Abstimmungstext - Erweiterungsbeitrag - admin.ch
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Einheitli<strong>ch</strong>e Bedingungen für den Anspru<strong>ch</strong> auf Familienzulagen<br />
ersparen vielen Eltern S<strong>ch</strong>wierigkeiten, beispielsweise,<br />
wenn beide erwerbstätig sind, oder wenn sie ges<strong>ch</strong>ieden<br />
bzw. getrennt leben. Sie vereinfa<strong>ch</strong>en zudem den Arbeitgebenden<br />
und den Familienausglei<strong>ch</strong>skassen die Dur<strong>ch</strong>führung.<br />
Die Kantone bleiben in ihrer Familienpolitik weitgehend autonom.<br />
Sie können über die Mindestansätze im Familienzulagengesetz<br />
hinausgehen, Zulagen für Selbständigerwerbende<br />
einführen und ihre Familienzulagenordnung mit den übrigen<br />
kantonalen Leistungen für die Familien koordinieren. Das<br />
Bundesgesetz übernimmt die bewährten kantonalen Organisationsstrukturen.<br />
Mit dem Familienzulagengesetz ändert si<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>ts Grundsätzli<strong>ch</strong>es<br />
in Bezug auf Leistungen für Kinder, die im Ausland<br />
wohnen. Das gilt au<strong>ch</strong>, wenn die Eltern arbeitslos sind. Die<br />
Behauptung, mit dem Gesetz würde deutli<strong>ch</strong> mehr Geld ins<br />
Ausland fliessen, stimmt ni<strong>ch</strong>t.<br />
Mit dem neuen Gesetz steigen die Aufwendungen der Arbeitgebenden<br />
zur Finanzierung der Familienzulagen dur<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>nittli<strong>ch</strong><br />
von 1,52 auf 1,7 Lohnprozente, ein Anstieg von 0,18<br />
Prozentpunkten. Die Mehrkosten für die Wirts<strong>ch</strong>aft betragen<br />
455 Millionen Franken bei einer Gesamtlohnsumme von rund<br />
250 Milliarden Franken pro Jahr. Seit 1979 hat der Anteil der<br />
Kosten für die Familienzulagen an den Lohnausgaben um<br />
rund zehn Prozent abgenommen. Grund dafür ist die sinkende<br />
Kinderzahl. Mit dem Bundesgesetz errei<strong>ch</strong>t der Anteil der<br />
Kosten für die Familienzulagen an der Lohnsumme ledigli<strong>ch</strong><br />
wieder den Stand von 1979.<br />
Aus all diesen Gründen empfehlen Bundesrat und Parlament,<br />
das Familienzulagengesetz anzunehmen.<br />
Vereinfa<strong>ch</strong>ung<br />
für Eltern und<br />
Arbeitgebende<br />
Familienpolitik<br />
bleibt kantonal<br />
Leistungen für<br />
Kinder im Ausland<br />
Tragbare<br />
Mehrkosten<br />
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