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Gesellschaft für Pommersche Geschichte - Digitalisierte Bestände ...

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154 Paul von Fuchs.<br />

In der ersten Ehe waren dein Canzler zwei Töchter geboren<br />

worden, deren jüngere Charlotte hieß und am 6. September<br />

1687 sich mit dem Staatsminister Freiherrn Wolfgang<br />

von Schmettau vermählte. Sie war 1711 Wittwe. Eine<br />

Notiz in den Königschen Collectaneen in Berlin giebt dem<br />

Canzler noch eine Tochter erster Ehe, Charlotte Catharine,<br />

gest. 1. September 1726, nachdem sie mit dem geh. Tribunalsrath<br />

und Präsidenten des kurmärkischen Puftillencollegiums<br />

Carl von Rodenberg vermählt gewesen war. Entweder sehen<br />

wir in dieser Charlotte Catharine die älteste Tochter, oder man<br />

muß annehmen, daß die jüngere, deren Name Charlotte feststeht,<br />

nach dem Tode des Freiherrn Wolfgang von Schmettau<br />

in zweiter Ehe mit Carl von Rodenberg sich vermählte. Aus<br />

der zweiten Ehe des Canzlers stammt nnr der Sohn Johann<br />

Paul, Hof- und Legationsrath, sowie ravensbergischer Appellationsgerichtsrath,<br />

der am 26. November 1700 die nachgesuchte<br />

Erlaubniß erhielt, sich mit Fräulein Henriette von Brandt ein<br />

<strong>für</strong> alle Mal aufbieten zu lassen. Die Braut war geboren<br />

am 4. (12.?) April 1686 als Tochter des geheimen Raths<br />

und Canzlers der Neumark, Iohanniterritters Ludwig von Brandt<br />

und der Amalie von Schlabrendorf. Die Ehe war von kurzer<br />

Dauer, denn schon nach 14 Monaten, am 3. Februar 1702,<br />

starb die junge Frau (sie war erst sechzehn Jahr alt) vier Tage<br />

nach ihrer Entbindung von einer Tochter Louise Henriette,<br />

welche später mit Heinrich Franz von Münchow auf Garwin<br />

uud Darsen (?) vermählt war. ^) Noch in demselben Jahr,<br />

nach der unter dem 1. November 1702 ertheilten abermaligen<br />

Erlanbniß zu nur einmaligem Aufgebot zu schließen, vermählte<br />

sich der Legationsrath Johann Paul von Fuchs mit<br />

Franzelline Louise Freiin von Wylich, die nach dem Tode ihres<br />

26) Von den vier Särgen, welche in der früheren Grnft zn Malchow<br />

sich befanden, enthält einer die Gebeine der Freiin Henriette von Fnchs,<br />

geb. von Brandt, der andre gehört der zweiten Gemahlin des Canzlers<br />

an, Louise geb. von Friedeborn. Die Inschriften der beiden anderen<br />

waren in den vierziger Jahren diefes Jahrhunderts nicht mehr lesbar.<br />

„Bär", 1579, Seite 140.

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