Sommer 2007 - Pfarre Ottnang am Hausruck

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Geschieden alle Rechte in der Kirche verloren? 10 Klarstellungen 1. Niemand ist wegen einer Scheidung - die oft der einzige Ausweg aus einer zerstörerischen Ehe ist - von den Sakramenten ausgeschlossen. Geschiedene dürfen zur hl. Kommunion gehen, Paten sein usw. Es gelten hier keinerlei kirchenrechtliche Einschränkungen. 2. Manche kommen zur Überzeugung, dass ihre Ehe - obwohl seinerzeit in der Kirche feierlich begonnen - aus bestimmten Gründen (z.B. psychische Unreife eines Partners zur Zeit der Eheschließung) nicht gültig ist. Wenn kirchliche Gerichte auf Grund von Beweisen die Ungültigkeit feststellen (Annullierung), sind die Betroffenen frei, wieder kirchlich zu heiraten. 3. Viele gehen nach der Scheidung eine neue, "nichtkirchliche" Partnerschaft (z.B. standesamtliche Ehe) ein. Für sie gelten normalerweise Einschränkungen beim Sakramentenempfang, sie gehören aber weiterhin zur Gemeinschaft der Kirche und sind eingeladen, die Gottesdienste mitzufeiern, sich am Leben ihrer Pfarren zu beteiligen, kirchliche Einrichtungen in Anspruch zu nehmen usw. Auch in der Frage des Patenamtes gilt: "Kein Rigorismus!" (Kardinal Ratzinger). Sie dürfen Trauzeugen sein und erhalten ein kirchliches Begräbnis. 4. Es ist der ausdrückliche Wunsch des Papstes und aller Bischöfe, dass die Seelsorger und Pfarrgemeinden den geschiedenen und wiederverheirateten Kirchenmitgliedern mit Verständnis und Respekt begegnen und ihnen menschlich und religiös beistehen. 5. Viele Geschiedene, die in einer "nichtkirchlichen" Gemeinschaft leben, verspüren kein Bedürfnis, die Sakramente zu empfangen. Es gibt aber auch solche, die den ernsten Wunsch haben, zur hl. Kommunion zu gehen. Ihnen kann empfohlen werden, im Gespräch mit einem Seelsorger zu klären, wie ein geeigneter Weg gefunden werden kann. 7 Mag. Karl Veitschegger ist stellvertretender Pastoralamtsleiter und Referent für Katholische Glaubensinformation der Diözese Graz-Seckau 6. Scheidung ist nicht gleich Scheidung, und Wiederheirat ist nicht gleich Wiederheirat. Motive und Lebensumstände sind oft recht verschieden. In der Seelsorge soll jeder Mensch mit seiner individuellen Lebensgeschichte ernst genommen werden. 7. Das Schreiben der Glaubenskongregation in Rom vom 14. 9. 1994 zu diesem Thema macht auf wichtige Dinge aufmerksam: die eheliche Treue, die Würde der Eucharistie, den inneren Zusammenhang von Ehesakrament und Kommunion usw., es kann aber sicher nicht alle oft sehr komplizierten Einzelfälle regeln. Hier ist der erfahrene Seelsorger gefragt. 8. Die Sakramente sind nicht käuflich. Wer Kirchenbeitrag zahlt, leistet einen wichtigen Grundbeitrag für die Gemeinschaft der Kirche, er "erkauft" sich damit aber nicht das Recht auf bestimmte Sakramente. Deshalb richtet sich die Höhe des Kirchenbeitrages nach der wirtschaftlichen Situation der Kirchenmitglieder und nicht danach, wie häufig jemand persönlich an der Feier der Sakramente teilnimmt. 9. Nicht nur für wiederverheiratete Geschiedene, sondern für alle, die zur hl. Kommunion gehen wollen, gilt die ernste Mahnung des Apostels Paulus: "Jeder soll sich selbst prüfen; erst dann soll er vom (eucharistischen) Brot essen!" (1 Kor 11,28) 10. In Konfliktfällen wird sich der Christ/die Christin bemühen, größere Klarheit zu gewinnen, indem er/sie auf das Wort Gottes hört und offen ist für die kirchliche und menschliche Gemeinschaft. Letztlich gilt: "Dem sicheren Urteil seines Gewissens muss der Mensch stets Folge leisten." (Katechismus d. katholischen Kirche 1790). Oktober 1997

