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Abstimmungstext - Erweiterungsbeitrag - admin.ch

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§<br />

38<br />

destens dem halben jährli<strong>ch</strong>en Betrag der minimalen vollen Altersrente der AHV<br />

entspri<strong>ch</strong>t, AHV-Beiträge entri<strong>ch</strong>tet.<br />

Art. 4a Bezahlung des ortsübli<strong>ch</strong>en Lohnes<br />

Die Familienzulagen dürfen nur ausgeri<strong>ch</strong>tet werden, wenn der Arbeitgeber einen<br />

Lohn zahlt, der mindestens den ortsübli<strong>ch</strong>en Ansätzen für landwirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>e<br />

Arbeitnehmer entspri<strong>ch</strong>t.<br />

Art. 7 Art und Höhe der Zulagen<br />

Die Familienzulagen für Kleinbauern umfassen Kinder- und Ausbildungszulagen<br />

na<strong>ch</strong> Artikel 3 Absatz 1 FamZG28. Die Ansätze dieser Zulagen entspre<strong>ch</strong>en denjenigen<br />

na<strong>ch</strong> Artikel 5 Absätze 1 und 2 FamZG; im Berggebiet werden sie um je<br />

20 Franken erhöht.<br />

Art. 9 Kinder- und Ausbildungszulagen<br />

1 Zum Bezug von Kinder- und Ausbildungszulagen na<strong>ch</strong> Artikel 3 Absatz 1<br />

FamZG29 bere<strong>ch</strong>tigen Kinder na<strong>ch</strong> dessen Artikel 4 Absatz 1.<br />

2 Die folgenden Bestimmungen des FamZG mit ihren Abwei<strong>ch</strong>ungen vom ATSG30 gelten sinngemäss:<br />

a. Artikel 6 (Verbot des Doppelbezugs);<br />

b. Artikel 7 (Anspru<strong>ch</strong>skonkurrenz);<br />

c. Artikel 8 (Familienzulagen und Unterhaltsbeiträge);<br />

d. Artikel 9 (Auszahlung an Dritte);<br />

e. Artikel 10 (Auss<strong>ch</strong>luss der Zwangsvollstreckung).<br />

Art. 10 Sa<strong>ch</strong>übers<strong>ch</strong>rift sowie Abs. 2 und 3<br />

Glei<strong>ch</strong>zeitige Tätigkeit als landwirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>er Arbeitnehmer und<br />

Kleinbauer<br />

2 Sind hauptberufli<strong>ch</strong>e Kleinbauern zeitweise als landwirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>e Arbeitnehmer<br />

tätig, so können sie für diese Zeit zwis<strong>ch</strong>en den beiden Arten von Familienzulagen<br />

wählen.<br />

3 Nebenberufli<strong>ch</strong>e Kleinbauern und Älpler haben nur für die Zeit der Tätigkeit im<br />

landwirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>en Betrieb oder auf der Alp Anspru<strong>ch</strong> auf Familienzulagen.<br />

Art. 14 Abs. 3<br />

Aufgehoben<br />

28 BBl 2006 3515<br />

29 BBl 2006 3515<br />

30 SR 830.1

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