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Ehe- und Erbrecht - Gemeinde Wollerau

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Was gilt bei <strong>Ehe</strong>n zwischen Ausländerinnen <strong>und</strong> Ausländern?<br />

Die Wahl des Namens<br />

Sie müssen sich zum Zeitpunkt der Heirat entscheiden, ob Ihr Name dem<br />

schweizerischen Recht oder Ihrem Heimatrecht folgen soll.<br />

Der Aufenthalt <strong>und</strong> die Niederlassung<br />

Besitzt Ihr <strong>Ehe</strong>mann bzw. Ihre <strong>Ehe</strong>frau eine Schweizer Niederlassungsbewilligung<br />

(C-Bewilligung), haben Sie nach der Heirat Anrecht auf eine Aufenthaltsbewilligung<br />

(B-Bewilligung). Hat Ihr <strong>Ehe</strong>mann bzw. Ihre <strong>Ehe</strong>frau eine<br />

B-Bewilligung, wird Ihnen im Rahmen des so genannten Familiennachzuges<br />

unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls eine B-Bewilligung erteilt.<br />

Die Einbürgerung<br />

Als Ausländerin oder Ausländer können Sie eingebürgert werden, wenn Sie<br />

folgende zwei Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen:<br />

– während insgesamt zwölf Jahren in der Schweiz gewohnt haben, wobei<br />

diejenigen Jahre doppelt zählen, die Sie zwischen dem vollendeten zehnten<br />

<strong>und</strong> dem zwanzigsten Altersjahr hier verbracht haben,<br />

– während den fünf Jahren vor Einreichung des Gesuchs drei Jahre in der<br />

Schweiz gelebt haben.<br />

Erfüllt lediglich Ihr <strong>Ehe</strong>mann bzw. Ihre <strong>Ehe</strong>frau diese Voraussetzungen,<br />

können Sie dennoch gemeinsam eingebürgert werden, wenn folgende drei<br />

Voraussetzungen gegeben sind. Sie müssen:<br />

– insgesamt fünf Jahre in der Schweiz wohnhaft gewesen sein,<br />

– bei Einreichung des Einbürgerungsgesuchs seit einem Jahr in der<br />

Schweiz leben,<br />

– seit drei Jahren miteinander verheiratet sein <strong>und</strong> zusammenleben.<br />

Wer entscheidet über die Familienwohnung?<br />

Die Wahl der Wohnung <strong>und</strong> die Kündigung des Mietverhältnisses<br />

Alle Entscheide über die Familienwohnung treffen Frau <strong>und</strong> Mann gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

gemeinsam. Dabei müssen Sie die Bedürfnisse <strong>und</strong> Interessen der<br />

Familie berücksichtigen. Nicht nur die Wohnung <strong>und</strong> den Wohnort bestim-<br />

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