För<strong>der</strong>raten: von 1 x 40 l.s -1 und 3 x 30 l.s -1 errichtet<br />
werden. Durch die geplante Situierung <strong>der</strong> Grundwasserentnahmen wird auf die geplante Dichtwand<br />
eine direkte Anströmung bewirkt. Das geför<strong>der</strong>te Grundwasser wird über eine Pumpleitung<br />
zu betriebsinternen Kühlzwecken genutzt.<br />
Die Bemessung, hydraulische Berechnung und <strong>der</strong> Brunnenausbau sowie die Steuerung,<br />
Brunnenzuleitung und Pumpleitung bitten wir dem Kapitel 6 des "Einreichprojektes Funnel & Gate"<br />
zu entnehmen. Des Weiteren sind in diesem Kapitel auch die entsprechend Pläne enthalten.<br />
Seite 53
� Bestehen<strong>der</strong> Brunnen VAL 3 bzw. VASL 3<br />
Der bestehende Brunnen des VERBUND mit <strong>der</strong> Bezeichnung VAL 3 bzw. VASL 3 bleibt in seiner<br />
ursprünglichen Funktion als Entnahmebrunnen <strong>zur</strong> Grundwasserhaltung unbeeinflusst. Er wurde<br />
aufgrund seiner Funktion <strong>zur</strong> Grundwasserhaltung in <strong>der</strong> Betrachtung und in den Berechnungen<br />
für das gegenständliche Projekt berücksichtigt, die bestehenden rechtlichen Grundlagen bleiben<br />
aufgrund des vorliegenden Projektes unberührt. Än<strong>der</strong>ungen an dieser Brunnenanlage sind nicht<br />
vorgesehen.<br />
� Wasserableitung / Wasserwie<strong>der</strong>verwendung<br />
Das geför<strong>der</strong>te Grundwasser aus den Absenkbrunnen wird nicht abgeleitet, son<strong>der</strong>n zu<br />
Kühlzwecken im Betrieb <strong>der</strong> voestalpine genutzt. Nach <strong>der</strong> Nutzung wird das erwärmte Wasser<br />
durch bereits bewilligte Ableitstellen in die Donau eingeleitet. Aufgrund <strong>der</strong> Substitution mit aus <strong>der</strong><br />
Donau entnommenem Wasser kommt es zu keiner Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> bestehenden Ableitrechte.<br />
� Abfallwirtschaft/Verwertung:<br />
Die darin gemachten Angaben beziehen sich insbeson<strong>der</strong>e auf die Vorgaben aus dem UVP-<br />
Bescheid. Die verfahrenstechnische Umsetzung wird durch nachfolgendes Schema erklärt:<br />
Seite 54
Verfahrensschema <strong>zur</strong> Aufbereitung von Aushubmaterialien<br />
Bodenluftabsaugung:<br />
Einstufung und Verwertung von Aushubmassen<br />
Durchführung von Vorerkundungen<br />
Beprobung des Aushubmaterials<br />
Durchführung chemischer Analysen<br />
Materialeinstufung auf Basis <strong>der</strong> Deponieverordnung<br />
Bestimmung <strong>der</strong> Aushubmassen auf Basis des Erkundungsprogramms<br />
Verwendungsmöglichkeit Verwendungsm glichkeit des Aushubmaterials<br />
belastet unbelastet<br />
keine Freigabe Freigabe<br />
Behandlung/Entsorgung Wie<strong>der</strong>verwertung<br />
Entsorgungsverfahren festlegen<br />
Transportweg/-behälter organisieren<br />
Entsorgungsbescheinigungen:<br />
- Wiegescheine<br />
- Übernahmebestätigung<br />
Dokumentationsführung<br />
Baurestmassennachweisformular<br />
Vorlage bei <strong>der</strong> Behörde Beh rde<br />
(Berichtslegung)<br />
Wie<strong>der</strong>verwertung:<br />
- Art des Einbaumaterials<br />
- Menge<br />
Dokumentationsführung<br />
Baurestmassennachweisformular<br />
Auch hier wird wie beim technischen Bericht von Funnel & Gate zu erst auf die allgemeinen<br />
Projektsdaten hingewiesen.<br />
Zweck und Ziel <strong>der</strong> Bodenluftabsaugung und insbeson<strong>der</strong>e den BTEX-Gehalt des zukünftigen<br />
Aushubmaterials so weit zu reduzieren, um einen gefahrlosen Aushub kontaminierter Materialien<br />
gewährleisten zu können. Vor Maßnahmenbeginn werden die <strong>Sanierung</strong>sflächen im Raster von<br />
ca. 20 x 20 m hinsichtlich BTEX-Gehalte in <strong>der</strong> Bodenluft untersucht und werden kann<br />
Seite 55
Maßnahmen <strong>zur</strong> weiteren Schadstoffentfrachtung gesetzt, wenn die BTEX-Konzentrationen höher<br />
als 50 mg/m³ sind. Zur Chronologie des Standorts, <strong>zur</strong> Entstehung <strong>der</strong> Kontamination und <strong>zur</strong><br />
Beschreibung des Standortes kann auf die Angaben zum technischen Bericht Funnel & Gate<br />
verwiesen werden.<br />
In weiterer Folge wird <strong>der</strong> <strong>Sanierung</strong>sverlauf <strong>der</strong> Überprüfung des <strong>Sanierung</strong>sfortschrittes dargelegt.<br />
Dazu ist genauso wie zu den festgelegten <strong>Sanierung</strong>szielen den <strong>Sanierung</strong>sberichten und <strong>der</strong><br />
Dauer <strong>der</strong> <strong>Sanierung</strong>smaßnahmen auf technische Beschreibung im Spruch dieses Bescheides<br />
hinzuweisen.<br />
Bodenmechanisches Gutachten:<br />
Zur Abklärung möglicher Auswirkungen auf Gebäude auf Nachbargrundstücke durch die<br />
Grundwassersenkung hat die voestalpine Stahl GmbH ein bodenmechanisches Gutachten in<br />
Auftrag gegeben.<br />
"Grundlagen<br />
Folgende Unterlagen wurden <strong>zur</strong> Verfügung gestellt:<br />
[1] Auszug Technischer Bericht; Kapitel 6 bis 6.3 Projektbeschreibung Projekt-<br />
Nr. 003-10-67 Funnel and Gate - Einreichprojekt erstellt am 10.11.2010 von<br />
Sachverständigenbüro für Boden + Wasser GmbH; Hans-Zach-Straße 4, 4210<br />
Gallneukirchen<br />
[2] Einreichprojekt Funnel-and-Gate geplanter Verlauf Schlitzwand voestalpine<br />
Stahl GmbH Projekt-Nr. 003-10-67 erstellt am 30.11.2010 von<br />
Sachverständigenbüro für Boden + Wasser GmbH; Hans-Zach-Straße 4, 4210<br />
Gallneukirchen<br />
[3] Einreichprojekt Funnel-and-Gate Längenschnitt Schlitzwand voestalpine<br />
Stahl GmbH, geplanter Verlauf Schlitzwand, Projekt-Nr. 003-10-67 erstellt am<br />
30.11.2010 von Sachverständigenbüro für Boden + Wasser GmbH; Hans-Zach-<br />
Straße 4, 4210 Gallneukirchen<br />
[4] Einreichprojekt Funnel-and-Gate Prinzipsskizze Filterelemente (Gates)<br />
voestalpine Stahl GmbH geplanter Verlauf Schlitzwand Projekt-Nr. 003-10-67<br />
erstellt am 30.11.2010 von Sachverständigenbüro für Boden + Wasser GmbH;<br />
Hans-Zach-Straße 4, 4210 Gallneukirchen<br />
[5] Geschwindigkeitsverteilung: IST-Zustand, Mittelwasser ohne Datum, erstellt<br />
von Sachverständigenbüro für Boden + Wasser GmbH; Hans-Zach-Straße 4,<br />
4210 Gallneukirchen<br />
[6] Geschwindigkeitsverteilung: SANIERUNGS-Zustand, Mittelwasser ohne<br />
Datum, erstellt von Sachverständigenbüro für Boden + Wasser GmbH; Hans-<br />
Zach-Straße 4, 4210 Gallneukirchen.<br />
[7] Geschwindigkeitsverteilung <strong>der</strong> Brunnenanströmung: IST-Zustand,<br />
Mittelwasser ohne Datum, erstellt von Sachverständigenbüro für Boden +<br />
Wasser GmbH; Hans-Zach-Straße 4, 4210 Gallneukirchen<br />
[8] Geschwindigkeitsverteilung <strong>der</strong> Brunnenanströmung: SANIERUNGS-<br />
Zustand, Mittelwasser ohne Datum, erstellt von Sachverständigenbüro für<br />
Boden + Wasser GmbH; Hans-Zach-Straße 4, 4210 Gallneukirchen<br />
[9] Geschwindigkeitsverteilung Anströmung <strong>der</strong> Gates: IST-Zustand,<br />
Mittelwasser ohne Datum, erstellt von Sachverständigenbüro für Boden +<br />
Wasser GmbH; Hans-Zach-Straße 4, 4210 Gallneukirchen<br />
[10] Geschwindigkeitsverteilung Anströmung <strong>der</strong> Gates: SANIERUNGS-<br />
Zustand, Mittelwasser ohne Datum, erstellt von Sachverständigenbüro für<br />
Boden + Wasser GmbH; Hans-Zach-Straße 4, 4210 Gallneukirchen<br />
[11] Übersichtslageplan Erkundungsbohrungen Chemiepark Linz Proj. Nr. 13023<br />
v. 17.08.2007 erstellt v. GUT und Gruppe Wasser<br />
Seite 56
[12] Ergänzende Untersuchungen Chemiepark und Kokerei Linz hergestellt von<br />
<strong>der</strong> Fa. Reisinger<br />
a. Grundwassersonden C1 - C8, C10 - C35 März, April 2007<br />
b. Rammkernbohrungen KB 24 - KB31, KB33 - KB36, KB40 - KB41, KB44 –<br />
KB46, KB51, KB60, März, April 2007<br />
[13] Pumpversuchsauswertung B92 vom August 2009 erstellt v. GUT<br />
[14] Grundwassergleichenplan MW - Einreichprojekt Funnel and Gate voestalpine<br />
Stahl GmbH Projekt-Nr. 003-10-67 erstellt am 05.01.2011 von<br />
Sachverständigenbüro für Boden + Wasser GmbH; Hans-Zach-Straße 4, 4210<br />
Gallneukirchen<br />
[15] Grundwassergleichenplan MW mit Dichtwand + 12 Gates - Einreichprojekt<br />
Funnel and Gate voestalpine Stahl GmbH Projekt-Nr. 003-10-67 erstellt am<br />
05.01.2011 von Sachverständigenbüro für Boden + Wasser GmbH; Hans-Zach-<br />
Straße 4, 4210 Gallneukirchen<br />
[16] Grundwasserabsenkung MW mit Dichtwand + 12 Gates - Einreichprojekt<br />
Funnel and Gate voestalpine Stahl GmbH Projekt-Nr. 003-10-67 erstellt am<br />
05.01.2011 von Sachverständigenbüro für Boden + Wasser GmbH; Hans-Zach-<br />
Straße 4, 4210 Gallneukirchen<br />
[17] Grundwassergleichenplan HW - Einreichprojekt Funnel and Gate voestalpine<br />
Stahl GmbH Projekt-Nr. 003-10-67 erstellt am 05.01.2011 von<br />
Sachverständigenbüro für Boden + Wasser GmbH; Hans-Zach-Straße 4, 4210<br />
Gallneukirchen<br />
[18] Grundwassergleichenplan HW mit Dichtwand + 12 Gates - Einreichprojekt<br />
Funnel and Gate voestalpine Stahl GmbH Projekt-Nr. 003-10-67 erstellt am<br />
05.01.2011 von Sachverständigenbüro für Boden + Wasser GmbH; Hans-Zach-<br />
Straße 4, 4210 Gallneukirchen<br />
[19] Grundwasserabsenkung HW mit Dichtwand + 12 Gates - Einreichprojekt<br />
Funnel and Gate voestalpine Stahl GmbH Projekt-Nr. 003-10-67 erstellt am<br />
05.01.2011 von Sachverständigenbüro für Boden + Wasser GmbH; Hans-Zach-<br />
Straße 4, 4210 Gallneukirchen<br />
[20] Grundwassergleichenplan NW mit Dichtwand + 12 Gates - Einreichprojekt<br />
Funnel and Gate voestalpine Stahl GmbH Projekt-Nr. 003-10-67 erstellt am<br />
05.01.2011 von Sachverständigenbüro für Boden + Wasser GmbH; Hans-Zach-<br />
Straße 4, 4210 Gallneukirchen<br />
[21] Grundwasserabsenkung NW mit Dichtwand + 12 Gates - Einreichprojekt<br />
Funnel and Gate voestalpine Stahl GmbH Projekt-Nr. 003-10-67 erstellt am<br />
05.01.2011 von Sachverständigenbüro für Boden + Wasser GmbH; Hans-Zach-<br />
Straße 4, 4210 Gallneukirchen<br />
Besprechung am 17.03.2011 mit Vertretern des Chemieparks (o. T.: Hopfner-Heindl /<br />
Nycomed; Greiner / Borealis; Richtsfeld / Borealis; Thurn / DSM; Wahlmüller / Konform<br />
Unternehmensberatung; Weyrer / Borealis;), <strong>der</strong> voestalpine Stahl GmbH (Angermayer /<br />
voestalpine Stahl GmbH); dem Projektanten (Gnjezda / Sachverständigenbüro für Boden +<br />
Wasser GmbH) und dem Unterzeichner (Ettinger / MPT Engineering GmbH).<br />
Allgemeines<br />
Die Daten <strong>zur</strong> Beschreibung des Projektes bzw. <strong>der</strong> Standortbeschreibung wurde aus den unter<br />
Punkt 2 angeführten Unterlagen entnommen.<br />
Projektsbeschreibung<br />
Abstromseitig <strong>der</strong> Kontamination im Kokereibereich <strong>der</strong> voestalpine soll beginnend vom Koksgasgasometer<br />
ungefähr parallel <strong>zur</strong> ÖBB-Trasse <strong>der</strong> Summerauerbahn bis <strong>zur</strong> Steyregger Brücke<br />
verlaufend eine Dichtwand mit ca. 12 Gates (Abstand ca. 140 bis 150 m) hergestellt werden. Durch<br />
die Dichtwand und die neu zu errichtenden Brunnen kommt es zu einer Grundwasserabsenkung<br />
von bis zu 0,7 m.<br />
Seite 57
Lage<br />
In den Bil<strong>der</strong>n 1 und 2 ist <strong>der</strong> „Kokereibereich“ zwischen Voesthafen (südlich) und <strong>der</strong> Bundesstraße<br />
bzw. <strong>der</strong> parallel verlaufenden ÖBB-Trasse und des nördlich anschließenden Chemieparks<br />
<strong>der</strong> im Norden vom Tankhafen begrenzt wird, dargestellt. Die östliche Grenze bildet die<br />
bestehende Dichtwand am rechten Donauufer.<br />
Bild 1: Orthofoto (Quelle: doris)<br />
Bild 2: Franziszeischer Kataster (Quelle: doris)<br />
Aus den oben angeführten Abbildungen ist <strong>der</strong> ungefähre Verlauf <strong>der</strong> Dichtwand (Punkt 1 bis 6)<br />
bzw. die grobe Umgrenzungslinie des Chemieparks (Punkt 6 bis 15) zu erkennen. Die Linien<br />
dienen nur <strong>zur</strong> Darstellung <strong>der</strong> ungefähren Lage und entsprechen nicht den genauen Grundstücksgrenzen<br />
bzw. dem genau geplanten Dichtwandverlauf.<br />
Seite 58
Geologische Verhältnisse<br />
Großräumig betrachtet liegt das Untersuchungsgebiet im Bereich <strong>der</strong> Molassezone an <strong>der</strong> Grenze<br />
<strong>zur</strong> Böhmischen Masse (kristallines Grundgebirge), wobei die tertiären Molassesedimente (Schlier<br />
und Linzer Sande) buchtenartig ins kristalline Grundgebirge eingreifen. Die tertiären Sedimente<br />
werden von quartären und rezenten Schottersedimenten überlagert. Weite Teile dieser Schottersedimente<br />
werden von mehreren Metern mächtigen Auelehmen bedeckt.<br />
Die Molassesedimente im Projektsbereich bestehen aus Schiefertonen (Schlier). Beim Schlier<br />
handelt es sich hauptsächlich um einen tonig, schluffig, sandig und feinschichtig aufgebauten<br />
Mergel.<br />
Im Hangenden des Schliers folgen Schotterablagerungen aus mehreren eiszeitlichen Perioden. Es<br />
handelt sich dabei um fluvioglaziale Schmelzwasserablagerungen mit unterschiedlich hohen<br />
Anteilen von Sand bzw. sandig-schluffigem Bindemittel und Verwitterungsschutt.<br />
Durch nacheiszeitliche Tiefenerosion entstand ein bis 20 m tiefer Einschnitt im Donautal, welcher<br />
in <strong>der</strong> danach einsetzenden Akkumulationsphase mit Schotter mit einer Mächtigkeit von bis zu<br />
12 m aufgefüllt wurde (rezente Talfüllungen <strong>der</strong> jüngeren Austufe).<br />
Die Donau verlagerte seit <strong>der</strong> Eiszeit oftmals ihr Flussbett, was zu einer Wechselfolge fein- und<br />
grobkörniger Sedimentablagerungen führte. Um solche Ablagerungen besser zuordnen zu können,<br />
ist die Kenntnis <strong>der</strong> früheren Flussläufe und Nebenarme <strong>der</strong> Donau von Interesse.<br />
Im Chemiepark wurden in den Jahren von 1940 bis 1973 bis zu 7 m mächtige sehr heterogenes<br />
Material, bestehend aus Bodenaushubmaterial, Baurestmassen und Rückstandsmaterial aus<br />
chemischen Produktion angeschüttet.<br />
Hydrologische Verhältnisse<br />
Im Auftrag des Amtes <strong>der</strong> OÖ. Landesregierung, Abt. Grund- und Trinkwasserwirtschaft wurden<br />
zahlreiche wasserwirtschaftliche Grundlagen- und Detailstudien des Stadtgebietes erstellt. Hierbei<br />
wurde im Auftrag des Landes auch die aktuelle Studie <strong>der</strong> Fa. Donauconsult über die hydrologische<br />
und thermische Ist - Situation in Linz ausgearbeitet.<br />
Von <strong>der</strong> AHP Austria Hydro Power AG in Ybbs sind umfangreiche Kollaudierungsunterlagen <strong>zur</strong><br />
Errichtung des Donaukraftwerks Abwinden - Asten vorhanden. In diesen Projektsunterlagen sind<br />
auch die entlang <strong>der</strong> Donau errichteten Abdichtungsbauwerke, sowie die Pumpmaßnahmen des<br />
anströmenden Grundwassers in die Donau detailliert dargestellt.<br />
Die quartären Schottersedimente im Projektsgebiet und in dessen Umgebung stellen einen<br />
ergiebigen Grundwasserleiter dar, <strong>der</strong> 2 km südwestlich <strong>der</strong> Kokerei Linz durch das Wasserwerk<br />
„Scharlinz“ <strong>der</strong> Linz AG <strong>zur</strong> Trinkwasserversorgung genutzt wird.<br />
Der obere Grundwasserhorizont wird durch den Grundwasser stauenden Schlier, <strong>der</strong> je nach<br />
Standort etwa 15 m unter Gelände anzutreffen ist, begrenzt. Darüber befinden sich Grundwasser<br />
führende Sedimente (quartäre, sandige Kiese). Die Grundwasserströmung verläuft generell<br />
Richtung Osten <strong>zur</strong> Donau bzw. zu den am rechten Donauufer angeordneten Grundwasserdrainagen.<br />
Dem Bearbeitungsgebiet strömt Grundwasser aus dem Bereich <strong>der</strong> Welser Heide zu.<br />
Der südliche Teil des Bearbeitungsgebietes liegt im Grundwasserabstrombereich des Wasserwerkes<br />
Scharlinz <strong>der</strong> Linz AG. Aus den vorhandenen Unterlagen lässt sich sowohl bei niedrigen<br />
(NGW), mittleren (MGW) als auch hohen (HGW) Grundwasserständen eine nach Osten bis<br />
Nordosten ausgerichtete Grundwasserströmung mit einem sehr geringen Grundwasserspiegelgefälle<br />
von 1,4 – 1,9 ‰ ermitteln.<br />
Die Strömungsverhältnisse am Standort sind sehr stark durch Grundwasserentnahmen beeinflusst.<br />
Im Nahbereich <strong>der</strong> Donau wird <strong>der</strong> Grundwasserhaushalt durch die entlang <strong>der</strong> Donau<br />
angeordneten Dichtwände und Drainagebauwerke bestimmt. Das vom Bearbeitungsgebiet<br />
abströmende Grundwasser wird von den Drainagen CL (Chemie Linz) und VAL (voestalpine Linz)<br />
erfasst und in die Donau abgepumpt.<br />
Die Grundwassermodellberechnungen wurden von SV-Büro für Boden + Wasser GmbH erstellt.<br />
Seite 59
349400 349600 349800 350000 350200 350400 350600 350800 351000<br />
392 /12<br />
- --<br />
3 92/16<br />
---<br />
746 /5<br />
-- -<br />
393/ 3<br />
---<br />
4 48/2 9<br />
---<br />
448 /29<br />
-- -<br />
1308 /32<br />
-- -<br />
49 6/3<br />
---<br />
kf-Wert / nf:<br />
.76 3<br />
41 7/148<br />
---<br />
417/1 49<br />
---<br />
0,0025 m/s / 20 %<br />
0,0040 m/s / 22 %<br />
. 326<br />
0,0050 m/s / 23 %<br />
3 93/63<br />
0,0160 m/s / 25 %<br />
. 747<br />
.75 3<br />
.7 66<br />
4 13/28<br />
---<br />
.34 4<br />
530 /10<br />
---<br />
530 /12<br />
-- -<br />
530/ 14<br />
---<br />
5 30/1 6<br />
---<br />
. 346<br />
530 /11<br />
- --<br />
530/1 3<br />
---<br />
53 0/15<br />
---<br />
530/1 7<br />
---<br />
5 30/23<br />
53 0/9<br />
---<br />
---<br />
530 /20<br />
530/2 2<br />
- --<br />
---<br />
530/ 25<br />
---<br />
530/2 4<br />
---<br />
32 4/26<br />
---<br />
530/1 9<br />
---<br />
53 0/18<br />
---<br />
530 /21<br />
- --<br />
3 24/23<br />
---<br />
1020 /3<br />
---<br />
. 349<br />
30 9/9<br />
- --<br />
1 309/2<br />
---<br />
38 5/18<br />
---<br />
341/7<br />
---<br />
38 5/20<br />
---<br />
3 24/1 7<br />
---<br />
38 5/19<br />
- --<br />
32 4/18<br />
- --<br />
. 1012<br />
72400 72600 72800 73000 73200 73400 73600 73800 74000 74200 74400 74600 74800 75000<br />
Gebietsdurchlässigkeiten, effektive Porositäten<br />
10 08/19<br />
---<br />
Für die Berechnungen des GW-Modells wurden die o. a. Gebietsdurchlässigkeiten (siehe Bild 3)<br />
angesetzt.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> Pläne [14] bis [21] ist festzustellen, dass die Grundwasserabsenkung auf <strong>der</strong><br />
Chemieparkseite zwischen 20 cm (Donauuferbereich) bis ca. 60 cm (Bereich Koksgasgasometer)<br />
bei MGW, sowie bei HGW beträgt. Bei NGW wird <strong>der</strong> Einflussbereich größer und lokal wird eine<br />
Absenkung von 0,70 m erreicht.<br />
Untergrundverhältnisse im Chemiepark<br />
Die Untergrundverhältnisse im Chemiepark, speziell hinsichtlich <strong>der</strong> hydraulischen Verhältnisse<br />
wurden aus den unter Punkt 2 angeführten Unterlagen im Nahbereich <strong>der</strong> Dichtwand (bis ca.<br />
350 m Abstand vom geplanten Dichtwandverlauf; GW-Sonden C8, C10 – C16, C31 – C35)<br />
zusammengefasst und in <strong>der</strong> nachstehenden Tabelle dargestellt. Die Auswertung <strong>der</strong> unten<br />
angeführten Tabelle ergibt eine mittlere Mächtigkeit <strong>der</strong> Grundwasserüberdeckung von 5,6 m und<br />
eine Mächtigkeit des Grundwasser-Leiters von ca. 8,7 m. Die Anschüttung ist nur teilweise<br />
vorhanden und auf Grund <strong>der</strong> heterogenen Zusammensetzung können keine Angaben zu<br />
bodenmechanischen bzw. hydraulischen Kennwerten gemacht werden.<br />
Bez. GOK UK S1 h S1 UK S2 h S2 UK S3 h S3 GW h GW ü GW<br />
C8 254,01 250,21 3,80 239,71 10,50 248,90 9,19 5,11<br />
C10 251,61 250,61 1,00 240,41 10,20 248,96 8,55 2,65<br />
C11 255,02 251,62 3,40 248,82 2,80 240,22 8,60 249,12 8,90 5,90<br />
C12 254,75 251,45 3,30 250,35 1,10 240,25 10,10 248,91 8,66 5,84<br />
C13 254,71 251,71 3,00 249,71 2,00 240,41 9,30 249,50 9,09 5,21<br />
C14 253,47 249,87 3,60 247,47 2,40 239,97 7,50 248,64 8,67 4,83<br />
C15 254,74 251,54 3,20 248,44 3,10 240,14 8,30 248,60 8,46 6,14<br />
C16 254,74 249,24 5,50 247,84 1,40 240,44 7,40 248,29 7,85 6,45<br />
C31 253,23 253,13 0,10 238,23 14,90 247,40 9,17 5,83<br />
C32 254,29 251,29 3,00 248,29 3,00 239,29 9,00 248,40 9,11 5,89<br />
C33 254,27 247,57 6,70 238,97 8,60 247,18 8,21 7,09<br />
C34 253,89 247,39 6,50 240,19 7,20 248,24 8,05 5,65<br />
C35 253,22 250,52 2,70 246,72 3,80 238,82 7,90 247,39 8,57 5,83<br />
Tab. 1: Zusammenstellung <strong>der</strong> Grundwassersonden im Nahbereich <strong>der</strong> Dichtwand, Einheiten [m] und [m ü. A.]<br />
175 1<br />
-- -<br />
175 2<br />
-- -<br />
1 616/3<br />
---<br />
Seite 60
Geotechnisches Modell Bodenaufbau<br />
Der vereinfachte Schichtenaufbau des Untergrundes besteht generell aus folgenden Schichten<br />
und wird auf die Geländeoberkante bezogen.<br />
Schicht 1: Anschüttung<br />
Die von <strong>der</strong> Geländeoberkante bis circa zu 6,7 m Tiefe reichende Anschüttung<br />
ist in <strong>der</strong> stofflichen Zusammensetzung sehr heterogen (Bodenaushubmaterial<br />
bindig bis nicht bindig, Baurestmassen, Rückstände aus <strong>der</strong> chem. Produktion,<br />
usw. …) und variiert von sehr gering bis gut durchlässig.<br />
Schicht 2: Ausand, Aulehm<br />
Diese Schicht ist nur teilweise vorhanden. In manchen Bereichen wurde sie<br />
wahrscheinlich durch tiefer reichende Anschüttungen ersetzt, bzw. ist sie nicht<br />
vorhanden. In den Bohrungen C12 und C13 wurden unterhalb des GW-<br />
Spiegels Schluff bzw. Feinsandlinsen festgestellt.<br />
Diese Schicht ist als gering durchlässig einzustufen.<br />
Schicht 3: Kies, sandig; locker bis mitteldicht gelagert<br />
Der sandige Kies weist Durchlässigkeiten von 4 x 10 -3 bis 5 x 10 -3 m/s auf.<br />
Schicht 4: Tertiär, „Schlier“; fest<br />
Der harte und plattige Schlier bildet den GW-Stauer (undurchlässig).<br />
Hydraulischer Gradient<br />
In den Unterlagen sind im Chemiepark 4 Grundwasserför<strong>der</strong>brunnen ausgewiesen:<br />
- BOREALIS B92 66,7 l/s<br />
- BOREALIS B88 28 l/s<br />
- AHP B33 29 l/s<br />
- AHP B25 15 l/s<br />
Wobei für den För<strong>der</strong>brunnen B92 eine Pumpversuchsauswertung vorhanden ist.<br />
Am Werksgelände <strong>der</strong> voestalpine bewirken <strong>der</strong> Brunnen VAL 3 und die neu zu errichtenden 4<br />
Grundwasserentnahmebrunnen BB1 bis BB4 eine generelle Grundwasserabsenkung, sowohl<br />
östlich <strong>der</strong> Dichtwand am Werksgelände <strong>der</strong> voest, als auch westlich <strong>der</strong> Dichtwand im<br />
Chemiepark. Der Wasserspiegel im Chemiepark ist im Bereich <strong>der</strong> Dichtwand ca. 20 cm tiefer als<br />
am voest-Gelände.<br />
Bodenmechanische Auswirkungen<br />
Grundwasserabsenkungen können folgende Auswirkungen haben:<br />
� Innere Suffosion (Transport <strong>der</strong> Feinteile durch Wasser im Boden)<br />
� Setzungen infolge Spannungserhöhung<br />
Suffosion<br />
Die Gefahr einer inneren Suffosion – darunter versteht man den Transport von Feinteilen einer<br />
Bodenschicht in das gröbere Korngerüst einer an<strong>der</strong>en Bodenschicht durch die Strömungskraft<br />
des Wassers - Feinteilaustrages durch die Absenkung des Grundwassers besteht nicht, da die<br />
Absenkung und <strong>der</strong> hydraulische Gradient sehr klein sind und die errechneten Grundwassergeschwindigkeiten<br />
weit unter den kritischen Geschwindigkeiten, wie sie z.B. für Grundwasserabsenkbrunnen<br />
gelten, liegen.<br />
Setzungsgefahr<br />
Durch die Absenkung des Grundwassers verän<strong>der</strong>n sich die Gewichts- und Druckverhältnisse im<br />
Untergrund. Für den Teil des Bodens <strong>der</strong> aus dem Wasser heraustritt entfällt <strong>der</strong> Auftrieb, den das<br />
Wasser auf den Körper ausübt. Die Last auf den darunterliegenden Körper wird größer. Es tritt<br />
eine Spannungserhöhung auf.<br />
Die Spannungserhöhung bei 0,7 m Grundwasserabsenkung beträgt ca. 7 kN/m². Im Vergleich<br />
dazu beträgt die als „verschmierte“ Gleichlast anzusetzende Verkehrslast 16,7 kN/m². Diese<br />
Spannungserhöhung kann bei entsprechendem Unterbau (Frostkoffer) vom Boden ohne<br />
zusätzliche Setzungen aufgenommen werden. Eine Belastung von 7 kN/m² entspricht einer<br />
Bodenaufschüttung in <strong>der</strong> Höhe von 35 bis 40 cm, beziehungsweise eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Wichte<br />
feucht im Nachkommabereich.<br />
Seite 61
Die oben angeführten Beispiele zeigen, dass eine Setzungsberechnung mit den<br />
Zusatzspannungen infolge <strong>der</strong> Grundwasserabsenkung die Ergebnisse innerhalb <strong>der</strong><br />
Rechengenauigkeit nicht beeinflusst.<br />
Bei den vorgegebenen Rahmenbedingungen kann gemäß den Empfehlungen „Verformungen des<br />
Baugrundes bei baulichen Anlagen“ – EVB [Verlag Ernst und Sohn] für Flachgründungen davon<br />
ausgegangen werden, dass rechnerisch innerhalb <strong>der</strong> Rechengenauigkeit keine und auch<br />
praktisch keine messbaren Verformungen auftreten werden.<br />
Gleiches gilt für Tiefgründungen. Die GW-Absenkung hat gemäß den technischen Richtlinien und<br />
Normen bei den vorgegebenen Rahmenbedingungen keinen rechnerisch relevanten bzw.<br />
messbaren Einfluss auf die Bodenwi<strong>der</strong>standswerte (z.B. Mantelreibung).<br />
Zusammenfassung<br />
Aus bodenmechanischer Sicht sind hinsichtlich <strong>der</strong> unter Punkt 4 beschrieben Auswirkungen<br />
folgende Rahmenbedingungen relevant:<br />
� Baugrundeigenschaften: <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Grundwasserabsenkung betroffenen<br />
Boden ist als nicht bindiger Boden (sandiger Kies) einzustufen<br />
� Grundwasserverhältnisse: die maximale Absenkung beim NGW beträgt gemäß<br />
Grundwassermodell 0,7 m und die Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />
Grundwasserströmungsgeschwindigkeiten liegen innerhalb <strong>der</strong> Schwankungsbreite<br />
<strong>der</strong> Gebietsdurchlässigkeiten<br />
� Gründung <strong>der</strong> baulichen Anlagen: bei baulichen Anlagen sind grundsätzlich<br />
setzungsempfindliche und setzungsunempfindliche bzw. Flach- und<br />
Tiefgründungen zu unterscheiden.<br />
Da we<strong>der</strong> aufgrund <strong>der</strong> Baugrundeigenschaften noch aufgrund <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Grundwasserverhältnisse<br />
rechnerisch Auswirkungen festgestellt werden können, kann aus bodenmechanischer<br />
Sicht eine nähere Untersuchung <strong>der</strong> Gründung <strong>der</strong> Gebäude entfallen, bzw. da keine<br />
Gefährdungsbereiche festgestellt werden, kann auf eine Beweissicherung <strong>der</strong> Gebäude verzichtet<br />
werden kann.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> Grundwasserabsenkungen im Zuge des Projektes Funnel and Gate sind aus<br />
bodenmechanischer Sicht im Bereich des Chemieparks keine merkbaren Setzungen durch<br />
Spannungserhöhungen und / o<strong>der</strong> innere Suffosion zu erwarten."<br />
II.2. Von <strong>der</strong> Behörde eingeholte Beweise:<br />
II.2.1. mündliche Verhandlung vom 10. März 2011<br />
II.2.1.1. Gutachten des ASV für Abfallwirtschaft<br />
"Befund<br />
Die voestalpine Stahl GmbH (VAS) beantragt die behördliche Bewilligung <strong>zur</strong> <strong>Sanierung</strong> <strong>der</strong> Altlast<br />
O 76 "Kokerei". Dieses Vorhaben soll in mehreren Etappen vorgenommen werden.<br />
Nunmehr konkret beantragt wird die Grundwassersanierung durch Errichtung eines "Funnel &<br />
Gate" Systems sowie die <strong>Sanierung</strong> <strong>der</strong> wasserungesättigten Bodenzone durch Bodenluftabsaugung.<br />
Aus abfallwirtschaftlicher Sicht relevant ist dabei die Errichtung des "Funnel & Gate" Systems.<br />
Dabei ist <strong>der</strong> Aushub von Bodenmaterialien erfor<strong>der</strong>lich, welche in einem nicht exakt feststellbaren<br />
Ausmaß mit vielfältigen – nicht genau bekannten – Schadstoffen verunreinigt sein können. Es<br />
kann auf Grund <strong>der</strong> bekannten Ergebnisse von Vorerkundungen jedenfalls davon ausgegangen<br />
werden, dass solche Kontaminationen tatsächlich vorliegen.<br />
Seite 62
Das Aushubmaterial soll, soweit technisch möglich, in <strong>der</strong> Bodenverwertungsanlage aufbereitet<br />
und einer stofflichen Verwertung bzw. fachgerechten Deponierung zugeführt werden. Dazu ist die<br />
Errichtung eines Zwischenlagers erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Im "Technischen Bericht", erstellt von DI DWT Christof Skala und dem Sachverständigenbüro<br />
Boden + Wasser GmbH, sind dazu folgende Angaben enthalten:<br />
Zwischenlager (befestigt)<br />
Für die Lagerung von diversen Materialien wie zB. Humus, Asphalt, Aushubmaterial, Abtragsmaterial<br />
Arbeitsplanum und Schlitzwandaushub werden Zwischenlager auf dem Areal <strong>der</strong><br />
voestalpine Stahl GmbH genutzt.<br />
Die Zwischenlagerflächen für Materialien, welche Eluatgehalte schlechter als Baurestmassenqualität<br />
gemäß DeponieVO aufweisen, werden mit geeigneten technischen Maßnahmen<br />
(z.B.: Asphaltierung mit seitlichen Dichtungswülsten) gegen den Untergrund abgedichtet, die<br />
Oberflächenwässer sowie Sickerwässer werden ordnungsgemäß erfasst und in einen oberirdisch<br />
platzierten Pufferbehälter gepumpt und analysiert.<br />
Die Situierung bzw. Größe <strong>der</strong> benötigten Zwischenlagerfläche wird im Zuge <strong>der</strong> Projektabwicklung<br />
im Einvernehmen mit dem Liegenschaftseigentümer bestimmt.<br />
Sollten im Untergrund <strong>der</strong> vorgesehenen asphaltierten Zwischenlagerbereiche Kontaminationen<br />
vorhanden sein, die gemäß UVP- Bescheid L6 vor Errichtung eines Bauwerkes entfernt werden<br />
müssten, so wird dies vor einer allfälligen Befestigung durchgeführt.<br />
Bezüglich Kontrolle und Bewertung bzw. Einteilung <strong>der</strong> einzelnen Materialqualitäten ist vorgesehen:<br />
Das Abfallwirtschafts- bzw. Verwertungskonzept dient dazu, einen Überblick über die generelle<br />
technische Vorgehensweise bei <strong>der</strong> Umsetzung des Bauvorhabens „Altlastsanierung O76 Kokerei<br />
Linz – Teilmaßnahme Funnel & Gate“ sowie <strong>der</strong> Behandlung/ Verwertung des dabei anfallenden<br />
Abbruch- und Aushubmaterials aufzuzeigen.<br />
Dieses (Abfallwirtschaftskonzept) wird durch den Auftragnehmer „Bau“ erbracht.<br />
Zur Gewährleistung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen einer fachgerechten Durchführung des Bauvorhabens<br />
wurde vom Auftraggeber ein Verfahren <strong>zur</strong> Entsorgung/Verwertung <strong>der</strong> anfallenden<br />
Aushubmassen ausgearbeitet.<br />
Dieses Verfahren sieht in Bezug auf das Bauvorhaben im Wesentlichen folgende Schritte vor:<br />
� Aushub von Untergrund- und Gleisschottermaterialien im bautechnisch erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Ausmaß.<br />
� Lagerung des anfallenden Aushubmaterials auf Basis von Untersuchungsbefunden, die im<br />
Vorfeld <strong>der</strong> Baumaßnahme durchgeführt werden bzw. auf Basis einer organoleptischen<br />
Erstbewertung während <strong>der</strong> Bauumsetzung.<br />
� Aufbruch und Abtrag von Oberflächenversiegelungen und Fundamentresten.<br />
� Zwischenlagerung <strong>der</strong> Aushubmaterialien gemäß <strong>der</strong> auftraggeberseitig verfassten Studie<br />
„Projekt L6 - Aushubarbeiten, Demontagen, Abriss, Abbrüche Verwertung/ Beseitigung am<br />
Werksgelände <strong>der</strong> voestalpine Linz – Entsorgungskonzept“ in noch auszuweisenden<br />
Bereichen.<br />
Über die zu erwartenden Abfallarten, <strong>der</strong>en Mengen und Verwertung wird ausgeführt:<br />
Das zwischengelagerte Aushubmaterial soll nach erfolgter Behandlung in <strong>der</strong> Nasstrenn- und<br />
Bodenverwertungsanlage <strong>der</strong> voestalpine stahl GmbH einer Qualitätskontrolle unterzogen werden.<br />
Die Abbruchmaterialien werden, da es sich hierbei zumeist um Wertstoffe handelt, direkt einem<br />
Recycling bzw. einer Wie<strong>der</strong>verwertung zugeführt.<br />
Anfallende Aushub- und Abbruchmaterialien<br />
Nachfolgend sind die im Zuge <strong>der</strong> Bauausführung zu erwartenden Abbruch- und Aushubmaterialien<br />
sowie <strong>der</strong> jeweils vorgesehene Verwertungs- bzw. Entsorgungspfad zusammengestellt.<br />
Seite 63
Die darin angeführten Massenangaben weisen dabei nur einen orientierenden Charakter auf, die<br />
tatsächlichen Kubaturen sind im Vorfeld durch entsprechende Untersuchungsmaßnahmen zu<br />
spezifizieren o<strong>der</strong> können z.B. bei den Fundamenteinbauten erst mit <strong>der</strong> Bauausführung ermittelt<br />
werden.<br />
Oberflächenversiegelungen<br />
Die zu entfernenden Oberflächenversiegelungen (Asphaltdecken) werden entwe<strong>der</strong> durch<br />
Abfräsen o<strong>der</strong> Abtrag nach Schneiden entfernt. Das anfallende Fräsgut bzw. Abtragmaterial in<br />
Höhe von zusammen rund 100 to wird einem befugten Unternehmen überantwortet und als<br />
Recyclingmaterial für den Straßenbau im Rahmen <strong>der</strong> gesetzlichen Bestimmungen wie<strong>der</strong><br />
eingesetzt.<br />
Gleisschotter und Bahnschwellen<br />
Das zu entfernende Gleisschotter- und Unterbaumaterial wird durch Abtrag ausgehoben und <strong>zur</strong><br />
weiteren Behandlung bzw. Verwertung auf ein noch zu spezifizierendes Zwischenlager am Werksgelände<br />
<strong>der</strong> voestalpine Linz zugeführt. Die zu erwartende Aushubmenge wird mit etwa 5.000 to<br />
angenommen.<br />
Zeitgleich mit dem Gleisschotter fallen rund 100 to Bahnschwellen (Holzschwellen) an, welche<br />
einem befugten Unternehmen <strong>zur</strong> weiteren Verwertung zugeführt werden sollen.<br />
Mutterbodenabtrag<br />
Partiell vorhandene Mutterbodenschichten (Humus) werden getrennt vom restlichen Aushub<br />
abgetragen, zwischengelagert und nachfolgend auf Kontaminationen untersucht. In Abhängigkeit<br />
<strong>der</strong> Untersuchungsbefunde wird das Material einer weiteren Behandlung zugeführt o<strong>der</strong> für<br />
Begrünungen und Rekultivierungsarbeiten verwendet.<br />
Die anfallende Aushubmenge wird mit 4.200 to abgeschätzt.<br />
Bodenaushubmaterial<br />
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass durch eine sensorische Prüfung (Geruch, Teerölspuren,<br />
Farbe, etc.) unmittelbar beim Aushub eine erste Trennung in kontaminiertes und nicht<br />
kontaminiertes Material erfolgen kann.<br />
Dabei ist davon auszugehen, dass bei Errichtung <strong>der</strong> Dichtwand (Schlitzwand) Aushubmaterial mit<br />
standortspezifischen Kontaminationen in unterschiedlichen Deponiequalitäten anfällt und sich<br />
überwiegend aus gemischtkörnigem Böden (kiesig, sandig, schluffig) zusammensetzt.<br />
Die Gesamtaushubmenge wird mit rund 24.200 m³ (entsprechend etwa 39.900 to) angesetzt,<br />
wobei <strong>der</strong> Anteil stark kontaminierten Aushubmaterials mit ca. 15 % (rund 6.000 to) angenommen<br />
wird.<br />
Nach erfolgter organoleptischer Überprüfung wird das Aushubmaterial auf ein noch zu<br />
bestimmendes, in Kompartimente aufgeteiltes Zwischenlager am Werksgelände <strong>der</strong> voestalpine<br />
Linz verbracht. In definierten Abständen bzw. nach Erreichen vorgegebener Beurteilungsmengen<br />
werden die Materialien nach einer analytischen Beurteilung <strong>zur</strong> Entsorgung bzw. Behandlung<br />
freigegeben. Die Probennahme und Bestimmung <strong>der</strong> Abfallqualität wird von einer hiezu befugten<br />
Fachperson o<strong>der</strong> Fachanstalt erfolgen. Die Qualität und <strong>der</strong> Verbleib <strong>der</strong> Materialien werden<br />
entsprechend dokumentiert.<br />
Es wird sichergestellt, dass durch geeignete technische Maßnahmen (z.B. Asphaltierung mit<br />
seitlichen Dichtungswülsten) die Zwischenlagerflächen für Bodenaushubmaterialien, welche<br />
Eluatgehalte schlechter als Baurestmassenqualität gemäß DeponieVO aufweisen, gegen den<br />
Untergrund abgedichtet werden und das Oberflächen- sowie Sickerwässer ordnungsgemäß<br />
erfasst, in einen oberirdisch platzierten Pufferbehälter gepumpt und nachfolgend analysiert<br />
werden.<br />
Im Zuge <strong>der</strong> Bauausführung ist <strong>zur</strong> Entsorgung bzw. Verwertung mit folgenden Materialqualitäten<br />
und -massen zu rechnen:<br />
- Baurestmassendeponie 9.900 to<br />
- Reststoffdeponie 19.800 to<br />
- Gefährliche Abfälle 6.000 to<br />
Seite 64
Abbruchmaterialien<br />
Aufgrund <strong>der</strong> Bebauungssituation sind bei <strong>der</strong> Bauausführung bestehende Fundamenteinbauten<br />
abzubrechen die, da es sich hierbei um Wertstoffe handelt, nach erfolgter Aufbereitung als normgerechte<br />
Recyclingbaustoffe wie<strong>der</strong> dem Baustoffkreislauf zugeführt werden sollen. Dazu werden<br />
das Abbruchmaterial „Beton“ in einer Menge von ca. 500 to und „Ziegelbruch“ mit etwa 100 to wird<br />
einem befugten Unternehmen <strong>zur</strong> Aufbereitung und nachfolgenden Wie<strong>der</strong>verwertung zugeführt.<br />
Alternativ können Abbruchmaterialien bei Bedarf auch intern deponiert werden.<br />
Suspensionen<br />
Bei <strong>der</strong> Schlitzwand werden die Wände aus einer selbsterhärtenden Suspension, die in einem im<br />
Baugrund ausgehobenen Schlitz eingebracht werden, hergestellt. Grundsätzlich ist vorgesehen,<br />
überschüssige Suspension, <strong>der</strong>en Menge erst nach <strong>der</strong> erfolgten Detailplanung bezifferbar ist,<br />
einem Recycling zuzuführen.<br />
Davon abweichend können überschüssige Suspensionen im Bedarfsfall auch einer internen<br />
Deponierung zugeführt werden.<br />
Zur <strong>Sicherung</strong> dieser Vorgaben ist die Einrichtung einer "örtlichen Bauaufsicht Chemie" vorgesehen,<br />
<strong>der</strong>en Aufgaben wie folgt definiert werden:<br />
örtliche Aufsicht Chemie (ÖACh)<br />
- Durchführung <strong>der</strong> abfallanalytischen Untersuchungen und Abfallzuordnungen<br />
- Erstellung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen grundlegenden Charakterisierungen und Ausstufungsunterlagen<br />
- Bekanntgabe <strong>der</strong> möglichen Entsorgungswege bzw. Entsorgungsstellen<br />
- Einstufung <strong>der</strong> Abfälle gem. ÖNORM S 2100 bzw. EWC-Code, DVO, ÖNORM S 2072 (*)<br />
und ADR<br />
- Ausstellung <strong>der</strong> Begleitpapiere und Freigabe <strong>der</strong> Abfälle<br />
- Untersuchung des Untergrundes und <strong>der</strong> anfallenden Sickerwässer<br />
- laufende Grundwasserbeweissicherung<br />
- Überprüfungen an den Entsorgungsstellen<br />
- Freigabe <strong>der</strong> Entsorgungsfraktionen zum Abtransport bzw. Wie<strong>der</strong>einbau<br />
- Beratung des Auftraggebers in chemischer Hinsicht<br />
Hinsichtlich weiterer Details betreffend die Bauphase verweise ich auf den zitierten technischen<br />
Bericht.<br />
Für die Betriebsphase des "Funnel & Gate" Systems ist aus Sicht <strong>der</strong> Abfallwirtschaft nichts zu<br />
bemerken, da hier keine relevanten Abfälle zu erwarten sind. Für den Fall eines Tausches <strong>der</strong><br />
Aktivkohle ist angegeben, dass die beladene Aktivkohle in <strong>der</strong> Kokerei verwertet wird. Dies<br />
erscheint zulässig, da die zu erwartenden Schadstoffe zweifellos im Spektrum jener chemischen<br />
Verbindungen anzusiedeln sind, welche in <strong>der</strong> Kokerei aus <strong>der</strong> Kohle (bei <strong>der</strong> Herstellung von<br />
Ofenkoks) abgetrennt werden und daher diese Abtrennung auch für die in <strong>der</strong> Aktivkohle<br />
absorbierten chemischen Verbindungen erfolgen wird.<br />
Die allenfalls aus dem Bereich "Abfallwirtschaft" relevanten Aspekte des Betriebs <strong>der</strong> Bodenluftabsaugung<br />
wurden (samt den zum Schutz <strong>der</strong> Umwelt erfor<strong>der</strong>lichen Auflagen) im Befund und<br />
Gutachten des ASV für Altlastensanierungstechnik umfassend behandelt, weshalb ich diese nicht<br />
weiter behandle und auf die Ausführungen von Herrn HR Dr. Lantschbauer verweise.<br />
Gutachten<br />
Aus abfallwirtschaftlicher Sicht behandle ich hier die Bauphase und dabei insbeson<strong>der</strong>e die<br />
Errichtung <strong>der</strong> Schlitzwand, weil dabei sowohl qualitativ (Kontaminationen) als auch quantitativ<br />
erheblicher Abfallanfall zu erwarten ist.<br />
Die im technischen Bericht angeführten Maßnahmen bzw. die generelle geplante Vorgangsweise<br />
erscheinen geeignet, das Gefährdungspotential, welches von den Abfällen ausgeht, zu beherrschen.<br />
Auch die externe Verwertung von Abbruchmaterialien durch ein befugtes Unternehmen<br />
Seite 65
erscheint fachlich korrekt und sinnvoll, wenn dabei dem Prinzip <strong>der</strong> Nähe (wie in <strong>der</strong> UVP-<br />
Grundsatzgenehmigung gefor<strong>der</strong>t) Rechnung getragen wird.<br />
Betreffend die Zwischenlagerung merke ich an, dass für die Beurteilung (auf Grund <strong>der</strong> kurzfristigen<br />
Lagerung bis <strong>zur</strong> Aufbereitung/Entsorgung) nur die Eluatwerte maßgeblich sind (dies gilt<br />
nicht für Materialien, welche mit leichtflüchtigen Schadstoffen verunreinigt sind, hier sind im<br />
"Detailprojekt Zwischenlager" – siehe unten – noch ergänzende Vorkehrungen erfor<strong>der</strong>lich).<br />
Dazu stelle ich fest, dass entgegen den Aussagen im technischen Bericht die Abgrenzung<br />
zwischen "ungesicherter" und "gesicherter" Zwischenlagerung nicht durch die Einhaltung <strong>der</strong><br />
Eluatwerte gemäß "Baurestmassendeponie", son<strong>der</strong>n vielmehr durch jene <strong>der</strong> "Bodenaushubdeponie"<br />
bestimmt ist (Ausnahme pH-Wert und elektrische Leitfähigkeit). Die genauen Werte sind<br />
für die Bodenverwertungsanlage behördlich festgelegt und hier jedenfalls auch für jene Abfälle<br />
einzuhalten, welche nicht in dieser behandelt werden.<br />
Bei <strong>der</strong> folgenden Beurteilung gehe ich davon aus, dass die im Projekt bzw. Befund beschriebene<br />
Vorgangsweise inklusive <strong>der</strong> Überwachungsmaßnahmen durchgeführt bzw. dem Auftragnehmer<br />
überbunden wird.<br />
Falls Aushubmaterial in <strong>der</strong> Bodenverwertungsanlage behandelt werden wird, gehe ich weiters<br />
davon aus, dass die Vorgangsweise betreffend Zwischenlagerung, Behandlung, Untersuchung und<br />
Dokumentation, welche im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Bodenverwertungsanlage steht, (Stichwort<br />
"Entsorgungskonzept allgemein") vollinhaltlich im erfor<strong>der</strong>lichen Ausmaß eingehalten und<br />
umgesetzt werden.<br />
Ich schlage <strong>der</strong> Behörde vor, die Bewilligung zum gegenständlichen Teil <strong>der</strong> Altlastensanierung an<br />
die Einhaltung nachstehen<strong>der</strong> Auflagen und Bedingungen zu knüpfen:<br />
