Krankenhaus-Zusatzversicherung - Private Krankenversicherung

Krankenhaus-Zusatzversicherung - Private Krankenversicherung Krankenhaus-Zusatzversicherung - Private Krankenversicherung

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05.01.2013 Aufrufe

Krankenhaus-Zusatzversicherung im Überblick Wozu braucht man eine Krankenhaus-Zusatzversicherung? Mit einer Krankenhaus-Zusatzversicherung sind Sie zu 100 Prozent privat krankenversichert und gerade dann optimal versorgt, wenn es wirklich darauf ankommt – im Krankenhaus, auch bei ambulanten Operationen. Mit der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie eine Grundversorgung für die Behandlung im Krankenhaus. Ein Arzt nach Wunsch oder Unterbringung im ruhigen Ein- oder Zweibettzimmer wird jedoch nicht übernommen. Diese „Lücken“ können Sie als gesetzlich Krankenversicherter mit einer Zusatzversicherung schließen. Beispiele Zwei Beispiele von gesetzlich krankenversicherten Patienten Krankenhausaufenthalt Ambulante Operation im Krankenhaus Operation und Pflege im Krankenhaus Herr M. wird mit einem komplizierten Beinbruch ins nahe gelegene Krankenhaus eingewiesen. Dort wird er in einem Mehrbettzimmer untergebracht und durch den diensthabenden Arzt behandelt. Zufällig erfährt Herr M., dass in einem anderen Krankenhaus ein Spezialist tätig ist, dem er sich lieber anvertrauen würde. Zudem sehnt er sich nach einem ruhigen Ein- oder Zweibettzimmer. Auf Nachfrage bei seiner gesetzlichen Krankenkasse erfährt er, dass er die Behandlung durch den Spezialisten und die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer selbst zahlen müsste. Leistungen der Allianz Krankenhaus-Zusatzversicherung Privatpatienten-Status: · Privatarzt: Sie sind optimal abgesichert und können nicht nur das Krankenhaus frei wählen, sondern auch den Arzt Ihres Vertrauens. Als Privatpatient sind Sie bestens versorgt und können sich voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren. · Unterbringung: Mit der Krankenhaus-Zusatzversicherung steht Ihnen die Unterbringung in ruhigen Ein- oder Zweibettzimmern inklusive zahlreicher Komfortleistungen zu. Die Kosten dafür rechnet die Allianz in den meisten Fällen direkt mit dem Krankenhaus ab. Ambulante Operation im Krankenhaus Frau K. muss sich einer ambulanten Operation unterziehen. Vor Ort erfährt sie, dass die Operation vom diensthabenden Arzt durchgeführt werden soll. Nach kurzer Überlegung wäre es Frau K. dann eigentlich doch lieber, von einem Privatarzt operiert zu werden. Sie gerät jedoch ins Wanken, als sie auf Nachfrage bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung erfährt, dass sie die Kosten in einem solchen Fall komplett selbst tragen müsste. Erstattung über Höchstsatz: Durch Ihren Privatpatienten-Status gilt für Sie bei der Abrechnung die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Mit der Allianz Krankenhaus-Zusatzversicherung gibt es für Sie keine Begrenzung auf die GOÄ-Höchstsätze: In medizinisch begründeten Fällen werden auch Honorare erstattet, die den Höchstsatz überschreiten. Ambulante Operationen: Die Allianz erstattet Ihnen die Aufwendungen für ambulante Operationen in allen öffentlichen und privaten Krankenhäusern zu 100 Prozent. Dies gilt, wenn der Eingriff von einem Privatarzt durchgeführt wird. Die vereinbarten Leistungen erhalten Sie auch ohne Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. !BERECHNEN SIE IHREN BEITRAG Genießen Sie den Status eines Privatpatienten im Krankenhaus – ohne Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) – auch bei ambulanten Operationen. www.allianz.de/ krankenhaus

<strong>Krankenhaus</strong>-<strong>Zusatzversicherung</strong> im Überblick<br />

Wozu braucht man eine <strong>Krankenhaus</strong>-<strong>Zusatzversicherung</strong>?<br />

Mit einer <strong>Krankenhaus</strong>-<strong>Zusatzversicherung</strong> sind Sie zu 100 Prozent privat krankenversichert und gerade dann optimal versorgt, wenn es<br />

wirklich darauf ankommt – im <strong>Krankenhaus</strong>, auch bei ambulanten Operationen. Mit der gesetzlichen <strong>Krankenversicherung</strong> haben Sie eine<br />

