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Ehe- und Erbrecht - Gemeinde Wollerau

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Nadja Braun <strong>und</strong> Christian Tanner wollen heiraten <strong>und</strong> wünschen sich<br />

Kinder. Beim Namen müssen sie sich zwischen folgenden vier Varianten<br />

entscheiden:<br />

1) Nadja Tanner Christian Tanner Kinder: Tanner<br />

2) Nadja Braun Tanner Christian Tanner Kinder: Tanner<br />

3) Nadja Braun Christian Braun Kinder: Braun<br />

4) Nadja Braun Christian Tanner Braun Kinder: Braun<br />

Wählen Nadja <strong>und</strong> Christian den Familiennamen Tanner, dürfen sie im Alltag<br />

auch den Allianznamen Tanner-Braun verwenden (mit Bindestrich).<br />

Lautet der Familienname Braun, dürfen sie sich Braun-Tanner nennen.<br />

Welches Bürgerrecht haben die <strong>Ehe</strong>leute <strong>und</strong> ihre Kinder?<br />

Als Mann behalten Sie bei der Heirat Ihr bisheriges Bürgerrecht. Als Frau<br />

erhalten Sie das Kantons- <strong>und</strong> <strong>Gemeinde</strong>bürgerrecht Ihres <strong>Ehe</strong>mannes,<br />

ohne jedoch Ihr bisheriges Bürgerrecht zu verlieren. Die gemeinsamen Kinder<br />

erhalten ausschliesslich das Bürgerrecht des Vaters.<br />

Am 3. Mai 2000 heiraten Lea, Bürgerin von Bern, <strong>und</strong> Pierre, Bürger von<br />

Genf. Ab diesem Datum ist Lea Bürgerin von Bern <strong>und</strong> Genf. Die Kinder<br />

von Lea <strong>und</strong> Pierre werden jedoch nur das Bürgerrecht von Genf erhalten.<br />

Was gilt bei binationalen <strong>Ehe</strong>n?<br />

Als binational wird eine <strong>Ehe</strong> bezeichnet, wenn eine Schweizerin mit einem<br />

Ausländer oder ein Schweizer mit einer Ausländerin verheiratet ist. Detaillierte<br />

Informationen zu binationalen <strong>Ehe</strong>n finden Sie in einer separaten Broschüre<br />

der Eidgenössischen Ausländerkommission (siehe S. 38).<br />

Die Wahl des Namens<br />

Als Ausländerin oder Ausländer müssen Sie zum Zeitpunkt der Heirat entscheiden,<br />

ob Ihr Name dem ausländischen oder dem schweizerischen Recht<br />

folgen soll.<br />

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