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Gesellschaft für Pommersche Geschichte - Digitalisierte Bestände ...

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Von Dr. v. Vülow, 141<br />

Wesen, und daß Alles gethan werden solle, um auch in der<br />

Abwesenheit desselben die Regierungsgcschäste sorgfältig und<br />

nach eines jeden Pflicht abzuthun. Die Vorstellung war nach<br />

einer Randbemerkung Wendtlandts so vor sich gegangen, daß,<br />

„wie des H. Geh. Raths undt Cantzlers ?e. von Fuchs freyherrl.<br />

Excell. in die Regierung gekommen, hatt dieselbe das 00II6filini<br />

i-oAÌm. vor der Thür der Audiencestube, nach Westen<br />

hin, in einer langen Reihe empfangen, undt ist darauff vorstehende<br />

Anrede in der Audieneestnbe bey dehm Tische geschehen".<br />

Bei dieser persönlichen Anwesenheit that Fuchs auch einen<br />

Einblick in die Einzelheiten der Geschäftsführung der Regierung,<br />

und es ist charakteristisch <strong>für</strong> einen Mann von so eisernem<br />

Fleiß, daß er auch von Anderen Rührigkeit forderte. So schrieb<br />

er im November 1703 an den Geheimcnrath von Earnitz^):<br />

„daß die königliche Regierung dahin sehen möchte, daß die<br />

Dinge, so abzuthun und zu verabscheiden sind, alle Woche von<br />

der Taffel kähmen, nnd das in einer Woche ein Collegialtag<br />

gehalten werden möchte". Die Regierung nahm dies an und<br />

bestimmte, wenn nicht sonst schon in der Woche frequente Sitzung<br />

gewesen wäre, so solle alle Sonnabende ,,3^8(iuo oonvoc^tione"<br />

eine solche gehalten werden, die des Morgens Glock 10 präcise<br />

angehen müsse ^).<br />

Auch der Archivar Wendtlandt erhielt unter dem 26. Januar<br />

1704 eine Erinnerung wegen zu hoch erhobener Expeditionsgebühren<br />

; es soll „vor Mundirung einer Relation, da dieselbe<br />

ausgelöset werden muß, wann nicht weitläufftige oo^i^o dabey<br />

seyn, mehr nicht alß 8 ggr. genommen, die ox oNoio ab-<br />

5) Staatsarchiv zu Stettin: Stett. Arch. ?. I. Tit. 80. Nr. 377.<br />

6) Diese Ordnung war nicht von langem Bestand, denn in der<br />

Sitzung des 21. October 1704 erklärt v. Carnitz, „das es itzo schon<br />

halb 11 wäre, nnd Niemandt als Herr Negierungsrath von Corswandt<br />

verHanden; damit aber knnfftig guthe Ordnung gehalten würde, folte<br />

alle Wochen des Freytags nnd zwar des Morgends Glock 9 der Col-<br />

legialtag gehalten werden". Diese Aenderung stieß aber auf Wider-<br />

stand, bis im folgenden Jahr die fünf Räthe der Regierung sich dahin<br />

einigten, daß Jeder einen bestimmten Tag der Woche auf der Negie-<br />

rung erscheinen, am Freitag aber allgemeine Sitzung sein solle.

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