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Gesellschaft für Pommersche Geschichte - Digitalisierte Bestände ...

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von Di'. v. Vülow. 361<br />

Schulen von Amtswegen mit Wohnung versehen, Gehalt aber<br />

erhielten sie, als jenen unebeubürtig und dem kirchlichen Organismus<br />

fremd, von der Kirche nicht. Die Kirchenordnung erlaubt<br />

nur, „so se sram sint vnd dem Pastori nicht wedderwillich,<br />

mach meu vth der caste ein gescheuck genen", und verweist sie<br />

im Uebrigcu wegeu der Besoldung ans das Schulgeld. Ebensowenig<br />

sind die dentschen Schnleu als Corporation am Gottesdieust<br />

betheiligt.<br />

Daß von der gestatteten Vereinigung beider Arten von<br />

Schulen praktischer Gebranch gemacht wurde, beweisen die<br />

Schulordunugen. Im Leetionsftlan von Golnow von 1595<br />

figurircn deutsche Schüler zwar nicht; bei den Bestimmungen<br />

über das Schulgeld stehen aber hinter den Donatisten noch<br />

Alphabetarier, welche vierteljährlich 2 Groschen geben uud<br />

uuter deuen jedenfalls deutsche Schüler zu verstehen sind. Der<br />

Schulordnung von Labes merkt man eine Vereinigung von lateinischer<br />

und deutscher Elementarschule auch nicht an, deuuoch<br />

wird bei dem schon erwähnten niederen Bildnngsstande der<br />

dortigen Lateiner ein solches Verhältniß stattgefunden haben.<br />

Die wolgaster Schulordnung dagegen erwähnt der Aei'inQnici,<br />

denen der Cantor am Donnerstag von 8—9 Nhr in Verbindung<br />

mit der Prima, Secuuda und Tertia Rechennnterricht ertheilt.<br />

Iu Stralsund war bei der lateiuischen Schule von Anfang an<br />

eine Real- oder Elementarsection nnter dem Namen der deutschen<br />

Schule. Die Lehrgegenstände waren Lesen und Lernen<br />

des Katechismus, Lcseu des Evangeliums uud der Epistel <strong>für</strong><br />

den nächsten Sonntag, Lernen biblischer Sprüche, Lesen von<br />

Druck- und Handschrift, Schreiben und kleine Stilübungen,<br />

namentlich Anleituug zum „Dichteu gemeiner Sendbriefe". Am<br />

Sonnabend um 3 Uhr nach der Rückkehr aus der Kirche hatten<br />

die Deutschschüler das Schullocal zu fegen und zu reinigen.^)<br />

N) Zober a. a. O. I. Seite 4 nnd 8 scheint darin eine besondere<br />

Erniedrigung der stralsunder Schüler zu finden; das ist wohl nicht nöthig,<br />

denn die Sache kam auch anderwärts vor, z. V. iu der lateiuischen<br />

Stadtschule iu Coburg, vou der es IM') heißt: „Beyde wctoi'ilr sollen<br />

die Wochen zweymal ausgekehret werden, das gröste von den<br />

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