23.09.2012 Aufrufe

Weihnacht / und wieder ist Licht in uns. - Leisach

Weihnacht / und wieder ist Licht in uns. - Leisach

Weihnacht / und wieder ist Licht in uns. - Leisach

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

6<br />

INFORMATION ZUM KINDERBETREUUNGSGELD 2008<br />

Die wichtigsten Änderungen ab<br />

1. Jänner 2008<br />

➭ Flexibilisierung der Bezugsdauer<br />

<strong>und</strong> Höhe<br />

Zukünftig werden Familien die Wahl zwischen<br />

drei verschiedenen Bezugsmodellen haben:<br />

1. so wie bisher: <strong>in</strong>sgesamt 36 Monate, davon<br />

6 Monate der Partner 436 €/Monat<br />

2. neu: <strong>in</strong>sgesamt 18 Monate, davon<br />

3 Monate der Partner 800 €/Monat<br />

3. neu: <strong>in</strong>sgesamt 24 Monate, davon<br />

4 Monate der Partner 624 €/Monat<br />

Achtung: Die Wahl der Le<strong>ist</strong>ungsart <strong>ist</strong> bei der<br />

erstmaligen Antragstellung zu treffen. Diese<br />

Entscheidung <strong>ist</strong> auch für den Partner b<strong>in</strong>dend<br />

<strong>und</strong> kann nicht mehr abgeändert werden!<br />

➭ Anhebung der Zuverdienstgrenze:<br />

Die Zuverdienstgrenze wird von derzeit<br />

14.600 € pro Jahr auf 16.200 € pro Jahr<br />

angehoben. Der Berechnungsschlüssel bleibt<br />

wie gehabt.<br />

➭ Anhebung der Zuverdienstgrenze<br />

für den Zuschuss zum K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld:<br />

Um die Situation von Alle<strong>in</strong>erziehenden zu<br />

verbessern, wird mit der Novelle zum K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld-Gesetz<br />

auch die Zuverdienstgrenze<br />

für den Zuschuss zum K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld<br />

von 5.200 € auf 16.200 €<br />

angehoben.<br />

➭ Übergangsregelung/Bezugsdauer<br />

Für Geburten vor dem 1. Jänner 2008 wird<br />

es h<strong>in</strong>sichtlich der Flexibilisierung der Bezugsdauer<br />

(800 € monatlich bis maximal zum<br />

15./18. Lebensmonat oder 436 € monatlich<br />

bis maximal zum 30./36. Lebensmonat) e<strong>in</strong>e<br />

Übergangsregelung geben.<br />

Ab Jänner 2008 kann e<strong>in</strong>malig bis spätestens<br />

30. Juni 2008 auf e<strong>in</strong>e Kurzle<strong>ist</strong>ung (15/18<br />

oder 20/24) umgestiegen werden (auch im<br />

jetzigen KBG-Gesetz <strong>ist</strong> e<strong>in</strong>e rückwirkende<br />

Beantragung bis zu sechs Monaten möglich).<br />

Beispiel: Geburt des K<strong>in</strong>des im August<br />

2007. Die Eltern beziehen KBG <strong>in</strong> Höhe<br />

von 436 € monatlich bis Dezember<br />

2007. Anfang 2008 stellen sie e<strong>in</strong>en Antrag<br />

auf KBG <strong>in</strong> der neuen Variante. Somit<br />

können sie, sofern sie sich abwechseln,<br />

ab 2008 KBG <strong>in</strong> Höhe von 800 € monatlich<br />

bis Jänner 2009 (18. Lebensmonat)<br />

beziehen.<br />

Achtung: Für Zeiträume vor 2008 erfolgt<br />

ke<strong>in</strong>e Nachzahlung; es bleibt bei 436 €<br />

monatlich für 2007!<br />

➭ E<strong>in</strong>schleifregelung/Änderungen bei<br />

Überschreitung der Zuverdienstgrenze:<br />

Die Novelle zum K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld-Gesetz<br />

sieht vor, dass man <strong>in</strong> Zukunft bei e<strong>in</strong>er<br />

Überschreitung der Zuverdienstgrenze von<br />

16.200 € nicht wie bisher das gesamte <strong>in</strong><br />

diesem Jahr bezogene K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld<br />

zurückzahlen muss, sondern nur den die<br />

Zuverdienstgrenze übersteigenden Betrag.<br />

Dieser reduziert sozusagen <strong>in</strong> der jeweiligen<br />

Höhe das gebührende K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld.<br />

Beispiel für die neue E<strong>in</strong>schleifregelung:<br />

E<strong>in</strong>e Frau bezieht im Jahr 2008 für<br />

12 Monate K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld <strong>in</strong> Höhe<br />

von 5.232 € (12 x 436 €) <strong>und</strong> hat<br />

während des Bezuges e<strong>in</strong>en Zuverdienst<br />

von 17.000 €.<br />

Neue Regelung: Die Frau muss aufgr<strong>und</strong><br />

der erhöhten Zuverdienstgrenze (16.200 €)<br />

<strong>und</strong> der E<strong>in</strong>schleifregelung nur 800 €<br />

zurückzahlen, weil sie die Zuverdienstgrenze<br />

um 800 € (17.000 € m<strong>in</strong>us<br />

16.200 € = 800 €) übersteigt.<br />

➭ Mehrk<strong>in</strong>dstaffelung – Verbesserungen<br />

für Familien mit vielen K<strong>in</strong>dern:<br />

Die Familienbeihilfe wird durch e<strong>in</strong>e Erhöhung<br />

der Geschw<strong>ist</strong>erstaffelung für das dritte, vierte<br />

<strong>und</strong> jedes weitere K<strong>in</strong>d angehoben. Die<br />

Erhöhung der E<strong>in</strong>kommensgrenze für den<br />

Mehrk<strong>in</strong>dzuschlag br<strong>in</strong>gt Vorteile für viele<br />

Eltern <strong>und</strong> K<strong>in</strong>der.<br />

Die Geschw<strong>ist</strong>erstaffelung wird nun für das<br />

dritte K<strong>in</strong>d auf 35 € <strong>und</strong> für jedes weitere<br />

K<strong>in</strong>d auf 50 € erhöht werden.<br />

Das bedeutet, dass sich der Gesamtbetrag für<br />

drei K<strong>in</strong>der um 47,80 € monatlich, für vier<br />

K<strong>in</strong>der um 97,80 € <strong>und</strong> für jedes weitere<br />

K<strong>in</strong>d nochmals um 50 € monatlich erhöht.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!