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Ehe- und Erbrecht - Gemeinde Wollerau

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teilt Ihnen schriftlich mit, ob die Trauung erfolgen kann. Wünschen Sie<br />

nicht auf demjenigen Zivilstandsamt getraut zu werden, das Ihr Gesuch<br />

prüft, wird Ihnen die hierfür erforderliche Trauungsermächtigung ausgestellt.<br />

Wie verläuft die Trauung?<br />

Der Ort <strong>und</strong> der Zeitpunkt<br />

Die zivile Trauung findet in einem amtlichen Trauungslokal des von Ihnen<br />

ausgewählten Zivilstandsamtes statt, <strong>und</strong> zwar frühestens zehn Tage <strong>und</strong><br />

spätestens drei Monate, nachdem Ihnen mitgeteilt wurde, dass die Heirat<br />

erfolgen kann.<br />

Das Jawort<br />

Die zivile Trauung ist öffentlich <strong>und</strong> findet in Anwesenheit von zwei mündigen<br />

Zeuginnen oder Zeugen statt, die Sie selbst bestimmen. Im Trauungslokal<br />

fragt Sie die Zivilstandsbeamtin bzw. der Zivilstandsbeamte, ob Sie die <strong>Ehe</strong><br />

miteinander eingehen wollen. Bejahen Sie beide die Frage, wird die <strong>Ehe</strong> als<br />

geschlossen erklärt. Danach müssen Sie <strong>und</strong> Ihre Trauzeugen die Bestätigung<br />

der <strong>Ehe</strong>schliessung unterzeichnen. Unmittelbar nach der Trauung erhalten<br />

Sie einen Familienausweis bzw. eine Trauungsurk<strong>und</strong>e.<br />

Die kirchliche Trauung<br />

Es steht Ihnen frei, sich auch kirchlich trauen zu lassen. Die kirchliche<br />

Hochzeit darf jedoch erst nach der Ziviltrauung stattfinden.<br />

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