Grundversorgung für die Behandlung im <strong>Krankenhaus</strong>. Ein Arzt nach Wunsch oder Unterbringung im ruhigen Ein- oder Zweibettzimmer wird<br />

jedoch nicht übernommen. Diese „Lücken“ können Sie als gesetzlich Krankenversicherter mit einer <strong>Zusatzversicherung</strong> schließen.<br />

Beispiele<br />

Zwei Beispiele von gesetzlich krankenversicherten Patienten<br />

<strong>Krankenhaus</strong>aufenthalt Ambulante Operation im <strong>Krankenhaus</strong><br />

Operation und Pflege im <strong>Krankenhaus</strong><br />

Herr M. wird mit einem komplizierten Beinbruch ins nahe gelegene<br />

<strong>Krankenhaus</strong> eingewiesen. Dort wird er in einem Mehrbettzimmer<br />

untergebracht und durch den diensthabenden Arzt<br />

behandelt.<br />

Zufällig erfährt Herr M., dass in einem anderen <strong>Krankenhaus</strong> ein<br />

Spezialist tätig ist, dem er sich lieber anvertrauen würde. Zudem<br />

sehnt er sich nach einem ruhigen Ein- oder Zweibettzimmer.<br />

Auf Nachfrage bei seiner gesetzlichen Krankenkasse erfährt er,<br />

dass er die Behandlung durch den Spezialisten und die Unterbringung<br />

im Ein- oder Zweibettzimmer selbst zahlen müsste.<br />

Leistungen der Allianz <strong>Krankenhaus</strong>-<strong>Zusatzversicherung</strong><br />

Privatpatienten-Status:<br />

· Privatarzt: Sie sind optimal abgesichert und können nicht nur das<br />

<strong>Krankenhaus</strong> frei wählen, sondern auch den Arzt Ihres Vertrauens. Als<br />

Privatpatient sind Sie bestens versorgt und können sich voll und ganz<br />

auf Ihre Genesung konzentrieren.<br />

· Unterbringung: Mit der <strong>Krankenhaus</strong>-<strong>Zusatzversicherung</strong> steht Ihnen<br />

die Unterbringung in ruhigen Ein- oder Zweibettzimmern inklusive<br />

zahlreicher Komfortleistungen zu. Die Kosten dafür rechnet die<br />

Allianz in den meisten Fällen direkt mit dem <strong>Krankenhaus</strong> ab.<br />

Ambulante Operation im <strong>Krankenhaus</strong><br />

Frau K. muss sich einer ambulanten Operation unterziehen. Vor<br />

Ort erfährt sie, dass die Operation vom diensthabenden Arzt<br />

durchgeführt werden soll.<br />

Nach kurzer Überlegung wäre es Frau K. dann eigentlich doch<br />

lieber, von einem Privatarzt operiert zu werden. Sie gerät jedoch<br />

ins Wanken, als sie auf Nachfrage bei ihrer gesetzlichen <strong>Krankenversicherung</strong><br />

erfährt, dass sie die Kosten in einem solchen<br />

Fall komplett selbst tragen müsste.<br />

Erstattung über Höchstsatz: Durch Ihren Privatpatienten-Status gilt<br />

für Sie bei der Abrechnung die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).<br />

Mit der Allianz <strong>Krankenhaus</strong>-<strong>Zusatzversicherung</strong> gibt es für Sie keine<br />

Begrenzung auf die GOÄ-Höchstsätze: In medizinisch begründeten<br />

Fällen werden auch Honorare erstattet, die den Höchstsatz überschreiten.<br />

Ambulante Operationen: Die Allianz erstattet Ihnen die Aufwendungen<br />

für ambulante Operationen in allen öffentlichen und privaten<br />

Krankenhäusern zu 100 Prozent. Dies gilt, wenn der Eingriff von einem<br />

Privatarzt durchgeführt wird. Die vereinbarten Leistungen erhalten<br />

Sie auch ohne Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.<br />

!BERECHNEN<br />

SIE IHREN BEITRAG<br />

Genießen Sie den Status eines Privatpatienten im <strong>Krankenhaus</strong> – ohne Begrenzung auf die Höchstsätze<br />

der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) – auch bei ambulanten Operationen.<br />

www.allianz.de/<br />

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Die Allianz <strong>Krankenhaus</strong>-<strong>Zusatzversicherung</strong>en<br />