1. Es ist noch vor Beginn <strong>der</strong> Errichtung <strong>der</strong> Schlitzwand eine geeignete Zwischenlagerfläche<br />
für die kontaminierten Aushubmaterialien herzustellen und, falls erfor<strong>der</strong>lich, behördlich<br />
bewilligen zu lassen. (BEDINGUNG)<br />
2. Für die Ausstattung des Zwischenlagers gelten folgende Vorgaben:<br />
- Die Größe ist so zu bemessen, dass sämtliche Mengen an kontaminiertem<br />
Aushubmaterial gleichzeitig aufgenommen werden können. Entsprechende Flächen für<br />
Fahrwege und Manipulation sind dabei zu berücksichtigen.<br />
- Die Grundfläche des Lagers ist flüssigkeitsdicht zu befestigen.<br />
- Das Lager ist so zu gestalten, dass <strong>der</strong> Austritt von Nie<strong>der</strong>schlags- und Sickerwasser in<br />
die Umgebung zuverlässig verhin<strong>der</strong>t wird, diese Randgestaltung ist in die Dichtfläche<br />
flüssigkeitsdicht einzubinden.<br />
- Es ist dafür Sorge zu tragen, dass das Lager auch bei Starkregenereignissen nicht<br />
überlaufen kann.<br />
- Die Ableitung <strong>der</strong> Wässer hat so zu erfolgen, dass kein nicht untersuchtes Wasser in<br />
die Kanalisation o<strong>der</strong> in einen Vorfluter gelangen kann (zB Errichtung eines<br />
ausreichend dimensionierten Retentionsbeckens). Die Ableitung über Ölabschei<strong>der</strong> in<br />
die Kanalisation ist unzulässig.<br />
- Nach Abschluss <strong>der</strong> Detailplanung ist unter Vorlage <strong>der</strong> entsprechenden Unterlagen<br />
das Einvernehmen mit <strong>der</strong> Behörde herzustellen<br />
Hinweis: Sind für die Errichtung des Zwischenlagers Vorarbeiten erfor<strong>der</strong>lich (zB das Auskoffern<br />
von Kontaminationen im Untergrund <strong>der</strong> vorgesehenen Lagerfläche), so ist <strong>der</strong> hierfür erfor<strong>der</strong>liche<br />
Zeitraum in die Ablaufplanung einzubeziehen, dafür erfor<strong>der</strong>liche Bewilligungen sind zu<br />
berücksichtigen und mit den Detailunterlagen vorzulegen.<br />
3. Die örtliche chemische Bauaufsicht (cÖBA) ist vor Beginn <strong>der</strong> Arbeiten <strong>der</strong> Behörde namhaft<br />
zu machen und <strong>der</strong> Nachweis <strong>der</strong> Qualifikation (Zivilingenieur für technische Chemie o<strong>der</strong><br />
gleichwertig) zusammen mit <strong>der</strong> Nennung vorzulegen.<br />
4. Die Aufgaben <strong>der</strong> cÖBA sind zu taxativ definieren. Dieses Schriftstück ist <strong>der</strong> Behörde <strong>zur</strong><br />
Zustimmung vorzulegen.<br />
Seite 66
Hinweis: In den Gutachten <strong>der</strong> ASV für Altlastensanierungstechnik sowie Gewässerschutz sind<br />
umfangreiche Vorgaben für Beweissicherung und Dokumentation enthalten, welche hier allenfalls<br />
zu berücksichtigen sind.<br />
5. Die ausgehobenen Materialien sind durch die cÖBA zu beurteilen und einer<br />
Zwischenlagerfläche bzw. einem Behandlungs- o<strong>der</strong> Entsorgungsweg zuzuordnen. Wird<br />
Material angetroffen, welches nicht zugeordnet werden kann o<strong>der</strong> bei dem ein Verdacht auf<br />
Kontamination besteht, ist dieses Material als eigene Fraktion auf dem oben beschriebenen<br />
Zwischenlager zu lagern und zu untersuchen. Die weitere Vorgangsweise richtet sich nach<br />
dem Ergebnis dieser Untersuchung, die Entscheidung trifft die cÖBA.<br />
6. Falls kontaminiertes Material in <strong>der</strong> Bodenverwertungsanlage aufbereitet wird, gilt –<br />
unbeschadet an<strong>der</strong>er Rahmenbedingungen (zB aus dem "Entsorgungskonzept allgemein"<br />
und den darauf bezogenen behördlichen Bewilligungen und Vorgaben) – folgendes:<br />
- Der Beginn und das Ende <strong>der</strong> Aufbereitungsarbeiten ist <strong>der</strong> Behörde anzuzeigen<br />
(Beginn mindestens zwei Wochen vorher). Mit den Aufbereitungsarbeiten muss<br />
längstens einen Monat nach Ende <strong>der</strong> Aushubarbeiten begonnen werden.<br />
- Das Aushubmaterial ist grundsätzlich als eigene Fraktion zu behandeln und<br />
aufzubereiten, falls erfor<strong>der</strong>lich, als mehrere eigene Faktionen.<br />
- Fraktionen <strong>zur</strong> Verwertung dürfen vor dem Ende <strong>der</strong> Behandlung und dem Nachweis<br />
<strong>der</strong> Schadstofffreiheit (definiert durch Einhaltung des Grenzwertes für den Parameter<br />
"PAK", Gesamtgehalt, bezogen auf die jeweilige Qualitätsklasse gemäß Richtlinien des<br />
Baustoffrecyclingverbandes sowie <strong>der</strong> Grenzwerte gemäß Bundesabfallwirtschaftsplan<br />
für jene Parameter, die im Ausgangsmaterial als "relevant" erkannt wurden) nicht mit<br />
an<strong>der</strong>en Fraktionen vermischt werden.<br />
- Vor Beginn <strong>der</strong> Aufgabe des Aushubmaterials aus <strong>der</strong> Errichtung <strong>der</strong> Schlitzwand ist<br />
die Anlage leer zu fahren. Bestehende Zwischenlager von aufbereitetem Material sind<br />
so weit zu räumen bzw. leer zu fahren, dass die Stoffe nicht mit den aus <strong>der</strong> Anlage<br />
über För<strong>der</strong>bän<strong>der</strong> ausgetragenen Fraktionen des Materials aus <strong>der</strong> Errichtung <strong>der</strong><br />
Schlitzwand vermischt werden können.<br />
- Nach dem Ende <strong>der</strong> Aufbereitung ist die Anlage wie<strong>der</strong> leer zu fahren und so weit<br />
erfor<strong>der</strong>lich zu reinigen. Es muss vor abermaliger Inbetriebnahme sicher gestellt sein,<br />
dass eine Verschleppung von Kontaminationen auf an<strong>der</strong>e Fraktionen ausgeschlossen<br />
ist.<br />
- Die Abfallart "belastetes Aushubmaterial Schlitzwand" ist über die Bodenverwertungsanlage<br />
getrennt von an<strong>der</strong>en Fraktionen zu bilanzieren (Massen- und Schadstoffbilanz,<br />
diese eingeschränkt auf die "relevanten Parameter" im Ausgangsmaterial).<br />
- Längstens zwei Monate nach Abschluss <strong>der</strong> Aufbereitung ist <strong>der</strong> Behörde ein<br />
Baustellenabschlussbericht zu übermitteln. Dieser hat auch die genannte Bilanz zu<br />
enthalten. Die Angabe "Zwischenlager" bei den <strong>zur</strong> Verwertung vorgesehenen<br />
Fraktionen ist zulässig."<br />
II.2.1.2. Gutachten des ASV für Chemie und Altlastentechnik:<br />
Befund<br />
Schadensbild<br />
Am Standort Linz, KG St. Peter existiert seit 1941 ein Stahlwerk, im Jahr 1942 ging die Kokerei in<br />
Betrieb. Mit kurzer kriegsbedingter Unterbrechung ist das Werk seither in Betrieb. In den Kriegsjahren<br />
wurde das Stahlwerk mit <strong>der</strong> Kokerei mehrmals bombardiert und es kam in <strong>der</strong> Folge zu<br />
massiven Schäden und dem Austritt von Schadstoffen. Auch für die Zeit nachher sind noch<br />
größere Schadensfälle dokumentiert. In <strong>der</strong> Kokerei entstehen beim Erhitzen von Kohle unter Luftabschluss<br />
feste (Koks), flüssige (Teer, kontaminiertes Wasser) und gasförmige Stoffe (Stadtgas,<br />
Leuchtgas), dabei steht die Produktion von Koks im Vor<strong>der</strong>grund, welcher als Reduktionsmittel bei<br />
<strong>der</strong> Roheisenerzeugung im Hochofen eingesetzt wird. Entsprechend <strong>der</strong> Chemie <strong>der</strong> Verkokung<br />
entstehen bei diesem Prozess Verunreinigungen bzw. Nebenprodukte, welche als Hauptschad-<br />
Seite 67
stoffe polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), aromatische Kohlenwasserstoffe<br />
(Benzol, alkylierte Benzole), heterozyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (NSO-Het), Phenole,<br />
Ammoniakwasser und Cyanide enthalten. Die PAK sowie die NSO-Heterozyklen erweisen sich als<br />
persistent und krebserregend. Sie haben unterschiedliche Dampfdrücke und Wasserlöslichkeiten<br />
sowie Unterschiede in den Adsorptionseigenschaften, die im wesentlichen ihre Mobilität<br />
bestimmen. Insgesamt handelt es sich um ein komplexes Vielstoffgemisch von tausenden chemischen<br />
Einzelverbindungen. Da die Teeröle aus weitgehend unpolaren organischen Verbindungen<br />
zusammengesetzt sind, weisen sie auch nur eine geringe Wasserlöslichkeit auf. Diese<br />
Stoffe können in Phase auftreten; wobei entsprechend ihrer Dichte diese Phasen am Grundwasser<br />
aufschwimmen o<strong>der</strong> zum Stauer absinken können. Am gegenständlichen Standort ist demnach<br />
auch beides <strong>der</strong> Fall.<br />
Die Altlast befindet sich im SO von Linz im Bereich quartärer Kies- und Sandablagerungen. Diese<br />
Ablagerungen weisen am Standort im Mittel eine Mächtigkeit von ca. 12 m auf und werden vom<br />
tertiären Schlier als Grundwasserstauer unterlagert. Die natürliche Deckschichte wird aus feinkörnigen<br />
Lößlehmen gebildet. Der Untergrund ist ein ergiebiger Grundwasserleiter, das Grundwasser<br />
strömt generell von <strong>der</strong> Welser Heide kommend nach O bzw. NO in Richtung Donau. Die<br />
Strömungsverhältnisse am Standort werden durch Wasserentnahmen beeinflusst. Im Nahbereich<br />
<strong>der</strong> Donau wird <strong>der</strong> Grundwasserhaushalt durch Dichtwände und Drainagebauwerke im<br />
Zusammenhang mit dem Donaukraftwerk geprägt. Der Grundwasserflurabstand beträgt im Mittel<br />
etwa 7 m.<br />
In den Jahren 2003 bis 2008 wurden seitens des BMLFUW umfangreiche ergänzende Untersuchungen<br />
gem. §13 und §14 ALSAG an <strong>der</strong> Verdachtsfläche Kokerei Linz veranlasst. Dies führte<br />
schließlich im Oktober 2009 zu einer Ausweisung des gegenständlichen Geländes als Altlast mit<br />
<strong>der</strong> Prioritätenklasse 1.<br />
Für die Altlast Kokerei Linz wurde daraufhin eine Variantenstudie betreffend mögliche <strong>Sicherung</strong>s-<br />
bzw. <strong>Sanierung</strong>smaßnahmen erstellt. Es zeigte sich, dass es <strong>zur</strong> <strong>Sanierung</strong> bzw. <strong>Sicherung</strong> einer<br />
Kombination verschiedener Maßnahmen bedarf. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen wurde ein<br />
Konzept erarbeitet, welches im Wesentlichen auf 4 Teilprojekten beruht:<br />
- <strong>Sicherung</strong> <strong>der</strong> gesättigten Bodenzone mit Funnel & Gate<br />
- Phasenschöpfung<br />
- Absaugung <strong>der</strong> Bodenluft<br />
- Teilräumung mit Fraktionierung und Bodenwäsche<br />
Mit Schreiben vom 9. Februar 2011 hat <strong>der</strong> Konsenswerber (voestalpine Stahl GmbH) nun den<br />
Antrag auf <strong>Genehmigung</strong> für den Teilabschnitt 1 (Funnel & Gate und Bodenluftabsaugung) gestellt.<br />
Im Zuge <strong>der</strong> ergänzenden Untersuchungen und weiterer Untersuchungskampagnen wurden am<br />
Standort <strong>der</strong> Altlast insgesamt 59 Trockenkernbohrungen (mit Entnahme und Untersuchung von<br />
Feststoffproben und Bodenluftmessungen) abgeteuft, 29 Grundwassermessstellen und 4<br />
stationäre Bodenluftmessstellen errichtet, Grundwasserproben aus bestehenden Brunnen<br />
gezogen, 14 sechstägige Immissionspumpversuche durchgeführt sowie Baggerschürfe und<br />
Kernbohrungen <strong>zur</strong> Gewinnung von Untergrundproben hergestellt.<br />
Als Schadstoffe im Boden wurden an etlichen Stellen massive Belastungen an PAK, BTEX, Teeröl<br />
(teilweise mit Ausbildung eines Phasenkörpers über dem Grundwasserstauer) und Cyanid vorgefunden.<br />
Bei den Schadstoffen in <strong>der</strong> Bodenluft än<strong>der</strong>te sich naturgemäß das Schadensspektrum;<br />
<strong>der</strong> Schwerpunkt <strong>der</strong> Kontaminationen lag eindeutig bei BTEX, kurzkettige Kohlenwasserstoffe<br />
sowie leichtflüchtige Chlorkohlenwasserstoffe (LCKW) wurden nicht gefunden; Methan wurde nur<br />
bei einer Bohrung (KB 65) mit etwa 2% nachgewiesen und Kohlendioxid nur bei zwei Bohrungen<br />
(KB 10 und KB 13) im Bereich von 10 – 12%. Vor allem im Bereich <strong>der</strong> Reinbenzolanlage wurden<br />
massivste Überschreitungen des Prüfwertes b <strong>der</strong> Tabelle 3 <strong>der</strong> ÖNORM S 2088-1 (Summe BTEX<br />
10 mg/m³ und Benzol 10 mg/m³) gefunden. Im Oktober 2008 wurde an 4 stationären Bodenluftmessstellen<br />
je 4-stündige Absaugversuche durchgeführt. Auch diese Versuche belegten das<br />
Vorhandensein eines noch großen Potentials an BTEX im Untergrund, daneben wurden teils auch<br />
Kohlendioxid und Methan nachgewiesen. Diese Messungen korrelieren auch gut mit den<br />
Ergebnissen <strong>der</strong> Grundwasseranalysen, welche hohe bis sehr hohe Belastungen des Grundwassers<br />
in diesem Bereich mit PAK, KW, BTEX und Cyanide offenbarten.<br />
Seite 68
Hinsichtlich <strong>der</strong> Abschätzung <strong>der</strong> vermuteten Gesamtbelastung durch PAK auf dem Altlastenareal<br />
wurde das Gelände modelliert, wobei nun von ca. 750 to PAK in <strong>der</strong> wasserungesättigten Bodenzone<br />
und von 280 to PAK in <strong>der</strong> wassergesättigten Bodenzone ausgegangen wird.<br />
Ausgehend von den beschriebenen Kontaminationsherden hat sich im Grundwasser eine PAK –<br />
Schadstofffahne von etlichen hun<strong>der</strong>t Metern gebildet. Die vom UBA durchgeführten Frachtberechnungen<br />
gehen von etwa 1 kg PAK pro Tag aus. Die Kontaminationsfahne <strong>der</strong> BTEX Verunreinigungen<br />
hingegen stellte sich als etwas kürzer heraus. Aufgrund <strong>der</strong> relativ besseren Löslichkeit<br />
in Wasser ist ihre Bioverfügbarkeit größer und könnte dies ein Hinweis auf einen bereits in<br />
Gang befindlichen mikrobiellen Abbau sein.<br />
Zusammengefasst ergaben sich für die Beurteilung des Standortes folgende Feststellungen:<br />
- Die Hauptschadstofffracht ist an <strong>der</strong> Bodenmatrix absorbiert und zwar sowohl in <strong>der</strong><br />
wasserungesättigten als auch wassergesättigten Bodenzone<br />
- Im Grundwasserabstrom ist die Konzentration gelöster KW auffallend hoch<br />
- Es existieren Bereiche von in Phase befindlichen Benzol- und Teerölverunreinigungen an <strong>der</strong><br />
Oberfläche des Grundwassers, im Schwankungsbereich des Stauers und am<br />
Grundwasserstauer; diese Bereiche sind jedoch bezüglich des Migrationsverhaltens eher als<br />
stabil zu bezeichnen.<br />
- Das Areal wurde und wird als Industriestandort genutzt; es ist auch künftig keine Än<strong>der</strong>ung<br />
des Status vorgesehen.<br />
- Wegen des laufenden Betriebes ergeben sich gewisse Einschränkungen hinsichtlich<br />
gewisser <strong>Sanierung</strong>svarianten.<br />
Absaugung BTEX – kontaminierter Bodenluft aus <strong>der</strong> wasserungesättigten Bodenzone<br />
Diese Teilmaßnahme hat das Ziel, einen gefahrlosen Aushub von verunreinigten Stellen im Untergrund<br />
zu ermöglichen und den BTEX- Gehalt des zukünftigen Aushubmaterials soweit zu verringern,<br />
dass einerseits nachfolgende Behandlungsschritte (Teilräumung und ex-situ Bodenwäsche)<br />
möglich werden und Bereiche mit erhöhter und persistenter Konzentration ("BTEX-hot<br />
spots") identifiziert und abgegrenzt werden können.<br />
Entsprechend den Ergebnissen <strong>der</strong> Voruntersuchungen handelt es sich bei den in <strong>der</strong> ungesättigten<br />
Bodenzone vorkommenden Kontaminanten um sogenannte BTEX – Verbindungen<br />
(Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylol) welche gasförmig, in flüssiger Form und an Feststoffen<br />
adsorbiert vorhanden sind. Aufgrund ihres relativ hohen Dampfdruckes zählen sie zu den leichtflüchtigen<br />
Schadstoffen, welche durch Bodenluftabsaugung aus dem Untergrund entfernt werden<br />
können. Hiezu werden Bohrungen abgeteuft und mit Hilfe von Filterrohren zu Absaugpegeln ausgebaut.<br />
Die schadstoffbelastete Bodenluft soll abgesaugt und einer katalytischen Nachverbrennung<br />
zugeführt werden. Entsprechend dem vorliegenden Projekt soll die Absaugung im<br />
Herbst 2011 installiert werden und voraussichtlich bis ins Jahr 2022 betrieben werden.<br />
Die Absaugung soll in zwei identischen Absaugmodulen über insgesamt 24 Absaugpegel<br />
(je 12 Pegel pro Modul) gleichzeitig erfolgen, <strong>der</strong> nötige Unterdruck soll durch Seitenkanalverdichter<br />
erzeugt werden. Ein Bodenluftabsaugpegel kann aus bis zu 3 Filterstrecken bestehen,<br />
welche die wasserungesättigte Bodenzone bis etwa 8 m Tiefe erschließen. Im gegenständlichen<br />
Projekt wird angegeben, dass aufgrund <strong>der</strong> geologischen Gegebenheiten des Untergrundes mit<br />
einer Absaugreichweite pro Pegel von ca. 10 bis 15 m gerechnet wird. Die Anzahl <strong>der</strong> jeweiligen<br />
Filterstrecken sowie die einzelnen Tiefenbereiche sollen noch im Rahmen einer Bodenluftmodellierung<br />
ermittelt werden. Die technische Detailbeschreibung <strong>der</strong> Absaugpegel ist in Beilage<br />
003 des Projektes dargestellt. Eine Einzelverfilterung ist wegen <strong>der</strong> zu erwartenden Bodenschichten<br />
mit unterschiedlicher Luftdurchlässigkeit notwendig, da eine durchgängige Verfilterung<br />
Bodenluft bevorzugt aus gut durchlässigen Schichten entnehmen würde (Prinzip des geringsten<br />
Wi<strong>der</strong>standes). Der Durchfluss je<strong>der</strong> einzelnen Absaugstrecke kann temperatur- und druckkorrigiert<br />
zwischen 50 und 200 Nm³ pro Stunde geregelt werden.<br />
Da (zumindest anfänglich) sehr hohe Konzentrationen an BTEX erwartet werden, soll die abgesaugte<br />
Bodenluft in jedem Modul einer katalytischen Nachverbrennung zugeführt werden. Durch<br />
Seite 69
die Installation von 48 Belüftungspegeln (24 Stück je Modul bzw. 2 Stück pro Absaugpegel) soll<br />
<strong>der</strong> Austrag von Schadstoffen gesteigert werden. Die För<strong>der</strong>leitungen sollen in Künetten verlegt<br />
und entlang von Hallen zu den Verdichteranlagen geführt werden. Diese werden in mobilen<br />
Containern in <strong>der</strong> Nähe untergebracht. Da die abgesaugte Bodenluft einen hohen Gehalt an<br />
Feuchtigkeit aufweisen wird, sind Kondensatabschei<strong>der</strong> vorgesehen. Lt. Projekt wird mit ca. 1400 l<br />
Kondensat pro Monat gerechnet. Über einen Wärmetauscher soll die Bodenluft vor ihrer Verbrennung<br />
zudem noch vorgewärmt werden. Das Projekt geht davon aus, dass ab einem Gehalt von 3 g<br />
brennbaren Stoffen /m³ in <strong>der</strong> abgesaugten Luft ein autothermer Betrieb möglich ist. Sollte dieser<br />
Gehalt im Laufe <strong>der</strong> <strong>Sanierung</strong> abnehmen, wird die zusätzlich benötigte thermische Energie durch<br />
einen zugeschalteten Erdgasbrenner geliefert. Jede katalytische Nachverbrennungsanlage (KNV)<br />
ist auf einen maximalen Nenndurchsatz (Volumenstrom) von 7500 Nm³ pro Stunde ausgelegt und<br />
es können beide Module unabhängig voneinan<strong>der</strong> betrieben werden. Bei dem verwendeten Katalysator<br />
handelt es sich um ein Mischoxid, welches als Schüttgut eingesetzt wird. Die Abwärme <strong>der</strong><br />
KNV soll dazu benutzt werden, die Luft in den passiven Belüftungspegel vorzuwärmen. Diese Vorwärmung<br />
soll dazu dienen, den Dampfdruck <strong>der</strong> Schadstoffe zu erhöhen und somit ihren<br />
beschleunigten Übergang in die Gasphase zu erleichtern. Reicht <strong>der</strong> Betrieb des Abluftwärmetauschers<br />
nicht hiefür aus, kann die fehlende Wärmemenge aus einem Fernwärmeanschluss<br />
bezogen werden.<br />
Die Bodenluftabsaugung soll in insgesamt vier Teilbereichen <strong>der</strong> Altlast (<strong>Sanierung</strong>sfel<strong>der</strong>) eingesetzt<br />
werden. Die Lage <strong>der</strong> <strong>Sanierung</strong>sfel<strong>der</strong> ist im Projekt in <strong>der</strong> Anlage 001 planlich dargestellt.<br />
Die Anzahl <strong>der</strong> jeweiligen Filterstrecken sowie <strong>der</strong> erfasste Tiefenbereich sollen im Detail im<br />
Rahmen einer noch durchzuführenden Bodenluftmodellierung festgelegt werden. Über ein flächendeckendes<br />
Netz an zu errichtenden Unterdruckmessstellen im Umkreis <strong>der</strong> Absaugpegel soll das<br />
Unterdruckfeld gemessen und seine laterale Ausdehnung ermittelt werden.<br />
Im Hinblick auf die Dokumentation <strong>der</strong> <strong>Sanierung</strong>sbemühungen und <strong>zur</strong> Feststellung des allfälligen<br />
Erreichens von <strong>Sanierung</strong>szielen sind folgende Messungen geplant:<br />
- Bestimmung <strong>der</strong> Summe KW mittels Flammenionisationsdetektor vor <strong>der</strong> KNV und bei den<br />
einzelnen Absauglinien in periodischen Intervallen.<br />
- Entnahme von Laborproben in regelmäßigen Abständen und Einzelstoffanalytik<br />
- Permanentmessung von Durchfluss, Druck, Temperatur zwecks Austragsbilanzierung<br />
- Überprüfung <strong>der</strong> Wirksamkeit <strong>der</strong> KNV<br />
<strong>Sicherung</strong> <strong>der</strong> gesättigten Bodenzone mit Funnel & Gate<br />
Laut Projektsbeschreibung verfolgt diese Teilmaßnahme das Ziel, dass kein kontaminiertes Grundwasser<br />
mehr abströmt und <strong>der</strong> Betrieb des Funnel & Gate Systems dann eingestellt werden kann,<br />
wenn die <strong>Sanierung</strong>sziele (Unterschreiten von Prüf- und Maßnahmenschwellenwerten) dauerhaft<br />
erreicht werden. Es handelt sich somit um eine passive hydraulische Kontrolle <strong>der</strong> Schadstofffahne.<br />
Im Detail besteht die <strong>Sicherung</strong>smaßnahme aus <strong>der</strong> Errichtung einer hinkünftig abstromseitig<br />
gelegenen vertikalen Dichtwand von ca. 1850 m Länge und einer mittleren Tiefe von ca. 13,5 m,<br />
welche <strong>zur</strong> Reinigung des Grundwassers über insgesamt 12 reaktive Filterelemente (Gates)<br />
verfügt. Die planliche Darstellung ist den Projektsunterlagen zu entnehmen. Durch die Teilumschließung<br />
wird <strong>der</strong> Grundwasserstrom erfasst und gezielt durch die in bestimmten Abständen in<br />
<strong>der</strong> Dichtwand situierten durchlässigen Gates gelenkt. Die Filterelemente sollen dabei mit Aktivkohle<br />
bestückt sein. Gemäß dem Projekt ist eine mittlere Verweildauer des Grundwassers in <strong>der</strong><br />
Aktivkohlezone von mindestens 60 Minuten geplant, um eine den Vorgaben genügende Schadstoffadsorption<br />
zu gewährleisten. Ihre Dimensionierung erfolgt auf Basis einer Grundwassermodellierung;<br />
es ist eine Breite von je 12,5 m und eine Höhe von 10 m vorgesehen, wobei die<br />
Länge (in Durchströmungsrichtung) 1,5 m betragen soll. Aufgrund dieser Abmessungen und <strong>der</strong><br />
Schüttdichte <strong>der</strong> Aktivkohle ist von etwa 80 bis 100 Tonnen Aktivkohle pro Gate auszugehen. Die<br />
konstruktive Ausbildung ist <strong>der</strong>art, dass eine Erneuerung des Filters möglich ist.<br />
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Zur Herstellung <strong>der</strong> Dichtwand (Teilumschließung) soll das Schlitzwandverfahren eingesetzt<br />
werden. Die Wandstärke soll mindestens 80 cm betragen und einen Durchlässigkeitsbeiwert von kf<br />
< 10 -9 m/s aufweisen. Zudem soll die Schlitzwand in den Stauer eingebunden werden. Vor und<br />
hinter den Filterelementen situierte Grundwasserpegel sollen die Wirksamkeit <strong>der</strong> Maßnahmen<br />
überprüfen und gegebenenfalls den Austausch <strong>der</strong> Aktivkohle signalisieren.<br />
Gutachten<br />
Bodenluftabsaugung<br />
Im Hinblick auf die im Altlastensanierungsgesetz formulierten öffentlichen Interessen kann dem<br />
vorliegenden Projekt aus altlastentechnischer Sicht unter folgenden Auflagen zugestimmt werden:<br />
1. Die gesamten <strong>Sanierung</strong>smaßnahmen sind - sofern sich aus den nachfolgenden Punkten<br />
keine Än<strong>der</strong>ungen ergeben - projektsgemäß durchzuführen und von einer befugten Anstalt<br />
o<strong>der</strong> Person begleitend zu überwachen. Durch diese Überwachung soll vor allem eine<br />
ständige Optimierung (sowohl in technischer, energetischer als auch in wirtschaftlicher Sicht)<br />
<strong>der</strong> einzelnen Maßnahmen sichergestellt werden. Über allfällige Än<strong>der</strong>ungen ist die Behörde<br />
unverzüglich zu informieren<br />
2. Die überwachende Person o<strong>der</strong> Anstalt hat <strong>der</strong> Behörde jährlich, jedenfalls aber nach Abschluss<br />
<strong>der</strong> Arbeiten an einem <strong>Sanierung</strong>sfeld, unaufgefor<strong>der</strong>t einen schriftlichen Bericht<br />
über die durchgeführten <strong>Sanierung</strong>sarbeiten gemäß dem Projekt Bodenluftabsaugung<br />
vorzulegen. Diese Dokumentation hat zumindest Folgendes zu enthalten:<br />
- Beschreibung des Anlagenbetriebes samt beson<strong>der</strong>en Vorkommnissen (Stillstände,<br />
Reparaturen, Stilllegung bzw. Hinzunahme von Filterstrecken, Energieverbrauch,<br />
Wirksamkeit <strong>der</strong> KNV usw.), Vorschläge für einen geän<strong>der</strong>ten Betrieb (Intervallbetrieb,<br />
Errichtung neuer Absaugpegel, Stilllegung unergiebiger Absaugpegel bzw. –filterstrecken),<br />
Effizienzüberlegungen<br />
- Ergebnisse <strong>der</strong> kontinuierlichen Messung des Summenparameters KW mittels FID in<br />
<strong>der</strong> abgesaugten Bodenluft und diskontinuierlich in <strong>der</strong> gereinigten Abluft am Kamin <strong>der</strong><br />
KNV<br />
- Sämtliche Ergebnisse <strong>der</strong> laboranalytischen Untersuchungen auf Einzelparameter an<br />
je<strong>der</strong> einzelnen in Betrieb befindlichen Filterstrecke<br />
- Ergebnisse <strong>der</strong> Austragsbilanzierung in Form von Diagrammen über den Konzentrationsverlauf<br />
mit <strong>der</strong> Zeit sowie den kumulierten Gesamtaustrag für jede besaugte<br />
Filterstrecke bezüglich <strong>der</strong> Parameter Benzol und Summe BTEX<br />
- Planliche Darstellung <strong>der</strong> Absaugpegel im <strong>Sanierung</strong>sfeld mit Ersichtlichmachung des<br />
Gesamtaustrages eines jeden Absaugpegels im Dokumentationszeitraum unterteilt<br />
nach den Filterstrecken<br />
- Tabellarische Zusammenfassung <strong>der</strong> Messergebnisse zu jedem Messzeitpunkt für jede<br />
Filterstrecke mit Angabe des Datums <strong>der</strong> Messung, <strong>der</strong> Konzentration (Benzol, Summe<br />
BTEX), des aktuellen Volumenstromes und des Austrages (Masse/Tag sowie<br />
kumulierter Austrag) wie sie als Grundlage <strong>zur</strong> Austragsbilanzierung verwendet werden.<br />
- Tabellarische Zusammenfassung <strong>der</strong> Betriebszustände (Vollbetrieb, Intervallbetrieb,<br />
Stillstand, mit/ohne Belüftungsbetrieb) je<strong>der</strong> errichteten Filterstrecke im Dokumentationszeitraum<br />
- Planliche Darstellung <strong>der</strong> "BTEX-hot spots" (s. Punkt 14.)<br />
3. Vor Inangriffnahme <strong>der</strong> Bodenluftabsaugung in einem <strong>Sanierung</strong>sfeld sind die Ergebnisse<br />
<strong>der</strong> im Projekt vorgesehenen Bodenluftmodellierung sowie die daraus resultierenden<br />
Detailpläne für die Positionierung und den Ausbau <strong>der</strong> Absaug- und Belüftungspegel für das<br />
jeweilige <strong>Sanierung</strong>sfeld vorzulegen und ist darüber das Einvernehmen mit <strong>der</strong> Behörde<br />
herzustellen.<br />
Seite 71
4. Die chemische Analytik <strong>zur</strong> Feststellung des <strong>Sanierung</strong>sfortschrittes und <strong>der</strong> Austragsbilanzierung<br />
hat durch geeignete Untersuchungsmethoden quasi permanent (Summe <strong>der</strong><br />
KW durch FID, dies kann auch durch den Konsenswerber geschehen) und punktuell z.B. GC<br />
o<strong>der</strong> MS durch Fremdüberwachung in einem Labor zu erfolgen. Die Probenahme aus Gasströmen<br />
hat dem Stand <strong>der</strong> Technik zu entsprechen und ist in den Berichten zu dokumentieren.<br />
Die für die <strong>Sanierung</strong> relevanten Parameter sind hierbei Benzol, Toluol,<br />
Ethylbenzol und Xylole. Nach erfolgter Inbetriebnahme (Absaugung) einer Filterstrecke ist die<br />
Zusammensetzung <strong>der</strong> Bodenluft zu Beginn, im ersten Betriebsmonat wöchentlich, danach<br />
am Ende jedes Betriebsmonats mittels GC o<strong>der</strong> MS zu messen.<br />
5. Die Messung <strong>der</strong> Volumenströme hat dem Stand <strong>der</strong> Technik entsprechend zu erfolgen; es<br />
ist die Temperatur zu berücksichtigen und auf Normkubikmeter um<strong>zur</strong>echnen.<br />
6. Das in den Wasserabschei<strong>der</strong>n gesammelte Abwasser ist vor seiner Entsorgung einer<br />
Analyse auf die Parameter Benzol und Summe BTEX zu unterziehen. Die Analysenresultate<br />
und <strong>der</strong> Verbleib des Abwassers sind in die Dokumentation aufzunehmen.<br />
7. Austragsbilanzierung: Für jede im Dokumentationszeitraum betriebene Filterstrecke sind die<br />
durch gaschromatographischen Einzelstoffanalysen ermittelten Konzentrationen an Benzol<br />
und BTEX mit dem wie o.a. ermittelten Volumenstrom zu multiplizieren und die so erhaltenen<br />
Massenströme durch Integration über die Zeit in Austragsbilanzen um<strong>zur</strong>echnen.<br />
8. Für die zwei Module (je 12 Absaugpegel und 24 Belüftungspegel samt KNV) sind für jeden<br />
Dokumentationszeitraum Energiebilanzen zu erstellen, welche sämtliche Energiequellen<br />
(Stützgas, Entnahme aus dem Fernwärmenetz, elektrische Energie <strong>der</strong> Verdichter)<br />
einbeziehen, sodass sich ein möglichst realistischer Wert des spezifischen Energieverbrauches<br />
(kWh/kg Schadstoff) errechnen lässt. Diese Ermittlungen sind ebenfalls im Bericht<br />
festzuhalten.<br />
9. Sollte <strong>der</strong> kumulierte Austrag einer Filterstrecke bzw. eines Absaugpegels stark verflachen<br />
und <strong>der</strong> Konsenswerber deshalb eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Absaugkonfiguration (Stilllegung einer<br />
besaugten Filterstrecke, Stilllegung und Herstellung eines neuen Absaugpegels, Übergang<br />
zu einem Intervallbetrieb) in Betracht ziehen, ist vor dem Ergreifen diesbezüglicher<br />
Maßnahmen unter Vorlage des Datenmaterials <strong>der</strong> Austragsbilanzierung das Einvernehmen<br />
mit <strong>der</strong> Behörde darüber herzustellen.<br />
10. Im Falle des Nachlassens <strong>der</strong> Effizienz <strong>der</strong> Absaugung ist als unterstützende Maßnahme<br />
grundsätzlich vorzusehen, dass die Belüftungspegel mit vorgewärmter Luft (unter Nutzung<br />
<strong>der</strong> Abwärme aus <strong>der</strong> <strong>Sanierung</strong>sprozess) auch aktiv betrieben werden können. Diese<br />
Maßnahme ist zu begründen und gegebenenfalls mit <strong>der</strong> Behörde darüber das<br />
Einvernehmen herzustellen. Die Belüftungspegel sind so auszubauen, dass sie bei Bedarf<br />
auch als Absaugpegel betrieben werden können.<br />
11. Um das <strong>Sanierung</strong>sziel unter Wahrung <strong>der</strong> Energieeffizienz erreichen zu können, kann die<br />
Absaugung einzelner Filterstrecken im Einvernehmen mit <strong>der</strong> Behörde auch im<br />
Intervallbetrieb erfolgen.<br />
12. Als allgemeine <strong>Sanierung</strong>sziele sollen die Verhin<strong>der</strong>ung einer Schadstoffausbreitung durch<br />
alle Umweltmedien (Grundwasser, Luft, Boden), die Minimierung des vorhandenen<br />
Schadstoffpotentials im Untergrund sowie die Beseitigung von Gefahren für den Menschen<br />
gelten. Im Hinblick auf die Größe und Intensität des Schadens sowie die kontinuierlich<br />
andauernde, nichtsensible Nutzung als Industriegebiet erscheint aus sachverständiger Sicht<br />
das Erreichen jener Zielebene ausreichend, bei <strong>der</strong> eine Gefahrenabwehr für den Menschen<br />
unter Hinnahme von Nutzungseinschränkungen gewährleistet wird. Die ÖNORM S 2088-1<br />
legt in Tab. 3 Orientierungswerte für Bodenluftuntersuchungen fest, definiert aber einen<br />
Maßnahmenschwellenwert nur für wasserrechtlich beson<strong>der</strong>s geschützte Gebiete (Summe<br />
BTEX 10 mg/Nm³). Für aromatische Kohlenwasserstoffe wird in ähnlichen Regelwerken in<br />
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Deutschland für weniger sensible Gebiete ab einer Konzentration von etwa 50 mg/Nm³ von<br />
einem <strong>Sanierung</strong>sbedarf ausgegangen.<br />
Der vom Projektanten vorgeschlagene konkrete <strong>Sanierung</strong>szielwert für die Bodenluft von<br />
50 mg BTEX/Nm³ erscheint unter Beachtung <strong>der</strong> spezifischen Gegebenheiten als Ziel<br />
führend und sinnvoll und soll dieser Wert daher als Ergebnis dieser <strong>Sanierung</strong>smaßnahme<br />
dauerhaft unterschritten werden.<br />
13. Als "dauerhaft" im Sinne von 12. gilt die ständige Unterschreitung des <strong>Sanierung</strong>szielwertes<br />
für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten. In diesem Fall ist <strong>der</strong> Absaugpegel (die<br />
Absaugstrecke) stillzulegen. Nach einer Wartezeit von drei Monaten ist <strong>der</strong> Pegel (die<br />
Strecke) neuerlich in Betrieb zu nehmen und zu beproben, wobei die Probenahme 24<br />
Stunden nach <strong>der</strong> Inbetriebnahme erfolgen muss. Wird <strong>der</strong> <strong>Sanierung</strong>szielwert<br />
unterschritten, gilt <strong>der</strong> Pegel (die Absaugstrecke) als "saniert". Tritt eine Überschreitung des<br />
<strong>Sanierung</strong>szielwertes auf, ist <strong>der</strong> Pegel (die Strecke) in Betrieb zu lassen und – allenfalls im<br />
Intervallbetrieb – weiter zu betreiben. Hierüber ist das Einvernehmen mit <strong>der</strong> Behörde<br />
herzustellen.<br />
14. Im Falle des absehbaren Nichterreichens des o.a. <strong>Sanierung</strong>szielwertes sind vom Projektanten<br />
Überlegungen <strong>zur</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Energieeffizienz (spezifischer Energieverbrauch<br />
pro kg geför<strong>der</strong>ten Schadstoff) <strong>der</strong> Bodenluftsanierung anzustellen und <strong>der</strong> Behörde<br />
Vorschläge hinsichtlich etwaiger Verfahrensän<strong>der</strong>ungen vorzulegen. Diese Vorschläge<br />
haben beispielsweise Überlegungen für einen Intervallbetrieb, Druckluftimpulsinjektion, aktive<br />
Belüftung o<strong>der</strong> auch Verfahrensän<strong>der</strong>ungen (z.B. Adsorption an Aktivkohle anstelle <strong>der</strong><br />
Stützfeuerung für die KNV) zu enthalten. Sollte ein <strong>der</strong>art optimierter Betrieb eine<br />
Energieeffizienz von schlechter als 1.500 kWh/kg Schadstoff ergeben, ist <strong>der</strong> Betrieb<br />
einzustellen und <strong>der</strong> entsprechende Teilbereich als mit dieser Methode nicht sanierbarer<br />
"BTEX-hot spot" planlich darzustellen und auszuweisen.<br />
15. Für jede <strong>Sanierung</strong>steilfläche sind die gemäß Punkt 14. ermittelten, nicht (mit dieser<br />
Methode) sanierbaren Bereiche (BTEX-hot spot) zu kartieren, planlich darzustellen und im<br />
jeweiligen Abschlussbericht (gemäß Punkt 2) auszuweisen. Gleichzeitig sind hierüber<br />
alternative <strong>Sanierung</strong>smaßnahmen (zB Aushub, in-situ-Behandlung, uä.) zu planen und <strong>der</strong><br />
Behörde längstens binnen eines Jahres <strong>zur</strong> <strong>Genehmigung</strong> vorzulegen.<br />
Funnel & Gate System<br />
Die vom vorliegenden Projekt vorgesehenen Maßnahmen <strong>der</strong> Errichtung und des langfristigen<br />
Betriebes eines Funnel & Gate Systems fällt unter die Kategorie in-situ Verfahren – adsorptive<br />
Wände. Unter Abwägung sämtlicher standort- und nutzungsspezifischer Faktoren ist diese Art <strong>der</strong><br />
<strong>Sanierung</strong> <strong>der</strong> wassergesättigten Bodenzone geeignet, langfristig den Umweltzustand (hier<br />
Grundwasserqualität) am Standort <strong>der</strong> Altlast O 76 "Kokerei Linz" zu verbessern. Das Funnel &<br />
Gate System besteht aus einer geringdurchlässigen Strömungsleitwand, bei <strong>der</strong> ein kleiner Teil als<br />
permeabler Filter (in diesem Fall Aktivkohleelemente) ausgebaut ist. Zum Einsatz von Aktivkohle<br />
<strong>zur</strong> Adsorption von Schadstoffen wie PAK, BTEX und an<strong>der</strong>en Kohlenwasserstoffen liegen bereits<br />
langjährige Erfahrungen (auch in Österreich) vor. Die Adsorption <strong>der</strong> Schadstoffe BTEX und PAK<br />
an Aktivkohle stellt eine anerkannte, passive Maßnahme (sh. Technologiequickscan ÖVA/<br />
Umweltbundesamt) <strong>zur</strong> Verhin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Ausbreitung einer Schadstofffahne im Grundwasser<br />
dar."<br />
Seite 73
II.2.1.3. Gutachten des SV für Gewässerschutz<br />
"1. Befund:<br />
Die Kokerei <strong>der</strong> voestalpine Stahl GmbH wird seit dem Jahr 1942 betrieben. Im Zuge des Zweiten<br />
Weltkrieges wurde die Kokerei mehrmals bombardiert, wobei <strong>der</strong> Bereich Kohlenwertstoffanlage<br />
mit anschließendem Austritt von Kohlewasser, Teer, Waschöl und Rohbenzol, <strong>der</strong> Bereich Roh-<br />
und Reinbenzolanlage mit anschließendem Austritt von Rohbenzol, Rohteer, Waschöl und<br />
Destillationsprodukten und die Koksofenbatterien mit anschließendem Austritt von Teer und<br />
Spülwasser zerstört wurden. Nach Kriegsende sind als größere Schadensfälle ein Austritt von<br />
Spülwasser und Teer aus den Koksofenbatterien im Jahr 1948 und eine Explosion in <strong>der</strong><br />
Rohbenzolanlage mit Austritt von Benzol im Jahr 1953 dokumentiert. Darüber hinaus wurden auf<br />
<strong>der</strong> Freifläche östlich <strong>der</strong> Schwefelsäureanlage Bombentrichter mit Abfällen aus <strong>der</strong> Benzolanlage<br />
und <strong>der</strong> Teerdestillation verfüllt. Im Bereich <strong>der</strong> ehemaligen Teerdestillation befanden sich<br />
Teerteiche, in die nach 1945 Teerabfälle abgelagert und Spülwässer eingeleitet wurden.<br />
In den Jahren 2004 bis 2009 wurden am Gelände <strong>der</strong> Kokerei Untersuchungen gem. Altlastensanierungsgesetz<br />
durchgeführt. Zu diesem Zweck wurden an 59 Trockenkernbohrungen die<br />
Bodenluft- und Feststoffproben analysiert, an 29 Grundwassermessstellen wurden Untergrund-<br />
und Grundwasserproben analysiert, es wurden 4 stationäre Bodenluftmessstellen errichtet und es<br />
wurden die Grundwasserproben aus 8 bestehenden Brunnen analysiert. Weiters wurden<br />
insgesamt 14 sechstägige Immissionspumpversuche durchgeführt und die Proben aus Baggerschürfen<br />
und Kernbohrungen analysiert. Zusammenfassend ergibt sich daraus gem. dem<br />
vorgelegten Projekt folgendes Schadensbild:<br />
Die Kontaminationen des Untergrundes zeigen das gesamte Schadstoffspektrum <strong>der</strong> organischen<br />
Chemie. Wie aus den Untersuchungen hervorgeht, zeichnen sich die festgestellte<br />
Kontaminationen zu dem durch einen sehr hohen Anteil an polyzyklischenaromatischen<br />
Kohlenwasserstoffen (PAK) aus. Stellenweise ist die Bodenluft des ungesättigten Bereiches mit<br />
aromatischen Kohlenwasserstoffen massiv belastet. Überschreitungen <strong>der</strong> Maßnahmenschwellwerte<br />
gemäß ÖNORM S 2088-1 sind vielfach festzustellen. Die kokereispezifischen Schadstoffe<br />
unterscheiden sich in ihren Eigenschaften enormvoneinan<strong>der</strong>. Die Teerkomponenten, die sich<br />
hauptsächlich aus den PAK und den BTEX zusammensetzen, zeigen eine mit <strong>der</strong> Molekularmasse<br />
steigende Fettlöslichkeit. Diese Fettlöslichkeit verhält sich indirekt proportional <strong>zur</strong> Wasserlöslichkeit.<br />
Daraus ergibt sich eine unterschiedliche Bioverfügbarkeit und unterschiedliche Transport- und<br />
Adsorptionseigenschaften. Aufgrund <strong>der</strong> gegebenen Vergesellschaftung von PAK, Phenole und<br />
BTEX ist am Standort <strong>der</strong> voestalpine stahl GmbH voneiner Beeinflussung <strong>der</strong> PAK durch<br />
verschiedene BTEX und Phenole betreffende Prozesse auszugehen. In diesem Zusammenhang<br />
ist vor allem auf die Lösungsvermittlung hinzuweisen. Der Transport dieser Substanzen in Lösung<br />
wird durch die Grundwasserströmung und das Sorptionsverhalten <strong>der</strong> PAK gesteuert. Dabei<br />
werden die BTEX und die PAKs, die eine hohe Wasserlöslichkeit aufweisen, am schnellsten<br />
transportiert. Die am stärksten hydrophoben PAK werden auch am stärksten retardiert und in<br />
Lösung am langsamsten transportiert. Höhersiedende PAK sorbieren auch an Oberflächen von<br />
Schwebstoffen, weshalb auch ein Transport durch Schwebstoffe im Grundwassermöglich ist. Das<br />
Gesamtausmaß <strong>der</strong> hoch und sehr hoch belasteten Fläche <strong>der</strong> untersuchten Teilbereiche des<br />
Altstandortes „Kokerei Linz“ beläuft sich auf etwa 170.000 m². Diese Fläche wurde auf Basis <strong>der</strong><br />
Untersuchungsergebnisse für die Gefährdungsabschätzung(Umweltbundesamt) und zusätzlich<br />
anhand weiterer Untersuchungen <strong>der</strong> voestalpine Stahl GmbH ermittelt. Die Schadstoffausbreitung<br />
<strong>zur</strong> Tiefe hin ist deutlich ausgeprägt. Interpolationsberechnungen zeigen eine deutlich ausgeprägte<br />
laterale Schadstoffmigration. Mit zunehmendem Wassergehalt nimmt diese deutlich zu, da die<br />
Feinporen als Folge <strong>der</strong> Kapillarität vorherrschend mit Wasser gefüllt sind. Infolgedessen wirken<br />
feinkörnige Horizonte mit entsprechend kleinen Poren in vertikaler Richtung transporthemmend. Im<br />
gegebenen Fall nehmen wahrscheinlich bevorzugt BTEX, Phenole und KW die Funktion <strong>der</strong><br />
Lösungsvermittlung ein. Das Ergebnis ist eine Mischphase mit hohen Gehalten an PAK. Die<br />
festgestellten massiven KW Schadstoffgehalte innerhalb <strong>der</strong> gesättigten Bodenzone sprechen für<br />
solche Mischphasen (Teeröle etc.) und weisen eine erhöhte Schadstoffmigration auf. Hinsichtlich<br />
Seite 74
<strong>der</strong> Abschätzung <strong>der</strong> vorhandenen PAK-Gesamtbelastung auf dem ausgewiesenen Altlastareal<br />
wurde das Gelände geostatistisch modelliert (Univ. Doz. R.Marschallinger, 14. September 2009).<br />
Bei einer angenommenen Probendichte von 2,0 kg/m³ergeben sich als im Untergrund enthaltene<br />
PAK-Massen 748 t in <strong>der</strong> ungesättigten Bodenzone und 281 t in <strong>der</strong> gesättigten Bodenzone, somit<br />
insgesamt 1.029 t. Das Verhältnis <strong>der</strong> PAK-Gehalteverteilung in Bezug auf die ungesättigte und<br />
gesättigte Bodenzonen kann somit mit rd. 3:1 angegeben werden, was bedeutet, dass <strong>der</strong><br />
überwiegende Anteil <strong>der</strong> PAK Schadstoffgehalte sich in <strong>der</strong> ungesättigten Bodenzone befindet.<br />
Wesentlich für die angestellten Überlegungen betreffend <strong>der</strong> <strong>Sanierung</strong> des Standortes sind<br />
folgende Umstände:<br />
- Die Hauptschadstofffracht ist an <strong>der</strong> Bodenmatrix adsorbiert sowohl in <strong>der</strong> ungesättigten als<br />
auch in <strong>der</strong> gesättigten Bodenzone.<br />
- Im Grundwasserabstrom ist die Konzentration gelöster Kohlenwasserstoffe auffallend hoch.<br />
- In Phase vorliegende Benzol- und Teerölkomponenten im Bereich <strong>der</strong><br />
Grundwasseroberfläche, im Grundwasserschwankungsbereich und des Grundwasserstauers<br />
