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Gesellschaft für Pommersche Geschichte - Digitalisierte Bestände ...

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von Di'. v. Vülow. 359<br />

Die Deutsche uud Schreibschule.<br />

Neben der lateinischen Schule des Mittelalters, auf anderem<br />

Boden erwachsen und gegen jene gehalten ein kümmerliches<br />

Dasein fristend, tritt die deutsche Schreib- und Rechenschule<br />

auf. Der mittelalterliche Geist vermochte die ihm fremde<br />

Pflanze nicht zu Pflegen, dennoch aber entstanden diese Schulen<br />

in den größeren Handelsstädten aus dem Bedürfniß des höheren<br />

Vürgerstandes, dem <strong>für</strong> seine Berufsbildung die lateinischen<br />

Schulen nicht genügten. Die evangelischen Schulreformatoren<br />

dachten über die Nothwendigkeit der deutschen Schulen noch<br />

nicht viel anders als die Schulmänner älterer Zeit, und es<br />

ist in dieser Hinsicht charakteristisch, daß die pommersche Kirchenordnung<br />

von 1563 den Abschnitt „Van Düdschen Schrifftscholen"<br />

nicht nur in wenig Zeilen absolvirt, sondern denselben<br />

auch mit den Worten beginnen läßt: „Alle Winckelscholen<br />

schoten vorbaden syn". In der Achtung der Schulbehörden<br />

standen alfo deutsche Schulen und Winkelschulen ziemlich gleich<br />

niedrig. Und doch ist der Begriff der Volksschule, denn das<br />

und nichts anderes ist die sogenannte deutsche und Schreibschule,<br />

als Grundlage alles Schulwesens so recht aus dem Geiste des<br />

evangelischen Protestantismus geboren; denn indem einerseits<br />

der Begriff der Schule, und andrerseits der Begriff des Unterrichts<br />

aus dem evangelischen Begriff des Reiches Gottes<br />

hervorgegangen war, so konnte sich nunmehr ein Schulwesen<br />

entwickeln, von dem die katholische Welt kaum eine Ahnung<br />

gehabt hatte, und in welchem die Idee des Menschen durch<br />

das Evangelium und durch die Wissenschaft zu ihrem Rechts<br />

kam. Hier stehen zu bleiben, war nicht möglich, vielmehr<br />

mußte von dieser Erkenntniß aus, der die Schulmänner des<br />

16. Jahrhunderts mehr und mehr theilhaft wurden, das Kirchenregiment<br />

allmählig bis zur allgemeinen Schulpflichtig<br />

keit fortschreiten als dem Schlußstein, der in den reformatorischen<br />

Neubau des Unterrichtswesens eingefügt ward. ^) In<br />

N) Heppe, das Schulwesen des Mittelalters und dessen Reformation<br />

im 16. Jahrh. Marburg 1860, Seite 63.

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