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Gesellschaft für Pommersche Geschichte - Digitalisierte Bestände ...

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364 <strong>Geschichte</strong> des pommerschen Schulwesens<br />

Falsij, item Regula Coß, item Regula Ceciß, von Vehekauff.<br />

Diese obgesazten Regulen seindt alle hochnödig zum Kauffhandell.<br />

Nachdem die Andernn, die da lesenn, laß ich zweymahl<br />

aufsagen biß Seygerß 10 Vhr; ehe sie aber heim gehen, laß<br />

ich sie den vorhabenden Psalm bethen, zu dem auch etliche<br />

feine sprüche auß h. schriefft, die mit dem Sontageß Euangelium<br />

vberein stimmen, dazu sprechenn.<br />

Nach Mittage aber, wann meine schulkinder wiedermnb<br />

in die schule kommen, laß ich einenn Jeden, worinnenn oder<br />

in welchen buche er lernet, zweymahl auffsagenn; die Andern<br />

aber, die da rechnen vnnd schreiben, dieselben müßen allerley<br />

handtschrifften vnnd brieffe lesenn, damit sie dieselben gewiß<br />

lernenn. Nach dem laß ich ermelte schreib- vnnd Rechenknaben<br />

ihr schriefften auffweißen, auch einen Iedenn, waß sie schreiben,<br />

alß nemlich die Puncten oder Zerstreuung der Cureutbuchstaben<br />

vnnd Anhenckung derselben, wie sie hierunthen gesezt sein.<br />

Die nun folgende Anleitung, aus dem einfachen Haarstrich<br />

und seiner Verbindung mit dem Grundstrich alle Buchstabeu<br />

der Kurrentschrift herzuleiten, aus dieser die Canzleischrift<br />

zu bilden und endlich die Formirung der Versalbuchstaben,<br />

„zu allen Zierschriefften bequemlich", läßt sich durch den gewöhnlichen<br />

Tyftendruck nicht wiedergeben.") Dann heißt es weiter:<br />

Die andernn schulknabenn aber weisen ihre schriefften, auß<br />

den Vorschriefftenn^) geschrieben, auf. Die Dridten weisen auff<br />

ihre geschriebene brieffe. Wan diß geschehen, laß ich sie, ehe<br />

sie auß der schule gehenn, denn Psalm, den sie <strong>für</strong>haben, item<br />

die beicht, danebenn obenermelte ssirüche vnnd andere feine<br />

christliche gebetlein bethen. Deß Mitwochß aber, die da lesen<br />

^) Trotzdem wird in der von Trobitzsch und den andern stettiner<br />

Deutschschulmeistern gegen die unconcessionirten Schulen angeregten<br />

Untersuchung ihm vom Rath der Vorwurf gemacht: „das er böß vndt<br />

nicht recht schreibett, wie ihm dann seine vitia da vorgezeigett.". Er<br />

dagegen „weiß nicht woher es kombtt, I. f. G. wehre ja mitt seiner<br />

Schrifft zufrieden gewesen."<br />

") Es wurden also Vorlegeblätter gebraucht.

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