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Ehe- und Erbrecht - Gemeinde Wollerau

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Rechte <strong>und</strong> Pflichten der <strong>Ehe</strong>leute<br />

<strong>Ehe</strong>frau <strong>und</strong> <strong>Ehe</strong>mann haben gr<strong>und</strong>sätzlich die gleichen Rechte <strong>und</strong> Pflichten.<br />

Dieses Kapitel informiert Sie unter anderem über das Namens- <strong>und</strong> das<br />

Bürgerrecht, erläutert die familiären Unterhaltspflichten, beschreibt die<br />

Haftung bei Schulden <strong>und</strong> führt auf, wo Sie bei Schwierigkeiten Hilfe finden.<br />

Welchen Namen tragen die <strong>Ehe</strong>leute <strong>und</strong> ihre Kinder?<br />

Der Familienname<br />

Nach der Heirat tragen Sie beide als Familiennamen den Namen des Mannes.<br />

Sie können sich auch für den Namen der Frau entscheiden. Dazu müssen Sie<br />

vor der Heirat bei der Regierung Ihres Wohnsitzkantons eine Bewilligung<br />

einholen. Beachten Sie, dass Sie Ihren Namen nach der Trauung nur noch<br />

unter bestimmten Voraussetzungen ändern können.<br />

Der Doppelname der Frau oder des Mannes<br />

Möchten Sie als <strong>Ehe</strong>frau oder als <strong>Ehe</strong>mann nicht auf Ihren vorehelichen<br />

Namen verzichten, dürfen Sie diesen dem Familiennamen voranstellen.<br />

Den Wunsch nach einem Doppelnamen müssen Sie dem Zivilstandsamt<br />

vor der Heirat mitteilen.<br />

Der Allianzname<br />

Als <strong>Ehe</strong>leute können Sie neben dem Familiennamen im Alltag beide auch<br />

den so genannten Allianznamen verwenden. Er setzt sich aus dem Familiennamen<br />

<strong>und</strong> dem vorehelichen Namen der Frau oder des Mannes zusammen.<br />

An erster Stelle steht der Familienname, der voreheliche Name wird<br />

mit einem Bindestrich angefügt. Der Allianzname ist kein amtlicher Name<br />

<strong>und</strong> wird deshalb im Zivilstandsregister nicht eingetragen. Wer bei der<br />

Heirat den Namen des <strong>Ehe</strong>mannes bzw. der <strong>Ehe</strong>frau annimmt, kann den<br />

Allianznamen jedoch auf Wunsch im Pass <strong>und</strong> in der Identitätskarte eintragen<br />

lassen.<br />

Der Name der Kinder<br />

Die gemeinsamen Kinder tragen den Familiennamen der Eltern.

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