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Ehe- und Erbrecht - Gemeinde Wollerau

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Das <strong>Erbrecht</strong><br />

Das <strong>Erbrecht</strong> regelt, wer erbt <strong>und</strong> wie der Nachlass zwischen der überlebenden<br />

<strong>Ehe</strong>frau bzw. dem überlebenden <strong>Ehe</strong>mann <strong>und</strong> den übrigen Erbinnen<br />

<strong>und</strong> Erben geteilt wird.<br />

In diesem Kapitel erfahren Sie, wer nach <strong>Erbrecht</strong> die gesetzlichen Erbinnen<br />

<strong>und</strong> Erben sind <strong>und</strong> was Sie mit einem Testament oder Erbvertrag bestimmen<br />

können.<br />

Was ist der Nachlass?<br />

Bei Ihrem Tod geht Ihr gesamtes Vermögen einschliesslich der Schulden<br />

auf die Erbinnen <strong>und</strong> Erben über. Dieses Vermögen, der so genannte Nachlass,<br />

gehört zunächst allen Erbenden gemeinsam. Diese können gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

nur gemeinsam darüber verfügen <strong>und</strong> bilden deshalb eine Erbengemeinschaft.<br />

Damit der Nachlass bestimmt werden kann, muss zuerst<br />

die güterrechtliche Abrechnung durchgeführt werden (siehe S. 18, <strong>Ehe</strong>güterrecht).<br />

Sobald sein Umfang <strong>und</strong> die einzelnen Erbanteile feststehen,<br />

kann die Erbschaft zwischen den Erbinnen <strong>und</strong> Erben geteilt werden. Können<br />

sich diese nicht einigen, entscheidet das Gericht.<br />

Wer erbt wie viel?<br />

Die gesetzlichen Erbinnen <strong>und</strong> Erben<br />

Wenn Sie bis zu Ihrem Tod kein Testament oder keinen Erbvertrag gemacht<br />

haben, bestimmt das Gesetz, wer erbt. Ihr <strong>Ehe</strong>mann bzw. Ihre <strong>Ehe</strong>frau ist<br />

nach Gesetz immer erbberechtigt. Die Erbberechtigung der übrigen Familienmitglieder<br />

hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Dabei wird zwischen<br />

drei so genannten Stämmen unterschieden:<br />

– Verwandte des ersten Stammes sind Ihre Kinder <strong>und</strong> Grosskinder,<br />

– Verwandte des zweiten Stammes sind Ihre Eltern, Ihre Geschwister <strong>und</strong><br />

deren Nachkommen,<br />

– Verwandte des dritten Stammes sind Ihre Grosseltern <strong>und</strong> deren Nachkommen,<br />

das heisst Ihre Tanten, Onkel, Cousinen <strong>und</strong> Cousins.

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