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Ehe- und Erbrecht - Gemeinde Wollerau

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men Sie zusammen, auch mit der Kündigung müssen Sie beide einverstanden<br />

sein, unabhängig davon, ob Sie den Mietvertrag alleine oder zu<br />

zweit unterschrieben haben. Es empfiehlt sich, die Zustimmung von beiden<br />

in der Kündigung schriftlich festzuhalten. Verweigert Ihr <strong>Ehe</strong>mann bzw.<br />

Ihre <strong>Ehe</strong>frau gr<strong>und</strong>los die Zustimmung zur Kündigung, so können Sie sich<br />

an das Gericht wenden.<br />

Kündigt der Vermieter, muss er die Kündigung in jedem Fall beiden <strong>Ehe</strong>leuten<br />

separat zustellen, sonst ist sie ungültig. Sind Sie mit der Kündigung<br />

nicht einverstanden, können Sie die Erstreckung des Mietverhältnisses<br />

gemeinsam oder alleine verlangen.<br />

Beatrice <strong>und</strong> Fritz finden eine Wohnung, die ihnen besser gefällt als die<br />

bisherige. Auf dem Kündigungsschreiben, das Fritz dem Vermieter<br />

schickt, bestätigt Beatrice, dass sie mit der Kündigung einverstanden ist.<br />

Ohne diese Bestätigung wäre die Kündigung ungültig.<br />

Die Vermietung <strong>und</strong> der Verkauf des Eigenheims<br />

Leben Sie in einem Eigenheim <strong>und</strong> möchten dieses verkaufen oder vermieten,<br />

muss auch Ihr <strong>Ehe</strong>mann bzw. Ihre <strong>Ehe</strong>frau damit einverstanden sein, unabhängig<br />

davon, ob die Wohnung oder das Haus Ihnen allein oder Ihnen beiden<br />

gehört. Verweigert allerdings Ihr Mann bzw. Ihre Frau gr<strong>und</strong>los die Zustimmung<br />

zur Vermietung oder zum Verkauf, so können Sie ans Gericht gelangen.<br />

Wer sorgt für den Unterhalt der Familie?<br />

Die Aufteilung der Aufgaben<br />

Frau <strong>und</strong> Mann sorgen gemeinsam für den Unterhalt der Familie.<br />

Sie bestimmen miteinander, wie Sie die Aufgaben, insbesondere die Erwerbs-,<br />

die Haus- <strong>und</strong> die Erziehungsarbeit entsprechend den Bedürfnissen der<br />

Familie <strong>und</strong> den persönlichen <strong>und</strong> finanziellen Möglichkeiten aufteilen. Als<br />

Beitrag zum Unterhalt der Familie zählen sowohl Geldleistungen als auch<br />

die Hausarbeit, die Betreuung der Kinder <strong>und</strong>, soweit nötig, die Mitarbeit<br />

im Beruf oder Gewerbe der <strong>Ehe</strong>partnerin bzw. des <strong>Ehe</strong>partners.

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