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Gesellschaft für Pommersche Geschichte - Digitalisierte Bestände ...

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Verlehnung. 205<br />

Stammvaters der pommerschen Linie der DeWitze, ^) Ulrichs I.,<br />

gest. vor dem 12. Juli 1363, dessen Erben nach dem unznverlässigen<br />

Bericht des meklenburgischen Geschichtschreibers<br />

Latomus wegen Fclonie gegen ihren Lehnsherrn, Herzog Johann<br />

von Meklenburg, der Grafschaft Fürstenberg im Lande Stargard<br />

verlustig gegangen sein sollen, indem sie im meklenburgpommerschen<br />

Kriege von 1368 auf pommerscher Seite gestanden<br />

hätten. Unser pommerscher Chronist Kantzow weiß davon nichts,<br />

während Micrälius^) diese Erzählung in seine vier Bücher<br />

pommerscher <strong>Geschichte</strong> aufgenommen hat. Abgesehen aber davon,<br />

daß der Landesherr der Grafen, der genannte Herzog Johann<br />

von Meklenburg, an jenem Kriege nicht Theil genommen hat,<br />

waren die von Dewitz wegen des Städtchens Daber auch pommersche<br />

Lehnsleute, hätten also, auf welcher Seite sie nun<br />

kämpften, in jedem Fall Felonie begehen müssen. Dergleichen<br />

Fälle kamen jedoch so häufig vor, daß sie in den Friedensvergleichen<br />

nach den Fehden ausdrücklich vorgesehen werden,<br />

und so würden auch in dem jenen Krieg beendenden Frieden<br />

von Ribnitz die Herzoge von Pommern sich ihrer Lehnsleute<br />

angenommen und sie vor Schaden bewahrt haben. Es müssen<br />

also andre Ursachen, die sich zur Zeit nicht urkundlich feststellen<br />

lassen, den Verlust der Grafschaft Fürsteuberg <strong>für</strong> die von Dewitz<br />

herbeigeführt haben, und bleibt der Gedanke an einen Verkauf<br />

derfelben der Nächstliegende, denn am 20. Februar 1365 kamen<br />

die Erben des Grafen Ulrich I. zu Daber überein, daß die<br />

Grafschaft Fürstenberg jenseit der Oder in Gelde geschätzt werden<br />

sollte. Der Grafentitel ward von den Nachkommen noch<br />

einige Zeit fortgeführt, zur Behauptung der Grafenwürde aber<br />

reichten die Mittel nicht aus, wie denn zahlreiche Gutsverkäufe<br />

aus jener Zeit den Beweis liefern, daß das Geschlecht pecuniäre<br />

Verluste erlitten hatte. Grade mit dem in der vorliegenden<br />

Urkunde genannten Lubbeke von Köthen werden mehrere derartige<br />

Geschäfte abgeschlossen; ob der Verfasser der von Dewitz-<br />

Wegner, Familiengeschichte der von Dewitz, Seite 63 ff.<br />

) Micrä'lins, Ausgabe von 1723, VI. Seite 341

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