Abstimmungstext - Erweiterungsbeitrag - admin.ch
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Zweite Vorlage Bundesgesetz über die Familienzulagen Die Abstimmungsfrage lautet: Wollen Sie das Bundesgesetz vom 24. März 2006 über die Familienzulagen (Familienzulagengesetz, FamZG) annehmen? Bundesrat und Parlament empfehlen, das Bundesgesetz anzunehmen. Der Nationalrat hat die Vorlage mit 106 zu 85 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen, der Ständerat mit 23 zu 21 Stimmen ohne Enthaltungen. 14
Das Wichtigste in Kürze Ohne Familien ist unsere Gesellschaft nicht denkbar. Eltern übernehmen wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben für alle; sie tragen dabei auch hohe Kosten. Um diese Kosten wenigstens teilweise auszugleichen, gibt es die Familienzulagen. Diese sind grundsätzlich kantonal geregelt. Sowohl die Höhe der Familienzulagen als auch die Bedingungen, unter denen man sie beanspruchen kann, variieren je nach Kanton. Deshalb wird seit langem über eine gesamtschweizerische Regelung der Familienzulagen diskutiert. Das vorliegende Familienzulagengesetz harmonisiert die kantonalen Regelungen und verringert die Unterschiede. Es garantiert für alle Kinder von Arbeitnehmenden eine monatliche Kinderzulage von mindestens 200 Franken (bis zum 16. Geburtstag) bzw. eine Ausbildungszulage von 250 Franken (für 16- bis 25-Jährige in Ausbildung). Das Gesetz schliesst ferner gezielt eine Lücke, indem Nichterwerbstätige mit tiefem Einkommen (z. B. Renten, Stipendien, Vermögenserträge) neu in der ganzen Schweiz Familienzulagen erhalten. Die Kantone können über die Minimalregelungen des Bundes hinausgehen und ihre Familienzulagen auf andere kantonale Leistungen für Eltern abstimmen. Sie bleiben somit in der Familienpolitik weitgehend autonom. Die einheitlicheren Regelungen für die Familienzulagen erleichtern die Situation vieler Eltern und vereinfachen den Arbeitgebenden sowie den Familienausgleichskassen die Durchführung. Die Mehrkosten entfallen hauptsächlich auf die Arbeitgebenden, es sei denn, die Kantone ändern die heutige Finanzierungsweise. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Das gegnerische Komitee wendet sich gegen die Mehrkosten zulasten der Wirtschaft und lehnt jeden Eingriff in die Kompetenz der Kantone im Bereich der Familienzulagen ab. Bundesrat und Parlament befürworten das Familienzulagengesetz, denn es handelt sich um einen tragfähigen Kompromiss. Das Gesetz harmonisiert landesweit den Anspruch auf Familienzulagen und legt angemessene Mindestbeträge fest. Die entstehenden Mehrkosten sind vertretbar. Verankerung der Familienzulagen im Bundesgesetz Mindestens 200 Franken pro Kind Kantone bleiben autonom Bundesgesetz bringt Vereinfachungen Warum das Referendum? Standpunkt von Bundesrat und Parlament 15
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Das Wi<strong>ch</strong>tigste in Kürze<br />
Ohne Familien ist unsere Gesells<strong>ch</strong>aft ni<strong>ch</strong>t denkbar. Eltern übernehmen<br />
wi<strong>ch</strong>tige und verantwortungsvolle Aufgaben für alle;<br />
sie tragen dabei au<strong>ch</strong> hohe Kosten. Um diese Kosten wenigstens<br />
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sind grundsätzli<strong>ch</strong> kantonal geregelt. Sowohl die Höhe der<br />
Familienzulagen als au<strong>ch</strong> die Bedingungen, unter denen man<br />
sie beanspru<strong>ch</strong>en kann, variieren je na<strong>ch</strong> Kanton. Deshalb wird<br />
seit langem über eine gesamts<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>e Regelung der Familienzulagen<br />
diskutiert.<br />
Das vorliegende Familienzulagengesetz harmonisiert die kantonalen<br />
Regelungen und verringert die Unters<strong>ch</strong>iede. Es garantiert<br />
für alle Kinder von Arbeitnehmenden eine monatli<strong>ch</strong>e Kinderzulage<br />
von mindestens 200 Franken (bis zum 16. Geburtstag) bzw.<br />
eine Ausbildungszulage von 250 Franken (für 16- bis 25-Jährige<br />
in Ausbildung). Das Gesetz s<strong>ch</strong>liesst ferner gezielt eine Lücke,<br />
indem Ni<strong>ch</strong>terwerbstätige mit tiefem Einkommen (z. B. Renten,<br />
Stipendien, Vermögenserträge) neu in der ganzen S<strong>ch</strong>weiz Familienzulagen<br />
erhalten.<br />
Die Kantone können über die Minimalregelungen des Bundes<br />
hinausgehen und ihre Familienzulagen auf andere kantonale<br />
Leistungen für Eltern abstimmen. Sie bleiben somit in der Familienpolitik<br />
weitgehend autonom.<br />
Die einheitli<strong>ch</strong>eren Regelungen für die Familienzulagen erlei<strong>ch</strong>tern<br />
die Situation vieler Eltern und vereinfa<strong>ch</strong>en den Arbeitgebenden<br />
sowie den Familienausglei<strong>ch</strong>skassen die Dur<strong>ch</strong>führung. Die<br />
Mehrkosten entfallen hauptsä<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong> auf die Arbeitgebenden, es<br />
sei denn, die Kantone ändern die heutige Finanzierungsweise.<br />
Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Das gegneris<strong>ch</strong>e<br />
Komitee wendet si<strong>ch</strong> gegen die Mehrkosten zulasten<br />
der Wirts<strong>ch</strong>aft und lehnt jeden Eingriff in die Kompetenz der<br />
Kantone im Berei<strong>ch</strong> der Familienzulagen ab.<br />
Bundesrat und Parlament befürworten das Familienzulagengesetz,<br />
denn es handelt si<strong>ch</strong> um einen tragfähigen Kompromiss.<br />
Das Gesetz harmonisiert landesweit den Anspru<strong>ch</strong> auf<br />
Familienzulagen und legt angemessene Mindestbeträge fest.<br />
Die entstehenden Mehrkosten sind vertretbar.<br />
Verankerung der<br />
Familienzulagen<br />
im Bundesgesetz<br />
Mindestens<br />
200 Franken<br />
pro Kind<br />
Kantone bleiben<br />
autonom<br />
Bundesgesetz<br />
bringt Vereinfa<strong>ch</strong>ungen<br />
Warum das<br />
Referendum?<br />
Standpunkt<br />
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