Das Argument 91 - Berliner Institut für kritische Theorie eV
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418 Dieter Henkel und. Dorothee Roer<br />
und zum anderen mit einer erheblichen Belastung <strong>für</strong> die Auszubildenden<br />
verbunden 159 . Für den Staat aber wäre es die derzeit billigste<br />
Lösung. Er könnte nicht nur Kosten sparen, da keine neuen Einrichtungen<br />
geschaffen werden müßten, sondern zugleich auch die Auszubildenden<br />
in den jeweiligen Versorgungseinrichtungen als Arbeitskräfte<br />
verwerten, ähnlich wie bei Medizinern ihrer Facharztausbildung.<br />
2. Zur Berufspolitik<br />
Die Ausbildungspolitik der Psychologenlobbies ist natürlich zugleich<br />
ein ganz entscheidender Bestandteil ihrer Berufspolitik. Die<br />
Initiative zur Einrichtung von Kammern analog zu denen der<br />
Ärzte 160 resultierte primär aus dem Bestreben der Verbände, die<br />
Position der Klinischen Psychologen abzusichern iai . Da die Kammerfrage<br />
auch derzeit hauptsächlich die Klinischen Psychologen bzw.<br />
„nichtärztlichen Psychotherapeuten" betrifft, diskutieren wir sie hier<br />
nur unter dieser Perspektive.<br />
Den ersten 188 offiziellen Vorstoß zur „öffentlich-rechtlichen Konstitution<br />
der Klinischen Psychologen in einer Kammer" 183 stellte das<br />
„Psychologengesetz" 184 dar, das von der BDP-Landesgruppe Berlin<br />
1973 erarbeitet und dem Senator <strong>für</strong> Arbeit und Soziales vorgelegt<br />
wurde. Darin wird, analog den Ärztekammern, die Führung von<br />
Berufslisten und die Einrichtung einer Berufsgerichtsbarkeit geregelt.<br />
Spezielle Berufslisten z. B. <strong>für</strong> „nichtärztliche Psychotherapeuten"<br />
sind noch nicht explizit erwähnt,- können aber, wie bei den<br />
Ärzten, jederzeit eingebracht werden 165 . Vorsorglich ist jedoch schon<br />
jetzt vorgesehen, daß Diplompsychologen ohne weitere Qualifikationen<br />
wie z. B. Abschluß einer fachspezifischen Zusatzausbildung in<br />
keine Berufsliste aufgenommen werden sollen 168 . Unmittelbar nach<br />
dem <strong>Berliner</strong> Psychologengesetz wurde ein mit der dortigen Landesgruppe<br />
weitgehend abgestimmter Entwurf von der BDP-Landes-<br />
159 Z. B. durch die räumliche Trennung der jeweiligen Universitätsund<br />
Versorgungseinrichtungen.<br />
160 S. Bundesärztekammer (BÄK) und Landesärztekammer (LÄK). —<br />
Zum Rechtsstatus der Ärztekammern, zu ihren gesetzlichen und faktischen<br />
Funktionen, ihren Mitgliedschaftsbestimmungen s. Thelen, W., a. a. O.,<br />
S. 60—110.<br />
161 Entfällt.<br />
162 Die Absicht, Psychologenkammern einzurichten, wurde im BDP<br />
schon Anfang der 60er Jahre diskutiert (vgl. Psychologische Rundschau, 2,<br />
1963, S. 138).<br />
163 Zeitschrift <strong>für</strong>. Klinische Psychologie, 3,1972, S. 273.<br />
164 Näheres dazu s. GVT-Mitteilungen, 5, 1973, S. 50—66 (darin ist<br />
neben dem Gesetzestext auch eine ausführliche Kritik enthalten). <strong>Das</strong><br />
<strong>Berliner</strong> Psychologengesetz kann außerdem angefordert werden bei der<br />
BDP-Geschäftsstelle, 6 Frankfurt, Freiherr-vom-Stein-Straße 48.<br />
165 Vgl. „BDP-Broschüre", S. 73; GVT-Mitteilungen, 5, i973, S. 51—54.<br />
166 Vgl. ebda, S. 52.<br />
DAS ARGUMENT <strong>91</strong>/1975 ©