Abstimmungstext - Erweiterungsbeitrag - admin.ch
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Das Osthilfegesetz ist au<strong>ch</strong> die Grundlage für den <strong>Erweiterungsbeitrag</strong><br />
zur Unterstützung der zehn Staaten, die am<br />
1. Mai 2004 der EU beigetreten sind 3. Damit werden wirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>e<br />
und soziale Unglei<strong>ch</strong>heiten in Europa reduziert.<br />
Denn die neuen EU-Staaten weisen trotz starkem Wa<strong>ch</strong>stum<br />
ein Pro-Kopf-Einkommen auf, das derzeit ledigli<strong>ch</strong> halb so<br />
gross ist wie der EU-Dur<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>nitt. Die S<strong>ch</strong>weiz fördert konkrete<br />
Projekte. Diese werden von ihr in Zusammenarbeit mit<br />
den neuen EU-Staaten ausgewählt und kommen hauptsä<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong><br />
Randgebieten zugute. Unterstützt werden beispielsweise<br />
Abwasserreinigung, Ausbildungsprogramme, Si<strong>ch</strong>erheitsprojekte<br />
und die Handelsförderung.<br />
Im Rahmen des <strong>Erweiterungsbeitrag</strong>s geht die S<strong>ch</strong>weiz<br />
während fünf Jahren Projektverpfli<strong>ch</strong>tungen im Umfang von<br />
dur<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>nittli<strong>ch</strong> 200 Millionen Franken pro Jahr ein. Wegen<br />
dem unters<strong>ch</strong>iedli<strong>ch</strong>en Beginn und der unters<strong>ch</strong>iedli<strong>ch</strong>en<br />
Dauer der Projekte wird der Beitrag aber über einen Zeitraum<br />
von zehn Jahren ausgegeben. Damit belaufen si<strong>ch</strong> die Kosten<br />
auf dur<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>nittli<strong>ch</strong> 100 Millionen Franken pro Jahr.<br />
Die Finanzierung dieses Betrags erfolgt budgetneutral:<br />
60 Millionen Franken pro Jahr werden dur<strong>ch</strong> Einsparungen<br />
bei der traditionellen Osthilfe kompensiert. Z. B. wird die<br />
Unterstützung Rumäniens, Bulgariens und Russlands beendet.<br />
Die restli<strong>ch</strong>en 40 Millionen Franken jährli<strong>ch</strong> steuert die<br />
allgemeine Bundeskasse bei. Mit den bilateralen Verträgen<br />
mit der EU sind au<strong>ch</strong> zusätzli<strong>ch</strong>e Einnahmen in die Bundeskasse<br />
verbunden, namentli<strong>ch</strong> Einkünfte aus der Zinsbesteuerung<br />
von EU-Steuerpfli<strong>ch</strong>tigen (bilaterales Zinsbesteuerungsabkommen<br />
mit der EU). Diese Einnahmen<br />
übertreffen derzeit die zusätzli<strong>ch</strong>en Ausgaben aus der<br />
Bundeskasse.<br />
3 Polen, Ungarn, Ts<strong>ch</strong>e<strong>ch</strong>ien, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland, Litauen,<br />
Malta und Zypern<br />
8<br />
<strong>Erweiterungsbeitrag</strong><br />
will<br />
Unglei<strong>ch</strong>heiten<br />
abbauen<br />
Kosten des<br />
<strong>Erweiterungsbeitrag</strong>s<br />
Budgetneutrale<br />
Finanzierung