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Gesellschaft für Pommersche Geschichte - Digitalisierte Bestände ...

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von Dr. v. Bülow. 339<br />

die Lehrer so vielfach und schnell wechselten, ist außer der ihnen<br />

etwa innewohnenden Wanderlust in den kläglichen Gehaltsverhältnissen<br />

Zu suchen. In Cöslin erhielt nach dem „Extract<br />

der alten nnd newen Besoldungen der Kirchenn- Schulen- und<br />

Castendiener" im Jahre 1555") der Rector 30 Gnlden, der<br />

Cantor 20 Gulden, und der Bacealaureus 10 Gulden. Am<br />

21. Dez. 1569 wurde eine Aufbesserung nnter Vorbehalt herzoglicher<br />

Genehmigung beschlossen, wonach der Rector eine Zulage<br />

von 25 Gulden, der Cantor eine von 20 und der Baccalaureus<br />

eine von 15 Gnlden bekommen sollte. Es scheint aber damit<br />

nicht nach Wunsch gegangen zu sein, denn die Kirchenvisitation<br />

von 1591 giebt den Kirchenprovisoren auf, da<strong>für</strong> zu sorgen,<br />

daß Rector, Cantor und Baccalaureus zu ihrer bisherigen<br />

Besoldung je zehn Gulden Zulage erhalten. ^) Holz und Licht<br />

hatten die Schüler, resp. deren Eltern zu beschaffen; Lichter<br />

wurden noch bis in die neueste Zeit an manchen Orten von<br />

jedem Schüler zur Beleuchtung seines Platzes mitgebracht.<br />

Daß dieser Gebrauch aber schon sehr alt ist, beweist die bereits<br />

citirte meklenburgische Urkunde von 1297, wonach jeder Schüler<br />

von Allerheiligen bis Maria Reinigung täglich zwei Lichter<br />

zu bringen hatte, eins <strong>für</strong> den Lehrer, das andre <strong>für</strong> sich. ^)<br />

In kleineren Städten suchte man sich dadurch zu helfen, daß<br />

man den Schulmeistern Nebenämter übertrug. Vielfach besorgten<br />

sie die Stadtuhr, sehr gewöhnlich aber waren sie zugleich<br />

Stadtschreiber; ja es kam vor, daß, z. B. in Bahn,<br />

sogar der Pastor dieses Amt verwaltete. Schon Bugenhagen<br />

eifert in der Kirchenordnung von 1534^) gegen dieses unziemliche<br />

Vermischen der Aemter, aber die Noth war oft größer,<br />

") Staatsarchiv zu Stettin: Stett. Arch. ?. III. Tit. 1. Nr. 1.<br />

'8) Ebenda: ?. III. Tit. 4. Nr. 6, vol. 3.<br />

") Meklbg. Nrkbch. Nr. 2444. In Golnow war Martini der<br />

Anfangstermin.<br />

26) Item, dewyl befunden werth, inn etliken klenen Steden, dat<br />

de Knaben trefslick vörsümet werden dar dorch dat de Scholmeister<br />

ock Stadtfchriuer is, fo ysset van nöden, dat inen desse beide ampt<br />

nicht vplegge einer persone, snuder vau einander scheide so vele es<br />

mögelik is. Vnlidelick öuerst is idt, vnde schal nicht gesiadet werden,

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