Ehe- und Erbrecht - Gemeinde Wollerau
Ehe- und Erbrecht - Gemeinde Wollerau
Ehe- und Erbrecht - Gemeinde Wollerau
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Die Aufenthalts- <strong>und</strong> die Niederlassungsbewilligung<br />
Heiraten Sie einen Schweizer bzw. eine Schweizerin, haben Sie Anrecht auf<br />
eine Schweizer Aufenthaltsbewilligung (B-Bewilligung). Leben Sie während<br />
der <strong>Ehe</strong> fünf Jahre regulär <strong>und</strong> ununterbrochen in der Schweiz, haben Sie<br />
Anrecht auf eine Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung).<br />
Es ist zu empfehlen, sich bereits vor der Heirat bei der kantonalen Fremdenpolizei<br />
nach den genauen Vorschriften über die Einreise, den Aufenthalt<br />
<strong>und</strong> die Aufnahme einer Erwerbsarbeit zu erk<strong>und</strong>igen.<br />
Die Einbürgerung<br />
Sind Sie ausländischer Staatsangehörigkeit <strong>und</strong> mit einem Schweizer bzw.<br />
einer Schweizerin verheiratet, können Sie erleichtert eingebürgert werden.<br />
Dazu müssen Sie folgende drei Voraussetzungen erfüllen:<br />
– seit drei Jahren miteinander verheiratet sein <strong>und</strong> zusammenleben,<br />
– während insgesamt fünf Jahren in der Schweiz gelebt haben,<br />
– vor Einreichung des Gesuchs um Einbürgerung seit einem Jahr in der<br />
Schweiz wohnhaft sein.<br />
Sind Sie mit einem Schweizer bzw. einer Schweizerin verheiratet <strong>und</strong> wohnen<br />
im Ausland oder haben während der <strong>Ehe</strong> einige Zeit im Ausland gewohnt,<br />
so ist eine erleichterte Einbürgerung möglich, wenn Sie<br />
– seit sechs Jahren miteinander verheiratet sind, zusammenleben <strong>und</strong> mit<br />
der Schweiz eng verb<strong>und</strong>en sind.<br />
Bei Ihrer Einbürgerung erhalten Sie das Kantons- <strong>und</strong> <strong>Gemeinde</strong>bürgerrecht<br />
Ihres schweizerischen <strong>Ehe</strong>mannes bzw. Ihrer schweizerischen <strong>Ehe</strong>frau.<br />
Ihre bisherigen Staatsbürgerrechte dürfen Sie nach schweizerischem<br />
Recht behalten. Über Ihre Einbürgerung entscheidet das Eidgenössische<br />
Justiz- <strong>und</strong> Polizeidepartement.<br />
Das Bürgerrecht der Kinder<br />
Kinder aus binationalen <strong>Ehe</strong>n erhalten das Kantons- <strong>und</strong> <strong>Gemeinde</strong>bürgerrecht<br />
des schweizerischen Elternteils <strong>und</strong> demzufolge auch das Schweizer<br />
Bürgerrecht.