Kinderwortgottesdienste Samstag, 23. Juni um 16 00 in der Pfarrkirche Sonntag, 23. September um 8 00 im Pfarrheim Kanzleistunden Dienstag, 9 00 bis 11 00 Samstag, 8 30 bis 10 00 In Thomasroith (Sakristei) Mittwoch nach dem Gottesdienst (leider nur kurz wegen anschl. Religionsunterricht.) Normalerweise ist in den Kanzleistunden immer jemand anzutreffen Tauftermine Samstag, 23. Juni 11.00 Uhr Sonntag, 1. Juli 10.30 Uhr in Ottnang Sonntag, 8. Juli 10.30 Uhr Samstag, 4. August 11.00 Uhr Sonntag, 9. September 10.30 Uhr Samstag, 6. Oktober 11.00 Uhr Um rechtzeitige Anmeldung und Vereinbarung des Taufgespräches wird gebeten. 8 Familienmessen Sonntag, 17. Juni (Hongar Bergmesse) Sonntag, 30. September (Wortgottesdienst mit Kommunionfeier) Redaktionsschluss und letzter Abgabetermin der Berichte für den nächsten Pfarrbrief Freitag, 7. September 2007 Beiträge mittels e-Mail an: andreas distlbacher@utanet at Herausgabe und Vervielfältigung: Pfarramt 4901 Ottnang a. H. Tel.: 7221 Fax: 7221-14 E-Mail: pfarre.ottnang@dioezese-linz.at Homepage: www.pfarre-ottnang.at Redaktionsteam: Pfarrer Mag. Konrad Enzenhofer Mag. Andreas und Hedwig Distlbacher Freude und Trauer in unserer Pfarre Durch das Sakrament der Taufe wurden in die Gemeinschaft der Kirche aufgenommen: 11. März Kilian Geißler Frankenmarkt, Asten 8 17. März Antonia Humer Niederottnang 32 29. April Moritz Putzer Thomasroith 11 1. Mai Theresa Niedermayr Oberottnang 61 20. Mai Alexander Mario Lahner Vöcklabruck, In die ewige Heimat ist uns vorausgegangen: 20. Februar Hermann Trautenberger Attnang-Puchheim im 63. Lj. 28. Februar Heidemarie Tassold Lehen 8 im 46. Lj. 21. März Franz Hausjell Niederottnang 109 im 82. Lj. 24. März Rosa Holzinger Niederpuchheim 11 im 77. Lj. 14. April Stephanie Ringer Holzham 18 im 85. Lj. 26. April Alois Pohn Bergern 18 im 70. Lj.

Geschieden<br />

alle Rechte in der Kirche verloren?<br />

10 Klarstellungen<br />

1. Niemand ist wegen einer Scheidung - die oft<br />

der einzige Ausweg aus einer zerstörerischen<br />

Ehe ist - von den Sakr<strong>am</strong>enten ausgeschlossen.<br />

Geschiedene dürfen zur hl. Kommunion gehen,<br />

Paten sein usw. Es gelten hier keinerlei<br />

kirchenrechtliche Einschränkungen.<br />

2. Manche kommen zur Überzeugung, dass ihre<br />

Ehe - obwohl seinerzeit in der Kirche feierlich<br />

begonnen - aus bestimmten Gründen (z.B.<br />

psychische Unreife eines Partners zur Zeit der<br />

Eheschließung) nicht gültig ist. Wenn<br />

kirchliche Gerichte auf Grund von Beweisen<br />

die Ungültigkeit feststellen (Annullierung), sind<br />

die Betroffenen frei, wieder kirchlich zu<br />

heiraten.<br />

3. Viele gehen nach der Scheidung eine neue,<br />

"nichtkirchliche" Partnerschaft (z.B.<br />

standes<strong>am</strong>tliche Ehe) ein. Für sie gelten<br />

normalerweise Einschränkungen beim<br />

Sakr<strong>am</strong>entenempfang, sie gehören aber<br />

weiterhin zur Gemeinschaft der Kirche und sind<br />

eingeladen, die Gottesdienste mitzufeiern, sich<br />

<strong>am</strong> Leben ihrer <strong>Pfarre</strong>n zu beteiligen, kirchliche<br />