liegen vor, sind jedoch verhältnismäßig stabil am Standort vorhanden.<br />
- Das Untersuchungsareal wird als Industriestandort genutzt. Auch künftig ist die industrielle<br />
Nutzung des Geländes vorgesehen.<br />
- Unter <strong>der</strong> Prämisse <strong>der</strong> Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes ergeben sich<br />
zwangsweise gewisse Einschränkungen für einzelne <strong>Sanierung</strong>smethoden.<br />
Auf Basis einer <strong>Sanierung</strong>svariantenstudie soll eine Kombination folgen<strong>der</strong> <strong>Sanierung</strong>sverfahren<br />
angewandt werden:<br />
- <strong>Sanierung</strong> und <strong>Sicherung</strong> <strong>der</strong> gesättigten Bodenzone mittels Funnel & Gate<br />
- Phasenschöpfung im Bereich <strong>der</strong> Benzolkontamination bzw. <strong>der</strong> Teerfraktionen am Stauer<br />
- Absaugung <strong>der</strong> Bodenluft<br />
- Teilräumung mit Fraktionierung und Bodenwäsche mit Wie<strong>der</strong>verfüllung<br />
Gegenstand des vorliegenden Projektes sind die <strong>Sanierung</strong> <strong>der</strong> gesättigten Bodenzone mittels<br />
Funnel & Gate sowie die Absaugung <strong>der</strong> Bodenluft.<br />
Funnel & Gate<br />
Es ist geplant, abstromseitig <strong>der</strong> Kontamination eine Dichtwand (Schlitzwand) bis zum Stauer zu<br />
errichten, die in Abständen von 140 – 150 m mit reaktiven Filterelementen (den sog. Gates) ausgestattet<br />
ist. Die Gates sind im Gegensatz <strong>zur</strong> Dichtwand (kf< 10 -9 m/s) gut durchlässig (kf = 10 -3 m/s)<br />
und werden durch den hydraulischen Gradienten selbsttätig durchströmt. Im Bereich des Koksgasgasometers<br />
wird <strong>der</strong> Schaden unterhalb des Gasometers durch eine Dichtwand gesichert. Der<br />
Bereich zwischen <strong>der</strong> den Bereich unterhalb des Gasometers umschließenden Dichtwand und<br />
dem Gasometer wird durch eine Abdichtung <strong>der</strong> Oberfläche mittels Betonplatten gegen<br />
eindringendes Nie<strong>der</strong>schlagswasser gesichert. Die auf <strong>der</strong> Betonfläche anfallenden Nie<strong>der</strong>schlagswässer<br />
sollen im angrenzenden Gelände großflächig versickert werden. Zusätzlich ist geplant, im<br />
Bereich <strong>der</strong> gesicherten Fläche 2 Grundwasserbeobachtungssonden abzuteufen und im Fall<br />
steigen<strong>der</strong> Grundwasserstände dieses abzupumpen.<br />
Um den Zustrom möglichst senkrecht <strong>zur</strong> Dichtwand zu drehen, ist die Situierung von 4 Bohrbrunnen<br />
mit einer Gesamtentnahmemenge von 130 l/s erfor<strong>der</strong>lich. Das geför<strong>der</strong>te Grundwasser<br />
wird in das Nutzwassernetz <strong>der</strong> voestalpine eingespeist.<br />
Die Linienführung <strong>der</strong> Dichtwand wurde auf Grund <strong>der</strong> erkundeten Ausbreitungsgrenzen <strong>der</strong><br />
Kontaminationen, <strong>der</strong> topografischen und nutzungsbedingten Rahmenbedingungen sowie <strong>der</strong><br />
Ergebnisse <strong>der</strong> Grundwassersimulationen festgelegt. Die geplante Trasse beginnt im Westen bei<br />
<strong>der</strong> Umschließung unterhalb des Koksgasgasometers, verläuft dann entlang <strong>der</strong> ÖBB-Trasse <strong>der</strong><br />
Summerauerbahn bis zum Anschlusspunkt an die Schmalwand <strong>der</strong> donauseitigen Abdichtung im<br />
Osten. Die Gesamtlänge <strong>der</strong> Dichtwand beträgt ca. 1.850 m, die mittlere Tiefe von Dichtwandkopf<br />
Seite 75
is <strong>zur</strong> Einbindung in den Grundwasserstauer beträgt ca. 13,5 m, woraus sich eine Gesamtfläche<br />
inkl. <strong>der</strong> Filterelemente von 25.000 m² ergibt.<br />
Auf Basis <strong>der</strong> Ergebnisse des hydraulischen Grundwassermodelles sind insgesamt 12 Gates<br />
innerhalb <strong>der</strong> Dichtwand geplant. Im Falle <strong>der</strong> ggst. Altlast wird die Grundwasserkontamination<br />
hauptsächlich durch die Verunreinigung mit PAK, Kohlenwasserstoffen bzw. aromatischen Kohlenwasserstoffen<br />
und Cyaniden verursacht. Dabei ist noch zwischen gelösten und aufschwimmenden<br />
bzw. auf dem Grundwasserstauer aufsitzende Kontaminationen zu unterscheiden.<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> durchgeführten Immissionspumpversuche wurden Kohlenwasserstoffkonzentrationen<br />
von bis zu 0,7 mg/l, Cyanid-Gesamtkonzentrationen von bis zu 0,13 mg/l, BTXE-<br />
Konzentrationen von bis zu 0,5 mg/l, Naphthalinkonzentrationen von bis zu 0,06 mg/l und PAK-15-<br />
Konzentrationen (ohne Naphthalin) von bis zu 1 mg/l festgestellt, wobei festzuhalten ist, dass sich<br />
diese Wert nur auf die nördlichen, dichtwandnahen Bereiche beziehen, in einzelnen Bereichen <strong>der</strong><br />
Altlast wurden noch wesentlich höhere Konzentrationen gemessen.<br />
Für die Reinigung des Grundwassers in den Gates soll handelsübliches Aktivkohlegranulat eingesetzt<br />
werden, welches auf Grund seiner hohen Adsorptionsfähigkeit die Schadstoffe aufnehmen<br />
kann. Die dafür erfor<strong>der</strong>liche Verweildauer des Grundwassers innerhalb <strong>der</strong> Gates wurde gem.<br />
Projekt mit mind. 60 min festgelegt. Weiters wurde eine effektive Porosität von 25 % angenommen,<br />
woraus sich beim größten Durchfluss (HGW Gate 12) von rd. 11 l/d das max. Volumen für ein<br />
Filterelement von ca. 163 m³ ergibt. Tatsächlich <strong>zur</strong> Ausführung sollen Gates mit einer Breite von<br />
12,5 m, einer Höhe von 10 m und einer Tiefe von 1,5 m, also mit einem Volumen von 187,5 m³.<br />
Die Standzeiten <strong>der</strong> Aktivkohlefilterelemente hängen erheblich von <strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong> Aktivkohle bzw.<br />
von <strong>der</strong>en Beladekapazität ab. Bei einer Kapazität von max. 1 Gew.% bewegen sich die Standzeiten<br />
bei Mittelwasser zwischen 4 und 10 Jahren, bei einer Kapazität von max. 10 Gew.%<br />
bewegen sich die Standzeiten bei Mittelwasser zwischen 36 und 110 Jahren. Bei den Filterelementen<br />
handelt es sich um Stahlkonstruktionen, <strong>der</strong>en Mantelflächen normal zu Grundwasserströmungsrichtung<br />
aus Filterblechen bestehen und <strong>der</strong>en Schlitzweite sich nach <strong>der</strong> Korngröße<br />
des zum Einsatz gelangenden Filtermaterials richtet. Die endgültige Auswahl soll erst nach <strong>der</strong><br />
Durchführung von Pilotversuchen vor Ort erfolgen. Dabei soll zunächst ein Filterelement hergestellt<br />
und durch qualitative und quantitative Grundwassermessungen in den An- und Abstrompegeln <strong>der</strong><br />
Wirkungsgrad eruiert und die Funktionsweise mit unterschiedlichen Aktivkohlematerialien erprobt<br />
und für den Ausführungsfall festgestellt werden.<br />
Vor bzw. hinter dem Filterelement, also Grundwasser zu- und abstromseitig, werden Filterbetonflächen<br />
16/32 mm (kf = 5,2x10 -2 m/s) im Untergrund hergestellt in denen jeweils ein Grundwasserbeobachtungspegel<br />
versetzt wird. Die Filterelemente werden mit befahrbaren Schachtabdeckungen<br />
für Wartungsarbeitenzugänglich gemacht. Auf diese Weise können auch im Falle <strong>der</strong><br />
Beladung <strong>der</strong> Aktivkohleschüttungen Austauscharbeiten erfolgen. Dabei wird die Aktivkohle<br />
mittelsgeeigneter För<strong>der</strong>einrichtung aus dem Element gepumpt (z.B. Mammutpumpe). Die<br />
Einbringung <strong>der</strong> neuen bzw. regenerierten Aktivkohle erfolgt über Silotransporte <strong>der</strong> jeweiligen<br />
Hersteller. Dabei wird das Aktivkohlegranulat über geeignete Vorrichtungen unter Wasser in das<br />
Filterelement eingebracht. Die Adsorption von Sauerstoff und damit negativ wirken<strong>der</strong> Belegung<br />
freier Adsorptionskapazitäten kann dadurch wirksam unterbunden werden.<br />
Zur Erhaltung <strong>der</strong> Funktionsfähigkeit <strong>der</strong> Filterelemente werden diese laufend gewartet. Dabei<br />
werden in den vor und hinter den Filterelementen gesetzten Grundwasserpegeln die Grundwasserstände<br />
mit geeigneten Messvorrichtungen Online gemessen und aufgezeichnet. Eine Än<strong>der</strong>ung,<br />
z.B. Verstopfung <strong>der</strong> Filterelemente sollte aus den entsprechenden Ganglinien erkennbar sein,<br />
sodass über Gegenmaßnahmenzeitgerecht entschieden werden kann (z.B. Filtertausch).Über<br />
periodisch analysierte Grundwasserproben, welche aus diesen Pegeln gezogen werden, wird die<br />
Reinigungswirkung laufend kontrolliert. Der Zeitpunkt vor dem möglichen Durchbruch des Filters<br />
soll auf diese Weise festgestellt und entsprechende Gegenmaßnahmen (Aktivkohletausch)<br />
eingeleitet werden. Für die gesamte Anlage soll eine Betriebsvorschrift erarbeitet werden, die eine<br />
Beschreibung <strong>der</strong> Funktionen <strong>der</strong> einzelnen Anlagenteile sowie die jeweils notwendigen Kontroll-<br />
und Wartungsmaßnahmen inklusive Messungen und die dafür vorgesehenen Zeitintervalle enthält.<br />
Seite 76
Außerdem wird ein Betriebshandbuch erstellt, das das gesamte Monitoring, die Beweissicherung<br />
und den Umgang mit den Anlagenteilen regelt. Betriebsvorschrift und -handbuch werden <strong>der</strong><br />
Behörde <strong>zur</strong> <strong>Genehmigung</strong> vorgelegt.<br />
Als <strong>Sanierung</strong>szielwerte werden für das abströmende Grundwasser unmittelbar nach den Gates<br />
(in den Beweissicherungspegeln P1A – P12A) die Orientierungswerte gem. ÖNORM S-2088-1,<br />
Tabelle 5 herangezogen, wobei betreffend den Parametern Blei, Chrom, Cadmium, Arsen, Quecksilber,<br />
Cyanid ges., �KW-GC, Benzol, Toluol und �BTEX eine Unterschreitung des Maßnahmenschwellwertes,<br />
betreffend die Konzentrationen <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en relevanten Parameter (wegen<br />
fehlen<strong>der</strong> Maßnahmenschwellenwerte) wie Zink, Phenolindex, Naphthalin und �PAK-16 die<br />
Unterschreitung <strong>der</strong> Prüfwerte gem. ÖNORM S-2088-1, Tabelle 5,als anzustrebende Reinigungsleistung<br />
angesetzt wird. Konkret sollen durch die geplanten Maßnahmen folgende Grenzwerte im<br />
Abstrom <strong>der</strong> Gates eingehalten werden:<br />
AOX 10 µg/l<br />
Summe KW 100 µg/l<br />
BTXE 50 µg/l<br />
Benzol 1 µg/l<br />
Toluol 10 µg/l<br />
�PAK-16 0,50 µg/l<br />
PAK (TVO) 0,10 µg/l<br />
Naphthalin 1 µg/l<br />
Phenolindex 30 µg/l<br />
Cyanid ges. 50 µg/l<br />
Blei 10 µg/l<br />
Zink 1.800 µg/l<br />
Chrom 50 µg/l<br />
Cadmium 5 µg/l<br />
Arsen 10 µg/l<br />
Quecksilber 1 µg/l<br />
Die Kohlenwasserstoffe sollen gaschromatographisch bestimmt werden (KW-Index). Die Grenzwerte<br />
für den KW-Index und für BTXE sind für die Schöpf- und die Pumpprobe einzuhalten.<br />
Zur Überprüfung <strong>der</strong> Wirksamkeit <strong>der</strong> geplanten <strong>Sanierung</strong>smaßnahmen sind nach Fertigstellung<br />
des Gesamtprojektes umfangreiche hydraulische und chemische Kontrolluntersuchungen für einen<br />
Zeitraum von vorerst 5 Jahren vorgesehen. Das Nachweissystem soll aus 12 neuen Pegeln im<br />
Anstrom <strong>der</strong> 12 Gates (P1I – P12I), 12 neuen Pegeln im Abstrom <strong>der</strong> Gates (P1A – P12A), 2<br />
neuen Pegeln an den Enden <strong>der</strong> Dichtwand (P13 und P14), den 4 neuen Brunnen (BB1 – BB 4),<br />
einem bestehenden Brunnen (VAL3) und 25 bestehenden Pegeln, die ober- und unterstromig bzw.<br />
im Kontaminationsbereich <strong>der</strong> Altlast situiert sind, bestehen.<br />
In allen in das Nachweissystem eingebundenen Pegeln und Brunnen erfolgt eine kontinuierliche<br />
Erfassung <strong>der</strong> Wasserspiegel. Die Parameter pH-Wert, Leitfähigkeit, Sauerstoffgehalt, Temperatur,<br />
Redoxpotential und PAK werden vor Ort kontinuierlich und registrierened analysiert. Im Labor<br />
werden die Parameter DOC, AOX, Summe Kohlenwasserstoffe, BTXE, Benzol, Toluol, PAK<br />
(16 Einzelsubstanzen nach US-EPA), Phenolindex, Cyanid gesamt, Blei, Zink, Chrom, Cadmium,<br />
Arsen und Quecksilber analysiert.<br />
Vor Beginn <strong>der</strong> Kontrolluntersuchungen soll ein Probenahmeplan erstellt werden, in dem für jede<br />
Messstelle die spezifischen Randbedingungen <strong>der</strong> Probenahme festgelegt sind. Die Entnahme <strong>der</strong><br />
Grundwasserproben soll in jenen Tiefen erfolgen, in denen auf Grund <strong>der</strong> Vorkenntnisse die max.<br />
Schadstoffgehalte zu erwarten sind. Für die Entnahme von Grundwasserproben, <strong>der</strong><br />
kontinuierlichen Analyse von Parametern aus Wasserproben und für die Probenkonservierung<br />
sowie <strong>der</strong>en Lagerung und Transport liegen dem Projekt sog. SOP´s (Standard Operating<br />
Procedures) bei. Folgendes Messprogramm ist lt. Projekt geplant:<br />
Seite 77
Errichtungsphase:<br />
Pegel-Nr. Quantität Qualität<br />
C8 ¼-jährlich ¼-jährlich<br />
C10 ¼-jährlich ¼-jährlich<br />
C11 ¼-jährlich ¼-jährlich<br />
C12 ¼-jährlich ¼-jährlich<br />
C13 ¼-jährlich ¼-jährlich<br />
C15 ¼-jährlich ¼-jährlich<br />
C34 ¼-jährlich ¼-jährlich<br />
C35 ¼-jährlich ¼-jährlich<br />
B25 kontinuierlich ¼-jährlich<br />
B33 kontinuierlich ¼-jährlich<br />
B88 kontinuierlich ¼-jährlich<br />
B92 kontinuierlich ¼-jährlich<br />
<strong>Sanierung</strong>sphase:<br />
Pegel-Nr. Quantität Qualität<br />
P1I kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich<br />
P1A kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich<br />
P2I kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich<br />
P2A kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich<br />
P3I kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich<br />
P3A kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich<br />
P4I kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich<br />
P5A kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich<br />
P6I kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich<br />
P6A kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich<br />
P7I kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich<br />
P7A kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich<br />
P8I kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich<br />
P8A kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich<br />
P9I kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich<br />
P9A kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich<br />
P10I kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich<br />
P10A kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich<br />
P11I kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich<br />
P11A kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich<br />
P12I kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich<br />
P12A kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich<br />
P13 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich<br />
P14 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. ½-jährlich<br />
K1 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
K3 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
K4 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
K5 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
K17 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
K2 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
K21 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
K25 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
K18 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
K8 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
K10 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
K20 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
K19 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
K28 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
K11 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
K12 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
Seite 78
K13 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
K14 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
K27 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
K29 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
K30 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
K31 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
K32 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
K33 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
K35 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
H1 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
H2 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
DOKW2 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
DOKW3 kontinuierlich ¼-jährlich bzw. jährlich<br />
BB1 kontinuierlich<br />
BB2 kontinuierlich<br />
BB3 kontinuierlich<br />
BB4 kontinuierlich<br />
VAL3 kontinuierlich<br />
B25 kontinuierlich<br />
B33 kontinuierlich<br />
B88 kontinuierlich<br />
B92 kontinuierlich<br />
Innerhalb eines Zeitraumes von 4 Monaten vor Baubeginn werden an den Messstellen<br />
„Errichtungsphase“ zweimal und im Zuge <strong>der</strong> Errichtung des F & G – Systemsvierteljährlich<br />
Grundwasserproben entnommen. An den Messstellen „<strong>Sanierung</strong>sphase“ werden für die Dauer<br />
von zwei Jahren vierteljährlich Grundwasserproben entnommen. In den nachfolgenden Jahren<br />
erfolgt die Beprobung halbjährlich bzw. 1 Mal jährlich. Die sich aus <strong>der</strong> Grundwasserbeweissicherung<br />
ergebenden Messdaten (Grundwasserspiegellagen, chemische Parameter) werden in<br />
übersichtlicher Form dokumentiert. Insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Trendentwicklung <strong>der</strong> Untersuchungsparameter<br />
wird dabei beson<strong>der</strong>es Augenmerk geschenkt.<br />
Absaugung <strong>der</strong> Bodenluft<br />
In den Bereichen <strong>der</strong> festgestellten BTXE-Kontamination soll die belastete Bodenluft aus <strong>der</strong><br />
ungesättigten Bodenzone abgesaugt werden. Beim gewählten System sind sog. Kondensatabschei<strong>der</strong><br />
integriert, in denen die in <strong>der</strong> Bodenluft enthaltene Feuchtigkeit abgetrennt wird. Das<br />
abgeschiedene Wasser soll auf Grund <strong>der</strong> Inhaltsstoffe (es wird die kontaminierte Bodenluft<br />
abgesaugt) einer externen Entsorgung zugeführt werden.<br />
2. Gutachten<br />
Aus <strong>der</strong> Sicht des Gewässerschutzes werden im Wesentlichen die Qualität des Grundwasserabstromes<br />
nach Reinigung in den Gates sowie die geplanten Maßnahmen <strong>zur</strong> grundwasserseitigen<br />
<strong>Sanierung</strong> <strong>der</strong> Altlast wie auch die erfor<strong>der</strong>lichen Grundwasserschutzvorkehrungen beurteilt.<br />
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Errichtung <strong>der</strong> Schlitzwand auf Basis <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit<br />
bekannten Umstände ein nach dem Stand <strong>der</strong> Technik erprobtes Verfahren <strong>zur</strong> vertikalen<br />
Abdichtung im Untergrund ist. Die Bemessung des erfor<strong>der</strong>lichen Aktivkohlevolumens bzw. die<br />
angenommene Migrationszeit für eine ausreichende Abreicherung <strong>der</strong> Schadstoffe im Grundwasser<br />
erscheint grundsätzliche plausibel. Der Erfolg <strong>der</strong> Maßnahme hängt in erster Linie von <strong>der</strong><br />
verwendeten Aktivkohle ab, wobei erst im Feldversuch die endgültige Auswahl bzw. Bemessung<br />
erfolgen kann. In diesen Feldversuchen können auch störende Einflüsse (Rücklösungen,<br />
gegenseitige chemische Beeinflussungen etc.) am besten abgeklärt werden. Da diese Unterlagen<br />
zum heutigen Zeitpunkt naturgemäß nicht vorliegen, ist die Vorlage eines Konzeptes, aus dem<br />
aufbauend auf dem Ergebnis <strong>der</strong> Feldversuche <strong>der</strong> konkrete Aufbau <strong>der</strong> Gates und die begründete<br />
Auswahl des Filtermaterials hervorgeht, erfor<strong>der</strong>lich. Für eine ausreichende Prüfzeit durch die<br />
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Behörde ist dieses Konzept spätestens 2 Monate vor Installierung <strong>der</strong> Gates bzw. vor Befüllung mit<br />
dem Filtermaterial vorzulegen.<br />
Die Maßnahme Funnel & Gate ist gem. Projekt auf einen Zeitraum von 40 Jahren ausgelegt.<br />
Weiters ist aus den Unterlagen ersichtlich, dass sich auf Basis <strong>der</strong> Daten aus dem Grundwassermodell<br />
bei mittleren Grundwasserverhältnissen rechnerisch eine PAK-Entfernung von rund 2 t/a<br />
ergibt. Wie aus dem Befund hervorgeht wird geschätzt, dass auf Grund <strong>der</strong> bisherigen Untersuchungen<br />
in <strong>der</strong> gesättigten Bodenzone mit rund 280 t PAK zu rechnen ist. Aus diesen Annahmen<br />
ergibt sich theoretisch eine Laufzeit von 140 Jahren, bei Berücksichtigung erheblicher<br />
Nichtlinearitäten bei <strong>der</strong> tatsächlichen Entfernung wird dieser Zeitraum sicherlich weit überschritten.<br />
Darüber hinaus ist nicht damit zu rechnen, dass die sich in <strong>der</strong> Altlast befindlichen<br />
Kontaminationen überhaupt auf diese Weise weitgehend mobilisieren lassen. Darauf deutet schon<br />
die Tatsache hin, dass rund 70 Jahre nach den Schadensereignissen immer noch Schadstofffrachten<br />
in dieser enormen Höhe vorgefunden werden. Weiters wurde durch die Erkundungen<br />
nachgewiesen, dass die Ausbreitungsgeschwindigkeit <strong>der</strong> Benzolschäden äußerst gering ist.<br />
Durch Funnel & Gate kann die gesättigte Bodenzone <strong>der</strong> Altlast jedenfalls we<strong>der</strong> in den nächsten<br />
40 Jahren noch in planbaren Zeiträumen saniert werden. Auch als reine <strong>Sicherung</strong>smaßnahme<br />
scheint die Methode nicht geeignet, da auf Grund <strong>der</strong> systemimmanenten Lebensdauer <strong>der</strong><br />
Schlitzwände wohl eine mehrmalige Errichtung erfor<strong>der</strong>lich wäre. Aus fachlicher Sicht ist diese<br />
Methode alleine we<strong>der</strong> geeignet die Altlast zu sanieren, noch diese langfristig zu sichern. Es ist<br />
deshalb erfor<strong>der</strong>lich – wie seitens <strong>der</strong> voestalpine Stahl GmbH grundsätzlich im Gesamtpaket<br />
vorgesehen – eine Kombination mehrerer Methoden anzuwenden. So ist neben einer „Hot Spot“-<br />
<strong>Sanierung</strong> <strong>der</strong> gesättigten Zone, also eine <strong>Sanierung</strong> <strong>der</strong> hoch belasteten Grundwasserbereiche<br />
durch zusätzliche Methoden (wie z.B. die geplante Phasenschöpfung, Situierung von Sperrbrunnen<br />
etc.), auch eine <strong>Sanierung</strong> <strong>der</strong> ungesättigten Bodenzone erfor<strong>der</strong>lich, um die weitere<br />
Abgabe von Schadstoffen durch die vorhandenen Depots zu verhin<strong>der</strong>n (da keiner <strong>der</strong> Schäden<br />
direkt im Grundwasser entstanden ist, ist <strong>der</strong> Weg <strong>der</strong> Schadstoffanreicherung im Grundwasser<br />
evident).<br />
Um die erfor<strong>der</strong>liche Kombination von <strong>Sanierung</strong>smethoden sicherzustellen, ist es deshalb aus<br />
fachlicher Sicht notwendig, die <strong>Sanierung</strong> <strong>der</strong> hoch belasteten Bereiche <strong>der</strong> gesättigten Zone, die<br />
auch die am Stauer befindlichen teerartigen Ablagerungen einschließen, durch Auflage vorzuschreiben,<br />
wobei es sinnvoll erscheint, dies durch eine Projektsvorlage in Kombination mit einer<br />
Umsetzungsfrist für die Maßnahmen festzulegen. Gleiches gilt für die <strong>Sanierung</strong> <strong>der</strong> ungesättigten<br />
Zone.<br />
Die geplanten Ablaufwerte wurden auf Basis <strong>der</strong> ÖNORM S 2088-1 vom 01. September 2004 –<br />
Tabellen 4 und 5 (Orientierungswerte für Grundwasser) festgelegt, wobei grundsätzlich die<br />
Maßnahmenschwellenwerte herangezogen wurden bzw. wo dies auf Grund fehlen<strong>der</strong> Werte nicht<br />
möglich war wurden die Prüfwerte herangezogen. Gemäß den Begriffsbestimmungen <strong>der</strong> ÖNORM<br />
sind Maßnahmenschwellenwerte jene Werte, bei <strong>der</strong>en Überschreitung in <strong>der</strong> Regel <strong>Sicherung</strong>s-<br />
und <strong>Sanierung</strong>smaßnahmen notwendig sind und Prüfwerte jene Werte, bei <strong>der</strong>en Überschreitung<br />
weitere Erhebungen und Untersuchungen <strong>zur</strong> Sachverhaltsklärung notwendig sind, wobei bei<br />
Unterschreitung in <strong>der</strong> Regel keine Gefährdung gegeben ist. Insoferne entsprechen die als<br />
Grenzwerte vorgeschlagenen Orientierungswerte dem Stand <strong>der</strong> Technik, weil einerseits nach<br />
einer <strong>Sanierung</strong> klar sein muss, dass keine weiteren Maßnahmen erfor<strong>der</strong>lich sind und an<strong>der</strong>erseits<br />
auch die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen bei grundsätzlich sanierten Grundwasserverhältnissen<br />
nicht wünschenswert ist. Die Maßnahmenschwellenwerte und die Prüfwerte wurden<br />
konkret in Anlehnung an die Grundwasserschwellenwertverordnung, die Trinkwasserverordnung,<br />
die „Orientierungswerte für die Bearbeitung von Altlasten und Schadensfällen“ Baden-Württemberg<br />
1998 sowie <strong>der</strong> Vorschläge <strong>der</strong> ad-hoc-AK „Prüfwerte“ <strong>der</strong> deutschen Län<strong>der</strong>arbeitsgemeinschaft<br />
Wasser festgelegt. Somit ist die Gewähr gegeben, dass es sich dabei um Konzentrationen handelt,<br />
die im österreichischen legistischen Rahmen liegen, aber auch den einschlägigen Regeln <strong>der</strong><br />
Technik im europäischen Raum genügen. Zusammenfassend ist also festzuhalten, dass das<br />
vorgeschlagenen Reinigungsziel jedenfalls dem Stand <strong>der</strong> Technik entspricht.<br />
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Da <strong>der</strong> Betrieb des Funnel & Gate mit den vorzuschreibenden Ablaufwerten verhaftet ist, muss auf<br />
die Probenahme und die Analysen beson<strong>der</strong>es Augenmerk gerichtet werden. In diesem<br />
Zusammenhang ist festzuhalten, dass bei Parametern wie z.B. BTXE die Flüchtigkeit aus dem<br />
Probenahmegefäß immer wie<strong>der</strong> zu Problemen führt. Weiters ist es aus fachlicher Sicht<br />
erfor<strong>der</strong>lich, dass Probenahme und Analyse in einer Hand liegen und die für Probenahme und<br />
Analyse Verantwortlichen innerhalb kurzer Zeit <strong>zur</strong> Probenahme vor Ort sein kann um bei<br />
außergewöhnlichen Betriebszuständen bzw. Problemen rasch reagieren zu können. Zusammenfassend<br />
wird also sicherzustellen sein, dass ein diesbezüglicher Auftragnehmer einerseits Probenahme<br />
und Analyse durch entsprechende Ressourcen vor Ort garantieren kann.<br />
Aus <strong>der</strong> Sicht des Gewässerschutzes besteht gegen die Umsetzung und den Betrieb <strong>der</strong> als<br />
„Funnel& Gate“ bezeichneten Maßnahme <strong>zur</strong> Grundwassersanierung <strong>der</strong> Altlast Kokerei bei<br />
Vorschreibung nachfolgen<strong>der</strong> Auflagen, Bedingungen und Fristen kein Einwand:<br />
1. Die Anlagen sind projekts- bzw. befundgemäß zu errichten und zu betreiben, soweit nicht in<br />
den nachfolgenden Auflagen Gegenteiliges formuliert wurde.<br />
2. Die genaue Ausführung <strong>der</strong> Gates und das auf Grund <strong>der</strong> vorliegenden Kontaminationen<br />
effizienteste Filtermaterial sind in Feldversuchen zu bestimmen. Über das Ergebnis dieser<br />
Feldversuche und über die nachvollziehbare Auswahl des Filtermaterials bzw. über die<br />
Detailausführung <strong>der</strong> Gates ist <strong>der</strong> Behörde bis spätestens 31. Mai 2012, mindestens jedoch<br />
2 Monate vor Inbetriebnahme <strong>der</strong> Gates, ein Bericht <strong>zur</strong> Zustimmung vorzulegen. Sollten die<br />
Feldversuche nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben (die <strong>Sanierung</strong>sgrenzwerte<br />
konnten in den Versuchen nicht zuverlässig eingehalten werden), hat <strong>der</strong> Bericht<br />
entsprechende Alternativlösungen zu beinhalten.<br />
3. In den Pegeln P1I – P12I und P1A – P12A sowie P13 und P14 sind die Parameter Wasserspiegelhöhe,<br />
pH-Wert, Leitfähigkeit, Sauerstoffgehalt, Temperatur, Redoxpotential und PAK<br />
kontinuierlich zu messen und registrierend aufzuzeichnen. Weiters sind die Parameter DOC,<br />
AOX, Summe Kohlenwasserstoffe, BTXE, Benzol, Toluol, PAK (16 Einzelsubstanzen nach<br />
EPA), Phenolindex, Cyanid gesamt, Blei, Zink, Chrom, Cadmium, Arsen und Quecksilber im<br />
ersten Jahr aus monatlich, im zweiten Jahr aus vierteljährlich und ab dem dritten Jahr aus<br />
halbjährlich gezogenen Proben zu analysieren. Die Parameter Summe Kohlenwasserstoffe<br />
und BTXE sind aus <strong>der</strong> Schöpf- und Pumpprobe zu analysieren.<br />
4. Die Probenahmeintervalle sind nach Auffor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Behörde zu verdichten, wobei die<br />
Behörde den Zeitraum und das Probenahmeintervall vorgibt.<br />
5. Über Probenahme und Analysenmethoden ist unter Berücksichtigung <strong>der</strong> örtlichen<br />
Verhältnisse und <strong>der</strong> Inhaltsstoffe des Grundwassers bis spätestens 31. Dezember 2011 ein<br />
Gutachten eines von <strong>der</strong> voestalpine Stahl GmbH unabhängigen, akkreditierten Labors<br />
vorzulegen, welches die jeweiligen Nachweis- und Bestimmungsgrenzen sowie die jeweiligen<br />
Methodenvorschriften beinhaltet. Probenahme und Analyse selbst sind ebenfalls von einem<br />
akkreditierten Labor, welches von <strong>der</strong> voestalpine Stahl GmbH wirtschaftlich unabhängig ist,<br />
durchzuführen.<br />
6. Probenahme und Analyse sind durch ein und dieselbe organisatorische Einheit durchzuführen,<br />
wobei die Dauer zwischen Beauftragung und Durchführung <strong>der</strong> Probenahme<br />
innerhalb einer Zeitspanne von 2 Stunden zu erfolgen hat.<br />
7. Über die kontinuierlich messenden Sonden ist bis spätestens 31. Dezember 2011 ein<br />
Kalibrierungs- und Wartungsplan, ausgearbeitet von einer dazu befugten Person o<strong>der</strong><br />
Institution, vorzulegen.<br />
8. Im Ablauf <strong>der</strong> Gates, also in den Pegeln P1A – P12A dürfen jeweils folgende Grenzwerte<br />
nicht überschritten werden:<br />
AOX 10,0 µg/l<br />
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Summe KW 100,0 µg/l<br />
BTXE 50,0 µg/l<br />
Benzol 1,0 µg/l<br />
Toluol 10,0 µg/l<br />
�PAK-16 0,50 µg/l<br />
PAK (TVO) 0,10 µg/l<br />
Naphthalin 1,0 µg/l<br />
Phenolindex 30,0 µg/l<br />
Cyanid ges. 50,0 µg/l<br />
Blei 10,0 µg/l<br />
Zink 1.800 µg/l<br />
Chrom 50,0 µg/l<br />
Cadmium 5,0 µg/l<br />
Arsen 10,0 µg/l<br />
Quecksilber 1,0 µg/l<br />
9. Auf Grundlage <strong>der</strong> kontinuierlich gemessenen Parameter ist ein rechtzeitiger Wechsel des<br />
Filtermaterials vorzunehmen, sodass die vorgeschriebenen Grenzwerte gesichert<br />
eingehalten werden können.<br />
10. Zum Ende eines jeden Betriebsjahres ist <strong>der</strong> Behörde ein Bericht über den Betrieb <strong>der</strong><br />
Anlage und eine textlich und grafisch aufbereitete Zusammenfassung über sämtliche<br />
gemessenen Parameter inkl. sämtlicher durchgeführter Wartungsarbeiten und Angabe<br />
beson<strong>der</strong>er Vorkommnisse vorzulegen.<br />
11. Der Betrieb <strong>der</strong> Gates kann beendet werden, wenn in den Anstrompegeln P1I – P12I sowie<br />
P13 und P14 die <strong>Sanierung</strong>sgrenzwerte gem. Pkt. 8 über einen Zeitraum von 2 Jahren<br />
unterschritten wurden. Dabei ist im 2. Jahr das Probenahmeintervall auf mind. monatlich zu<br />
verkürzen.<br />
12. Bis spätestens 31. Dezember 2012 ist <strong>der</strong> Behörde ein Projekt über die <strong>Sanierung</strong> <strong>der</strong><br />
hochbelasteten gesättigten und ungesättigten Bodenzonen inkl. <strong>der</strong> sich am Stauer<br />
befindlichen Teerölphasen <strong>zur</strong> Zustimmung vorzulegen. Mit diesem Projekt ist unter an<strong>der</strong>em<br />
ein verbindlicher Zeitplan für die <strong>Sanierung</strong> <strong>der</strong> einzelnen Teilflächen <strong>der</strong> ungesättigten Zone<br />
vorzulegen.<br />
13. Die Umsetzung <strong>der</strong> im Projekt gem. Pkt. 12 vorgelegten und von <strong>der</strong> Behörde freigegebenen<br />
Maßnahmen hat bis spätestens 31. Dezember 2030 zu erfolgen.<br />
14. Die Einleitung des abgepumpten Grundwassers im Bereich unterhalb des Koksgasgasometers<br />
hat in die öffentliche Kanalisation unter Einhaltung <strong>der</strong> Grenzwerte <strong>der</strong> AEV<br />
Kohlenwertstoffanlagen zu erfolgen. Alternativ sind diese Wässer einer ordnungsgemäßen<br />
externen Entsorgung zu unterziehen.<br />
15. Die Kondensate aus <strong>der</strong> Bodenluftabsaugung sind einer ordnungsgemäßen externen<br />
Entsorgung zu unterziehen.<br />
16. Die (Zwischen)lagerflächen für das anfallende Aushubmaterial ist flüssigkeitsdicht<br />
herzustellen. Die Ableitung <strong>der</strong> anfallenden Sickerwässer ist gem. <strong>der</strong> AEV<br />
Deponiesickerwässer in die öffentliche Kanalisation abzuleiten.<br />
17. Im Rahmen <strong>der</strong> Errichtung <strong>der</strong> Dichtwand anfallende Abwässer sind nach den<br />
Bestimmungen <strong>der</strong> AAEV zu behandeln, wobei die jede an<strong>der</strong>e Behandlung als die<br />
Indirekteinleitung in die öffentliche Kanalisation einer <strong>Genehmigung</strong> durch die Behörde<br />
bedarf.<br />
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18. Bei <strong>der</strong> Errichtung von Bauwerken dürfen keine Baustoffe und Hilfsmittel wie Schalöle, Anstriche,<br />
etc. verwendet werden, die wassergefährdende Stoffe enthalten und/o<strong>der</strong> freisetzen.<br />
19. Bei <strong>der</strong> baulichen Errichtung von Anlagen ist stets intaktes Baugerät in ordnungsgemäßem<br />
Zustand zu verwenden. Baugerät mit undichten Hydrauliksystemen, o<strong>der</strong> bei dem wassergefährdende<br />
Stoffe austreten, sind sofort von <strong>der</strong> Baustelle zu entfernen.<br />
20. Während <strong>der</strong> Bautätigkeiten ist die Baustromversorgung über das bestehende elektrische<br />
Netz zu bewerkstelligen. In begründeten Ausnahmefällen dürfen Netzersatzanlagen (z.B.<br />
Dieselaggregate) zum Einsatz kommen, und ist dies im Vorfeld <strong>der</strong> Behörde zu melden.<br />
21. Die Lagerung wassergefährden<strong>der</strong> Stoffe bei Neuanlagen darf ausschließlich in Doppelmantelbehältern<br />
o<strong>der</strong> in Auffangwannen erfolgen, die gegen die zu lagernden Medien dicht<br />
und beständig sind. Das Auffangvolumen ist so zu bemessen, dass von Stoffen <strong>der</strong> Wassergefährdungsklasse<br />
1 mindestens 30 %, von Stoffen <strong>der</strong> Wassergefährdungsklasse 2<br />
mindestens 50 % und von Stoffen <strong>der</strong> Wassergefährdungsklasse 3 100 % des maximal<br />
möglichen Lagervolumens, jedenfalls aber <strong>der</strong> Inhalt des größten Lagerbehälters<br />
aufgefangen werden kann."<br />
II.2.1.4. Gutachten des ASV für Geologie/Hydrogeologie<br />
"Die voestalpine Stahl GmbH beabsichtigt die so genannte Altlast O76 "Kokerei Linz" in mehreren<br />
Abschnitten zu sanieren. Dazu wurde ein umfangreiches und fachlich sehr fundiertes <strong>Sicherung</strong>-<br />
und <strong>Sanierung</strong>sprojekt bzw. Maßnahmenkonzept mit sehr konkreten Vorhaben ausgearbeitet und<br />
diese <strong>der</strong> zuständigen Behörde vorgelegt.<br />
Im gegenständlichen Projekt ist vorgesehen, die durch Kriegseinwirkungen entstandene,<br />
bedeutende Menge an produktionsbedingten Kokereimedien in den Untergrund gelangten, zu<br />
sanieren bzw. zu entfernen.<br />
Gegenstand des nachfolgenden Gutachtens ist in erster Linie die geologisch-hydrogeologische<br />
Beurteilung des Gesamtstandortes für die geplanten <strong>Sanierung</strong>smaßnahmen. Es macht aus<br />
fachlicher Sicht keinen Sinn, diese Beurteilung auf einzelne <strong>Sanierung</strong>sbereiche zu zerlegen. Es<br />
werden daher – wie auch im Projekt dargestellt – die Standort- und Grundwasserverhältnisse des<br />
Gesamtstandortes behandelt und dabei folgende Punkte beurteilt:<br />
� Geologie und Hydrogeologie des Standortes <strong>der</strong> voestalpine Stahl GmbH Linz<br />
� Beschreibung <strong>der</strong> Untergrundverhältnisse<br />
� Mögliche qualitative und quantitative Auswirkungen <strong>der</strong> geplanten Maßnahmen auf<br />
o das Grundwasser allgemein und<br />
o auf bestehende/fremde Rechte speziell<br />
� Qualitative und quantitative Grundwasserbeweissicherung während <strong>der</strong> <strong>Sanierung</strong><br />
� Auswirkungen <strong>der</strong> Wasserhaltungsmaßnahmen<br />
� Grundwasser- bzw. Nutzwasserentnahme aus den neu zu errichtenden Brunnen<br />
� Auswirkungen <strong>der</strong> Altlast auf das Grundwasser<br />
� Beschreibung <strong>der</strong> Trinkwasserversorgung<br />
Aus den vorgelegten Unterlagen ist klar ersichtlich, dass die voestalpine Stahl GmbH folgende<br />
<strong>Sicherung</strong> bzw. <strong>Sanierung</strong> des genannten Standortes mit folgenden Varianten beabsichtigt:<br />
� <strong>Sicherung</strong> <strong>der</strong> gesättigten Bodenzone mittels Funnel & Gate<br />
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� Eine mit <strong>der</strong> oben genannten Maßnahme verbundene Phasenschöpfung im<br />
Grundwasser<br />
� Absaugung und Reinigung <strong>der</strong> Bodenluft sowie<br />
� Teilräumung mit Fraktionierung und Bodenwäsche am Standort mit<br />
Wie<strong>der</strong>verfüllung<br />
Durch diese Maßnahmen soll eine Optimierung <strong>der</strong> Beseitigung- und Verwertungswege entstehen<br />
und eine entsprechende Bodennutzung mit einer höchstmöglichen Ressourcenschonung bewirkt<br />
werden.<br />
Das vorgelegte Projekt sieht konkret folgende <strong>Sicherung</strong>smaßnahmen vor:<br />
Funnel & Gate:<br />
Bei dieser Maßnahme soll in Form einer teilweisen Umschließung des Standortes mittels einer<br />
Dichtwand – auch als Funnel genannt – die Ausbreitung von umweltrelevanten Emissionen<br />
nachhaltig unterbunden werden. Darüber hinaus soll mit so genannten "reaktiven Filterelementen"<br />
– auch als Gates bezeichnet – welche in Teilabschnitten <strong>der</strong> Dichtwand eingebaut werden sollen,<br />
das durchströmende Grundwasser von schädlichen Inhaltsstoffen aus <strong>der</strong> gegenständlichen Altlast<br />
gereinigt werden.<br />
Bodenluftabsaugung:<br />
In die wassergesättigte Zone des mit leichtflüchtigen Schadstoffen kontaminierten Bodens sollen<br />
mehrere Bohrungen abgeteuft werden. Diese sollen in <strong>der</strong> Folge mit Hilfe von Filterrohren zu so<br />
genannten Absaugpegel ausgerüstet werden.<br />
Die schadstoffbelastete Abluft wird bei diesem Verfahren mit Hilfe von Seitenkanalverdichtern aus<br />
dem Boden gesaugt und über Aufsatzrohre <strong>der</strong> katalytischen Nachverbrennung zugeführt. Das<br />
dabei gereinigte Abgas wird über einen Kamin ausgeblasen.<br />
Bei <strong>der</strong> sehr umfangreichen Ermittlung <strong>der</strong> Schadstoffbelastung im Boden wird im vorliegenden<br />
Projekt unter an<strong>der</strong>em festgehalten, dass "bei <strong>der</strong> Verdachtsfläche <strong>der</strong> Kokerei Linz ein sehr hohes<br />
Schadstoffpotential vor allem im Gesamtgehalt <strong>der</strong> gemessenen Schadstoffe vorliegt". Auch<br />
massive Kontaminierung mit Teeröl konnte bis zum Grundwasserstauer festgestellt werden.<br />
Bezüglich Schadstoffe in <strong>der</strong> Bodenluft wird in den Unterlagen angegeben, dass "teils massive<br />
Belastungen durch aromatische Kohlenwasserstoffe nachgewiesen werden konnten."<br />
Bei <strong>der</strong> Schadstoffuntersuchung im Grundwasser konnte laut Unterlagen eine massive<br />
Beeinflussung in <strong>der</strong> überwiegenden Anzahl <strong>der</strong> Messstellen und somit eine erhebliche<br />
Beeinträchtigung des Grundwassers nachgewiesen werden.<br />
Exakte Daten und Angaben dazu sind aus den Projektsunterlagen zu entnehmen (Technischer<br />
Bericht).<br />
Um die geplanten <strong>Sanierung</strong>smaßnahmen entsprechend optimieren zu können, wurde für die<br />
geplanten Maßnahmen ein so genanntes numerisches Grundwassermodell erstellt bzw.<br />
berechnet.<br />
Im Zuge <strong>der</strong> Voruntersuchungen <strong>zur</strong> geplanten <strong>Sanierung</strong>steilmaßnahme auf dem Betriebsgelände<br />
<strong>der</strong> voestalpine Stahl GmbH in Linz wurde das Sachverständigenbüro für Boden + Wasser GmbH<br />
in Gallneukirchen mit <strong>der</strong> Erstellung eines numerischen Grundwassermodells beauftragt. Das<br />
Modell diente als Planungsinstrument <strong>zur</strong> Beantwortung wasserwirtschaftlicher und<br />
geohydraulischer Fragestellungen. Dabei wurden insbeson<strong>der</strong>e Prognoserechnungen zu<br />
verschiedenen <strong>Sanierung</strong>svarianten (Szenarien) durchgeführt, um die Auswirkungen möglicher<br />
hydraulischer und/o<strong>der</strong> bautechnischer Maßnahmen auf den Grundwasserhaushalt zu<br />
untersuchen. So konnte schließlich eine optimierte <strong>Sanierung</strong>svariante für das Projekt festgelegt<br />
werden.<br />
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Datengrundlage waren zum einen das numerische Grundwasserströmungsmodell Voest, dessen<br />
Aufbau, Kalibrierung sowie Anwendungen im Bereicht des Sachverständigenbüro für Boden +<br />
Wasser GmbH vom 15.09.2009 beschrieben sind. Zum an<strong>der</strong>en wurden zusätzliche<br />
Hydrografische Daten <strong>der</strong> Austrian Hydro Power verwendet.<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Vorplanungen und <strong>der</strong> Entscheidungsfindung einer optimierten<br />
<strong>Sanierung</strong>smaßnahme wurden mithilfe des Grundwasserströmungsmodells zunächst<br />
Berechnungen <strong>zur</strong> Verteilung <strong>der</strong> Standrohrspiegelhöhen (Lage <strong>der</strong> Grundwasseroberfläche)<br />
durchgeführt. Zur Berechnung <strong>der</strong> Fließwege von Partikeln bzw. im Wassergelöster Teilchen<br />
wurden Bahnlinienberechnungen durchgeführt.<br />
Zu den untersuchten <strong>Sanierung</strong>smaßnahmen gehört eine Dichtwand in <strong>der</strong> Ausführung als<br />
herkömmliche undurchlässige Schlitzwand o<strong>der</strong> als relative Wand mit insgesamt bis zu 12<br />
hochdurchlässigen Filterelementen (Gates). Die Breite <strong>der</strong> Filterelemente beträgt aufgrund <strong>der</strong><br />
Diskretisierung im Modell 12,50 m. Verschiedene Dichtwandverläufe bis hin <strong>zur</strong> vollständigen<br />
Umschließung des kontaminierten Areals wurden untersucht. Als zusätzliche Maßnahme wurden<br />
För<strong>der</strong>- und Injektionsbrunnen in unterschiedlicher Anzahl und Konstellation untersucht (siehe<br />