Prinzip und Leistungen<br />

Die Tarife <strong>Krankenhaus</strong>Plus (729E) oder <strong>Krankenhaus</strong>Best (721) ergänzen Ihre gesetzliche <strong>Krankenversicherung</strong> und sichern Ihnen die<br />

optimale Versorgung im <strong>Krankenhaus</strong>. Mit dem Zusatzbaustein Ambulante OP <strong>Krankenhaus</strong> nutzen Sie die Vorteile auch bei ambulanten<br />

Operationen – für 100 Prozent Privatpatienten-Status mit uneingeschränkter Flexibilität und besten Wahlmöglichkeiten.<br />

private<br />

<strong>Krankenversicherung</strong><br />

gesetzliche<br />

<strong>Krankenversicherung</strong><br />

Das sollten Sie wissen:<br />

<strong>Krankenhaus</strong>Plus<br />

(729E)<br />

<strong>Krankenhaus</strong>Best<br />

(721)<br />

<strong>Krankenhaus</strong>Plus (729E) <strong>Krankenhaus</strong>Best (721)<br />

Freie Arztwahl Freie Arztwahl<br />

Zusatzbaustein<br />

Ambulante OP<br />

<strong>Krankenhaus</strong><br />

Unterbringung Zweibettzimmer Unterbringung Ein- oder Zweibettzimmer<br />

Ersatzweises <strong>Krankenhaus</strong>tagegeld (bei Verzicht auf eine der oben genannten<br />

Leistungen erhalten Sie ein Tagegeld in Höhe von je 25 EUR)<br />

Freie <strong>Krankenhaus</strong>wahl Freie <strong>Krankenhaus</strong>wahl<br />

Ambulante OP<br />

<strong>Krankenhaus</strong><br />

100 Prozent Privatpatienten-Status<br />

bei ambulanten<br />

Operationen im <strong>Krankenhaus</strong>.<br />

Inklusive der notwendigen<br />

Vor- und Nachuntersuchungen<br />

durch den<br />

operierenden Arzt.<br />

Sie profitieren von voller<br />

Kostenerstattung bei voller<br />

Wahlfreiheit – selbst bei<br />

Abrechnungen über<br />

den Höchstsätzen der GOÄ.<br />

Ersatzweises <strong>Krankenhaus</strong>tagegeld (bei Verzicht auf eine der oben genannten<br />

Leistungen erhalten Sie ein Tagegeld in Höhe von je 25 EUR)<br />

Erstattung über den Höchstsätzen (GOÄ) Erstattung über den Höchstsätzen (GOÄ)<br />

Leistungen in Privatkliniken: Abhängig von den Vorleistungen<br />

Ihrer gesetzlichen <strong>Krankenversicherung</strong> können Sie gemeinsam<br />

mit unseren Leistungen – je nach Tarif – bis zu 100 Prozent erstattet<br />

bekommen.<br />

Gesundheitsprüfung: Je früher Sie Ihre <strong>Zusatzversicherung</strong><br />

abschließen, desto besser: Die Gesundheitsprüfung erfolgt nur<br />

einmal bei Versicherungsabschluss. Eine eventuelle Verschlechterung<br />

Ihrer Konstitution zu einem späteren Zeitpunkt wird nicht<br />

berücksichtigt.<br />

www.allianz.de<br />

Allianz <strong>Private</strong> <strong>Krankenversicherung</strong>s-AG<br />

Mit diesem Zusatzbaustein<br />

können Sie ambulante<br />

Operationen im<br />

<strong>Krankenhaus</strong> bei beiden<br />

Tarifen mitversichern.<br />

<strong>Krankenhaus</strong>Plus OptionPrivat (729PRO2): Wenn Sie sich zu<br />

einem späteren Zeitpunkt privat vollversichern wollen, kann der<br />

Tarif <strong>Krankenhaus</strong>Plus OptionPrivat (729PRO2) für Sie geeignet sein.<br />

Sie sind Privatpatient im <strong>Krankenhaus</strong> und können sich später – bei<br />

Wegfall der gesetzlichen <strong>Krankenversicherung</strong>spflicht – ohne erneute<br />

Gesundheitsprüfung komplett privat versichern.<br />

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB): Diese Information<br />

kann Ihnen nur einen Überblick über die Leistungen geben. Für<br />

Ihren Versicherungsschutz maßgeblich sind die aktuellen AVB bei<br />

Vertragsabschluss.<br />

Immer für Sie da, wenn es darauf ankommt:<br />

MMK--3019Z0 (0/00) 60.01.12 F7875

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