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Ehe- und Erbrecht - Gemeinde Wollerau

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Die Aufenthalts- <strong>und</strong> die Niederlassungsbewilligung<br />

Heiraten Sie einen Schweizer bzw. eine Schweizerin, haben Sie Anrecht auf<br />

eine Schweizer Aufenthaltsbewilligung (B-Bewilligung). Leben Sie während<br />

der <strong>Ehe</strong> fünf Jahre regulär <strong>und</strong> ununterbrochen in der Schweiz, haben Sie<br />

Anrecht auf eine Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung).<br />

Es ist zu empfehlen, sich bereits vor der Heirat bei der kantonalen Fremdenpolizei<br />

nach den genauen Vorschriften über die Einreise, den Aufenthalt<br />

<strong>und</strong> die Aufnahme einer Erwerbsarbeit zu erk<strong>und</strong>igen.<br />

Die Einbürgerung<br />

Sind Sie ausländischer Staatsangehörigkeit <strong>und</strong> mit einem Schweizer bzw.<br />

einer Schweizerin verheiratet, können Sie erleichtert eingebürgert werden.<br />

Dazu müssen Sie folgende drei Voraussetzungen erfüllen:<br />

– seit drei Jahren miteinander verheiratet sein <strong>und</strong> zusammenleben,<br />

– während insgesamt fünf Jahren in der Schweiz gelebt haben,<br />

– vor Einreichung des Gesuchs um Einbürgerung seit einem Jahr in der<br />

Schweiz wohnhaft sein.<br />

Sind Sie mit einem Schweizer bzw. einer Schweizerin verheiratet <strong>und</strong> wohnen<br />

im Ausland oder haben während der <strong>Ehe</strong> einige Zeit im Ausland gewohnt,<br />

so ist eine erleichterte Einbürgerung möglich, wenn Sie<br />

– seit sechs Jahren miteinander verheiratet sind, zusammenleben <strong>und</strong> mit<br />

der Schweiz eng verb<strong>und</strong>en sind.<br />

Bei Ihrer Einbürgerung erhalten Sie das Kantons- <strong>und</strong> <strong>Gemeinde</strong>bürgerrecht<br />

Ihres schweizerischen <strong>Ehe</strong>mannes bzw. Ihrer schweizerischen <strong>Ehe</strong>frau.<br />

Ihre bisherigen Staatsbürgerrechte dürfen Sie nach schweizerischem<br />

Recht behalten. Über Ihre Einbürgerung entscheidet das Eidgenössische<br />

Justiz- <strong>und</strong> Polizeidepartement.<br />

Das Bürgerrecht der Kinder<br />

Kinder aus binationalen <strong>Ehe</strong>n erhalten das Kantons- <strong>und</strong> <strong>Gemeinde</strong>bürgerrecht<br />

des schweizerischen Elternteils <strong>und</strong> demzufolge auch das Schweizer<br />

Bürgerrecht.

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