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Gesellschaft für Pommersche Geschichte - Digitalisierte Bestände ...

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32 Cöslin und die letzten<br />

diesen 1^/2 Jahren von Cöslin abwesend gewesen sein; so<br />

steht in einem <strong>für</strong>stlichen Reverse über Holz, das die Stadt<br />

Cöslin geliefert hat, vom 26. Juni 1603 „daß wir alhie uf<br />

unserm Hause Cößlin Zeit unseres AbWesens etwas zu<br />

bawen und kegen anstehendich Wynter anzurichten gnediglich<br />

angeordnet haben." Als dann am 1. September dieses Jah-<br />

res Herzog Barnim in Stettin starb, versäumte Franz nicht<br />

zusammt seinen Brüdern dem feierlichen Leichenbegängniß am<br />

18. October beizuwohnen. Hinter dem Sarge gingen Bogis-<br />

lav, der nun die Regierung übernahm, und feine Söhne, letz-<br />

tere durchaus nicht, wie Joachim von Wedel! bemerkt,^) mit<br />

sehr leidtragenden Mienen. Denn <strong>für</strong> die jungen Fürsten be-<br />

deutete der Tod Barnims einen großen Umschwung in den<br />

Glücksverhältnisfen, da jetzt ihr Vater die Regierung der Haupt-<br />

linie übernahm. Im Jahre 1604 ließ sich Bischof Franz end-<br />

lich die lange aufgeschobene Huldigung in den stiftischen Städten<br />

abstatten. Grund zu dieser Verzögerung hatte wohl der Um-<br />

stand gegeben, daß Franz die von Casimir überkommenen<br />

Zwistigkeiten mit der Stadt Colberg erst zum Austrag bringen<br />

mußte. Zunächst war er mit aller Strenge gegen Colberg<br />

eingeschritten. Tausend Thaler Buße wurden auferlegt und dem<br />

Bürgermeister, Jürgen von Braunschweig, die Bestätigung verwei-<br />

gert. Colberg lehnte daher trotzig die Huldigung ab. Herzog<br />

Philipp mußte vermitteln und erst am 7. März konnte Franz<br />

zur Huldigungsfeier in Colberg erscheinen. ^) Dem mit gro-<br />

ßem Gefolge einziehenden Bischof eilte die Bürgerschaft mit<br />

drei Fahnen entgegen und empfing ihn mit Geschützdonner und<br />

feierlichen Anreden. Auf dem Rathhaus wurde der Fürst meh-<br />

rere Tage festlich bewirthet und am 11. März leistete Rath<br />

und Bürgerfchaft die Huldigung. Dann ist auch von den<br />

andern Städten die Huldigung erfolgt. Am 30. April ist die<br />

Privilegiumsurkunde <strong>für</strong> Cöslin, am 6. Mai die <strong>für</strong> Bublitz<br />

ausgefertigt. ^)<br />

") Vgl. Dähnert, Pomm. Vibl. II, Seite 134.<br />

96) Riemann a. a. O. Seite 357.<br />

n) Die Vublitzer Urkunde Rango orix. ?om. Seite 208. Erst

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