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Gesellschaft für Pommersche Geschichte - Digitalisierte Bestände ...

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336 <strong>Geschichte</strong> des pommerschen Schulwesens<br />

A. F. W. Hassclbach, <strong>Geschichte</strong> des ehemaligen Pädagogiums<br />

zu Stettin, 1844.<br />

A. F. W. Hasselbach, Beiträge zur <strong>Geschichte</strong> des Gymnasiums<br />

in Stettin, 1851.<br />

Ludwig Giesebrecht, das Iageteufelsche Colleg in Stettin,<br />

1852.<br />

H. Lehmann, <strong>Geschichte</strong> des Gymnasiums zu Greifswald,<br />

1861.<br />

Ernst Heinrich Zober, Urkundliche <strong>Geschichte</strong> des stralsunder<br />

Gymnasiums, 1839—1860.<br />

Da es uicht in meiner Absicht liegt, auf diesen wenigen<br />

Blättern eine <strong>Geschichte</strong> der pommerschen Schulen zu schreiben,<br />

ich vielmehr nur urkundliches Material als Beitrag zu einer<br />

solchen zu bringen und mit einigen einleitenden und erklärenden<br />

Worten zu versehen beabsichtige, so werden die angeführten<br />

Schriften nur in gelegentlichen Hinweisen benutzt werden. Doch<br />

sei es erlaubt auf die letztgenannte derselben, die <strong>Geschichte</strong><br />

des stralsunder Gymnasiums von Zober, als auf eine vortreffliche,<br />

mit reichhaltigem Urkundenmaterial ausgestattete Monographie<br />

hinzuweisen, als auf die ausführlichste Arbeit, welche<br />

wir über ein pommersches Gymnasium besitzen. Die Erfahrung<br />

hat mich gelehrt, daß noch sehr viel werthvolles Quellenmaterial<br />

zur <strong>Geschichte</strong> auch der pommerschen Schulen unbenutzt<br />

und oft verachtet liegt; möchten diese Zeilen dazu beitragen,<br />

daß diese Schätze gehoben und in gleicher Weise, wie<br />

Zober es <strong>für</strong> Stralsnnd that, zur Förderung unserer Kenntniß<br />

anderer Schulen verwerthet werden. Indem ich im Folgenden<br />

einiges den Schätzen des Königlichen Staatsarchivs zu Stettin<br />

entnommene urkundliche Material zur <strong>Geschichte</strong> der pommerschen<br />

Schulen im Reformationszeitalter vorlege und bespreche, genieße<br />

ich den Vortheil, daß die mitzutheilenden, den Kirchenvisitationsprotocollen<br />

entnommenen Documente bisher unbekannt und unbenutzt<br />

gewesen sind. Ein genaueres Vergleichen ihres Inhalts<br />

mit der Kirchenordnung von 1563 wird zeigen, wie weit die<br />

Bestimmungen der letzteren in den kleineren Städten Pommerns<br />

den dort bestehenden Verhältnissen gemäß zur Ausführung kamen.

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