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Gesellschaft für Pommersche Geschichte - Digitalisierte Bestände ...

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356 <strong>Geschichte</strong> des pommerschen Schulwesens<br />

12—1 Uhr, Choralgesang am Sonnabend nm 12 Uhr), in<br />

Labes (Donnerstag von 12—1 Uhr) wird Gesangnnterricht ertheilt;^)<br />

am eingehendsten scheint man sich aber in Wolgast<br />

mit Gesang beschäftigt zn haben. Die Schnlordnnng von Wolgast<br />

von 1601, dem Ende des hier behandelten Zeitraums angehörend,<br />

enthält ein eigenes Kapitel, die Gesetze <strong>für</strong> den musikalischen<br />

Chor umfassend, aus denen wir über die Art der<br />

dort getriebenen Kunst zwar wenig erfahren, aber doch im<br />

Allgemeinen die hohe Bedeutung ersehen können, die derselben<br />

beigelegt wurde; denn wer sich in seinem Wandel irgend etwas<br />

zu Schulden kommen ließ, oder auch nur durch unpassende<br />

Kleidung Anstoß erregte, wurde aus dem Chor ausgeschlossen.<br />

Es geht übrigens daraus hervor, daß dieser musicalische Chor<br />

in Wolgast nicht bloß in der Kirche, sondern auch bei öffentlichen<br />

Gelegenheiten anderer Art, Hochzeiten und dergl. aufgetreten<br />

ist. Derselbe hat auch den Currendegesang betrieben.<br />

Als Hülfsmittel finde ich das Cantionale von Lossius<br />

uud die ^rt68 mu8ic3.i68 von Dresler, beide in<br />

Golnow.<br />

Der Schatz an geistlichen Liedern, welcher der Schuljugend<br />

zugänglich gemacht wurde, war nicht erheblich. Die<br />

Kirchenordnung von 1563 schreibt nur <strong>für</strong> die unterste Klasse<br />

das Lernen der gewöhnlichsten lateinischen und deutschen Kirchenlieder<br />

vor, nämlich:<br />

dat düdefche ^o venni<br />

dat düdesche<br />

dat düdesch<br />

Ick dancke dem Heren van gantzen herten.<br />

Esaia dem Propheten dat geschach.<br />

Herre nu lestu dynen Diener in friede fahren, vnde<br />

dergelicken ?c.<br />

Item die olden Cantica van den festen.<br />

N) Als die passendste Stunde <strong>für</strong> den Gesaugunterricht gilt schon<br />

1535 in Vugenhagens Kirchenordnung die Stunde nach dem Essen,<br />

und auch 1563 wurde in der dritten Klasse „alle dage VP die rij<br />

stunde", d. h. nach Tisch, musicirt.

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