<strong>Sanierung</strong>svariantenstudie des Sachverständigenbüro für Boden + Wasser GmbH vom<br />
15.09.2009).<br />
Das in <strong>der</strong> vorliegenden Einreichung gewählte Verfahren <strong>der</strong> Teilumschließung dient auch <strong>zur</strong><br />
<strong>Sicherung</strong> des Grundwasserabstromes während <strong>der</strong> geplanten Teilflächensanierungen <strong>der</strong><br />
ungesättigten sowie während <strong>der</strong> geplanten Teilflächensanierung <strong>der</strong> ungesättigten Bodenzone.<br />
Durch die Implementierung <strong>der</strong> Dichtwand wird im Zuge <strong>der</strong> Räumung <strong>der</strong> Teilflächen eine<br />
Mobilisierung und Abdriften <strong>der</strong> im Untergrund vorhandenen Kontamination zu den<br />
Nachbargrundstücken hintan gehalten.<br />
Die optimierte <strong>Sanierung</strong>svariante sieht eine im Wesentlichen von Westen nach Osten verlaufende<br />
Dichtwand vor. Im Westen wird <strong>der</strong> Koksgasgasometer eingeschlossen. Im Osten schließt die<br />
Dichtwand an die bestehende Schmalwand im Bereich <strong>der</strong> Donau an. Die 12 Gates sind über die<br />
gesamte Länge verteilt. Südwestlich des Koksgasgasometers werden zusätzlich vier<br />
<strong>Sanierung</strong>sbrunnen installiert. Die Entnahmeraten betragen 40 l/s (BB 1) bzw. 30 l/s (BB 2-4). Die<br />
Lage und Grundwasserentnahmen bewirken auf die Dichtwand eine direkte Anströmung. Das<br />
gesamte kontaminierte Areal wird dabei durchströmt. Infolge <strong>der</strong> Gates erfolgt kein Anstau des<br />
Grundwassers vor <strong>der</strong> Dichtwand. Vielmehr wird die Grundwasserströmung durch die Gates<br />
kanalisiert, und das kontaminierte Grundwasser kann über die Filterelemente gereinigt werden.<br />
Die Simulationen erfolgten mithilfe eines stationären Modells, da hier in erster Linie die maximalen<br />
Auswirkungen auf die Grundwasserströmung von Interesse sind. Die Wirksamkeit <strong>der</strong> für eine<br />
optimale <strong>Sanierung</strong> ausgewählten Variante wurde sowohl unter realen (mittleren)<br />
Grundwasserverhältnissen (MW <strong>der</strong> Donau) als auch unter niedrigen (RNW 85 <strong>der</strong> Donau) und bei<br />
hohen Grundwasserständen (HW 100 <strong>der</strong> Donau) untersucht.<br />
Die Simulation eines auf Grundwasserströmung aufgesetzten numerischen Stofftransports erfolgt<br />
im Rahmen <strong>der</strong> Ausführung- bzw. Detailplanung <strong>zur</strong> Ausführung <strong>der</strong> <strong>Sanierung</strong>smaßnahme.<br />
Hierbei soll insbeson<strong>der</strong>e die Wirkungsweise <strong>der</strong> reaktiven Dichtwand untersucht werden.<br />
Im Detail besteht die Absicherungsmaßnahme aus einer zukünftig abstromseitig <strong>der</strong> Kontamination<br />
gelegenen linienförmigen Dichtwand, die in Abständen von 140 bis 150 m reaktiven Filterelementen<br />
(Gates) ausgestattet ist. Die reaktiven Elemente sind im Gegensatz <strong>zur</strong> Dichtwand gut<br />
durchlässig (kf = 10 -3 m/s) und werden durch den hydraulischen Gradienten, <strong>der</strong> aus <strong>der</strong> zukünftig<br />
quer zum Grundwasserstrom situierten Dichtwand und <strong>der</strong> Abspundung <strong>zur</strong> Donau und dem<br />
Hafenbecken hin resultiert, selbständig durchströmt. Im Bereich des Koksgasgasometers wird <strong>der</strong><br />
Schaden unter dem Gasometer gesichert. Die <strong>Sicherung</strong> erfolgt mittels Schlitzwänden. Um das<br />
Grundwasser in diesen gesicherten Bereichen auf einem technisch passenden Niveau zu halten,<br />
wird <strong>der</strong> gesicherte Bodenkörper horizontal mittels Betonplatten gegenüber Nie<strong>der</strong>schlagswässer<br />
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abgedichtet. Zur Überwachung <strong>der</strong> Druckniveaus werden zwei Grundwasserbeobachtungssonden<br />
vorgesehen. Bei Bedarf wird mittels Unterwasserpumpen aus den vorgesehenen<br />
Grundwassersonden das Niveau reguliert.<br />
Im Zustrombereich wird sich die Inbetriebnahme von vier zusätzlichen För<strong>der</strong>brunnen positiv auf<br />
die Grundwasserströmungsrichtung (senkrecht <strong>zur</strong> Dichtwand) als auch auf den potentiellen<br />
Grundwasseraufstau auswirken. In diesem Bereich ist die Errichtung von Pumpwerken geplant,<br />
von denen dann das geför<strong>der</strong>te Grundwasser über eine Druckleitung in das Nutzwassernetz<br />
eingespeist und bei Eignung zu Kühlzwecken genutzt wird.<br />
Im Hinblick auf einen zu erwartenden Grundwasseraufstau wird seitens <strong>der</strong> voestalpine Stahl<br />
GmbH nachstehende kritische Höhenkote für den Bereich Kokerei Kohlenlager angegeben:<br />
Kokerei Kohlenlager: Sohle = 250,60 m ü. A<br />
Die Implementierung <strong>der</strong> Dichtwand mit <strong>der</strong> einhergehenden Errichtung zusätzlicher För<strong>der</strong>brunnen<br />
im Anstrom des Betriebsgeländes führt im Bereich <strong>der</strong> Altlast zu einer<br />
Grundwasserabsenkung. Die Absenkung beträgt etwa 0,5 m und nimmt mit zunehmen<strong>der</strong><br />
Entfernung von den Brunnen nach Osten hin ab. Lediglich im östlichen Areal und Donaunähe wird<br />
das Grundwasser aufgrund des eingeschränkten Abflusses geringfügig bis auf etwa 0,3 m<br />
angestaut.<br />
Alle berechneten Grundwassergleichenpläne zeigen bereits einen bestehenden Einstau des<br />
vorhandenen Kabelkanals im Bereich Kraftwerk (Grundwasserstände > 246,68 m ü.A.), welcher<br />
durch die geplanten Maßnahmen lediglich im Hochwasserfall um ca. 0,1 m erhöht wird. Aus<br />
technischer Sicht <strong>der</strong> voestalpine Stahl GmbH ist dies zulässig.<br />
Der Verlauf <strong>der</strong> Dichtwand entspricht bewusst nicht <strong>der</strong> Altlastengrenze, weil die gewünschte<br />
Sperrwirkung und Reinigung des durchströmenden Grundwassers durch den Verlauf entlang <strong>der</strong><br />
nördlichen Kokereibegrenzung hin <strong>zur</strong> Donau im selben Ausmaß gegeben ist.<br />
Dieser Verlauf ist kostengünstiger gegenüber <strong>der</strong> Altlastengrenze verlaufende Dichtwand aufgrund<br />
<strong>der</strong> Vielzahl von Einbauten in Querrichtung. Bei <strong>der</strong> Ausführung wurde ebenfalls auf die technisch<br />
mögliche Zugänglichkeit nach <strong>der</strong> Errichtung wert gelegt.<br />
Beweissicherung<br />
Vor Beginn <strong>der</strong> eigentlichen Bauarbeiten wird seitens <strong>der</strong> voestalpine Stahl GmbH in Abstimmung<br />
mit den angrenzenden Liegenschaftseigentümern eine umfangreiche Beweissicherung<br />
vorgenommen. Diese umfasst im Wesentlichen die bestehenden Einrichtungen wie Grenzsteine,<br />
Zaunanlagen, Tore und Schrankenanlagen, Bewuchs, Betriebsgebäude, Grundwassersonden,<br />
Erhebung sämtlicher Einbauten (Kanal, Wasser, Gas, Strom etc.), Gleisanlagen, Werbetafeln,<br />
Fahnenmaste, Zustand <strong>der</strong> vorhandenen Wege, Straßen und Manipulationsflächen, Zustand <strong>der</strong><br />
unmittelbar angrenzenden Grundstücke, Versickerungsanlagen etc.<br />
Vertikale Dichtwand<br />
Die Linienführung <strong>der</strong> Dichtwand wurde auf Grund folgen<strong>der</strong> Rahmenbedingungen festgelegt:<br />
� Erkundete Ausbreitungsgrenzen <strong>der</strong> Kontaminationen<br />
� Topographische und nutzungsbedingte Rahmenbedingungen<br />
� Ergebnisse des Grundwassermodells (Fa. SV-Büro für Boden + Wasser GmbH)<br />
Die geplante Trasse beginnt im Westen beim Koksgasgasometer Punkt A (Parzelle 179/1), verläuft<br />
entlang <strong>der</strong> ÖBB-Trasse Summerauerbahn zum Teil auf Grundstücken <strong>der</strong> ÖBB bis zum östlichen<br />
Bereich bei Punkt S (Parzelle 1176/1). Details <strong>zur</strong> Trassenführung sind dem "Projektslageplan"<br />
(Beilage 001) zu entnehmen.<br />
Die Gesamtlänge <strong>der</strong> Dichtwand beträgt 1.770 m und reicht bis in eine Tiefe zwischen 17 und 22<br />
m unter Geländeoberkante (GOK). Die daraus resultierende Dichtwandfläche ohne Abzug <strong>der</strong><br />
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Gesamtfläche an Filterelementen unter Berücksichtigung einer Einbindungstiefe in den Stauer von<br />
ca. 2 m beträgt ca. 30.000 m².<br />
Der Dichtwandkopf verläuft rund 2 m über die angesetzten Hochwasserverhältnisse (HW 100).<br />
In erschütterungssensiblen Bereichen (zB Koksgasgasometer) ist vorgesehen, dass ein<br />
schonendes Errichtungsverfahren (zB Schlitzwandfräse) zum Einsatz kommt.<br />
Herstellung <strong>der</strong> Dichtwand<br />
Zur Herstellung <strong>der</strong> Teilumschließung wurde das Schlitzwand-Verfahren ausgewählt, das unter<br />
Berücksichtigung <strong>der</strong> Kosten die größtmögliche Sicherheit erzielt. Ausschlaggebend für diese<br />
Festlegung sind die Tatsachen<br />
� dass sich ein geeigneter Einbindehorizont in einer Tiefe von 15–20 m befindet<br />
� dass bei den geologischen Untersuchungen keine für die Herstellung einer Schlitzwand<br />
hin<strong>der</strong>lichen Verhältnisse vorgefunden wurden.<br />
Der Ausführung <strong>der</strong> Dichtwand wird die ÖNORM B 4452 "Erd- und Grundbau – Dichtwände im<br />
Untergrund" zugrunde gelegt.<br />
Als Dichtwandklasse wird gemäß ÖNORM B 4452 die Klasse 3 (DWK3) festgelegt.<br />
Als Durchlässigkeitskritierium wird ein kf-Wert von < 10 -9 m/s definiert.<br />
Die Dichtwandmischung wird an den vorhandenen Chemismus des Grundwassers angepasst. Es<br />
werden keine das Grundwasser gefährdende Stoffe verwendet. Das erhärtete Dichtwandmaterial<br />
entspricht den Anordnungen für Schlitzwandbeton laut den Tabellen 6 bis 11 aus ÖNORM B 4452.<br />
Das technische Verfahren <strong>der</strong> Schlitzwandausführung (mind. 80 cm Wandstärke) wurde aus<br />
bautechnischen und sicherheitstechnischen Gründen gewählt. Das Verfahren ist am Standort <strong>der</strong><br />
voestalpine Linz erprobt (Stranggussanlage). Aus bautechnischer Sicht stellt es ein Verfahren dar,<br />
welches sehr schonend für etwaige Einbauten im Hinblick auf die eigentliche Errichtung <strong>der</strong> Wand<br />
(Vibrationen, Erschütterungen) ist. Ebenso sind etwaige geologische Beson<strong>der</strong>heiten (Blocklagen<br />
über dem Stauer), die am Standort <strong>der</strong> voestalpine Linz auftreten, für das gewählte technische<br />
Verfahren kein Errichtungshemmnis.<br />
Die gewählte Stärke <strong>der</strong> Schlitzwand von 0,8 m ergibt sich aus <strong>der</strong> geplanten Tiefe (von ca. 0,0 m<br />
bis 22 m). Gemäß <strong>der</strong> Errichtungsnorm darf eine Ungenauigkeit gemäß Verfahren von +/- 1 % <strong>der</strong><br />
Höhe ausgeführt werden. Das kann im schlechtesten Fall zu Abweichungen von -22 cm bzw. + 18<br />
cm führen. Um eine Dichtheit gewährleisten zu können, muss bei Dichtbetonen eine Mindeststärke<br />
von 30 cm vorhanden sein. Diese ist bei <strong>der</strong> gewählten Variante gewährt.<br />
Bei <strong>der</strong> Abnahmeprüfung werden Erosionsbeständigkeit und chemische Wi<strong>der</strong>standsfähigkeit<br />
gemäß den Vorgaben <strong>der</strong> Tabelle 19 aus ÖNORM B 4452 geprüft. Die Arbeiten werden laufend<br />
überwacht und auf Übereinstimmung mit den Entwurfsdaten geprüft. Sollten sich im Laufe <strong>der</strong><br />
Herstellung Abweichungen ergeben, wird die weitere Vorgangsweise mit <strong>der</strong> Behörde abgestimmt.<br />
Die genaue Lage <strong>der</strong> Staueroberkante wird während <strong>der</strong> Herstellung (beim Schlitzen) <strong>der</strong> Wand<br />
dokumentiert. Das Erreichen des Einbindehorizontes (Stauer) wird sowohl sensorisch als auch in<br />
Form von bodenmechanischen Untersuchungen nachgewiesen. Vom Stauermaterial jedes<br />
Dichtwandelementes werden Rückstellproben (10 Liter Kübel) entnommen und in Abständen von<br />
100 m <strong>der</strong> Durchlässigkeitswert und eine Kornanalyse bestimmt.<br />
Die Qualitätsprüfung des Sichtwandmaterials (Dichtheit, Festigkeit, chemische Wi<strong>der</strong>standsfähigkeit)<br />
erfolgt gemäß ÖNROM B 4452, Kapitel 5.4.<br />
Im Bereich des bestehenden Koksgasgasometers wird die Schlitzwand mittels Schlitzwandfräsung<br />
hergestellt, um Erschütterungen im Zuge <strong>der</strong> Errichtung weitgehend hintan zu halten.<br />
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Soweit erfor<strong>der</strong>lich wird im Bereich von Einbauten- und Infrastrukturquerungen die Umschließung<br />
durch Injektionssäulen, zB durch Hochdruckbodenvermörtelung (HDBV) o<strong>der</strong> Manschettenrohrinjektion<br />
hergestellt bzw. werden vorhandene Einbauten gesichert. Die Injektionssäulen<br />
werden ebenfalls ca. 1-2 m in den Stauer eingebunden.<br />
Zur Feststellung <strong>der</strong> Eignung <strong>der</strong> Bodenvermörtelungssuspension und <strong>zur</strong> Optimierung <strong>der</strong><br />
Rezeptur werden vor Ort zwei Probesäulen hergestellt und nach dem Abbindevorgang durch<br />
Freilegung von einem Fachkundigen begutachtet. Von den Probesäulen werden Kernproben <strong>zur</strong><br />
Eignungsprüfung entnommen und <strong>der</strong> Behörde ein Bericht vorgelegt.<br />
Die Herstellung je<strong>der</strong> HDBV-Säule ist durch Aufzeichnung von Injektionsmenge, Druck und Zeit<br />
(entspricht <strong>der</strong> Tiefe) mit einem maschinenseitigem Dreibandschreiber zu dokumentieren.<br />
Vom eingesetzten Dichtwandmaterial sind täglich mindestens eine Rückstellprobe <strong>zur</strong><br />
Eigenüberwachung in entsprechende Probenbehälter abzufüllen und bis <strong>zur</strong> Fertigstellung <strong>der</strong><br />
Abnahmeprüfung aufzubewahren (siehe ÖNORM 4452 7.2 (2) und (3) Tabellen 17 und 18). Das<br />
Materialkennziffernmischungsverhältnis, die Dichte und die Marschzeit sind mindestens täglich zu<br />
kontrollieren. Die Prüfdaten sind zu protokollieren und bei <strong>der</strong> Überprüfung <strong>der</strong> Behörde<br />
vorzulegen.<br />
Bestimmte Bereiche <strong>der</strong> Dichtwand können unter Umständen als dichte Spundwände mit dichtem<br />
Anschluss an die Schlitzwandkonstruktion ausgeführt werden. Die Ermittlung <strong>der</strong> Lage, Größe und<br />
Anzahl <strong>der</strong> einzelnen Spundwandbereiche erfolgt im Zuge <strong>der</strong> Detailplanung mit Hilfe des<br />
Grundwassermodells.<br />
Die Spundbohlen werden ebenfalls in den Stauer eingebunden. Bei <strong>der</strong> Ausführung werden alle<br />
einschlägigen Normen und Richtlinien in <strong>der</strong> jeweils letztgültigen Fassung eingehalten.<br />
Zur <strong>Sicherung</strong> einer einwandfreien Ausführungsqualität aller Grundbauarbeiten wird eine<br />
einschlägige staatlich autorisierte Anstalt <strong>zur</strong> Fremdüberwachung beauftragt. Zu dessen Tätigkeit<br />
gehört unter an<strong>der</strong>em die Überwachung <strong>der</strong> Eignungsprüfungen, die Überwachung <strong>der</strong> Herstellung<br />
<strong>der</strong> Dichtwand und <strong>der</strong> Bohrungen, die Durchführung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Qualitätskontrollen und<br />
spezifischen Versuche. Nach Abschluss <strong>der</strong> Arbeiten wird von <strong>der</strong> Fremdüberwachung <strong>der</strong><br />
Behörde ein Bericht vorgelegt.<br />
Das aus den neu zu errichtenden Brunnen geför<strong>der</strong>te Nutzwasser soll laut Auskunft <strong>der</strong><br />
Konsenswerber für betriebsinterne Kühlwasserzwecke verwendet werden.<br />
Das Werksgelände <strong>der</strong> voestalpine Stahl GmbH liegt generell gesprochen im Stadtgebiet von Linz<br />
am orographisch rechten Ufer <strong>der</strong> Donau. Im Süden wird das Gelände durch den Traunfluss und<br />
den Mühlbach und im Westen durch die Gleisanlage <strong>der</strong> Westbahn begrenzt.<br />
Im gültigen Flächenwidmungsplan wird dieser Bereich als Industrie- und Betriebsbaugebiet<br />
ausgewiesen.<br />
Aus hydrogeologischer Sicht liegt dieses Gebiet im Bereich des sogenannten Linzer Beckens.<br />
Dieses ist ein im Tertiär tektonisch entstandenes Senkungsbecken mit quartären Sedimenten<br />
aufgefüllt. In erster Linie sind hier Ausedimente – Sande und Lehme – <strong>der</strong> Donau und <strong>der</strong> Traun zu<br />
finden. Darunter liegen in <strong>der</strong> Regel würmeiszeitliche Nie<strong>der</strong>terrassenschotter.<br />
Der Standort des Betriebes <strong>der</strong> voestalpine Stahl GmbH bzw. <strong>der</strong> Untergrund unter den<br />
Industrieanlagen wurde in den letzten Jahrzehnten anthropogen stark beeinflusst, verän<strong>der</strong>t und<br />
zum Teil kontaminiert.<br />
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Generell sind am Standort folgende Ablagerungen zu finden:<br />
Nach einer künstlichen Anschüttung mit wechseln<strong>der</strong> Mächtigkeit sind Aulehme und Ausande<br />
vorzufinden. Darunter lagern gut durchlässige, sandige Schotter <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>terrasse. Die Basis<br />
dieser Ablagerung bildet ein tertiärer Tonmergel, <strong>der</strong> so genannte Schlier.<br />
Aulehme und Ausande sind rezente Überflutungsablagerungen <strong>der</strong> Donau und <strong>der</strong> Traun mit<br />
einer stark schwankenden Mächtigkeit. Während die Ausande als locker gelagerte, schwach<br />
schluffig bis grobsandige Sedimente bekannt sind, handelt es sich bei den Aulehmen um einen<br />
feinsandig-tonigen Schluff.<br />
Die Nie<strong>der</strong>terrassenschotter haben ein feinsandiges Bindemittel und eine mittel- bis grobkörnige<br />
Struktur. Die Wasserdurchlässigkeit ist gewöhnlich sehr gut und die Mächtigkeit liegt im Bereich<br />
des Standortes zwischen 4 und 16 Meter.<br />
Die Schlierbasis hat ein ausgeprägtes Gefälle vom Westen <strong>zur</strong> Donau hin. Nach einer nur gering<br />
mächtigen Übergangszone bzw. Verwitterungsschicht ist dieser Schlier als schluffig-toniges<br />
Festgestein anzusprechen. Der Flurabstand <strong>zur</strong> Schlieroberfläche liegt hier bei ca. 20 Meter.<br />
Die Wasserdurchlässigkeit im Bereich <strong>der</strong> Anlage wird in mehreren Projektsunterlagen mit 1 bis 2<br />
x 10 -2 m/s angegeben. Die Mächtigkeit des Grundwassers schwankt stark und liegt zwischen 3 und<br />
8 Meter.<br />
Das Grundwasser strömt im gegenständlichen Bereich generell Richtung Osten <strong>zur</strong> Donau hin. An<br />
dieser Stelle entlang <strong>der</strong> Donau sind Dichtwandsysteme und Drainagebauwerke errichtet worden,<br />
wo das anströmende Grundwasser erfasst und in die Donau abgepumpt wird. Der aktuelle mittlere<br />
Grundwasserstand für den relevanten Bereich <strong>der</strong> <strong>Sanierung</strong> wird in den Unterlagen mit 246,00 m<br />
ü.A. und <strong>der</strong> HGW mit 249,00 m ü. A angegeben.<br />
Die Grundwasserneubildung für den Gesamtbereich des Standortes wird in den Unterlagen mit<br />
200 mm/a bzw. 6,3 l/s pro Quadratmeter angegeben. Die Grundlagen für die Berechnung <strong>der</strong><br />
Grundwasserneubildung wurden aus <strong>der</strong> Studie des Amtes <strong>der</strong> Oö. Landesregierung<br />
"Grundwasser – Bewirtschaftung Linz" aus dem Jahre 2003 entnommen.<br />
Unter Berücksichtigung aller relevanten hydrogeologischen Daten und Angaben bzw.<br />
wasserwirtschaftlichen Grundsätze konnte das seinerzeit vorgelegte UVP-Projekt L6 <strong>der</strong><br />
voestalpine GmbH schon im Jahre 2007 grundsätzlich positiv beurteilt werden.<br />
Gutachten<br />
Gegen die Erteilung <strong>der</strong> angestrebten Bewilligung <strong>zur</strong> Durchführung des <strong>Sanierung</strong>sprojektes <strong>der</strong><br />
voestalpine Stahl GmbH für die so genannte Altlast O76 bestehen nach Einhaltung <strong>der</strong><br />
behördlichen Auflagen und Fristen nach dem <strong>der</strong>zeitigen Wissensstand aus hydrogeologischer<br />
Sicht grundsätzlich keine Bedenken. Dies aus folgenden Gründen:<br />
� Die gegenständlichen, für die <strong>Sanierung</strong> benötigten Anlageteile liegen nicht in einem<br />
Schutzgebiet o<strong>der</strong> im Bereich eines Schongebietes bzw. einer Rahmenverfügung.<br />
� Das gesamte Areal <strong>der</strong> voestalpine GmbH ist <strong>zur</strong> Gänze ein Industrie- bzw. Betriebsbaugebiet.<br />
� Das an dieser Stelle ankommende Grundwasser wird hier für Trinkwasserzwecke nicht genutzt<br />
und muss wegen <strong>der</strong> Abdichtung <strong>der</strong> Donau abgepumpt werden.<br />
� Durch die geplanten <strong>Sanierung</strong>smaßnahmen wird dieses Grundwasser allgemein und<br />
bestehende Rechte speziell nicht nachteilig beeinträchtigt.<br />
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� Die Mächtigkeit bzw. die Neubildung des hier vorhandenen Grundwassers erlaubt die geplante<br />
Entnahme von Grundwasser als Wasserhaltungsmaßnahme aus den vorgesehenen Brunnen,<br />
ohne dass dabei fremde Rechte nachteilig beeinträchtigt werden.<br />
� Diese durch die geplanten Baumaßnahmen erfor<strong>der</strong>liche Wasserhaltung ist zeitlich begrenzt<br />
und wird den Grundwasserhaushalt nicht mehr als geringfügig beeinflussen.<br />
� Zur Kontrolle <strong>der</strong> möglichen Auswirkungen sind geeignete Beweissicherungsmaßnahmen<br />
vorgesehen.<br />
� Zur Klärung von möglichen bodenmechanischen Auswirkungen wurde ein geeignetes<br />
Gutachten sowie eine das Chemieparkgelände Linz betreffende Ergänzung des Ingenieurbüros<br />
für Bauwesen (Dr. Ettinger vom 28. Februar 2011, bzw. vom 24.03.2011 ) vorgelegt.<br />
� Die Gefahr eines Transportes von Feinteilen in das gröbere Korngerüst einer an<strong>der</strong>en<br />
Bodenschicht besteht nach den vorgelegten bodenmechanischen Gutachten nicht, da die<br />
Absenkung und <strong>der</strong> hydraulische Gradient sehr klein sind.<br />
� Auch in <strong>der</strong> Natur erkennbare Setzungen als Folge <strong>der</strong> Funnel- und Gateserrichtung werden<br />
laut genannten Gutachten nicht für das Umfeld allgemein und auch für das Chemiegelände<br />
Linz speziell auftreten.<br />
� Eine Beweissicherung <strong>der</strong> Gebäude des Chemieparks ist laut genannter Ergänzung nicht<br />
notwendig, daher kann auch eine entsprechende Auflagenformulierung in diesem Fall<br />
entfallen.<br />
� Das Wasserwirtschaftliche Planungsorgan hat gegen das geplante Vorhaben keine<br />
gewichtigen Bedenken geäußert.<br />
Zum Schutz des Grundwassers allgemein sollen im Zuge <strong>der</strong> Projektsrealisierung folgende<br />
Maßnahmen eingehalten werden:<br />
1. Alle für die geplante <strong>Sanierung</strong> benötigten Anlagen und Systeme sind projektsgemäß zu<br />
errichten bzw. zu betreiben.<br />
2. Südwestlich des Koksgasgasometers sind vier neue <strong>Sanierung</strong>sbrunnen (BB1 bis BB4) zu<br />
errichten und zu betreiben.<br />
3. Für den Brunnen BB1 soll die Konsensmenge mit 40 l/s und für die restlichen drei Brunnen<br />
(BB2 bis BB4) mit 30 l/s festgelegt werden.<br />
4. Durch diese Grundwasserentnahme im Bereich <strong>der</strong> Altlast soll <strong>der</strong> Grundwasserspiegel um<br />
rund 0,5 m abgesenkt werden. (Lediglich Donaunah im östlichen Bereich wird das<br />
Grundwasser auf Grund des eingeschränkten Abflusses geringfügig um etwa 0,3 m<br />
angestaut.)<br />
5. Das entnommene Nutzwasser soll betriebsintern für Kühlwasserzwecke verwendet werden.<br />
6. Zur Standortsanierung ist eine Dichtwand in Form einer undurchlässigen Schlitzwand mit<br />
mindestens 80 cm Wandstärke und einer Gesamtlänge von 1.770 m zu errichten.<br />
7. Die Dichtwand soll eine Tiefe von 17 bzw. 22 m erreichen und dabei mindestens 2 m in den<br />
dichten Grundwasserstauer eingebunden werden.<br />
8. Bei <strong>der</strong> Errichtung <strong>der</strong> Dichtwand ist die ÖNORM B 4452 "Erd- und Grundbau –<br />
Dichtwände im Untergrund" zu berücksichtigen.<br />
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9. Die Durchlässigkeit <strong>der</strong> Dichtwand soll < 10 -9 m/s betragen.<br />
10. Um Erschütterungen im Bereich des Koksgasgasometers zu minimieren ist ein schonendes<br />
Errichtungsverfahren (z. B eine Schlitzwandfräse) zu verwenden.<br />
11. Damit das Grundwasser in diesem Bereich auf ein technisch passendes Niveau gehalten<br />
werden kann, soll hier <strong>der</strong> gesicherte Bodenkörper horizontal mittels Betonplatten<br />
gegenüber Nie<strong>der</strong>schlagswässern abgedichtet werden.<br />
12. Zur Überwachung des Druckniveaus sind hier zwei Grundwasserbeobachtungssonden zu<br />
errichten und in weiterer Folge zu messen.<br />
13. Zur Optimierung <strong>der</strong> Rezeptur für die Bodenvermörtelungssuspension sind vor Ort zwei<br />
Probesäulen herzustellen und nach Freilegung von einem Fachmann zu untersuchen und<br />
zu begutachten.<br />
14. Zur Reinigung des ankommenden Grundwassers von schädlichen Inhaltsstoffen innerhalb<br />
dieser Dichtwand sind insgesamt 12 hochdurchlässige Filterelemente mit einem kf-Wert<br />
von 10 -3 m/s, die so genannten Gates mit einer Breite von 12,5 m und in einem Abstand<br />
von 140 bis 150 m zu errichten und zu betreiben.<br />
15. In <strong>der</strong> wassergesättigten Zone des mit leichtflüchtigen Schadstoffen kontaminierten Bodens<br />
sind mehrere Bohrungen abzuteufen.<br />
16. Diese Bohrungen sind in <strong>der</strong> Folge mit Hilfe von Filterrohren zu so genannten Absaugpegel<br />
aus<strong>zur</strong>üsten und zu betreiben. Die genaue Anzahl und Lage <strong>der</strong> Pegel ist aus <strong>der</strong><br />
Planbeilage 001 des Einreichprojektes im Maßstab 1:2000 zu entnehmen.<br />
17. Die Schadstoffbelastete Abluft soll mit Hilfe von Seitenkanalverdichtern aus dem Boden<br />
gesaugt und dann über Aufsatzrohre einer katalytischen Nachverbrennung zugeführt<br />
werden.<br />
18. Die auf diese Weise gereinigten Abgase sollen über einen Kamin ausgeblasen werden.<br />
19. Die im Befund aufgezählten Beweissicherungsmaßnahmen sind durchzuführen, zu<br />
dokumentieren und <strong>der</strong> zuständigen Behörde nach Verlangen vorzulegen.<br />
20. Zur Absicherung einer einwandfreien Ausführungsqualität aller Grundbauarbeiten, <strong>zur</strong><br />
Überwachung <strong>der</strong> Herstellung <strong>der</strong> Dichtwand und <strong>der</strong> Bohrungen und <strong>zur</strong> Durchführung <strong>der</strong><br />
erfor<strong>der</strong>lichen Qualitätskontrolle ist von <strong>der</strong> Behörde eine staatlich autorisierte Anstalt o<strong>der</strong><br />
ein Zivilingenieurbüro mit <strong>der</strong> Fremdüberwachung zu beauftragen.<br />
21. Nach Abschluss <strong>der</strong> <strong>Sanierung</strong>sarbeiten ist von dieser Fremdüberwachung ein<br />
umfassen<strong>der</strong> Bericht zu erstellen und <strong>der</strong> Behörde vorzulegen."<br />
II.2.1.5. Gutachten des SV Verfahrens-/Sicherheitstechnik<br />
"1. Aufgabenstellung<br />
Die Entstehung <strong>der</strong> Kontamination „Altlast 076 – Kokerei Linz“ ist insbeson<strong>der</strong>e durch Kriegseinwirkungen<br />
bedingt, indem bedeutende Mengen an produktionsbedingten Kokereimedien in den<br />
Untergrund gelangten.<br />
In den beiden letzten Kriegsjahren wurden folgende Anlagenteilen durch Bombentreffer beschädigt<br />
o<strong>der</strong> zerstört und in Folge dessen kam es zum Austritt von kokereispezifischen Produkten:<br />
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Bereich Kohlenwertstoffanlage (Maschinenhaus, Teerscheidebehälter, Vorkühlergebäude,<br />
Spülbehälter, Hochbehälter, Teertanks, Napthalinwäsche, Elektroentteerer, Ammoniakwäscher,<br />
Benzolwäscher, Waschöllager): Austritte von Kohlewasser, Teer, Waschöl und Rohbenzol<br />
Bereich Roh- und Reinbenzollager sowie Roh- und Reinbenzolanlage:<br />
Austritte von Rohbenzol, Rohteer, Waschöl und Destillationsprodukten<br />
Koksofenbatterien: Austritte von Teer und Spülwasser<br />
Der Eintrag <strong>der</strong> kokereispezifischen Abfallprodukte in den Untergrund erfolgte vorzugsweise im<br />
Bereich von Bombenkratern o<strong>der</strong> unterirdischen Einbauten (Installationen und Leitungen <strong>der</strong><br />
Kokereianlage). Insgesamt konnten aus Luftbil<strong>der</strong>n etwa 1.000 Bombentreffer im Bereich <strong>der</strong><br />
Altlast festgestellt werden.<br />
Nach 1945 traten bei folgenden Anlagenteilen größere dokumentierte Schadensunfälle<br />
auf:<br />
– Koksofenbatterien: Austritt von Spülwasser und Teer (1948)<br />
– Reinbenzolanlage: Explosion mit Austritt von Benzol (1953)<br />
Auf folgenden Flächen sind Ablagerungen betriebsinterner Abfälle bekannt:<br />
– Auf <strong>der</strong> Freifläche östlich <strong>der</strong> Schwefelsäureanlage wurden nach 1945 Bombentrichter mit<br />
Abfällen aus <strong>der</strong> Benzolanlage und <strong>der</strong> Teerdestillation verfüllt.<br />
– Im Bereich <strong>der</strong> ehemaligen Teerdestillation befanden sich Teerteiche, in die nach 1945<br />
Teerabfälle abgelagert und Spülwässer eingeleitet wurden.<br />
Für einen Gesamtsanierungsvorschlag wurde eine <strong>Sanierung</strong>svariantenstudie erstellt, die zeigte,<br />
dass um den Gesamtstandort <strong>der</strong> Altlast entsprechend den <strong>Sanierung</strong>szielen zu sichern o<strong>der</strong><br />
sanieren, es einer Kombination von Teilverfahren bedarf.<br />
Im Sinne des Prinzips <strong>der</strong> Verhältnismäßigkeit, untermauert durch eine entsprechende Kosten-<br />
Nutzen-Analyse, hat sich <strong>zur</strong> <strong>Sicherung</strong> und <strong>Sanierung</strong> nachstehende empfohlene Variante<br />
ergeben:<br />
– <strong>Sicherung</strong> <strong>der</strong> gesättigten Bodenzone mittels Funnel & Gate und Phasenschöpfung;<br />
– Absaugung <strong>der</strong> Bodenluft;<br />
– Teilräumung mit Fraktionierung und Bodenwäsche am Standort mit Wie<strong>der</strong>verfüllung.<br />
Inhaltlich stellen sich die <strong>Sanierung</strong>sschritte Funnel & Gate und Bodenluftabsaugung wie folgt dar:<br />
Funnel & Gate<br />
In Form einer teilweisen Umschließung des Standortes mittels einer Dichtwand ("Funnel") soll die<br />
Ausbreitung umweltrelevanter Emissionen wirksam unterbunden werden. Darüber hinaus wird mit<br />
so genannten "reaktiven Filterelementen" ("Gates"), die in Teilabschnitten <strong>der</strong> Dichtwand integriert<br />
werden, das durchströmende Grundwasser von schädlichen Inhaltsstoffen aus <strong>der</strong> Altlast<br />
gereinigt.<br />
Bodenluftabsaugung<br />
In die wasserungesättigte Zone des mit leichtflüchtigen Schadstoffen kontaminierten Bodens<br />
werden Bohrungen abgeteuft und mit Hilfe von Filterrohren zu Absaugpegel ausgebaut. Die<br />
schadstoffbelastete Abluft wird mit Hilfe von Seitenkanalverdichtern aus dem Boden gesaugt und<br />
über Aufsatzrohre <strong>der</strong> katalytischen Nachverbrennung (KNV) zugeführt.<br />
Das gereinigte Abgas wird über einen Kamin ausgeblasen.<br />
Vom Unterzeichneten wird aufgrund seiner Bestellung als n.a. Sachverständiger für Verfahrens-<br />
und Umwelttechnik <strong>der</strong> Projektteil <strong>der</strong> Bodenluftabsaugung im speziellen aus sicherheits-<br />
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technischer Sicht beurteilt. Der Projektteil Funnel & Gate wird von den jeweiligen fachbezogenen<br />
ASV bearbeitet.<br />
2. Verwendete Unterlagen<br />
voestalpine Stahl GmbH: Detailprojekt L6 KO 00.08, Technisches Projekt <strong>Sanierung</strong> Altlast 076<br />
„Kokerei Linz“, 1. Teilabschnitt: Funnel & Gate, Bodenluftabsaugung, Bereich B1 - Kokerei vom 04.<br />
Februar 2011<br />
SCS-Technology Verfahrenstechnik GmbH und Sachverständigenbüro für Boden + Wasser<br />
GmbH: Altlastensanierung Kokerei Linz, Bodenluftabsaugung – Einreichprojekt, Technischer<br />
Bericht Proj. Nr. 003-11-71 vom 02. Februar 2011<br />
voestalpine Stahl GmbH: Ergänzende Informationen zum Technischen Projekt L6 KO 00.08,<br />
<strong>Sanierung</strong> Altlast 076 „Kokerei Linz“, 1. Teilabschnitt Funnel & Gate, Bodenluftabsaugung, Bereich<br />
B1 – Kokerei vom 01. März 2011<br />
BM Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BRD): Technische Anleitung <strong>zur</strong> Reinhaltung <strong>der</strong><br />
Luft – TA Luft, 2002<br />
3. Befund<br />
3.1 Ablaufbeschreibung<br />
In die wasserungesättigte Zone des mit leichtflüchtigen Schadstoffen kontaminierten Bodens<br />
werden Bohrungen abgeteuft und mit Hilfe von Filterrohren zu Absaugpegel ausgebaut. Die<br />
schadstoffbelastete Abluft wird mit Hilfe von Seitenkanalverdichtern aus dem Boden gesaugt und<br />
über Aufsatzrohre <strong>der</strong> katalytischen Nachverbrennung (KNV) zugeführt.<br />
Durch das Einbringen von zusätzlichen Belüftungspegeln in die ungesättigte Bodenzone kann <strong>der</strong><br />
Austrag von Schadstoffen wirksam gesteigert werden.<br />
Vor Eintritt in die KNV wird die Bodenluft auf die maximal zulässige Konzentration (40 % UEG bzw.<br />
20 % UEG) verdünnt und über einen Wärmetauscher vorgewärmt. In <strong>der</strong> KNV wird die<br />
kontaminierte Luft gereinigt und schließlich nach Abkühlung im Wärmetauscher an die Umgebung<br />
abgegeben.<br />
Zur Optimierung <strong>der</strong> Effizienz <strong>der</strong> <strong>Sanierung</strong>smaßnahme erfolgt <strong>der</strong> Aufbau <strong>der</strong> einzelnen<br />
Komponenten möglichst mobil und soweit wie möglich in Containerbauweise.<br />
Auf diese Weise kann nach dem lokalen Erreichen des <strong>Sanierung</strong>sziels die Bodenluftabsaugung<br />
teilweise o<strong>der</strong> vollständig in einem an<strong>der</strong>en Teil des zu dekontaminierenden Areals rasch wie<strong>der</strong><br />
aufgestellt werden.<br />
3.2 Anlagenausstattung<br />
Die Bodenluftabsaugung besteht aus folgenden Anlagenkomponenten:<br />
Komponenten<br />
– Pegelgruppe:<br />
Absaugpegel<br />
Belüftungspegel<br />
– Verdichteranlage:<br />
Luftzumischung<br />
Wasserabschei<strong>der</strong><br />
Verdichter (Absauggebläse)<br />
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– Katalytische Nachverbrennung:<br />
Vorwärmung<br />
Brenner inklusive Katalysator<br />
Kamin<br />
Warmwasserkreislauf <strong>zur</strong> Vorwärmung <strong>der</strong> Frischluft<br />
– Infrastrukturelle Einrichtungen:<br />
Erdgasreduzierstation<br />
Rohrleitungen<br />
Messtechnik/Analytik<br />
Containeraufbau<br />
Technische Daten Gesamt<br />
Anzahl Absaugmodule Stk. 2<br />
Technische Daten pro Absaugmodul<br />
– Pegelgruppe:<br />
Anzahl Absaugpegel - - 24<br />
Anzahl Belüftungspegel - - 48<br />
– Verdichteranlage:<br />
Verdichter Stk. 6<br />
Verdichterleistung gesamt m 3 n.h -1 7.200<br />
Luftzumischung 1) m 3 n.h -1 nicht definiert<br />
Wasserabschei<strong>der</strong> l/Monat max. 1.440<br />
1) (je nach Bedarf, Regelung über maximal zulässige Konzentration Benzol<br />
in Bodenluft von 40 % UEG bzw. 20 % UEG)<br />
– Katalytische Nachverbrennung:<br />
KNV Stk. 1<br />
Maximale Leistung m 3 n.h -1 8.250<br />
Maximal übertragene Wärmeleistung<br />
(Vorwärmung) kW max. 1.000<br />
Erdgasverbrauch m 3 .h -1 max. 40<br />
Katalysator - - Mischoxid als<br />
Schüttgut<br />
Kaminhöhe m 3<br />
Kamindurchmesser mm 450<br />
3.3 <strong>Sanierung</strong>svorgang<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> <strong>Sanierung</strong>smaßnahme wird die verunreinigte Bodenluft über Absaugpegel aus <strong>der</strong><br />
Bodenzone abgesaugt und in zwei voneinan<strong>der</strong> unabhängigen katalytischen Nachverbrennungen<br />
mit einer maximalen Leistung von je 8.250 m 3 n.h -1 gereinigt.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> Containerbauweise ist ein flexibler Betrieb möglich und <strong>der</strong> mobile Aufbau <strong>der</strong><br />
einzelnen Komponenten wird erleichtert.<br />
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<strong>Sanierung</strong>svorgang:<br />
– Zunächst werden beide Anlagen (Absaugmodule) in einem kontaminierten <strong>Sanierung</strong>sgebiet<br />
möglichst benachbart in Betrieb genommen.<br />
– Anfangs wird die <strong>Sanierung</strong> mit einer Absaugung von etwa 50 m 3 .h -1 je Absaugstrecke<br />
durchgeführt und danach schrittweise gesteigert. Dadurch kann eine bevorzugte Wegigkeit<br />
im Boden weitgehend vermieden werden.<br />
– Wenn über die Absaugpegel nur mehr geringe Belastungen abgesaugt werden, erfolgt ein<br />
teilweises o<strong>der</strong> vollständiges Zusammenschließen <strong>der</strong> Pegel auf eine Anlage (KNV).<br />
– Abhängig von <strong>der</strong> Größe des verbleibenden noch nicht behandelten Schadstoffvolumens im<br />
Boden, können entwe<strong>der</strong> neue Absaugpegel an die bestehenden Nachverbrennungen<br />
angeschlossen werden.<br />
– O<strong>der</strong> die gesamte Anlage kann in ein weiteres kontaminiertes Gebiet verlegt werden.<br />
3.4 Infrastruktur<br />
3.4.1 Erdgas<br />
Das für die katalytische Nachverbrennung benötigte Erdgas wird dem bestehenden Werksnetz (8,4<br />
bar) entnommen und über eine im Freien installierte Reduzierstation auf den erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Brennerdruck (0,2 bar) geregelt.<br />
3.4.2 Frischluft<br />
Die Frischluft, die sowohl für die Einleitung in den Boden über die Belüftungspegel als auch als<br />
Mischluft notwendig ist, wird direkt <strong>der</strong> Umgebung entnommen, wobei keine Aufbereitung<br />
notwendig ist. Eine Vorwärmung ist möglich.<br />
3.4.3 MSR/Automation<br />
Die Überwachung/Steuerung erfolgt von einer zentralen Leitwarte aus.<br />
Der Operator in dieser Leitwarte erhält über Fernwartung einen Zugriff auf die Workstations in den<br />
einzelnen Messcontainern. Dieser Zugriff stellt den vollen Funktionsumfang <strong>der</strong> Visualisierungssysteme<br />
bereit, genauso als würde sich <strong>der</strong> Operator physikalisch in einem <strong>der</strong> Messcontainer<br />
befinden. Um die Mobilität <strong>der</strong> Anlagen zu gewährleisten, erfolgt die Kommunikation zwischen <strong>der</strong><br />
zentralen Leitwarte und den Messcontainern internetmäßig über Funk bzw. über das Mobilfunknetz<br />
eines österreichischen Mobilfunknetzbetreibers. Da die Kommunikation über das Prinzip <strong>der</strong><br />
Fernwartung funktioniert und daher keine direkte Kommunikation zwischen <strong>der</strong> Workstation in <strong>der</strong><br />
zentralen Messwarte und den SPSen (speicherprogrammierbare Steuerung) in den Messcontainern<br />
stattfindet, ist auch die Funktionalität <strong>der</strong> einzelnen Messcontainer bei einem Ausfall <strong>der</strong><br />
Internetverbindung gewährleistet.<br />
Seite 95
3.5 Einsatzstoffe<br />
3.6 Luftemissionen<br />
Brennbare gasförmige Stoffe, die nicht in Feuerungs- o<strong>der</strong> Verbrennungsmotoranlagen mit<br />
Energienutzung verbrannt werden, son<strong>der</strong>n aus sicherheitstechnischen Gründen o<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en<br />
betrieblichen Erfor<strong>der</strong>nissen ohne Energienutzung verbrannt werden sollen, sind gemäß TA-Luft<br />
einer Nachverbrennung zuzuführen. Im gegenständlichen Fall wird eine katalytische Nachverbrennung<br />
projektiert. Die daraus resultierenden Emissionen sind gemäß TA-Luft Kapitel 5.2.7 und<br />
5.4.8.1 einzuhalten.<br />
Das bei <strong>der</strong> katalytischen Nachverbrennung entstehende Abgas verlässt die Anlage über den<br />
jeweiligen Kamin in die Umgebung (Höhe: 3 m, Durchmesser: 450 mm, Abgastemperatur: etwa<br />
125°C). Dabei werden die gemäß TA-Luft vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerte eingehalten.<br />
Für die Berechnung <strong>der</strong> maximalen Fracht wird von einem maximalen Abgasvolumenstrom von<br />
8.250 m 3 n.h -1 und 8.500 Betriebsstunden pro Jahr und Modul ausgegangen. Es werden zwei<br />
Module mit jeweils einem eigenen Abgaskamin betrieben.<br />
Im Verlauf <strong>der</strong> <strong>Sanierung</strong> bei fallen<strong>der</strong> Schadstoffbelastung <strong>der</strong> Bodenluft wird es erfor<strong>der</strong>lich,<br />
Zusatzbrenner mit Erdgas im Bereich <strong>der</strong> KNV zu betreiben. Die dabei entstehenden erdgasbedingten<br />
Emissionen sind gemäß TA-Luft Kapitel 5.2.4 einzuhalten.<br />
Seite 96
3.7 Projektbeschreibung<br />
Projektbezeichnung – Absaugung <strong>der</strong> BTEX-kontaminierten Bodenluft aus <strong>der</strong><br />
wasserungesättigten Bodenzone über 10 Jahre<br />
Projektziel – Erzielung eines gefahrlosen Aushubes von kontaminierten Bodenbereichen innerhalb<br />
<strong>der</strong> ungesättigten Bodenzonen. Reduktion des BTEX-Gehaltes des Aushubmaterials für<br />
nachfolgende Behandlungen.<br />
Projektvorbereitung – Ermittlung <strong>der</strong> BTEX-Gehalte im Raster von 20 m x 20 m <strong>der</strong><br />
<strong>Sanierung</strong>sfläche. Bei BTEX-Konzentrationen >50 mg/m 3 werden Maßnahmen <strong>zur</strong><br />
Schadstoffentfrachtung mittels Bodenluftabsaugung und optional zusätzlicher Luftinjektion gesetzt.<br />
Geräteaufwand – folgende Bauteile werden für die Bodenluftabsaugung eingesetzt:<br />
* 12 Bodenluft-Pegelgruppen bestehend aus jeweils 2 Absaugpegel und 4 Belüftungspegel –<br />
ergibt 24 Absaugpegel<br />
* 1 Verdichteranlage je 1 Absauglinie bestehend aus jeweils 2 Absaugpegel – ergibt 12<br />
Verdichteranlagen<br />
* 1 Absaugpegel bestehend aus max. 3 Absaugstrecken mit unterschiedlich tiefen<br />
Filterstrecken – ergibt 24 Absaugpegel bzw. max. 72 Absaugstrecken mit jeweiliger kont. Messung<br />
von Volumenstrom, Temperatur und Unterdruck<br />
* Bestimmung des Unterdruckfeldes mittels rd. 220 Unterdruckmessstellen in Form von<br />
Raumkernbohrungen<br />
3.8 Schadensbild<br />
Durchgeführte Bodenluftuntersuchungen im Bereich <strong>der</strong> Verdachtsfläche „Kokerei Linz“ zeigten<br />
punktuell massive Belastungen in <strong>der</strong> ungesättigten Bodenzone.<br />
Folgende Ergebnisse wurden ermittelt:<br />
CO2-Gehalt überwiegend
3.9 Allgemeintechnische und sicherheitstechnische Beschreibung<br />
3.9.1 Bodenluftabsaugpegel<br />
Die Bodenluftabsaugpegel werden anhand entsprechen<strong>der</strong> Bodenluftabsaugversuche positioniert.<br />
Es kann eine Absaugreichweite von 10 bis 15 m angenommen werden.<br />
Die Bodenluftabsaugpegel erschließen mit den bis zu 3 angeordneten Filterstrecken eine Tiefe in<br />
<strong>der</strong> wasserungesättigten Bodenzone von max. 8 m.<br />
Im Trockenrotationsverfahren wird für die Errichtung eines Bodenluftabsaugpegels eine Bohrung<br />
von 300 mm Durchmesser abgeteuft, in die die Absaugstrecken bzw. Filterstrecken eingesetzt<br />
werden. Hiezu werden in unterschiedlichen Tiefen verfilterte PVC-Rohre verwendet, die im Bereich<br />
