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Gesellschaft für Pommersche Geschichte - Digitalisierte Bestände ...

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20 Cosini und die letzten<br />

rung der Reformation waren die Klöster eine willkommene<br />

Nente geworden; wenn anch die Iuugfrauen-Klöster theilweise<br />

mit geänderter Vestimmnng als Versorgungsanstalt der Fräulein<br />

fortbestehen blieben, so war das Patronat ein nicht minder<br />

begehrenswerther Besitz. In Colberg eollidirten mm bei<br />

den Patronatsansprüchen der Rath der Stadt nnd der Bischof.<br />

Der Colberger Rath hatte in dieser ganzen Zeit eine schwierige<br />

Stellung. Die Blüthe des Colberger Handels war vorüber<br />

und andererseits mußte Stadt und Rath unter Anstrengungen<br />

und Kosten sich wehren und sträuben gegen den die Landeshoheit<br />

mit immer wachsenderem Glücke betonenden herzoglichen<br />

Bischof. Die hart bedrängte Stadt, vergeblich bemüht sich zu<br />

schützen durch den papierenen Wall ihrer Privilegien, suchte<br />

bei Kaiser und Reich Hülfe. Das brachte ihr Wohl ehrende<br />

Zuschriften „an des Reichs liebe und getreue Bürgermeister" —<br />

aber auch keinen wirksameren Schntz. ^) In dem Klosterstreite<br />

verstieg sich der Rath sogar zu einer Appellation an den Papst,<br />

erntete damit aber erst recht Verunglimpfung: denn allgemein<br />

griff man ihn an als „Mamelucken und Abtrünnige'" Casimir,<br />

weit rücksichtsloser als Iohauu Friedrich, griff im Jahre<br />

1580 mit fester Hand zu, um sich in den Besitz des Klosters<br />

zu setzen, indem er äußerte, er wolle den Colbergcrn zeigen,<br />

was ein Bischof uud Haupt heiße. Es kam in der Folge fast<br />

zu einem völligen Kriegszustande zwischen Bischof und Stadt.<br />

Der Rath Colbergs, mehr nnd mehr eingeschüchtert, mußte<br />

zuletzt annehmen, Casimir habe es anf eine völlige Herrschaft<br />

über die Stadt abgeseheu, und als einmal der Bischof bei einer<br />

Reise in sein Land durch Colberg reiten wollte, sperrte der<br />

Rath dem Landesherrn die Thore. Später allerdings wurde<br />

dem wartenden Fürsten erlaubt, hindurchzuziehen, aber die<br />

Bürgerschaft bildete in Wehr uud Waffeu Spalier, so daß<br />

Casimir wuthschäumend erklärte, „<strong>für</strong>stlicher Stand und Ehre<br />

sei vor dem ganzen Lande verletzt uud geschmäht." Eudlich<br />

am 4. Mai 1587 kam unter persönlicher Vermittelung der<br />

Das folgende nach Niemami.

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