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Gesellschaft für Pommersche Geschichte - Digitalisierte Bestände ...

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340 <strong>Geschichte</strong> des pommerschen Schulwesens<br />

als daß dasselbe vermieden werden konnte, nnd die Kirchenordnung<br />

von 1563 enthält dieselbe Klage. Naturallieferungen<br />

sollten dem auch anderwärts sehr gering bemessenen Baargehalt<br />

zu Hülfe kommen; wie es aber damit beschaffen war, bezeugt<br />

am deutlichsten eine Eingabe des Rectors und des Lehrers der<br />

Partimlar-(Latein-)schule in Wollin vom 13. Mai 1594 an<br />

die Mitglieder der Kirchenvisitation als an die von der Kirchenordnung<br />

zur Beachtung gerade auch solcher Mängel bestellte<br />

Behörde. Die klägliche Lage der Lehrer wird darin in deutlichen<br />

Farben geschildert, und das Schreiben mag darum unverkürzt<br />

hier seine Stelle finden:^)<br />

Achtbare, Ehrwürdige, Edle, Ehrnveste, Erbare, Hochgelarte,<br />

Großgoustige Herren! Mittelß unser Dieustanbiethung<br />

werden E. A. W. unnd G. sich aus dem, so E. A. W. unnd<br />

G. übersandt, günstigklich ehrinnernn, was geringe Besolduuge<br />

wir wegen uuserer Schuldienste vonn der Kirchen zu gewarten<br />

haben, worbeneben E. A. W. unnd G. Fohlgendes zu berichten<br />

unß die Notturfft dringen thut, das ohne unsere eintfaltiges<br />

Ehrinnernn dieselbige reifflich zu erWegen habenn, wie Gott<br />

der Almechtige von Iaren zu Iharenn dem menschlichem: Geschlechte<br />

wegen großer Sünde, was zu des Menschen Underhalt<br />

unnd Leibesnahrunge gehörett, durch seinen gerechten Zorne<br />

entzehen unnd miswachsige Iare einfhallen lessett, dahero dan<br />

bey den Menschen in allen Stenden, was zu menschlichem<br />

Underhalt nottigk, vonn Iaren zu Iaren allentlich je theurer<br />

unnd theurer wirtt. In welches Ehrwegunge den andernn<br />

Kirchendienernn dieses Ortes ihre vorhin geringe Besoldunge<br />

vmme mennigerleye orsake willen, dat ein Parner edder predicante oct<br />

mit sy ein Stadtscriuer. A. v. Balthasar, «lug oeoi68Ì3.8tieum p^toi'ki6,<br />

1763. II, S. 575.<br />

2!) Staatsarchiv zu Stettin: Stett. Arch. ?. I. Tit. 110. Nr. 2.<br />

Noch im 18. Jahrh., als die Schulgesellen zu Greifenberg wegen<br />

Errichtung eines eigenen Hausstandes um Gehaltserhöhung baten, ent<<br />

schied der Rath: „es sei kein nothwendiges 6886utÌ3.l6 des Lehrers, daß<br />

er sich verheirathe; dieser Stand sei überhaupt nur ein tsmpoi-iii-iuiu<br />

cziliä." Die Lehrer müßten „in der Zufriedenheit mit ihrer Lage ihre<br />

Größe zeigen." Riemann, Gesch. der Stadt Greifenberg, S. 115.

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