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Das Argument 91 - Berliner Institut für kritische Theorie eV

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418 Dieter Henkel und. Dorothee Roer<br />

und zum anderen mit einer erheblichen Belastung <strong>für</strong> die Auszubildenden<br />

verbunden 159 . Für den Staat aber wäre es die derzeit billigste<br />

Lösung. Er könnte nicht nur Kosten sparen, da keine neuen Einrichtungen<br />

geschaffen werden müßten, sondern zugleich auch die Auszubildenden<br />

in den jeweiligen Versorgungseinrichtungen als Arbeitskräfte<br />

verwerten, ähnlich wie bei Medizinern ihrer Facharztausbildung.<br />

2. Zur Berufspolitik<br />

Die Ausbildungspolitik der Psychologenlobbies ist natürlich zugleich<br />

ein ganz entscheidender Bestandteil ihrer Berufspolitik. Die<br />

Initiative zur Einrichtung von Kammern analog zu denen der<br />

Ärzte 160 resultierte primär aus dem Bestreben der Verbände, die<br />

Position der Klinischen Psychologen abzusichern iai . Da die Kammerfrage<br />

auch derzeit hauptsächlich die Klinischen Psychologen bzw.<br />

„nichtärztlichen Psychotherapeuten" betrifft, diskutieren wir sie hier<br />

nur unter dieser Perspektive.<br />

Den ersten 188 offiziellen Vorstoß zur „öffentlich-rechtlichen Konstitution<br />

der Klinischen Psychologen in einer Kammer" 183 stellte das<br />

„Psychologengesetz" 184 dar, das von der BDP-Landesgruppe Berlin<br />

1973 erarbeitet und dem Senator <strong>für</strong> Arbeit und Soziales vorgelegt<br />

wurde. Darin wird, analog den Ärztekammern, die Führung von<br />

Berufslisten und die Einrichtung einer Berufsgerichtsbarkeit geregelt.<br />

Spezielle Berufslisten z. B. <strong>für</strong> „nichtärztliche Psychotherapeuten"<br />

sind noch nicht explizit erwähnt,- können aber, wie bei den<br />

Ärzten, jederzeit eingebracht werden 165 . Vorsorglich ist jedoch schon<br />

jetzt vorgesehen, daß Diplompsychologen ohne weitere Qualifikationen<br />

wie z. B. Abschluß einer fachspezifischen Zusatzausbildung in<br />

keine Berufsliste aufgenommen werden sollen 168 . Unmittelbar nach<br />

dem <strong>Berliner</strong> Psychologengesetz wurde ein mit der dortigen Landesgruppe<br />

weitgehend abgestimmter Entwurf von der BDP-Landes-<br />

159 Z. B. durch die räumliche Trennung der jeweiligen Universitätsund<br />

Versorgungseinrichtungen.<br />

160 S. Bundesärztekammer (BÄK) und Landesärztekammer (LÄK). —<br />

Zum Rechtsstatus der Ärztekammern, zu ihren gesetzlichen und faktischen<br />

Funktionen, ihren Mitgliedschaftsbestimmungen s. Thelen, W., a. a. O.,<br />

S. 60—110.<br />

161 Entfällt.<br />

162 Die Absicht, Psychologenkammern einzurichten, wurde im BDP<br />

schon Anfang der 60er Jahre diskutiert (vgl. Psychologische Rundschau, 2,<br />

1963, S. 138).<br />

163 Zeitschrift <strong>für</strong>. Klinische Psychologie, 3,1972, S. 273.<br />

164 Näheres dazu s. GVT-Mitteilungen, 5, 1973, S. 50—66 (darin ist<br />

neben dem Gesetzestext auch eine ausführliche Kritik enthalten). <strong>Das</strong><br />

<strong>Berliner</strong> Psychologengesetz kann außerdem angefordert werden bei der<br />

BDP-Geschäftsstelle, 6 Frankfurt, Freiherr-vom-Stein-Straße 48.<br />

165 Vgl. „BDP-Broschüre", S. 73; GVT-Mitteilungen, 5, i973, S. 51—54.<br />

166 Vgl. ebda, S. 52.<br />

DAS ARGUMENT <strong>91</strong>/1975 ©

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