05.01.2013 Aufrufe

Gesellschaft für Pommersche Geschichte - Digitalisierte Bestände ...

Gesellschaft für Pommersche Geschichte - Digitalisierte Bestände ...

Gesellschaft für Pommersche Geschichte - Digitalisierte Bestände ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

22 Co'Zlin und die letzten<br />

Cuedow und Rubow gesessen Ihre wieder E. L. Stifftsstcnden,<br />

der Vublitzische Nachrest belangend habender Schuldt<br />

ordtnung in nltderthenigen Bericht <strong>für</strong>bracht und zu erkennen<br />

geben, anch daneben umb unsere Proinotoriales ahn E. L.<br />

zu endlicher Expedition und Entscheidung dieser sachen underteniglich<br />

bittend angelangt, da werden E. L. auß den einlagen<br />

berichtet zu werden sich unbeschwert mussigen.<br />

Wan den wir das diese lanckwilige fache denmale eins<br />

zum eutlichen ausschlag gelangen muegc gantz gerne vornehmen<br />

anch E. L. denn stiftsstenden sowol als den Clegern<br />

weil wirs allen theilen furtreglich zu feiu erachten: freundtlich<br />

uud gnediglich wol gunnen inuegen und nicht zweifeln<br />

E. L. zu entlicher Abhellfung dieses Handels geneigt fein<br />

werden.<br />

So bitten wir abermalß ganz freundlich bei den Stiftsstenden<br />

uud dene znm Ausshub der Obereinnehmern (?) verordenten<br />

die ernste verfuegunge thun wollten damit sie nicht<br />

allein ihrer Erklerung nach zur liquidation gewisse tageZeit<br />

bestimmen und sich derwegen mit den Massoluen vereinbaren<br />

sondern anch daran lein mnegen, das diese unsere Lehenleute<br />

mit wirklicher Zalung des nachstandes an Hanptsum Zinsen<br />

und schedcn an barem Gelde abgefunden und zufrieden<br />

gestellet und die auf äussersten Nottfall verordente<br />

nnd ihnen den stenden angedeute Rechtsmittel<br />

vermitten werden. Das ist an sich Mich und wir<br />

sammt E. L. auch ohne das freuut und Brüderlich zu dienen<br />

gefließen.<br />

Datum Alten Stettin den 7. Juli Anno 1589.<br />

Von Gottes gnaden<br />

Johann Friedr. Hertzog u. s. w.<br />

Es gab aber noch andere Bcschwerdepnnkte, die die beiden<br />

regierenden Herzöge gegen ihren Bruder, den Bischof, zn<br />

erledigen hatten. Nach mehrfachen Mahnungen sandten daher<br />

Johann Friedrich nnd Ernst Ludwig am 3. August 1589 zwei<br />

Räthe auf den Landtag des Stifts nach Eöslin zur nachdrücklichen<br />

Erinnernng an die Bestimmungen des Erbvertrages von

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!