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Gesellschaft für Pommersche Geschichte - Digitalisierte Bestände ...

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50 Cöslin und die letzten<br />

Wahl seines Aufenthaltsortes dieser Stadt natürlich den Vorzug<br />

; dann waren die Zeiten auch mittlerweile zn ernst geworden,<br />

als daß sich rauschende Fröhlichkeit in Cöslins Mauern<br />

hätte entwickeln können ^). Interessant sind die Verwickelungen<br />

des Jahres 1629. Tie katholische Kirche suchte damals anch<br />

Camin unter dem Vorgeben, daß es ein unmittelbares<br />

Stift sei, wieder sich zuzuwenden; der König von Polen machte<br />

abermals bedeutende Anstrengnugen, nm Camin als ein<br />

katholisches Bisthnm seinem Sohne zu erwerben: doch ging<br />

diese große Gefahr <strong>für</strong> Camin nnd ganz Pommern gnädig<br />

vorüber, da der Kaiser Bogislavs Protest, daß er auf das<br />

Stift als ein mittelbares, unumstößliche Rechte habe, als<br />

gültig anerkannte. In dem nun folgenden Lärm des anch über<br />

Pommerns Gefilde sich ausbreitenden großen Religionskrieges<br />

verlieren die besonderen Schicksale und Wandelungen des Caminer<br />

Bisthnms an Interesse. Bogislav starb als der letzte<br />

männliche Sproß des Greifenstammes im Jahre 1637^).<br />

Es folgt, wie dies ja schon vorherbestimmt war, als Vischof<br />

der letzte der Reihe Ernst Vogislav, Herzog von Croy, von<br />

mütterlicher Seite ein Ablömmliug der Mnmerschcn Herzoge.<br />

Anch er muß noch in Cöslin vorübergehend residirt haben,<br />

da er in den Bublitzer Hexenprozessen eine Urknnde von Cöslin ans<br />

datirt 169). Endlich machten die westfälischen Friedensschlüsse<br />

den unsäglichen Leiden des von Kaiserlichen nud Schweden<br />

zuletzt furchtbar heimgesuchten Pommerlandes ein Ende; aber<br />

allerdings mit der Selbstständigkeit nnd landschaftlichen Znsammengehörigkeit<br />

war es vorbei: der Greifenstamm war ins Grab<br />

gesunken und, obschon der brandenbnrgische Knrstaat in Folge<br />

früherer Erbverträge als Erbe des gesammten Pommer-<br />

'6?) 23. O^ooer 1623 bestätigt Bogislav laut Urknnde das Cösliner<br />

Privileg fin Cöslin); desgleichen 25. Februar 1629 stellt er iu<br />

Cöslin Urknnde ans über dic eingelöste Obligation des Vnlgrin.<br />

lN) Philipp Inlins war schon 1625 gestorben, so daß zuletzt Bögislav<br />

XIV., wie sein Urahn Bogislav X. ganz Pommern unter seinem<br />

Scepter vereinigt hatte.<br />

'69) Benno a. a. O. Seite 56.

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