Ehe- und Erbrecht - Gemeinde Wollerau
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teilt Ihnen schriftlich mit, ob die Trauung erfolgen kann. Wünschen Sie<br />
nicht auf demjenigen Zivilstandsamt getraut zu werden, das Ihr Gesuch<br />
prüft, wird Ihnen die hierfür erforderliche Trauungsermächtigung ausgestellt.<br />
Wie verläuft die Trauung?<br />
Der Ort <strong>und</strong> der Zeitpunkt<br />
Die zivile Trauung findet in einem amtlichen Trauungslokal des von Ihnen<br />
ausgewählten Zivilstandsamtes statt, <strong>und</strong> zwar frühestens zehn Tage <strong>und</strong><br />
spätestens drei Monate, nachdem Ihnen mitgeteilt wurde, dass die Heirat<br />
erfolgen kann.<br />
Das Jawort<br />
Die zivile Trauung ist öffentlich <strong>und</strong> findet in Anwesenheit von zwei mündigen<br />
Zeuginnen oder Zeugen statt, die Sie selbst bestimmen. Im Trauungslokal<br />
fragt Sie die Zivilstandsbeamtin bzw. der Zivilstandsbeamte, ob Sie die <strong>Ehe</strong><br />
miteinander eingehen wollen. Bejahen Sie beide die Frage, wird die <strong>Ehe</strong> als<br />
geschlossen erklärt. Danach müssen Sie <strong>und</strong> Ihre Trauzeugen die Bestätigung<br />
der <strong>Ehe</strong>schliessung unterzeichnen. Unmittelbar nach der Trauung erhalten<br />
Sie einen Familienausweis bzw. eine Trauungsurk<strong>und</strong>e.<br />
Die kirchliche Trauung<br />
Es steht Ihnen frei, sich auch kirchlich trauen zu lassen. Die kirchliche<br />
Hochzeit darf jedoch erst nach der Ziviltrauung stattfinden.<br />
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