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Abstimmungstext - Erweiterungsbeitrag - admin.ch

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Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas<br />

a. Name, Vorname und Geburtsdatum;<br />

b. Heimatort, Staatsangehörigkeit und Passnummer;<br />

c. Religion;<br />

d. Zivilstand;<br />

e. AHV-Nummer;<br />

f. Angaben zur berufli<strong>ch</strong>en und militäris<strong>ch</strong>en Laufbahn;<br />

g. Persönli<strong>ch</strong>keitsprofile;<br />

h. politis<strong>ch</strong>e und gewerks<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>e Tätigkeiten;<br />

i. Angaben zur Gesundheit.<br />

2 Daten über die Gesundheit dürfen dem ärztli<strong>ch</strong>en Dienst des Bundes oder der<br />

S<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>en Unfallversi<strong>ch</strong>erungsanstalt (SUVA) übermittelt werden, sofern<br />

diese Stellen sie zur Erfüllung ihrer gesetzli<strong>ch</strong>en Aufgabe benötigen.<br />

Art. 22 Referendum, Inkrafttreten und Geltungsdauer<br />

1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.<br />

2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.<br />

3 Dieses Gesetz gilt während zehn Jahren.<br />

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