von 1 bis 3 m langen Filterstrecken verkiest sind. Die gegenseitige Abdichtung <strong>der</strong> Absaugstrecken<br />
erfolgt mit einem quellfähigen Beton-Tixoton-Gemisch. Die Absaugstrecken werden mittels<br />
Spiralschlauch und Schlauchklemme an die <strong>zur</strong> Verdichteranlage führenden För<strong>der</strong>leitung<br />
angeschlossen.<br />
Die Bohrarbeiten <strong>zur</strong> Errichtung <strong>der</strong> Bodenluftabsaugpegel mittels Trockenrotationsverfahren<br />
werden unter speziellen sicherheitstechnischen Aspekten wie folgt vorgenommen:<br />
Vor Inangriffnahme von Bohrarbeiten erfolgt eine Freigabe <strong>der</strong> Abt. BPS <strong>der</strong> voestalpine Stahl<br />
GmbH indem festgestellt wird, dass sämtliche Einbauten im Untergrund und <strong>der</strong>en<br />
Gefährdungspotential bekannt sind.<br />
Wird während <strong>der</strong> Bohrarbeiten in <strong>der</strong> ungesättigten Bodenzone die UEG von Benzol von 39 g.m -3<br />
überschritten, so kann davon ausgegangen werden, dass für die Bildung eines explosiblen Gas-<br />
Luft-Gemisches aufgrund <strong>der</strong> Sauerstoffzehrung im Untergrund nicht ausreichend Sauerstoff<br />
vorhanden ist.<br />
Nachdem die Gasdichte <strong>der</strong> BTEX-Einzelkomponenten und des BTEX-Gemisches im Vergleich zu<br />
Luft um ein Mehrfaches höher ist, kann davon ausgegangen werden, dass kein BTEX aus dem<br />
Bohrloch durch natürlichen Auftrieb entweicht.<br />
Während des Bohrfortschrittes wird die PVC-Stützverrohrung in das Bohrloch eingebracht und<br />
damit ein seitliches Ausgasen in das abgeteufte Bohrloch verhin<strong>der</strong>t. Als mögliche<br />
Ausgasungsfläche verbleibt die Bohrlochsole nach dem Ausfahren des Bohrgestänges.<br />
Beim Austausch des Bohrgestänges kann ein Austragen von BTEX-kontaminierter Bodenluft<br />
erfolgen, die jedoch mit Vierfach-Messgeräten (Exschutz, CO, O2 und H2S) bzw. mit Explosimetern<br />
(2 unterschiedliche Messverfahren) überprüft werden. Bei Auslösung eines Alarmwertes von 20 %<br />
UEG (bezogen auf die Leitsubstanz Benzol) wird ein Stufenplan zum Schutz vor Explosionen<br />
allgemein und <strong>der</strong> Arbeitnehmer im speziellen wie folgt vollzogen:<br />
* Einstellung <strong>der</strong> Bohrarbeiten.<br />
* Fortsetzung <strong>der</strong> Explosimetermessungen.<br />
* Bei Unterschreitung des Alarmwertes über 10 min. werden die Bohrarbeiten fortgesetzt.<br />
* Bei Überschreiten des Alarmwertes über 30 min. werden Abhilfemaßnahmen, wie z.B.<br />
Absaugung und gefahrlose Ableitung <strong>der</strong> austretenden Bodenluft, gesetzt.<br />
Technische Daten Absaugpegel:<br />
Bauart - Mehrfache Verfilterung<br />
Stück - gleichzeitig bis zu 24<br />
Bohrdurchmesser Absaugpegel mm 300<br />
Absaugleistung Absaugpegel m 3 n.h -1 200 - 600<br />
Anzahl Absaugstrecken je Absaugpegel - 1 bis 3<br />
Absaugleistung je Absaugstrecke m 3 n.h -1 max. 200<br />
Durchmesser Absaugstrecke - DN 65<br />
Tiefe m bis 8<br />
Reichweite im Radius um Absaugpegel m 10-15<br />
Seite 98
Filtermaterial - Filterkies o<strong>der</strong> Filtersand<br />
Dichtungsmaterial - quellfähiges Beton –<br />
Tixoton - Gemisch<br />
3.9.2 Belüftungspegel<br />
Zur besseren Belüftung des Untergrundes werden zum „passiven“ Nachströmen <strong>der</strong> Luft<br />
Belüftungspegel errichtet.<br />
Sollte sich in den Vorversuchen herausstellen, dass durch einen inhomogenen Bodenaufbau eine<br />
Zonierung <strong>der</strong> Belüftungspegel erfor<strong>der</strong>lich ist, so können die Belüftungspegel „aktiv“, d.h.<br />
Einblasen von vorgewärmter Luft mittels eigener Verdichter, betrieben werden.<br />
Technische Daten Belüftungspegel:<br />
Stück - gleichzeitig bis zu 48<br />
Ausbaudurchmesser Belüftungspegel - DN 150<br />
Tiefe m bis 8<br />
Filtermaterial - Filterkies o<strong>der</strong> Filtersand<br />
Dichtungsmaterial - quellfähiges Beton –<br />
Tixoton - Gemisch<br />
3.9.3 Absaugmenge<br />
Über temperatur- und druckkorrigierte Durchflussregelungen wird <strong>der</strong> Durchfluss je<strong>der</strong> einzelnen<br />
Absaugstrecke geregelt. Die Werte erreichen dabei zwischen 50 und 200 m 3 n.h -1 .<br />
Die notwendigen Regelungseinrichtungen sowie die nachgeschaltete Zusammenmischung <strong>der</strong><br />
Bodenluft erfolgt im Container „Absaugstrecken“.<br />
3.9.4 För<strong>der</strong>leitungen<br />
Die För<strong>der</strong>leitungen von den Bodenluftabsaugpegeln zu den Reinigungsanlagen werden grundsätzlich<br />
in PE - Rohren DN 65 ausgeführt.<br />
Sämtliche För<strong>der</strong>leitungen werden durch Stumpfspiegel - Schweißen o<strong>der</strong> Fittings vor Ort gasdicht<br />
miteinan<strong>der</strong> verbunden.<br />
3.9.5 Unterdruckmessstellen<br />
Über ein flächendeckendes Netz von Unterdruckmessstellen im Umkreis <strong>der</strong> Absaugpegel wird<br />
das bei <strong>der</strong> Bodenluftsanierung im Untergrund entstehende Unterdruckfeld gemessen und somit<br />
<strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>Sanierung</strong> erfasste Bereich abgegrenzt. Es sind rd. 220 Unterdruckmessstellen vorgesehen.<br />
Zur Errichtung einer Unterdruckmessstelle wird eine Rammkernbohrung mit einem Durchmesser<br />
von 50 mm bis in eine Tiefe von max. 5 m abgeteuft. In das Bohrloch wird eine Messsonde DN 10<br />
mm aus Nirostastahl- o<strong>der</strong> Kupferrohr eingebaut, welche am unteren Ende auf einer Länge von<br />
0,25 m perforiert ist. Im Ringraum um das perforierte Sondenende wird je nach Untergrundbeschaffenheit<br />
eine bis 1,50 m mächtige Quarzfilterkiesschüttung eingebaut, welche nach oben<br />
durch einen Sandgegenfilter abgegrenzt ist. Darüber folgt <strong>zur</strong> Abdichtung gegen die höheren<br />
Schichten und die Oberfläche ein Beton - Tixoton - Gemisch.<br />
Die Unterdruckmessstellen können überdies <strong>zur</strong> Entnahme von Bodenluftproben während des<br />
gesamten <strong>Sanierung</strong>szeitraumes herangezogen werden.<br />
Seite 99
3.9.6 Verdichteranlagen<br />
Eine Verdichteranlage besteht aus Luftzumischung, Wasserabscheidung und Verdichter. Sie<br />
bedient im Normalfall 2 Absaugpegeln, was max. 6 Absaugstrecken entspricht (3 Absaugstrecken<br />
je Absaugpegel). Für die gesamte <strong>Sanierung</strong> werden 12 Verdichteranlagen benötigt.<br />
Um einen optimalen Anlagenbetrieb zu gewährleisten, sind die Verdichteranlagen mit Zeitschaltuhren<br />
mit Wochenprogramm auszustatten. Durch den Einsatz eines entsprechend geplanten<br />
Intervallbetriebes lassen sich vor allem gegen Ende <strong>der</strong> <strong>Sanierung</strong> deutliche Einsparungen bei den<br />
Stromkosten erzielen, ohne Einbußen beim Schadstoffaustrag hinnehmen zu müssen.<br />
3.9.6.1 Luftzumischung<br />
Da in <strong>der</strong> abgesaugten Bodenluft explosionsgefährliche Kohlenwasserstoffe wie BTEX o<strong>der</strong><br />
Methan enthalten sind, kann bei erhöhten Konzentrationen eine Zumischung von Frischluft<br />
notwendig werden.<br />
Vor <strong>der</strong> Wasserabscheidung ist eine Verdünnung <strong>der</strong> Bodenluft auf 40% <strong>der</strong> UEG, vor <strong>der</strong><br />
Katalytischen Nachverbrennung aufgrund <strong>der</strong> erhöhten Temperaturen eine weitere Verdünnung<br />
auf 20% <strong>der</strong> UEG vorgesehen.<br />
Die Messung und Überwachung <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> Grenzwerte erfolgt an den Zumischungspunkten<br />
mittels zwei voneinan<strong>der</strong> unabhängigen Messeinrichtungen. Dabei werden Infrarot-<br />
Gassensoren und Katalytische Gassensoren angewendet.<br />
Technische Daten Luftzumischung<br />
Untere Explosionsgrenze (UEG)<br />
von Benzol (Referenzsubstanz) g/m³ 39<br />
Verdünnung vor Wasserabschei<strong>der</strong> %<br />
UEG 40<br />
Verdünnung vor KNV-Verdichter %<br />
UEG 20<br />
Gassensor 1 - Infrarot<br />
Gassensor 2 - Katalytisch<br />
3.9.6.2 Wasserabscheidung<br />
Die abgesaugte Bodenluft weist aufgrund mitgerissener feiner Wassertröpfchen zu hohe<br />
Wassergehalte für einen optimalen Betrieb <strong>der</strong> Abluftreinigung auf.<br />
Der Wasserabschei<strong>der</strong> besteht aus einem 120 l-Gebinde mit einer integrierten Prallplatte bzw.<br />
Strömungsleitblech und Zu- u. Abluftstutzen im Deckelbereich des zylindrischen Gefäßes.<br />
Das abgeschiedene Wasser aus <strong>der</strong> Wasserabscheidung, das sind Nie<strong>der</strong>schlagswässer, welche<br />
in <strong>der</strong> ungesättigten Bodenzone nach Nie<strong>der</strong>schlägen vorhanden sind und durch den erzeugten<br />
Unterdruck im Rahmen <strong>der</strong> Bodenluftabsaugung über die Absaugstrecken mitgeför<strong>der</strong>t werden,<br />
wird in diesen Behältern gesammelt.<br />
Es werden in Summer 12 Behälter angeordnet, die jeweils ein Volumen 120 l aufweisen.<br />
Die Qualität dieser anfallenden Wässer entspricht im Wesentlichen <strong>der</strong> Qualität des Nie<strong>der</strong>schlagswassers,<br />
welches aus befestigten Oberflächen in den Sammler E entwässert.<br />
Eine weitere wichtige Funktion des Wasserabschei<strong>der</strong>s ist die mechanische Barrierewirkung<br />
hinsichtlich möglicher mit <strong>der</strong> Bodenluft mitgerissener Feststoffe wie z.B. Steine. Auf diese Weise<br />
wird mögliche Funkenbildung bei Berührung mit schnellbewegten Teilen wie z.B. im Seitenkanalverdichter<br />
verhin<strong>der</strong>t.<br />
Aus diesem Grund wird <strong>der</strong> Wasserabschei<strong>der</strong> stoßfest mit Filtersieb ausgeführt.<br />
Seite 100
Technische Daten Wasserabscheidung<br />
Bauart - Prallplatte / Strömungsleitblech<br />
(stoßfest mit Filtersieb)<br />
Stück - 12<br />
Nutzvolumen l ca. 120<br />
Wasserablass - automatisch<br />
Abwasser (gesamt) l/Monat max. 1.440<br />
3.9.6.3 Verdichter<br />
Der Verdichter (Absauggebläse) dient <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> mit Schadstoffen angereicherten Luft aus<br />
<strong>der</strong> Bodenzone, wobei saugseitig <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>stand des Bodens und des Absaugsystems und<br />
druckseitig <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>stand <strong>der</strong> Aufbereitungsanlage überwunden werden muss.<br />
Es wird ein Seitenkanalverdichter eingesetzt, da diese über ein geeignetes Verhältnis zwischen<br />
Volumenstrom und Unterdruck verfügt. Seitenkanalverdichter arbeiten nach dem Impulsprinzip für<br />
mittlere Volumenströme und Druckdifferenzen.<br />
Da die Bodenluft im Falle von zu hoher Schadstoffbeladung vor dem Eintritt in die Verdichter mit<br />
Mischluft auf 40% <strong>der</strong> UEG verdünnt wird, ist keine explosionsgeschützte Ausführung notwendig.<br />
Im Falle einer technischen Störung z.B. druckseitige Verstopfung erfolgt das Abschalten des<br />
jeweiligen Verdichters.<br />
Technische Daten Verdichter<br />
Bauart - Seitenkanalverdichter<br />
Stück - 12<br />
Volumenstrom m³/h 1.200<br />
Unterdruck mbar ca. 250<br />
3.9.7 Katalytische Nachverbrennung<br />
Für das <strong>Sanierung</strong>svorhaben werden zwei Katalytische Nachverbrennungen (KNV) mit einem<br />
Durchsatz von je 7.500 m 3 n.h -1 verwendet. Diese sind unabhängig voneinan<strong>der</strong> einsetzbar.<br />
3.9.7.1 Verdichter KNV<br />
Technische Daten<br />
Bauart - Seitenkanalverdichter<br />
Stück - 2<br />
Volumenstrom m 3 n.h -1 3.500 – 8.250<br />
Im Falle einer technischen Störung erfolgt das Abschalten des Verdichters.<br />
3.9.7.2 Vorwärmung<br />
Die abgesaugte Bodenluft wird in einem Gas/Gas-Wärmetauscher mit <strong>der</strong> Abluft <strong>der</strong> KNV<br />
vorgewärmt.<br />
Technische Daten<br />
Bauart - Rekuperativer Rohrbündelwärmetauscher<br />
Stück - 2<br />
Ausführung - Ausführung mit Umlenkblechen und<br />
Kompensatoren<br />
Seite 101
Fläche m² 1.000<br />
Wärmeübergangskoeffizient W/m²K ca. 10<br />
Leistung kW max. 1.000<br />
3.9.7.3 Gasbrenner<br />
Mit Hilfe des Gasbrenners kann die Bodenluft bei zu geringen Kohlenwasserstoffkonzentrationen<br />
auf die für die katalytischen Reaktionen notwendige Temperatur erwärmt werden.<br />
Technische Daten<br />
Ausführung - mit Feuerungsautomat,<br />
Gasregelstrecke, UV-Zelle<br />
Stück - 2<br />
Brennstoff - Erdgas<br />
max. Verbrauch an Brennstoff m 3 n.h -1 40<br />
Gasvordruck mbar 200<br />
3.9.7.4 Katalytischer Reaktor<br />
Durch Einbau eines Katalysators in den Vorraum <strong>der</strong> Brennkammer wird die notwendige<br />
Oxidationstemperatur gegenüber <strong>der</strong> thermischen Verbrennung deutlich reduziert<br />
(Reaktionstemperatur 350-400°C).<br />
Ein autothermer Betrieb <strong>der</strong> KNV ist ab einem Gehalt an brennbaren Bestandteilen von ca.<br />
3 g/m 3 n in <strong>der</strong> Bodenluft möglich. Es kann davon ausgegangen werden, dass in <strong>der</strong> Anfangsphase<br />
des Betriebs einer frischen Pegelgruppe die KNV autotherm arbeiten kann. Danach wird die<br />
zusätzlich benötigte thermische Energie über einen mit Erdgas betriebenen Gasbrenner <strong>zur</strong><br />
Verfügung gestellt.<br />
Technische Daten<br />
Bauart - Katalytische Abluftreinigung<br />
Stück - 2<br />
Durchsatz m 3 .h -1 7.500<br />
min. Durchsatz m 3 .h -1 2.500<br />
max. Durchsatz m 3 .h -1 8.250<br />
Gewicht t 16<br />
autothermer Betrieb g Cges.m -3 n ab ca. 3<br />
Katalysatortyp - Mischoxid<br />
Katalysatorart - Schüttgut<br />
3.9.7.5 Abluftkamin<br />
Die gereinigte Abluft wird über einen Abluftkamin mit Deflektorhaube in die Umgebung abgeleitet.<br />
Technische Daten<br />
Kamindurchmesser mm ca. 450<br />
Kaminhöhe m 3<br />
Volumenstrom Kamin m 3 .h -1 max. 8.300<br />
Strömungsgeschwindigkeit m/s max. 21,7<br />
3.9.7.6 Berstscheibe<br />
Zur Druckentlastung im Falle von Verpuffungen ist über dem Reaktor eine Berstscheibe<br />
angebracht. Als Material kommt Edelstahlblech zu Einsatz.<br />
Seite 102
Durch Öffnen <strong>der</strong> Berstscheibe wird die dazugehörige Verrohrung als Einfüllstutzen für den<br />
Katalysator genutzt.<br />
3.9.7.7 Mess-, Steuer-, und Regelanlage<br />
Zur Regelung <strong>der</strong> Heizleistung und Steuerung <strong>der</strong> Betriebsfunktionen.<br />
Ausstattung mit:<br />
- Speicherprogrammierbare Steuerung (SPS)<br />
- Bediengeräte mit Visualisierung<br />
- Frequenzumrichter<br />
- Elektronischer Datenspeicher<br />
3.9.7.8 Konzentrationsüberwachung<br />
Bei Überschreiten von 20% <strong>der</strong> UEG, wird die Bodenluft analog <strong>zur</strong> Luftzumischung in den<br />
Absauglinien vor dem Verdichter <strong>der</strong> KNV mit Frischluft entsprechend kontrolliert verdünnt.<br />
3.9.7.9 Anfahrluft<br />
Die Anfahrluft wird verwendet:<br />
- im Anfahrprozess um die Anlage auf die entsprechende Betriebstemperatur zu bringen<br />
- beim Abfahrprozess um die Anlage kontrolliert abzukühlen<br />
3.9.8 Frischluftvorwärmung<br />
Die Luft <strong>der</strong> Belüftungspegel wird mit einem lokalen Wärmetauscher um bis ca. 50 K erwärmt.<br />
Die Energie wird vom Abluftwärmetauscher <strong>der</strong> KNV mit einer Leistung von ca. 150 kW geliefert,<br />
<strong>der</strong> die Reinluft nach <strong>der</strong> KNV entsprechend kühlt.<br />
Für Betriebszustände, bei denen durch die Abluftwärmerückgewinnung zu wenig Energie <strong>zur</strong><br />
Verfügung steht, wird ein Fernwärmetauscher ins Kreislaufverbundsystem eingebunden, um die<br />
gewünschte Luftvorwärmung sicherzustellen.<br />
Für jede KNV wird die Energie vom Abluftwärmetauscher in einem geschlossenen 2-Rohrsystem<br />
mit Wasser-Glykol-Gemisch zu den bis zu 24 lokalen Lufterhitzern mit einer Leistung von jeweils<br />
ca. 6,5 kW zu den 24 Belüftungspegeln mit einem Luftvolumenstrom von jeweils ca. 300 m 3 .h -1<br />
transportiert.<br />
Die geschlossenen Kreislaufverbundsysteme werden mit allen erfor<strong>der</strong>lichen Sicherheitseinrichtungen<br />
wie Sicherheitsventile, Ausdehnungsgefäße sowie Thermometer, Manometer<br />
ausgestattet.<br />
Die beiden Umwälzpumpen in den Wärmerückgewinnungskreisläufen werden redundant ausgeführt,<br />
sodass bei einem Defekt einer Pumpe die Anlage aufgrund <strong>der</strong> installierten Reserve-Pumpe<br />
weiter betrieben werden kann.<br />
Technische Daten Frischluftvorwärmung<br />
Stück - 2<br />
Vorlauftemperatur °C 80<br />
Rücklauftemperatur °C 60<br />
übertragene Wärmemenge gesamt kW max. 150<br />
Anzahl Lufterhitzer über Belüftungspegel - ca. 48<br />
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übertragene Wärmemenge je Lufterhitzer kW 6,5<br />
3.9.9 Containeraufbau<br />
Die erfor<strong>der</strong>lichen Aggregate für die Bodenluftabsaugung werden in Containerbauweise errichtet,<br />
da die gesamte Anlage gemäß dem <strong>Sanierung</strong>sfortschritt "wan<strong>der</strong>t".<br />
Folgende Container werden eingesetzt:<br />
– Container Absaugstrecken (2 Stk.):<br />
für die Zusammenführung und Durchflussregelung <strong>der</strong> Absaugleitungen<br />
<strong>der</strong> Absaugstrecken<br />
ca. 6 x 2,5 m<br />
– Container Verdichteranlagen (2 Stk.):<br />
für die Luftzumischung auf 40 % <strong>der</strong> UEG,<br />
Wasserabscheidung, Seitenkanalverdichter<br />
ca. 6 x 2,5 m<br />
– Container KNV (2 Stk.):<br />
für die Luftzumischung auf 20 % <strong>der</strong> UEG, Vorwärmung, Verdichter,<br />
Brenner, KNV, Kamin<br />
ca. 12 x 3 m<br />
– Messcontainer (2 Stk.):<br />
für die Datenaufzeichnung, Regelung, Steuerung<br />
ca. 6 x 2,5 m<br />
– Leitwarte (1 Stk.):<br />
für die Prozessleitsystem gemeinsam mit Funnel & Gate<br />
ca. 6 x 2,5 m<br />
3.10 Mess-, Steuer- und Regeltechnik<br />
3.10.1 Messtechnik<br />
Für die Überwachung des <strong>Sanierung</strong>sablaufes und Ermittlung des <strong>Sanierung</strong>sergebnisses werden<br />
die im nachfolgend dargestellten Messkonzept angeführten kont. und diskont. Messungen<br />
vorgenommen.<br />
Pos. Messstelle Messinhalt Messintervall<br />
1. Austritt Verdichter (2x6<br />
Verdichter bzw.<br />
Absauglinien)<br />
CxHy mit FID mit/ohne CH4 quasikont. Messung durch Umschaltung<br />
zwischen den 6 Absauglinien (= 2 Absaugpegel<br />
mit je 6 Absaugstrecken) im stündlichen<br />
BTEX (Einzelkomp.) mit<br />
GC<br />
Intervall (= 4 h/d und Absaugstrecke)<br />
diskont. Messung (3 HMW) wöchentlich im 1.<br />
Monat bzw. weiterhin monatlich bzw.<br />
zweimonatlich bei entsprechen<strong>der</strong> Stabilität <strong>der</strong><br />
Messwerte<br />
2. Eintritt KNV (2x1 KNV) CxHy mit FID kont. Messung an beiden KNV zeitgleich<br />
BTEX (Einzelkomp.) mit<br />
GC<br />
diskont. Messung (3 HMW) vierteljährlich<br />
3. Kamin KNV (2x1 Kamin) CxHy mit FID kont. Messung an beiden Kaminen zeitgleich<br />
BTEX (Einzelkomp.) mit<br />
GC<br />
diskont. Messung (3 HMW) vierteljährlich<br />
NOx, CO, CxHy (mit/ohne<br />
CH4), Benzol<br />
diskont. Messung (3 HMW) jährlich<br />
4. Austritt Absaugstrecke BTEX (Einzelkomp.) mit diskont. Messung (3 HMW) wöchentlich im 1.<br />
(2x12 Absaug- bzw. GC<br />
Monat bzw. weiterhin monatlich bzw.<br />
Seite 104
Filterstrecken) zweimonatlich bei entsprechen<strong>der</strong> Stabilität <strong>der</strong><br />
Messwerte<br />
Volumenstrom,<br />
kont. Messung V, T, p<br />
Temperatur, Unterdruck<br />
3.10.2 Steuer- und Regeltechnik<br />
Das System <strong>der</strong> speicherprogrammierbaren Steuerung (SPS) besteht projektgemäß aus 2 Subsystemen<br />
für die Steuer- und Regeltechnik, welche den beiden Absaugmodulen zugeordnet sind.<br />
Übergeordnet zu diesen Subsystemen besteht eine zentrale Leitwarte, welche durch einen<br />
Operator besetzt ist und einen Zugriff auf die Werkstation in den einzelnen Messcontainern hat.<br />
3.11 Dokumentation<br />
Der Verlauf sowie die Wirksamkeit <strong>der</strong> Bodenluftsanierungsmaßnahmen werden mittels jährlicher<br />
Berichte dokumentiert. Zusätzlich wird ein Betriebsbuch geführt, welches in <strong>der</strong> Leitwarte aufliegt.<br />
Die jährlichen <strong>Sanierung</strong>sberichte umfassen zumindest folgende Dokumentation:<br />
Messergebnisse <strong>der</strong> Untersuchungen gemäß dem Messkonzept<br />
Regelmäßige Unterdruckmessungen an den Bodenluftmessstellen<br />
Durchgeführte Wartungsarbeiten und Dichtheitskontrollen<br />
Tabellarische und graphische Auswertung <strong>der</strong> Mess- und Analysenergebnisse<br />
Austragsbilanzierung für BTEX<br />
Überprüfung <strong>der</strong> Katalysatoraktivität<br />
4. Gutachten<br />
4.1 Grundsätzliche Projektbewertung<br />
Das vorliegende Detailprojekt L6 KO 00.08 – <strong>Sanierung</strong> Altlast 076 „Kokerei Linz“ als<br />
Teilmaßnahme einer Bodenluftabsaugung<br />
ist geeignet, das Ziel nach einem gefahrlosen Aushub von kontaminierten Bodenbereichen<br />
innerhalb <strong>der</strong> ungesättigten Bodenzonen zu erreichen und die BTEX-Gehalte im Aushubmaterial<br />
soweit zu reduzieren, dass dieses gefahrlos einer nachfolgenden Behandlung zugeführt werden<br />
kann.<br />
Die geplanten Messungen <strong>der</strong> BTEX-Konzentration <strong>der</strong> Bodenluft <strong>der</strong> <strong>Sanierung</strong>sflächen ist eine<br />
wertvolle Unterstützung und Absicherung bei <strong>der</strong> Planung des <strong>Sanierung</strong>sbeginns und -ablaufes.<br />
Die Berücksichtigung <strong>der</strong> sicherheitstechnischen Aspekte <strong>zur</strong> Vermeidung von Gefahren<br />
von Mensch und Umwelt ist in <strong>der</strong> Projektkonzeption ausreichend berücksichtigt und dem<br />
technischen Kenntnisstand entsprechend festgelegt.<br />
4.2 Stand <strong>der</strong> Technik<br />
In <strong>der</strong> einschlägigen Literatur wird bereits mehrere Jahre <strong>zur</strong>ückreichend das „in situ“- Verfahren<br />
<strong>der</strong> Bodenluftabsaugung mit integrierter thermisch-katalytischer Bodenluftreinigung als Stand <strong>der</strong><br />
Technik beschrieben.<br />
Als Literaturhinweis kann z.B. angeführt werden:<br />
„Materialien <strong>zur</strong> Altlastensanierung und zum Bodenschutz (MALBO)“ des Landesumweltamtes<br />
NRW (2001)<br />
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In <strong>der</strong> TA-Luft 2002 <strong>der</strong> BRD wird unter Pkt. 5.4.8.1a.2.2 – Anlagen zum Abfackeln von brennbaren<br />
gasförmigen Stoffen, die nicht aus Abfallbehandlungsanlagen stammen – als systemverwandte<br />
Anwendung für die Bodenluftabsaugung als Stand <strong>der</strong> Technik wie folgt beschrieben:<br />
„Brennbare gasförmige Stoffe, die nicht in Feuerungs- o<strong>der</strong> Verbrennungsmotoranlagen mit<br />
Energienutzung verbrannt werden, son<strong>der</strong>n aus sicherheitstechnischen Gründen o<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en<br />
betrieblichen Erfor<strong>der</strong>nissen ohne Energienutzung verbrannt werden sollen, sind möglichst einer<br />
Abgasreinigungseinrichtung mit thermischer o<strong>der</strong> katalytischer Nachverbrennung zuzuführen.“<br />
Die ausgeführten praktischen und in Untersuchungsberichten beschriebenen Beispiele – einsehbar<br />
im Internet – bestätigen ebenfalls den Stand <strong>der</strong> Technik des vorliegenden Projektes.<br />
Das vorliegende Projekt entspricht aus verfahrens- und umwelttechnischer Sicht dem<br />
Stand <strong>der</strong> Technik.<br />
4.3 Sicherheitstechnik<br />
4.3.1 Errichtung <strong>der</strong> Absaug- und Belüftungspegel<br />
Die Bohrarbeiten <strong>zur</strong> Errichtung <strong>der</strong> Bodenluftabsaug- und -belüftungspegel mittels Trockenrotationsverfahren<br />
werden unter speziellen sicherheitstechnischen Aspekten wie folgt vorgenommen:<br />
Vor Inangriffnahme von Bohrarbeiten erfolgt eine Freigabe <strong>der</strong> Abt. BPS <strong>der</strong> voestalpine Stahl<br />
GmbH indem festgestellt wird, dass sämtliche Einbauten im Untergrund und <strong>der</strong>en<br />
Gefährdungspotential bekannt sind.<br />
Wird während <strong>der</strong> Bohrarbeiten in <strong>der</strong> ungesättigten Bodenzone die UEG von Benzol von 39 g.m -3<br />
überschritten, so kann davon ausgegangen werden, dass für die Bildung eines explosiblen Gas-<br />
Luft-Gemisches aufgrund <strong>der</strong> Sauerstoffzehrung im Untergrund nicht ausreichend Sauerstoff<br />
vorhanden ist.<br />
Nachdem die Gasdichte <strong>der</strong> BTEX-Einzelkomponenten und des BTEX-Gemisches im Vergleich zu<br />
Luft um ein Mehrfaches höher ist, kann davon ausgegangen werden, dass kein BTEX aus dem<br />
Bohrloch durch natürlichen Auftrieb entweicht.<br />
Während des Bohrfortschrittes wird die PVC-Stützverrohrung in das Bohrloch eingebracht und<br />
damit ein seitliches Ausgasen in das abgeteufte Bohrloch verhin<strong>der</strong>t. Als mögliche<br />
Ausgasungsfläche verbleibt die Bohrlochsole nach dem Ausfahren des Bohrgestänges.<br />
Beim Austausch des Bohrgestänges kann ein Austragen von BTEX-kontaminierter Bodenluft<br />
erfolgen, die jedoch mit Vierfach-Messgeräten (Exschutz, CO, O2 und H2S) bzw. mit Explosimetern<br />
(2 unterschiedliche Messverfahren) überprüft wird. Bei Auslösung eines Alarmwertes von 20 %<br />
UEG (bezogen auf die Leitsubstanz Benzol) wird ein Stufenplan zum Schutz von Mensch und<br />
Umwelt bzw. vor Explosionen allgemein und <strong>der</strong> Arbeitnehmer im speziellen wie folgt vollzogen:<br />
* Einstellung <strong>der</strong> Bohrarbeiten.<br />
* Fortsetzung <strong>der</strong> Explosimetermessungen.<br />
* Bei Unterschreitung des Alarmwertes über 10 min. werden die Bohrarbeiten fortgesetzt.<br />
* Bei Überschreiten des Alarmwertes über 30 min. werden Abhilfemaßnahmen, wie z.B.<br />
Absaugung und gefahrlose Ableitung <strong>der</strong> austretenden Bodenluft, gesetzt.<br />
Eine Gefahr für Mensch und Leben ist bei projektgemäßer Errichtung <strong>der</strong> Absaug- und<br />
Belüftungspegel nicht gegeben.<br />
4.3.2 Betrieb <strong>der</strong> Absaug- und Belüftungspegel<br />
Folgende primäre sicherheitstechnische Maßnahmen sind im laufenden Betrieb <strong>der</strong><br />
Bodenluftabsaugungsanlage wirksam:<br />
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Bei Ausfall <strong>der</strong> KNV erfolgt ein automatisches Abschalten des zutreffenden Verdichters und Öffnen<br />
des NOT-Bypass ins Freie, das Anfahren <strong>der</strong> Anlage erfolgt über die Anfahrluft.<br />
Bei Ausfall <strong>der</strong> Luftzumischung durch die Klappenregelung erfolgt ein automatisches Abschalten<br />
des zutreffenden Verdichters. Als Abschaltkriterium gilt das Überschreiten <strong>der</strong> 50 % UEG-Grenze.<br />
Regelungstechnisch und messtechnisch überwacht wird eine BTEX-Konzentration in <strong>der</strong><br />
geför<strong>der</strong>ten Bodenabluft von max. 40 % UEG (bezogen auf Benzol) vor dem Wasserabschei<strong>der</strong><br />
und von max. 20 % UEG (bezogen auf Benzol) vor dem KNV-Verdichter. Bei Überschreitung <strong>der</strong><br />
UEG-Grenze wird durch den gestiegenen Frischluftanteil die Pegelabsaugmenge reduziert, sodass<br />
das System sich selbsttätig unter den vorgegebenen UEG-Bereich <strong>zur</strong>ückfährt. Die Messung und<br />
Überwachung erfolgt mit 2 unabhängigen Messeinrichtungen, d.h. mit einem Infrarot- und einem<br />
Katalytik-Gassensor.<br />
Die Zuluft über die Belüftungspegel wird um max. 50 °C vorgewärmt und damit die Absaugung <strong>der</strong><br />
Bodenabluft unterstützt. Bedingt durch das Unterdrucksystem in den Pegeln und För<strong>der</strong>system bis<br />
zum Verdichter ist ein Ausströmen von kontaminierter Bodenabluft nicht gegeben.<br />
Explosionsschutz-Bodenluft:<br />
Gemäß VEXAT wird als Zone 1 <strong>der</strong> Rohraustritt aus dem Absaugpegel bis <strong>zur</strong> 1. Luftzumischung<br />
vor dem Wasserabschei<strong>der</strong> mit dem Inhalt von Bodenluft mit 40 % UEG definiert.<br />
Der autotherme Betrieb <strong>der</strong> KNV ist bis ca. 3 g/m 3 BTEX als Untergrenze möglich. Darunter ist die<br />
Zufeuerung von Erdgas erfor<strong>der</strong>lich, welches über eine eigene EG-Regelstrecke bereitgestellt<br />
wird.<br />
Explosionsschutz-Erdgas:<br />
Gemäß VEXAT wird als Zone 2 ein Radius von 1 m um die Ausblaseleitung des Überdruckorgans<br />
<strong>der</strong> Regelstrecke definiert.<br />
Für Wartungsarbeiten wird generell eine Zone 1 mit einem Radius von 1 m und eine Zone 2 mit<br />
einem Radius von 3 m definiert.<br />
Leitungsleckagen sind nicht relevant, da ausgehend vom Rohraustritt aus dem Absaugpegel bis<br />
zum Verdichter Unterdruck herrscht und damit kein Austritt von Bodenluft gegeben ist.<br />
Die Lagerung <strong>der</strong> Bohrkerne erfolgt in Folie verpackt und in einem belüfteten Container. Ein<br />
Ausgasen bzw. ein Bodenluftaustritt in den Container ist nicht relevant.<br />
Als sekundäre sicherheitstechnische Maßnahmen sind die allgemeinen und anlagenspezifischen<br />
Einschulungen des Bedienungs- und Wartungspersonals im jährlichen Intervall nachweislich<br />
vorzunehmen. Die diesbezüglichen Aufzeichnungen sind <strong>zur</strong> Einschau bereitzuhalten.<br />
Eine Gefahr für Mensch und Leben ist bei projektgemäßem Betrieb <strong>der</strong> Absaug- und<br />
Belüftungspegel nicht gegeben.<br />
4.4 Emissionssituation<br />
Die Emissionsbegrenzung gemäß TA Luft 2002 stellt den Stand <strong>der</strong> Technik <strong>der</strong> Emissionsmin<strong>der</strong>ung<br />
dar und ist im Normalbetrieb gesichert einzuhalten.<br />
Aus dem Betrieb <strong>der</strong> beiden KNV ergibt sich projektgemäß folgen<strong>der</strong> max. Abgas- und Emissionszustand<br />
(110 % Lastpunkt).<br />
Abgaszustand:<br />
Volumenstrom = 8.250 m 3 n.h -1 pro Modul<br />
Abgastemperatur = 125 °C im Kamin<br />
Emissionszustand:<br />
Betriebsstunden = 8.500 h/a<br />
NOx = 100 mg.m -3 n pro Modul<br />
CO = 100 mg.m -3 n pro Modul<br />
org. C = 20 mg.m -3 n pro Modul<br />
Benzol = 1 mg.m -3 n pro Modul<br />
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NOx = 14.025 kg/a 2 Module<br />
CO = 14.025 kg/a 2 Module<br />
org. C = 2.805 kg/a 2 Module<br />
Benzol = 140 kg/a 2 Module<br />
Gesamte Jahresfracht 2009<br />
<strong>der</strong> voestalpine Stahl GmbH:<br />
NOx = 2.743,34 t/a<br />
CO = 59.241,04 t/a<br />
CxHy = 177,40 t/a<br />
Benzol = 3.667,22 kg/a<br />
Die anteiligen Emissionszuwächse betragen:<br />
NOx = 0,5 %<br />
CO = 0,02 %<br />
CxHy = 1,6 %<br />
Benzol = 4 %<br />
Die Emissionszuwächse <strong>der</strong> beiden <strong>Sanierung</strong>smodule stellen in Anbetracht <strong>der</strong> geringen %-<br />
Anteile und einer begrenzten Emissionszeit von 10 Jahren einen vernachlässigbaren Anteil an<br />
<strong>der</strong> Gesamtfracht <strong>der</strong> voestalpine Stahl dar.<br />
4.5 Erdgasversorgung<br />
Die Erdgasversorgung erfolgt über das bestehende Erdgasnetz <strong>der</strong> voestalpine Stahl GmbH<br />
mittels einer eigenen Erdgasreduzierstation. Diese wird dem Stand <strong>der</strong> Technik entsprechend<br />
errichtet und betrieben. Basis hiefür sind die ÖVGW-Richtlinien, VEXAT-Verordnung und<br />
werksinterner Standard.<br />
Durch die Verbrennung von Erdgas außerhalb des autothermen Betriebes <strong>der</strong> beiden KNV<br />
ergeben sich keine an<strong>der</strong>sgearteten o<strong>der</strong> höheren Luftemissionen, als dies bei Maximalbetrieb<br />
<strong>der</strong> Bodenluftabsaugung <strong>der</strong> Fall ist.<br />
5. Auflagen und Nebenbestimmungen<br />
Für die Errichtung und den Betrieb <strong>der</strong> Bodenluftabsaugungsanlage werden aus anlagen- und<br />
umwelttechnischer Sicht nachfolgend angeführte Auflagen und Nebenbestimmungen für<br />
erfor<strong>der</strong>lich erachtet:<br />
Die Errichtung, die Prüfung, <strong>der</strong> Betrieb und die Instandhaltung <strong>der</strong> Erdgasreduzierstation ist<br />
gemäß den ÖVGW-Richtlinien und den einschlägigen Normen vorzunehmen.<br />
Sämtliche medienführende Rohrleitungen sind gemäß ihrem Durchflussstoff und ihrer Durchflussrichtung<br />
im Sinne <strong>der</strong> ÖNORM Z 1001 bzw. <strong>der</strong> VAN 230.05 gut sichtbar und dauerhaft zu<br />
kennzeichnen.<br />
Behälter und behälterähnliche Apparate sind gemäß ihrem Inhaltsstoff und ihrem maximalen<br />
zulässigen Füllvolumen gut sichtbar und dauerhaft zu kennzeichnen.<br />
Sämtliche Räume, in denen wassergefährdende Stoffe gelagert werden, sind entsprechend den<br />
einschlägigen Vorschriften auszuführen (medienbeständig, flüssigkeitsdicht und mit<br />
entsprechendem Auffangvolumen versehen).<br />
Die Geräteauswahl und -montage <strong>der</strong> MSR hat nach den anerkannten Regeln <strong>der</strong> Technik zu<br />
erfolgen und sich an eignungsgeprüften Geräten und Bauteilen zu orientieren.<br />
Die Abnahmeprüfung und Freigabe <strong>der</strong> MSR-Anlage hat durch eine befugte Fachkraft zu erfolgen.<br />
Darüber ist eine schriftliche Bestätigung auszustellen.<br />
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Es ist ein Ausführungsbericht zu erstellen, in dem die Erfüllung <strong>der</strong> Auflagen beschrieben wird.<br />
Diesem Bericht sind u.a. auch die gefor<strong>der</strong>ten Atteste, Prüfbücher, Listen, Konformitätserklärungen<br />
etc. anzuschließen und sind diese <strong>zur</strong> Einsichtnahme durch Behördenorgane bei <strong>der</strong><br />
Betriebsanlage bereit zu halten.<br />
Die Fertigstellung und Inbetriebnahme (auch einzelner Anlagenteile) ist <strong>der</strong> Behörde anzuzeigen.<br />
Dieser Anzeige ist <strong>der</strong> Ausführungsbericht und eine Liste <strong>der</strong> beim Betrieb aufliegenden<br />
Nachweise (Atteste, Prüfbücher, Abnahmebefunde etc.) anzuschließen.<br />
Über die neuen Anlagen sind Prüf- bzw. Wartungsbücher aufzulegen, in welchen die erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie wie<strong>der</strong>kehrende Überprüfungen einzutragen sind.<br />
Während <strong>der</strong> Errichtung, Instandhaltung und Störungsbehebung sind die Mitarbeiter mit einem<br />
Vierfach-Messgerät (Exschutz, CO, O2, H2S) auszustatten und bei Überschreitung des Alarmwertes<br />
von 20 % UEG entsprechend dem Stufenplan vorzugehen.<br />
Das An- und Abfahren sowie <strong>der</strong> Notbetrieb <strong>der</strong> Bodenluftabsauganlage hat nachweislich<br />
projektsgemäß zu erfolgen. Die diesbezüglichen Aufzeichnungen sind <strong>zur</strong> Einschau bereitzuhalten.<br />
Im laufenden Betrieb sind die primären sicherheitstechnischen Maßnahmen einzuhalten.<br />
Abweichungen hievon sind aufzuzeichnen und <strong>der</strong> Behörde <strong>zur</strong> Kenntnis zu bringen.<br />
Als sekundäre sicherheitstechnische Maßnahmen sind die allgemeinen und anlagenspezifischen<br />
Einschulungen des Bedienungs- und Wartungspersonals im jährlichen Intervall nachweislich<br />
vorzunehmen. Die diesbezüglichen Aufzeichnungen sind <strong>zur</strong> Einschau bereitzuhalten.<br />
HINWEIS auf die Verordnung explosionsfähiger Atmosphären – VEXAT BGBl. II 309/2004<br />
Im Zuge <strong>der</strong> Fertigstellungsanzeige ist ein vollständiges Explosionsschutzdokument gemäß<br />
„Verordnung über den Schutz <strong>der</strong> Arbeitnehmer/innen vor explosionsfähiger Atmosphäre –<br />
VEXAT“, BGBl. II 2004/309 vorzulegen. Weiters ist die projektsgemäße Ausführung <strong>der</strong><br />
festgelegten Explosionszonen sowie <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Schutzanfor<strong>der</strong>ungen nachzuweisen.<br />
HINWEIS auf die Verordnung <strong>zur</strong> Lagerung und Abfüllung brennbarer Flüssigkeiten – VbF BGBl.<br />
240/1991<br />
Lagerräume für brennbare Betriebsmittel und Hilfsstoffe sind entsprechend <strong>der</strong> „Verordnung über<br />
brennbare Flüssigkeiten – VbF“, BGBl. 1991/240 zu errichten und zu betreiben.<br />
HINWEIS auf die Verordnung <strong>der</strong> Verbote und Beschränkungen teilfluorierter und vollfluorierter<br />
Kohlenwasserstoffe sowie von Schwefelhexafluorid – HFKW-FKW-SF6-v BGBl. II 447/2002 i.d.F.<br />
BGBl. II 139/2007<br />
Diese Verordnung regelt das In-Verkehr-Setzen und die Verwendung teilfuorierter und<br />
vollfluorierter Kohlenwasserstoffe sowie Schwefelhexafluorid und <strong>der</strong>en Einsatz in Geräten,<br />
Anlagen und Produkten.<br />
Die Klimaanlagen sind aufgrund <strong>der</strong> Kältemittelmenge <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen jährlichen Überprüfungen<br />
gemäß „Kälteanlagenverordnung“, BGBl. 1969/305 zu unterziehen. Die Prüfungen sind zu<br />
protokollieren und diese Dokumentation ist im Betrieb <strong>zur</strong> Einsichtnahme aufzulegen.<br />
HINWEIS auf die MaschinensicherheitsVO BGBl. 306/1994 i.d.g.F.<br />
Alle <strong>der</strong> Maschinensicherheitsverordnung unterliegenden Maschinen, Geräte und Anlagen sind in<br />
einer Liste zusammenzustellen. Die zugehörigen CE-Konformitätserklärungen sind im Betrieb <strong>zur</strong><br />
Einsicht bereit zu halten. Bei Verkettung von Einzelkomponenten ist für die daraus entstandene<br />
„Maschine“ eine so genannte Typ „A“-Konformitätserklärung erfor<strong>der</strong>lich.<br />
HINWEIS auf die DruckgeräteVO BGBl. II 426/1999 i.d.g.F.<br />
Alle überwachungs- und druckpflichtigen Druckgeräte sind <strong>der</strong> ersten Betriebsprüfung durch die<br />
hierzu befugten Organe zu unterziehen. Eine Liste <strong>der</strong> druckpflichtigen Druckbehälter mit Angabe<br />
<strong>der</strong> Kenndaten und dem Prüforgan ist vom Leiter <strong>der</strong> Kesselprüfstelle zu erstellen und bereit zu<br />
halten.<br />
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Sämtliche Druckleitungen sind gemäß Druckgeräteverordnung einer Druck- und Dichtheitsprüfung<br />
zu unterziehen und sind die Druckprüfungsprotokolle im Betrieb <strong>zur</strong> Einsichtnahme<br />
aufzubewahren.<br />
HINWEIS auf die ElektrotechnikVO BGBl. II 222/2002 und die ElektroschutzVO BGBl II 424/2003<br />
Die gesamte elektrische Anlage ist gemäß den einschlägigen Bestimmungen des<br />
Elektrotechnikverordnung und <strong>der</strong> jeweilig geltenden Elektroverordnung sowie den einschlägigen<br />
ÖVE-Richtlinien zu errichten. Über die ordnungsgemäße Ausführung aller elektrischen Anlagen ist<br />
eine Bescheinigung von einer befugten Fachperson (z.B. bauausführende Firma) vorzulegen.<br />
Die wie<strong>der</strong>kehrende Überprüfung <strong>der</strong> Elektroinstallation sowie <strong>der</strong> elektrischen Betriebsmittel hat<br />
gemäß Elektroschutzverordnung in wie<strong>der</strong>kehrenden Zeitabständen mindestens jedoch alle 3<br />
Jahre, in Ex-Zonen nach VEXAT jährlich, zu erfolgen.<br />
Alle Stahlteile/Anlagenteile sind ordnungsgemäß zu erden und es ist hierüber ein Erdungsprotokoll<br />
einer ausführenden Fachfirma bzw. einer hiezu befugten Stelle im Betrieb <strong>zur</strong> Einsichtnahme<br />
aufzubewahren. Die wie<strong>der</strong>kehrende Überprüfung hat gemäß <strong>der</strong> ElektroschutzVO zu erfolgen."<br />
"Es wird auf die bereits übermittelte Stellungnahme zum Detailprojekt L6 KO 00.08, Auftrags-Nr.:<br />
013-1.1/11-WFe/HFe vom 14. Februar 2011 verwiesen.<br />
Ergänzend formuliert <strong>der</strong> Unterzeichnete nachfolgend angeführte Hinweise und Auflagen:<br />
Hinweis:<br />
Die Messplanung und Messdurchführung des Messprogrammes <strong>der</strong> Schadstoffe <strong>der</strong><br />
obengenannten Anlage ist entsprechend den Vorgaben des UVP-Bescheides "L6" vorzunehmen.<br />
Die Einhaltung <strong>der</strong> im Projekt und Befund des Gutachtens angeführten Emissionsgrenzwerte hat<br />
nach den Vorgaben des Projektes bzw. Befundes des Gutachters zu erfolgen.<br />
Hinweis:<br />
Entgegen <strong>der</strong> Befunddarstellung im Gutachten des Unterzeichneten erfolgt die Ableitung des<br />
Abwassers aus den Wasserabschei<strong>der</strong>n nicht im Sammler E, son<strong>der</strong>n wird extern entsorgt.<br />
Auflagenergänzungen:<br />
1. Der Beginn und die Auf- bzw. Umstellung <strong>der</strong> Bodenluftabsauganlage ist <strong>der</strong> Behörde<br />
mindestens 14 Tage vorher anzuzeigen und ist die Aufstellungskonfiguration mit <strong>der</strong><br />
Feuerwehr <strong>der</strong> Stadt Linz abzustimmen.<br />
2. Das vom Konsenswerber vorgelegte angepasste Messprogramm betreffend die Schadstoffkonzentrationsmessungen<br />
wird akzeptiert, da die Begründungen plausibel sind.<br />
3. In den ersten 6 Monaten des Betriebes <strong>der</strong> Anlage ist die Ausfallfrequenz <strong>der</strong> KNV<br />
verbunden mit einem Bypassbetrieb aufzuzeichnen und <strong>der</strong> Behörde <strong>zur</strong> Kenntnis zu<br />
bringen.<br />
4. Der im Projekt angeführte optimale Temperaturbereich für den Betrieb <strong>der</strong> KNV ist für den<br />
emissionsoptimierten Betrieb <strong>der</strong> Anlage allfällig gemeinsam mit dem Anlagenhersteller<br />
nachzuweisen und die Behörde davon in Kenntnis zu setzen.<br />
5. Das Messprogramm wird um eine Messung im Reingas von BTEX im ersten Betriebsmonat<br />
wöchentlich bzw. weiterhin monatlich bis Ende erstes Quartal erweitert und erfolgt dann in<br />
weiterer Folge vierteljährlich. Die Messungen sind in Form von 3 Einzelmessungen vorzunehmen.<br />
Bei Grenzwertüberschreitungen sind umgehend Abhilfemaßnahmen zu setzen und<br />
diese <strong>der</strong> Behörde <strong>zur</strong> <strong>Genehmigung</strong> vorzulegen."<br />
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II.2.1.6. Stellungnahme des Vertreters des Arbeitsinspektorates für den 9. Aufsichtbezirk:<br />
"Es wird festgestellt, dass die aus Sicht des Arbeitnehmerschutzes erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen<br />
(Festlegung von Explosionsschutzzonen, Schutzmaßnahmen gegenüber <strong>der</strong> Belastung durch<br />
Benzol bzw. BTEX) sowohl bei <strong>der</strong> Herstellung <strong>der</strong> baulichen Anlagen (Schlitzwand, Bohrungen)<br />
als auch beim Betrieb bereits in das Projekt eingearbeitet wurden.<br />
Somit bestehen bei projektsgemäßer Errichtung und Betrieb <strong>der</strong> Anlagen keine Einwende gegen<br />
die beantragten Bewilligungen."<br />
II.2.1.7 Stellungnahmen <strong>der</strong> Parteien/Beteiligten:<br />
II.2.1.7.1. Stellungnahme für den Bereich LINZ SERVICE Abwasser:<br />
"Seitens <strong>der</strong> LINZ SERVICE Abwasser bestehen gegen die Realisierung des Projektes keine<br />
Einwende. Wir for<strong>der</strong>n jedoch, dass vor Beginn <strong>der</strong> Bauarbeiten (Errichtung <strong>der</strong> Schmalwand) bzw.<br />
nach Abschluss <strong>der</strong> Bauarbeiten Beweissicherungsmaßnahmen unserer Anlagenteile (Abwasserkanäle,<br />
Druckleitungen und Düker) durchgeführt werden."<br />