Einrichtungen in Anspruch zu nehmen usw.<br />

Auch in der Frage des Paten<strong>am</strong>tes gilt: "Kein<br />

Rigorismus!" (Kardinal Ratzinger). Sie dürfen<br />

Trauzeugen sein und erhalten ein kirchliches<br />

Begräbnis.<br />

4. Es ist der ausdrückliche Wunsch des Papstes<br />

und aller Bischöfe, dass die Seelsorger und<br />

Pfarrgemeinden den geschiedenen und<br />

wiederverheirateten Kirchenmitgliedern mit<br />

Verständnis und Respekt begegnen und ihnen<br />

menschlich und religiös beistehen.<br />

5. Viele Geschiedene, die in einer<br />

"nichtkirchlichen" Gemeinschaft leben,<br />

verspüren kein Bedürfnis, die Sakr<strong>am</strong>ente zu<br />

empfangen. Es gibt aber auch solche, die den<br />

ernsten Wunsch haben, zur hl. Kommunion zu<br />

gehen. Ihnen kann empfohlen werden, im<br />

Gespräch mit einem Seelsorger zu klären, wie<br />

ein geeigneter Weg gefunden werden kann.<br />

7<br />

Mag. Karl Veitschegger<br />

ist stellvertretender<br />

Pastoral<strong>am</strong>tsleiter und<br />

Referent für Katholische<br />

Glaubensinformation der<br />

Diözese Graz-Seckau<br />

6. Scheidung ist nicht<br />

gleich Scheidung, und Wiederheirat ist nicht<br />

gleich Wiederheirat. Motive und<br />

Lebensumstände sind oft recht verschieden. In<br />

der Seelsorge soll jeder Mensch mit seiner<br />

individuellen Lebensgeschichte ernst<br />

genommen werden.<br />

7. Das Schreiben der Glaubenskongregation in<br />

Rom vom 14. 9. 1994 zu diesem Thema macht<br />

auf wichtige Dinge aufmerks<strong>am</strong>: die eheliche<br />

Treue, die Würde der Eucharistie, den inneren<br />

Zus<strong>am</strong>menhang von Ehesakr<strong>am</strong>ent und<br />

Kommunion usw., es kann aber sicher nicht alle<br />

oft sehr komplizierten Einzelfälle regeln. Hier<br />

ist der erfahrene Seelsorger gefragt.<br />

8. Die Sakr<strong>am</strong>ente sind nicht käuflich. Wer<br />

Kirchenbeitrag zahlt, leistet einen wichtigen<br />

Grundbeitrag für die Gemeinschaft der Kirche,<br />

er "erkauft" sich d<strong>am</strong>it aber nicht das Recht auf<br />

bestimmte Sakr<strong>am</strong>ente. Deshalb richtet sich die<br />

Höhe des Kirchenbeitrages nach der<br />

wirtschaftlichen Situation der<br />

Kirchenmitglieder und nicht danach, wie häufig<br />

jemand persönlich an der Feier der Sakr<strong>am</strong>ente<br />

teilnimmt.<br />

9. Nicht nur für wiederverheiratete<br />

Geschiedene, sondern für alle, die zur hl.<br />

Kommunion gehen wollen, gilt die ernste<br />

Mahnung des Apostels Paulus: "Jeder soll sich<br />

selbst prüfen; erst dann soll er vom<br />

(eucharistischen) Brot essen!" (1 Kor 11,28)<br />

10. In Konfliktfällen wird sich der Christ/die<br />

Christin bemühen, größere Klarheit zu<br />

gewinnen, indem er/sie auf das Wort Gottes<br />

hört und offen ist für die kirchliche und<br />

menschliche Gemeinschaft. Letztlich gilt: "Dem<br />

sicheren Urteil seines Gewissens muss der<br />

Mensch stets Folge leisten." (Katechismus d.<br />

katholischen Kirche 1790).<br />

Oktober 1997

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