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Gesellschaft für Pommersche Geschichte - Digitalisierte Bestände ...

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Beiträge zur <strong>Geschichte</strong> von Politz,<br />

jüngsten obersächsifchen Craißschlusses zue Giieterboek in müglichster<br />

Eile ezliche Fehnlein Knechtte werben undt ans die<br />

Beine bringen zu laßen, Gestalt wir dan unserm bestalten<br />

Oberleutenandt Aßmus Glasenappen^) Commiß gebenn, solche<br />

Werbung stunds ahn vorzustellen. Weil er dan dorauf albereit<br />

uicht allein ezliche der Unterofsicirer undt gemeinen Vefehlighabern,<br />

sondern auch eine gute Anzahl Soldaten besprochen<br />

undt anhero zur Handt gePracht, auch teglich derer mher unndt<br />

entlichen die vollige Anzahl erwartet, dabei aber die Notturfft<br />

erfurdert undt Herkommens ist, das dieselbe alhier, da die<br />

Musterung bestimmet, algemach verleget undt einquartieret<br />

werden: Alß befehlen wir euch hiemit gnedig unndt ernstlich<br />

wollend angesichtes den Niederwikischen alhier anzndeuten, sich<br />

gefast zu machen, das sie auf des Forierers Anmelden etwa<br />

ein oder zwei hundert, oder soviell es die Gelegenheit leiden<br />

will, zur Losierung aufnehmen, bis so lang das die Musterung<br />

vorgengig undt die Soldaten Zue Felde können geführet werden.<br />

Was nun daselbsten von izvorhandenem undt hernegst teglich<br />

mehr zulauffendem Volcke uicht losierenn kan, muß in die<br />

Oberwiecken, Lastadien oder wo es sonst der Oberleutenant am<br />

füeglichstenn erachten undt angeben möchte, vertheilet undt aufs<br />

eiue geringe Zeit eingeleget werden, dazu ihr den minder nicht<br />

zu gedencken undt dasselbe zu befurdern habet. Dakegen wir<br />

dan die ernste Versehung bei unserm Obristen undt Kreigsofficirern<br />

thuen wollen, das dieselbe Knechtte ehest gemnstert zu<br />

Felde verschaffet werden, undt innenmittelß ein iglicher umb<br />

sein Geldt zehren, sich schiedt- undt friedlich kegen feinen Wird,<br />

deßen Haußgenoßen uudt idermenniglich verhaltten und bei<br />

Vermeidung gepührlicher Straff Keimandt unzimbliche Ve-<br />

^) Derselbe kommt in den Acten wiederholt vor nnd wird seine<br />

Bestallung als Befehlshaber der herzoglichen Soldtrnppcn anch etwa<br />

um diese Zeit erhalten haben. Im Jahre 162? bat er, da ihm wegen<br />

seiner Dienste eine besondere Velohnnng zngesagt war, nin Velehnung<br />

mit einem See und Vnsch, die Made genannt, bei Vnblitz, der<br />

früher im Besitz seines Geschlechts gewesen war; doch erhob die Stadt<br />

Vnblitz Einsprache hiergegen.

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