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Gesellschaft für Pommersche Geschichte - Digitalisierte Bestände ...

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12 Cöslin und die letzten<br />

thums Stettin zurück. Er lebte fortan auf der Oderburg und<br />

ist 1573 gestorben. Da er kinderlos war, galt es nun, zwischen<br />

den fünf Söhnen seines verstorbenen Vrnders einen Erbvertrag<br />

aufzurichten. Die Scheidung in die „Orte" Stettin<br />

und Wolgast wurde aufrecht erhalten ^) und zwei der alteren<br />

Söhne in die Herrschaft derselben eingesetzt; <strong>für</strong> die jüngeren<br />

Brüder aber, wurden zwei eigene Fürstentümer abgezweigt,<br />

<strong>für</strong> Vogislav Barth und <strong>für</strong> Baruim den Jüngeren Rügens<br />

Walde. Dem jüngsten Bruder Casimir, der damals noch fehr<br />

jung war, wurde nach dem Tode des Oheims das Bisthum<br />

Camin versprochen, das gegenwärtig noch Johann Friedrich<br />

behielt. Mit Recht rühmt Varthold das Ungewöhnliche dieses<br />

Vorganges, daß eine so schwierige Theilungs- uud Erbschaftsfrage<br />

unter vollständiger Eintracht der Interessenten erfolgt sei.<br />

Johann Friedrich übernahm jetzt also die Regierung des „Ortes"<br />

Stettin, obwohl sein Oheim noch lebte; er behielt gleichzeitig<br />

das Visthum Camin. Gewiß hat ihn aber die einflußreiche<br />

Stellung eines Herzogs von Pommern-Stettin vorzugsweise<br />

beschäftigt. Schon im Jahre 1570 finden wir ihn mit einer<br />

sehr ehrenvollen Aufgabe betraut. Der Kaiser ernannte ihn<br />

zum Prinzipalcommissar beim Friedenskongreß zu Stettin, der<br />

den damaligen nordischen Krieg abschloß. ^) Seine imponirende<br />

Persönlichkeit, seine durch Reisen und Kriegsabenteuer<br />

gewonnene Gewandtheit des Verkehrs eigneten ihn vortrefflich<br />

zu dieser Mission. Allerdings ließ er seiner Prachtliebe damals<br />

zu sehr den Zügel schießen und legte den Grund zu den<br />

erheblichen Schulden seiner Regierung. Als dann am 2. Juni<br />

Barnim der Aeltere gestorben war, kam Johann Friedrich in<br />

den ungeschmälerten Besitz des Herzogtums Stettin, da er bei<br />

Lebzeiten seines Oheims doch eigentlich nnr Mitregent gewesen<br />

^) Nur ist jetzt die Grenzlinie eine andere, als in der Zeit vor<br />

Bogislav dem Großen. Damals war das Land südlich der Peene nnd<br />

Ihna Pommern-Stettin, nördlich Pommern-Wolgast^ jetzt bildete die<br />

Oder und Swine die Grenzlinie.<br />

-") Barthold a. a. O. Seite 332; ooä. 8olnv^a. fälschlich zum<br />

Jahre 1569.

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