Ehe- und Erbrecht - Gemeinde Wollerau
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«Durch die Trauung werden die <strong>Ehe</strong>gatten<br />
zur ehelichen Gemeinschaft<br />
verb<strong>und</strong>en. Sie verpflichten sich<br />
gegenseitig, das Wohl der Gemeinschaft<br />
in einträchtigem Zusammenwirken<br />
zu wahren <strong>und</strong> für die Kinder<br />
gemeinsam zu sorgen. Sie schulden<br />
einander Treue <strong>und</strong> Beistand.»<br />
(Artikel 159 des Zivilgesetzbuches)