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Das Argument 91 - Berliner Institut für kritische Theorie eV

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416 Dieter Henkel und. Dorothee Roer<br />

Anspruch darauf, um ihre schwache Position im Bereich der Psychotherapie<br />

zu verbessern (s. Pkt A.4.I.). In dieser Konkurrenzsituation<br />

gehen die Psychologenverbände zweigleisig vor. Zum einen wenden<br />

sie sich nicht explizit gegen die Zulassung von Medizinern, um den<br />

Widerstand der Ärzteorganisationen gegenüber den „Emanzipationsbestrebungen"<br />

der Psychologen zu mildern. So werden z. B. im<br />

DBV Psychologen und Ärzte als Mitglieder zugelassen 153 . Zum anderen<br />

aber versuchen die Standesfunktionäre der Psychologen, über<br />

eine massive Ausnutzung von Konkurrenzvorteilen, auch die Ärzte<br />

zu disqualifizieren, um die Ausbildung in Klinischer Psychologie so<br />

weit wie möglich <strong>für</strong> Psychologen zu monopolisieren. Diese Absicht<br />

kommt in einer Stellungnahme klar zum Ausdruck, die 7 Hochschullehrer<br />

<strong>für</strong> Klinische Psychologie (größtenteils exponierte Verbandsfunktionäre)<br />

auf der Grundlage einer am 23. Mai 1974 in Bochum<br />

abgehaltenen Besprechung an das Bundesgesundheitsministerium<br />

sandten 154 . Unter Bezugnahme auf die Ergebnisse der Sachverständigenanhörung<br />

l55 , in denen eine dreijährige Ausbildungszeit in Klinischer<br />

Psychologie vereinbart war, machen die Ordinarien darin<br />

dem Staat ein billigeres Ausbildungsangebot, um die Mediziner zu<br />

übervorteilen. Sie versuchen glaubhaft zu machen, daß <strong>für</strong> Psychologen<br />

eine ein- bis zweijährige Fortbildung in Klinischer Psychologie<br />

ausreicht, <strong>für</strong> Mediziner jedoch weiterhin 3 Jahre unbedingt erforderlich<br />

sind. Dies wird gerechtfertigt mit der Behauptung, Psychologen<br />

erhielten schon während ihres Studiums eine recht umfassende<br />

klinisch-psychologische Ausbildung (wobei z. B. die völlig praxisferne<br />

Vordiplomausbildung einfach als „vorklinisch" umdefiniert<br />

wird). Gleichzeitig offerieren die Ordinarien dem Staat, die Ausbildung<br />

während des Diplomstudiums unter maximaler Ausschöpfung<br />

153 Vgl. § 5 der Satzung des DBV. Damit wird zugleich unterstrichen,<br />

daß andere Berufsgruppen als Psychologen und Ärzte von der Ausbildung<br />

in Klinischer Psychologie und von der Tätigkeit als „Psychotherapeut"<br />

ausgeschlossen werden sollen. Darin stimmen alle Psychologenverbände<br />

ausdrücklich überein (s. Informationen der GwG, 10, 1973, S. 12; Psychologische<br />

Rundschau, 1, 1972, S. 70 ff.).<br />

154 Dieser Brief wurde unterzeichnet von E. Duhm (Uni. Göttingen),<br />

L. Kemmler (Uni. Münster), R. Bastine (Uni. Heidelberg), W. Butollo<br />

(Uni. München), L. J. Pongratz (Uni. Würzburg), H. Schauer (Uni. Marburg)<br />

und D. Schulte (Uni. Bochum) (allesamt Professor <strong>für</strong> Psychologie,<br />

Fachrichtung Klinische Psychologie; Schulte ist 1. Vors. des DBV, Duhm<br />

1. Vors. des „Kuratorium Fachpsychologe <strong>für</strong> Klinische Psychologie", dem<br />

1974 Bastine und Schauer als Mitglieder angehörten; Kemmler ist Beisitzer<br />

beim Ehrengericht des DGfPs). In diesem Brief kommt die aus ständischen<br />

Interessen notwendige Abkehr von einer verbandsinternen Kontrolle<br />

der Ausbildung in Klinischer Psychologie bzw. zum „nichtärztlichen<br />

Psychotherapeuten" erstmals explizit zum Ausdruck. Dazu heißt<br />

es: „Die staatliche Anerkennung als Psychotherapeut könnte noch in diesem<br />

Jahr erfolgen."<br />

155 S. Anm. <strong>91</strong>.<br />

DAS ARGUMENT <strong>91</strong>/1975 ©

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