II.2.1.7.2. Stellungnahme von RAA Mag. Julia Schwarzenberger für RA Dr. Elfgund<br />
Frischenschlager als Rechtsvertreterin <strong>der</strong> Nachbarn Gerda Lenger und<br />
Dr. Rolf Moser:<br />
"Selbstverständlich begrüßen wir jede Umweltverbesserung am Standort <strong>der</strong> voestalpine Stahl<br />
GmbH und haben daher gegen die geplanten Maßnahmen prinzipiell keine Einwände. Voraussetzung<br />
ist allerdings, dass die von den Sachverständigen aufgestellten For<strong>der</strong>ungen zum<br />
Bescheidgegenstand gemacht werden. Darüber hinaus beantragen wir, dass die gesamte Beweissicherung<br />
von einem von <strong>der</strong> voestalpine Stahl GmbH wirtschaftlich unabhängigen Labor durchgeführt<br />
wird.<br />
Zusätzlich möchten wir nachdrücklich Folgendes festhalten:<br />
Die nunmehrigen Maßnahmen sind erst ein erster Schritt, nämlich im Großen und Ganzen lediglich<br />
eine <strong>Sicherung</strong> <strong>der</strong> Altlast. Aus jetziger Sicht lässt sich aus den vorgelegten Unterlagen nicht<br />
absehen, wie lange die Maßnahmen aufrecht erhalten und betrieben werden müssen, um eine<br />
weitere Gefährdung des Grund- und Oberflächenwassers – hier insbeson<strong>der</strong>e die Donau –<br />
dauerhaft ausschließen zu können. Nur durch eine begleitende über die <strong>Sicherung</strong> hinausgehende<br />
<strong>Sanierung</strong> <strong>der</strong> wassergesättigten und wasserungesättigten Bodenzone ist in überschaubaren<br />
Zeitdimensionierungen eine Schadensbeseitigung denkbar. Wir verlangen daher von <strong>der</strong> Behörde<br />
dafür Sorge zu tragen, dass es zu einer nachhaltigen <strong>Sanierung</strong> <strong>der</strong> Altlast "Kokerei Linz" kommt."<br />
II.2.1.7.3. Stellungnahme <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Verbund Hydro Power AG:<br />
"Bei Einhaltung <strong>der</strong> behördlichen Vorschreibungen zum gegenständlichen <strong>Sanierung</strong>sprojekt<br />
bestehen unsererseits grundsätzlich keine Bedenken. Verbund ist jedoch durch den wasserrechtlichen<br />
Bewilligungsbescheid des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft für das Donaukraftwerk<br />
Abwinden-Asten <strong>zur</strong> quantitativen Grundwasserhaltung durch Bewirtschaftungsbrunnen<br />
verpflichtet. Sollte daher allfällige nachteilige Auswirkungen aus diesem Projekt im Bezug auf die<br />
Entnahmemengen <strong>der</strong> Brunnen resultieren, so wären diese auf Dauer von <strong>der</strong> Konsenswerberin zu<br />
vertreten. Die 4 Brunnen (H1, H2, DOKW2 und DOKW 3) <strong>der</strong> Verbund Hydro Power AG wurden in<br />
das Beweissicherungsprogramm dieses <strong>Sanierung</strong>sprojektes aufgenommen. Die Ergebnisse sind,<br />
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<strong>zur</strong> Dokumentation <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ung des geför<strong>der</strong>ten Grundwassers, auch dem Verbund <strong>zur</strong><br />
Verfügung zu stellen. "<br />
II.2.1.7.4. Stellungnahme <strong>der</strong> ÖBB-Infrastruktur AG:<br />
"Die von <strong>der</strong> Firma voestalpine Stahl GmbH geplante bahnfremde Anlage (Dichtwand mit Gates)<br />
befindet sich im Bauverbotsbereich (§ 42 EisbG 1957) sowie im Gefährdungsbereich (§43 EisbG<br />
1957) von Eisenbahnanlagen<br />
Um in diesen Bereichen eine bahnfremde Anlage errichten zu können, besteht die Möglichkeit,<br />
gemäß § 42 Abs. 3 EisbG 1957 bzw. § 43 Abs. 4 EisbG 1957 eine Einigung mit dem Eisenbahnunternehmen<br />
zu schließen. Zwischen <strong>der</strong> Firma voestalpine Stahl GmbH und <strong>der</strong> ÖBB-Infrastruktur<br />
AG werden Verhandlungen über eine solche Vereinbarung geführt. Diese Verhandlungen<br />
sind bereits sehr weit gedient und es ist mit einem baldigen Abschluss zu rechnen.<br />
Durch die geplanten Maßnahmen wird die Strömungsgeschwindigkeit des Grundwasserstromes im<br />
Bereich <strong>der</strong> Summerauerbahn deutlich erhöht. Die Anzahl und Größe <strong>der</strong> Gates ist so zu planen,<br />
dass jedenfalls Ausschwemmungen des Bodens und somit Setzungen an den bestehenden und<br />
zukünftigen Bahnanlagen <strong>der</strong> Summerauerbahn unmöglich werden."<br />
II.2.1.7.5. Stellungnahme <strong>der</strong> Vertreterin des Magistrates <strong>der</strong> Landeshauptstadt Linz:<br />
"Entsprechend dem Verhandlungsergebnis sind die Maßnahmen Funnel & Gate und Bodenluftabsaugung<br />
als Teile einer Maßnahmekombination <strong>zur</strong> <strong>Sicherung</strong> <strong>der</strong> Altlast zu verstehen, weitere<br />
Schritte <strong>zur</strong> <strong>Sanierung</strong> sind in Abhängigkeit des Erfolges dieser Erstmaßnahmen zu setzen.<br />
Aus emissionstechnischer Sicht wird in erster Linie <strong>zur</strong> Teilmaßnahme Bodenluftabsaugung<br />
(Absaugung BTEX-kontaminierter Bodenluft aus <strong>der</strong> wasserungesättigten Bodenzone auf die<br />
Dauer von 10 Jahren) Stellung genommen.<br />
Zusätzlich zu den Auflagenvorschlägen von Herrn Dipl.-Ing. Felbermayer sind aus <strong>der</strong> Sicht des<br />
Magistrates folgende For<strong>der</strong>ungen aufzunehmen:<br />
- Je<strong>der</strong> Ausfall <strong>der</strong> KNV, <strong>der</strong> mit einem Notbypass-Betrieb verbunden ist, ist aufzuzeichnen.<br />
Die Ausfallfrequenz <strong>der</strong> ersten 6 Monate ist durch einen Sachverständigen <strong>der</strong> Behörde zu<br />
bewerten.<br />
- Die Steuerung <strong>der</strong> KNV erfolgt über die Temperatur. In <strong>der</strong> Betriebnahmephase ist <strong>der</strong><br />
Temperaturbereich für den emissionsoptimierten Betrieb <strong>der</strong> KNV zu bestimmen und zu<br />
dokumentieren. Die KNV ist in <strong>der</strong> Folge in diesem Temperaturbereich zu betreiben.<br />
- Die Emissionskontrolle im Reingas (Kamin) hat entsprechend dem Stand <strong>der</strong><br />
Emissionsmesstechnik zu erfolgen – die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> einschlägigen Normen im Bezug<br />
auf Messstellen, Probenahme, Aufbereitung und Analyse und Dokumentation sind<br />
einzuhalten (vgl. Vorschreibungen im "L6"-Verfahren).<br />
- Die Häufigkeit <strong>der</strong> messtechnischen Kontrolle von BTEX als Einzelkomponenten mittels GC<br />
im Reingas ist gleich wie im Rohgas festzulegen:<br />
im ersten Monat: 1 mal wöchentlich (jeweils 3 HMW)<br />
im zweiten und dritten Monat: monatlich<br />
Bei entsprechen<strong>der</strong> Stabilität <strong>der</strong> Messwerte und sicherer Einhaltung <strong>der</strong><br />
Emissionsgrenzwerte in <strong>der</strong> Folge vierteljährlich, so wie vorgesehen.<br />
Diese For<strong>der</strong>ung ergibt sich aufgrund <strong>der</strong> Umweltrelevanz von Benzol. Weiters ist es fachlich<br />
zweckmäßig bei <strong>der</strong> Überwachung einer neuen Anlage bzw. einer Anlage mit neuer<br />
Betriebsweise in <strong>der</strong> Anfangsphase eine engmaschige Überwachung durchzuführen und eine<br />
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Reduktion <strong>der</strong> Frequenz bei Vorliegen ausreichen<strong>der</strong> Daten und bei Stabilität <strong>der</strong> Messwerte<br />
vorzunehmen.<br />
- Sollte ein Wechsel <strong>der</strong> Nachbehandlungsmaßnahme (zB Absorption statt KNV)<br />
(Leitparameter: Energieeffizienz) im Sinne des Gutachtens von Herrn Dr. Lantschbauer<br />
erfor<strong>der</strong>lich sein, so gelten für die Nachfolgemaßnahmen gleiche emissions- und<br />
messtechnische Anfor<strong>der</strong>ungen, wie <strong>der</strong>zeit für die KNV festgelegt."<br />
II.2.1.7.6. Stellungnahme <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Borealis Agrolinz Melamine GmbH, Borealis<br />
Polyolefine GmbH, DSM Fine Chemicals Austria Nfg GmbH & Co KG, Nycomed<br />
Austria GmbH, Nufarm GmbH & Co KG:<br />
"Die bestehende Grundwassersituation am Chemiepark Linz ist seit Errichtung des Donaukraftwerkes<br />
Abwinden Asten geprägt durch die Grundwasserhaltungspflicht des Kraftwerksbetreibers.<br />
Wir gehen davon aus, dass diese Verpflichtungen vom ggst. Projekt nicht berührt werden.<br />
Eine mögliche Beeinträchtigung <strong>der</strong> genannten Unternehmen könnte durch die durch das Projekt<br />
bewirkten Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Grundwassersituation entstehen. Im Projekt ist auch die Installation<br />
von Pegel-Messeinrichtungen in den vorhandenen Brunnen Bau 88 und Bau 92 vorgesehen. Dem<br />
wird zugestimmt.<br />
Um mögliche Beeinträchtigungen hintanzuhalten wird Folgendes gefor<strong>der</strong>t:<br />
- Alle durch den abgesenkten Grundwasserspiegel notwendigen Aufwendungen, um die<br />
Brunnen Bau 88 und 92 konsensgemäß weiter betreiben zu können, sind vom Projektwerber<br />
zu tragen.<br />
- Die gutachterliche Stellungnahme von Herrn Dipl.-Ing. Ettinger ist zu einem Gutachten inkl.<br />
einer etwaigen Fotodokumentation von einvernehmlich festzulegenden Gebäuden zu<br />
erweitern. Die Details sowie die Erfor<strong>der</strong>nisse für eine Fotodokumentation sollten vorher mit<br />
den Vertretern <strong>der</strong> Chemieparkunternehmen abgesprochen werden.<br />
- Die Ergebnisse <strong>der</strong> vorgesehenen quantitativen und qualitativen Untersuchungen des<br />
Grundwassers in den Pegeln im Abstrom <strong>der</strong> Gates sind in elektronischer Form zu<br />
übermitteln.<br />
- Das rechnerische Modell über die Grundwassersituation am Chemiepark vor und nach<br />
Umsetzung des Projektes ist in geeigneter Form zB. durch Messungen zu verifizieren.<br />
Zustellungen im ggst. Verfahren können für alle oben genannten Unternehmen an folgende Stelle<br />
erfolgen: Dr. Anton Wahlmüller, pA Borealis Agrolinz Melamine GmbH, St. Peter Straße 25,<br />
4021 Linz."<br />
II.2.1.7.7. Stellungnahme des Vertreters <strong>der</strong> Oö. Umweltanwaltschaft:<br />
"Im Zuge <strong>der</strong> heutigen Verhandlung konnten die noch offenen Fragen hinsichtlich einer weiterführenden<br />
und endgültigen <strong>Sanierung</strong> <strong>der</strong> Altlasten abgeklärt und einvernehmlich Lösungen<br />
gefunden werden. Diese sind in den Gutachten bzw. Auflagen <strong>der</strong> Sachverständigen festgehalten.<br />
Die Oö. Umweltanwaltschaft stimmt diesen Festlegungen zu und hält sie für hinreichend."<br />
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II.2.1.7.8. Stellungnahme <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> voestalpine Stahl GmbH:<br />
"Austausch zu den nachgereichten Projektsunterlagen:<br />
LISTE NEU:<br />
Pos. Messstelle Messinhalte Messintervall<br />
1. Austritt Verdichter<br />
(2x6 Verdichter<br />
bzw. Absauglinien)<br />
2. Eintritt KNV<br />
(2x1 KNV)<br />
3. Kamin KNV<br />
(2x1 Kamin)<br />
4. Austritt Filterstrecke<br />
(max. 2x36<br />
Filterstrecken)<br />
CxHy mit FID<br />
mit/ohne CH4<br />
CxHy mit FID<br />
BTEX<br />
(Einzelkomp.)<br />
mit GC<br />
CxHy mit FID<br />
BTEX<br />
(Einzelkomp.)<br />
mit GC<br />
NOx, CO, CxHy<br />
(mit/ohne CH4),<br />
Benzol<br />
BTEX<br />
(Einzelkomp.)<br />
mit GC<br />
Volumenstrom,<br />
Temperatur,<br />
Unterdruck<br />
quasikont. Messung durch Umschaltung<br />
zwischen den 6 Absauglinien<br />
(= 2 Absaugpegel mit je 6 Absaugstrecken)<br />
im stündlichen Intervall (= 4 Stunden pro Tag<br />
und Absaugstrecke)<br />
kont. Messung an beiden KNV, jeweils<br />
alternierend vor und nach KNV<br />
diskont. Messung (3 Einzelwerte)<br />
vierteljährlich<br />
kont. Messung an beiden Kaminen, jeweils<br />
alternierend vor und nach KNV<br />
diskont. Messung (3 Einzelwerte)<br />
vierteljährlich<br />
diskont. Messung (3 HMW) jährlich<br />
diskont. Messung (3 Einzelwerte)<br />
wöchentlich im 1. Monat bzw. weiterhin<br />
monatlich bzw. zweimonatlich bei<br />
entsprechen<strong>der</strong> Stabilität <strong>der</strong> Messwerte<br />
kont. Messung V, T, p<br />
Än<strong>der</strong>ungen / Begründung:<br />
1)<br />
Beim Pkt.1 wird beantragt, die BTEX-Messungen mit GC als Einzelmessungen zu streichen, da<br />
diese Messungen unter Pkt. 4 bereits erfolgen (Beim Austritt Verdichter würde man dann eine<br />
„Mischprobe“ <strong>der</strong> in Pkt. 4 gemessenen Einzelmessungen (jede Filterstrecke separat) nochmals<br />
messen –-> keine zusätzliche Aussage).<br />
2)<br />
Es wird beantragt, die 3 Halbstundenmittelwerte (HMW) bei den BTEX-Messungen mittels GC auf<br />
jeweils 3 Einzelwerte zu korrigieren. Begründung: mittlerweile erfolgte die Festlegung des Messverfahrens<br />
mittels GC-Online-Messung vor Ort. Bei HMW-Messungen müssten als Zwischenschritt<br />
manuell Proben entnommen werden, die dann erst in einem nächsten Schritt analysiert werden<br />
können.<br />
3)<br />
Beim Pkt. 2 bzw. 3 wird beantragt die kontinuierlichen Messungen vor und nach dem Katalysator<br />
mit einem Gerät (FID) durchführen zu können, das zwischen den beiden Volumenströmen umschaltet<br />
(alternierende Messung). Begründung: es ist nicht zu erwarten, dass die Katalysatorwirkung<br />
(und somit auch die Parameter im Reingas) plötzlich abfällt. D.h. dass auch bei Umschaltung<br />
zwischen den beiden Volumenströmen gesichert ist, dass ein Abfall <strong>der</strong> Katalysatorwirkung<br />
frühzeitig erkannt wird, sodass es zu keinen Grenzwertüberschreitungen in <strong>der</strong> Reinluft<br />
kommt.<br />
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Zusätzlich erfolgt eine Überwachung des Katalysators mittels Wärmetönung wie in <strong>der</strong> Ergänzung<br />
vom März dargestellt.<br />
Als Gegenüberstellung (zu Vergleichszwecken) ist hier noch die ursprüngliche Liste eingefügt:<br />
LISTE ALT:<br />
Pos. Messstelle Messinhalte Messintervall<br />
1. Austritt Verdichter<br />
(2x6 Verdichter<br />
bzw. Absauglinien)<br />
CxHy mit FID<br />
mit/ohne CH4<br />
BTEX<br />
(Einzelkomp.)<br />
mit GC<br />
quasikont. Messung durch Umschaltung<br />
zwischen den 6 Absauglinien<br />
(= 2 Absaugpegel mit je 6 Absaugstrecken)<br />
im stündlichen Intervall (= 4 Stunden pro Tag<br />
und Absaugstrecke)<br />
diskont. Messung (3 HMW) wöchentlich im<br />
1. Monat bzw. weiterhin monatlich bzw.<br />
zweimonatlich bei entsprechen<strong>der</strong> Stabilität<br />
<strong>der</strong> Messwerte<br />
2. Eintritt KNV CxHy mit FID kont. Messung an beiden KNV zeitgleich<br />
(2x1 KNV) BTEX<br />
(Einzelkomp.)<br />
mit GC<br />
diskont. Messung (3 HMW) vierteljährlich<br />
3. Kamin KNV CxHy mit FID kont. Messung an beiden Kaminen zeitgleich<br />
(2x1 Kamin)<br />
BTEX<br />
(Einzelkomp.)<br />
mit GC<br />
NOx, CO, CxHy<br />
diskont. Messung (3 HMW) vierteljährlich<br />
(mit/ohne CH4),<br />
Benzol<br />
diskont. Messung (3 HMW) jährlich<br />
4. Austritt<br />
Absaugstrecke<br />
(2x12 Absaugbzw.<br />
Filterstrecken)<br />
BTEX<br />
(Einzelkomp.)<br />
mit GC<br />
Volumenstrom,<br />
diskont. Messung (3 HMW) wöchentlich im<br />
1. Monat bzw. weiterhin monatlich bzw.<br />
zweimonatlich bei entsprechen<strong>der</strong> Stabilität<br />
<strong>der</strong> Messwerte<br />
Temperatur,<br />
Unterdruck<br />
kont. Messung V, T, p<br />
Zur Stellungnahme <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Borealis Agrolinz Melamine GmbH, Borealis Polyolefine<br />
GmbH, DSM Fine Chemicals Austria Nfg GmbH & Co KG, Nycomed Austria GmbH, Nufarm GmbH<br />
& Co KG betreffend Gutachten inkl. einer etwaigen Fotodokumentation halten wir fest, dass diese<br />
Gutachtenserweiterung unter Berücksichtigung <strong>der</strong> noch anstehenden Abstimmung mit den<br />
Chemiepark-Unternehmen entsprechend vorgelegt wird.<br />
Ein entsprechen<strong>der</strong> Abstimmungstermin für 17. März 2011 wurde am Tag <strong>der</strong> heutigen<br />
Verhandlung bereits eingetaktet.<br />
Betreffend <strong>der</strong> Stellungnahme von RAA Mag. Julia Schwarzenberger für RA Dr. Elfgund<br />
Frischenschlager als Rechtsvertreterin <strong>der</strong> Nachbarn Gerda Lenger und Dr. Rolf Moser in welcher<br />
ausgeführt wird, dass die gesamte Beweissicherung von einem von <strong>der</strong> voestalpine Stahl GmbH<br />
wirtschaftlich unabhängigen Labor durchgeführt wird, stellen wir fest, dass die akkreditierten<br />
Laboratorien <strong>der</strong> voestalpine Stahl GmbH vom Vorstand Weisungsfrei gestellt sind und daher in<br />
ihrer Tätigkeit unabhängig von etwaigen wirtschaftlichen und organisatorischen Zwängen <strong>der</strong><br />
voestalpine Stahl GmbH sind. Aus diesem Grund sehen wir die For<strong>der</strong>ung aus dieser Stellungnahme<br />
bei einer etwaigen Beauftragung an die somit wirtschaftlich unabhängigen akkreditierten<br />
Laboratorien <strong>der</strong> voestalpine Stahl GmbH als erfüllt an.<br />
Zum Gutachten des Amtsachverständigen für Gewässerschutz halten wir <strong>zur</strong> Auflage 5., in<br />
welcher die Probenahme und Analyse von einem akkreditierten Labor, welches von <strong>der</strong><br />
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voestalpine Stahl GmbH wirtschaftlich unabhängig ist, vorgeschrieben wurde, fest, dass sich diese<br />
Auflage ausschließlich auf die Auflage 3, in welcher die Probenahme und Analysen in den Pegeln<br />
P1l – P12l und P1A bis P12A sowie P13 und P14 beschrieben wird, bezieht und in <strong>der</strong> Weise zu<br />
interpretieren ist, dass es sich in konkreten bei dieser Analytik um die Überprüfung <strong>der</strong><br />
<strong>Sanierung</strong>sgrenzwerte o<strong>der</strong> –zielwerte handelt und diese nicht vom Labor <strong>der</strong> voestalpine Stahl<br />
GmbH durchgeführt werden dürfen.<br />
Das Verhandlungsergebnis wird zustimmend <strong>zur</strong> Kenntnis genommen."<br />
Der Entscheidung liegen folgende gesetzliche Bestimmungen zugrunde:<br />
§ 39 UVP-G 2000 lautet:<br />
"(1) Für die Verfahren nach dem ersten und zweiten Abschnitt ist die Landesregierung<br />
zuständig. Die Zuständigkeit <strong>der</strong> Landesregierung erstreckt sich auf alle Ermittlungen,<br />
Entscheidungen und Überwachungen nach den gemäß § 5 Abs. 1 betroffenen<br />
Verwaltungsvorschriften und auf Än<strong>der</strong>ungen gemäß 18b. Sie erfasst auch die Vollziehung <strong>der</strong><br />
Strafbestimmungen. Die Landesregierung kann die Zuständigkeit <strong>zur</strong> Durchführung des<br />
Verfahrens, einschließlich <strong>der</strong> Verfahren gemäß Abs. 4 und § 45, und <strong>zur</strong> Entscheidung ganz o<strong>der</strong><br />
teilweise <strong>der</strong> Bezirksverwaltungsbehörde übertragen. Gesetzliche Mitwirkungs- und<br />
Anhörungsrechte werden dadurch nicht berührt.<br />
(2) In Verfahren nach dem zweiten Abschnitt beginnt die Zuständigkeit <strong>der</strong> Landesregierung<br />
mit <strong>der</strong> Rechtskraft einer Entscheidung gemäß § 3 Abs. 7, dass für ein Vorhaben eine<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung nach diesem Bundesgesetz durchzuführen ist, o<strong>der</strong> sonst mit dem<br />
Antrag auf ein Vorverfahren gemäß § 4 o<strong>der</strong>, wurde kein solcher Antrag gestellt, mit Antragstellung<br />
gemäß § 5. Ab diesem Zeitpunkt ist in den Angelegenheiten gemäß Abs. 1 die Zuständigkeit <strong>der</strong><br />
nach den Verwaltungsvorschriften sonst zuständigen Behörden auf die Mitwirkung an <strong>der</strong><br />
Vollziehung dieses Bundesgesetzes eingeschränkt. Die Zuständigkeit <strong>der</strong> Landesregierung endet,<br />
außer in den im § 21 Abs. 4 zweiter Satz genannten Fällen, zu dem in § 21 bezeichneten<br />
Zeitpunkt."<br />
§ 18b UVP-G 2000 lautet:<br />
"Än<strong>der</strong>ungen einer gemäß § 17 o<strong>der</strong> § 18 erteilten <strong>Genehmigung</strong> sind vor dem in § 21 genannten<br />
Zeitpunkt unter Anwendung <strong>der</strong> <strong>Genehmigung</strong>svoraussetzungen gemäß § 17 zulässig, wenn<br />
1. sie nach den Ergebnissen <strong>der</strong> Umweltverträglichkeitsprüfung dem § 17 Abs. 2 bis 5 nicht<br />
wi<strong>der</strong>sprechen und<br />
2. die von <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung betroffenen Beteiligten gemäß § 19 Gelegenheit hatten, ihre<br />
Interessen wahrzunehmen.<br />
Die Behörde hat dabei das Ermittlungsverfahren und die Umweltverträglichkeitsprüfung insoweit zu<br />
ergänzen, als dies im Hinblick auf ihre Zwecke notwendig ist."<br />
§ 17 ALSAG lautet:<br />
"(1) Der Landeshauptmann ist zuständige Behörde <strong>zur</strong> Entscheidung über die notwendigen<br />
Maßnahmen <strong>zur</strong> <strong>Sicherung</strong> o<strong>der</strong> <strong>Sanierung</strong> von Altlasten nach den §§ 21a, 30 bis 35 und 138 des<br />
Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959), BGBl. Nr. 215, den §§ 79, 79a und 83 <strong>der</strong><br />
Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl. Nr. 194, und den §§ 73 und 74 AWG 2002. Sachlich<br />
in Betracht kommende Oberbehörde ist in Verfahren nach <strong>der</strong> GewO 1994 <strong>der</strong> Bundesminister für<br />
Wirtschaft und Arbeit und in Verfahren nach dem WRG 1959 und dem AWG 2002 <strong>der</strong><br />
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.<br />
(2) Die Zuständigkeitskonzentration beim Landeshauptmann tritt mit <strong>der</strong> Ausweisung <strong>der</strong><br />
Altlast in <strong>der</strong> Verordnung (Altlastenatlas) ein.<br />
(3) Die mündliche Verhandlung in den Verfahren nach den in Abs. 1 genannten<br />
Rechtsvorschriften sowie nach Abs. 3 ist nach Möglichkeit unter einem durchzuführen.<br />
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(4) Kann die <strong>Sicherung</strong> o<strong>der</strong> <strong>Sanierung</strong> nach an<strong>der</strong>en bundesrechtlichen Vorschriften nicht<br />
o<strong>der</strong> nicht in jenem Umfang angeordnet werden, daß dadurch die von <strong>der</strong> Altlast für die<br />
Gesundheit des Menschen o<strong>der</strong> die Umwelt ausgehenden Gefahren insbeson<strong>der</strong>e für Boden,<br />
Gewässer und Luft abgewendet werden können, so hat <strong>der</strong> Landeshauptmann die betroffenen<br />
Liegenschaftseigentümer sowie die an <strong>der</strong>en Liegenschaft dinglich o<strong>der</strong> obligatorisch Berechtigten<br />
zu verpflichten, die notwendigen <strong>Sicherung</strong>s- o<strong>der</strong> <strong>Sanierung</strong>smaßnahmen zu dulden. Hiebei ist in<br />
bestehende Rechte nicht im größeren Umfang einzugreifen, als dies <strong>zur</strong> Durchführung <strong>der</strong><br />
<strong>Sicherung</strong> o<strong>der</strong> <strong>Sanierung</strong> erfor<strong>der</strong>lich ist. Für das Verfahren ist § 16 sinngemäß anzuwenden.<br />
(5) Parteien im Verwaltungsverfahren sind die betroffenen Liegenschaftseigentümer und die<br />
an <strong>der</strong>en Liegenschaften dinglich o<strong>der</strong> obligatorisch Berechtigten, die betroffenen<br />
Wassernutzungsberechtigten sowie <strong>der</strong> Bund als Träger von Privatrechten (§ 18 Abs. 1) und die<br />
betroffenen Gemeinden."<br />
§ 10 WRG 1959 lautet:<br />
"(1) Der Grundeigentümer bedarf <strong>zur</strong> Benutzung des Grundwassers für den notwendigen<br />
Haus- und Wirtschaftsbedarf keiner Bewilligung <strong>der</strong> Wasserrechtsbehörde wenn die För<strong>der</strong>ung nur<br />
durch handbetriebene Pump- o<strong>der</strong> Schöpfwerke erfolgt o<strong>der</strong> wenn die Entnahme in einem<br />
angemessenen Verhältnis zum eigenen Grunde steht.<br />
(2) In allen an<strong>der</strong>en Fällen ist <strong>zur</strong> Erschließung o<strong>der</strong> Benutzung des Grundwassers und zu den<br />
damit im Zusammenhang stehenden Eingriffen in den Grundwasserhaushalt sowie <strong>zur</strong> Errichtung<br />
o<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> hiefür dienenden Anlagen die Bewilligung <strong>der</strong> Wasserrechtsbehörde<br />
erfor<strong>der</strong>lich.<br />
(3) Artesische Brunnen bedürfen jedenfalls <strong>der</strong> Bewilligung nach Abs. 2.<br />
(4) Wird durch eine Grundwasserbenutzung nach Abs. 1 <strong>der</strong> Grundwasserstand in einem<br />
solchen Maß verän<strong>der</strong>t, dass rechtmäßig geübte Nutzungen des Grundwassers wesentlich<br />
beeinträchtigt werden, so hat die Wasserrechtsbehörde auf Antrag eine Regelung nach Rücksicht<br />
<strong>der</strong> Billigkeit so zu treffen, dass <strong>der</strong> Bedarf aller in Betracht kommenden Grundeigentümer bei<br />
wirtschaftlicher Wasserbenutzung möglichste Deckung findet. Ein solcher Bescheid verliert seine<br />
bindende Kraft, wenn sich die Parteien in an<strong>der</strong>er Weise einigen o<strong>der</strong> wenn sich die maßgebenden<br />
Verhältnisse wesentlich än<strong>der</strong>n."<br />
§ 32 WRG 1959 lautet:<br />
"(1) Einwirkungen auf Gewässer, die unmittelbar o<strong>der</strong> mittelbar <strong>der</strong>en Beschaffenheit (§ 30<br />
Abs. 3) beeinträchtigen, sind nur nach wasserrechtlicher Bewilligung zulässig. Bloß geringfügige<br />
Einwirkungen, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Gemeingebrauch (§ 8) sowie die ordnungsgemäße land- und<br />
forstwirtschaftliche Bodennutzung (Abs. 8), gelten bis zum Beweis des Gegenteils nicht als<br />
Beeinträchtigung.<br />
(2) Nach Maßgabe des Abs. 1 bedürfen einer Bewilligung insbeson<strong>der</strong>e<br />
a) die Einbringung von Stoffen in festem, flüssigem o<strong>der</strong> gasförmigem Zustand in Gewässer<br />
(Einbringungen) mit den dafür erfor<strong>der</strong>lichen Anlagen,<br />
b) Einwirkungen auf Gewässer durch ionisierende Strahlung o<strong>der</strong> Temperaturän<strong>der</strong>ung,<br />
c) Maßnahmen, die <strong>zur</strong> Folge haben, daß durch Eindringen (Versickern) von Stoffen in den<br />
Boden das Grundwasser verunreinigt wird,<br />
d) die Reinigung von gewerblichen o<strong>der</strong> städtischen Abwässern durch Verrieselung o<strong>der</strong><br />
Verregnung,<br />
e) eine erhebliche Än<strong>der</strong>ung von Menge o<strong>der</strong> Beschaffenheit <strong>der</strong> bewilligten Einwirkung.<br />
f) das Ausbringen von Handelsdünger, Klärschlamm, Kompost o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en <strong>zur</strong> Düngung<br />
ausgebrachten Abfällen, ausgenommen auf Gartenbauflächen, soweit die Düngergabe auf<br />
landwirtschaftlichen Nutzflächen ohne Gründeckung 175 kg Stickstoff je Hektar und Jahr,<br />
auf landwirtschaftlichen Nutzflächen mit Gründeckung einschließlich Dauergrünland o<strong>der</strong><br />
mit stickstoffzehrenden Fruchtfolgen 210 kg Stickstoff je Hektar und Jahr übersteigt. Dabei<br />
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ist jene Menge an Stickstoff in feldfallen<strong>der</strong> Wirkung an<strong>zur</strong>echnen, die gemäß einer<br />
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und<br />
Wasserwirtschaft über das Aktionsprogramm zum Schutz <strong>der</strong> Gewässer vor Verunreinigung<br />
durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (§ 55l) in zulässiger Weise durch<br />
Wirtschaftsdünger ausgebracht wird.<br />
g) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 87/2005)<br />
(3) Einer Bewilligung bedarf auch die ohne Zusammenhang mit einer bestimmten Einwirkung<br />
geplante Errichtung o<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung von Anlagen <strong>zur</strong> Reinigung öffentlicher Gewässer o<strong>der</strong><br />
Verwertung frem<strong>der</strong> Abwässer.<br />
(4) Einer Bewilligung bedarf auch die künstliche Anreicherung von Grundwasser für Zwecke<br />
<strong>der</strong> öffentlichen Grundwasserbewirtschaftung.<br />
(5) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 109/2001)<br />
(6) Auf Einwirkungen, Maßnahmen und Anlagen, die nach Abs. 1 bis 4 bewilligt werden, finden<br />
die für Wasserbenutzungen (Wasserbenutzungsanlagen) geltenden Bestimmungen dieses<br />
Bundesgesetzes sinngemäß Anwendung.<br />
(7) <strong>Genehmigung</strong>en o<strong>der</strong> Bewilligungen nach an<strong>der</strong>en Rechtsvorschriften befreien nicht von<br />
<strong>der</strong> Verpflichtung, die nach diesem Bundesgesetz <strong>zur</strong> Reinhaltung erfor<strong>der</strong>lichen Vorkehrungen<br />
und die von <strong>der</strong> Wasserrechtsbehörde vorgeschriebenen Maßnahmen durchzuführen.<br />
(8) Als ordnungsgemäß (Abs. 1) gilt die land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung, wenn sie<br />
unter Einhaltung <strong>der</strong> bezughabenden Rechtsvorschriften, insbeson<strong>der</strong>e betreffend Chemikalien,<br />
Pflanzenschutz- und Düngemittel, Klärschlamm, Bodenschutz und Waldbehandlung, sowie<br />
beson<strong>der</strong>er wasserrechtlicher Anordnungen erfolgt."<br />
§ 120 WRG 1959 lautet:<br />
"(1) Die Wasserrechtsbehörde kann <strong>zur</strong> Überwachung <strong>der</strong> Bauausführung<br />
bewilligungspflichtiger Wasseranlagen geeignete Aufsichtsorgane (wasserrechtliche Bauaufsicht)<br />
durch Bescheid bestellen.<br />
(2) Die wasserrechtliche Bauaufsicht erstreckt sich auf die fach- und vorschriftsgemäße<br />
Ausführung <strong>der</strong> Bauarbeiten und auf die Einhaltung <strong>der</strong> einschlägigen Bedingungen des<br />
Bewilligungsbescheides.<br />
(3) Die Aufsichtsorgane sind berechtigt, je<strong>der</strong>zeit Untersuchungen, Vermessungen und<br />
Prüfungen an <strong>der</strong> Baustelle vorzunehmen, Einsicht in Behelfe, Unterlagen u. dgl. zu verlangen und<br />
erfor<strong>der</strong>lichenfalls Baustoffe, Bauteile und bautechnische Maßnahmen zu beanstanden. Wird keine<br />
Übereinstimmung erzielt, so ist unverzüglich die Entscheidung <strong>der</strong> Wasserrechtsbehörde<br />
einzuholen.<br />
(4) Die Organe <strong>der</strong> wasserrechtlichen Bauaufsicht sind <strong>zur</strong> Wahrung <strong>der</strong> ihnen <strong>zur</strong> Kenntnis<br />
gelangenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verpflichtet.<br />
(5) Durch die Abs. 1 bis 4 werden an<strong>der</strong>weitige einschlägige Bestimmungen, wie bau- und<br />
gewerbepolizeiliche Vorschriften nicht berührt. Auch wird die Verantwortlichkeit <strong>der</strong> Unternehmer<br />
und Bauführer durch Bestellung einer wasserrechtlichen Bauaufsicht nicht eingeschränkt.<br />
(6) Die Kosten <strong>der</strong> wasserrechtlichen Bauaufsicht hat <strong>der</strong> Unternehmer zu tragen; eine<br />
einvernehmliche Pauschalierung ist zulässig."<br />
§ 79 GewO 1994 lautet:<br />
"(1) Ergibt sich nach <strong>Genehmigung</strong> <strong>der</strong> Anlage, daß die gemäß § 74 Abs. 2<br />
wahrzunehmenden Interessen trotz Einhaltung <strong>der</strong> im <strong>Genehmigung</strong>sbescheid vorgeschriebenen<br />
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Auflagen nicht hinreichend geschützt sind, so hat die Behörde die nach dem Stand <strong>der</strong> Technik<br />
(§ 71a) und dem Stand <strong>der</strong> medizinischen und <strong>der</strong> sonst in Betracht kommenden Wissenschaften<br />
<strong>zur</strong> Erreichung dieses Schutzes erfor<strong>der</strong>lichen an<strong>der</strong>en o<strong>der</strong> zusätzlichen Auflagen (§ 77 Abs. 1)<br />
vorzuschreiben; die Auflagen haben gegebenenfalls auch die <strong>zur</strong> Erreichung dieses Schutzes<br />
erfor<strong>der</strong>liche Beseitigung eingetretener Folgen von Auswirkungen <strong>der</strong> Anlage zu umfassen; die<br />
Behörde hat festzulegen, daß bestimmte Auflagen erst nach Ablauf einer angemessenen,<br />
höchstens drei Jahre, in beson<strong>der</strong>s berücksichtigungswürdigen Fällen (zB bei<br />
Betriebsübernahmen) höchstens fünf Jahre, betragenden Frist eingehalten werden müssen, wenn<br />
<strong>der</strong> Inhaber <strong>der</strong> Betriebsanlage nachweist, daß ihm (zB wegen <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Übernahme des<br />
Betriebes verbundenen Kosten) die Einhaltung dieser Auflagen erst innerhalb dieser Frist<br />
wirtschaftlich zumutbar ist, und gegen die Fristeinräumung keine Bedenken vom Standpunkt des<br />
Schutzes <strong>der</strong> im § 74 Abs. 2 umschriebenen Interessen bestehen. Die Behörde hat solche<br />
Auflagen nicht vorzuschreiben, wenn sie unverhältnismäßig sind, vor allem wenn <strong>der</strong> mit <strong>der</strong><br />
Erfüllung <strong>der</strong> Auflagen verbundene Aufwand außer Verhältnis zu dem mit den Auflagen<br />
angestrebten Erfolg steht. Dabei sind insbeson<strong>der</strong>e Art, Menge und Gefährlichkeit <strong>der</strong> von <strong>der</strong><br />
Anlage ausgehenden Emissionen und <strong>der</strong> von ihr verursachten Immissionen sowie die<br />
Nutzungsdauer und die technischen Beson<strong>der</strong>heiten <strong>der</strong> Anlage zu berücksichtigen.<br />
(2) Zugunsten von Personen, die erst nach <strong>Genehmigung</strong> <strong>der</strong> Betriebsanlage Nachbarn im<br />
Sinne des § 75 Abs. 2 und 3 geworden sind, sind Auflagen im Sinne des Abs. 1 nur soweit<br />
vorzuschreiben, als diese <strong>zur</strong> Vermeidung einer Gefährdung des Lebens o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gesundheit<br />
dieser Personen notwendig sind. Auflagen im Sinne des Abs. 1 <strong>zur</strong> Vermeidung einer über die<br />
unmittelbare Nachbarschaft hinausreichenden beträchtlichen Belastung durch Luftschadstoffe,<br />
Lärm o<strong>der</strong> gefährliche Abfälle sind, sofern sie nicht unter den ersten Satz fallen, zugunsten solcher<br />
Personen nur dann vorzuschreiben, wenn diese Auflagen im Sinne des Abs. 1 verhältnismäßig<br />
sind.<br />
(3) Könnte <strong>der</strong> hinreichende Schutz <strong>der</strong> gemäß § 74 Abs. 2 wahrzunehmenden Interessen<br />
nach Abs. 1 o<strong>der</strong> 2 nur durch die Vorschreibung solcher an<strong>der</strong>er o<strong>der</strong> zusätzlicher Auflagen<br />
erreicht werden, durch die die genehmigte Betriebsanlage in ihrem Wesen verän<strong>der</strong>t würde, so hat<br />
die Behörde dem Inhaber <strong>der</strong> Anlage mit Bescheid aufzutragen, <strong>zur</strong> Erreichung des hinreichenden<br />
Interessenschutzes und <strong>der</strong> Begrenzung <strong>der</strong> Emissionen von Luftschadstoffen nach dem Stand<br />
<strong>der</strong> Technik innerhalb einer dem hiefür erfor<strong>der</strong>lichen Zeitaufwand angemessenen Frist ein<br />
<strong>Sanierung</strong>skonzept für die Anlage <strong>zur</strong> <strong>Genehmigung</strong> vorzulegen; für dieses <strong>Sanierung</strong>skonzept ist<br />
<strong>der</strong> Grundsatz <strong>der</strong> Verhältnismäßigkeit (Abs. 1) maßgebend. Im Bescheid, mit dem die <strong>Sanierung</strong><br />
genehmigt wird, hat die Behörde, erfor<strong>der</strong>lichenfalls unter Vorschreibung bestimmter Auflagen,<br />
eine dem Zeitaufwand für die vorgesehenen <strong>Sanierung</strong>smaßnahmen entsprechende Frist <strong>zur</strong><br />
Durchführung <strong>der</strong> <strong>Sanierung</strong> festzulegen. § 81 Abs. 1 ist auf diese <strong>Sanierung</strong> nicht anzuwenden.<br />
(4) Die Behörde hat dem Inhaber einer genehmigten Betriebsanlage, die in einem<br />
<strong>Sanierung</strong>sgebiet liegt und von Anordnungen einer Verordnung gemäß § 10 des<br />
Immissionsschutzgesetzes - Luft, in <strong>der</strong> jeweils geltenden Fassung, betroffen ist, erfor<strong>der</strong>lichenfalls<br />
mit Bescheid aufzutragen, <strong>zur</strong> Erfüllung dieser Anordnungen innerhalb einer dem hiefür<br />
erfor<strong>der</strong>lichen Zeitaufwand angemessenen Frist ein <strong>Sanierung</strong>skonzept für die Anlage vorzulegen.<br />
Im Bescheid, mit dem die <strong>Sanierung</strong>, erfor<strong>der</strong>lichenfalls unter Vorschreibung bestimmter Auflagen,<br />
genehmigt wird, hat die Behörde dem Anlageninhaber die Durchführung <strong>der</strong> genehmigten<br />
<strong>Sanierung</strong> innerhalb <strong>der</strong> <strong>Sanierung</strong>sfrist aufzutragen, die sich aus <strong>der</strong> Verordnung gemäß § 10 IG-<br />
L o<strong>der</strong> aus dem Programm gemäß § 9a IG-L ergibt. § 81 Abs. 1 ist auf diese <strong>Sanierung</strong> nicht<br />
anzuwenden."<br />
§ 81 GewO 1994 lautet:<br />
"(1) Wenn es <strong>zur</strong> Wahrung <strong>der</strong> im § 74 Abs. 2 umschriebenen Interessen erfor<strong>der</strong>lich ist,<br />
bedarf auch die Än<strong>der</strong>ung einer genehmigten Betriebsanlage einer <strong>Genehmigung</strong> im Sinne <strong>der</strong><br />
vorstehenden Bestimmungen. Diese <strong>Genehmigung</strong> hat auch die bereits genehmigte Anlage so<br />
weit zu umfassen, als es wegen <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>zur</strong> Wahrung <strong>der</strong> im § 74 Abs. 2 umschriebenen<br />
Interessen gegenüber <strong>der</strong> bereits genehmigten Anlage erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />
Seite 119
(2) Eine <strong>Genehmigung</strong>spflicht nach Abs. 1 ist jedenfalls in folgenden Fällen nicht gegeben:<br />
1. bescheidmäßig zugelassene Än<strong>der</strong>ungen gemäß § 78 Abs. 2,<br />
2. Än<strong>der</strong>ungen <strong>zur</strong> Einhaltung von an<strong>der</strong>en o<strong>der</strong> zusätzlichen Auflagen gemäß § 79 Abs. 1<br />
o<strong>der</strong> § 79b,<br />
3. Än<strong>der</strong>ungen <strong>zur</strong> Anpassung an Verordnungen auf Grund des § 82 Abs. 1,<br />
4. Bescheiden gemäß § 82 Abs. 3 o<strong>der</strong> 4 entsprechende Än<strong>der</strong>ungen,<br />
5. Ersatz von Maschinen, Geräten o<strong>der</strong> Ausstattungen durch gleichartige Maschinen, Geräte<br />
o<strong>der</strong> Ausstattungen; Maschinen, Geräte o<strong>der</strong> Ausstattungen sind gleichartig, wenn ihr<br />
Verwendungszweck dem <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Anlage befindlichen Maschinen, Geräte o<strong>der</strong><br />
Ausstattungen entspricht und die von ihnen zu erwartenden Auswirkungen von den<br />
Auswirkungen <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Anlage befindlichen Maschinen, Geräte o<strong>der</strong> Ausstattungen nicht<br />
so abweichen, daß <strong>der</strong> Ersatz als genehmigungspflichtige Än<strong>der</strong>ung gemäß Abs. 1 zu<br />
behandeln ist.<br />
6. Än<strong>der</strong>ungen durch den Einsatz von Maschinen, Geräten o<strong>der</strong> Ausstattungen, die unter<br />
Verordnungen gemäß § 76 Abs. 1 fallen o<strong>der</strong> in Bescheiden gemäß § 76 Abs. 2 angeführt<br />
sind, sofern § 76 Abs. 3 nicht entgegensteht,<br />
7. (Anm.: aufgehoben durch VfGH, BGBl. I Nr. 23/2003)<br />
8. <strong>Sanierung</strong> gemäß § 12 des Luftreinhaltegesetzes für Kesselanlagen, BGBl. Nr. 380/1988,<br />
9. Än<strong>der</strong>ungen, die das Emissionsverhalten <strong>der</strong> Anlage nicht nachteilig beeinflussen,<br />
10. Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes (§ 353 Z 1 lit. c).<br />
(3) Der Ersatz solcher gleichartiger Maschinen, Geräte o<strong>der</strong> Ausstattungen gemäß Abs. 2 Z 5,<br />
wegen <strong>der</strong>en Verwendung die Anlage einer <strong>Genehmigung</strong> bedurfte, sowie Än<strong>der</strong>ungen gemäß<br />
Abs. 2 Z 9 sind <strong>der</strong> <strong>zur</strong> <strong>Genehmigung</strong> <strong>der</strong> Anlage zuständigen Behörde vorher anzuzeigen. Das<br />
ersetzte Gerät, die ersetzte Maschine, die ersetzte Ausstattung o<strong>der</strong> die dem Nachweis <strong>der</strong><br />
Gleichartigkeit dienenden Belege sind bis <strong>zur</strong> Erlassung des Bescheides gemäß § 345 Abs. 6<br />
aufzubewahren.<br />
(4) Im Fall einer genehmigungspflichtigen Än<strong>der</strong>ung nach Abs. 1, jedoch mindestens alle fünf<br />
Jahre ist das Abfallwirtschaftskonzept fortzuschreiben."<br />
Zur sachlichen Zuständigkeit:<br />
Ausgangssituation:<br />
Mit Bescheid <strong>der</strong> OÖ. Landesregierung vom 1. Oktober 2007, UR-2006-5242/442, wurde <strong>der</strong><br />
voestalpine Stahl GmbH die UVP-<strong>Genehmigung</strong> für das Vorhaben "L6" erteilt. Die Kokerei <strong>der</strong><br />
voestalpine Stahl GmbH stellt einen Bestandsteil des Gesamtvorhabens "L6" dar. Dies wurde auch<br />
durch eine gewerberechtliche und wasserrechtliche Entscheidung durch den Unabhängigen<br />
Verwaltungssenat Oberösterreichs bestätigt, in dem sich dieser für eine Berufung in einem<br />
gewerbe- und wasserrechtlichen Verfahren die Kokerei betreffend für nicht zuständig erklärte. Er<br />
begründet dies damit, dass es sich bei <strong>der</strong> Kokerei um einen Teil des "UVP-Vorhabens L6" handle.<br />
Im Erkenntnis des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich vom<br />
31. August 2009, VwSen-530926/6/Wim/Ps, wurde <strong>der</strong> erstinstanzliche Bescheid des<br />
Bürgermeisters <strong>der</strong> Landeshauptstadt Linz wegen Unzuständigkeit ersatzlos behoben. Unter 4.2.<br />
führt <strong>der</strong> UVS aus:<br />
"Für den Unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich ist im Sinne des § 2 Abs.2<br />
UVP-G 2000 sehr wohl auch die bestehende Kokerei vom UVP-Vorhaben L6 mit umfasst bzw.<br />
davon betroffen. Es wurde bereits im UVP-Bescheid vom 1. Oktober 2007 ausgeführt, dass sowohl<br />
die UVP auslösenden Anlagen <strong>der</strong> Roheisen- und Rohstahlerzeugung als auch sämtliche<br />
Maßnahmen, die im Hüttenschluss diesen Anlagen vorgelagert und nachgeschaltet sind, sowie die<br />
mit <strong>der</strong> Produktionssteigerung verbundenen Aggregate <strong>der</strong> Prozessgasverteilung und -verwertung<br />
und die Verarbeitung von Nebenprodukten umfasst sind.<br />
Seite 120
Es wurde das gesamte integrierte Hüttenwerk in 14 Anlagenverbunde aufgeteilt, um zum einen<br />
dem umfassenden Vorhabensbegriff des UVP-Regimes Rechnung zu tragen und zum an<strong>der</strong>en die<br />
<strong>Genehmigung</strong> <strong>der</strong> 67 Detailprojekte bis zu den Abnahmeprüfungen gemäß § 20 UVP-G 2000<br />
entsprechend zu strukturieren.<br />
Auch für den gegenständlichen Anlagenverbund Kokerei als Bestand des integrierten<br />
Hüttenwerkes ist mit den weiteren Produktionsbereichen bzw. Anlagenverbunden nicht nur <strong>der</strong><br />
bekannte räumliche, son<strong>der</strong>n auch ein zwingen<strong>der</strong> sachlicher Zusammenhang gegeben, weil ein<br />
Teil des in den Hochofenanlagen erzeugten Gichtgases als Heizmedium in den Koksofenanlagen<br />
eingesetzt wird. (…)<br />
Auch ist die Auflösung bzw. die Stilllegung <strong>der</strong> Kokerei Bestand ebenfalls Teil des Ansuchens,<br />
sodass auch hier <strong>der</strong> entsprechende Zusammenhang sich schon eindeutig ergibt. (…)<br />
Für den Bereich <strong>der</strong> Kokerei wurde eine UVP-Grundsatzgenehmigung erteilt und es wurde eine<br />
Abnahmeprüfung noch nicht durchgeführt. Gemäß § 39 UVP-G 2000 kommt es zu einer<br />
