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Gesellschaft für Pommersche Geschichte - Digitalisierte Bestände ...

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138 Paul von Fuchs.<br />

pommerschen Regierung in Stargard anzeigte, datirt vom<br />

27. Januar 1703 und lautet:^<br />

Von Gottes Gnaden Friderich, König 3c.<br />

Unsern gnädigen Grus zuvor, würdige undt veste Räthe,<br />

liebe, getreue. Weiln wir befunden, daß die Nothwendigkeit erfordern,<br />

die durch Absterben weylandt unsers Würcklich-Geheimbten<br />

Raths, des von Crokau, vacirende Cantzlerstelle im<br />

Hertzogthumb Hinterpommern durch eiu tüchtiges undt qualificirtes<br />

Subjeetum wieder zu ersetzen, so haben wir darzu unsern<br />

Würcklich-Geheimbten Etats- undt Krigsrath ?c. den Freyherrn<br />

von Fuchs, dessen Trewe uudt ungemeine Capacitai uns von<br />

so vielen Jahren her bekandt, allergnädigst ernant, nnd demselben<br />

obgedachtes Cancellariat zu einiger Ergchung vor die<br />

große und ersprisliche Dienste, so uus und unserm königl. Hause<br />

derselbe geleistet, in Gnaden zulegen wollen. Wir befehlen<br />

euch demnach hiermit allergnädigft, erwehnetcn Freyherrn<br />

von Fuchs vor unsern Cantzler zu erkennen undt anzunehmen<br />

und ihme alles dasjenige, was der verstorbene von Crockau<br />

als Cantzler sowohl an ordinairen Gehalt als Sftortuln gehabt,<br />

völlig reichen und zukommen zu laßen. Aldieweilen wir aber<br />

seiner Dienste bei unsere? hohen Persohn Vonnöthen haben,<br />

undt er also dorthin nicht? persöhnlich zugegen sein kan, so hat<br />

derselbe sich erbothen wegen seiner Abwesenheit mit unserer<br />

allergnädigsten Approbation solche Anstalt zu machen, daß deshalb<br />

in unsern und des Laudes Diensten nichts verabsäumet<br />

werden solle, allermaßen solches vorhin zu den Zeiten des<br />

von Somnitz und des von Crockau, wan dieselbe in nnsern<br />

Diensten abwesendt gewesen, anch also beobachtet worden. Seind<br />

euch mit Gnaden gewogen.<br />

Geben zu Potstam d. 27. Iau. 1703.<br />

Friederich.<br />

Gr. v. Wartenberg.<br />

Dies Rescriftt gelangte am 1. Februar an die Regierung<br />

nach Stargard, zugleich mit einem sehr verbindlichen eigen-<br />

Staatsarchiv zu Stettin: Stett. Arch. ?. I. Tit. 80. Nr. 371.

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