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Ehe- und Erbrecht - Gemeinde Wollerau

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«Durch die Trauung werden die <strong>Ehe</strong>gatten<br />

zur ehelichen Gemeinschaft<br />

verb<strong>und</strong>en. Sie verpflichten sich<br />

gegenseitig, das Wohl der Gemeinschaft<br />

in einträchtigem Zusammenwirken<br />

zu wahren <strong>und</strong> für die Kinder<br />

gemeinsam zu sorgen. Sie schulden<br />

einander Treue <strong>und</strong> Beistand.»<br />

(Artikel 159 des Zivilgesetzbuches)

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