Verdrängungswirkung, das heißt zu einer ausschließlichen Zuständigkeit <strong>der</strong> UVP-Behörde für das<br />
von <strong>der</strong> <strong>Genehmigung</strong> umfasste Vorhaben, die sämtliche Nebenentscheidungen und auch<br />
Strafverfahren umfasst."<br />
Der UVP-Bescheid legt darüber hinaus verbindlich fest, dass die Abnahmeprüfungsverfahren in<br />
Teilen und zwar nach "Anlagenverbunden" zu erfolgen hat. Die Kokerei stellt einen solchen<br />
Anlagenverbund dar. Für den Anlagenverbund Kokerei wurde noch kein Abnahmeprüfungsverfahren<br />
durchgeführt. Weiters legt <strong>der</strong> UVP-Bescheid umfangreiche und detaillierte Vorgaben im<br />
Umgang mit Aushüben, Abbrüchen, etc. fest, auf die an vor<strong>der</strong>er Stelle schon detailliert<br />
hingewiesen worden ist.<br />
Im Zuge <strong>der</strong> Altlastensanierung beabsichtigt die voestalpine Stahl GmbH folgende Maßnahmen<br />
zu setzen:<br />
1. Die Errichtung und den Betrieb eines "Funnel & Gate" mit den damit zusammenhängenden<br />
Grundwassererhaltungsmaßnahmen.<br />
2. Eine Bodenluftabsaugung im Bereich des "Benzolschadens" am Areal <strong>der</strong> Kokerei.<br />
Beim Funnel & Gate handelt es sich stark vereinfacht ausgedrückt um eine Dichtwand mit Gates,<br />
die mit Aktivkohle gefüllt werden, um das verunreinigte Grundwasser ab<strong>zur</strong>einigen. Die Dichtwand<br />
selbst wird am Vorhabensareal – zumindest weitgehenst – also auf Grundstücksflächen <strong>der</strong><br />
Kokerei errichtet. Diese Dichtwand war nicht Gegenstand <strong>der</strong> Umweltverträglichkeitsprüfung.<br />
Somit ist die Än<strong>der</strong>ung im Vergleich zum genehmigten Zustand evident.<br />
§ 39 Abs. 1 UVP-G 2000 schafft eine Zuständigkeit für die Landesregierung für die Verfahren nach<br />
dem 1. und 2. Abschnitt. Diese Zuständigkeit erstreckt sich auf alle Ermittlungen, Entscheidungen<br />
und Überwachungen, nach dem gemäß § 5 Abs. 1 betroffenen Verwaltungsvorschriften und auf<br />
Än<strong>der</strong>ungen gemäß § 18b leg. cit. Der Zweck des § 18b leg. cit. ist darin begründet, es <strong>der</strong> UVP-<br />
Behörde zu ermöglichen, notwendige Än<strong>der</strong>ungen eines Vorhabens, die erst auf eine rechtkräftige<br />
<strong>Genehmigung</strong> folgend auftreten, noch vor <strong>der</strong> Abnahmeprüfung genehmigen zu können.<br />
§ 18b ist nicht auf bloß geringfügige Än<strong>der</strong>ungen beschränkt (Daniel Ennöckl, Nikolaus Raschauer,<br />
UVP-G, Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2 . [RZ 2] zu § 18b).<br />
Von einer Än<strong>der</strong>ung des Vorhabens im Sinne des § 18b UVP-G 2000 ist dann zu sprechen,<br />
wenn<br />
a) die Identität des Vorhabens gewahrt bleibt, und<br />
b) den <strong>Genehmigung</strong>skriterien nicht wi<strong>der</strong>sprochen wird.<br />
Selbstverständlich bleibt die Identität des UVP-Vorhaben als ein integriertes Hüttenwerk gewahrt.<br />
Seite 121
Den ursprünglichen <strong>Genehmigung</strong>skriterien wird nicht wi<strong>der</strong>sprochen.<br />
Bereits zum Zeitpunkt, als das UVP-Verfahren anhängig gemacht worden war, fanden am<br />
Vorhabensareal ergänzende Erkundungen gemäß §§ 13 und 14 ALSAG statt. Die Untergrundkontamination<br />
als solche waren grundsätzlich bekannt, obgleich genauere Details über Art und<br />
Ausmaß dieser Untergrundverunreinigung noch nicht vorlagen. Es blieb daher <strong>der</strong> UVP-Behörde<br />
auch verwehrt, sich bereits im Rahmen <strong>der</strong> UVP-<strong>Genehmigung</strong> intensiver mit diesen<br />
Verunreinigungen auseinan<strong>der</strong> zusetzen. Es waren jedenfalls die Ergebnisse dieser ergänzenden<br />
Untersuchungen abzuwarten.<br />
Darüber hinaus hat die UVP-Behörde bereits im <strong>Genehmigung</strong>sbescheid unter I.1.1.1.1.5.<br />
Mindeststandards festgelegt, die auch für die nunmehrige Altlastensanierung Verbindlichkeit<br />
haben.<br />
Durch die nunmehrigen Maßnahmen wird also das fortgesetzt, was im UVP-<strong>Genehmigung</strong>sbescheid<br />
bereits ansatzweise festgelegt wurde; nämlich die <strong>Sicherung</strong>/<strong>Sanierung</strong> <strong>der</strong> Untergrundkontaminationen<br />
am Areal <strong>der</strong> Kokerei <strong>der</strong> voestalpine Stahl GmbH.<br />
Gemäß § 39 Abs. 2 UVP-G 2000 erstreckt sich die Zuständigkeit <strong>der</strong> Landesregierung für das<br />
konzentrierte Verfahren vom Antrag weg bis zum rechtskräftigen Abschluss des Abnahmeprüfungsverfahrens<br />
und beinhaltet jedenfalls auch alle Än<strong>der</strong>ungen gemäß § 18b UVP-G 2000.<br />
§ 39 UVP-G 2000 schafft somit eine befristete Son<strong>der</strong>zuständigkeit für die UVP-Behörde.<br />
Bernhard Raschauer, UVP-G, Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, Kommentar, [RZ 2] zu § 39:<br />
"Als spezielle Zuständigkeitsregelung für den UVP-Bereich verdrängt § 39 UVP-G 2000 auch<br />
an<strong>der</strong>e zuständigkeitskonzentrierende Bestimmungen wie zB § 29 AWG (Anmerkung: heute § 38<br />
AWG 2002) und § 17 ALSAG;"<br />
Den Unterschied zwischen § 39 UVP-G 2000 und § 38 AWG 2002 kommentieren Daniel Ennöckl,<br />
Nikolaus Raschauer, UVP-G, Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, Kommentar 2 [RZ 3] zu § 39<br />
wie folgt:<br />
"Die (…) Son<strong>der</strong>zuständigkeit <strong>der</strong> Landesregierung nach § 39 wird jedoch nicht durch § 38 AWG<br />
2002, bei dem es sich um eine Verfassungsbestimmung handelt, verdrängt. Zum einem sind nach<br />
§ 38 AWG nur die dort genannten Verwaltungsmaterien im AWG-Verfahren mit anzuwenden, nicht<br />
jedoch das UVP-G. Zum an<strong>der</strong>en ist das "verfassungsgesetzliche Pendant" von § 38 AWG 2002 in<br />
Artikel 11 Abs. 1 Z 7b – VGH zu sehen. Es steht Verfassungsbestimmung neben Verfassungsbestimmung,<br />
die harmonisierend zu interpretieren sind, wobei teleologisch das Ergebnis insofern klar<br />
ist, als im UVP-Verfahren die materiellen <strong>Genehmigung</strong>skriterien (auch) das AWG 2002 mit anzuwenden<br />
sind, nicht aber umgekehrt. § 39 UVP-G verstößt daher nicht gegen § 38 AWG und ist<br />
insofern nicht verfassungswidrig."<br />
§ 17 ALSAG ist keine Verfassungsbestimmung. Wenn nun 39 UVP-G 2000 die Verfassungsbestimmung<br />
des § 38 Abs.1 AWG 2002 verdrängt, wird die "Verdrängungswirkung" erst Recht<br />
gegenüber <strong>der</strong> einfachgesetzlichen Norm des § 17 ALSAG zu gelten haben.<br />
§ 39 UVP G 2000 schafft somit einen temporären Zuständigkeitsübergang zugunsten <strong>der</strong><br />
Landesregierung, durch den die originäre, aus §17 ALSAG ableitbare Kompetenz des<br />
Landeshauptmannes, verdrängt wird<br />
Somit ist die Än<strong>der</strong>ungsmaßnahme im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Altlast eine solche, die gemäß<br />
§ 18b UVP-G 2000 abzuwickeln ist; als materienrechtlichen Voraussetzungen kommen neben § 17<br />
ALSAG auch die verschiedensten wasserrechtlichen und gewerberechtlichen Bestimmungen in<br />
Frage.<br />
Seite 122
Die Errichtungs- und Baumaßnahmen des Funnel & Gate stellen einen Teil des<br />
Än<strong>der</strong>ungsvorhaben dar und sind somit von <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungsgenehmigung gemäß § 18b umfasst.<br />
Wie mit den Aushubmaterialien umzugehen ist, ergibt sich eindeutig aus dem UVP-Bescheid<br />
(UR-2006-5242/442).<br />
§ 18b UVP-G 2000 verlangt als <strong>Genehmigung</strong>svoraussetzungen, dass den Ergebnissen <strong>der</strong><br />
Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des § 17 Abs. 2 bis 5 leg. cit nicht wi<strong>der</strong>sprochen<br />
werden darf. Somit sind die zu dieser Thematik im UVP-Bescheid gemachten Vorschreibungen<br />
auch in diesem Än<strong>der</strong>ungsverfahren zwingend zu berücksichtigen.<br />
Für die Errichtung und den Betrieb des Funnel & Gate heißt dies zusammengefasst:<br />
1. Die Kokerei ist völlig unzweifelhaft von <strong>der</strong> UVP-<strong>Genehmigung</strong>, UR-2006-5242/442, umfasst.<br />
2. Dieser Bescheid ist rechtskräftig und wurde für den Anlagenverbund "Kokerei" noch keine<br />
Abnahmeprüfung durchgeführt.<br />
3. Die Errichtung und <strong>der</strong> Betrieb eines "Funnel & Gate" auf dem Bereich des genehmigten<br />
Vorhabensareals stellt eine Än<strong>der</strong>ung dar, die nicht das Wesen des genehmigten<br />
Zustandes beeinflusst.<br />
4. Gemäß § 39 UVP-G 2000 sind für Än<strong>der</strong>ungen des UVP-Vorhaben die UVP-Behörde<br />
zuständig und verdrängt die befristete Son<strong>der</strong>zuständigkeit auch jene zuständigkeitskonzentrierende<br />
Bestimmung des § 17 ALSAG.<br />
5. Aus diesem Grund ist für die Errichtung und den Betrieb des "Funnel & Gate" eine<br />
Än<strong>der</strong>ungsgenehmigung gemäß § 18b, unter Berücksichtigung <strong>der</strong> jeweiligen<br />
materienrechtlichen Voraussetzungen, erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Die Bodenluftabsaugung am Areal <strong>der</strong> Kokerei <strong>der</strong> voestalpine Stahl GmbH sind vorübergehende<br />
Maßnahmen, die dazu dienen, die Untergrundkontamination soweit zu minieren, um in<br />
weiterer Folge die erfor<strong>der</strong>lichen Aushubmaßnahmen tätigen zu können. Um den UVP-Vorgaben<br />
entsprechen zu können, wird die Dekontamination <strong>der</strong> wasserungesättigten Bodenzonen von<br />
BTEX erfor<strong>der</strong>lich sein. Auch das Aufstellen und die Inbetriebnahme <strong>der</strong> Bodenluftabsauganlage<br />
stellt eine Än<strong>der</strong>ung dar, die gemäß § 18b UVP-G 2000 zu genehmigen ist. Ansonsten gilt das<br />
oben Ausgeführte.<br />
§ 18b UVP-G 2000 spricht nicht vom Inhalt o<strong>der</strong> Umfang einer Än<strong>der</strong>ung, son<strong>der</strong>n macht<br />
schlechthin Än<strong>der</strong>ungen am Vorhaben einem Verfahren gemäß § 18b UVP-G 2000 zugänglich.<br />
Die Grenze eines Än<strong>der</strong>ungsverfahren gemäß § 18b UVP-G 2000 liegt jedenfalls dort, wo die<br />
Än<strong>der</strong>ung als solche, eine eigene Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des § 3a UVP-G 2000<br />
erfor<strong>der</strong>lich machen würde.<br />
Die nunmehr erteilte <strong>Genehmigung</strong> ermöglicht genau das, was <strong>der</strong> Bescheid vom 1. Oktober 2007<br />
bereits in Grundzügen festlegte; die Dekontamination des Altastenareals. Konsequent wird damit<br />
dem Gedanken <strong>der</strong> Nachhaltigkeit und dem Minimierungsgebot entsprochen, indem nunmehr die<br />
weiteren Schritte <strong>zur</strong> Schadstoffbeseitigung am Vorhabensareal gesetzt werden. Die Identität des<br />
ursprünglich genehmigten Vorhabens bleibt selbstverständlich gewahrt, indem <strong>der</strong> genehmigte<br />
Zustand <strong>der</strong> Kokerei, insbeson<strong>der</strong>e im Hinblick auf die Produktionskapazitäten, unverän<strong>der</strong>t<br />
bleiben.<br />
Somit wird nach Projektsrealisierung <strong>der</strong> Schadstoffaustrag vom Vorhabensareal hintangehalten<br />
und wird erst durch die Bodenluftabsaugung die spätere "Hot- spot- <strong>Sanierung</strong>" ermöglicht werden.<br />
Im Sinne <strong>der</strong> Nachhaltigkeit wird es daher in geboten sein, die weitere Migration von Schadstoffen<br />
so gering als möglich zu halten, um die <strong>Sicherung</strong>smaßnahmen auf einen vergleichsweise<br />
überschaubaren Zeitrahmen limitieren zu können.<br />
Seite 123
Wie bereits weiter oben dargestellt, ergibt sich die Zuständigkeit <strong>der</strong> Oö. Landesregierung als<br />
UVP-Behörde unzweifelhaft aus § 39 UVP-G 2000.<br />
§ 18b Z 2 leg. cit verlangt weiters, dass die von den Än<strong>der</strong>ungen betroffenen Beteiligten Gelegenheit<br />
haben müssen, ihre Interessen zu wahren. Sowohl jenen Parteien, die bereits im<br />
UVP-Verfahren beigezogen worden sind, als auch jene Personen, die im Umkreis von 500 m zum<br />
Vorhabensareal eine Wassernutzung genehmigt haben, wurden <strong>zur</strong> mündlichen Verhandlung<br />
geladen.<br />
Eine öffentliche Auflage im Sinne des § 9 UVP-G 2000 ist nicht erfor<strong>der</strong>lich (Altenburger/Wojnar,<br />
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, Praxiskommentar ([RZ 276]).<br />
Wie die Landesregierung als UVP-Behörde ihrer Verpflichtung im Sinne des § 18b Z 2<br />
UVP-G 2000 nachkommt, bleibt ihrem Ermessen überlassen. Wesentlich dabei ist, dass den<br />
Beteiligten alle jene Informationen zukommen, die <strong>zur</strong> Wahrung bzw. Geltendmachung ihrer<br />
Interessen erfor<strong>der</strong>lich sind. Diesem Gebot kam die UVP-Behörde nach, indem alle<br />
Parteien/Beteiligten <strong>zur</strong> mündlichen Verhandlung geladen wurden, bei <strong>der</strong> diese ihre Interessen<br />
zum Ausdruck bringen konnten. Einwendungen gegen die geplanten Än<strong>der</strong>ungen wurden nicht<br />
erhoben.<br />
Im Verfahren gemäß § 18b UVP-G 2000 ist die mündliche Verhandlung nicht obligatorisch.<br />
§ 18b leg cit. verlangt den Bestand einer rechtskräftigen UVP-<strong>Genehmigung</strong> im Sinne des § 17<br />
leg. cit. Diese rechtskräftige UVP-<strong>Genehmigung</strong> ist <strong>der</strong> bereits mehrmals zitierte<br />
UVP-<strong>Genehmigung</strong>sbescheid vom 1. Oktober 2007, UR-2006-5242/442.<br />
Weiters können Verfahren gemäß § 18b UVP-G 2000 nur in einem speziellen Zeitraum, nämlich<br />
beginnend von <strong>der</strong> Antragsstellung auf Erteilung <strong>der</strong> UVP-<strong>Genehmigung</strong> bis <strong>zur</strong> Rechtskraft des<br />
Abnahmeprüfungsbescheides gemäß § 20 Abs. 4 UVP-G 2000 durchgeführt werden. Die<br />
UVP-Behörde wird die Abnahmeprüfungen in Teilen und zwar nach Anlagenverbunden, durchführen.<br />
Für den Anlagenverbund "Kokerei" ist we<strong>der</strong> ein Abnahmeprüfungsverfahren durchgeführt<br />
worden, noch ist in absehbarer mit <strong>der</strong> Durchführung eines solchen zu rechnen.<br />
Die von § 18b UVP-G 2000 angesprochenen Än<strong>der</strong>ungen gehen von kleinen Än<strong>der</strong>ungen bis zu<br />
solchen, die gerade noch nicht o<strong>der</strong> nicht mehr UVP-pflichtig sind. Unmissverständlich bringen<br />
dies auch Daniel Ennikl/Nikolas Raschauer, Kommentar zum UVP-G 2 [RZ 2] zu § 18b zum<br />
Ausdruck, dass <strong>der</strong> § 18b UVP-G 2000 "(……..) nicht auf bloß geringfügige Än<strong>der</strong>ungen<br />
beschränkt" ist.<br />
Als nächstes Zwischenergebnis ist festzuhalten:<br />
1. Die gesamten Maßnahmen <strong>zur</strong> Altlastensanierung erfolgen am Areal des UVP-Vorhabens<br />
<strong>der</strong> voestalpine Stahl GmbH.<br />
2. Der UVP-<strong>Genehmigung</strong>sbescheid für das Vorhaben "L6" ist rechtskräftig und wurde ein<br />
Abnahmeprüfungsverfahren im Sinne des § 20 UVP-G 2000 für den Anlagenverbund<br />
"Kokerei" noch nicht durchgeführt.<br />
3. Die nunmehr <strong>zur</strong> <strong>Genehmigung</strong> beantragten Maßnahmen stellen Än<strong>der</strong>ungen des<br />
genehmigten Zustandes dar, ohne aus dem UVP-Vorhaben "L6" ein Aliud zu machen.<br />
4. Eine nicht obligatorisch vorgesehene mündliche Verhandlung wurde anberaumt und zu<br />
dieser alle Beteiligten/Parteien geladen, um dort ihre Interessen wahrnehmen zu können.<br />
Seite 124
Zu den materiell rechtlichen <strong>Genehmigung</strong>svoraussetzungen:<br />
§ 18b Z 1 UVP-G 2000 verlangt, dass den Ergebnissen <strong>der</strong> Umweltverträglichkeitsprüfung und den<br />
Vorgaben des §17 Abs. 2 – 5 leg. cit nicht wi<strong>der</strong>sprochen werden darf.<br />
Stellen die beantragten Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> voestalpine Stahl GmbH einen Wi<strong>der</strong>spruch <strong>zur</strong><br />
Umweltverträglichkeitsprüfung dar?<br />
An<strong>der</strong>s ausgedrückt könnte man die Frage so stellen, ob durch den nunmehrigen Beginn <strong>der</strong><br />
Altlastensanierungsmaßnahmen die ursprünglich ausgesprochene Umweltverträglichkeit "Gefahr"<br />
läuft, "untergraben" zu werden.<br />
In diesem Zusammenhang ist auf einige Eckpunkte <strong>der</strong> UVP-<strong>Genehmigung</strong> aus dem Bescheid<br />
"L6" hinzuweisen:<br />
a. Begrenzung <strong>der</strong> Luftschadstoffe:<br />
Es würde den Rahmen dieses Bescheides sprengen, auf alle emissionsmin<strong>der</strong>nden Maßnahmen<br />
und auf alle Emissionsbegrenzungen, die im Rahmen <strong>der</strong> UVP festgelegt wurden, einzugehen.<br />
Jede denkbare erfassbare Emissionsquelle ist erhoben und beurteilt worden. Gleichzeitig wurde<br />
dort ein nach dem Stand <strong>der</strong> Technik entsprechen<strong>der</strong>, Grenzwert festgelegt und gleichzeitig<br />
vorgeschrieben, wie die Grenzwerteinhaltung zu überwachen ist. Als Messlatte wurden <strong>der</strong><br />
voestalpine Stahl GmbH ein "Gesamtemissionskontingent" eingeräumt.<br />
Begrenzung <strong>der</strong> emittierten Luftschadstoff-Jahresfrachten (Obergrenze <strong>der</strong> Emissionsglocke):<br />
Parameter Einheit Projekt L6 Teil 1 und Teil 2<br />
Staub t.a -1 730<br />
PM10 t.a -1 571<br />
SO2<br />
t.a –1 4300<br />
NOx (als NO2) t.a -1 3650<br />
CO t.a -1 95.120<br />
Pb kg.a -1 5.866<br />
Cr kg a -1 147<br />
Hg kg a -1 380<br />
Ni kg a -1 201<br />
Cd kg a -1 91<br />
V kg a -1 37<br />
Zn kg a -1 23.938<br />
HF kg a -1 4.529<br />
HCI t. a -1 42<br />
CL2 kg a -1 0,018<br />
CnHm t.a -1<br />
PAK kg a -1<br />
Benzol kg a -1<br />
- 1<br />
H2S t.a<br />
Für den Parameter CnHm erfolgt die endgültige Festlegung <strong>der</strong> max. Obergrenze an<br />
Emissionen in <strong>der</strong> Emissionsglocke anhand von noch durchzuführenden Messreihen.<br />
Seitens <strong>der</strong> voestalpine ist <strong>der</strong> Behörde spätestens bis zum Abnahmeprüfungsverfahren<br />
ein Bericht mit Angabe <strong>der</strong> Ergebnisse aus diesen Untersuchungen sowie ein<br />
Vorschlag für die Festlegung <strong>der</strong> Obergrenze an CnHm <strong>zur</strong> Freigabe vorzulegen. (L6)<br />
Für die Parameter PAK, Benzol und H2S erfolgt die endgültige Festlegung <strong>der</strong> max.<br />
Obergrenze an Emissionen in <strong>der</strong> Emissionsglocke spätestens nach endgültiger<br />
Festlegung <strong>der</strong> Anlagenkonfiguration <strong>der</strong> Kokerei. Zu diesem Zwecke hat die voestalpine<br />
spätestens im Rahmen des Detailgenehmigungsverfahrens für die Kokerei<br />
einen entsprechenden Vorschlag <strong>der</strong> Behörde <strong>zur</strong> <strong>Genehmigung</strong> vorzulegen. (L6)<br />
PCDD/F g.a -1 Für den Parameter PCDD/F erfolgt die endgültige Festlegung <strong>der</strong> max. Obergrenze<br />
an Emissionen in <strong>der</strong> Emissionsglocke anhand von noch durchzu-<br />
Seite 125
führenden Messreihen. Seitens <strong>der</strong> voestalpine ist <strong>der</strong> Behörde spätestens bis<br />
zum Abnahmeprüfungsverfahren ein Bericht mit Angabe <strong>der</strong> Ergebnisse aus<br />
diesen Untersuchungen sowie ein Vorschlag für die Festlegung <strong>der</strong> Obergrenze<br />
an PCDD/F <strong>zur</strong> Freigabe vorzulegen. (L6)<br />
NH3 t.a -1 6,25<br />
HCN t.a -1 0,48<br />
b. Abwasseremissionen:<br />
Der voestalpine Stahl GmbH wurden genauso, für jede Abwasseremissionsstelle eigene Ableitgrenzwerte<br />
festgelegt. Ähnlich wie bei den Luftschadstoffen wurde auch hier eine permanente<br />
Überwachung vorgeschrieben. An<strong>der</strong>s als bei den Luftemissionen existiert jedoch kein Gesamtemissionskontingent.<br />
c. Lärmkontingentierung:<br />
Emissionsbereich<br />
immissionswirksame<br />
Schallleistung Dauergeräusche<br />
BESTAND<br />
zul. - zus. immissionswirk.<br />
Schallleistungspegel<br />
für die PROGNOSE<br />
LW,A, Immi [dB] LW,A, Immi zus. [dB] LW,A, Immi zul. [dB]<br />
max. Gesamtschallleistung<br />
SUMME<br />
BESTAND + PROGNOSE<br />
TAG NACHT TAG NACHT TAG NACHT<br />
Ber. 1 91,0 91,0 88,0 88,0 92,8 92,8<br />
Ber. 2 120,0 118,0 112,0 110,0 120,6 118,6<br />
Ber. 3 118,0 118,0 110,0 110,0 118,6 118,6<br />
Ber. 4 117,5 117,5 109,5 109,5 118,1 118,1<br />
Ber. 5 113,2 113,2 106,2 106,2 114,0 114,0<br />
Ber. 6 111,5 111,5 103,5 103,5 112,1 112,1<br />
Ber. 7 114,0 114,0 106,0 106,0 114,6 114,6<br />
Ber. 8 101,4 104,4 99,4 102,4 103,5 106,5<br />
Ber. 9 114,7 114,7 106,7 106,7 115,3 115,3<br />
Ber. 10 106,0 106,0 101,0 101,0 107,2 107,2<br />
Ber. 11 118,0 91,0 110,0 93,0 118,6 95,1<br />
Ber. 12 106,0 106,0 101,0 101,0 107,2 107,2<br />
Ber. 13 110,0 110,0 104,0 104,0 111,0 111,0<br />
Ber. 14 105,0 105,0 100,0 100,0 106,2 106,2<br />
Ber. 15 115,0 115,0 107,0 107,0 115,6 115,6<br />
Ber. 16 110,0 110,0 105,0 105,0 111,2 111,2<br />
SUMME 126,4 125,3 118,7 117,8 127,1 126,0<br />
In diesem Zusammenhang wurde die voestalpine Stahl GmbH verpflichtet, <strong>zur</strong> Kontrolle <strong>der</strong><br />
festgelegten Kontingentierung eine Immissionsbilanz zu führen.<br />
d. Unter I.1.1.1.1.5./3. wurden umfangreiche Vorschreibungen für Aushubarbeiten,<br />
Demontagen, Abrisse, Abbrüche festgelegt, auf die an vor<strong>der</strong>er Stelle bereits im Detail<br />
eingegangen wurde.<br />
Auswirkungen auf Grund- bzw. Oberflächenwässer:<br />
Bei einer Umweltverträglichkeitsprüfung werden die Auswirkungen eines Vorhabens auf alle<br />
Umweltmedien betrachtet und beurteilt. An den festgelegten Ableitkonsensen im UVP-Bescheid<br />
wird durch diese Än<strong>der</strong>ungsgenehmigung nichts geän<strong>der</strong>t. So gesehen bleibt dieser Zustand im<br />
Vergleich zum genehmigten Zustand gleich.<br />
In Bezug auf die Auswirkung auf die Grund- bzw. Oberflächenwässersituation wird die<br />
Realisierung dieser Altlastensanierungsmaßnahmen eine nachhaltige Verbesserung bringen. So<br />
beschreibt <strong>der</strong> Amtsachverständige für Hydrogeologie den Zustand wie folgt:<br />
"(………) Das bei <strong>der</strong> Verdachtsfläche <strong>der</strong> Kokerei Linz ein sehr hohes Schadstoffpotential vor<br />
allem im Gesamtgehalt <strong>der</strong> gemessenen Schadstoffe vorliegt. Auch massive Kontaminierung mit<br />
Teeröl konnte bis zum Grundwasserstauer festgestellt werden (……)."<br />
Seite 126
Bei <strong>der</strong> Schadstoffuntersuchung im Grundwasser konnte laut Unterlagen eine massive<br />
Beeinflussung <strong>der</strong> überwiegenden Anzahl <strong>der</strong> Messstellen und somit eine erhebliche Beeinträchtigung<br />
des Grundwassers nachgewiesen werden. Der Sachverständige für Gewässerschutz<br />
weist auf die Kontaminationen des Untergrundes hin, die seiner Meinung nach das gesamte<br />
Schadstoffspektrum <strong>der</strong> organischen Chemie beinhalten. Durch die nunmehr beantragten<br />
Maßnahmen kommt es zu einem gezielten Abreinigen des durch die Gates abströmenden<br />
Wassers. Durch die gezielte "Lenkung" des Grundwasserstromes wird auch eine überaus<br />
wünschenswerte Begleitmaßnahme erreicht.<br />
Derzeit ist aufgrund <strong>der</strong> Errichtung des Kraftwerkes Abwinden-Asten eine Grundwasserhaltung<br />
erfor<strong>der</strong>lich und müssen ständig (kontaminierte) Wässer in die Donau eingepumpt werden. Dieser<br />
Zustand wird mittelfristig hintangehalten werden.<br />
Die Gefährdungsabschätzung, die durch die Umweltbundesamt GmbH erfolgt ist, hat eine massive<br />
Beeinflussung des Schutzgutes Grundwassers zu Tage gebracht. In Teilbereichen war sogar eine<br />
aufschwemmende Schadstoffphase erkennbar.<br />
Durch die Errichtung des Funnel & Gate wird <strong>der</strong> erste Schritt zu einer nachhaltigen<br />
Verbesserung herbeigeführt, sodass die gesetzten Maßnahmen, allein aus Gründen des<br />
Grundwasserschutzes keinesfalls den Ergebnissen <strong>der</strong> Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
wi<strong>der</strong>sprechen können. Vielmehr werden dadurch erhebliche Verbesserungen erzielt und wird<br />
es somit zu einer "Entlastung" <strong>der</strong> Immissionssituation für Schutzgut Wasser kommen und somit<br />
eine Maßnahme genehmigt, die den Intensionen des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz<br />
2000 entspricht.<br />
Zur Auswirkung auf die Luft:<br />
Für die Luftschadstoffe sieht die UVP-<strong>Genehmigung</strong> für das Vorhaben "L6" ein<br />
"Emissionskontingent" vor. Der Sachverständige für Verfahrens- und Sicherheitstechnik wurde von<br />
<strong>der</strong> Behörde beauftragt, den zusätzlichen Emissionsanteil durch die Bodenluftabsauganlage zu<br />
quantifizieren und in Prozentsätzen zu den eingeräumten Emissionenkontingenten darzustellen.<br />
Art <strong>der</strong> Emission Gesamtemission Emissionszuwachs in %<br />
NOx 2743,34 t/a 0,5 %<br />
CO 59.241,04 t/a 0,02 %<br />
CxHy 177,40 t/a 1,6 %<br />
Benzol 3.667,22 kg/a 4,0 %<br />
Die Emissionszuwächse durch die Bodenluftabsaugung stellen einen vernachlässigbaren Anteil<br />
an <strong>der</strong> Gesamtfracht dar.<br />
Darüber hinaus ist eine "Güterabwägung" anzustellen. Die nunmehr geringfügigen, im Vergleich<br />
<strong>zur</strong> Gesamtemissionsfracht vernachlässigbaren, zusätzlichen Emissionsanteile, sind nicht<br />
dauerhaft, son<strong>der</strong>n geht man von einer rund 10-jährigen Betriebsdauer <strong>der</strong> Bodenluftabsauganlage<br />
aus. Nach 10 Jahren werden die hochkontaminierten "Hot spots" so weit<br />
benzolentfrachtet sein, um eine weitere Behandlung zu ermöglichen. Somit ist die Bodenluftabsaugung<br />
eine "conditio sine qua non" im Sinne <strong>der</strong> beabsichtigten und geplanten Gesamtsanierung<br />
des Standortes. Ohne vorheriger Bodenluftabsaugung ist eine "Hot spot <strong>Sanierung</strong>"<br />
nicht möglich. Allein dieser Umstand macht die Bodenluftabsaugung erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Darüber hinaus liegen die Emissionszuwächse im Vergleich zu den Gesamtimmissionen auf sehr<br />
niedrigem Niveau und werden die Zusatzimmissionen im beurteilungsrelevanten Bereich irrelevant<br />
sein.<br />
Somit bleiben auch die marginalen Zuwächse, die als <strong>Sanierung</strong>smaßnahme unerlässlich und<br />
darüber hinaus zeitlich auf ungefähr 10 Jahre begrenzt sind, innerhalb <strong>der</strong> im Rahmen <strong>der</strong><br />
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Umweltverträglichkeitsprüfung festgelegten Gesamtemissionen, die <strong>der</strong> voestalpine Stahl GmbH<br />
eingeräumt wurden.<br />
Als nächstes Zwischenergebnis ist festzuhalten:<br />
1. Durch die Realisierung des ersten Maßnahmenpaketes (Funnel & Gate und Bodenluftabsaugung)<br />
kommt es zu keiner relevanten Verschlechterung <strong>der</strong> Gesamtemissionssituation<br />
im Vergleich zum Ist-Zustand (= genehmigter Zustand).<br />
2. Nach Inbetriebnahme <strong>der</strong> <strong>Sanierung</strong>s-/<strong>Sicherung</strong>smaßnahmen kommt es zu einer<br />
Verbesserung <strong>der</strong> Grundwasserqualitätssituation und werden die Einleitbedingungen <strong>der</strong><br />
"AHP-Brunnen" in die Donau erheblich verbessert.<br />
3. Die in <strong>der</strong> UVP-<strong>Genehmigung</strong> maximal festgelegten anlagenspezifischen Emissionen werden<br />
durch diese Än<strong>der</strong>ungsgenehmigung/Altlastensanierung in keiner Weise berührt.<br />
4. Die Ergebnisse <strong>der</strong> Umweltverträglichkeitsprüfung werden durch diese Än<strong>der</strong>ung nicht<br />
konterkariert, vielmehr kommt es zu einer Verbesserung <strong>der</strong> Grundwasser- bzw.<br />
Oberflächenwässersituation.<br />
Die erste Tatbestandsvoraussetzung des § 18b Z 1 leg. cit ist somit erfüllt.<br />
In weiterer Folge gilt es zu überprüfen, ob die weiter <strong>Genehmigung</strong>svoraussetzungen des §<br />
17 Abs. 2 bis 5 leg. cit. eingehalten werden können.<br />
Stand <strong>der</strong> Technik:<br />
Gemäß § 17 Abs. 2 Z 1 UVP-G 2000 sind die Emissionen von Schadstoffen dem Stand <strong>der</strong><br />
Technik entsprechend zu begrenzen. Das UVP-G 2000 selbst schafft keine Definition des Standes<br />
<strong>der</strong> Technik, weswegen dieser Begriff im Sinne des § 71a GewO 1994 (insbeson<strong>der</strong>e für den<br />
Bereich <strong>der</strong> Bodenluftabsaugung) und im Sinne des § 12a WRG 1959 (Funnel & Gate samt<br />
Grundwasserhaltung) auszulegen ist.<br />
"Im Sinne <strong>der</strong> Homogenität <strong>der</strong> Rechtsordung ist <strong>der</strong> Begriff ""Stand <strong>der</strong> Technik"" so zu<br />
verstehen, wie er in <strong>der</strong> GewO und im AWG definiert wird. Danach ist unter ""Stand <strong>der</strong> Technik""<br />
<strong>der</strong> auf einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende Entwicklungsstand fortschrittlicher<br />
technologischer Verfahren, Einrichtungen, Bau- und Betriebsweisen, <strong>der</strong>en Funktionsfähigkeit<br />
erprobt und erwiesen ist, zu verstehen. Bei <strong>der</strong> Bestimmung des Standes <strong>der</strong> Technik<br />
sind insbeson<strong>der</strong>e vergleichbare Verfahren, Einrichtungen, Bau- und Betriebsweisen heranzuziehen,<br />
um die nicht die Verhältnismäßigkeit zwischen dem Aufwand für die jeweilige Maßnahme<br />
und dem dadurch bewirkten Nutzen zu berücksichtigen" (vgl. dazu Altenburger/Woiner,<br />
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, Praxiskommentar [RZ 236]. Zu einem ganz ähnlichen<br />
Ergebnis kommt Bernhard Raschauer, UVP-G, Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz,<br />
Kommentar, in <strong>der</strong> [RZ 18] zu § 17 verweist dieser dort auch auf § 12a WRG 1959. Sowohl § 71<br />
GewO 1994 als auch § 12a WRG 1959, die ähnlich textiert sind, enthalten eine<br />
"Verhältnismäßigkeitsklausel".<br />
Unter verhältnismäßig versteht man die Relation zwischen dem mit <strong>der</strong> Erfüllung <strong>der</strong> Maßnahme<br />
verbundenen Aufwand bzw. den sonstigen mit <strong>der</strong> Einhaltung für den Betriebsinhaber<br />
verbundenen Folgen und an<strong>der</strong>erseits den damit gewonnen Ausmaß an Schutz <strong>der</strong> gemäß § 74<br />
Abs. 2 GewO 1994 wahrzunehmenden Interesse (vgl. dazu auch Kienscher, Paliege-Barfuß,<br />
GewO 7 [RZ 36] zu § 79.<br />
Zur Teilmaßnahme <strong>der</strong> Bodenluftabsaugung führt <strong>der</strong> nichtamtliche Sachverständige für<br />
Verfahrenstechnik und Sicherheitstechnik aus, dass in <strong>der</strong> einschlägigen Literatur das "in-situ-<br />
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Verfahren" <strong>der</strong> Bodenluftabsaugung mit integrierter thermisch-katalytischer Bodenluftreinigung als<br />
Stand <strong>der</strong> Technik beschrieben wird.<br />
In <strong>der</strong> TA-Luft 2002 wird unter 5.4.8.1a.2.2 – Anlagen zum Abfackeln von brennbaren gasförmigen<br />
Stoffen, die nicht aus Abfallbehandlungsanlagen stammen – als systemverwandte Anwendung für<br />
die Bodenluftabsaugung als Stand <strong>der</strong> Technik wie folgt beschrieben:<br />
Bei <strong>der</strong> Bodenluftabsaugung handelt es sich also um eine Teilmaßnahme, die zum Ziel hat, den<br />
gefahrlosen Aushub von verunreinigten Stellen im Untergrund zu ermöglichen und den BTEX-<br />
Gehalt des zukünftigen Aushubmaterials soweit zu verringern, dass einerseits nachfolgende<br />
Behandlungsschritte (Teilräumung und exitu-Bodenwäsche) möglichen werden und Bereiche mit<br />
erhöhter und persistenter Konzentration identifiziert und abgegrenzt werden können.<br />
Aus den Ausführungen des Amtsachverständigen für Altlastensanierungstechnik und Chemie<br />
ergibt sich daher auch, dass nicht bloß die Anlage selbst, son<strong>der</strong>n auch <strong>der</strong> durch diese Anlage<br />
verfolgte Zweck dem Stand <strong>der</strong> Altlastensanierungstechnik entspricht.<br />
Zur Frage des Standes <strong>der</strong> Technik im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Errichtung und Betrieb des Funnel<br />
& Gate weist <strong>der</strong> Amtsachverständige für Chemie und Altlastensanierungstechnik hin, dass diese<br />
Art <strong>der</strong> <strong>Sanierung</strong> <strong>der</strong> wassergesättigten Bodenzone geeignet ist, langfristig den Umweltzustand<br />
(hier: Grundwasserqualität) am Standort <strong>der</strong> Altlast O 76 "Kokerei Linz" zu verbessern. Für den<br />
Einsatz von Aktivkohle <strong>zur</strong> Adsorption von Schadstoffen wie PAK, BTEX und an<strong>der</strong>en<br />
Kohlenwasserstoffen liegen bereits langjährige Erfahrungen – auch in Österreich – vor. Die<br />
Adsorption dieser genannten Schadstoffe an Aktivkohle stellt eine anerkannte, passive Maßnahme<br />
(s. Technologie-Quickscan ÖVA/Umweltbundesamt) <strong>zur</strong> Verhin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Ausbreitung einer<br />
Schadstofffahne im Grundwasser dar.<br />
Die Errichtung einer Schlitzwand auf Basis <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit bekannten Umstände ist eine dem Stand<br />
<strong>der</strong> Technik entsprechende Maßnahme <strong>zur</strong> vertikalen Untergrundabdichtung. Feldversuche sind<br />
die bestgeeignetste Variante für die Auswahl bzw. Bemessung <strong>der</strong> zu verwendeten Aktivkohle,<br />
weswegen die voestalpine Stahl GmbH <strong>zur</strong> Konzeptsvorlage zu verpflichten war. Daraus muss<br />
<strong>der</strong> konkrete <strong>der</strong> Aufbau <strong>der</strong> Gates und die begründete Auswahl des Filtermaterials dargestellt<br />
werden. Um <strong>der</strong> Behörde entsprechende Möglichkeit <strong>zur</strong> Prüfung ein<strong>zur</strong>äumen, muss dieses<br />
Konzept spätestens 2 Monate vor Installierung <strong>der</strong> Gates bzw. vor Befüllung mit Filtermaterial<br />
vorgelegt werden.<br />
Konzeptsvorschreibungen:<br />
Der UVP-<strong>Genehmigung</strong>sbescheid für das Vorhaben "L6", hat das System von "Konzeptsvorschreibungen"<br />
implementiert. Auch in diesem Än<strong>der</strong>ungsbescheid wurde die voestalpine Stahl<br />
GmbH mehrmals verpflichtet, <strong>der</strong> UVP-Behörde "Konzepte" <strong>zur</strong> Freigabe vorzulegen.<br />
Was sind Konzeptsvorschreibungen im Sinne des UVP-<strong>Genehmigung</strong>sbescheides?<br />
Damit wird die voestalpine Stahl GmbH verpflichtet, für bestimmte Anlagen o<strong>der</strong> Anlagenteile, die<br />
diese errichten möchte, ein Konzept zu erstellen und <strong>der</strong> Behörde vorzulegen. Die UVP-Behörde<br />
prüft dies danach unter Einbindung <strong>der</strong> jeweiligen Fachsachverständigen.<br />
Durch die Konzeptsvorschreibung und das Proze<strong>der</strong>e des Freigabeverfahrens wird es möglich,<br />
den tatsächlichen Gegebenheiten bestmöglichst zu entsprechen und so auch das im UVP-G 2000<br />
verankerte Emissions- bzw. Immissionsminimierungsgebot so weit als möglich entsprechen zu<br />
können. Auch wird dadurch das Verhältnismäßigkeitsgebot am besten umgesetzt.<br />
Auch in diesem Bescheid wird die voestalpine Stahl GmbH für die <strong>zur</strong> Anwendung kommende<br />
Detailausgestaltung <strong>der</strong> Gates und <strong>der</strong> Auswahl des Filtermaterials auf das bewährte Mittel <strong>der</strong><br />
"Konzeptsvorschreibung" <strong>zur</strong>ück gegriffen.<br />
Seite 129
In Feldversuchen soll unter Berücksichtung <strong>der</strong> tatsächlichen Gegebenheiten das beste Filtermaterial<br />
und die optimale Gatesausgestaltung beprobt, analysiert und danach festgelegt werden.<br />
Durch diese Feldversuche kann das optimale Filtermaterial ausgewählt werden und damit die<br />
Emissionen so gering als möglich zu halten. An<strong>der</strong>erseits wird durch diese Auswahlmethode auch<br />
<strong>der</strong> Verhältnismäßigkeitsprämisse entsprochen, da von <strong>der</strong> voestalpine Stahl GmbH nichts<br />
verlangt wird, was nicht zum entsprechenden Erfolg führt.<br />
Die voestalpine Stahl GmbH wird <strong>der</strong> Behörde daher ein Konzept <strong>zur</strong> Freigabe vorzulegen haben.<br />
Diese prüft die vorgelegten Unterlagen und erteilt in weiterer Folge, wenn die dort gemachten<br />
Aussagen plausibel, nachvollziehbar und dem Stand <strong>der</strong> Technik entsprechend sind, die<br />
"Freigabe". Nach <strong>der</strong> Freigabe darf die voestalpine Stahl GmbH das Konzept umsetzen, wobei<br />
"dürfen" insofern zu einem "müssen" schrumpft, weil <strong>der</strong> "Freigabe" die Verpflichtung <strong>zur</strong><br />
Umsetzung innewohnt.<br />
Durch diese Konzeptsvorschreibung kann daher die UVP-Behörde bestmöglich auf die<br />
tatsächlichen Gegebenheiten reagieren, entspricht somit dem im UVP-G 2000 verankerten<br />
Emissions- und Immissionsminimierungsgebot und werden darüber hinaus die Prinzipien <strong>der</strong><br />
Verhältnismäßigkeit eingehalten, da nichts verlangt wird, was zum erfor<strong>der</strong>lichen Erfolg im Sinne<br />
<strong>der</strong> Emissionsminimierung führt.<br />
Die UVP-Behörde hat somit als Ausdruck des amtswegig wahrzunehmenden Vorsorgegrundsatzes<br />
den Stand <strong>der</strong> Technik jedenfalls berücksichtigt. Auch die Verwertung <strong>der</strong> im Zuge <strong>der</strong> Errichtung<br />
<strong>der</strong> Dichtwand anfallenden Aushübe wird dem Stand <strong>der</strong> Technik entsprechend erfolgen. Die<br />
diesbezüglichen Festlegungen, die auch nunmehr einzuhalten sind, hat bereits <strong>der</strong> UVP-<br />
<strong>Genehmigung</strong>sbescheid für das Vorhaben "L6" definiert. Eine nochmalige Überprüfung <strong>der</strong><br />
Einhaltung des Standes <strong>der</strong> Technik erübrigt sich daher auch an dieser Stelle.<br />
Als nächstes Zwischenergebnis ist festzuhalten:<br />
Die beantragten Maßnahmen entsprechen dem Stand <strong>der</strong> Technik im Sinne des § 17 Abs. 2<br />
Z 1 UVP-G 2000.<br />
Zum Beweisverfahren:<br />
Die UVP-Behörde hat <strong>zur</strong> Erforschung <strong>der</strong> materiellen Wahrheit ein aufwändiges Beweisverfahren<br />
geführt. Einen zentralen Punkt stellt dazu die mündliche Verhandlung dar, zu <strong>der</strong> alle Parteien/<br />
Beteiligte geladen wurden. Im Verfahren gemäß § 18b UVP-G 2000 ist die Durchführung einer<br />
mündlichen Verhandlung bloß fakultativ. Die UVP-Behörde hat unter Mitanwendung <strong>der</strong> in den<br />
betroffenen Materiengesetzen enthaltenen und den zusätzlichen im § 17 UVP-G 2000 angeführten<br />
<strong>Genehmigung</strong>svoraussetzung in einem Bescheid abzusprechen. Dieser Vorgabe kam die<br />
Behörde nach.<br />
In <strong>der</strong> Begründung wird auf die materienrechtlichen <strong>Genehmigung</strong>svoraussetzungen separat<br />
eingegangen. Auch ist darauf hinzuweisen, dass die im § 17 Abs. 2 UVP-G 2000 angeführten<br />
Kriterien als Mindeststandard anzusehen sind, die jedenfalls erfüllt werden müssen (vgl. dazu<br />
etwa Bernhard Raschauer, ECOLEX 1994, [S. 582ff], Bergthaler/Weber/Wimmer, [RZ 58] auf Seite<br />
465).<br />
Bergthaler/Weber/Wimmer, die Umweltverträglichkeitsprüfung, Praxishandbuch für Juristen und<br />
Sachverständige, Manz, [RZ 59] auf Seite 465 erklären, dass im § 17 Abs 2 UVP-G 2000<br />
normierte Vorsorgeprinzip zum Maßstab <strong>der</strong> Bewilligungsvoraussetzungen. Dieses Vorsorgeprinzip<br />
verpflichtet die UVP-Behörde, schädliche Umweltauswirkungen auf ein unvermeidbares<br />
Minimum zu reduzieren. Genau diesen Zweck erfolgt die UVP-Behörde mit <strong>der</strong> Erteilung dieser<br />
Bewilligung. Das Altlastensanierungsprojekt ist eine mehrstufiges und ist die Gesamtzielreichung<br />
nur dann möglich, wenn alle weiteren <strong>Sanierung</strong>smodule umgesetzt und realisiert werden.<br />
Seite 130
Der Amtsachverständige für Gewässerschutz führt in seinem schlüssigen Gutachten aus, dass<br />
sich auf Basis <strong>der</strong> Daten aus den Grundwassermodell rechnerisch eine PAK-Entfrachtung von<br />
rund 2 Tonnen pro Jahr ergibt. Aufgrund <strong>der</strong> Schätzungen befinden sich in <strong>der</strong> gesättigten Bodenzone<br />
rund 280 Tonnen PAK und ergibt sich aus diesen Annahmen eine theoretische Laufzeit von<br />
150 Jahren. Somit lässt sich die gesättigte Bodenzone <strong>der</strong> Altlast allein mit Funnel & Gate we<strong>der</strong> in<br />
den nächsten 40 Jahren noch in planbaren Zeiträumen sanieren. Für ihn scheint jedoch die Maßnahme<br />
auch als reine <strong>Sicherung</strong>smaßnahme wenig geeignet, da aufgrund <strong>der</strong> systemimmanenten<br />
Lebensdauer <strong>der</strong> Schlitzwände aus seiner Sicht eine mehrmalige Errichtung erfor<strong>der</strong>lich wäre. Für<br />
ihn ist es deshalb erfor<strong>der</strong>lich, wie seitens <strong>der</strong> voestalpine Stahl GmbH vorgesehen, eine<br />
Kombination mehrer Methoden anzusetzen. Um den Vorsorgeprinzip gerecht zu werden, ist<br />
neben <strong>der</strong> "Hot-spot-<strong>Sanierung</strong>" <strong>der</strong> wassergesättigten Zone auch eine <strong>Sanierung</strong> <strong>der</strong> "hot-spots"<br />
ungesättigten Bodenzone erfor<strong>der</strong>lich, um die weitere Abgabe von Schadstoffen durch die<br />
vorhandenen Depots zu verhin<strong>der</strong>n.<br />
Nur durch die Umsetzung des gesamten Maßnahmenbündels kann den in § 17 Abs. 2 leg. cit<br />
festgeschriebenen Immissionsminimierungsgebot unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgebotes<br />
(Aufwand/Wirkung) entsprochen werden.<br />
Der überwiegende Anteil <strong>der</strong> PAK-Schadstoffbelastung befindet sich in <strong>der</strong> ungesättigten<br />
Bodenzone. Die Vergesellschaftung <strong>der</strong> polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen mit<br />
Phenolen und BTEX am Altlastenstandort lässt eine Beeinflussung auf die PAK erwarten. Durch<br />
das Funnel and Gate ist eine <strong>Sanierung</strong> <strong>der</strong> gesättigten Bodenzone we<strong>der</strong> in den nächsten 40<br />
Jahren noch in planbaren Zeiträumen absehbar. Aus diesem Grund kann durch das nunmehrige<br />
Maßnahmenbündel, wie auch <strong>der</strong> ASV für Gewässerschutz ausführt, allein die Altlast nicht saniert<br />
werden. Dies macht aus seiner Beurteilung auch eine <strong>Sanierung</strong> <strong>der</strong> ungesättigten Bodenzone –<br />
hotspot – erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Drittes Zwischenergebnis:<br />
Sowohl dem Vorsorgeprinzip auch als dem Immissionsminimierungsgebot im Sinne des § 17<br />
Abs. 2 UVP-G 2000 wird entsprochen, in dem<br />
a. das gesamte Maßnahmenbündel nicht bloß die <strong>Sicherung</strong> mit einer nicht absehbaren<br />
Zeitdauer vorsieht,<br />
b. vielmehr bereits jetzt begleitende Maßnahmen – "Bodenluftabsaugung- genehmigt, die in<br />
weiterer Folge eine selektive" hot-spot-<strong>Sanierung</strong> möglich machen und<br />
