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Gesellschaft für Pommersche Geschichte - Digitalisierte Bestände ...

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von Di'. v. Vülow. 225<br />

Der herzogliche Befehl erging handschriftlich und theilweis<br />

fogar circulirend von einem Orte zum andern, „alldieweil man<br />

fo geschwinde zum gcwonlichen Uffbade in Drnck nicht gelangen<br />

mügen." Das gedruckte Patent, datirt Wolgast, den 30. Mai<br />

1625, wurde nachgeliefert.<br />

Gleich am folgenden Tag, den 24. Mai, versammelten<br />

sich die Väter der Stadt und haben es auch in der Folge an<br />

Rathssitzungen, in denen der herzogliche Befehl behandelt wurde,<br />

nicht fehlen lassen; doch stieß derselbe auf vielen Widerstand<br />

bei den Alterleuten der Kaufmannschaft und der neun Hauptgewerke.<br />

Diesen hatte zuerst der Rath vorgeschlagen, zur Abwcndnng<br />

der drohenden Gefahr schleunig 20 Reiter auszurüsten,<br />

auch zur Fortbringung der Kriegsmunition, Kraut und Loth,<br />

etliche Rüstwagen mit Pferden zn beschaffen, änderte dann aber<br />

die Proposition dahin, statt der 20 Pferde lieber 100 Musketiere<br />

zu werben; welchen: Vorschlag auch der am Vorabend<br />

von Wolgast her eingetroffene <strong>für</strong>stliche Canzler zustimmte.<br />

Obgleich während der Sitzung mehrere Schreiben eingingen,<br />

ans denen ersichtlich wird, daß die Gefahr größer war, als<br />

man anfangs anzunehmen geneigt sein wollte, so erschienen<br />

Kaufmannschaft und Gcwerke doch ziemlich lau und der Bewilligung<br />

von Geldmitteln wenig günstig. Nur langsam gaben sie zu,<br />

daß „die Trommel geschlagen", d< h. die 100 Musketiere angeworben<br />

werden durften, zur Ausrüstung derselben aber wollten<br />

sie nichts beitragen, „ox ^i-m^nioiitHi-io könnten die Oberwehre<br />

genommen, die Nnterwchren müßeu sie (die Musketiere)<br />

selbst halten. Kontribution ginge langsam vort, man solle von<br />

der Zulage eine Woche oder drei das Geldt nehmen, biß etwas<br />

wieder einkombt." Diese Ablehnung der directen Besteuerung<br />

ging indeß nicht durch, vielmehr wurde auf jedes Haus in<br />

Stettin 1 fl., auf jede Bude ^/2 fl., und auf jeden Keller<br />

^/4 fl. Kontribution gelegt, die in jedem Quartier von Haus<br />

zu Haus durch vom Rath verordnete Collectoren „allereilfertigst<br />

und lengst in der negstanstchenden Wochen eingesamblct<br />

werden solle." Anch ließ der Rath einen Jeden verwarnen,<br />

„wen die verordnete collootoi'Oä zu ihm kommen, daß er mit

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