Das Argument 91 - Berliner Institut für kritische Theorie eV
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414 Dieter Henkel und. Dorothee Roer<br />
kretisierten Ausbildungskonzeption folgende Konsequenzen: Die von<br />
den Standesverbänden wesentlich mitverursachte Abwertung des<br />
Diploms in Psychologie (s. RPO) würde den geplanten Ausbildungszentren<br />
(s. Ziff. 2) stets genügend zahlungswillige Interessenten zuführen.<br />
Die Zentren bzw. das Kuratorium könnten durch einen internen<br />
Numerus Clausus 145 (s. Ziff. 6), durch die Kontrolle der Ausbildungsinhalte<br />
(s. Ziff. 3) und das Monopol über die Vergabe des<br />
Fachpsychologenzertifikats (s. Ziff. 7) sowohl die Qualität als auch<br />
die Quantität des Therapeuten-Output je nach Marktlage und taktischer<br />
Zielsetzung der Verbände steuern 146 . Teile dieser verbandsinternen<br />
Ausbildungspläne sind inzwischen schon realisiert (Einrichtung<br />
des Kuratoriums aus Vertretern des BDP 147 und der DGfPs sowie<br />
die Vergabe von Zertifikaten zur Anerkennung als „Fachpsychologe<br />
<strong>für</strong> Klinische Psychologie" und Durchführung von privat zu<br />
finanzierenden Ausbildungskursen 14s .<br />
2.1.2. 2. Phase (ab 1974)<br />
Diese Konzeption steht jedoch im Widerspruch zu der zunehmenden<br />
Tendenz des Staates, den Einfluß ständischer Organisationen auf<br />
die Ausbildung und Praxis der im Gesundheitswesen tätigen Berufsgruppen<br />
zugunsten einer stärkeren staatlichen Planung so weit wie<br />
nötig zurückzudrängen (s. Pkt A.4). Insofern liegt es in seinem Interesse,<br />
auch die Ausbildung in Klinischer Psychologie unter seine<br />
Kontrolle zu bringen. Zumal sich schon jetzt aufgrund der Erfahrungen<br />
im Bereich der tiefenpsychologischen Therapieausbildung (s. Pkt<br />
A.4.1) in aller Deutlichkeit abzeichnet, daß der zu erwartende gesamtgesellschaftliche<br />
Bedarf an Klinischen Psychologen bzw. „nichtärztlichen<br />
Psychotherapeuten" 149 durch eine privat finanzierte und<br />
verbandsintern organisierte Ausbildung überhaupt nicht gedeckt<br />
werden kann.<br />
Zudem steht die von den Verbänden geforderte Kontrolle über die<br />
Ausbildung im Widerspruch zu ihrem eigenen Interesse nach Anerkennung<br />
des klinischen Psychologen als Heilberuf. Denn dies erfordert<br />
erstens eine bundeseinheitliche Fixierung der Ausbildungs- wie<br />
auch der Tätigkeitsmerkmale des Klinischen Psychologen. Zweitens<br />
setzt die Heilberufsanerkennung eine Ausbildung voraus, die mit<br />
einem staatlich (und nicht verbandsintern) anerkannten Abschluß<br />
endet und an staatlichen <strong>Institut</strong>ionen (z. B. Universitäten), zumin-<br />
145 Vorgesehen war z. B. eine klinisch-psychologische Diplomarbeit als<br />
Eingangsvoraussetzung und die Durchführung mündlicher Aufnahmeprüfungen<br />
in den verbandseigenen Ausbildungszentren (s. „BDP-Broschüre",<br />
S. 46).<br />
146 Dieser verbandsinterne Ausbildungsplan ist in seinen Grundzügen<br />
fast identisch mit der schon seit langem realisierten Ausbildungskonzention<br />
im Bereich der Psychotherapie (s. auch Pkt A.4.I.),<br />
147 S. „BDP-Broschüre", S. 2.<br />
148 Näheres dazu s. die Mitteilungen des DBV. In: GVT-Mitteilungen,<br />
3/4, 1972, S. 5. ff.<br />
149 Näheres dazu s. unter Aran. 58.<br />
DAS ARGUMENT <strong>91</strong>/1975 ©