Ehe- und Erbrecht - Gemeinde Wollerau
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Das <strong>Erbrecht</strong><br />
Das <strong>Erbrecht</strong> regelt, wer erbt <strong>und</strong> wie der Nachlass zwischen der überlebenden<br />
<strong>Ehe</strong>frau bzw. dem überlebenden <strong>Ehe</strong>mann <strong>und</strong> den übrigen Erbinnen<br />
<strong>und</strong> Erben geteilt wird.<br />
In diesem Kapitel erfahren Sie, wer nach <strong>Erbrecht</strong> die gesetzlichen Erbinnen<br />
<strong>und</strong> Erben sind <strong>und</strong> was Sie mit einem Testament oder Erbvertrag bestimmen<br />
können.<br />
Was ist der Nachlass?<br />
Bei Ihrem Tod geht Ihr gesamtes Vermögen einschliesslich der Schulden<br />
auf die Erbinnen <strong>und</strong> Erben über. Dieses Vermögen, der so genannte Nachlass,<br />
gehört zunächst allen Erbenden gemeinsam. Diese können gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
nur gemeinsam darüber verfügen <strong>und</strong> bilden deshalb eine Erbengemeinschaft.<br />
Damit der Nachlass bestimmt werden kann, muss zuerst<br />
die güterrechtliche Abrechnung durchgeführt werden (siehe S. 18, <strong>Ehe</strong>güterrecht).<br />
Sobald sein Umfang <strong>und</strong> die einzelnen Erbanteile feststehen,<br />
kann die Erbschaft zwischen den Erbinnen <strong>und</strong> Erben geteilt werden. Können<br />
sich diese nicht einigen, entscheidet das Gericht.<br />
Wer erbt wie viel?<br />
Die gesetzlichen Erbinnen <strong>und</strong> Erben<br />
Wenn Sie bis zu Ihrem Tod kein Testament oder keinen Erbvertrag gemacht<br />
haben, bestimmt das Gesetz, wer erbt. Ihr <strong>Ehe</strong>mann bzw. Ihre <strong>Ehe</strong>frau ist<br />
nach Gesetz immer erbberechtigt. Die Erbberechtigung der übrigen Familienmitglieder<br />
hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Dabei wird zwischen<br />
drei so genannten Stämmen unterschieden:<br />
– Verwandte des ersten Stammes sind Ihre Kinder <strong>und</strong> Grosskinder,<br />
– Verwandte des zweiten Stammes sind Ihre Eltern, Ihre Geschwister <strong>und</strong><br />
deren Nachkommen,<br />
– Verwandte des dritten Stammes sind Ihre Grosseltern <strong>und</strong> deren Nachkommen,<br />
das heisst Ihre Tanten, Onkel, Cousinen <strong>und</strong> Cousins.