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Gesellschaft für Pommersche Geschichte - Digitalisierte Bestände ...

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332 <strong>Geschichte</strong> des pommerschen Schulwesens<br />

Im evangelischen Teutschland sind die meisten höheren<br />

Vildungsanstalten Kinder der Reformation; die ersten Rectorcn<br />

derselben waren in der Regel unmittelbare Schüler von Luther<br />

und Melanchthon; zu deren Füßen hatten sie gesessen, auf<br />

deren Empfehlung hatten sie die Leitung ihrer Schule über-<br />

tragen erhalten. Sie waren es daher anch, die den Geist von<br />

Wittenberg überall weiter verbreiteten und allen um die Mitte<br />

des 16. Jahrhunderts entstandenen oder neu eingerichteten<br />

höheren Schulen ein kirchliches Gepräge gaben. Was aber<br />

ganz neu war und, wie der evangelischen Kirche, so auch der<br />

Schule eine wesentlich andere Stellung gab als vorher, war<br />

die Erhöhung der <strong>für</strong>stlichen Gewalt, die anf dem Gebiet der<br />

Schule sich kund gab durch das Erlassen von Schulord-<br />

nungen <strong>für</strong> ganze Länder mit zahlreichen oft recht detail-<br />

lirten Forderungen. An den Rechtsverhältnissen dagegen ward<br />

Weniger geändert. Wie die Schule daher früher der katho-<br />

lischen Kirche eingefügt war, so erscheint sie jetzt als ein ergän-<br />

zender Theil der evangelischen Kirche, und nicht minder erhalten<br />

die Lehrer als Beamte dieser Kirche die Existenzmittel wenigstens<br />

theilweise von derselben. Man folgte der richtigen Ueberzeugung,<br />

daß die geistlichen Güter am besten dadnrch verwendet würden,<br />

daß man durch Gründung von Schnlen tüchtige Kräfte <strong>für</strong> den<br />

Dienst der Kirche heranbildete. Ein ziemlich frühes Beispiel<br />

dieser Gesinnung gab in Pommern die Stadt Stolp, indem sie<br />

alle bei der dortigen Pfarrkirche gestifteten Memoriengelder auf<br />

einmal zur Einrichtung einer Schule darstreckte. ^) Andererseits<br />

war auch den Geistlichen, selbst wo sie nicht die Vorgesetzten<br />

der Schule waren, ein Aufsichtsrecht über dieselbe geblieben<br />

oder durch die evangelische Schulorduung ueu gegeben; sie hatten<br />

die anzustellenden Lehrer zu prüfen und einznführeu, sie besaßen<br />

in den Aligelegenheiten der Schnle mindestens eine berathende<br />

Stimme; namentlich aber war bei Einführung neuer Schul-<br />

gesetze ihre Meinung von großer Bedentung. Endlich wurde<br />

bei den Kirchenvisitationen Alles, was die Schule anging, von<br />

Staatsarchiv zu Stettin: Stett. Arch. ?. I.-Tit. 118. Nr. 15.

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