c. als <strong>Sanierung</strong>sgrenzwert des Grundwassers solche Werte vorgeschrieben wurden, die eine<br />
tatsächliche <strong>Sanierung</strong> <strong>der</strong> Altlast erwarten lassen.<br />
Zusätzliche Emissionsbelastung im Sinne des § 17 Abs. 2 Z 2:<br />
Für die Grund- bzw. Oberflächenwassersituation (Donau) ist nach Inangriffannahme jedenfalls eine<br />
erhebliche Verbesserung <strong>der</strong> Immissionssituation zu erwarten. Dies trifft einerseits die Donau, in<br />
die <strong>der</strong>zeit belastete Wässer aufgrund <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Grundwasserhaltung, die im Zuge <strong>der</strong><br />
Errichtung des Kraftwerkes Abwinden-Asten erfor<strong>der</strong>lich geworden ist, eingeleitet werden.<br />
An<strong>der</strong>erseits wird auch im Abstrom des Funnel & Gate eine merkliche Verbesserung <strong>der</strong><br />
Grundwassersituation eintreten. So gesehen ist die Tatbestandsvoraussetzung des § 17 Abs. 2 Z<br />
2 erster Fall erfüllt.<br />
Nachhaltig und dem Vorsorgeprinzip entsprechend kann die <strong>Sanierung</strong> jedoch nur dann<br />
bezeichnet werden, wenn neben dem Betrieb des Funnel & Gate auch die sonstigen begleitenden<br />
Maßnahmen realisiert werden. Die erste dieser Maßnahmen ist die dem Stand <strong>der</strong> Technik<br />
Seite 131
entsprechende Bodenluftabsaugung, durch die es zu einer marginalen Emissionserhöhung bei<br />
bestimmten Luftschadstoffen – im Vergleich zum Emissionskontingent – kommen wird. Eine<br />
quantifizierbare Immissionssauswirkung im beurteilungsrelevanten Bereich ist auszuschließen.<br />
Genauso wird durch diese Än<strong>der</strong>ungsmaßnahme keinesfalls eine das Leben o<strong>der</strong> die Gesundheit<br />
von Menschen einhergehende Gefährdung ausgehen.<br />
Zu den im § 17 Abs. 2 UVP-G 2000 aufgezählten Schutzgüter:<br />
Leben/Gesundheit von Menschen:<br />
Dabei handelt es sich um eine unverzichtbare <strong>Genehmigung</strong>svoraussetzung und ist <strong>der</strong> nach<br />
dem UVP-G 2000 normierte Gesundheitsschutz nicht auf Nachbarn, Arbeitnehmer, etc.<br />
beschränkt. Die UVP-Behörde hat von Amts wegen den Schutz aller Personen sicherzustellen.<br />
Die Prüfung <strong>der</strong> Gefährdung des Lebens o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gesundheit von Menschen wurde im Rahmen<br />
<strong>der</strong> UVP bereits durchgeführt. In Anbetracht des Umstandes, dass es nur zu einer marginalen<br />
Emissionserhöhung kommt, <strong>der</strong> immissionsseitig keine Bedeutung beikommt, kann die<br />
Gefährdung des Lebens o<strong>der</strong> die Gesundheit von Menschen ausgeschlossen werden. Zum Schutz<br />
<strong>der</strong> Arbeitnehmer wurde <strong>der</strong> Arbeitsinspektor beigezogen und hat dieser die vorgesehenen<br />
Schutzvorkehrungen für ausreichend befunden.<br />
Materienrechtliche Betrachtung:<br />
Bei einer bloß sektoralen Betrachtungsweise – also außerhalb einer UVP – wäre das gegenständliche<br />
Verfahren vom Landeshauptmann gemäß § 17 ALSAG Altlastenbehörde zu führen<br />
gewesen. Das Altlastenregime selbst legt keinerlei Regelungen über Art, Umfang von<br />
Altlastensanierungen/-sicherungen fest, son<strong>der</strong>n weist im § 17 ALSAG auf die Bestimmungen<br />
- des Wasserrechtsgesetzes 1959 (die §§ 21a, 30 – 35 und 138),<br />
- <strong>der</strong> Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) (§§ 79a und 83 <strong>der</strong> Geerbeordnung,<br />
- und das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (§§ 73 und 74).<br />
Ob nun für alle nunmehr beantragten Maßnahmen § 17 Altlastensanierungsgesetz die<br />
entsprechende Rechtsgrundlage für ein <strong>Genehmigung</strong>sverfahren geboten hätte, erübrigt sich<br />
nunmehr zu hinterfragen, da § 39 UVP-G § 17 ALSAG verdrängt. Gemäß § 18b UVP-G 2000 sind<br />
jene materienrechtliche <strong>Genehmigung</strong>svoraussetzungen zu berücksichtigen, für die die<br />
Än<strong>der</strong>ungsgenehmigung erteilt wurde.<br />
Gewerberecht:<br />
§ 81 GewO 1994 regelt die <strong>Genehmigung</strong>sfähigkeit einer Betriebsanlagenän<strong>der</strong>ung und legt<br />
Voraussetzungen fest, unter denen eine solche Än<strong>der</strong>ung zu genehmigen ist.<br />
Die <strong>Genehmigung</strong>svoraussetzungen lauten:<br />
- Die Vermeidung voraussehbarer Gefährdungen im Sinne des § 74 Abs. 2 Z 1 GewO1994<br />
- Die Beschränkung von Belästigungen, Beeinträchtigungen o<strong>der</strong> nachteiligen Einwirkungen<br />
im Sinne des § 74 Abs. 2 Z 2 bis 5 auf ein zumutbares Maß<br />
- Die Begrenzung <strong>der</strong> Emissionen von Luftschadstoffen nach dem Stand <strong>der</strong> Technik<br />
- Die Vermeidung, Verwertung o<strong>der</strong> ordnungsgemäße Entsorgungen von Abfällen.<br />
Seite 132
Ein Abspruch nach § 81 Abs. 1 GewO setzt voraus, dass für die zu än<strong>der</strong>nde Betriebsanlage eine<br />
weiterhin aufrechte, also noch nicht erloschene gewerberechtliche <strong>Genehmigung</strong> besteht (VwGH<br />
30.3.1993, Zl. 92/04/0216).<br />
Unter "Än<strong>der</strong>ung" einer genehmigten Betriebsanlage im Sinne des § 81 Abs. 1 GewO 1994 ist<br />
jede, durch die erteilte <strong>Genehmigung</strong> nicht gedeckte, bauliche o<strong>der</strong> sonstige, die Anlage<br />
betreffende Maßnahme des Inhabers <strong>der</strong> Betriebsanlage zu verstehen, durch die sich im § 74 Abs.<br />
2 Z 1 bis 5 GewO 1994 bezeichneten Gefährdungen, Beeinträchtigungen o<strong>der</strong> sonstigen<br />
Auswirkungen ergeben können (VwGH vom 23. Jänner 2002, 2000/04/0203.).<br />
Die nunmehr in Betrieb befindliche Kokerei ist in ihrem gesamten Umfang ursprünglich gewerbebehördlich<br />
und nunmehr nach dem UVP-G 2000 genehmigt. Die Errichtung und <strong>der</strong> Betrieb einer<br />
Bodenluftabsauganlage im Bereich <strong>der</strong> Kokerei stellt eine solche, durch die ursprünglich erteilte<br />
<strong>Genehmigung</strong> nicht abgedeckte Maßnahme dar und ist somit als Än<strong>der</strong>ung im Sinne des § 81 Abs.<br />
1 GewO 1994 zu qualifizieren. Unterstrichen wird dies durch ein weiteres Erkenntnis des VwGHs<br />
vom 28. August 1997, Zl. 95/04/0109 "je<strong>der</strong> Betrieb einer Betriebsanlage, <strong>der</strong> in seiner Gestaltung<br />
von dem im <strong>Genehmigung</strong>sbescheid (Betriebsbeschreibung) umschriebenen Projekt abweicht,<br />
bedeutet eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> genehmigten Betriebsanlage und bedarf unter den Voraussetzungen<br />
des § 81 GewO einer gewerbebehördlichen <strong>Genehmigung</strong>."<br />
Da es sich um eine Än<strong>der</strong>ung eines UVP-Vorhabens handelt, ist eine separate, sektoralrechtliche<br />
<strong>Genehmigung</strong> – gewerbebehördliche Anlagenän<strong>der</strong>ungsgenehmigung – nicht erfor<strong>der</strong>lich. Bereits<br />
im Rahmen <strong>der</strong> Umweltverträglichkeitsprüfung wurden allfällige Auswirkungen auf die<br />
Gefährdungen im Sinne des § 74 Abs. 2 Z 1 geprüft und ausgeschlossen. Daran wird sich durch<br />
die nunmehrige Än<strong>der</strong>ung nichts än<strong>der</strong>n.<br />
Weiters sind Belästigungen, Beeinträchtigungen o<strong>der</strong> nachteilige Einwirkungen im Sinne des § 74<br />
Abs. 2 Z 2 bis 5 auf ein zumutbares Maß zu beschränken. Diese Voraussetzung ist bereits dann<br />
erfüllt, wenn die Vermeidung <strong>der</strong> Belästigung mit an Sicherheit grenzen<strong>der</strong> Wahrscheinlichkeit<br />
anzunehmen ist (VwGH vom 9. September 1998, 98/04/0090).<br />
Belästigungen sind von einer Betriebsanlage ausgehende Emissionen, die das Wohlbefinden<br />
<strong>der</strong> Nachbarn stören, nicht aber ihre Gesundheit gefährden. Die Prüfung <strong>der</strong> Zumutbarkeit von<br />
Belästigungen ist jedenfalls auf ein zumutbares Maß zu beschränken und zwar selbst dann, wenn<br />
<strong>der</strong> Nachbar sich nicht belästigt fühlt (vgl. Dr. Andreas Hanusch, Kommentar <strong>zur</strong> Gewerbeordnung,<br />
Orac, [RZ 37ff] zu § 74ff GewO 1994). Eine solche, unzumutbare Belästigung kann durch die<br />
Errichtung und die Inbetriebnahme <strong>der</strong> Bodenluftabsauganlage ausgeschlossen werden.<br />
Leben/Gesundheit von Menschen:<br />
Keinesfalls dürfen solche Gefährdungen akzeptiert o<strong>der</strong> toleriert werden. Es handelt sich dabei um<br />
unverzichtbare <strong>Genehmigung</strong>svoraussetzungen und hat die UVP-Behörde von Amts wegen den<br />
Schutz aller Personen sicherzustellen. Bereits im Rahmen <strong>der</strong> durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
wurde aufbauend auf die Immissionssituation die Immissionen dargelegt und auf<br />
Basis dieser Auswirkungsbetrachtung ein umfassendes medizinisches Gutachten eingeholt. Darin<br />
wird zum Ausdruck gebracht, dass die Gefährdung des Lebens und die Gesundheit von Menschen<br />
ausgeschlossen werden kann. Da es zu keiner signifikanten Emissionserhöhung durch die<br />
<strong>Genehmigung</strong> dieser Än<strong>der</strong>ungen kommen wird, sind auch keine zusätzlichen Immissionen zu<br />
erwarten, weswegen sich durch die Umsetzung dieser <strong>Än<strong>der</strong>ungsmaßnahmen</strong> keine<br />
Gefährdungen des Lebens o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gesundheit von Menschen ergeben können.<br />
Eigentum und dingliche Rechte:<br />
Auch damit hat sich die Behörde auseinan<strong>der</strong>gesetzt. Im Unterschied zum Gesundheitsschutz ist<br />
auch <strong>der</strong> als absolute <strong>Genehmigung</strong>svoraussetzung verankerte "Vermögensschutz" auf den<br />
Nachbarn beschränkt. Durch die Realisierung dieser Än<strong>der</strong>ungen kommt es zu keinerlei<br />
genehmigungsrelevanter Eigentumsbeeinträchtigungen.<br />
Seite 133
Eine Eigentumsbeschränkung wäre dann gegeben, wenn die Eigentumssubstanz bedroht o<strong>der</strong><br />
eine sinnvolle Nutzung <strong>der</strong> Sache überhaupt unmöglich gemacht werden würde (VwGH vom<br />
6. Februar 1990, 89/04/0089).<br />
Zur Frage möglicher bodenmechanischer Auswirkungen hat die voestalpine Stahl GmbH ein<br />
Gutachten erstellen lassen, das <strong>der</strong> hydrogelologische Amtsachverständige für geeignet erklärt<br />
hat. Aus diesem bodenmechanischen Gutachten lässt sich <strong>der</strong> Schluss ziehen, dass keine<br />
merkbaren Setzungen zu erwarten sind.<br />
Abfallwirtschaftliche Überlegungen:<br />
Bereits bei <strong>der</strong> UVP-<strong>Genehmigung</strong> für das Vorhaben "L6" hat die Behörde eine grundsätzliche<br />
Weichenstellung dahingehend gestellt, wie mit Aushüben, Abbrüchen, Demontagen, etc. umzugehen<br />
ist. Bereits damals wurde die voestalpine Stahl GmbH zu einem bestimmten Tun<br />
verpflichtet, um den im UVP-G 2000 normierten Minimierungsgebot zu entsprechenden. Eines<br />
dieser Prämissen, die <strong>der</strong> UVP-<strong>Genehmigung</strong>sbescheid aufstellte, war bei <strong>der</strong> Aufbereitung von<br />
Materialien "dem Prinzip <strong>der</strong> Nähe" zu entsprechen. In <strong>der</strong> Begründung heißt es dazu:<br />
"Das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz zieht nämlich die Beurteilungsgrenze nicht beim<br />
"Werkstor", son<strong>der</strong>n hat die Umweltauswirkungen in einer globaleren, über den Rand einer<br />
Anlage hinausgehenden Weise zu betrachten. Alleine aus diesem Grund hat die voestalpine Stahl<br />
GmbH beim Aufbereitungszenario dem Prinzip <strong>der</strong> Nähe zu entsprechen. Als logische<br />
Konsequenz ergibt sich daher, dass die voestalpine Stahl GmbH in weiterer Weise zu verpflichten<br />
war, standortbezogenen Modellen jenen <strong>der</strong> externen Behandlung den Vorrang ein<strong>zur</strong>äumen.<br />
Aushubmaterialien zu untersuchen, allenfalls vor Ort zu behandeln und in weiterer Folge, sofern<br />
dies die chemisch/technischen Eigenschaften des ausgehobenden/behandelten Materials<br />
zulassen, wie<strong>der</strong> am Standort zu verwerten, entspricht dem Nachhaltigkeitsgedanken, <strong>der</strong><br />
Ressourcenschonung und somit in Summe ebenso dem Minimierungsgebot des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes<br />
2000".<br />
An weiterer Stelle heißt es dann, "dass Aushub-, Verwertung- bzw. Beseitigungskonzept hat dem<br />
Prinzip <strong>der</strong> Nähe zu entsprechen und sind, sofern es die einschlägigen Bestimmungen<br />
(Recyclingrichtlinie, Bundesabfallwirtschaftsplan, etc.) zulassen, die Materialien wie<strong>der</strong> vor Ort zu<br />
verwerten. Auch ist eine bestmögliche "Aufkonzentration" von den Schadstoffen in den zu<br />
beseitigenden Fraktionen zu gewährleisten. Dadurch kann einerseits möglichst viel aus den<br />
gewonnenen Aushüben wie<strong>der</strong>um einer Verwertung zugeführt werden, was <strong>der</strong> Nachhaltigkeit und<br />
<strong>der</strong> Ressourcenschonung dient, darüber hinaus sind die Schadstoffe in möglichst konzentrierter<br />
Form gebunden, was die Volumina <strong>der</strong> separat zu beseitigenden Fraktionen gering hält. Dies führt<br />
in weiterer Folge wie<strong>der</strong>um dazu, dass die Verkehrsfrequenz in Vergleich zu an<strong>der</strong>en<br />
Verwertungsvarianten gering bleibt.<br />
Die bereits damals aufgestellten Verpflichtungen möglichst wenig "Verkehr" durch die Aushubmaßnahmen<br />
"zu erzeugen", ist nicht auf den ursprünglichen UVP-<strong>Genehmigung</strong>sbescheid<br />
beschränkt, son<strong>der</strong>n gilt uneingeschränkt für die nunmehrigen <strong>Än<strong>der</strong>ungsmaßnahmen</strong> Weise<br />
weiter. So wird jedenfalls für die auszuhebenden und zu entsorgenden Materialien ein Konzept<br />
(siehe dazu: Konzeptsbeschreibung an vor<strong>der</strong>er Stelle <strong>der</strong> Begründung) <strong>der</strong> Behörde vorzulegen<br />
sein, bei dem die Einhaltung <strong>der</strong> festgelegten Prämissen überprüft werden wird. Im Rahmen <strong>der</strong><br />
UVP für das Vorhaben "L6" wurde amtswegig auch <strong>der</strong> Schutz <strong>der</strong> Sicherheit, Leichtigkeit und<br />
Flüssigkeit des Verkehrs betrachtet und beurteilt. Die Betrachtungsweise nach dem UVP-G 2000<br />
geht bei weitem über die reine materienrechtliche Betrachtungsweise im Sinne <strong>der</strong> GewO 1994<br />
hinaus.<br />
Das Gutachten des verkehrstechnischen Sachverständigen im UVP-Verfahren hat zweierlei belegt:<br />
1. Die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs an o<strong>der</strong> auf Straßen mit öffentlichem Verkehr<br />
wird durch die Projektsrealisierung nicht nachteilig beeinträchtigt.<br />
Seite 134
2. Die Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Straßen (Kreuzung) im mittelbaren Vorhabensbereich wird nicht<br />
in Mitleidenschaft gezogen. An dieser Aussage dürfte sich auch durch die Än<strong>der</strong>ungsgenehmigung<br />
wenig än<strong>der</strong>n, da durch die Vorgabe <strong>der</strong> standortbezogenen Verwertung von<br />
Abfällen kein nennenswerter Zusatzverkehr zu erwarten ist.<br />
Zusammenfassend heißt dies<br />
Die Behörde hat unter Berücksichtigung geeigneter Sachverständigengutachten bereits im<br />
Rahmen <strong>der</strong> UVP <strong>zur</strong> Zumutbarkeit allfälliger Nachbarbelästigungen Ermittlungen angestellt und<br />
solche genauso ausgeschlossen, wie die Gefährdung <strong>der</strong> Gesundheit von Nachbarn. An dieser<br />
Beurteilung än<strong>der</strong>t sich durch die nunmehrige Än<strong>der</strong>ungen nichts.<br />
Eine Gefährdung dinglicher Rechte wäre nur dann gegeben, wenn <strong>der</strong>en sinnvolle Nutzung<br />
wesentliche beeinträchtig o<strong>der</strong> überhaupt nicht mehr möglich ist.<br />
Die Belästigung wäre auf ein zumutbares Maß zu beschränken. Somit wäre bestimmte, zumutbare<br />
Belästigungen o<strong>der</strong> Beeinträchtigungen von Nachbarn einer Betriebsanlage hinzunehmen. Solche<br />
Belästigungen wurden im Rahmen <strong>der</strong> UVP für das Vorhaben "L6" ausgeschlossen; relevante<br />
Zusatzbelastungen sind nicht zu erwarten, weswegen auch durch das Än<strong>der</strong>ungsvorhaben<br />
keinesfalls unzumutbaren Belästigungen entstehen werden.<br />
Bei <strong>der</strong> Einwirkungen von Immissionen auf die Nachbarn sind auch beson<strong>der</strong>s ungünstige<br />
Witterungsverhältnisse zu ermitteln. Auch dieser Umstand wurde in <strong>der</strong> "Grund-UVP" betrachtet<br />
und festgestellt, dass selbst bei ungünstigsten Betrachtungsweisen die Immissionssituation immer<br />
noch nicht gesundheitsgefährdend wäre und auch zu keinen unzumutbaren Belästigungen führen<br />
würde. Auch daran än<strong>der</strong>t sich durch die nunmehrige Än<strong>der</strong>ung nichts.<br />
Wasserrecht:<br />
Die Zuständigkeit <strong>der</strong> Oö. Landesregierung als UVP-Behörde für die Vollziehung des Wasserrechtsgesetzes<br />
ergibt sich unmissverständlich aus den Bestimmungen des § 17 UVP-G 2000. Eine<br />
nähere Begründung dazu erübrigt sich an dieser Stelle.<br />
Den in § 103 WRG 1959 dargelegten Antragserfor<strong>der</strong>nissen hat die voestalpine Stahl GmbH<br />
entsprochen, wurde das wasserwirtschaftliche Planungsorgan gehört und eine Vorprüfung im<br />
Sinne des § 104 WRG 1959 durchgeführt. Gemäß § 12 Abs. 1 WRG 1959 ist das Maß und die Art<br />
<strong>der</strong> zu bewilligenden Wasserbenutzung <strong>der</strong>art zu bestimmen, dass das öffentliche Interesse<br />
(§ 105) nicht beeinträchtigt und bestehende Rechte nicht verletzt werden.<br />
Die Grundwasserentnahme wurde bedarfsgerecht festgelegt und sind die Entnahmemengen exakt<br />
in <strong>der</strong> vorgeschriebenen Menge erfor<strong>der</strong>lich. Das eingeräumte Wasserrecht war vorerst auf 90<br />
Jahre zu befristen, weil aus jetziger Sicht die Grundwassersanierungsmaßnahmen solange<br />
aufrecht erhalten werden müssen. Das abgepumpte Grundwasser wird in weitere Folge für<br />
Kühlwasserzwecke verwendet.<br />
Aus dieser Tatsache ergibt sich auch die Befristung des Wasserrechtes auf 90 Jahre. Diese<br />
Befristung stellt auf den (zeitlichen) "Bedarf" ab, da davon auszugehen ist, dass die gesamte<br />
<strong>Sanierung</strong> das Erreichen des <strong>Sanierung</strong>swertes aus jetziger Sicht wahrscheinlich mehr als 90<br />
Jahre in Anspruch nehmen wird. Die Grundwasserhaltemaßnahmen sind solange aufrecht zu<br />
erhalten, als das Funnel & Gate in Betrieb ist. Das Funnel & Gate wie<strong>der</strong>um muss so lange in<br />
Betrieb gehalten werden, bis die entsprechenden <strong>Sanierung</strong>szielwerte erreicht sind. Bis dort hin<br />
besteht auch ein Bedarf an <strong>der</strong> Grundwassererhaltung, und war daher die Befristung von 90<br />
Jahren auszusprechen.<br />
Maß und Art <strong>der</strong> geplanten Wasserbenutzung sind im Bewilligungsantrag konkretisiert. Einen<br />
Rechtsanspruch auf Erteilung einer Wasserrechtsbewilligung hat <strong>der</strong> Konsenswerber dann, wenn<br />
durch diese keine fremde Rechte verletzt werden (VwGH vom 25. Jänner 2007, 2006/07/0128).<br />
Soweit in diesem Bescheid Beweissicherungsmaßnahmen vorgeschrieben wurden, dienen diese<br />
Seite 135
auch dazu sicherzustellen, dass nicht in fremde Rechte eingegriffen wird. Die Beweissicherungsmaßnahmen<br />
haben Nachhaltigkeitscharakter, um dauerhaft die Nichtbeeinträchtigung frem<strong>der</strong><br />
Rechte und <strong>der</strong> Bedarfgerechtigkeit <strong>der</strong> ausgesprochenen Wasserrechtskonsense zu<br />
gewährleisten.<br />
Der Amtsachverständige für Geologie/Hydrogeologie äußert auf folgenden Gründen keinerlei<br />
Bedenken gegen die Erteilung <strong>der</strong> beantragten Bewilligung:<br />
- Durch die geplanten <strong>Sanierung</strong>smaßnahmen wird das Grundwasser allgemein und<br />
bestehende Rechte speziell nicht nachteilig beeinträchtigt.<br />
- Die Mächtigkeit bzw. die Neubildung des hier vorhandenen Grundwassers erlaubt die<br />
geplante Entnahme von Grundwasser als Wassererhaltungsmaßnahme aus dem<br />
vorgesehenen Brunnen, ohne das dabei fremde Rechte nachteilig beeinträchtigt werden.<br />
- Diese durch die geplanten Baumaßnahmen erfor<strong>der</strong>liche Wassererhaltung ist zeitlich<br />
begrenzt und wird den Grundwasserhaushalt nicht mehr als geringfügig beeinflussen.<br />
- Zur Kontrolle <strong>der</strong> möglichen Auswirkungen sind geeignete Beweissicherungsmaßnahmen<br />
vorgesehen.<br />
Das technische Verfahren <strong>der</strong> Schlitzwandausführung ist am Standort <strong>der</strong> voestalpine Stahl GmbH<br />
erprobt und stellt aus bautechnischer Sicht ein schonendes Verfahren dar.<br />
Um die erfor<strong>der</strong>liche Dichtheit gewährleisten können, muss bei Dichtbetonen eine Mindeststärke<br />
von 30 cm vorhanden sein. Dies ist bei <strong>der</strong> gewählten Variante gewährt. Die Arbeiten werden<br />
laufend überwacht und dokumentiert. Es sind Abweichungen <strong>der</strong> Behörde bekannt zu geben und<br />
wird im Einvernehmen mit ihr eine weitere Vorgangsweise festgelegt. All diese Umstände lassen<br />
erwarten, dass <strong>der</strong> angestrebte Zweck erreicht wird.<br />
Die vorgeschriebene Beweissicherung hat mehrere Ursachen:<br />
Das Funnel & Gate hat eine Doppelfunktion; einerseits soll dadurch das Abströmen verunreinigten<br />
Grundwassers nachhaltig und dauerhaft verhin<strong>der</strong>t werden. Für diesen Zweck ist im<br />
abströmigen Teil des Funnel & Gates eine Beweissicherung vorzuschreiben gewesen, wobei sich<br />
die Werte auf die ÖNORM S 2088 stützen, die den Stand <strong>der</strong> Technik <strong>der</strong> Abwasserreinigung<br />
wi<strong>der</strong>spiegeln. Durch die laufende Kontrolle wird so die Reinigungsleistung <strong>der</strong> Gates überwacht.<br />
An<strong>der</strong>erseits ist jedoch die Errichtung des Funnel & Gate nur Teil von mehreren Maßnahmenbündeln,<br />
die <strong>zur</strong> Gesamtsanierung <strong>der</strong> Altlast beitragen soll.<br />
Aus diesem Grund war neben <strong>der</strong> Beweissicherung im Abstrom auch festzulegen, wann die Altlast,<br />
konkreter gesagt das Grundwasser, als saniert bezeichnet werden kann.<br />
Dazu müssen jene Werte erreicht werden, die <strong>der</strong>zeit als Grenzwerte im Ablauf <strong>der</strong> Gates vorgeschrieben<br />
werden. Auch diese Werte orientieren sich an <strong>der</strong> ÖNORM S 2088 und ist auch diesbezüglich<br />
auf den Stand <strong>der</strong> Technik hinzuweisen, die über einen Zeitraum von 2 Jahren hinweg<br />
dauerhaft unterschritten werden müssen, um von einer <strong>Sanierung</strong> des Grundwassers im Altlastenbereich<br />
ausgehen. Es wird also als <strong>Sanierung</strong>sgrenzwert das angenommen, was <strong>der</strong>zeit als<br />
Ablaufgrenzwert in den Pegeln P 1A bis P 12A verlangt wird. Das Heranziehen <strong>der</strong> ÖNORM S<br />
2088 am 1. September 2004 Tabellen 4 und 5 lässt sich darüber hinaus wie folgt begründen:<br />
Gemäß den Begriffsbestimmungen <strong>der</strong> ÖNORM sind Maßnahmenschwellenwerte jene Werte, bei<br />
<strong>der</strong>en Überschreitung in <strong>der</strong> Regel <strong>Sicherung</strong>s- und <strong>Sanierung</strong>smaßnahmen notwendig sind, um<br />
Prüfwerte jene, bei <strong>der</strong>en Überschreitung weitere Erhebungen und Untersuchungen <strong>zur</strong> Sachverhaltserklärung<br />
notwendig sind, wobei bei Unterschreitung in <strong>der</strong> Regel keine Gefährdung gegeben<br />
ist. Somit entsprechen die als Grenzwerte vorgeschlagenen Orientierungswerte dem Stand <strong>der</strong><br />
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Technik, weil nach einer <strong>Sanierung</strong> klar sein muss, dass keine weiteren Maßnahmen erfor<strong>der</strong>lich<br />
sind und an<strong>der</strong>erseits auch die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen bei grundsätzlich sanierten<br />
Grundwasserverhältnissen nicht erfor<strong>der</strong>lich sein darf.<br />
Die Maßnahmenschwellenwerte und die Prüfwerte wurden konkret in Anlehnung an die Grundwasserschwellenverordnung,<br />
die Trinkwasserverordnung, die Orientierungswerte für die<br />
Bearbeitung von Altlasten und Schadensfälle "Baden Württemberg 1998, sowie <strong>der</strong> Vorschläge<br />
<strong>der</strong> ad Hoc-Ak" Prüfwerte <strong>der</strong> deutschen Län<strong>der</strong>arbeitsgemeinschaft Wasser festgelegt.<br />
Der Betrieb des Funnel & Gate steht im engen Zusammenhang mit den Ablaufwerten. Der<br />
Probennahme und <strong>der</strong> Analytik ist somit hohe Bedeutung bei zu messen, weil die Feststellung<br />
bzw. die Dokumentation <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> Grenzwerte auch das Funktionieren <strong>der</strong> <strong>Sicherung</strong>smaßnahme<br />
bedeutet. Somit war auch zu for<strong>der</strong>n, dass insbeson<strong>der</strong>e bei jenen im Ablauf <strong>der</strong><br />
Gates zu analysierenden Pegeln, sowohl die Probennahme als auch Analyse von einer Person/<br />
einem Institut vorgenommen wird und die für die Probennahme und Analysen Verantwortlichen<br />
innerhalb kurzer Zeit <strong>zur</strong> Probennahme vor Ort sein können, um bei außergewöhnlichen<br />
Betriebszuständen bzw. Problemen rasch reagieren zu können. Dem kam die Behörde insofern<br />
nach, als für die Überprüfung dieser wesentlichen Messstellen beson<strong>der</strong>e Anfor<strong>der</strong>ungen an die<br />
Probennahmestelle und das Labor zu richten war.<br />
Durch diese Vorschreibung wurde auch dem Parteienbegehren entsprochen.<br />
Neben den erwähnten Beweissicherungen im Abstrom zum Funnel & Gate und <strong>der</strong> <strong>Sanierung</strong>szielwerterreichung<br />
war darüber hinaus die Verpflichtung aufzustellen, die Abpumpmengen – also<br />
die Einhaltung des quantitativen Konsens – zu überwachen.<br />
Abschließend ist festzustellen:<br />
1. Die nunmehr genehmigten Maßnahmen <strong>zur</strong> Altlastensanierung stellen eine Än<strong>der</strong>ung des<br />
genehmigten UVP-Vorhabens "L6" dar.<br />
2. Aufgrund dieses Umstandes ist die zuständige Behörde für die Erteilung diese <strong>Genehmigung</strong><br />
die UVP-Behörde.<br />
3. Nach Umsetzung <strong>der</strong> Maßnahmen kommt es zu einer nachhaltigen Verbesserung <strong>der</strong><br />
Umweltsituation, weswegen alleine aus diesem Umstand kein Wi<strong>der</strong>spruch zu den<br />
Ergebnissen <strong>der</strong> Umweltverträglichkeitsprüfung vorliegen kann. Die<br />
<strong>Genehmigung</strong>svoraussetzungen des § 17 Abs. 2 UVP-G 2000 liegen vor, entsprechen die<br />
Maßnahmen dem Stand <strong>der</strong> Technik und sing auch die materienrechtlichen<br />
<strong>Genehmigung</strong>svoraussetzungen gegeben.<br />
4. Den Parteien wurde die Möglichkeit eingeräumt ihre Interessen zu wahren.<br />
Da sämtliche <strong>Genehmigung</strong>svoraussetzungen gegeben sind, war die <strong>Genehmigung</strong> zu erteilen.<br />
Zur Bestellung einer wasserrechtlichen Bauaufsicht:<br />
Gemäß § 120 Abs. 1 WRG 1959 kann die Wasserrechtsbehörde <strong>zur</strong> Überwachung <strong>der</strong> Bauausführung<br />
bewilligungspflichtige Wasseranlagen geeignete Aufsichtsorgane (wasserrechtliche<br />
Bauaufsicht) durch Bescheid bestellen.<br />
Gemäß § 120 Abs. 1 erstreckt sich die wasserrechtliche Bauaufsicht auf die fach- und vorschriftsgemäße<br />
Ausführung <strong>der</strong> Bauarbeiten und auf die Einhaltung <strong>der</strong> einschlägigen Bedingungen des<br />
Bewilligungsbescheides.<br />
Seite 137
Die Kontrolle <strong>der</strong> konsensgemäßen Ausführung von Wasserbauten vor allem bei möglicher<br />
massiver Berührung öffentlicher Interessen und frem<strong>der</strong> Rechte kann nicht allein dem Bauherrn<br />
bzw. dem Wasserberechtigten überlasen werden, son<strong>der</strong>n ist auch Sache <strong>der</strong> Behörde, die sich<br />
auf Grundlage <strong>der</strong> Ermächtigung des § 120 Abs. 1 WRG 1959 privater Hilfsorgane bedienen kann.<br />
Dass es sich bei <strong>der</strong> Errichtung des Funnel & Gate um eine Wasseranlage im Sinne des § 32<br />
WRG 1959 handelt, ist unstrittig. So heißt es in "Oberleitner" WRG, Wasserrechtsgesetz 2 ,<br />
Kommentar [RZ 4] zu § 32 wie folgt:<br />
"(…) Dem § 32 sind aber auch an<strong>der</strong>e Maßnahmen zu unterstellen, die die Wasserbeschaffenheit<br />
negativ beeinflussen, wie etwa Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Wasserbeschaffenheit durch Aufstau o<strong>der</strong><br />
Reduzierung <strong>der</strong> Wasserführung von Fließgewässern o<strong>der</strong> durch Unterbinden o<strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ung<br />
von Grundwasserströmungen im Zuge von Baumaßnahmen (…) ist gleichgültig, ob die Beeinträchtigung<br />
unmittelbar (zB durch Einwerfen von Abfallstoffen, Einleiten von Abwässern) o<strong>der</strong><br />
mittelbar (zB durch Wasserableitung, Einstau, Temperaturän<strong>der</strong>ungsstrahlung o<strong>der</strong> Auslaugung<br />
von Müll, Algen usw. durch Nie<strong>der</strong>schlagswässer) erfolgt, (…) Der Bestand einer Wasseranlage im<br />
Sinne des § 120 Abs. 1 liegt daher völlig unzweifelhaft vor."<br />
Das Funnel & Gate stellt eine ganz zentrale Anlagenkomponente innerhalb des gesamten Modells<br />
<strong>der</strong> Altlastensanierungsprojekte <strong>der</strong> voestalpine Stahl GmbH dar. Das Altlastensanierungsprojekt<br />
wird mit öffentlichen Gel<strong>der</strong>n geför<strong>der</strong>t und soll vereinfacht ausgedrückt erreicht werden, dass ein<br />
weiteres Abströmen kontaminierter Wässer verhin<strong>der</strong>t wird, in dem einerseits eine Reinigung <strong>der</strong><br />
Wässer in den Gates erfolgt und an<strong>der</strong>erseits eine Dichtwand zu den Nachbarngrundstücken<br />
hergestellt wird. Somit kommt <strong>der</strong> projektsgemäßen Herstellung dieser Dichtwand massives öffentliches<br />
Interesse zu. Dieser Umstand rechtfertigt jedenfalls die Bestellung einer wasserrechtlichen<br />
Bauaufsicht.<br />
Eignung des bestellten Zivilingenieurs:<br />
Mehrere Zivilingenieure haben ihr Interesse an <strong>der</strong> Tätigkeit bekundet und entsprechende<br />
Referenzprojekte angegeben. Dipl.-Ing. Thürriedl hat eine umfangreiche Referenzliste vorgelegt,<br />
die <strong>der</strong> ASV für Geologie als jedenfalls ausreichend befand, um die Tätigkeit als Bauaufsicht<br />
wahrnehmen zu können.<br />
§ 120 Abs. 6 WRG 1959 verpflichtet den Konsensinhaber zum Ersatz jener Kosten, welche <strong>der</strong><br />
Behörde durch die Bestellung eines Aufsichtsorganes entstehen. Die Einräumung einer<br />
Pauschalierung ist dann möglich, wenn auch <strong>der</strong> Konsensinhaber seinerseits <strong>der</strong> Behörde<br />
gegenüber mit dem Betrag einverstanden ist, den das Aufsichtsorgan von <strong>der</strong> Behörde als<br />
Werklohn begehrt und den seinerseits <strong>der</strong> Behörde <strong>zur</strong> ersetzen hat. Auch wenn als Werkslohn<br />
eine Pauschale im Einvernehmen mit den Konsensinhaber vereinbart wird, hat die Abrechnung<br />
unabhängig davon über die beauftragte Behörde zu erfolgen (vgl. dazu auch VwGH vom<br />
27. Juni 1995, 94/07/0102).<br />
Da die Voraussetzungen des § 120 WRG 1959 vorliegen, war eine wasserrechtliche Bauaufsicht<br />
zu bestellen.<br />
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />
HINWEIS auf die Verordnung explosionsfähiger Atmosphären – VEXAT BGBl. II 309/2004<br />
� Im Zuge <strong>der</strong> Fertigstellungsanzeige ist ein vollständiges Explosionsschutzdokument gemäß<br />
„Verordnung über den Schutz <strong>der</strong> Arbeitnehmer/innen vor explosionsfähiger Atmosphäre –<br />
VEXAT“, BGBl. II 2004/309 vorzulegen. Weiters ist die projektsgemäße Ausführung <strong>der</strong><br />
festgelegten Explosionszonen sowie <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Schutzanfor<strong>der</strong>ungen nachzuweisen.<br />
Seite 138
HINWEIS auf die Verordnung <strong>zur</strong> Lagerung und Abfüllung brennbarer Flüssigkeiten – VbF BGBl.<br />
240/1991<br />
� Lagerräume für brennbare Betriebsmittel und Hilfsstoffe sind entsprechend <strong>der</strong> „Verordnung<br />
über brennbare Flüssigkeiten – VbF“, BGBl. 1991/240 zu errichten und zu betreiben.<br />
HINWEIS auf die Verordnung <strong>der</strong> Verbote und Beschränkungen teilfluorierter und vollfluorierter<br />
Kohlenwasserstoffe sowie von Schwefelhexafluorid – HFKW-FKW-SF6-v BGBl. II 447/2002 i.d.F.<br />
BGBl. II 139/2007<br />
� Diese Verordnung regelt das In-Verkehr-Setzen und die Verwendung teilfuorierter und<br />
vollfluorierter Kohlenwasserstoffe sowie Schwefelhexafluorid und <strong>der</strong>en Einsatz in Geräten,<br />
Anlagen und Produkten.<br />
� Die Klimaanlagen sind aufgrund <strong>der</strong> Kältemittelmenge <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen jährlichen Überprüfungen<br />
gemäß „Kälteanlagenverordnung“, BGBl. 1969/305 zu unterziehen. Die Prüfungen<br />
sind zu protokollieren und diese Dokumentation ist im Betrieb <strong>zur</strong> Einsichtnahme aufzulegen.<br />
HINWEIS auf die MaschinensicherheitsVO BGBl. 306/1994 i.d.g.F.<br />
� Alle <strong>der</strong> Maschinensicherheitsverordnung unterliegenden Maschinen, Geräte und Anlagen<br />
sind in einer Liste zusammenzustellen. Die zugehörigen CE-Konformitätserklärungen sind im<br />
Betrieb <strong>zur</strong> Einsicht bereit zu halten. Bei Verkettung von Einzelkomponenten ist für die daraus<br />
entstandene „Maschine“ eine so genannte Typ „A“-Konformitätserklärung erfor<strong>der</strong>lich.<br />
HINWEIS auf die DruckgeräteVO BGBl. II 426/1999 i.d.g.F.<br />
� Alle überwachungs- und druckpflichtigen Druckgeräte sind <strong>der</strong> ersten Betriebsprüfung durch<br />
die hierzu befugten Organe zu unterziehen. Eine Liste <strong>der</strong> druckpflichtigen Druckbehälter mit<br />
Angabe <strong>der</strong> Kenndaten und dem Prüforgan ist vom Leiter <strong>der</strong> Kesselprüfstelle zu erstellen und<br />
bereit zu halten.<br />
� Sämtliche Druckleitungen sind gemäß Druckgeräteverordnung einer Druck- und Dichtheitsprüfung<br />
zu unterziehen und sind die Druckprüfungsprotokolle im Betrieb <strong>zur</strong> Einsichtnahme<br />
aufzubewahren.<br />
HINWEIS auf die ElektrotechnikVO BGBl. II 222/2002 und die ElektroschutzVO BGBl II 424/2003<br />
� Die gesamte elektrische Anlage ist gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Elektrotechnikverordnung<br />
und <strong>der</strong> jeweilig geltenden Elektroverordnung sowie den einschlägigen<br />
ÖVE-Richtlinien zu errichten. Über die ordnungsgemäße Ausführung aller elektrischen<br />
Anlagen ist eine Bescheinigung von einer befugten Fachperson (z.B. bauausführende Firma)<br />
vorzulegen.<br />
� Die wie<strong>der</strong>kehrende Überprüfung <strong>der</strong> Elektroinstallation sowie <strong>der</strong> elektrischen Betriebsmittel<br />
hat gemäß Elektroschutzverordnung in wie<strong>der</strong>kehrenden Zeitabständen mindestens jedoch<br />
alle 3 Jahre, in Ex-Zonen nach VEXAT jährlich, zu erfolgen.<br />
� Alle Stahlteile/Anlagenteile sind ordnungsgemäß zu erden und es ist hierüber ein Erdungsprotokoll<br />
einer ausführenden Fachfirma bzw. einer hiezu befugten Stelle im Betrieb <strong>zur</strong><br />
Einsichtnahme aufzubewahren. Die wie<strong>der</strong>kehrende Überprüfung hat gemäß <strong>der</strong><br />
ElektroschutzVO zu erfolgen.<br />
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />
Seite 139
Rechtsmittelbelehrung:<br />
Zu I. und II.:<br />
Sie haben das Recht, gegen diesen Bescheid innerhalb von vier Wochen nach seiner Zustellung<br />
das Rechtsmittel <strong>der</strong> Berufung an den Umweltsenat zu erheben.<br />
Die Berufung ist beim Amt <strong>der</strong> Oö. Landesregierung, Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz, schriftlich,<br />
telegrafisch, mit Telefax (Telefax-Nr. 0732/7720-213409), im Wege automationsunterstützter<br />
Datenübertragung o<strong>der</strong> in je<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en technisch möglichen Weise einzubringen.<br />
Damit Ihre Berufung inhaltlich bearbeitet werden kann, muss sie<br />
– diesen Bescheid bezeichnen (bitte geben Sie die Geschäftszahl und die erlassende Behörde<br />
bekannt)<br />
– einen Antrag auf Abän<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Aufhebung des Bescheides sowie<br />
– eine Begründung dieses Antrages enthalten.<br />
Die Gebühr, die zu entrichten ist, beträgt für die Berufung 13,20 Euro.<br />
Zu III.:<br />
Sie haben das Recht, gemäß § 57 Abs. 2 AVG gegen die vorgeschriebenen Verfahrenskosten<br />
innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung dieses Bescheides das Rechtsmittel <strong>der</strong> Vorstellung<br />
einzubringen.<br />
Die Vorstellung ist beim Amt <strong>der</strong> Oö. Landesregierung, Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz,<br />
schriftlich, telegrafisch, mit Telefax (Telefax-Nr. 0732/7720-213409), im Wege<br />
automationsunterstützter Datenübertragung o<strong>der</strong> in je<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en technisch möglichen Weise<br />
einzubringen.<br />
Damit Ihre Vorstellung inhaltlich bearbeitet werden kann, muss sie<br />
– diesen Bescheid bezeichnen (bitte geben Sie die Geschäftszahl und die erlassende<br />
Behörde bekannt)<br />
– einen Antrag auf Abän<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Aufhebung des Bescheides sowie<br />
– eine Begründung dieses Antrages enthalten.<br />
Wird keine Vorstellung erhoben, so ist binnen 2 Wochen nach dem Ablauf <strong>der</strong> Frist <strong>zur</strong> Erhebung<br />
<strong>der</strong> Vorstellung <strong>der</strong> oben bezeichnete Betrag mit dem angeschlossenen Erlagschein einzuzahlen,<br />
widrigenfalls die zwangsweise Eintreibung veranlasst werden müsste.<br />
Ergeht an:<br />
1. voestalpine Stahl GmbH, zH Frau Dr. Edeltraud Muckenhuber, Voest-Alpine-Straße 3,<br />
4020 Linz<br />
Gebührenvorschreibung<br />
klausuliertes Projekt<br />
2. Magistrat <strong>der</strong> Landeshauptstadt Linz, zH Frau Dr. Karin Wegschei<strong>der</strong>, Neues Rathaus,<br />
Hauptstraße 1-5, 4041 Linz<br />
3. Oö. Umweltanwaltschaft, zH Herrn Umweltanwalt Dipl.-Ing. Dr. Martin Donat,<br />
Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz<br />
4. Frau Dr. Elfgund Frischenschlager, pA Rechtsanwaltskanzlei Frischenschlager & Gallistl,<br />
Landstraße 15, 4020 Linz<br />
Seite 140
5. Frau Gerda Lenger, pA Die Grünen Linz – die grüne Alternative, Altstadt 22, 4020 Linz<br />
6. Verbund Hydro Power Aktiengesellschaft, Am Hof 6a, 1010 Wien<br />
7. Borealis Agrolinz Melamine GmbH, Borealis Polyolefine GmbH, DSM Chemicals Austria Nfg<br />
GmbH & Co KG, Nycomed Austria GmbH, Nufarm GmbH & Co KG,<br />
pA Herrn Dr. Anton Wahlmüller, Borealis Agrolinz Melamine GmbH, St.-Peter-Strasse<br />
25, 4021 Linz<br />
8. Linz Service Abwasser, Wiener Straße 151, 4020 Linz<br />
9. ILL Industrie Logistik Linz, Stahlstraße 60, 4031 Linz<br />
10. DIA – Dienst am Auto, Kremstalstr. 99, 4050 Traun<br />
11. ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft, Vivenotg. 10, 1120 Wien<br />
12. ÖBB Infrastruktur Bau AG, GB Neu- und Ausbau, Projektleitung Westbahn Mitte,<br />
Dinghoferstraße 5, 4020 Linz<br />
13. ÖBB Infrastruktur Bau AG, GB Neu- und Ausbau, zH Herrn DI Thomas Fruhmann,<br />
Bahnhofstraße 3, 4020 Linz<br />
14. Wasserbuchdienst, pA Amt <strong>der</strong> Oö. Landesregierung, Direktion Umwelt und<br />
Wasserwirtschaft, Abteilung Oberflächengewässerwirtschaft, Gruppe Support,<br />
Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz<br />
1 klausuliertes Projekt<br />
15. Wasserwirtschaftliches Planungsorgan, pA Amt <strong>der</strong> Oö. Landesregierung, Direktion Umwelt<br />
und Wasserwirtschaft, Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht, Kärntnerstraße 10-12,<br />
4021 Linz<br />
Ferner <strong>zur</strong> Kenntnis:<br />
16. Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Grund- und Trinkwasserwirtschaft,<br />
zH Herrn Dr. Sandor Bertha, Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz<br />
17. FeTECH e.U. Dipl.-Ing. Wolfgang Felbermayer, Homanngasse 3, 8700 Leoben<br />
18. Magistrat <strong>der</strong> Landeshauptstadt Linz, zH Herrn Dipl.-Ing. Kurt Eberhardsteiner, Neues<br />
Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4041 Linz<br />
19. Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Umwelt-, Bau- und Anlagentechnik,<br />
zH Herrn Ing. Peter Stadler, Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz<br />
20. Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Umweltschutz, zH Herrn Dr. Wolfgang<br />
Lantschbauer, Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz<br />
21. Arbeitsinspektorat für den 9. Aufsichtbezirk, Pillweinstraße 23, 4021 Linz<br />
22. Bezirksfeuerwehrkommando Linz-Stadt, zH Herrn Dipl.-Ing. Dr. Christian Puchner,<br />
Wienerstraße 154, 4020 Linz<br />
23. Lohberger, Thürriedl & Mayr, Staatlich befugte und beeidete Zivilingenieure und<br />
Ingenieurkonsulent für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft, zH Herrn Dipl.-Ing. Klaus<br />
Thürriedl, Böhmergasse 4, 4240 Freistadt<br />
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24. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft,<br />
Stubenbastei 5, 1010 Wien<br />
25. Umweltbundesamt GmbH, Spittelauer Lände 5, 1090 Wien<br />
26. Umweltbundesamt GmbH, zH Herrn Dipl.-Ing. Dietmar Müller, Spittelauer Lände 5,<br />
1090 Wien<br />
27. Kommunalkredit Public Consulting GmbH, zH Herrn Dipl.-Ing. Moritz Ortmann,<br />
Türkenstraße 9, 1092 Wien<br />
Im Auftrag:<br />
Mag. Hubert Reichl<br />
Hinweise:<br />
Dieses Dokument wurde amtssigniert. Informationen <strong>zur</strong> Prüfung <strong>der</strong> elektronischen Signatur und des Ausdrucks finden Sie unter:<br />
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/thema/amtssignatur.<br />
Wenn Sie mit uns schriftlich in Verbindung treten wollen, richten Sie Ihr Schreiben bitte an das Amt <strong>der</strong> Oö. Landesregierung, Direktion Umwelt und<br />
Wasserwirtschaft / Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht, Kärntnerstraße 10 - 12, 4021 Linz, und führen Sie das Geschäftszeichen dieses<br />
Schreibens an. Damit Sie bei einer Vorsprache die für Sie zuständigen Ansprechpartner sicher antreffen, empfehlen wir Ihnen eine telefonische<br />
Terminvereinbarung.<br />
Sie erreichen uns optimal mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Fahrplanauskunft: www.ooevg.at)<br />
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